Bundesanzeiger - Backbone Technology AG

Transcription

Bundesanzeiger - Backbone Technology AG
Bundesanzeiger
Seite 1 von 2
Bundesanzeiger
Name
Backbone Technology AG
Hamburg
Bereich
Gesellschaftsbekanntmachungen
Information
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
V.-Datum
10.07.2012
BACKBONE Technology AG
Hamburg
Wertpapierkenn-Nr.: A0MFXS
ISIN: DE000A0MFXS6
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
der BACKBONE Technology AG
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Dienstag, den 28.08.2012, 11:00 Uhr
in der Handwerkskammer Hamburg,
Holstenwall 12, 20355 Hamburg,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung
der BACKBONE Technology AG
I.
II.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2011 samt Lagebericht des Vorstands sowie des Berichts des
Aufsichtsrats. Es ist keine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
III.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
IV.
Vergütung des Aufsichtsrats
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine
Aufwandsentschädigung, die durch die Hauptversammlung festgesetzt wird. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die
folgende Vergütung für das abgelaufene Geschäftsjahr 2011 an den Aufsichtsrat auszuzahlen:
Herrn Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Rechel, Hamburg, EUR 1.500,00
Herrn Diplom-Volkswirt Peter Stockfisch, New York (USA), EUR 1.000,00
Herrn Diplom-Betriebswirt Burkhard Ley, Solingen, EUR 1.000,00
V.
Bericht des Vorstands zur aktuellen Lage des Unternehmens und Ausblick
Ausgelegte Unterlagen
Der Abschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011 sowie der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats
können jeweils in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
Esplanade 41, 20354 Hamburg
eingesehen werden.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der
Hauptversammlung ausliegen.
Teilnahmebedingungen für die Hauptversammlung
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?&session.sessionid=a0dd262149d33b1ee9089636caa52b74&page.nav... 10.07.2012
Bundesanzeiger
Seite 2 von 2
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur
Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen dem
nachfolgend benannten Kreditinstitut (Anmeldestelle) unter der Anschrift
Otto M. Schröder Bank AG, Bleichenbrücke 11, 20354 Hamburg,
Telefaxnummer: 040/340671,
spätestens bis zum 21.08.2012, 24:00 Uhr zugehen.
Als Nachweis über den Anteilsbesitz, der die Berechtigung begründet, ist vom Aktionär ein in deutscher oder englischer Sprache
verfasster Nachweis in Textform durch das depotführende Institut zu erbringen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den
07.08.2012, 0:00 Uhr (sog. Nachweisstichtag) beziehen und muss der vorgenannten Anmeldestelle (Otto M. Schröder Bank AG)
spätestens am 21.08.2012, 24:00 Uhr unter der soeben erwähnten Anschrift zugehen.
Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für
die Hauptversammlung übersandt. Sie enthalten auch nähere Einzelheiten zu einer Vollmachtserteilung.
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, zum
Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder auch eine andere Person, ausüben lassen. Ausweislich des § 16
Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft können die Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts auch durch Telefax oder elektronische
Medien erteilt werden.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
bereits vor der Hauptversammlung mit der Ausübung ihres Stimmrechtes zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur
Hauptversammlung.
Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter steht nur für die Stimmrechtsvertretung, nicht für die Ausübung sonstiger
Rechte, zur Verfügung. Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, müssen
diesem in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Die Wahrnehmung der Vollmacht durch den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist ausgeschlossen, wenn ihr keine Einzelweisung zugrunde liegt. Vollmachten und
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung
bis spätestens Montag, den 27. August 2012 (Eingangsdatum bei der Gesellschaft) an die folgende Anschrift der Gesellschaft zu
senden:
BACKBONE Technology AG, Esplanade 41, 20354 Hamburg
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen.
Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in einem
Informationsblatt beschrieben, das die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt bekommen.
Anträge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sind der Gesellschaft zu übersenden unter der Anschrift: BACKBONE Technology
AG, Esplanade 41, 20354 Hamburg per Post oder per Telefax unter der Telefaxnummer: 040-553002-310.
Etwaige Anträge für einen bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung sowie Wahlvorschläge brauchen den anderen
Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens am 13.08.2012, 24:00 Uhr der Gesellschaft übersandt
wurden.
Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden unverzüglich nach Eingang unter der Internetadresse:
http://www.backbone.de veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten
Internetadresse veröffentlicht.
Recht auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von € 500.000,00 am
Grundkapital erreichen (Mindestbeteiligung), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gegeben werden.
Die Mindestbeteiligung muss der Gesellschaft nachgewiesen werden, wobei eine Vorlage von Bankbescheinigungen genügt. Die
Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung über das Verlangen halten.
Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an die durch den Vorstand vertretene Gesellschaft zu richten, wobei jedem neuen
Gegenstand der Tagesordnung eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen muss. Auch auf einen beschlusslosen
Diskussionspunkt kann das Ergänzungsverlangen zielen. Es muss der Gesellschaft bis spätestens 28.07.2012, 24:00 Uhr unter der
Anschrift:
BACKBONE Technology AG, Vorstand, Esplanade 41, 20354 Hamburg
zugehen.
Hamburg, im Juli 2012
BACKBONE Technology AG
Der Vorstand
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?&session.sessionid=a0dd262149d33b1ee9089636caa52b74&page.nav... 10.07.2012