Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in (IHK)
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Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in (IHK)
Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V. Berufsbegleitende Weiterbildung Fachstudiengang Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) Studienprogramm Vorsprung durch Wissen Der Fachstudiengang „Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) “ Wirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse sind heutzutage in allen unternehmerischen Bereichen erforderlich. Daher ist es für Beschäftigte immer wichtiger, ihre Kenntnisse zu vertiefen und sich weiterzuqualifizieren. Wirtschaftsfachwirte sind betriebswirtschaftliche Allrounder, die Leitungsund Führungsfunktionen im mittleren Management übernehmen können. In diesem Fachstudiengang werden die Besonder heiten der Industrie, des Handels und der Dienst leistungsunternehmen in gleicher Weise berücksichtigt. Als Generalisten sind Wirtschaftsfachwirte somit in verschiedenen Branchen und Bereichen einsetzbar. Die Weiterbildung hält also viele Optionen im späteren Karriereleben offen. Schließlich s chaffen die Dynamik der Wirtschaft und ihre starke Differen zierung neue Tätigkeitsbereiche. 2 Die berufsbegleitende Form dieses Fach studien gangs ermöglicht den Teilnehmern, sich ohne Unterbrechung ihrer Berufstätigkeit mit aktuellen wirtschaftlichen und rechtlichen Themen und deren betrieblichen Zusammenhänge zu befassen. Mit dieser Veranstaltungsform wird das im Bildungs wesen bewährte „duale Prinzip“ verwirklicht. Einer seits kann das Erlernte sofort in der täglichen Praxis angewendet werden, andererseits können praktische Erfahrungen in den Unterricht mit einfließen und dort als wertvolle Dis kus sions grundlage dienen. Diese Qualifizierung kann dem Studiengang Betriebswirt/in (VWA) vorgeschaltet werden, wenn dafür noch nicht die Voraussetzungen bestehen. Nach Abschluss des Fachstudiengangs „Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in (IHK)“ können bis zu zwei Semester auf das Betriebswirte-Studium angerechnet werden. Angaben zu Studienterminen, -zeiten, -ort, Dozenten und Fördermöglichkeiten sowie eine Prüfungsordnung enthalten die beigefügten Unterlagen. Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) Inhalte Wirtschaftsbezogene Qualifikationen Handlungsspezifische Qualifikationen Volks- und Betriebswirtschaft Betriebliches Management Rechnungswesen Investition und Finanzierung Recht und Steuern Betriebliches Rechnungswesen und Controlling Unternehmensführung Logistik Marketing und Vertrieb Führung und Zusammenarbeit Repetitorien Studienziele Der Fachstudiengang vermittelt in vier Semestern vertieftes Fachwissen sowie organisa torischmethodische und dispositive Kenntnisse. Die Teilnehmer werden befähigt, – betriebswirtschaftliche Sachverhalte und Problem stellungen eines Unternehmens zu erkennen, zu analysieren und einer Lösung zuzuführen. – Geschäftsprozesse und Projekte eigenverant wortlich und selbstständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methoden einsatzes zu bewerten, zu planen und durchzuführen. – anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation Ge schäfts prozesse und Projekte nach innen und außen zu gestalten, zu moderieren und zu kontrollieren. Information: Anja Walz 0711 21041-38, [email protected] Zielgruppe Diese Aufstiegsfortbildung richtet sich an Personen mit abgeschlossener Berufs aus bildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und an Beschäftigte, die eine mehrjährige Berufspraxis im kaufmännischen Bereich nachweisen. Studienaufbau Grundlage des Fachstudiengangs „Geprüfte/r Wirt schaftsfachwirt/in“ ist die „Verordnung über die Prü fung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin“ vom 26. August 2008 sowie der Rahmenplan des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) in seiner aktuellen Fassung. Die Stoffinhalte sind auf drei Semester aufgeteilt. Das erste Se mester umfasst ca. 260, die beiden anderen Semes ter je weils ca. 150 Unterrichtsstunden. Zwischen den einzelnen Semestern liegt jeweils eine Pause, so dass der gesamte Studiengang in rund 18 Mona ten absolviert wird (siehe Studien- und Terminplan). 3 Stoffplan Wirtschaftsbezogene Qualifikationen 1. Volks- und Betriebswirtschaft – Volkswirtschaftliche Grundlagen – Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken – Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen – Unternehmenszusammenschlüsse 2. Rechnungswesen – Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens – Finanzbuchhaltung – Kosten- und Leistungsrechnung – Auswertungen betriebswirtschaft licher Zahlen – Planungsrechnung 3. Recht und Steuern – Rechtliche Zusammenhänge – Steuerrechtliche Bestimmungen 4. Unternehmensführung – Betriebsorganisation – Personalführung – Personalentwicklung Handlungsspezifische Qualifikationen 1. Betriebliches Management – Betriebliche Planungsprozesse unter Einbeziehung der Betriebsstatistik – Organisations- und Personalentwicklung – Informationstechnologie und Wissensmanagement – Managementtechniken unter Einbeziehung von Zeitmanagement, Kreativitätstechniken und Entscheidungstechniken 4 2. Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling – Investitionsplanung und -rechnung – Finanzplanung und Ermittlung des Finanzbedarfs – Finanzierungsarten – Kosten- und Leistungsrechnung – Controlling 3. Logistik – Einkauf und Beschaffung – Materialwirtschaft und Lagerhaltung – Wertschöpfungskette – Aspekte der Rationalisierung – Spezielle Rechtsaspekte 4. Marketing und Vertrieb – Marketingplanung – Marketinginstrumentarium / Marketing-Mix – Vertriebsmanagement – Intern. Geschäftsbeziehungen und Geschäftsentwicklung / Interkulturelle Kommunikation – Spezielle Rechtsaspekte 5. Führung und Zusammenarbeit – Zusammenarbeit, Kommunikation und Kooperation – Mitarbeitergespräche – Konfliktmanagement – Mitarbeiterförderung – Ausbildung – Moderation von Projektgruppen – Präsentationstechniken Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) Studienzeiten und -ort Die Veranstaltungen finden im 1. Semester in der Regel montags und mittwochs von 17:45 bis 21:00 Uhr sowie samstags von 08:00 bis 13:00 Uhr, vereinzelt von 09:00 bis 16:00 Uhr statt. Außerdem ist im 1. Semester eine Woche Voll zeitunterricht (Montag bis Freitag von 09:00 bis 16:30 Uhr) vorgesehen. In den anderen