Ich will mein Geld ZURÜCK - Benn

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Ich will mein Geld ZURÜCK - Benn
Ich will mein Geld
ZURÜCK !!
So holen Sie sich zu unrecht gezahlte Beiträge und Prämien
von Ihrer Bank und/oder Lebensversicherung zurück.
Neu: Wehren Sie sich gegen den neuen Rundfunkbeitrag!
„Ich will mein Geld ZURÜCK !!“, 5. Auflage 2015
© Copyright 2010-2015: Roland Benn/ProConzept AG/Kreditpolizei
Cover: © qualitätsgrafik - Fotolia.com
Alle Rechte vorbehalten.
B/B/B
BIG BENN BOOKS
London N2 8BJ
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ihre Angebote selbst verantwortlich sind. Eine Haftung für fremde Angebote ist
ausgeschlossen.
Gegebenenfalls ist angeraten, professionellen Rat bei einem Rechtsanwalt, Steuer- oder
Wirtschaftsberater einzuholen.
Lektorat, Textbearbeitung, Satz: Tim Ritter
SPRACHREGELUNG:
Zur Vereinfachung beim Schreiben und Lesen wird immer die männliche Form verwendet: z.B.
der Kunde, der Interessent usw. Dieser Artikel dient als allgemeiner Gattungsbegriff und
schließt weibliche Personen automatisch mit ein.
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aufgrund von Updates etc. nicht garantieren können.
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Inhaltsübersicht
Seite
Inhaltsübersicht
Vorwort
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TEIL 1 – Geld zurück von der Restschuldversicherung
Neues Urteil des XI. Senat beim BGH gibt Verbraucherschützern recht
Was ist sittenwidrig?
Die netten Versuche der Banken, unsere Arbeit zu behindern...
Santander Bank, Targobank etc: Helfer in der Not oder
„menschenverachtende Insolvenztreiber?“
Eine unglaubliche wahre Geschichte, passiert am 17.01.2011
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TEIL 2 – Geld zurück von der Lebens- und Rentenversicherung
LV-Doktor: Milliarden Euro warten – auch auf Sie
Wie und wo der LV-Doktor helfen kann
Die Angst der Versicherer vor BGH-Urteilen
Der Vorteil einer Rechtsschutzversicherung
News – Beispiele aus der Praxis
Lebensversicherungen weiterhin intransparent
Altkunden zahlen die Zeche? ...nicht mit dem LV-Doktor
Gutes tun und Geld verdienen
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TEIL 3 – Notruf-Services
meinSCHULDENnotruf
Gutes tun mit Partnerprogramm
meinUNFALLnotruf
meinANLEGERnotruf
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TEIL 4 – GEZ/Rundfunkbeitrag
Infos gegen den neuen Rundfunkbeitrag
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Die Phönizier
haben das Geld erfunden...
Aber warum so wenig?
http://www.benn-verlag.com/nleb.html
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Vorwort
Wenn Ihnen die Kreditraten über den Kopf wachsen, liegt es vielleicht auch
an der teuren Restschuldversicherung, die viele Banken ihren Kunden
geradezu aufnötigen.
Das lässt sich nachträglich ändern!
Neue Dienstleister kämpfen in Kooperation mit versierten Anwälten gegen die
miesen Praktiken der Branche und versuchen, den Menschen zu helfen,
bares Geld zurückzuerhalten oder vielleicht komplett aus der Schuldenfalle
herauszukommen. Nach eigenen Angaben haben die Anwälte zurzeit eine
fast 100%ige Erfolgsquote.
Worauf die neuen und guten Erfolgaussichten für Kunden von Kreditinstituten
beruhen, wird mitsamt höchstrichterlichen Urteilen und Erfolgsbeispielen im
ersten Teil dieses Reports dargestellt.
Im zweiten Teil stellen wir Ihnen eine andere Einrichtung vor, die derzeit
speziell die Lebensversicherer gehörig das Fürchten lehrt. Mit den deutschen
Lebensversicherungen stimmt nämlich einiges nicht und der LV-Doktor, so
nennt sich dieser Verbraucher-Robin-Hood, hilft Ihnen, auch in diesem
Finanzbereich verloren geglaubtes, hart erarbeitetes Geld wieder
zurückzubekommen.
Eine ganze Reihe von gewonnenen Prozessen zeugen davon, dass der
Standpunkt und die Argumente des LV-Doktors so stichhaltig sind, dass die
Gerichte regelmäßig gegen die Lebensversicherungsgesellschaften urteilen.
Die Muttergesellschaft des LV-Doktor bietet seit 2012 weitere sehr hilfreiche
Dienstleistungen an: den Schulden-Notruf, den Unfall-Notruf und den AnlegerNotruf – alles Services, die Ihnen aus finanziellen Schwierigkeiten
heraushelfen. Auch darüber erfahren Sie mehr in diesem Ebook.
Es weht ein neuer Wind durch das Verbraucherland! Ein frischer Wind, der es
Absahnern und Nieten in Nadelstreifen schwer macht, das alte Spiel zu
spielen.
Informieren Sie sich und nutzen Sie gegebenenfalls die Chancen, die sich
nun erstmalig bieten!
Roland Benn
P.S.
Obendrein erhalten Sie am Ende noch Informationen gegen die GEZ.
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TEIL 1
Geld zurück von der
Restschuldversicherung
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Neues Urteil des XI. Senat beim BGH gibt
Verbraucherschützern recht
von Peter Becker
Ein aufsehenerregendes neues Urteil hilft den Verbraucherschützern und
damit den Darlehenskunden weiter!
Die Citibank – das sind die, die sich jetzt Targo Bank nennen – verliert beim
BGH deutlich.
Die Verbindung von Restschuldversicherungsverträgen und Darlehensverträgen ist nicht korrekt!
Somit wird es zukünftig noch einfacher, Ihr Geld zurückzuholen.
Sie haben eine Chance, wenn:
 beide Verträge aufeinander Bezug nehmen,
 die Prämie der Restschuldversicherung aus den Darlehensmitteln
automatisch vorgenommen wurde,
 Sie als Darlehensnehmer keine freie Verfügungsmöglichkeit über den
als Prämie bezahlten Teil des Darlehens hatten.
Diese Fehler werden in fast allen Darlehensverträgen mit Restschuldversicherungen zu finden sein.
Die nachfolgenden Kontakte prüfen mit ihren Anwälten kostenlos Ihren Fall
und geben eine Einschätzung der Erfolgsaussichten.
Bei Aussicht auf Erfolg zahlt der Kunde beispielsweise eine pauschale
Bearbeitungsgebühr von 99.- Euro, egal wie viele Briefe und Termine die
Anwälte schreiben bzw. wahrnehmen müssen, um das Geld ganz oder
teilweise zurückzuholen.
Im Erfolgsfall bekommen die Anwälte vom zurückerstatteten Geld einen Teil
ab. Man arbeitet also fast ausschließlich auf Erfolgsbasis.
Wenden Sie sich an:
DBS
Dienstleistung Beratung Service
www.vertragswertcheck.de
Kontaktformular:
www.vertragswertcheck.de/index.php/schnelle-weg
(ACHTUNG: Ihr Vorteils-Code lautet: BHT2013NL)
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Was ist sittenwidrig?
Unserer Meinung nach sind Darlehensverträge, wie sie bei der Citibank
(heute Targobank), Santander Bank und einigen weiteren zweifelhaften
Instituten regelmäßig gemacht werden, sittenwidrig!
Was bedeutet das?
Gemäß § 812 ff BGB ist ein sittenwidriger Darlehensvertrag nichtig und muss
rückabgewickelt werden!
