Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in (IHK)

Transcription

Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in (IHK)
Württembergische
Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V.
Berufsbegleitende Weiterbildung
Fachstudiengang
Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) Studienprogramm
Vorsprung durch Wissen
Der Fachstudiengang
„Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) “
Wirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse sind
heutzutage in allen unternehmerischen Bereichen
erforderlich. Daher ist es für Beschäftigte immer
wichtiger, ihre Kenntnisse zu v­ertiefen und sich
weiterzuqualifizieren. Wirtschaftsfachwirte sind
betriebswirtschaftliche Allrounder, die Leitungsund Führungsfunktionen im mittleren Management
übernehmen können.
In diesem Fachstudiengang werden die Be­sonder­
heiten der Industrie, des Handels und der Dienst­
leistungsunternehmen in gleicher Weise berücksichtigt. Als Genera­listen sind Wirtschafts­fachwirte
somit in verschiedenen Branchen und Bereichen
einsetzbar.
Die Weiterbildung hält also viele Optionen im späteren Karriereleben offen. Schließlich s­ chaffen die
Dynamik der Wirtschaft und ihre starke Differen­
zierung neue Tätigkeits­bereiche.
2
Die berufsbegleitende Form dieses Fach­
studien­
gangs ermöglicht den Teilnehmern, sich ohne
Unterbrechung ihrer Berufstätigkeit mit aktuellen
wirtschaftlichen und rechtlichen Themen und deren
betrieblichen Zusammenhänge zu befassen. Mit
dieser Veranstal­tungs­form wird das im Bil­dungs­
wesen bewährte „duale Prinzip“ verwirklicht. Einer­
seits kann das Erlernte sofort in der täglichen Praxis
angewendet werden, andererseits können praktische Erfahrungen in den Unterricht mit einfließen
und dort als wertvolle Dis­
kus­
sions­
grundlage
­dienen.
Diese Qualifizierung kann dem Studiengang
Be­triebs­wirt/in (VWA) vorgeschaltet werden, wenn
dafür noch nicht die Voraussetzungen bestehen.
Nach Abschluss des Fach­studien­gangs „Geprüfte/r
Wirtschaftsfachwirt/in (IHK)“ können bis zu zwei
Semester auf das Betriebs­wirte-Studium angerechnet werden.
Angaben zu Studienterminen, -zeiten, -ort, Dozenten und Fördermöglichkeiten
sowie eine Prüfungsordnung enthalten die beigefügten Unterlagen.
Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) Inhalte
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Handlungsspezifische Qualifikationen
Volks- und Betriebswirtschaft
Betriebliches Management
Rechnungswesen
Investition und Finanzierung
Recht und Steuern
Betriebliches Rechnungswesen und Controlling
Unternehmensführung
Logistik
Marketing und Vertrieb
Führung und Zusammenarbeit
Repetitorien
Studienziele
Der Fachstudiengang vermittelt in vier Semestern
vertieftes Fachwissen sowie organisa­
­
torischmethodische und dispositive Kenntnisse.
Die Teilnehmer werden befähigt,
– betriebswirtschaftliche Sachverhalte und Problem­ stellungen eines Unternehmens zu erkennen, zu
analysieren und einer Lösung zuzuführen.
– Geschäftsprozesse und Projekte eigenverant wortlich und selbstständig unter Berück­sichtigung
wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie
unter Anwendung eines adäquaten Methoden­
einsatzes zu bewerten, zu planen und durchzuführen.
– anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation
und Kommunikation Ge­
schäfts­
prozesse und
Projekte nach innen und außen zu gestalten, zu
moderieren und zu kontrollieren.
Information: Anja Walz
 0711 21041-38,  [email protected]
Zielgruppe
Diese Aufstiegsfortbildung richtet sich an Personen
mit abgeschlossener Berufs­
aus­
bildung in einem
anerkannten Ausbildungsberuf und an Beschäftigte,
die eine mehrjährige Berufspraxis im kaufmännischen Bereich nachweisen.
Studienaufbau
Grundlage des Fachstudiengangs „Geprüfte/r Wirt­
schaftsfachwirt/in“ ist die „Verordnung über die
Prü­
fung zum anerkannten Abschluss Geprüfter
Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschafts­fach­wirtin“
vom 26. August 2008 sowie der Rahmenplan des
Deutschen Industrie- und Handelskammertages
(DIHK) in seiner aktuellen Fassung. Die Stoffinhalte
sind auf drei Semester aufgeteilt. Das erste Se­
mester umfasst ca. 260, die beiden anderen Semes­
ter je­
weils ca. 150 Unterrichtsstunden. Zwischen
den einzelnen Semestern liegt jeweils eine Pause,
so dass der gesamte Studiengang in rund 18 Mona­
ten absolviert wird (siehe Studien- und Terminplan).
3
Stoffplan
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
1. Volks- und Betriebswirtschaft
– Volkswirtschaftliche Grundlagen
– Betriebliche Funktionen und deren
Zusammenwirken
– Existenzgründung und
Unternehmensrechtsformen
– Unternehmenszusammenschlüsse
2. Rechnungswesen
– Grundlegende Aspekte des
Rechnungswesens
– Finanzbuchhaltung
– Kosten- und Leistungsrechnung
– Auswertungen betriebswirtschaft licher Zahlen
– Planungsrechnung
3. Recht und Steuern
– Rechtliche Zusammenhänge
– Steuerrechtliche Bestimmungen
4.
Unternehmensführung
– Betriebsorganisation
– Personalführung
– Personalentwicklung
Handlungsspezifische Qualifikationen
1. Betriebliches Management
– Betriebliche Planungsprozesse
unter Einbeziehung der Betriebsstatistik
– Organisations- und Personalentwicklung
– Informationstechnologie und
Wissensmanagement
– Managementtechniken unter
Einbeziehung von Zeitmanage­ment,
Kreativitätstechniken und
Entscheidungstechniken
4
2. Investition, Finanzierung,
betriebliches Rechnungswesen und
Controlling
– Investitionsplanung und -rechnung
– Finanzplanung und Ermittlung des
Finanzbedarfs
– Finanzierungsarten
– Kosten- und Leistungsrechnung
– Controlling
3.
Logistik
– Einkauf und Beschaffung
– Materialwirtschaft und Lagerhaltung
– Wertschöpfungskette
– Aspekte der Rationalisierung
– Spezielle Rechtsaspekte
4. Marketing und Vertrieb
– Marketingplanung
– Marketinginstrumentarium /
Marketing-Mix
– Vertriebsmanagement
– Intern. Geschäftsbeziehungen und
Geschäftsentwicklung / Interkulturelle
Kommunikation
– Spezielle Rechtsaspekte
5. Führung und Zusammenarbeit
– Zusammenarbeit, Kommunikation
und Kooperation
– Mitarbeitergespräche
– Konfliktmanagement
– Mitarbeiterförderung
– Ausbildung
– Moderation von Projektgruppen
– Präsentationstechniken
Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) Studienzeiten und -ort
Die Veranstaltungen finden im 1. Semester in der
Regel montags und mittwochs von 17:45 bis
21:00 Uhr sowie samstags von 08:00 bis 13:00
Uhr, vereinzelt von 09:00 bis 16:00 Uhr statt.