Semestern findet der Unterricht montags, mittwochs (17:45 bis 21:00 Uhr) und bis zu zwei Mal samstags (08:00 bis 13:00 Uhr) statt. Die konkreten Termine und der Veranstaltungsort können dem Terminplan entnommen werden. Dozenten Hochschulprofessoren und Praktiker aus dem Wirtschaftsbereich. (siehe Dozentenverzeichnis) Methodik Die Veranstaltungen finden in Seminarform statt. Neben Unterrichtsgesprächen und Vorträgen werden mitarbeitsintensive Lehrmethoden wie Grup penarbeiten und Fallstudien eingesetzt. Zur Un terstützung und als Anleitung zur Nacharbeit werden in den einzelnen Gebieten online zur Verfügung gestellte Vorlesungsunterlagen sowie gezielte Literatur hinweise ausgegeben. Mög lichkeiten zur persönlichen Leistungskontrolle bestehen durch die Teilnahme an einem schriftlichen Leistungstest. Zusätzlich ist ein internetbasierter „Classroom“ als geschlossener Kommunikationsund Informationsbereich für die Studierenden eingerichtet. Ein Internet-Zugang mit E-Mail-Adresse ist dazu erforderlich. Auf die Inhalte des classrooms kann auch über eine kostenfreie Smart phone-App zugegriffen werden. Leistungstest Am Ende des 2. Semesters findet ein VWAinterner Leistungstest zur gezielten Vorbereitung auf die 2. Teilprüfung „Handlungsspezifische Qua lifikationen“ statt. Dabei sind in vier Stunden Fragen bzw. Themen aus den Stoffinhalten des vorausgegangenen Semesters zu bearbeiten. Der Leistungstest erfüllt eine mehrfache Funktion: – Er ermöglicht den Teilnehmern, ihren Wissens stand zu kontrollieren. – Er gibt den Teilnehmern die Möglichkeit, Erfahrungen in Prüfungssituationen zu sammeln. – Er motiviert die Teilnehmer bereits von Studienbeginn an kontinuierlich mitzulernen. – Er gibt den Dozenten Aufschluss über eventuell noch vorhandene Wissenslücken. Die bei dem Leistungstest erzielten Ergebnisse werden bei der IHK-Prüfung nicht berücksichtigt. Information: Anja Walz 0711 21041-38, [email protected] 5 6 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifika tionen“ ist zugelassen, wer Folgendes nachweist: 1.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwal tenden Beruf oder 2.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens drei jährigen Ausbildungsberuf und danach eine mind. einjährige Berufspraxis oder 3.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mind. zweijährige Berufspraxis oder 4.eine mindestens dreijährige Berufspraxis. Studien- und Prüfungsgebühren Die aktuell geltende Studiengebühr kann unter www.w-vwa.de direkt beim Studiengang abgerufen werden. Sie ist grundsätzlich vor Beginn des jeweiligen Semesters zu entrichten. In diesem Betrag sind auch die Kosten für die online zur Verfügung gestellten Begleitmaterialien enthalten. Darüber hinaus können individuell Kosten für Literatur entstehen. Die zum Besuch des Studien gangs berechtigenden Studienausweise werden nach Eingang der jeweiligen Studiengebühr zugesandt. Die Prüfungsgebühr wird von der Industrieund Handelskammer Region Stuttgart festgesetzt. Sie ist ebenfalls auf der Studiengangsseite unter www.w-vwa.de hinterlegt. (2) Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifika tionen“ ist zugelassen, wer Folgendes nachweist: 1.die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und 2.mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr.1 oder ein weiteres Jahr Berufs praxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen. Fördermöglichkeiten – Meister-BaföG – Steuerliche Möglichkeiten (Werbungskosten) – Weiterbildungsstipendium – Förderung durch den Arbeitgeber (Erläuterungen: siehe beigefügtes Informationsblatt oder www.w-vwa.de > Aktuelles > Förder mög lichkeiten für Ihre Weiterbildung an der Württem bergischen VWA) Prüfung Die Prüfung zur „Geprüften Wirtschaftsfachwirtin“/ zum „Geprüften Wirtschaftsfachwirt“ wird in Stuttgart von einem Prüfungsausschuss der IHK Region Stuttgart, in Reutlingen von einem Prüfungsausschuss der IHK Reutlingen in schriftlicher und mündlicher Form abgenommen. Neben dem IHK-Zeugnis erhalten die Absolventen eine Studienbescheinigung der VWA. Anmeldung Die Anmeldung kann online unter www.w-vwa.de oder alternativ schriftlich unter Verwendung des Anmeldeformulars (Zulassungsantrag) vorgenommen werden. Auf der VWA-Internetseite kann im Downloadcenter zudem auf die kompletten Infor mations- und Anmeldeunterlagen im elektronischen Format (PDF) zugegriffen werden. Mit der Anmeldung zum Studiengang wird zunächst nur die Gebühr für das 1. Semester fällig. Nach jedem Semester können die Studierenden neu ent scheiden, ob sie das Studium fortsetzen. Im Falle der Unterbrechung oder Beendigung des Studiums ist eine schriftliche Mitteilung des Studie renden bis spätestens zwei Wochen vor Beginn des Folgesemesters erforderlich. Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) Rücktritt Ein Rücktritt muss gegenüber der VWA schriftlich erklärt werden. Bei Nichtteilnahme ohne vorherigen Rücktritt bleibt der Anspruch auf die volle Studiengebühr bestehen. Nach verbindlicher Anmeldung durch den Teilnehmer und erteilter Zulassungsbestätigung durch die VWA ist bei einem Rücktritt bis zwei Wochen vor Beginn des 1. Semesters eine Rücktrittsgebühr von 10 % der Studiengebühr für das Semester zu entrichten. Bei einem Rücktritt bis Ende der zweiten Woche nach Beginn des Studiengangs wird eine Rücktrittsgebühr von 20 % der Studiengebühr für das Semester erhoben. Erfolgt ein Rücktritt danach, ist die volle Studiengebühr für das Semester zu bezahlen. Bei Fortsetzung des Studiengangs in einem Folgesemester wird bei einem Rücktritt innerhalb der ersten zwei Wochen nach Beginn des Semesters eine Rücktrittsgebühr von 20 % der Studiengebühr für das Semester erhoben. Erfolgt ein Rücktritt danach, ist die volle Studiengebühr für das Semester zu bezahlen. Die VWA behält sich vor, einen Studiengang bis zu zwei Wochen vor Beginn wegen zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Sofern die zur Durchführung eines Studiengangs erforderliche Teilnehmerzahl bis zwei Wochen vor Studienbeginn nicht erreicht wird, behält sich die Württembergische VWA überdies vor, den bereits angemeldeten Teilnehmern ein neues Angebot zu unterbreiten. Dieses Angebot zielt darauf ab, entweder durch eine Verlängerung der Entscheidungsfrist die Durchführung der Veranstal tung noch erreichen zu können oder aber durch eine Erhöhung der Gebühren die Durchführung bei geringerer Teilnehmerzahl zu