Der Darlehensgeber hat dann Anspruch auf die Rückzahlung des NettoDarlehensbetrages, aber keinesfalls Anspruch auf Zinsen.
So würden wir die entsprechenden Gesetze und Bestimmungen lesen und die
Verbraucherzentrale und unsere Anwälte sehen das ähnlich!
Das bedeutet aber, dass der Darlehensnehmer die bereits geleisteten
Zahlungen komplett als Tilgung verbucht und somit nur einen Restbetrag
zurückzahlen muss.
Dies ist abhängig von bereits geleisteten Ratenzahlungen.
Die Banken versuchen dieses Problem zu umgehen, indem Sie behaupten,
die Kunden haben die entsprechenden Restschuldversicherungen freiwillig
und auf eigenen Wunsch gemacht.
Dazu
lassen
sie
sich
inzwischen
sogar
eigens
entwickelte
„Beratungsformulare“ unterschreiben, die kein Kunde liest und erst recht
keiner versteht. Alles geht schnell-schnell, denn man darf nicht vergessen, in
welcher Notsituation ein Mensch ist, der bei seiner Bank sitzt und dringend
Geld zum Leben braucht!
Die Verbraucherzentrale hat dazu eine Fragebogenaktion durchgeführt und
veröffentlicht:
50% der Befragten versichern, dass von ihnen explizit der Abschluss der
Restschuldversicherung verlangt wurde.
6% der Befragten haben sich selber nach einer solchen überteuerten
Versicherung erkundigt.
69% der Befragten geben an, dass sie gar nicht gefragt wurden, ob sie eine
solche Versicherung abschließen wollen, man hat sie einfach dazu
gezwungen!
39% der Kunden bestätigen, das diese Restschuldversicherung bereits im
Kreditvertrag eingedruckt bzw. angekreuzt war, ohne das man Sie gefragt
hätte.
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94% der Befragten wurde kein alternatives Angebot ohne diese überteuerte
Versicherung angeboten.
95% der Befragten geben deutlich zu verstehen, dass die Bank nicht gesagt
habe, dass diese RSV nicht notwendig sei, um einen Kredit zu bekommen!
75% der Befragten geben an, dass man ihnen die Leistungsausschlüsse und
somit den Versicherungsvertrag nicht erklärt habe.
100% der Befragten bestätigten, dass man sie nicht aufgeklärt habe,
dass
der
angegebene
Effektivzins
die
Kosten
der
Restschuldversicherung nicht enthält!
Es ist eindeutig, dass die Initiative für solche provisionsträchtigen und
überteuerten Verträge immer von den Banken ausgeht. Es wird
systematisch der Eindruck erweckt, dass es ohne RSV nicht geht!
Warum, ist klar, denn hier wird richtig Geld verdient!
Hier holen sich die Banken die Kohle, die sie den Kunden anders nicht
abnehmen können, weil ihnen die §§§ Wucherzinsen verbieten. Würde man
die Kosten für diese Versicherungen aber korrekterweise in die Berechnung
des Effektivzinses einbeziehen, dann würde niemand mehr bei diesen
Banken ein Darlehen aufnehmen, oder…???
Lassen Sie Ihre Verträge kostenfrei bei uns prüfen.
Wir holen Ihnen diese unverschämten Gebühren und Kosten gerne zurück!
Peter Becker
DBS
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(ACHTUNG: Ihr Vorteils-Code lautet: BHT2013NL)
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NEUER NAME – ALTE MAUSCHELEIEN
An sich hat der Bundesgerichtshof schon vor Jahren ein interessantes
Urteil (Az: XI ZR 56/05) zu Gunsten der Kapitalanleger gesprochen,
wonach Banken ihren Kunden offen legen müssen, welche Provisionen
sie für eine Kapitalanlage-Vermittlung bekommen (damit der Kunde
beurteilen kann, ob die Bank objektiv oder im eigenen Interesse berät).
Hat sich seitdem bei der Transparenzpflicht etwas geändert? Kaum, wie
die Verbraucherzentralen jetzt aufdeckten. Besonders eine Bank ist –
wieder einmal – unangenehm aufgefallen. WEITERLESEN
Links, die man nicht links liegen lassen sollte:
JEDEN TAG REICHER
SCHUFA-freie Geldquellen:
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Die netten Versuche der Banken, unsere
Arbeit zu behindern...
von Peter Becker
Da wir, gemeinsam mit unseren Anwälten, eine 100%ige Erfolgsquote haben,
wenn es darum geht, den Kunden bereits verloren gegangene Gelder
zurückzuholen, sind wir natürlich nicht gerade beliebt bei unseren Freunden
von der Targobank, Santanderbank, GMAC Bank und anderen.
Da man ja rein faktisch nichts gegen das Recht der Kunden machen kann,
versucht man also immer wieder, unsere Arbeit zu behindern.
Häufige, aber unwirksame Versuche, teilweise auch wieder am Rande der
Legalität:
„Ihre Vollmacht lag dem Schreiben nicht bei“ ... Untauglicher Versuch,
denn wir lassen im Büro den Inhalt jedes Briefes protokollieren. Sollte uns ein
und dieselbe Filiale ein zweites Mal solch ein Täuschungsmanöver
zukommen lassen, freuen sich unsere Anwälte bereits auf die folgende Klage!
Man missachtet Vollmachten oder erklärt sie sogar für unwirksam ... Wie
hilflos doch manche Banker sind. Unsere Vollmachten wurden von Juristen
entwickelt und sind vollumfänglich gültig!
Man antwortet uns, aber sendet dabei im Betreff nicht den Namen,
sondern nur die Darlehensnummer … Auch ein schönes Zeichen von
Hilflosigkeit der lieben Bänker. Wir haben gut ausgebildetes Personal und ein
übersichtliches Netzwerk, so dass wir die Kunden auch anhand der
Darlehensnummer sofort finden. Aufgrund der steigenden Nachfrage von
Kunden wird unser Team ständig erweitert und ausgebaut!
Man spielt überhaupt „Toter Mann“ und antwortet erheblich verspätet ...
Schön, wenn die Banken unsere gesetzten Fristen verstreichen lassen. Das
bedeutet für unsere Anwälte eine zusätzliche Aufgabe und die kosten die
Bank am Ende zusätzliche Gebühren. Unsere Kunden bleiben davon
unberührt.
Man schickt belanglose Briefe und vertröstet uns zu warten ... Auch das
lassen wir nicht zu, in jedem Brief sind Fristen gesetzt. Diese werden immer
enger gesetzt und nach Ablauf dieser „Schonfristen“ sind wir eben gehalten,
unsere Anwälte zu bemühen. Das treibt nur die Kosten für die Verursacher in
die Höhe. Müssen die lieben Banker eben noch mehr von ihrem zu unrecht
erwirtschafteten Profit abgeben.
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Man versucht, die Kunden am Telefon oder sogar im persönlichen
Gespräch zu verunsichern und einzuschüchtern ... Das hat schon
manchmal gewirkt, aber nur in den seltensten Fällen. Denn die Menschen
sind heute so aufgeklärt, dass sie sich nicht mehr dem irrwitzigen Glauben
unterwerfen, Banken wären allmächtig! Ohne uns Kunden sind sie nichts und
das sollten sie endlich mal wieder begreifen. Die meisten unserer Kunden
verbieten sich jegliche Kontaktaufnahme ihrer Ex-Bank. Die Kunden
reduzieren mit uns ihre Darlehen und schulden sie dann zu besseren
Konditionen bei einer seriösen anderen Bank um!
Man hat auch schon Kunden und uns selber bei deren Begleitung aus
der Bankfiliale geworfen, weil man sich nicht anders zu helfen wusste ...