Außerdem ist im 1. Semester eine Woche Voll­
zeitunterricht (Montag bis Freitag von 09:00 bis
16:30 Uhr) vorgesehen. In den anderen Semestern
findet der Unterricht montags, mittwochs (17:45
bis 21:00 Uhr) und bis zu zwei Mal samstags
(08:00 bis 13:00 Uhr) statt.
Die konkreten Termine und der Veranstaltungsort
können dem Terminplan entnommen werden.
Dozenten
Hochschulprofessoren und Praktiker aus dem
Wirtschaftsbereich. (siehe Dozentenverzeichnis)
Methodik
Die Veranstaltungen finden in Seminarform statt.
Neben Unterrichtsgesprächen und Vorträgen werden mitarbeitsintensive Lehrmethoden wie Grup­
penarbeiten und Fallstudien eingesetzt. Zur Un­
terstützung und als Anleitung zur Nacharbeit
werden in den einzelnen Gebieten online zur
­
Verfügung gestellte Vorlesungsunterlagen sowie
gezielte Literatur­
hinweise ausgegeben. Mög­
lichkeiten zur persönlichen Leistungskontrolle bestehen durch die Teilnahme an einem schriftlichen
Leistungstest. Zusätzlich ist ein internetbasierter
„Classroom“ als geschlossener Kommunikationsund Infor­mationsbereich für die Studierenden eingerichtet. Ein Internet-Zugang mit E-Mail-Adresse
ist dazu erforderlich. Auf die Inhalte des classrooms kann auch über eine kostenfreie Smart­
phone-App zugegriffen werden.
Leistungstest
Am Ende des 2. Semesters findet ein VWAinterner Leistungstest zur gezielten Vorbereitung
auf die 2. Teilprüfung „Handlungsspezifische Qua­
lifikationen“ statt. Dabei sind in vier Stunden
Fragen bzw. Themen aus den Stoffinhalten des
vorausgegangenen Semesters zu bearbeiten. Der
Leistungstest erfüllt eine mehrfache Funktion:
– Er ermöglicht den Teilnehmern, ihren Wissens­
stand zu kontrollieren.
– Er gibt den Teilnehmern die Möglichkeit,
Erfahrungen in Prüfungssituationen zu
sammeln.
– Er motiviert die Teilnehmer bereits von
Studienbeginn an kontinuierlich mitzulernen.
– Er gibt den Dozenten Aufschluss über
eventuell noch vorhandene Wissenslücken.
Die bei dem Leistungstest erzielten Ergebnisse
werden bei der IHK-Prüfung nicht berücksichtigt.
Information: Anja Walz
 0711 21041-38,  [email protected]
5
6
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifi­ka­
tionen“ ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
1.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in
einem anerkannten kaufmännischen oder verwal tenden Beruf oder
2.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in
einem sonstigen anerkannten mindestens drei jährigen Ausbildungsberuf und danach eine mind.
einjährige Berufs­praxis oder
3.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in
einem sonstigen anerkannten Ausbil­dungsberuf
und danach eine mind. zweijährige Berufspraxis
oder
4.eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
Studien- und Prüfungsgebühren
Die aktuell geltende Studiengebühr kann unter
www.w-vwa.de direkt beim Studiengang abgerufen werden. Sie ist grundsätzlich vor Beginn des
jeweiligen Semesters zu entrichten. In diesem
Betrag sind auch die Kosten für die online zur
Verfügung gestellten Begleitmateria­lien enthalten.
Darüber hinaus können individuell Kosten für
Literatur entstehen. Die zum Besuch des Studien­
gangs berechtigenden Studienausweise werden
nach Eingang der jeweiligen Studiengebühr zugesandt. Die Prüfungsgebühr wird von der Industrieund Handelskammer Region Stuttgart fest­gesetzt.
Sie ist ebenfalls auf der Studiengangsseite unter
www.w-vwa.de hinterlegt.
(2) Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifika­
tionen“ ist zugelassen, wer Folgen­des nachweist:
1.die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene
Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre
zurück­liegt, und
2.mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des
Absatzes 1 Nr.1 oder ein weiteres Jahr Berufs­ praxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten
Zulassungsvoraussetzungen.
Fördermöglichkeiten
­– Meister-BaföG
– Steuerliche Möglichkeiten (Werbungskosten)
– Weiterbildungsstipendium
– Förderung durch den Arbeitgeber
(Erläuterungen: siehe beigefügtes Informationsblatt
oder www.w-vwa.de > Aktuelles > Förder­
mög­
lichkeiten für Ihre Weiterbildung an der Württem­
bergischen VWA)
Prüfung
Die Prüfung zur „Geprüften Wirtschaftsfachwirtin“/
zum „Geprüften Wirtschaftsfachwirt“ wird in
Stuttgart von einem Prüfungsausschuss der IHK
Region Stuttgart, in Reutlingen von einem
Prüfungs­ausschuss der IHK Reutlingen in schriftlicher und mündlicher Form abgenommen. Neben
dem IHK-Zeugnis erhalten die Absolventen eine
Studien­bescheinigung der VWA.
Anmeldung
Die Anmeldung kann online unter www.w-vwa.de
oder alternativ schriftlich unter Verwendung des
An­mel­de­formulars (Zulassungsantrag) vorgenommen werden. Auf der VWA-Internetseite kann im
Downloadcenter zudem auf die kompletten Infor­
mations- und Anmeldeunterlagen im elektronischen Format (PDF) zugegriffen werden.
Mit der Anmeldung zum Studiengang wird zu­nächst
nur die Gebühr für das 1. Semester fällig. Nach
jedem Semester können die Studie­renden neu ent­
scheiden, ob sie das Studium fortsetzen. Im Falle
der Unterbrechung oder Beendigung des Studiums ist eine schriftliche Mitteilung des Stu­die­
renden bis spätestens zwei Wochen vor Beginn
des Folgesemesters erforderlich.
Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) Rücktritt
Ein Rücktritt muss gegenüber der VWA schriftlich
erklärt werden. Bei Nichtteilnahme ohne vorherigen
Rücktritt bleibt der Anspruch auf die volle Studiengebühr bestehen. Nach verbindlicher Anmeldung
durch den Teilnehmer und erteilter Zulassungsbestätigung durch die VWA ist bei einem Rücktritt bis
zwei Wochen vor Beginn des 1. Semesters eine
Rücktrittsgebühr von 10 % der Studiengebühr für
das Semester zu entrichten. Bei einem Rücktritt bis
Ende der zweiten Woche nach Beginn des
Studiengangs wird eine Rücktrittsgebühr von 20 %
der Studiengebühr für das Semester erhoben. Erfolgt
ein Rücktritt danach, ist die volle Studiengebühr für
das Semester zu bezahlen. Bei Fortsetzung des
Studiengangs in einem Folgesemester wird bei
einem Rücktritt innerhalb der ersten zwei Wochen
nach Beginn des Semesters eine Rücktrittsgebühr
von 20 % der Studiengebühr für das Semester erhoben. Erfolgt ein Rücktritt danach, ist die volle
Studiengebühr für das Semester zu bezahlen.
