140423 Abwägung frühzeitige Beteiligung SG Lühe FNP 7

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140423 Abwägung frühzeitige Beteiligung SG Lühe FNP 7
Samtgemeinde Lühe
7. Änderung des Flächennutzungsplans „Obstlager Wöhrden“
Abwägung der Stellungnahmen
aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung
gleichzeitig: nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 Satz 1
BauGB
Stand: 23.04.2014
Auftragnehmer und Bearbeitung:
Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse
Dipl.-Ing. M.Sc. Tobias Backen
Dr. Dipl. -Ing. (FH) Wiebke Hanke
Falkenried 74 a, 20251 Hamburg
Tel. 040 460955-60, Fax -70, [email protected], www.elbberg.de
1
Von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sind Stellungnahmen eingegangen:
1.1
1.2
1.3
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven
Unterhaltungsverband Altes Land
Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben keine Bedenken geäußert, auf Abdruck wird daher verzichtet:
-
Hansestadt Stade – Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung
Landkreis Stade
Handwerkskammer Braunschweig – Lüneburg – Stade
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligug sind nicht eingegangen.
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Stellungnahmen von Behörden
1.1
Abwägung der Gemeinde
Landwirtschaftskammer Niedersachen (02.04.2014)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen die frühzeitige Behördenbeteiligung zur Kenntnis und teilen mit,
dass aus Sicht des Trägers öffentlicher Belange "Landwirtschaft" zu der o.g.
Bauleitplanung der Samtgemeinde Lühe keine Bedenken bestehen.
Der Stellungnahme ist bereits gefolgt.
Für den Änderungsbereich gehen wir davon aus, dass die notwendigen Aus- Die Kompensationsflächen können innerhalb des Plangebiets
gleichs- und Kompensationsflächen im Sinne des Gebotes zum sparsamen bereitgestellt werden. Dies entspricht dem Gebot zum
Umgang mit Grund und Boden gemäß BauGB bereitgestellt werden, um so
sparsamen Umgang mit Grund und Boden gem. BauGB.
den Flächenverlust für die Landwirtschaft zu minimieren.
Durch die Änderung wird ein Bereich der derzeit als Fläche für
kulturelle Zwecke dienende Gebäude dargestellt ist zukünftig
Wir empfehlen nachfolgend geeignete Maßnahmen zu prüfen:
als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Somit kommt es nicht
zu einem Flächenverlust für die Landwirtschaft.
=> Entsiegelung von Wegen, die der Stadt / Gemeinde gehören
=> ökologischer Waldumbau
=> Anpflanzungen auf Stadt- / Gemeindeeigenen Flächen (lndustriebrachen)
1.2
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven (08.04.2014)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die vorgelegte Planung habe ich zur Kenntnis genommen.
Grundsätzliche Bedenken gegen die Planung bestehen von hier aus nur
dann nicht, wenn durch die Festlegung, dass im nachfolgenden Bauleitplanverfahren für das Obstlager Wöhrden (Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 17), Untersuchungen und Festlegungen zum Immissionsschutz
derart erfolgen, dass ein hinreichender Immissionsschutz des östlich des
Plangebietes liegenden Wohnhauses sichergestellt wird. lnsoweit verweise
ich auf meine Stellungnahme zum angesprochenen Bauleitplanverfahren Nr.
17.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt:
Es ist davon auszugehen dass bei einer Erweiterung des
Obstlagers das bestehende Wohnhaus beseitigt wird. Sollte
dies nicht der Fall sein, so können Lärmschutzmaßnahmen im
Baugenehmigungsverfahren getroffen werden.
Stellungnahme zum BP 17 vom 05.11.2013:
Bezug nehmend auf meine Stellungnahme rege ich weiterhin die Ermittlung
der zulässigen Emissionen für das Plangebiet und die Festlegung der immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel an. Es sei denn, es
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Stellungnahmen von Behörden
kann sicher davon ausgegangen werden, dass das Wohnhaus beseitigt wird.
1.3
Unterhaltungsverband Altes Land (22.04.2014)
Sehr geehrter Herr Backen,
es bestehen unsererseits keine Bedenken gegen die 7. Änderung des FPlans. Es ist allerdings zu beachten, dass eine Einleitung in unsere Verbandsgewässer durch die untere Wasserbehörde des Landkreises Stade
genehmigt werden muss und die Einleitungsmenge nicht mehr als 1,5 l/sha
betragen darf. Ansonsten ist eine ordnungsgemäße Regenrückhaltung zu
betreiben.
Weiterhin darf nur unverschmutztes Regenwasser eingeleitet werden.
Abwägung der Gemeinde
Der Stellungnahme ist bereits gefolgt:
Durch die Festsetzung 1.9 in dem gleichzeitig im
Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 17
„Obstlager Wöhrden“ wird sicher gestellt, dass die
Oberflächenentwässerung entsprechend geregelt wird. Weitere
Regelungen in der Flächennutzungsplanänderung sind nicht
notwendig.
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