Aber auch das war ein Schuss, der nach hinten losging für den netten
Zweigstellenleiter. Das haben andere mitbekommen und so konnten wir in
diesen Fällen direkt vor der Bankfiliale neue Kunden aufklären und ihnen aus
der Schuldenfalle helfen. Dafür möchten wir uns an dieser Stelle nochmals
herzlich bedanken!
Dies ist aber eher die Ausnahme, da wir in den meisten Fällen nicht in die
Filialen gehen müssen, sondern alles schriftlich regeln können.
Unsere Kunden bekommen sofort ein neues Girokonto angeboten und
brauchen somit auch ihre alte Bank nicht mehr betreten, wenn sie es nicht
wollen.
Mal sehen was noch alles kommen mag.
Wir sind bereit und wir werden nicht aufgeben, solange bis die Politik diesem
unwürdigen Treiben der Banken ein Ende bereitet.
Hier werden Menschen bewusst und gewollt in die Enge und am Ende in die
Insolvenz getrieben.
Die Schulden der Betreffenden steigen alle 1 bis 2 Jahre weiter, da die Bank
sie mit immer neuen Produkten, Dispos und Kreditkarten zupflastert. So muss
regelmäßig der Kredit durch einen neuen – noch höheren – umgeschuldet
werden, und wieder entstehen Bearbeitungsgebühren und neue
Zusatzverkäufe, die fette Provisionen in die Kassen der Bank spülen.
Das ist die moderne Art, Menschen zu versklaven, man macht sie
finanziell abhängig und am Ende gehen sie nur noch für die Bank
arbeiten…
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Wir bieten jedem an, ihn dort rauszuholen, ganz legal und auf Grundlage
der geltenden Gesetze und Urteile des BGH!
Einfach melden und ihren Fall schildern, wir prüfen kostenfrei, ob und wie wir
Ihnen helfen können.
DBS
Dienstleistung Beratung Service
www.vertragswertcheck.de
Kontaktformular:
www.vertragswertcheck.de/index.php/schnelle-weg
(ACHTUNG: Ihr Vorteils-Code lautet: BHT2013NL)
Links, die man nicht links liegen lassen sollte:
Wie Online-Kreditanbieter Zusatzkosten verstecken:
www.jeden-tag-reicher.eu/onlinekredit.html
Die Kredittricks der Banken:
www.jeden-tag-reicher.eu/banken-kredittricks.html
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Santander Bank / Targobank / Bank of
Europe / GMAC Bank usw.:
Helfer in der Not oder
“menschenverachtende
Insolvenztreiber“?!
von Peter Becker
Teil I
Die private Verschuldung in Deutschland ist dramatisch gestiegen! Mehr und
mehr Menschen arbeiten größtenteils nur noch für die Rückzahlung Ihrer
Kredite.
Liegt es an der hohen Arbeitslosigkeit und der Unfähigkeit vieler Menschen,
mit ihren finanziellen Möglichkeiten richtig umzugehen? Diese Erklärungen
treffen nur in wenigen Fällen zu, weil eine wichtige Komponente übersehen
wird:
Die Banken, bei denen 70 Prozent der Verschuldeten in der Kreide stehen,
sind heute häufig Wegbereiter dieser Entwicklung. Man freut sich dort über
fette Gewinne, die sich durch die Ausweitung des Ratenkreditgeschäfts
erzielen lassen.
Der Erfolg des Geschäftsmodells besteht darin, immer neue
Kreditnehmer zu rekrutieren, diese systematisch zu Dauerschuldnern zu
entwickeln und dabei die Grenzen der Kreditvergabe immer weiter
auszudehnen! Vor allem die oben genannten Institute schaffen sich mit allen
Mitteln die überschuldeten Kunden von morgen, die sich dann vortrefflich
jahrelang „melken“ und systematisch ausbeuten lassen!
Die „Kunst“ des Geschäfts besteht darin, auch dann noch Kredite zu
vergeben, wenn bei anderen Banken die Ampeln längst auf Rot stehen.
Wieso das Erfolg und überdurchschnittliche Gewinne für die Bank verspricht,
werden wir im nächsten Teil verraten.
Für heute bleibt festzuhalten, dass man sich vorsätzlich die überschuldeten
Kunden von morgen schafft, und es stellt sich die Frage, wieso die Politik und
die Bafin dabei weiterhin zusehen, anstatt diesem Treiben endlich Einhalt zu
gebieten?!
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Teil II
Ist es wirklich so, dass Banken (oder Institute, die sich so nennen) Kredite
vergeben in dem Wissen, dass der Kunde diese niemals zurückzahlen kann?!
Für die Banken ist das eine Frage des Risikomanagements und vor allem der
Möglichkeit, hohe Risikoprämien in die Kreditkosten einzupreisen. Hier gab es
lange Zeit ein Hemmnis: Ein Kreditzins, der mehr als doppelt so hoch ist
wie der Marktdurchschnitt, gilt als sittenwidrig und kann daher zinslos
zurückgezahlt werden.
Genau dafür haben die Vorreiter der Branche aber inzwischen eine Lösung
gefunden: durch den gleichzeitigen Verkauf von teuren Restschuldversicherungen, deren Prämien zu gut der Hälfte als Provision in die
Taschen der Banken fließen.
Dieses miese Geschäft wird in unverantwortlicher Weise betrieben:
Einmalprämien für eine Restschuldversicherung von mehreren Tausend
Euro sind fast schon der Normalfall.
Die tatsächlichen Kosten sind sogar noch wesentlich höher! Sie betragen oft
das Doppelte, weil die Einmalzahlung durch eine Aufstockung des Kredits
mitfinanziert wird.
Der effektive Jahreszins liegt dann vielfach zwischen 20 und 30 Prozent
und in besonders dreisten Fällen auch mal über 40-Prozent!!!
Der Kunde sieht in seinem Vertrag jedoch „nur“ Sätze um die 10 bis 13
Prozent. Denn angeblich sind es immer die Kunden selbst, die diese
Versicherungen wünschen (wieso schauen unsere Politiker und die Bafin
eigentlich immer weg?! Sind es nicht die Bürger, die es zu schützen gilt?) –
somit brauchen diese Kosten nicht in den effektiven Jahreszins eingerechnet
werden.
Mit dieser Masche wird die alte Rechtsprechung zum sittenwidrigen
Kredit mittlerweile systematisch unterlaufen und hat eine neue Form des
Wucherkredites in Deutschland etabliert. Wer Verschuldung und
Überschuldung wirklich bekämpfen will, muss endlich bei denen ansetzen, die
sich an ihr eine goldene Nase verdienen.
Bitte schauen Sie sich um und machen Sie die Menschen in Ihrem Umfeld
aufmerksam, dass man sich wehren kann. Wir prüfen kostenfrei jeden
Kreditvertrag auf die Möglichkeit, bares Geld zurückzuholen.
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„Eigentlich ist es gut, dass die Menschen der Nation unser Banken- und
Währungssystem nicht verstehen. Würden Sie es nämlich, gäbe es eine
Revolution noch vor morgen früh.“
Dieses Zitat stammt von Henry Ford, dem amerikanischen Automobilbauer.
Er machte es vor rund 100 Jahren, aber es ist heute richtiger denn je.
Auch in Bezug auf die „Abzocke“ der Banken mit der Restschuldversicherung.
Fordern Sie aus Ihrem Kredit bares Geld zurück! Das BGH-Urteil XI ZR 45/09
vom 15.12.2009 gibt Ihnen die Chance dazu.