Die VWA behält sich vor, einen Studiengang bis zu
zwei Wochen vor Beginn wegen zu geringer
Teilnehmerzahl abzusagen. Sofern die zur Durchführung eines Studiengangs erforderliche Teilnehmerzahl bis zwei Wochen vor Studienbeginn nicht
erreicht wird, behält sich die Württembergische VWA
überdies vor, den bereits angemeldeten Teilnehmern
ein neues Angebot zu unterbreiten. Dieses Angebot
zielt darauf ab, entweder durch eine Verlängerung der
Entscheidungsfrist die Durchführung der Veranstal­
tung noch erreichen zu können oder aber durch eine
Erhöhung der Gebühren die Durchführung bei geringerer Teilnehmerzahl zu ermöglichen.
Ansprechpartner
Anja Walz
 0711 21041-38
 [email protected]
Information und
Anmeldung
Information: Anja Walz
 0711 21041-38,  [email protected]
Dieter Schmid
 0711 21041-32
 [email protected]
Konzeption und
Beratung
7
Württembergische
Verwaltungs- und
Wirtschafts-Akademie e.V.
Wolframstraße 32
70191 Stuttgart
 0711 21041-0
 [email protected]
www.w-vwa.de
Wir sind für Sie erreichbar:
Montag bis Donnerstag
Freitag
D FS 501 REV 02 03/2015
Folgen Sie uns auf
Mitglied im Bundesverband
Deutscher Verwaltungs- und
Wirtschafts-Akademien e.V.
08:00 - 18:00 Uhr
08:00 - 16:00 Uhr
9. Fachstudiengang
GEPRÜFTE/R WIRTSCHAFTSFACHWIRT/IN (IHK)
1. Semester in Stuttgart - 05.10.2015 bis 24.02.2016 (23161)
I. STUDIENPLAN
Studienfach
Dozent
UE*)
_____________________________________________________________________________
1.1
Einführung in den Studiengang
Dieter Schmid
1
1.2
Volkswirtschaftslehre
Caterina Schwaiger
28
1.3
1.3.1
1.3.2
1.3.3
Recht
Bürgerliches Recht
Handelsrecht
Arbeitsrecht
Prof. Dr. Arnd Diringer
60 *)
1.4
Betriebswirtschaftliche Grundlagen
Hildegard Riedinger
16
1.5
Buchführung
Albrecht Schäfer/Susanne Epp
28
1.6
Unternehmensorganisation
Hermann Schmauder
28
1.7
Rechnungswesen Teil I
Thomas Kneissl
36
1.8
Steuerrecht
Tilmann Ulmer
24
1.9
Personalführung / Personalentwicklung
Hildegard Riedinger
40
Die erste Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ findet am
Mittwoch, 9. März 2016
statt.
Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten
*) Zur Vorlesung bitte BGB- und HGB-Gesetzestexte sowie Arbeitsgesetze (dtv) mitbringen!
(Stand: 02.04.2015)
II. Terminplan 9. Fachstudiengang "Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in (IHK)"
- 1. Semester in Stuttgart: 05.10.2015 - 24.02.2016
Tag Datum
Zeit
Fach
Dozent
Raum
Mo.
05.10.
17:30 - 21:00
Einführung / Buchführung
Dieter Schmid / Dipl.-Handelslehrerin Susanne Epp
Mi.
07.10.
17:45 - 21:00
BGB/HGB/Arbeitsrecht
Professor Dr. Arnd Diringer
Sa.
10.10.
09:00 - 16:00
Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
Dipl.-Ökonomin Hildegard Riedinger
Mo.
12.10.
17:45 - 21:00
Buchführung
Dipl.-Handelslehrerin Susanne Epp
Mi.
14.10.
17:45 - 21:00
BGB/HGB/Arbeitsrecht
Professor Dr. Arnd Diringer
Sa.
17.10.
08:00 - 13:00
Buchführung
Dipl.-Handelslehrerin Susanne Epp
Mo.
19.10.
17:45 - 21:00
Buchführung
Dipl.-Handelslehrer Albrecht Schäfer
Mi.
21.10.
17:45 - 21:00
BGB/HGB/Arbeitsrecht
Professor Dr. Arnd Diringer
Sa.
24.10.
09:00 - 16:00
Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
Dipl.-Ökonomin Hildegard Riedinger
Mo.
26.10.
17:45 - 21:00
Buchführung
Dipl.-Handelslehrer Albrecht Schäfer
Mi.
28.10.
17:45 - 21:00
BGB/HGB/Arbeitsrecht
Professor Dr. Arnd Diringer
Sa.
31.10.
08:00 - 13:00
Buchführung
Dipl.-Handelslehrer Albrecht Schäfer
Mo.
02.11.
17:45 - 21:00
Rechnungswesen Teil I
Thomas Kneissl
Mi.
04.11.
17:45 - 21:00
Rechnungswesen Teil I
Thomas Kneissl
Mo.
09.11.
17:45 - 21:00
Rechnungswesen Teil I
Thomas Kneissl
Mi.
11.11.
17:45 - 21:00
BGB/HGB/Arbeitsrecht
Professor Dr. Arnd Diringer
Sa.
14.11.
08:00 - 13:00
BGB/HGB/Arbeitsrecht
Professor Dr. Arnd Diringer
Mo.
16.11.
17:45 - 21:00
Steuerrecht
Dipl.-Kaufmann Tillmann Ulmer
Mi.
18.11.
17:45 - 21:00
Unternehmensorganisation/-führung
Hermann Schmauder
Sa.
21.11.
09:00 - 12:15
Rechnungswesen Teil I
Thomas Kneissl
Mo.
23.11.
17:45 - 21:00
Volkswirtschaftslehre
Dipl.-Volkswirtin Caterina Schwaiger
Mi.
25.11.
17:45 - 21:00
BGB/HGB/Arbeitsrecht
Professor Dr. Arnd Diringer
Sa.
28.11.
09:00 - 16:00
Unternehmensorganisation/-führung
Hermann Schmauder
Mo.
30.11.
17:45 - 21:00
Rechnungswesen Teil I
Thomas Kneissl
Mi.
02.12.
17:45 - 21:00
BGB/HGB/Arbeitsrecht
Professor Dr. Arnd Diringer
Sa.
05.12.
08:00 - 13:00
Volkswirtschaftslehre
Dipl.-Volkswirtin Caterina Schwaiger
Mo.
07.12.
17:45 - 21:00
Steuerrecht
Dipl.-Kaufmann Tillmann Ulmer
Mi.
09.12.
17:45 - 21:00
Steuerrecht
Dipl.-Kaufmann Tillmann Ulmer
Sa.
12.12.
08:00 - 13:00
Rechnungswesen Teil I
Thomas Kneissl
Mo.
14.12.
17:45 - 21:00
Steuerrecht
Dipl.-Kaufmann Tillmann Ulmer
Mi.
16.12.
17:45 - 21:00
BGB/HGB/Arbeitsrecht
Professor Dr. Arnd Diringer
Sa.
19.12.
08:00 - 13:00
BGB/HGB/Arbeitsrecht
Professor Dr. Arnd Diringer
Mo.
21.12.
17:45 - 21:00
Volkswirtschaftslehre
Dipl.-Volkswirtin Caterina Schwaiger
Mo.
11.01.
17:45 - 21:00
Unternehmensorganisation/-führung
Hermann Schmauder
Mi.
13.01.
17:45 - 21:00
BGB/HGB/Arbeitsrecht
Professor Dr. Arnd Diringer
Sa.
16.01.