ermöglichen. Ansprechpartner Anja Walz 0711 21041-38 [email protected] Information und Anmeldung Information: Anja Walz 0711 21041-38, [email protected] Dieter Schmid 0711 21041-32 [email protected] Konzeption und Beratung 7 Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Wolframstraße 32 70191 Stuttgart 0711 21041-0 [email protected] www.w-vwa.de Wir sind für Sie erreichbar: Montag bis Donnerstag Freitag D FS 501 REV 02 03/2015 Folgen Sie uns auf Mitglied im Bundesverband Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien e.V. 08:00 - 18:00 Uhr 08:00 - 16:00 Uhr 9. Fachstudiengang GEPRÜFTE/R WIRTSCHAFTSFACHWIRT/IN (IHK) 1. Semester in Stuttgart - 05.10.2015 bis 24.02.2016 (23161) I. STUDIENPLAN Studienfach Dozent UE*) _____________________________________________________________________________ 1.1 Einführung in den Studiengang Dieter Schmid 1 1.2 Volkswirtschaftslehre Caterina Schwaiger 28 1.3 1.3.1 1.3.2 1.3.3 Recht Bürgerliches Recht Handelsrecht Arbeitsrecht Prof. Dr. Arnd Diringer 60 *) 1.4 Betriebswirtschaftliche Grundlagen Hildegard Riedinger 16 1.5 Buchführung Albrecht Schäfer/Susanne Epp 28 1.6 Unternehmensorganisation Hermann Schmauder 28 1.7 Rechnungswesen Teil I Thomas Kneissl 36 1.8 Steuerrecht Tilmann Ulmer 24 1.9 Personalführung / Personalentwicklung Hildegard Riedinger 40 Die erste Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ findet am Mittwoch, 9. März 2016 statt. Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten *) Zur Vorlesung bitte BGB- und HGB-Gesetzestexte sowie Arbeitsgesetze (dtv) mitbringen! (Stand: 02.04.2015) II. Terminplan 9. Fachstudiengang "Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in (IHK)" - 1. Semester in Stuttgart: 05.10.2015 - 24.02.2016 Tag Datum Zeit Fach Dozent Raum Mo. 05.10. 17:30 - 21:00 Einführung / Buchführung Dieter Schmid / Dipl.-Handelslehrerin Susanne Epp Mi. 07.10. 17:45 - 21:00 BGB/HGB/Arbeitsrecht Professor Dr. Arnd Diringer Sa. 10.10. 09:00 - 16:00 Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Dipl.-Ökonomin Hildegard Riedinger Mo. 12.10. 17:45 - 21:00 Buchführung Dipl.-Handelslehrerin Susanne Epp Mi. 14.10. 17:45 - 21:00 BGB/HGB/Arbeitsrecht Professor Dr. Arnd Diringer Sa. 17.10. 08:00 - 13:00 Buchführung Dipl.-Handelslehrerin Susanne Epp Mo. 19.10. 17:45 - 21:00 Buchführung Dipl.-Handelslehrer Albrecht Schäfer Mi. 21.10. 17:45 - 21:00 BGB/HGB/Arbeitsrecht Professor Dr. Arnd Diringer Sa. 24.10. 09:00 - 16:00 Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Dipl.-Ökonomin Hildegard Riedinger Mo. 26.10. 17:45 - 21:00 Buchführung Dipl.-Handelslehrer Albrecht Schäfer Mi. 28.10. 17:45 - 21:00 BGB/HGB/Arbeitsrecht Professor Dr. Arnd Diringer Sa. 31.10. 08:00 - 13:00 Buchführung Dipl.-Handelslehrer Albrecht Schäfer Mo. 02.11. 17:45 - 21:00 Rechnungswesen Teil I Thomas Kneissl Mi. 04.11. 17:45 - 21:00 Rechnungswesen Teil I Thomas Kneissl Mo. 09.11. 17:45 - 21:00 Rechnungswesen Teil I Thomas Kneissl Mi. 11.11. 17:45 - 21:00 BGB/HGB/Arbeitsrecht Professor Dr. Arnd Diringer Sa. 14.11. 08:00 - 13:00 BGB/HGB/Arbeitsrecht Professor Dr. Arnd Diringer Mo. 16.11. 17:45 - 21:00 Steuerrecht Dipl.-Kaufmann Tillmann Ulmer Mi. 18.11. 17:45 - 21:00 Unternehmensorganisation/-führung Hermann Schmauder Sa. 21.11. 09:00 - 12:15 Rechnungswesen Teil I Thomas Kneissl Mo. 23.11. 17:45 - 21:00 Volkswirtschaftslehre Dipl.-Volkswirtin Caterina Schwaiger Mi. 25.11. 17:45 - 21:00 BGB/HGB/Arbeitsrecht Professor Dr. Arnd Diringer Sa. 28.11. 09:00 - 16:00 Unternehmensorganisation/-führung Hermann Schmauder Mo. 30.11. 17:45 - 21:00 Rechnungswesen Teil I Thomas Kneissl Mi. 02.12. 17:45 - 21:00 BGB/HGB/Arbeitsrecht Professor Dr. Arnd Diringer Sa. 05.12. 08:00 - 13:00 Volkswirtschaftslehre Dipl.-Volkswirtin Caterina Schwaiger Mo. 07.12. 17:45 - 21:00 Steuerrecht Dipl.-Kaufmann Tillmann Ulmer Mi. 09.12. 17:45 - 21:00 Steuerrecht Dipl.-Kaufmann Tillmann Ulmer Sa. 12.12. 08:00 - 13:00 Rechnungswesen Teil I Thomas Kneissl Mo. 14.12. 17:45 - 21:00 Steuerrecht Dipl.-Kaufmann Tillmann Ulmer Mi. 16.12. 17:45 - 21:00 BGB/HGB/Arbeitsrecht Professor Dr. Arnd Diringer Sa. 19.12. 08:00 - 13:00 BGB/HGB/Arbeitsrecht Professor Dr. Arnd Diringer Mo. 21.12. 17:45 - 21:00 Volkswirtschaftslehre Dipl.-Volkswirtin Caterina Schwaiger Mo. 11.01. 17:45 - 21:00 Unternehmensorganisation/-führung Hermann Schmauder Mi. 13.01. 17:45 - 21:00 BGB/HGB/Arbeitsrecht Professor Dr. Arnd Diringer Sa. 16.01. 08:00 - 13:00 Volkswirtschaftslehre Dipl.-Volkswirtin Caterina Schwaiger Vorlesungsort: Wolframstr. 32, 70191 Stuttgart Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 (Stand: 02.04.2015) Raum 011 II. Terminplan 9. Fachstudiengang "Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in (IHK)" - 1. Semester in Stuttgart: 05.10.2015 - 24.02.2016 Tag Datum Zeit Fach Dozent Raum Raum 011 Mo. 18.01. 17:45 - 21:00 Unternehmensorganisation/-führung Hermann Schmauder Mi. 20.01. 17:45 - 21:00 PersonalFührung/-entwicklung Dipl.-Ökonomin Hildegard Riedinger Sa. 23.01. 08:00 - 13:00 BGB/HGB/Arbeitsrecht Professor Dr. Arnd Diringer Mo. 25.01. 17:45 - 21:00 PersonalFührung/-entwicklung Dipl.-Ökonomin Hildegard Riedinger Mi. 27.01. 17:45 - 21:00 BGB/HGB/Arbeitsrecht Professor Dr. Arnd Diringer Sa. 30.01. 08:00 - 13:00 Rechnungswesen Teil I Thomas Kneissl Mo. 01.02. 09:00 - 16:30 PersonalFührung/-entwicklung Dipl.-Ökonomin Hildegard Riedinger Di. 02.02. 09:00 - 12:15 Volkswirtschaftslehre Dipl.-Volkswirtin Caterina Schwaiger Di. 02.02. 13:15 - 16:30 Steuerrecht Dipl.-Kaufmann Tillmann Ulmer Mi. 03.02. 09:00 - 12:15 Volkswirtschaftslehre Dipl.-Volkswirtin Caterina Schwaiger Mi. 03.02. 13:15 - 16:30 Steuerrecht Dipl.-Kaufmann Tillmann Ulmer Do. 04.02. 09:00 - 16:30 PersonalFührung/-entwicklung Dipl.-Ökonomin Hildegard Riedinger Fr. 05.02. 09:00 - 16:30 Unternehmensorganisation/-führung Hermann Schmauder Sa. 06.02. 08:00 - 13:00 Rechnungswesen Teil I Thomas Kneissl Mo. 15.02. 17:45 - 21:00 PersonalFührung/-entwicklung Dipl.-Ökonomin Hildegard Riedinger Mi. 17.02. 17:45 - 21:00 BGB/HGB/Arbeitsrecht Professor Dr. Arnd Diringer Sa. 20.02. 09:00 - 16:00 PersonalFührung/-entwicklung Dipl.-Ökonomin Hildegard Riedinger Mo. 22.02. 17:45 - 21:00 PersonalFührung/-entwicklung Dipl.-Ökonomin Hildegard Riedinger Mi. 24.02. 17:45 - 21:00 Volkswirtschaftslehre Dipl.-Volkswirtin Caterina Schwaiger Mi. 09.03. Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Raum 011 Schriftl. Prüfung Grundl. Qualifikation (Uhrzeit wird von der IHK bekannt gegeben) Vorlesungsort: Wolframstr. 32, 70191 Stuttgart Raum 011 (Stand: 02.04.2015) Raum 011 Raum 011 Raum 011 III. DOZENTENVERZEICHNIS (Stand: April 2015) ____________________________________________________________________________ A l t m a n n, Thomas, Diplom-Kaufmann Unternehmensberater, Kaiserbach A n d r e a d i s, Sabine, Dipl.-Betriebswirtin (BA) de profundis, Kirchentellinsfurt B i n d e r, Jürgen, Dipl. oec Projektleiter Strategischer Einkauf, Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Weissach D i r i n g e r, Arnd, Prof. Dr. Professor an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, Ludwigsburg E p p, Susanne, Dipl. Handelslehrerin Kaufmännische Schule Stuttgart Süd G e r t h, Klaus, Diplom-Kaufmann, Geschäftsführer Mediaprendo GmbH, Beilstein H o c h m u t h, Regina, Dipl.-Betriebswirtin (FH) Training & Coaching für Sozialkompetenz, Wiernsheim K n e i s s l, Thomas, Dipl. Finanzwirt, Esslingen R i e d i n g e r, Hildegard, Dipl. oec. Wirt.-Ing. Unternehmensberaterin, MBA Gesellschaft für Unternehmensberatung, Wernau R o d r i g o S e r r a n o, Cristina, Dipl.-Wirtschaftsingenieurin Freiberufliche Dozentin, Stuttgart R o g a l e, Peter, Dipl. oec Unternehmensberater, Korntal-Münchingen S c h ä f e r, Albrecht, Dipl. Handelslehrer Kaufmännisches Schulzentrum, Böblingen S c h m a u d e r, Hermann, Diplom-Volkswirt Freiberuflicher Dozent, Reutlingen S c h w a i g e r, Caterina, Dipl. Volkswirtin Dozentin für Statistik und Volkswirtschaftslehre U l m e r, Tillmann Dipl.-Kaufmann Steuerberater, Stuttgart IV AUSBLICK __________________________________________________________________________ 2. Semester (März 2016 bis Juli 2016) - Betriebliches Management Teil I Investition und Finanzierung Rechnungswesen Teil III Logistik Teil I Marketing und Vertrieb Teil I Controlling 3. Semester (September 2016 bis März 2017) - Marketing und Vertrieb Teil II - Führung und Zusammenarbeit - Betriebliches Management Teil II - Logistik Teil II IHK-Prüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ im März 2016 „Handlungsspezifische Qualifikationen“ im April 2017 Mündliche Prüfung voraussichtlich Juli 2017 Alle Angaben Stand April 2015- Änderungen bleiben vorbehalten. Fördermöglichkeiten Fördermöglichkeiten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – „Meister-BAföG“ Für berufsbegleitende Fachstudiengänge, die mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung abschließen, kann ein einkommens- und vermögensunabhängiger Unterstützungsbetrag beantragt werden. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 30,5 % und aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Informationen, Broschüren und Antragsformulare: www.meister-bafoeg.info Aufstiegsstipendium Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt mit dem Aufstiegsstipendium berufstätige Studierende bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums. Studierende, die in das Stipendienprogramm aufgenommen werden, erhalten ein Stipendium von bis zu 2.000,- € pro Jahr. Informationen: www.aufstiegsstipendium.de Bildungskredit Die Bundesregierung bietet gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesverwaltungsamt Schülern und Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen eine zinsgünstige Fördermöglichkeit: den Bildungskredit. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Informationen: www.bildungskredit.de D ÜG 02 REV 03 02/2015 Förderung durch den Arbeitgeber Immer mehr Arbeitgeber sind bereit, die berufsbegleitende Weiterbildung ihrer Mitarbeiter finanziell oder in anderer Form (z. B. Sonderurlaub für die Prüfungsvorbereitung) zu fördern. Es ist deshalb grundsätzlich zu empfehlen, den Arbeitgeber über eine beabsichtigte Weiterbildung zu informieren und Möglichkeiten einer Förderung individuell zu erörtern. Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Wolframstraße 32 | 70191 Stuttgart ✆ 0711 21041-0 | 쾷 [email protected] Bildungsprämie Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat das Programm „Bildungsprämie“ eingeführt, um mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung zu mobilisieren. Wesentliche Komponente der Bildungsprämie ist der Prämiengutschein: Erwerbstätige, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 20.000,- € (40.000,- € bei gemeinsam Veranlagten) können für Weiterbildungen, deren Gebühren maximal 1.000,- € betragen, aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) pro Jahr einen Zuschuss von 50 %, maximal 500,- €, zu ihrer privaten Weiterbildung erhalten. Eine weitere Komponente der Bildungsprämie ist das Weiterbildungssparen. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Informationen: www.bildungspraemie.info Steuerliche Möglichkeiten (Werbungskosten) Fort- und Weiterbildungskosten sind im Regelfall Werbungskosten und können bei der Festsetzung der Lohn- bzw. Einkommensteuer geltend gemacht werden, sofern die Kosten nicht anderweitig erstattet werden. Weitere Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt. Weiterbildungsstipendium (früher Begabtenförderung Berufliche Bildung) Junge Berufstätige, die einen Ausbildungsabschluss mit 1,9 oder besser vorweisen, können für die berufliche Weiterbildung ein Stipendium von bis zu 6.000,- € in drei Jahren beantragen (Antragsstellung muss im Regelfall vor Vollendung des 25. Lebensjahres erfolgen). Für Förderanträge und Beratung ist die Stelle zuständig, vor der die Berufsabschlussprüfung abgelegt wurde (in der Regel die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer). Informationen: www.sbb-stipendien.de Wir sind für Sie erreichbar: Montag bis Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 16:00 Uhr www.w-vwa.de Verordnung über die Prüfung Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/ Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin Bestell-Nr. 6102580a in der Fassung vom 25. August 2009 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/ Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin vom 26. August 2008 (BGBI. I S. 1752 vom 29. August 2008), geändert durch Artikel 34 der Verordnung vom 25. August 2009 (BGBI. I S. 2960 vom 28. August 2009) Inhalt Seite § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 § 2 Zulassungsvoraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 § 3 Gliederung und Durchführung der Prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 § 4 Wirtschaftsbezogene Qualifikationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 § 5 Handlungsspezifische Qualifikationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 § 6 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 § 7 Bewerten der Prüfungsleistungen und Bestehen der Prüfung . . . . . . . . . . . . . . 