Lassen Sie Ihre Kreditverträge hier unverbindlich und kostenlos prüfen;
vergessen Sie nicht, im Kontaktformular Ihren Vorteils-Code anzugeben:
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= das Darlehen, das sich selbst tilgt:
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Eine unglaublich wahre Geschichte –
passiert am 17.01.2011
Von Peter Becker
Fam. D. aus Solingen ist seit vielen Jahren Kunde bei der Targobank (frühere
Citibank) und hat von dort bereits mehrere Darlehen erhalten, die mit
Bearbeitungsgebühren, Zinsen und Restschuldversicherungsbeiträgen viele
tausend Euro gekostet haben.
Eigentlich eine ganz normale Familie mit 2 Kindern. Beide Eltern berufstätig,
sehr fleißig und angesehen und mit ganz normalen Zielen und Wünschen.
Im Jahr 2002 landet die Familie durch Zufall bei der Targobank und Frau D.
nimmt ihr erstes Darlehen auf. 6.500,- Euro. Erst jetzt ist ihr bewusst
geworden,
dass
sie
zusammen
mit
dem
Darlehen
eine
Restschuldversicherung abgeschlossen hat.
Da Sie die deutsche Sprache nicht zu 100% beherrscht, vermutet sie nun,
dass der „Kundenberater“ dies erkannt und ihr dann diese Versicherung im
Prinzip untergeschoben hat. Den Einmalbetrag von 985,- Euro wird mit
keinem Wort erwähnt oder gar erläutert und wird einfach mit aufgenommen.
Selbstverständlich nimmt die „Bank“ eine Bearbeitungsgebühr von 3% – auf
Kredit und auf den RSV-Beitrag – also insgesamt zusätzlich 224,- Euro!
Der Zins von über 13% ist sicher auch sehr „kundenfreundlich“, aber das
weiß die Fam. D. nicht. Selbstverständlich macht man auch ein Girokonto auf,
das einen Dispo mit ca. 15% Überziehungszinsen enthält.
Passiert ist das Ganze am 18.03.2002 und bereits 4 Monate später wird die
Familie in die Bank eingeladen. „Man will den Kunden ja nur helfen“, also
bietet man an, den Dispo auszugleichen und das Darlehen aufzustocken. Es
wird ein neuer Darlehensvertrag abgeschlossen, der alte abgelöst, die
Konditionen sind natürlich schlechter. Der Darlehensbetrag beläuft sich auf
9.000.- €, die Restschuldversicherung auf 1.363,- Euro und die neue
Bearbeitungsgebühr lediglich 315,- Euro. Insgesamt kostet der ganze Spaß
mal eben 1.678,- Euro, zusätzlich zu dem um 1 Prozentpunkt auf 14%
erhöhten Darlehenszins.
Leider schreit keiner laut: „VORSICHT SCHULDENFALLE!“
Dieses Spielchen wiederholt sich die nächsten Jahre alle paar Monate!
Obwohl die Kundin immer pünktlich Ihre Raten bezahlt haben und ihr
Darlehen gerne einmal abbezahlen will, wird Sie regelmäßig zu „netten
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Gesprächen“ eingeladen, es wird ihr Unverständliches Zeug erzählt, „wie gut
es die Bank doch mit Ihnen meine“ und fast jedes Mal kommen die armen
Menschen aus dieser Bank heraus und haben Ihren Kredit
„aufgestockt“.
„Aufgestockt“…Nein jedes
Mal
einen
neuen
Darlehensvertrag
unterschrieben, denn das gibt dann ja eine neue Versicherungsprämie und
eine neue Bearbeitungsgebühr für die netten „Banker“.
Allerdings wird der Kundin dieser Umstand natürlich nicht erklärt. Sie geht
nach wie vor davon aus, dass sie ihr erstes Darlehen einfach jedes Mal
erhöht hat und keine weiteren Gebühren und Kosten anfallen.
Alleine die Wortwahl „Wir stocken Ihr Darlehen auf“ erweckt den Eindruck,
den Kunden bewusst täuschen zu wollen. Denn dieses Wort weckt in dem
Kunden eben nicht die Vorstellung eines neuen Vertragswerkes mit Kosten,
sondern die Fortführung des alten.
Diese Vorgehensweise ist für einen normalen Bürger schwer
nachzuvollziehen. Man gewinnt jedoch den Eindruck, dass diese
Vorgehensweise einzig und allein dem übersteigerten Gewinnstreben einiger
Kreditinstitute dienen soll und der Begriff „Dienstleistung“ und
„Kundenorientiertheit“ mit dieser Art Bankgeschäfte zu tätigen, rein gar nichts
mehr zu tun hat.
Der letzte Darlehensvertrag, datiert vom 14.07.2009 und enthält eine RSV mit
einem Einmalbeitrag von 4.862,- Euro!
Eine Bearbeitungsgebühr von insgesamt 695,- Euro darf natürlich nicht
fehlen, der Zins wurde nur auf knapp 15% erhöht.
Als Frau D. in der letzten Woche dann wieder einmal angerufen wurde und zu
einem „solchen netten Gespräch gebeten“ wurde, bat sie mich, an diesem
Gespräch teilzunehmen.
Im Vorfeld wurden ihr in einer Woche 3 (in Worten DREI)
Bestätigungsschreiben geschickt und jedes Mal wurde darauf hingewiesen,
sie solle ihren Ausweis und 3 Gehaltsnachweise mitbringen. Frau D. erzählte
mir, dass sie dem Anrufer aus der Bank sofort und mehrfach gesagt habe,
dass sie keinen neuen Kredit wolle und dass sie sich frage, wofür sie dann die
Gehaltsabrechnungen mitbringen solle?
Ich erklärte ihr, dass man sie in ein Gespräch verwickeln werde und der
einzige Zweck sein wird, ihr einen neuen Kredit anzudrehen.
Auf ihre wiederholte Erklärung, dass sie aber doch direkt am Telefon gesagt
habe, dass sie das nicht wolle, konnte ich nur erwidern:
„Das dürfte diese „Targobank“ wenig interessieren, die interessiert sich nur für
ihre eigene Gewinnmaximierung und niemals für die Wünsche und
Bedürfnisse ihrer Kunden. Lassen wir uns überraschen, wie man es anstellen
wird und sie dennoch dahin bringen will, den Kredit zu erneuern!“
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Es kam der 17.01.2011, Frau D. hatte vorher Nachtschicht gehabt und war
noch etwas müde von der schweren Arbeit.
Sie sagte mir, dass ihre Tochter auch mitkommen würde, damit sie ihr das
eine oder andere übersetzen könne, da sie im Deutschen ja nicht alles
versteht.
Sie sagte mir noch mehrfach, dass sie kein neues Darlehen haben wolle und
dass sie mich bittet, ihr zu helfen.
Ich beruhige sie und erkläre ihr, dass wir erst mal zuhören wollen, was die
„Targobank“ von Ihr wolle und was man uns so erzählen werde.
Ich wies sie darauf hin, dass es durchaus so kommen kann, dass man sie
zwingen will, ohne mich das Gespräch zu führen. Dies ist schon mehrfach
vorgekommen. Wir besprachen, wie sie sich dann verhalten könne.
Um 16:10 Uhr, mit leichter Verspätung, begann das Gespräch:
Die nette Dame von der Targobank bat uns drei an ihren Tisch. Sie hatte
einen so genannten Beratungsbogen vor sich liegen und rief die Kontendaten
der Kundin D. auf.
„Wenn Sie hier mal schauen wollen, dann sehen Sie, dass Sie ja Ihren Dispo
in Anspruch genommen haben und das kostet Sie zurzeit 16% (der
Kontostand war ca. -800,- Euro und bewegte sich im vereinbarten Rahmen
von 1.200,- Euro).