08:00 - 13:00
Volkswirtschaftslehre
Dipl.-Volkswirtin Caterina Schwaiger
Vorlesungsort: Wolframstr. 32, 70191 Stuttgart
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
(Stand: 02.04.2015)
Raum 011
II. Terminplan 9. Fachstudiengang "Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in (IHK)"
- 1. Semester in Stuttgart: 05.10.2015 - 24.02.2016
Tag Datum
Zeit
Fach
Dozent
Raum
Raum 011
Mo.
18.01.
17:45 - 21:00
Unternehmensorganisation/-führung
Hermann Schmauder
Mi.
20.01.
17:45 - 21:00
PersonalFührung/-entwicklung
Dipl.-Ökonomin Hildegard Riedinger
Sa.
23.01.
08:00 - 13:00
BGB/HGB/Arbeitsrecht
Professor Dr. Arnd Diringer
Mo.
25.01.
17:45 - 21:00
PersonalFührung/-entwicklung
Dipl.-Ökonomin Hildegard Riedinger
Mi.
27.01.
17:45 - 21:00
BGB/HGB/Arbeitsrecht
Professor Dr. Arnd Diringer
Sa.
30.01.
08:00 - 13:00
Rechnungswesen Teil I
Thomas Kneissl
Mo.
01.02.
09:00 - 16:30
PersonalFührung/-entwicklung
Dipl.-Ökonomin Hildegard Riedinger
Di.
02.02.
09:00 - 12:15
Volkswirtschaftslehre
Dipl.-Volkswirtin Caterina Schwaiger
Di.
02.02.
13:15 - 16:30
Steuerrecht
Dipl.-Kaufmann Tillmann Ulmer
Mi.
03.02.
09:00 - 12:15
Volkswirtschaftslehre
Dipl.-Volkswirtin Caterina Schwaiger
Mi.
03.02.
13:15 - 16:30
Steuerrecht
Dipl.-Kaufmann Tillmann Ulmer
Do.
04.02.
09:00 - 16:30
PersonalFührung/-entwicklung
Dipl.-Ökonomin Hildegard Riedinger
Fr.
05.02.
09:00 - 16:30
Unternehmensorganisation/-führung
Hermann Schmauder
Sa.
06.02.
08:00 - 13:00
Rechnungswesen Teil I
Thomas Kneissl
Mo.
15.02.
17:45 - 21:00
PersonalFührung/-entwicklung
Dipl.-Ökonomin Hildegard Riedinger
Mi.
17.02.
17:45 - 21:00
BGB/HGB/Arbeitsrecht
Professor Dr. Arnd Diringer
Sa.
20.02.
09:00 - 16:00
PersonalFührung/-entwicklung
Dipl.-Ökonomin Hildegard Riedinger
Mo.
22.02.
17:45 - 21:00
PersonalFührung/-entwicklung
Dipl.-Ökonomin Hildegard Riedinger
Mi.
24.02.
17:45 - 21:00
Volkswirtschaftslehre
Dipl.-Volkswirtin Caterina Schwaiger
Mi.
09.03.
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Raum 011
Schriftl. Prüfung Grundl. Qualifikation (Uhrzeit wird von der IHK bekannt gegeben)
Vorlesungsort: Wolframstr. 32, 70191 Stuttgart
Raum 011
(Stand: 02.04.2015)
Raum 011
Raum 011
Raum 011
III. DOZENTENVERZEICHNIS
(Stand: April 2015)
____________________________________________________________________________
A l t m a n n, Thomas, Diplom-Kaufmann
Unternehmensberater, Kaiserbach
A n d r e a d i s, Sabine, Dipl.-Betriebswirtin (BA)
de profundis, Kirchentellinsfurt
B i n d e r, Jürgen, Dipl. oec
Projektleiter Strategischer Einkauf, Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Weissach
D i r i n g e r, Arnd, Prof. Dr.
Professor an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, Ludwigsburg
E p p, Susanne, Dipl. Handelslehrerin
Kaufmännische Schule Stuttgart Süd
G e r t h, Klaus, Diplom-Kaufmann,
Geschäftsführer Mediaprendo GmbH, Beilstein
H o c h m u t h, Regina, Dipl.-Betriebswirtin (FH)
Training & Coaching für Sozialkompetenz, Wiernsheim
K n e i s s l, Thomas, Dipl. Finanzwirt,
Esslingen
R i e d i n g e r, Hildegard, Dipl. oec. Wirt.-Ing.
Unternehmensberaterin, MBA Gesellschaft für Unternehmensberatung, Wernau
R o d r i g o S e r r a n o, Cristina, Dipl.-Wirtschaftsingenieurin
Freiberufliche Dozentin, Stuttgart
R o g a l e, Peter, Dipl. oec
Unternehmensberater, Korntal-Münchingen
S c h ä f e r, Albrecht, Dipl. Handelslehrer
Kaufmännisches Schulzentrum, Böblingen
S c h m a u d e r, Hermann, Diplom-Volkswirt
Freiberuflicher Dozent, Reutlingen
S c h w a i g e r, Caterina, Dipl. Volkswirtin
Dozentin für Statistik und Volkswirtschaftslehre
U l m e r, Tillmann Dipl.-Kaufmann
Steuerberater, Stuttgart
IV AUSBLICK
__________________________________________________________________________
2. Semester (März 2016 bis Juli 2016)
-
Betriebliches Management Teil I
Investition und Finanzierung
Rechnungswesen Teil III
Logistik Teil I
Marketing und Vertrieb Teil I
Controlling
3. Semester (September 2016 bis März 2017)
- Marketing und Vertrieb Teil II
- Führung und Zusammenarbeit
- Betriebliches Management Teil II
- Logistik Teil II
IHK-Prüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ im März 2016
„Handlungsspezifische Qualifikationen“ im April 2017
Mündliche Prüfung voraussichtlich Juli 2017
Alle Angaben Stand April 2015- Änderungen bleiben vorbehalten.
Fördermöglichkeiten
Fördermöglichkeiten
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – „Meister-BAföG“
Für berufsbegleitende Fachstudiengänge, die mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung abschließen, kann ein einkommens- und vermögensunabhängiger Unterstützungsbetrag beantragt werden. Er besteht aus
einem Zuschuss in Höhe von 30,5 % und aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen.
Informationen, Broschüren und Antragsformulare:
 www.meister-bafoeg.info
Aufstiegsstipendium
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt mit dem
Aufstiegsstipendium berufstätige Studierende bei der Durchführung
eines ersten akademischen Hochschulstudiums. Studierende, die in
das Stipendienprogramm aufgenommen werden, erhalten ein Stipendium von bis zu 2.000,- € pro Jahr.
Informationen:
 www.aufstiegsstipendium.de
Bildungskredit
Die Bundesregierung bietet gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesverwaltungsamt Schülern und Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen eine zinsgünstige
Fördermöglichkeit: den Bildungskredit. Ein Rechtsanspruch besteht
nicht.
Informationen:
 www.bildungskredit.de
D ÜG 02 REV 03 02/2015
Förderung durch den Arbeitgeber
Immer mehr Arbeitgeber sind bereit, die berufsbegleitende Weiterbildung ihrer Mitarbeiter finanziell oder in anderer Form (z. B. Sonderurlaub für die Prüfungsvorbereitung) zu fördern. Es ist deshalb grundsätzlich zu empfehlen, den Arbeitgeber über eine beabsichtigte Weiterbildung zu informieren und Möglichkeiten einer Förderung individuell
zu erörtern.
Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V.
