Bundesanzeiger - Backbone Technology AG
Transcription
Bundesanzeiger - Backbone Technology AG
Bundesanzeiger Seite 1 von 2 Bundesanzeiger Name Backbone Technology AG Hamburg Bereich Gesellschaftsbekanntmachungen Information Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung V.-Datum 10.07.2012 BACKBONE Technology AG Hamburg Wertpapierkenn-Nr.: A0MFXS ISIN: DE000A0MFXS6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der BACKBONE Technology AG Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 28.08.2012, 11:00 Uhr in der Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der BACKBONE Technology AG I. II. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2011 samt Lagebericht des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats. Es ist keine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. III. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. IV. Vergütung des Aufsichtsrats Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine Aufwandsentschädigung, die durch die Hauptversammlung festgesetzt wird. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die folgende Vergütung für das abgelaufene Geschäftsjahr 2011 an den Aufsichtsrat auszuzahlen: Herrn Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Rechel, Hamburg, EUR 1.500,00 Herrn Diplom-Volkswirt Peter Stockfisch, New York (USA), EUR 1.000,00 Herrn Diplom-Betriebswirt Burkhard Ley, Solingen, EUR 1.000,00 V. Bericht des Vorstands zur aktuellen Lage des Unternehmens und Ausblick Ausgelegte Unterlagen Der Abschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011 sowie der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats können jeweils in den Geschäftsräumen der Gesellschaft Esplanade 41, 20354 Hamburg eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen. Teilnahmebedingungen für die Hauptversammlung https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?&session.sessionid=a0dd262149d33b1ee9089636caa52b74&page.nav... 10.07.2012 Bundesanzeiger Seite 2 von 2 Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen dem nachfolgend benannten Kreditinstitut (Anmeldestelle) unter der Anschrift Otto M. Schröder Bank AG, Bleichenbrücke 11, 20354 Hamburg, Telefaxnummer: 040/340671, spätestens bis zum 21.08.2012, 24:00 Uhr zugehen. Als Nachweis über den Anteilsbesitz, der die Berechtigung begründet, ist vom Aktionär ein in deutscher oder englischer Sprache verfasster Nachweis in Textform durch das depotführende Institut zu erbringen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 07.08.2012, 0:00 Uhr (sog. Nachweisstichtag) beziehen und muss der vorgenannten Anmeldestelle (Otto M. Schröder Bank AG) spätestens am 21.08.2012, 24:00 Uhr unter der soeben erwähnten Anschrift zugehen. Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Sie enthalten auch nähere Einzelheiten zu einer Vollmachtserteilung. Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder auch eine andere Person, ausüben lassen. Ausweislich des § 16 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft können die Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts auch durch Telefax oder elektronische Medien erteilt werden. Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Ausübung ihres Stimmrechtes zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter steht nur für die Stimmrechtsvertretung, nicht für die Ausübung sonstiger Rechte, zur Verfügung. Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, müssen diesem in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Die Wahrnehmung der Vollmacht durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist ausgeschlossen, wenn ihr keine Einzelweisung zugrunde liegt. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung bis spätestens Montag, den 27. August 2012 (Eingangsdatum bei der Gesellschaft) an die folgende Anschrift der Gesellschaft zu senden: BACKBONE Technology AG, Esplanade 41, 20354 Hamburg Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen. Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in einem Informationsblatt beschrieben, das die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt bekommen. Anträge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sind der Gesellschaft zu übersenden unter der Anschrift: BACKBONE Technology AG, Esplanade 41, 20354 Hamburg per Post oder per Telefax unter der Telefaxnummer: 040-553002-310. Etwaige Anträge für einen bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung sowie Wahlvorschläge brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens am 13.08.2012, 24:00 Uhr der Gesellschaft übersandt wurden. Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden unverzüglich nach Eingang unter der Internetadresse: http://www.backbone.de veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Recht auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von € 500.000,00 am Grundkapital erreichen (Mindestbeteiligung), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gegeben werden. Die Mindestbeteiligung muss der Gesellschaft nachgewiesen werden, wobei eine Vorlage von Bankbescheinigungen genügt. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an die durch den Vorstand vertretene Gesellschaft zu richten, wobei jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen muss. Auch auf einen beschlusslosen Diskussionspunkt kann das Ergänzungsverlangen zielen. Es muss der Gesellschaft bis spätestens 28.07.2012, 24:00 Uhr unter der Anschrift: BACKBONE Technology AG, Vorstand, Esplanade 41, 20354 Hamburg zugehen. Hamburg, im Juli 2012 BACKBONE Technology AG Der Vorstand https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?&session.sessionid=a0dd262149d33b1ee9089636caa52b74&page.nav... 10.07.2012