„Auch haben Sie auf Ihrem Darlehen ja 14,88% Zinsen, das ist doch sehr
viel (Diese Aussage ist besonders interessant, da es sich ja um ein Darlehen
des eigenen Institutes, ja sogar derselben Filiale handelt). Ich wollte Ihnen
jetzt mal ein Angebot machen, damit Sie da etwas sparen können.“
Kundin:„Ich will aber kein neues Darlehen!“
„Nein das müssen Sie ja auch nicht, aber ich als Beraterin muss Ihnen ja
helfen, Ihre Kosten zu senken. Wenn man dann sieht, dass Sie durchaus 1%
Zinsen sparen könnten und bei dem Dispo vielleicht sogar 2%, dann sollte
man das wenigstens mal durchrechnen…, was meinen Sie?!“
Ich halte mich bewusst zurück und sage nichts.
Kundin: „Ich will aber kein neues Darlehen!“
„Wann ist denn das letzte Gehalt auf das Konto gegangen, schauen wir mal“
und wendet sich wieder dem PC zu.
„Am 10ten, na ja, sollen wir denn nicht wenigstens mal rechnen, Sie würden
doch eine ganze Menge sparen können und die Belastung wäre dann auch
nicht mehr so hoch, die Kreditkarte ist auch mit 200,- Euro im Minus, die
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könnten wir ja direkt mit zurückzahlen, dass Sie da auch wieder mehr Luft
haben!“
„Ich rechne das jetzt mal für Sie aus….!“
Ich schalte mich ein, denn so viel „Beratung am Kunden vorbei und
gegen den Willen der Kundin, kann ich kaum mehr ertragen.
Ich frage nach dem Stand des Kreditkontos und erhalte die Auskunft –
17.000.Herr Becker: „Ist bei den 17.000,- Euro Restschuld die Erstattung der RSV
bereits eingerechnet, denn Frau D. hat diesen Vertrag widerrufen und müsste
längst das Geld dafür bekommen haben!?“
„Ja, äh, schau ich mal, ja am 13.12.2010 sind 3.109,- Euro verrechnet
worden, sehen Sie hier.“ Sie zeigt uns den PC.
Herr Becker:„Wieso nur 3.109,- und wieso hat die Familie D. bis heute
darüber keine Abrechnung bzw. irgendeine Benachrichtigung erhalten?“
„Das kann ich nicht sehen, da ist uns bestimmt ein Fehler unterlaufen, aber
ich werde mich gerne schlau machen!“
Herr Becker: „Wieso wurde denn dann am 10.01.2011 die Rate abgebucht,
das Geld sollte doch verwendet werden, um die Raten auszusetzen, bis der
Betrag verbraucht ist. Bei 3.109,- Euro sind das doch auf alle Fälle schon mal
6 Monate, wo keine Raten mehr bezahlt werden müssten?“
Beraterin: „Ja wollen Sie das so?“ an die Kundin und mich gerichtet und
mehr und mehr verwirrt.
Die Kundin nickt und bestätigt, dass Sie dies so wolle und auch mitgeteilt
habe!
Herr Becker: „Ja Frau D. hat Ihnen das mitgeteilt, ich habe dieses Schreiben
dabei, soll ich es raussuchen?“
Beraterin: „Nein ich habe das alles hier im PC.“ Sie schaut nach und findet
es. „Ja, da steht es, hmm… da ist wohl bei uns irgendwas falsch gelaufen,
das werde ich dann klären!“
Herr Becker: „Bitte tragen Sie es so in den PC ein: Die Kundin wünscht, dass
die Raten ausgesetzt werden, bis die Vorauszahlung von 3.109,- Euro
verbraucht ist!“
Beraterin: „Ja, das mache ich, aber …“ es klingelt, das Telefon und sie geht
ran. Sie wechselt schlagartig die Gesichtsfarbe und den Gesichtsausdruck,
ich weiß, wir sind erkannt, irgendwer aus ihrem eigenen Haus hat sie
informiert, wer ich bin!
19
Beraterin: „Sind Sie auch jemand von der Firma Becker & Co. GmbH…?“
Herr Becker: „Ja selbstverständlich, ich bin Herr Peter Becker!“
Beraterin: „Dann gehe ich mal eben nach hinten und rede mit unserer
Filialleiterin.“
Ich erkläre Frau D. und ihrer Tochter, dass wir jetzt wohl das Gespräch
beenden werden müssen und das man wohl davon ausgehen kann, das
dieser Anruf eine Art Warnung aus dem Haus gewesen ist. Die beiden hatten
auch bemerkt, wie unsere Gesprächspartner völlig die Souveränität und ihre
Gesichtszüge entgleist waren.
Ich kenne das ja schon, auf frischer Tat ertappt, das tut weh und damit
können die wenigsten umgehen. Und eine „Targobank“ kann das leider
überhaupt nicht!
Als sie wiederkommt, erklärt sie uns:
Beraterin: „Tut mir leid, aber ich darf das Gespräch nur weiterführen, wenn
Herr Becker nicht dabei ist, Sie können gerne alleine mit mir sprechen, Frau
D.?“
Kundin: „Nein, das will ich auf keinen Fall.“
Beraterin: „Dann müssen wir das hier beenden.“
Herr Becker: fragt höflich nach: „Sie verweigern Ihrer Kundin nun die weitere
Beratung und auch die weiteren Auskünfte?!“ Zum Beispiel möchte sie gerne
ihren Riestervertrag, den sie am 14.07.2009 hat unterschreiben müssen, um
dieses Darlehen zu bekommen, ab Beginn aufheben. Können Sie das
wenigstens noch aufschreiben und weitergeben? Und wir hätten auch gerne
einen Ausdruck von der Rückzahlung der RSV, denn das hat die Kundin ja bis
heute nicht erhalten!“
Beraterin: „Ja das kann ich machen“ sprach‘s und druckte etwas aus, ging
dann wieder nach hinten ins Büro der Zweigstellenleiterin und kam
zusammen mit dieser heraus.
Filialleiterin: „Ich bin Frau XY, ich leite diese Filiale und ich mache Sie auf
unser Hausrecht aufmerksam. Bitte verlassen Sie jetzt diese Räume!“
Herr Becker: „Selbstverständlich, das ist doch gar kein Problem, aber was ist
denn mit den Unterlagen, die Ihre Kundin D. benötigt?! Kann sie diese nun
mitnehmen oder nicht? Und kann sie bitte eben noch unterschreiben, dass
Frau D. den Widerruf ihrer Riesterrente wiederholt?!“
Filialleiterin: „Nein, ich habe hier Hausrecht und ich will, dass Sie jetzt
gehen, ich brauche hier auch nichts mehr ausdrucken…!“
20
Wir stehen auf und gehen.
Frau D. und ihre Tochter sind etwas geschockt und können es gar nicht
fassen, wie diese „Targobank“ sich ihren Kunden gegenüber verhält. Wenn
diese nicht zu allem ja und amen sagen, was sie wollen.
Wenn kritische Fragen und gar berechtigte Ansprüche gestellt werden!
Na ja, was soll man tun, den Rest regelt nun der Anwalt, denn die „Bank“
schuldet der Familie D. noch eine Menge Geld und aufgrund der eindeutigen
Tatsachen gehen wir davon aus, das spätestens vor Gericht auch Recht
gesprochen werden wird!
Wir haben die Fam. D. an einen anerkannt korrekten Finanzierungsberater
empfohlen und der wird nun dafür Sorge tragen, das sie bei einer
vernünftigen Bank ihr Konto und auch das Darlehen weiterführen kann.
Übrigens nicht 1% günstiger, sondern mindestens 5 bis 7% günstiger, so
wie es sich gehört!