Wolframstraße 32 | 70191 Stuttgart
✆ 0711 21041-0 | 쾷 [email protected]
Bildungsprämie
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat das Programm „Bildungsprämie“ eingeführt, um mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung zu mobilisieren. Wesentliche Komponente der Bildungsprämie ist
der Prämiengutschein: Erwerbstätige, die das 25. Lebensjahr vollendet
haben, mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 20.000,- €
(40.000,- € bei gemeinsam Veranlagten) können für Weiterbildungen, deren
Gebühren maximal 1.000,- € betragen, aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) pro Jahr einen Zuschuss von 50 %, maximal 500,- €, zu ihrer
privaten Weiterbildung erhalten. Eine weitere Komponente der Bildungsprämie ist das Weiterbildungssparen.
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen
Union gefördert.
Informationen:
 www.bildungspraemie.info
Steuerliche Möglichkeiten (Werbungskosten)
Fort- und Weiterbildungskosten sind im Regelfall Werbungskosten und können bei der Festsetzung der Lohn- bzw. Einkommensteuer geltend gemacht
werden, sofern die Kosten nicht anderweitig erstattet werden. Weitere
Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt.
Weiterbildungsstipendium
(früher Begabtenförderung Berufliche Bildung)
Junge Berufstätige, die einen Ausbildungsabschluss mit 1,9 oder besser
vorweisen, können für die berufliche Weiterbildung ein Stipendium von bis
zu 6.000,- € in drei Jahren beantragen (Antragsstellung muss im Regelfall
vor Vollendung des 25. Lebensjahres erfolgen). Für Förderanträge und Beratung ist die Stelle zuständig, vor der die Berufsabschlussprüfung abgelegt wurde (in der Regel die Industrie- und Handelskammer oder die
Handwerkskammer).
Informationen:
 www.sbb-stipendien.de
Wir sind für Sie erreichbar:
Montag bis Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 16:00 Uhr
www.w-vwa.de
Verordnung
über die Prüfung
Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/
Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin
Bestell-Nr. 6102580a
in der Fassung vom 25. August 2009
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/
Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin vom 26. August 2008 (BGBI. I S. 1752 vom 29. August 2008),
geändert durch Artikel 34 der Verordnung vom 25. August 2009 (BGBI. I S. 2960 vom 28. August 2009)
Inhalt
Seite
§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4
§ 3 Gliederung und Durchführung der Prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4
§ 4 Wirtschaftsbezogene Qualifikationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5
§ 5 Handlungsspezifische Qualifikationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6
§ 6 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8
§ 7 Bewerten der Prüfungsleistungen und Bestehen der Prüfung . . . . . . . . . . . . . .
8
§ 8 Wiederholung der Prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
9
§ 9 Ausbildereignung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
9
§ 10 Übergangsvorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
10
§ 11 Inkrafttreten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
10
Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin
Anlage 1 (zu § 7 Abs. 6) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
11
Anlage 2 (zu § 7 Abs. 6). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
12
W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG
Postfach 10 06 33 · 33506 Bielefeld
Tel.: 05 21 / 9 11 01-15 · Fax: 05 21 / 9 11 01-19
E-Mail: [email protected]
www.wbv.de/www.berufe.net
Verordnung
über die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin
Vom 26. August 2008
(abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1752 vom 29. August 2008)
zuletzt geändert durch
Zweite Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin
Vom 25. August 2009
(abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2960 vom 28. August 2009)
Aufgrund des § 53 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 und des § 30 Abs. 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBI. I S. 931), von denen § 53 Abs. 1 durch Artikel 232
Nr. 3 Buchstabe a der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des
Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:
§1
Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
(1) Die zuständige Stelle kann berufliche Fortbildungsprüfungen zum Geprüften Wirtschaftsfachwirt/zur Geprüften Wirtschaftsfachwirtin nach den §§ 2 bis 10 durchführen, in denen die
auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit
nachzuweisen ist.
(2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Wirtschaftsfachwirt/
zur Geprüften Wirtschaftsfachwirtin, in Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrnehmen zu
können, und damit die Befähigung,
1. betriebswirtschaftliche Sachverhalte und Problemstellungen eines Unternehmens zu erkennen, zu analysieren und einer Lösung zuzuführen,
2. Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes zu bewerten, zu planen und durchzuführen,
3. anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen zu gestalten, zu moderieren und zu kontrollieren.
(3) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin“.
3
§2
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens
dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
(2) Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als
fünf Jahre zurückliegt, und
2. mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr
Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden
Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes/einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin nach § 1 Abs. 2 haben.
(4) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden,
wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die
eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
§3
Gliederung und Durchführung der Prüfung
(1) Die Gesamtprüfung beinhaltet folgende Teilprüfungen:
1. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen,
2. Handlungsspezifische Qualifikationen.
(2) Die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche:
1. Volks- und Betriebswirtschaft,
2. Rechnungswesen,
3. Recht und Steuern,
4. Unternehmensführung.
(3) Die Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
4
1. Betriebliches Management,
2. Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling,
3. Logistik,
4. Marketing und Vertrieb,
5. Führung und Zusammenarbeit.
(4) Die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen nach § 4 zu prüfen.
(5) Die Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist erst nach dem Ablegen der
Teilprüfung nach Absatz 1 Nr. 1 durchzuführen. Sie ist schriftlich in Form von handlungsorientierten Aufgabenstellungen nach § 5 sowie mündlich in Form eines situationsbezogenen Fachgespräches mit Präsentation zu prüfen.
(6) Das situationsbezogene Fachgespräch mit Präsentation nach Absatz 5 wird inhaltlich
aufbauend auf die Aufgabenstellung nach § 5 durchgeführt und soll nicht länger als 30 Minuten dauern. Es soll sich inhaltlich auf die Qualifikations- und Handlungsbereiche nach den
Absätzen 2 und 3 beziehen, der Schwerpunkt soll auf Absatz 3 Nr. 5 liegen. Es ist eine Vorbereitungszeit von höchstens 30 Minuten zu gewähren. Die Präsentation geht mit einem
Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein. Die mündliche Prüfung wird erst nach
dem erfolgreichen Abschluss der schriftlichen Teilprüfungen nach den Absätzen 4 und 5
durchgeführt.
§4
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
(1) Im Qualifikationsbereich „Volks- und Betriebswirtschaft“ sollen zum einen grundlegende
volkswirtschaftliche Zusammenhänge und ihre Bedeutung für die betriebliche Praxis beurteilt werden können. Zum anderen müssen grundlegende betriebliche Funktionen und
Funktionsbereiche und deren Zusammenwirken im Betrieb verstanden werden. Weiterhin
soll der Vorgang einer Existenzgründung erfasst und in seiner Gesamtheit strukturiert werden können. In diesem Rahmen können geprüft werden:
1. volkswirtschaftliche Grundlagen,
2. betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken,
3. Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen,
4. Unternehmenszusammenschlüsse.
(2) Im Qualifikationsbereich „Rechnungswesen“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden,
die Bedeutung des Rechnungswesens als Dokumentations-, Entscheidungs- und Kontrollinstrument für die Unternehmensführung darstellen und begründen zu können. Dazu gehören insbesondere, die bilanziellen Zusammenhänge sowie die Kostenrechnung in Grundzügen erläutern und anwenden zu können. Außerdem sollen die erarbeiteten Zahlen für
eine Aussage über die Unternehmenssituation ausgewertet werden können. In diesem Rahmen können geprüft werden:
5
1. grundlegende Aspekte des Rechnungswesens,
2. Finanzbuchhaltung,
3. Kosten- und Leistungsrechnung,
4. Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen,
5. Planungsrechnung.
(3) Im Qualifikationsbereich „Recht und Steuern“ sollen allgemeine Kenntnisse des bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts sowie Kenntnisse des Arbeitsrechts nachgewiesen
werden. Weiterhin sollen an unternehmenstypischen Beispielen und Situationen mögliche
Vertragsgestaltungen vorbereitet und deren Auswirkungen bewertet werden können. Es
müssen außerdem die Grundzüge des unternehmensrelevanten Steuerrechts verstanden
werden. In diesem Rahmen können geprüft werden:
1. rechtliche Zusammenhänge,
2. steuerrechtliche Bestimmungen.