8 § 8 Wiederholung der Prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 § 9 Ausbildereignung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 § 10 Übergangsvorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 § 11 Inkrafttreten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin Anlage 1 (zu § 7 Abs. 6) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Anlage 2 (zu § 7 Abs. 6). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG Postfach 10 06 33 · 33506 Bielefeld Tel.: 05 21 / 9 11 01-15 · Fax: 05 21 / 9 11 01-19 E-Mail: [email protected] www.wbv.de/www.berufe.net Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin Vom 26. August 2008 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1752 vom 29. August 2008) zuletzt geändert durch Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin Vom 25. August 2009 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2960 vom 28. August 2009) Aufgrund des § 53 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 und des § 30 Abs. 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBI. I S. 931), von denen § 53 Abs. 1 durch Artikel 232 Nr. 3 Buchstabe a der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: §1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses (1) Die zuständige Stelle kann berufliche Fortbildungsprüfungen zum Geprüften Wirtschaftsfachwirt/zur Geprüften Wirtschaftsfachwirtin nach den §§ 2 bis 10 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachzuweisen ist. (2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Wirtschaftsfachwirt/ zur Geprüften Wirtschaftsfachwirtin, in Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrnehmen zu können, und damit die Befähigung, 1. betriebswirtschaftliche Sachverhalte und Problemstellungen eines Unternehmens zu erkennen, zu analysieren und einer Lösung zuzuführen, 2. Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes zu bewerten, zu planen und durchzuführen, 3. anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen zu gestalten, zu moderieren und zu kontrollieren. (3) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin“. 3 §2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis. (2) Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und 2. mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen. (3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes/einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin nach § 1 Abs. 2 haben. (4) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. §3 Gliederung und Durchführung der Prüfung (1) Die Gesamtprüfung beinhaltet folgende Teilprüfungen: 1. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen, 2. Handlungsspezifische Qualifikationen. (2) Die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche: 1. Volks- und Betriebswirtschaft, 2. Rechnungswesen, 3. Recht und Steuern, 4. Unternehmensführung. (3) Die Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ gliedert sich in folgende Handlungsbereiche: 4 1. Betriebliches Management, 2. Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling, 3. Logistik, 4. Marketing und Vertrieb, 5. Führung und Zusammenarbeit. (4) Die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen nach § 4 zu prüfen. (5) Die Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist erst nach dem Ablegen der Teilprüfung nach Absatz 1 Nr. 1 durchzuführen. Sie ist schriftlich in Form von handlungsorientierten Aufgabenstellungen nach § 5 sowie mündlich in Form eines situationsbezogenen Fachgespräches mit Präsentation zu prüfen. (6) Das situationsbezogene Fachgespräch mit Präsentation nach Absatz 5 wird inhaltlich aufbauend auf die Aufgabenstellung nach § 5 durchgeführt und soll nicht länger als 30 Minuten dauern. Es soll sich inhaltlich auf die Qualifikations- und Handlungsbereiche nach den Absätzen 2 und 3 beziehen, der Schwerpunkt soll auf Absatz 3 Nr. 5 liegen. Es ist eine Vorbereitungszeit von höchstens 30 Minuten zu gewähren. Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein. Die mündliche Prüfung wird erst nach dem erfolgreichen Abschluss der schriftlichen Teilprüfungen nach den Absätzen 4 und 5 durchgeführt. §4 Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (1) Im Qualifikationsbereich „Volks- und Betriebswirtschaft“ sollen zum einen grundlegende volkswirtschaftliche Zusammenhänge und ihre Bedeutung für die betriebliche Praxis beurteilt werden können. Zum anderen müssen grundlegende betriebliche Funktionen und Funktionsbereiche und deren Zusammenwirken im Betrieb verstanden werden. Weiterhin soll der Vorgang einer Existenzgründung erfasst und in seiner Gesamtheit strukturiert werden können. In diesem Rahmen können geprüft werden: 1. volkswirtschaftliche Grundlagen, 2. betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken, 3. Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen, 4. Unternehmenszusammenschlüsse. (2) Im Qualifikationsbereich „Rechnungswesen“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Bedeutung des Rechnungswesens als Dokumentations-, Entscheidungs- und Kontrollinstrument für die Unternehmensführung darstellen und begründen zu können. Dazu gehören insbesondere, die bilanziellen Zusammenhänge sowie die Kostenrechnung in Grundzügen erläutern und anwenden zu können. Außerdem sollen die erarbeiteten Zahlen für eine Aussage über die Unternehmenssituation ausgewertet werden können. In diesem Rahmen können geprüft werden: 5 1. grundlegende Aspekte des Rechnungswesens, 2. Finanzbuchhaltung, 3. Kosten- und Leistungsrechnung, 4. Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen, 5. Planungsrechnung. (3) Im Qualifikationsbereich „Recht und Steuern“ sollen allgemeine Kenntnisse des bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts sowie Kenntnisse des Arbeitsrechts nachgewiesen werden. Weiterhin sollen an unternehmenstypischen Beispielen und Situationen mögliche Vertragsgestaltungen vorbereitet und deren Auswirkungen bewertet werden können. Es müssen außerdem die Grundzüge des unternehmensrelevanten Steuerrechts verstanden werden. In diesem Rahmen können geprüft werden: 1. rechtliche Zusammenhänge, 2. steuerrechtliche Bestimmungen. (4) Im Qualifikationsbereich „Unternehmensführung“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Inhalte der Betriebsorganisation, der Personalführung und -entwicklung sowie der Planungs- und Analysemethoden im betrieblichen Umfeld zu kennen, deren Auswirkungen auf die Unternehmensführung erläutern und in Teilumfängen anwenden zu können. In diesem Rahmen können geprüft werden: 1. Betriebsorganisation, 2. Personalführung, 3. Personalentwicklung. (5) Die schriftliche Prüfung besteht für jeden Qualifikationsbereich aus einer unter Aufsicht anzufertigenden Arbeit, deren Mindestbearbeitungszeiten jeweils betragen: 1. Volks- und Betriebswirtschaft 60 Minuten, 2. Rechnungswesen 90 Minuten, 3. Recht und Steuern 60 Minuten, 4. Unternehmensführung 90 Minuten. Die Gesamtdauer soll jedoch 330 Minuten nicht überschreiten. (6) Wurden in nicht mehr als einem Qualifikationsbereich mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesem Qualifikationsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen besteht diese Möglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung soll anwendungsbezogen durchgeführt werden und in der Regel nicht länger als 15 Minuten dauern. Die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet. §5 Handlungsspezifische Qualifikationen (1) Im Handlungsbereich „Betriebliches Management“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Bedeutung betrieblicher Planungsprozesse für die Zukunftssicherung eines 6 Unternehmens oder einer Wirtschaftsorganisation einordnen, deren Auswirkungen auf die Organisations- und Personalentwicklung erklären, Informationstechnologie und Wissensmanagement als notwendige Basis einer lernenden Organisation verstehen und Managementtechniken zur effektiven Prozesssteuerung einsetzen zu können. In diesem Zusammenhang können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: 1. betriebliche Planungsprozesse unter Einbeziehung der Betriebsstatistik, 2. Organisations- und Personalentwicklung, 3. Informationstechnologie und Wissensmanagement, 4. Managementtechniken unter Einbeziehung von Zeitmanagement, Kreativitätstechniken und Entscheidungstechniken. (2) Im Handlungsbereich „Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Zusammenhänge und Abhängigkeiten zwischen güterwirtschaftlichem und finanzwirtschaftlichem Prozess aufzeigen sowie die Aufgaben und Gliederung des betrieblichen Rechnungswesens darstellen zu können. Die unterschiedlichen Finanzierungsarten und wesentlichen Aspekte der Kosten- und Leistungsrechnung sollen bestimmt sowie das Controlling als wesentliches Instrument der Unternehmenssteuerung verstanden werden. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: 1. Investitionsplanung und -rechnung, 2. Finanzplanung und Ermittlung des Finanzbedarfs, 3. Finanzierungsarten, 4. Kosten- und Leistungsrechnung, 5. Controlling. (3) Im Handlungsbereich „Logistik“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, den Gesamtprozess der betrieblichen Leistungserstellung zu verstehen. Dazu sind Ziele und Aufgaben der Logistik zu beschreiben, die beschaffungspolitischen Instrumente zu erläutern und die Bedeutung von Logistik innerhalb der betrieblichen Wertschöpfungskette darzulegen. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: 1. Einkauf und Beschaffung, 2. Materialwirtschaft und Lagerhaltung, 3. Wertschöpfungskette, 4. Aspekte der Rationalisierung, 5. spezielle Rechtsaspekte. (4) Im Handlungsbereich „Marketing und Vertrieb“ soll der Einsatz von marketing- und vertriebspolitischen Instrumenten begründet werden. Dazu sind Kriterien der Marketingplanung zu beschreiben, der effektive Einsatz des Marketinginstrumentariums aufzuzeigen, die Bedeutung der Distribution und die zentrale Funktion des Bereiches Marketing und Vertrieb innerhalb eines Unternehmens und unter Berücksichtigung außenwirtschaftlicher und interkultureller Kommunikationsaspekte darzulegen. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: 7 1. Marketingplanung, 2. Marketinginstrumentarium, Marketing-Mix, 3. Vertriebsmanagement, 4. internationale Geschäftsbeziehungen und Geschäftsentwicklung, interkulturelle Kommunikation, 5. spezielle Rechtsaspekte. (5) Im Handlungsbereich „Führung und Zusammenarbeit“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, zielorientiert mit Mitarbeitern, Auszubildenden, Geschäftspartnern und Kunden zu kommunizieren. Dabei soll gezeigt werden, dass Mitarbeiter, Auszubildende und Projektgruppen geführt werden können. Des Weiteren soll bei Verhandlungen und Konfliktfällen lösungsorientiert gehandelt werden können. Methoden der Kommunikation und Motivationsförderung sollen berücksichtigt werden. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: 1. Zusammenarbeit, Kommunikation und Kooperation, 2. Mitarbeitergespräche, 3. Konfliktmanagement, 4. Mitarbeiterförderung, 5. Ausbildung, 6. Moderation von Projektgruppen, 7. Präsentationstechniken. (6) Die schriftliche Prüfung in den in den Absätzen 1 bis 5 beschriebenen Handlungsbereichen wird auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtig daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen durchgeführt. Die gesamte Bearbeitungsdauer soll 480 Minuten nicht unterschreiten und 510 Minuten nicht überschreiten. Die Punktebewertung für das Ergebnis der schriftlichen Prüfungsleistung ist aus den beiden gleichgewichtigen schriftlichen Teilergebnissen zu bilden. §6 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt wurde und die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung innerhalb von fünf Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderweitig abgelegten Prüfung erfolgt. §7 Bewerten der Prüfungsteile und Bestehen der Prüfung (1) Die Teilprüfungen „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Handlungsspezifische Qualifikationen“ sind gesondert nach Punkten zu bewerten. 