Teilnahmebedingungen für das Baby-Voting

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Teilnahmebedingungen für das Baby-Voting
Teilnahmebedingungen für das Baby-Voting
Fassung April 2011
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt.
Eine Auszahlung der Gewinne in bar ist nicht möglich. Die Gewinner erklären
sich mit der Veröffentlichung ihrer Namen und Bilder auf den Internetseiten der
Sparkasse einverstanden. Mit der Teilnahme an der Abstimmung erklären sich
die Gewinner mit der Veröffentlichung ihrer Daten einverstanden.
Über die Preise entscheiden die Internet-Redaktion und die Sparkasse. Gewinner
ist das Baby-Foto, das durch das Online-Voting auf den Internetseiten der
Sparkasse ausgewählt wird.
Teilnahmeschluss: Jeden Monat wählen die Besucher der Internetseiten der
Sparkasse unter den im Vormonat eingesendeten Babyfotos ihren Favoriten aus.
Zusätzlich wird unter den Monatsgewinnern, einmalig das "Baby des Jahres"
gewählt.
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