Wobei ich es jetzt einmal dahingestellt lassen möchte, ob die Familie D. bei
der „Targobank“ tatsächlich 1% gespart hätte, wenn man Bearbeitungsgebühren und Restschuldversicherung mit berücksichtigt. Richtig berechnet
hätte die arme Familie wieder neue Kosten und Gebühren gehabt, die kein
Mensch braucht und die alleine zur Gewinnmaximierung der „Bank“ dienlich
gewesen wären!
Die „Targobank“ hat sich wieder mal geoutet und den Eindruck bestätigt, dass
sie eine Institution ist, die scheinbar mit allen Mitteln versucht, die Kunden zu
fangen, um sie dann auszunehmen und auszuquetschen, bis es nicht mehr
geht. Deren Interessen und Probleme sind denen vollkommen schnuppe…
leider!
Wenn man im Fernsehen dann den Werbespot: „So geht Bank heute“ sieht,
kann man sich nur wünschen, dass dies nicht der Wahrheit entspricht und
dass es auch anders geht, oder?
Eine Bank sollte für die Kunden da sein, Dienstleister sein und ihnen helfen,
ihre finanziellen Probleme zu regeln.
Keinesfalls sollte man dort nur versuchen, den Kunden alles Geld, was geht,
aus der Tasche zu ziehen, und sie zu willenlosen Zinssklaven zu machen.
Natürlich ist eine Bank auch ein Wirtschaftsunternehmen und muss/will
Gewinne einfahren. Jedoch nicht um jeden Preis und zu Lasten der
Kunden und der Allgemeinheit.
Der Schaden für unsere Volkswirtschaft, den diese so genannten
„Banken“ anrichten, geht in den Bereich mehrerer Milliarden Euro!
21
Sollten Sie in den nächsten Tagen einen Anruf Ihrer Bank bekommen und
man lädt Sie ein, über Ihr Konto zu reden, dann seien Sie sehr vorsichtig und
nehmen immer einen Zeugen mit zu diesen Gesprächen.
Wenn Ihre Bank Targo oder Santander heißt, sollten Sie niemals ohne
Zeugen zu einem Gespräch gehen!
Besser noch gehen Sie nur noch einmal hin, um alle Konten und alle Verträge
zu beenden!
Tun Sie es für sich und ihre Familie, tun Sie es für die
anderen Kunden dort, denen Sie ein Vorbild sein
können und tun Sie es, um unserem Volk und unserem
Staat zu helfen!
Aber tun Sie bitte das einzig Richtige und wechseln die
Bank!
Banker sind Leute,
die dir bei
Problemen helfen,
die du ohne sie
nicht gehabt
hättest…
Kontoführungsgebühren:
Sensationelles Urteil für Kreditnehmer! Und zwar für alle, denen die
Bank Kontoführungsgebühren für Baudarlehen, Raten- oder
Verbraucherkredite berechnet hat! Der Bundesgerichtshof hat diese
Gebühren für nichtig erklärt, weil die Unterhaltung von Darlehenskonten
Sache der Bank ist. Die Bankenverbände haben sich nun verpflichtet,
die o.g. Gebühren rückwirkend ab 2008 zu erstatten. Ein formloser Brief
mit Erwähnung des BGH-Urteils (BGH Az.: XI ZR 388/10) reicht
vollkommen aus.
Kredit-Bearbeitungsgebühren:
Die Stiftung Warentest hat festgestellt, dass Banken oft zu Unrecht
Kredit-Bearbeitungsgebühren kassieren. Inzwischen haben schon 8
Oberlandesgerichte diese Praxis verurteilt (z.B. OLG Celle Az. 3 W
86/11), weil die Bearbeitung eines Kredites keine Dienstleistung am
Kunden sei, sondern im Eigeninteresse der Bank liege. Prüfen Sie, ob
Ihnen solche Gebühren berechnet worden sind. Falls ja, können Sie sie
formlos zurückfordern!
22
TEIL 2
Geld zurück von der
Lebens- oder Rentenversicherung
LV-Doktor:
Milliarden Euro warten – auch auf Sie
Wer seine Lebens- oder private Rentenversicherung vorzeitig kündigt,
verliert eine Menge Geld – das ist allgemein bekannt, denn die
Versicherungen denken erst einmal an sich: Hohe Abschlussprovisionen und Verwaltungskosten lassen den Vertrag, der eigentlich
dem Vermögensschutz und Vermögensaufbau dienen sollte, mit einem
dicken Minus beginnen. Erst nach Jahren ist man im Plus, d.h. ein
Rückkaufswert ist vorhanden. Vorher ist Ihr Geld in den Taschen der
Konzerne und Vertreter verschwunden.
Will man sich diesen Rückkaufswert von der Versicherung auszahlen
lassen, wird man schon wieder über den Tisch gezogen: Das sieht man
an der Tatsache, dass Gesellschaften, die LV-Policen aufkaufen, bis zu
15% mehr bezahlen. Doch auch das ist momentan nicht die Lösung,
denn die LV-Aufkäufer kaufen wegen der derzeitigen Wirtschaftskrise
kaum noch LVs, weil sie unrentabel sind.
Man sagt, es gibt für jedes Problem eine Lösung und in diesem Fall
heißt sie: LV-Doktor. Dahinter steht die Verbraucher-freundliche
Institution, die Ihre Lebens- oder Rentenversicherung professionell
kündigt, so dass Sie bis zu 20% mehr Rückkaufswert erhalten.
Teilweise haben Sie die Möglichkeit, alle Ihre eingezahlten Beiträge
zurückzubekommen. Lassen Sie Ihren Fall kostenlos und unverbindlich
prüfen:
LV-Doktor
ÜBRIGENS…
23
Wie und wo der LV-Doktor helfen kann
LV-Doktor gibt es bereits seit dem Jahre 2005 und ist ein Projekt der
Prozess-Finanzierungsgesellschaft proConcept AG. Sie versteht sich
als kollektiver Rechtsschutz für deutsche Verbraucher, hat aber ihren
Firmensitz in der Schweiz, wohl um gegen die mächtige Versicherungsbranche besser geschützt zu sein.
LV-Doktor berät, was Sie mit einer unrentablen Lebens- oder
Rentenversicherung tun können. Er hilft auch bei der Kündigung, um bis
zu 20 Prozent mehr Rückkaufswert zu erhalten.
Doch auch wenn Sie Ihre Police schon selbst gekündigt haben sollten,
holt der LV-Doktor nachträglich noch mehr für Sie heraus.
Sind Sie von Ihrer Bank oder Ihrem Vermögensverwalter schlecht
beraten worden, sitzen nun auf wertlosen Wertpapieren und haben viel
Geld verloren? Der LV-Doktor hilft in diesem Fall ebenfalls.
Die ProConcept AG hat im Namen von einzelnen Verbrauchern über
200 Verfahren bei deutschen Gerichten anhängig, meist mit dem Ziel,
ein höchstrichterliches Grundsatzurteil zu erlangen, was wiederum der
Allgemeinheit der Verbraucher zugute kommt.
Beim Bundesgerichtshof (BGH) sind zurzeit mehrere Verfahren
anhängig.
Wie sehr die Versicherer aber solche BGH-Urteile fürchten, verdeutlicht
der nachfolgende Artikel:
Links, die man nicht links liegen lassen sollte:
Zeitbombe Lebensversicherung:
www.jeden-tag-reicher.eu/lv-zeitbombe.html
Ist Ihre Altersvorsorge auch ein Verlustgeschäft?
www.jeden-tag-reicher.eu/lv-verlust.html
24
Die Angst der Versicherer
vor BGH-Urteilen
Die Sendung hätte glatt von uns kommen können, denn sie sprach uns
wirklich aus dem Herzen: Am 4. Mai berichtete die ARD-Sendung Plusminus
in dem Beitrag „Rückschau. Angst der Versicherer vor BGH-Urteilen“ über
Versicherer,
die
BGH-Urteile
vermeiden.