8 (2) Für die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist eine Note aus dem arithmetischen Mittel der Punktebewertungen der Leistungen in den einzelnen Qualifikationsbereichen zu bilden. (3) Für die Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist eine Note aus dem arithmetischen Mittel der Punktebewertung der schriftlichen Situationsaufgabe und der Punktebewertung der mündlichen Prüfung nach § 3 Abs. 6 zu bilden. (4) Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. (5) Über das Ergebnis der Teilprüfung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist eine Bescheinigung auszustellen. (6) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis nach den Anlagen 1 und 2 auszustellen. Im Fall der Freistellung nach § 6 sind Ort, Datum, Abschlussbezeichnung der Prüfung und die Bezeichnung des Prüfungsgremiums der anderweitig abgelegten Prüfung anzugeben. §8 Wiederholung der Prüfung (1) Eine Teilprüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Einzelne Prüfungsteile können vor Abschluss des jeweiligen Prüfungsverfahrens wiederholt werden. (2) Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind und der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat. Bestandene Prüfungsleistungen können auf Antrag einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung. §9 Ausbildereignung (1) Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin kann nach erfolgreichem Abschluss des Prüfungsteils „Handlungsspezifische Qualifikationen“ beantragen, eine zusätzliche Prüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen abzulegen. Diese besteht aus einer Präsentation oder der praktischen Durchführung einer Ausbildungssituation und einem Prüfungsgespräch. Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin wählt dazu eine Ausbildungssituation aus. Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation ist in dem Gespräch zu begründen. Die Dauer der praktischen Prüfung soll höchstens 30 Minuten betragen. Die Konzeption der Durchführung der praktischen Ausbildungssituation ist vorab schriftlich einzureichen. Die zusätzliche Prüfung ist bestanden, wenn mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. (2) Wer den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eig- 9 nungsverordnung befreit. Wer auch die zusätzliche Prüfung nach Absatz 1 bestanden hat, hat die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz nachgewiesen. Dem Prüfungsteilnehmer oder der Prüfungsteilnehmerin ist ein Zeugnis auszustellen, aus dem hervorgeht, dass die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nach § 30 Abs. 5 des Berufsbildungsgesetzes nachgewiesen wurde. § 10 Übergangsvorschriften (1) Begonnene Prüfungsverfahren zum Geprüften Wirtschaftsfachwirt/zur Geprüften Wirtschaftsfachwirtin, zum Wirtschaftsfachwirt (IHK)/zur Wirtschaftsfachwirtin (IHK) und zum Fachwirt für Betriebliches Management (IHK)/zur Fachwirtin für Betriebliches Management (IHK) können nach den bisherigen Vorschriften bis zum Ablauf des 31. Dezember 2011 zu Ende geführt werden. Im Übrigen kann bei der Anmeldung zur Prüfung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2009 die Anwendung der bisherigen Vorschriften beantragt werden. (2) Auf Antrag kann die zuständige Stelle die Wiederholungsprüfung auch nach dieser Verordnung durchführen; § 8 Abs. 2 findet in diesem Fall keine Anwendung. § 11 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. September 2008 in Kraft. Bonn, den 26. August 2008 Die Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan 10 Anlage 1 (zu § 7 Abs. 6) Muster (Bezeichnung der zuständigen Stelle) Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin Herr/Frau geboren am in hat am die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin vom 26. August 2008 (BGBl. I S. 1752), die durch Artikel 34 der Verordnung vom 25. August 2009 (BGBl. I S. 2960) geändert worden ist, bestanden. Datum Unterschrift(en) (Siegel der zuständigen Stelle) 11 Anlage 2 (zu § 7 Abs. 6) Muster (Bezeichnung der zuständigen Stelle) Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin Herr/Frau geboren am in hat am die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin vom 26. August 2008 (BGBl. I S. 1752), die durch Artikel 34 der Verordnung vom 25. August 2009 (BGBl. I S. 2960) geändert worden ist, mit folgenden Ergebnissen bestanden: Punkte*) 1. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen Note ____________ Volks- und Betriebswirtschaft ____________ Rechnungswesen ____________ Recht und Steuern ____________ Unternehmensführung ____________ 2. Handlungsspezifische Qualifikationen ____________ Schriftliche betriebliche Situationsaufgabe ____________ Situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation ____________ (Im Fall des § 6: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 im Hinblick auf die am in vor abgelegte Prüfung in dem Handlungsbereich Datum freigestellt.“) Unterschrift(en) (Siegel der zuständigen Stelle) *) Den Bewertungen liegt folgender Punkteschlüssel zugrunde: 12 Vorsprung durch Wissen Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V. Anmeldung und Antrag auf Zulassung zum Fachstudiengang (Gewünschtes bitte ankreuzen) ■ Bilanzbuchhalter/in (IHK) ■ Fachkauffrau/-mann Einkauf und Logistik (Tageskurs) ■ Immobilienfachwirt/in (IHK) ■ Kommunikationsfachwirt/in (VWA) ■ Operative IT-Professionals (IHK) in der Fachrichtung ■ IT-Berater/in ■ IT-Entwickler/in ■ IT-Projektleiter/in ■ Personalfachkauffrau/-mann (IHK) ■ Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) ■ Frau Württembergische Verwaltungsund Wirtschafts-Akademie e.V. Postfach 10 54 53 70047 Stuttgart ☎ 0711 21041-0 ■ Herr Familienname, Vorname Straße mit Hausnummer Geburtsdatum T T M M J PLZOrt Mobiltelefon privat* Telefon geschäftlich (Festnetz mit Vorwahl)* E-Mail privat** E-Mail geschäftlich** */** Eine Angabe ist Pflicht. Die Daten werden nur zur Kontaktaufnahme mit Ihnen und zur Information über die Classrooms verwendet und dienen zu Ihrer aktuellen zeitnahen Information. Schulabschluss (Zutreffendes bitte ankreuzen) ■ Hauptschule ■ Realschule ■ Fachhochschulreife ■ Abitur Bearbeitungsvermerke der VWA-Hauptgeschäftsstelle TN-Nummer ZugangStatus 1. Antrag geprüft am ____________________________von ____________________________________________________ 2. Entscheidung in Ausnahmefällen _______________________________________________________________________ Hinweis nach § 14 Landesdatenschutzgesetz (LDSG): Die Daten werden von der Württembergischen VWA zu Zwecken der Anmeldung, zur Studien- und Prüfungsverwaltung erfasst und elektronisch gespeichert. J Arbeitgeber Anschrift des Arbeitgebers (nur bei Rechnung an Arbeitgeber) Nachweise Legen Sie bitte in das Anmeldeformular Nachweise über Ihren schulischen und beruflichen Werdegang ein (Kurzlebenslauf, Kopie des Kaufmannsgehilfenbriefs oder der Diplomurkunde bei Hochschulabsolventen