(4) Im Qualifikationsbereich „Unternehmensführung“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Inhalte der Betriebsorganisation, der Personalführung und -entwicklung sowie der
Planungs- und Analysemethoden im betrieblichen Umfeld zu kennen, deren Auswirkungen
auf die Unternehmensführung erläutern und in Teilumfängen anwenden zu können. In diesem Rahmen können geprüft werden:
1. Betriebsorganisation,
2. Personalführung,
3. Personalentwicklung.
(5) Die schriftliche Prüfung besteht für jeden Qualifikationsbereich aus einer unter Aufsicht
anzufertigenden Arbeit, deren Mindestbearbeitungszeiten jeweils betragen:
1. Volks- und Betriebswirtschaft
60 Minuten,
2. Rechnungswesen
90 Minuten,
3. Recht und Steuern
60 Minuten,
4. Unternehmensführung
90 Minuten.
Die Gesamtdauer soll jedoch 330 Minuten nicht überschreiten.
(6) Wurden in nicht mehr als einem Qualifikationsbereich mangelhafte Prüfungsleistungen
erbracht, ist in diesem Qualifikationsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen besteht diese Möglichkeit nicht.
Die Ergänzungsprüfung soll anwendungsbezogen durchgeführt werden und in der Regel
nicht länger als 15 Minuten dauern. Die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistung und
der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird
die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
§5
Handlungsspezifische Qualifikationen
(1) Im Handlungsbereich „Betriebliches Management“ soll die Fähigkeit nachgewiesen
werden, die Bedeutung betrieblicher Planungsprozesse für die Zukunftssicherung eines
6
Unternehmens oder einer Wirtschaftsorganisation einordnen, deren Auswirkungen auf die
Organisations- und Personalentwicklung erklären, Informationstechnologie und Wissensmanagement als notwendige Basis einer lernenden Organisation verstehen und Managementtechniken zur effektiven Prozesssteuerung einsetzen zu können. In diesem Zusammenhang können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
1. betriebliche Planungsprozesse unter Einbeziehung der Betriebsstatistik,
2. Organisations- und Personalentwicklung,
3. Informationstechnologie und Wissensmanagement,
4. Managementtechniken unter Einbeziehung von Zeitmanagement, Kreativitätstechniken
und Entscheidungstechniken.
(2) Im Handlungsbereich „Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und
Controlling“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Zusammenhänge und Abhängigkeiten zwischen güterwirtschaftlichem und finanzwirtschaftlichem Prozess aufzeigen sowie
die Aufgaben und Gliederung des betrieblichen Rechnungswesens darstellen zu können.
Die unterschiedlichen Finanzierungsarten und wesentlichen Aspekte der Kosten- und Leistungsrechnung sollen bestimmt sowie das Controlling als wesentliches Instrument der
Unternehmenssteuerung verstanden werden. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
1. Investitionsplanung und -rechnung,
2. Finanzplanung und Ermittlung des Finanzbedarfs,
3. Finanzierungsarten,
4. Kosten- und Leistungsrechnung,
5. Controlling.
(3) Im Handlungsbereich „Logistik“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, den Gesamtprozess der betrieblichen Leistungserstellung zu verstehen. Dazu sind Ziele und Aufgaben
der Logistik zu beschreiben, die beschaffungspolitischen Instrumente zu erläutern und die
Bedeutung von Logistik innerhalb der betrieblichen Wertschöpfungskette darzulegen. In
diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
1. Einkauf und Beschaffung,
2. Materialwirtschaft und Lagerhaltung,
3. Wertschöpfungskette,
4. Aspekte der Rationalisierung,
5. spezielle Rechtsaspekte.
(4) Im Handlungsbereich „Marketing und Vertrieb“ soll der Einsatz von marketing- und vertriebspolitischen Instrumenten begründet werden. Dazu sind Kriterien der Marketingplanung zu beschreiben, der effektive Einsatz des Marketinginstrumentariums aufzuzeigen, die
Bedeutung der Distribution und die zentrale Funktion des Bereiches Marketing und Vertrieb
innerhalb eines Unternehmens und unter Berücksichtigung außenwirtschaftlicher und interkultureller Kommunikationsaspekte darzulegen. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
7
1. Marketingplanung,
2. Marketinginstrumentarium, Marketing-Mix,
3. Vertriebsmanagement,
4. internationale Geschäftsbeziehungen und Geschäftsentwicklung, interkulturelle Kommunikation,
5. spezielle Rechtsaspekte.
(5) Im Handlungsbereich „Führung und Zusammenarbeit“ soll die Fähigkeit nachgewiesen
werden, zielorientiert mit Mitarbeitern, Auszubildenden, Geschäftspartnern und Kunden zu
kommunizieren. Dabei soll gezeigt werden, dass Mitarbeiter, Auszubildende und Projektgruppen geführt werden können. Des Weiteren soll bei Verhandlungen und Konfliktfällen
lösungsorientiert gehandelt werden können. Methoden der Kommunikation und Motivationsförderung sollen berücksichtigt werden. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
1. Zusammenarbeit, Kommunikation und Kooperation,
2. Mitarbeitergespräche,
3. Konfliktmanagement,
4. Mitarbeiterförderung,
5. Ausbildung,
6. Moderation von Projektgruppen,
7. Präsentationstechniken.
(6) Die schriftliche Prüfung in den in den Absätzen 1 bis 5 beschriebenen Handlungsbereichen wird auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtig daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen durchgeführt.
Die gesamte Bearbeitungsdauer soll 480 Minuten nicht unterschreiten und 510 Minuten
nicht überschreiten. Die Punktebewertung für das Ergebnis der schriftlichen Prüfungsleistung ist aus den beiden gleichgewichtigen schriftlichen Teilergebnissen zu bilden.
§6
Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin ist auf Antrag von der Ablegung
einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn eine andere
vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung
oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt wurde und die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung innerhalb von fünf Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderweitig abgelegten Prüfung erfolgt.
§7
Bewerten der Prüfungsteile und Bestehen der Prüfung
(1) Die Teilprüfungen „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Handlungsspezifische
Qualifikationen“ sind gesondert nach Punkten zu bewerten.
8
(2) Für die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist eine Note aus dem arithmetischen Mittel der Punktebewertungen der Leistungen in den einzelnen Qualifikationsbereichen zu bilden.
(3) Für die Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist eine Note aus dem arithmetischen Mittel der Punktebewertung der schriftlichen Situationsaufgabe und der Punktebewertung der mündlichen Prüfung nach § 3 Abs. 6 zu bilden.