Auch
für
uns
stellt
diese
Urteilsvermeidungs-Taktik ein großes Problem dar. Erfahren Sie in der Rubrik
„Im Fokus“, mit welcher Strategie wir dagegen angehen, um endlich die
Rechtsfragen im Sinne unserer Kunden zu klären.
Wir haben mittlerweile rund 160 Verfahren bei deutschen Gerichten anhängig
und weitere 500 Klagen bereiten unsere Partneranwälte derzeit vor.
Außerdem gibt es neue Entwicklungen bei unseren Verfahren vor dem BGH,
mit denen wir die Frage der Europarechtswidrigkeit von Lebensversicherungsverträgen klären wollen:
Der erste Versicherer hat uns ein Vergleichsangebot unterbreitet, um ein
Urteil zu vermeiden. Allerdings würde ein Vergleich bedeuten, dass ähnliche
Fälle davon nicht betroffen wären. Auch hier müssten wieder sämtliche
gerichtliche Instanzen durchlaufen werden, was viel Zeit und auch viel Geld in
Anspruch nehmen würde. Wir haben daher dem Vergleichsangebot nicht
zugestimmt, einfach weil wir uns der Verantwortung bewusst sind, dass
unsere Kunden uns ihr Vertrauen geschenkt haben, indem Sie ihre Verträge
bei uns eingereicht haben. Und für all die Menschen machen wir uns stark
und kämpfen für korrekte Abrechnungen und Erstattungen.
Wenn Sie noch weitere Menschen kennen, die ebenfalls unzufrieden sind mit
der Abrechnung ihrer Lebens- oder Rentenversicherung, dann empfehlen Sie
uns doch einfach weiter. Je mehr Menschen wir vertreten, desto größer ist der
Druck auf die Verantwortlichen. So abgedroschen es auch klingen mag: Nur
gemeinsam sind wir stark!
In diesem Sinne
Ihr Jens Heidenreich
25
Der Vorteil einer RechtsschutzVersicherung
Inhaber einer Rechtsschutzversicherung haben nicht nur bessere
Erfolgsaussichten, sondern bekommen auch schneller ihr Geld vom der
Lebens- oder Rentenversicherer zurück, weil die Versicherer im
Rahmen von Einzelklagen viel schneller die Forderung anerkennen als
bei Sammelklagen.
Die Anwälte von LV-Doktor haben für die RS-Verträge Ihrer Kunden
gelockerte Annahmekriterien erreicht.
Die Voraussetzung ist nur, dass die Rechtsschutzversicherung bei
Klageeinreichung mindestens schon drei Monate besteht (früher: drei
Monate vor LV-Abschluss).
 Mit
einer
Rechtsschutzversicherung
geht
die
Kündigungsabwicklung schneller: durchschnittlich dauert es 4
Wochen
 In 70 Prozent der angefragten Fälle erhält der LV-Doktor eine
Deckungszusage.
 Der LV-Kunde erhält in der Regel einen 20% höheren
Rückkaufswert.
 Der LV-Kunde erhält 75% vom Mehrerlös.
Ein spektakulärer Fall des LV-Doktors aus der jüngeren
Vergangenheit:
Die höchste Nachzahlung seiner Geschichte
26
News
Beispiele aus der Praxis
Christin T. gegen Allianz – Klage eingereicht
Rentenversicherung vorzeitig gekündigt: Christin T. verlor 1.448 Euro von
ihren eingezahlten Beiträgen. LV-Doktor klagt vor dem Amtsgericht Meißen
und fordert ihr Geld von der Versicherung zurück.
Im Dezember 2004 begann Christin T. in ihre Rentenversicherung bei der
Allianz monatlich 50 Euro einzuzahlen. Diese Prämie sollte sich jedes Jahr um
fünf Prozent erhöhen. Als sie nach vier Jahren der Versicherung die vorzeitige
Kündigung schickte, hatte sie insgesamt 2.609,24 Euro eingezahlt. Sie bekam
aber nur einen Rückkaufswert von 1.160,80 Euro. Dabei hatte sie 1.448,44
Euro mehr eingezahlt, inklusive der Zinsen machte sie daher ein Minus von
2.007,16 Euro. Dass eine vorzeitige Kündigung der Rentenversicherung mit
finanziellen Nachteilen für sie verbunden ist, hatte der Berater damals nicht
erwähnt. Außerdem wurde ihre Versorgungslücke ebenso wenig besprochen,
wie die Überschussbeteiligung und die Abschlusskosten. Jetzt muss LVDoktor die Sache übernehmen, dachte sich Christin T. und reichte ihre
Unterlagen bei uns ein.
Kundin stehen alle eingezahlten Beiträge plus Zinsen zu
Wir haben heute beim Amtsgericht Meißen Klage eingereicht und fordern die
Rückabwicklung der Rentenversicherung und damit natürlich die Zahlung des
Betrages in Höhe von 2.007,16 Euro. Schließlich sind wir vom LV-DoktorTeam genau wie Christin T. der Meinung, dass ihr alle eingezahlten Prämien
und die aufgelaufenen Zinsen zustehen. Und genau dafür machen wir uns
stark. Auch in diesem Fall berichten wir natürlich weiter.
27
Markus B. gegen Standard Life – Klage eingereicht
Lebensversicherung: Markus B. machte einen Verlust von über 7.400 Euro.
Den Fall hat LV-Doktor jetzt vor das Landgericht Stuttgart gebracht.
Seit
Juni
2003
zahlte
Markus
B.
monatlich
100
Euro
in
seine
Lebensversicherung bei der Standard Life. Die Prämie sollte sich jedes Jahr
um zehn Prozent erhöhen. Abgeschlossen hatte er den Vertrag nur, weil er
seinem Berater vertraut hatte. Eigentlich wollte sich Markus B. über die
Möglichkeiten der Altersvorsorge informieren, da er nahezu keine Kenntnisse
über Kapitalanlagen oder Lebensversicherungen hatte. Wäre er über die
Kapitalanlage ordnungsgemäß informiert worden, dann hätte er den Vertrag
nicht abgeschlossen. Beispielsweise wurde über Abschlusskosten und die
laufenden Kosten nicht gesprochen. Als Markus B. dies bewusst wurde,
meldete er sich bei unserem LV-Doktor-Team. Wir legten unverzüglich
Widerspruch gegen das Zustandekommen des Vertrages ein und forderten
die Rückabwicklung.
Markus B. wusste nichts über Abschlusskosten der Lebensversicherung
Die Standard Life fasste den Widerspruch als Kündigung auf und zahlte den
Rückkaufswert in Höhe von 4.559,17 Euro an Herrn B. Doch dieser hatte
insgesamt 9.375,45 Euro eingezahlt und addiert mit den Zinsen hätte sich ein
Guthaben von 11.968,64 Euro entwickeln müssen. So machte er einen
Verlust von 7.409,47 Euro. Einer unserer LV-Doktor-Partneranwälte hat den
Fall heute vor Gericht gebracht. Wir sind sehr zuversichtlich, dass die Richter
des Landgerichtes Stuttgart im Sinne von unserem Kunden Markus B.
entscheiden werden, so dass er insgesamt alle eingezahlten Beiträge plus
Zinsen zurückbekommt.
Wir informieren Sie natürlich sofort, wenn es in diesem Fall Neuigkeiten gibt.