und / oder Nachweis über die bestandene Weiterbildungsprüfung sowie Arbeitszeugnisse früherer Arbeitgeber und eine durch den derzeitigen Arbeit geber bestätigte aktuelle Tätigkeitsbeschreibung mit Eintrittsdatum, Funktion und Auflistung der Aufgaben). Anrechnung Ich beantrage die Anrechnung folgender bei einer Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie, sonstigen anerkannten Weiterbildungsinstitution oder Hochschule besuchten Semester und / oder erbrachter Leistungen und lege entsprechende Nachweise bei: Semester (einzeln aufführen:) VWA / Hochschule: erbrachte Leistungen Zahlungsart (Gewünschte Zahlungsart bitte ankreuzen) ■Selbstzahlung durch Überweisung (Studiengebühr ist nach Rechnungsstellung semesterweise vor Semesterbeginn zu überweisen) ■Selbstzahlung durch Bankabbuchung (Studiengebühr wird nach Rechnungsstellung semesterweise vor Semesterbeginn abgebucht) ■Ratenzahlung: Selbstzahlung durch Bankabbuchung in drei Raten je Semester (zzgl. 15,– e Ratenzahlungszuschlag je Semester) ■Rechnung an Arbeitgeber (Studiengebühr ist nach Rechnungsstellung semesterweise vor Semesterbeginn zu überweisen) ■Aufteilung der Rechnung auf Arbeitgeber und Studierenden Aufteilungsverhältnis in Prozent: Arbeitgeber: ____________________ Student: ____________________ (Der Anteil der Studiengebühr ist jeweils nach Rechnungsstellung semesterweise vor Semesterbeginn zu überweisen.) Bankverbindung (nur bei Bankabbuchung oder Ratenzahlung) Kontoinhaber/in IBANBIC Bank Vor Einzug der Gebühr/en erhalten Sie per Post ein SEPA-Lastschriftmandat, das Sie uns bitte im Original und unterschrieben bis zum genannten Termin zurücksenden. ___________________________________________________________________________________________________________ Ort, Datum, Unterschrift Erklärungen Ich versichere, dass meine vorstehenden Angaben richtig sind und ggf. Nachweise im Original vorgelegt werden können. Die im Studienprogramm enthaltenen weiteren Bestimmungen, insbesondere die Prüfungsordnung sowie die Regelungen zur Zulassung und zum Rücktritt, sind bekannt und werden von mir anerkannt. Mir ist bekannt, dass ich berechtigt bin, Auskunft über die über mich gespeicherten Daten nach § 21 LDSG und eine Berichtigung unrichtiger Daten nach § 22 LDSG zu verlangen. Zustimmung auf freiwilliger Basis (bitte ankreuzen) ■ Ich bin damit einverstanden, dass auf Seite 1 und Seite 2 oben dieses Anmeldeformulars enthaltene Daten (mit Ausnahme des Geburtsdatums, des Schulabschlusses und der Anschrift des Arbeitgebers) in Form von Teilnehmerlisten zur Ausgabe an die Studierenden meines Studienjahrgangs verwendet werden. ■ Ich bin damit einverstanden, dass die von mir in diesem Anmeldeformular angegebenen Daten von der Württembergischen VWA zur Information über weitere Bildungsangebote der VWA verwendet werden. ___________________________________________________________________________________________________________ Ort, Datum, Unterschrift Statistische Angaben (nur für VWA-interne Zwecke – die Angaben sind freiwillig) Auf die VWA wurde ich aufmerksam durch: ■ Empfehlung durch Bekannte / Verwandte ■ Messen ■ Empfehlung durch Kollegen ■ Info-Veranstaltung an Berufsschule ■ Empfehlung durch Arbeitgeber ■ Radiowerbung ■ Arbeitsagentur ■ Großflächenplakate / Megalights ■ IHK ■ Anzeigen in Printmedien ■ Suchmaschinen-Recherche (z. B. Google) ■ Pressemitteilungen in Printmedien ■ Online-Werbung ■ Sonstiges: __________________ Bitte auch Rückseite beachten! Statistische Angaben (nur für VWA-interne Zwecke) Um unsere Studieninhalte langfristig an den Vorkenntnissen und den Tätigkeitsbereichen unserer Studierenden orientieren zu können, bitten wir um folgende Angaben (Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. eintragen). Die Angaben sind freiwillig. Aus- und Weiterbildungsabschluss Branche des Arbeitgebers Kaufmännische Ausbildung (Regelausbildungszeit über 2 Jahre): ■ Bankkaufmann/-frau ■ Bürokaufmann/-frau ■ Industriekaufmann/-frau ■ Kaufmann/-frau für Bürokommunikation ■ Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel ■ Speditionskaufmann/-frau ■ ________________________________________ Industrie: ■ über 500 Beschäftigte ■ bis 500 Beschäftigte ■ Kaufmännische Ausbildung (Regelausbildungszeit bis 2 Jahre) Bauwirtschaft: ■ Baugewerbe ■ Immobilienwirtschaft ■ Gewerblich-technische Ausbildung Gewerblich-technische Weiterbildung: ■ Industriemeister/in ■ Handwerksmeister/in ■ Staatlich geprüfte/r Techniker/in Kaufmännische Weiterbildung: ■ Betriebswirt/in (VWA) ■ Betriebswirt/in (Handwerk, IHK, sonstige) ■ Fachkaufmann/-frau ■ Fachwirt/in ■ Prüfung gehobener Öffentlicher Dienst (mittlerer Dienst und Aufstieg – ohne Studium) Studium: ■ Universität ■ (Fach-)Hochschule ■ Duale Hochschule / Berufsakademie Fachrichtung des absolvierten Studiums: ■ Technik ■ Verwaltung ■ Wirtschaft ■ ________________________________________ ■ ohne Berufsausbildung, Weiterbildung oder Studium Berufsgruppe ■ Angestellte/r Wirtschaft ■ Angestellte/r Öffentlicher Dienst ■ Beamter / Beamtin ■ Selbstständige/r ■ arbeitsuchend ■ ________________________________________ F FS 01 REV 03 02/2015 Funktion / Position ■ Sachbearbeiter/in ■ Gruppen- bzw. Teamleiter/in ■ Projekt- / Produktmanager/in ■ Abteilungsleiter/in ■ Geschäftsführer/in / Vorstandsmitglied ■ ________________________________________ ■ Handwerk ■ Telekommunikation / Informationstechnologie ■ Verkehrswirtschaft ■ Versorgungswirtschaft (Energie, Wasser, ...) Handel: ■ Großhandel ■ Einzelhandel Finanzdienstleistungen: ■ Bank ■ Versicherung ■ sonstige Finanzdienstleistungen Freie Berufe: ■ Architekt/in ■ Arzt / Ärztin ■ Beratende/r Ingenieur/in ■ Rechtsanwalt / Rechtsanwältin ■ Steuerberater/in / Wirtschaftsprüfer/in ■ ________________________________________ Sonstige Dienstleistungen: ■ Bildung ■ Gesundheitswesen ■ Kommunikation / Werbung ■ Medienwirtschaft ■ Tourismus ■ Unternehmensberatung ■ ________________________________________ Öffentlicher Dienst: ■ Bund ■ Land ■ Kommune ■ ________________________________________ Sonstiges: ■ ________________________________________ Abteilung ■ Außenwirtschaft (Import / Export) ■ Beschaffung und Logistik ■ Finanz- und Rechnungswesen / Controlling ■ Marketing / Vertrieb / Werbung ■ Organisation / IT ■ Personalwirtschaft ■ Produktionswirtschaft ■ Unternehmens-/Geschäftsführung ■ sonstige Abteilung _______________________________________