(4) Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
(5) Über das Ergebnis der Teilprüfung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist eine Bescheinigung auszustellen.
(6) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis nach den Anlagen 1 und 2 auszustellen.
Im Fall der Freistellung nach § 6 sind Ort, Datum, Abschlussbezeichnung der Prüfung und
die Bezeichnung des Prüfungsgremiums der anderweitig abgelegten Prüfung anzugeben.
§8
Wiederholung der Prüfung
(1) Eine Teilprüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Einzelne Prüfungsteile können vor Abschluss des jeweiligen Prüfungsverfahrens wiederholt werden.
(2) Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer oder die
Prüfungsteilnehmerin von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind und der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet
vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung
angemeldet hat. Bestandene Prüfungsleistungen können auf Antrag einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.
§9
Ausbildereignung
(1) Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin kann nach erfolgreichem Abschluss des Prüfungsteils „Handlungsspezifische Qualifikationen“ beantragen, eine zusätzliche Prüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen abzulegen. Diese besteht aus einer Präsentation oder der praktischen Durchführung einer Ausbildungssituation und einem Prüfungsgespräch. Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin wählt
dazu eine Ausbildungssituation aus. Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation
ist in dem Gespräch zu begründen. Die Dauer der praktischen Prüfung soll höchstens
30 Minuten betragen. Die Konzeption der Durchführung der praktischen Ausbildungssituation ist vorab schriftlich einzureichen. Die zusätzliche Prüfung ist bestanden, wenn mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
(2) Wer den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ bestanden hat, ist vom
schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eig-
9
nungsverordnung befreit. Wer auch die zusätzliche Prüfung nach Absatz 1 bestanden hat,
hat die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach
dem Berufsbildungsgesetz nachgewiesen. Dem Prüfungsteilnehmer oder der Prüfungsteilnehmerin ist ein Zeugnis auszustellen, aus dem hervorgeht, dass die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nach § 30 Abs. 5 des Berufsbildungsgesetzes nachgewiesen
wurde.
§ 10
Übergangsvorschriften
(1) Begonnene Prüfungsverfahren zum Geprüften Wirtschaftsfachwirt/zur Geprüften Wirtschaftsfachwirtin, zum Wirtschaftsfachwirt (IHK)/zur Wirtschaftsfachwirtin (IHK) und zum
Fachwirt für Betriebliches Management (IHK)/zur Fachwirtin für Betriebliches Management
(IHK) können nach den bisherigen Vorschriften bis zum Ablauf des 31. Dezember 2011 zu
Ende geführt werden. Im Übrigen kann bei der Anmeldung zur Prüfung bis zum Ablauf des
31. Dezember 2009 die Anwendung der bisherigen Vorschriften beantragt werden.
(2) Auf Antrag kann die zuständige Stelle die Wiederholungsprüfung auch nach dieser Verordnung durchführen; § 8 Abs. 2 findet in diesem Fall keine Anwendung.
§ 11
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. September 2008 in Kraft.
Bonn, den 26. August 2008
Die Bundesministerin
für Bildung und Forschung
Annette Schavan
10
Anlage 1
(zu § 7 Abs. 6)
Muster
(Bezeichnung der zuständigen Stelle)
Zeugnis
über die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin
Herr/Frau
geboren am
in
hat am
die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin
nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin vom 26. August 2008 (BGBl. I S. 1752), die durch Artikel 34 der Verordnung vom 25. August 2009
(BGBl. I S. 2960) geändert worden ist, bestanden.
Datum
Unterschrift(en)
(Siegel der zuständigen Stelle)
11
Anlage 2
(zu § 7 Abs. 6)
Muster
(Bezeichnung der zuständigen Stelle)
Zeugnis
über die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin
Herr/Frau
geboren am
in
hat am
die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin
nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin vom 26. August 2008 (BGBl. I S. 1752), die durch Artikel 34 der Verordnung vom 25. August 2009
(BGBl. I S. 2960) geändert worden ist, mit folgenden Ergebnissen bestanden:
Punkte*)
1. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Note
____________
Volks- und Betriebswirtschaft
____________
Rechnungswesen
____________
Recht und Steuern
____________
Unternehmensführung
____________
2. Handlungsspezifische Qualifikationen
____________
Schriftliche betriebliche Situationsaufgabe
____________
Situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation
____________
(Im Fall des § 6: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 im Hinblick auf die am
in
vor
abgelegte Prüfung in dem
Handlungsbereich
Datum
freigestellt.“)
Unterschrift(en)
(Siegel der zuständigen Stelle)
*) Den Bewertungen liegt folgender Punkteschlüssel zugrunde:
12
Vorsprung durch Wissen
Württembergische
Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V.
Anmeldung und Antrag auf Zulassung
zum Fachstudiengang (Gewünschtes bitte ankreuzen)
■ Bilanzbuchhalter/in (IHK)
■ Fachkauffrau/-mann Einkauf und Logistik (Tageskurs)
■ Immobilienfachwirt/in (IHK)
■ Kommunikationsfachwirt/in (VWA)
■ Operative IT-Professionals (IHK) in der Fachrichtung
■ IT-Berater/in ■ IT-Entwickler/in ■ IT-Projektleiter/in
■ Personalfachkauffrau/-mann (IHK)
■ Wirtschaftsfachwirt/in (IHK)
■ Frau
Württembergische Verwaltungsund Wirtschafts-Akademie e.V.
Postfach 10 54 53
70047 Stuttgart
☎ 0711 21041-0
■ Herr
Familienname, Vorname
Straße mit Hausnummer
Geburtsdatum
T
T
M
M
J
PLZOrt
Mobiltelefon privat*
Telefon geschäftlich (Festnetz mit Vorwahl)*
E-Mail privat**
E-Mail geschäftlich**
*/** Eine Angabe ist Pflicht. Die Daten werden nur zur Kontaktaufnahme mit Ihnen und zur Information über die Classrooms verwendet und dienen
zu Ihrer aktuellen zeitnahen Information.
Schulabschluss (Zutreffendes bitte ankreuzen)
■ Hauptschule
■ Realschule
■ Fachhochschulreife
■ Abitur
Bearbeitungsvermerke der VWA-Hauptgeschäftsstelle
TN-Nummer
ZugangStatus
1. Antrag geprüft am ____________________________von ____________________________________________________
2. Entscheidung in Ausnahmefällen _______________________________________________________________________
Hinweis nach § 14 Landesdatenschutzgesetz (LDSG): Die Daten werden von der Württembergischen VWA
zu Zwecken der Anmeldung, zur Studien- und Prüfungsverwaltung erfasst und elektronisch gespeichert.
J
Arbeitgeber
Anschrift des Arbeitgebers (nur bei Rechnung an Arbeitgeber)
Nachweise
Legen Sie bitte in das Anmeldeformular Nachweise über Ihren schulischen und beruflichen Werdegang ein (Kurzlebenslauf, Kopie des Kaufmannsgehilfenbriefs oder der Diplomurkunde bei Hochschulabsolventen und / oder Nachweis über
die bestandene Weiterbildungsprüfung sowie Arbeitszeugnisse früherer Arbeitgeber und eine durch den derzeitigen Arbeit­
geber bestätigte aktuelle Tätigkeitsbeschreibung mit Eintrittsdatum, Funktion und Auflistung der Aufgaben).
