140423 Abwägung frühzeitige Beteiligung SG Lühe FNP 7
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140423 Abwägung frühzeitige Beteiligung SG Lühe FNP 7
Samtgemeinde Lühe 7. Änderung des Flächennutzungsplans „Obstlager Wöhrden“ Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gleichzeitig: nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB Stand: 23.04.2014 Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. M.Sc. Tobias Backen Dr. Dipl. -Ing. (FH) Wiebke Hanke Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax -70, [email protected], www.elbberg.de 1 Von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sind Stellungnahmen eingegangen: 1.1 1.2 1.3 Landwirtschaftskammer Niedersachsen Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven Unterhaltungsverband Altes Land Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben keine Bedenken geäußert, auf Abdruck wird daher verzichtet: - Hansestadt Stade – Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung Landkreis Stade Handwerkskammer Braunschweig – Lüneburg – Stade Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligug sind nicht eingegangen. 2 Stellungnahmen von Behörden 1.1 Abwägung der Gemeinde Landwirtschaftskammer Niedersachen (02.04.2014) Sehr geehrte Damen und Herren, wir nehmen die frühzeitige Behördenbeteiligung zur Kenntnis und teilen mit, dass aus Sicht des Trägers öffentlicher Belange "Landwirtschaft" zu der o.g. Bauleitplanung der Samtgemeinde Lühe keine Bedenken bestehen. Der Stellungnahme ist bereits gefolgt. Für den Änderungsbereich gehen wir davon aus, dass die notwendigen Aus- Die Kompensationsflächen können innerhalb des Plangebiets gleichs- und Kompensationsflächen im Sinne des Gebotes zum sparsamen bereitgestellt werden. Dies entspricht dem Gebot zum Umgang mit Grund und Boden gemäß BauGB bereitgestellt werden, um so sparsamen Umgang mit Grund und Boden gem. BauGB. den Flächenverlust für die Landwirtschaft zu minimieren. Durch die Änderung wird ein Bereich der derzeit als Fläche für kulturelle Zwecke dienende Gebäude dargestellt ist zukünftig Wir empfehlen nachfolgend geeignete Maßnahmen zu prüfen: als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Somit kommt es nicht zu einem Flächenverlust für die Landwirtschaft. => Entsiegelung von Wegen, die der Stadt / Gemeinde gehören => ökologischer Waldumbau => Anpflanzungen auf Stadt- / Gemeindeeigenen Flächen (lndustriebrachen) 1.2 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven (08.04.2014) Sehr geehrte Damen und Herren, die vorgelegte Planung habe ich zur Kenntnis genommen. Grundsätzliche Bedenken gegen die Planung bestehen von hier aus nur dann nicht, wenn durch die Festlegung, dass im nachfolgenden Bauleitplanverfahren für das Obstlager Wöhrden (Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 17), Untersuchungen und Festlegungen zum Immissionsschutz derart erfolgen, dass ein hinreichender Immissionsschutz des östlich des Plangebietes liegenden Wohnhauses sichergestellt wird. lnsoweit verweise ich auf meine Stellungnahme zum angesprochenen Bauleitplanverfahren Nr. 17. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt: Es ist davon auszugehen dass bei einer Erweiterung des Obstlagers das bestehende Wohnhaus beseitigt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, so können Lärmschutzmaßnahmen im Baugenehmigungsverfahren getroffen werden. Stellungnahme zum BP 17 vom 05.11.2013: Bezug nehmend auf meine Stellungnahme rege ich weiterhin die Ermittlung der zulässigen Emissionen für das Plangebiet und die Festlegung der immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel an. Es sei denn, es 3 Stellungnahmen von Behörden kann sicher davon ausgegangen werden, dass das Wohnhaus beseitigt wird. 1.3 Unterhaltungsverband Altes Land (22.04.2014) Sehr geehrter Herr Backen, es bestehen unsererseits keine Bedenken gegen die 7. Änderung des FPlans. Es ist allerdings zu beachten, dass eine Einleitung in unsere Verbandsgewässer durch die untere Wasserbehörde des Landkreises Stade genehmigt werden muss und die Einleitungsmenge nicht mehr als 1,5 l/sha betragen darf. Ansonsten ist eine ordnungsgemäße Regenrückhaltung zu betreiben. Weiterhin darf nur unverschmutztes Regenwasser eingeleitet werden. Abwägung der Gemeinde Der Stellungnahme ist bereits gefolgt: Durch die Festsetzung 1.9 in dem gleichzeitig im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 17 „Obstlager Wöhrden“ wird sicher gestellt, dass die Oberflächenentwässerung entsprechend geregelt wird. Weitere Regelungen in der Flächennutzungsplanänderung sind nicht notwendig. 4