Anrechnung
Ich beantrage die Anrechnung folgender bei einer Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie, sonstigen anerkannten Weiterbildungsinstitution oder Hochschule besuchten Semester und / oder erbrachter Leistungen und lege entsprechende
Nachweise bei:
Semester (einzeln aufführen:) VWA / Hochschule: erbrachte Leistungen
Zahlungsart (Gewünschte Zahlungsart bitte ankreuzen)
■Selbstzahlung durch Überweisung
(Studiengebühr ist nach Rechnungsstellung semesterweise vor Semesterbeginn zu überweisen)
■Selbstzahlung durch Bankabbuchung
(Studiengebühr wird nach Rechnungsstellung semesterweise vor Semesterbeginn abgebucht)
■Ratenzahlung: Selbstzahlung durch Bankabbuchung in drei Raten je Semester
(zzgl. 15,– e Ratenzahlungszuschlag je Semester)
■Rechnung an Arbeitgeber (Studiengebühr ist nach Rechnungsstellung semesterweise vor Semesterbeginn zu überweisen)
■Aufteilung der Rechnung auf Arbeitgeber und Studierenden
Aufteilungsverhältnis in Prozent:
Arbeitgeber: ____________________ Student: ____________________
(Der Anteil der Studiengebühr ist jeweils nach Rechnungsstellung
semesterweise vor Semesterbeginn zu überweisen.)
Bankverbindung (nur bei Bankabbuchung oder Ratenzahlung)
Kontoinhaber/in
IBANBIC
Bank
Vor Einzug der Gebühr/en erhalten Sie per Post ein SEPA-Lastschriftmandat, das Sie uns bitte im Original und unterschrieben bis zum genannten Termin zurücksenden.
___________________________________________________________________________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift
Erklärungen
Ich versichere, dass meine vorstehenden Angaben richtig sind und ggf. Nachweise im Original vorgelegt werden können.
Die im Studienprogramm enthaltenen weiteren Bestimmungen, insbesondere die Prüfungsordnung sowie die Regelungen
zur Zulassung und zum Rücktritt, sind bekannt und werden von mir anerkannt.
Mir ist bekannt, dass ich berechtigt bin, Auskunft über die über mich gespeicherten Daten nach § 21 LDSG und eine
Berichtigung unrichtiger Daten nach § 22 LDSG zu verlangen.
Zustimmung auf freiwilliger Basis (bitte ankreuzen)
■ Ich bin damit einverstanden, dass auf Seite 1 und Seite 2 oben dieses Anmeldeformulars enthaltene Daten (mit Ausnahme des Geburtsdatums, des Schulabschlusses und der Anschrift des Arbeitgebers) in Form von Teilnehmerlisten
zur Ausgabe an die Studierenden meines Studienjahrgangs verwendet werden.
■ Ich bin damit einverstanden, dass die von mir in diesem Anmeldeformular angegebenen Daten von der Württembergischen VWA zur Information über weitere Bildungsangebote der VWA verwendet werden.
___________________________________________________________________________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift
Statistische Angaben (nur für VWA-interne Zwecke – die Angaben sind freiwillig)
Auf die VWA wurde ich aufmerksam durch:
■ Empfehlung durch Bekannte / Verwandte
■ Messen
■ Empfehlung durch Kollegen
■ Info-Veranstaltung an Berufsschule
■ Empfehlung durch Arbeitgeber
■ Radiowerbung
■ Arbeitsagentur
■ Großflächenplakate / Megalights
■ IHK
■ Anzeigen in Printmedien
■ Suchmaschinen-Recherche (z. B. Google)
■ Pressemitteilungen in Printmedien
■ Online-Werbung
■ Sonstiges: __________________
Bitte auch Rückseite beachten!
Statistische Angaben (nur für VWA-interne Zwecke)
Um unsere Studieninhalte langfristig an den Vorkenntnissen und den Tätigkeitsbereichen unserer Studierenden orientieren zu können, bitten wir um folgende Angaben (Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. eintragen). Die Angaben
sind freiwillig.
Aus- und Weiterbildungsabschluss
Branche des Arbeitgebers
Kaufmännische Ausbildung
(Regelausbildungszeit über 2 Jahre):
■ Bankkaufmann/-frau
■ Bürokaufmann/-frau
■ Industriekaufmann/-frau
■ Kaufmann/-frau für Bürokommunikation
■ Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel
■ Speditionskaufmann/-frau
■ ________________________________________
Industrie:
■ über 500 Beschäftigte
■ bis 500 Beschäftigte
■ Kaufmännische Ausbildung
(Regelausbildungszeit bis 2 Jahre)
Bauwirtschaft:
■ Baugewerbe
■ Immobilienwirtschaft
■ Gewerblich-technische Ausbildung
Gewerblich-technische Weiterbildung:
■ Industriemeister/in
■ Handwerksmeister/in
■ Staatlich geprüfte/r Techniker/in
Kaufmännische Weiterbildung:
■ Betriebswirt/in (VWA)
■ Betriebswirt/in (Handwerk, IHK, sonstige)
■ Fachkaufmann/-frau
■ Fachwirt/in
■ Prüfung gehobener Öffentlicher Dienst
(mittlerer Dienst und Aufstieg – ohne Studium)
Studium:
■ Universität
■ (Fach-)Hochschule
■ Duale Hochschule / Berufsakademie
Fachrichtung des absolvierten Studiums:
■ Technik
■ Verwaltung
■ Wirtschaft
■ ________________________________________
■ ohne Berufsausbildung, Weiterbildung oder Studium
Berufsgruppe
■ Angestellte/r Wirtschaft
■ Angestellte/r Öffentlicher Dienst
■ Beamter / Beamtin
■ Selbstständige/r
■ arbeitsuchend
■ ________________________________________
F FS 01 REV 03 02/2015
Funktion / Position
■ Sachbearbeiter/in
■ Gruppen- bzw. Teamleiter/in
■ Projekt- / Produktmanager/in
■ Abteilungsleiter/in
■ Geschäftsführer/in / Vorstandsmitglied
■ ________________________________________
■ Handwerk
■ Telekommunikation / Informationstechnologie
■ Verkehrswirtschaft
■ Versorgungswirtschaft (Energie, Wasser, ...)
Handel:
■ Großhandel
■ Einzelhandel
Finanzdienstleistungen:
■ Bank
■ Versicherung
■ sonstige Finanzdienstleistungen
Freie Berufe:
■ Architekt/in
■ Arzt / Ärztin
■ Beratende/r Ingenieur/in
■ Rechtsanwalt / Rechtsanwältin
■ Steuerberater/in / Wirtschaftsprüfer/in
■ ________________________________________
Sonstige Dienstleistungen:
■ Bildung
■ Gesundheitswesen
■ Kommunikation / Werbung
■ Medienwirtschaft
■ Tourismus
■ Unternehmensberatung
■ ________________________________________
Öffentlicher Dienst:
■ Bund
■ Land
■ Kommune
■ ________________________________________
Sonstiges:
■ ________________________________________
Abteilung
■ Außenwirtschaft (Import / Export)
■ Beschaffung und Logistik
■ Finanz- und Rechnungswesen / Controlling
■ Marketing / Vertrieb / Werbung
■ Organisation / IT
■ Personalwirtschaft
■ Produktionswirtschaft
■ Unternehmens-/Geschäftsführung
■ sonstige Abteilung
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