28
Ralf Z. gegen Zurich Deutscher Herold – Klage
eingereicht
7.860 Euro – so viel Geld verlor Ralf Z. Doch jetzt klagt LV-Doktor für ihn und
fordert das Geld von der Lebensversicherung zurück.
Im Herbst 2000 wollte Ralf Z. sich eigentlich über die verschiedenen
Möglichkeiten der Vermögensanlage und Altersvorsorge beraten lassen. Er
betonte dabei, dass er keine Ahnung davon habe und auf eine kompetente
Empfehlung hoffe. Dann wurde ihm einen Lebensversicherung empfohlen. Er
unterschrieb den Vertrag und zahlte seit Oktober 2000 monatlich 180 DM
(92,03 Euro) an die Zurich Deutscher Herold. Dieser Beitrag erhöhte sich
nach einem Jahr auf 188,99 DM (96,63 Euro). Bis zur Beitragsfreistellung im
Mai 2009 hatte er insgesamt 9.902,52 Euro eingezahlt.
LV-Doktor prangert an: keine ordnungsgemäße Beratung
Ralf Z. wurde bei dem Beratungsgespräch im Jahr 2000 wurde nicht über die
Kosten der Lebensversicherung informiert. Die Nachteile der Zillmerung und
Abzüge im Falle einer vorzeitigen Kündigung wurden nicht erwähnt. Daher
liegt hier keine ausreichende und umfassende Beratung vor. Wäre Ralf Z.
ordnungsgemäß beraten worden, dann hätte er den streitgegenständlichen
Vertrag nicht abgeschlossen. Daher reichten wir vom LV-Doktor-Team den
Widerspruch gegen das Zustandekommen des Vertrages ein und forderten
die Rückabwicklung der Lebensversicherung.
Zurich zahlte Rückkaufswert: 7.860 Euro zu wenig
Die Zurich Deutscher Herold hat diesen Widerspruch als Kündigung ausgelegt
und zahlte einen Rückkaufswert in Höhe von 6.316,72 Euro. Da sich das
angesparte Geld von Ralf Z. angemessen verzinst zu einem Guthaben von
14.181,13 Euro hätte entwickeln müssen, machte er ein Minus von exakt
7.864,41 Euro. Diese Summe fordern wir nun mit der heute beim Landgericht
Stuttgart eingereichten Klage von der Versicherung. Ralf Z. stehen alle
29
insgesamt eingezahlten Beiträge samt Zinsen zu, denn er hätte die
Lebensversicherung
nie
abgeschlossen,
wenn
ihm
alle
relevanten
Informationen vorgelegen hätten.
Natürlich setzen wir Sie auch über den weiteren Verlauf dieses Verfahrens in
Kenntnis.
1:0 für LV-Doktor: Kunde erhält Geld aus
Lebensversicherung zurück
LV-Doktor erzielt mit der Neue Leben Lebensversicherung AG erfolgreichen
Vergleich. Kunde Ralf S. erhält alle eingezahlten Beiträge zurück.
Ralf S. hatte im Winter 2004 eine kapitalbildende Lebensversicherung
abgeschlossen. Er zahlte jeden Monat 75 Euro an die Neue Leben
Lebensversicherung AG, bis er den Vertrag im Sommer 2007 vorzeitig
kündigte. Bis dahin hatte er insgesamt 2.400 Euro in die Lebensversicherung
eingezahlt. Als er seinen Rückkaufswert ausgezahlt bekam, war er schockiert:
Dieser lag mit 1.439,54 Euro um ganze 960,46 Euro unter den insgesamt
eingezahlten Beiträgen und verzinst wurde sein Guthaben auch nicht. Daher
wandte sich Ralf S. an LV-Doktor.
LV-Doktor reichte Klage ein
Jens Heidenreich, Chef des LV-Doktor-Teams, erklärt wie es weiterging: „Auf
unser Bemühen zahlte die Neue Leben zunächst noch weitere 141,83 Euro
aus. Doch damit fehlten Ralf S. immer noch 818,63 Euro. Daher haben wir im
Februar dieses Jahres eine Klage beim Amtsgericht Hamburg St. Georg
eingereicht und forderten damit die Zahlung der noch ausstehenden Summe.
Jetzt konnten wir uns mit dem Lebensversicherer auf einen Vergleich einigen.
Unser Kunde Ralf S. bekam das ihm noch zustehende Geld überwiesen: 825
30
Euro. Wir freuen uns natürlich mit Ralf S. über den schnellen Erfolg und
schließen damit diese Akte.“
Insgesamt klagt LV-Doktor derzeit in mehr als 190 Fällen
Das LV-Doktor-Team um Jens Heidenreich ist spezialisiert auf Fälle wie ‚Ralf
S. gegen Neue Leben‘. Schließlich ist LV-Doktor, ein Projekt der proConcept
AG, aktuell mit 192 Verfahren an unterschiedlichen deutschen Gerichten
anhängig - mit vier Verfahren sogar vor dem Bundesgerichtshof. Grund der
Klagen
sind
die
beziehungsweise
für
die
Verbraucher
äußerst
oft
nicht
unvorteilhaften
nachvollziehbaren
Abrechnungen
der
Lebensversicherer. LV-Doktor hat dabei das Ziel, alle eingezahlten Beiträge
plus
einer
entsprechenden
Verzinsung
für
die
ehemaligen
Lebensversicherungsinhaber zurückzuholen.
Recht einfordern und Geld zurückholen mit LV-Doktor
LV-Doktor betreibt die Verfahren als Musterverfahren – sind diese erfolgreich
abgeschlossen, dann erhalten auch die anderen Mitglieder der LV-DoktorAnspruchsgemeinschaft das Geld, welches ihnen noch zusteht. LV-Doktor
bietet den Verbraucher außerdem an, die Kündigung der Lebens- oder auch
Rentenversicherung zu übernehmen. „So sind die Chancen auf einen
höheren Rückkaufswert erheblich höher“, meint LV-Doktor-Chef Jens
Heidenreich dazu.
Lebensversicherungen in Deutschland
In
Deutschland
existieren
rund
96
Millionen
Lebens-
und
Rentenversicherungsverträge, davon werden jedes Jahr ungefähr vier
Millionen vorzeitig gekündigt und oft liegt der Rückkaufswert bedeutend unter
der insgesamt eingezahlten Summe. Wer sich gegen diese Ungerechtigkeit
wehren und sein Geld genauso wie Ralf S. zurück haben möchte, der sollte
sich von dem LV-Doktor-Team ein kostenloses und unverbindliches Angebot
erstellen lassen.
31
Petra M. gegen FinanceLife – Alle Beiträge plus
Zinsen zurück
LV-Doktor-Kundin erhält Geld von Lebensversicherer zurück. FinanceLife
zahlt 1.600 Euro zusätzlich zum Rückkaufswert.
Petra M. hatte seit März 2006 jeden Monat 100 Euro in ihre fondsgebundene
Rentenversicherung bei der FinanceLife eingezahlt. Nachdem sie insgesamt
3.000 Euro eingezahlt hatte, beendete sie die Rentenversicherung im
Sommer 2008 vorzeitig. Da ihr Rückkaufswert allerdings nur bei 1.520,13
Euro lag, schaltete sie das LV-Doktor-Team ein. Sie wollte mit professioneller
Hilfe das Minus von 1.479,87 Euro, beziehungsweise inklusive der Zinsen
1.833,40 Euro, zurückfordern.
Erfolgreicher Vergleich: Versicherung zahlt 1.600 Euro
Einer der LV-Doktor-Partneranwälte nahm sich diesem Fall gern an und
forderte auf außergerichtlichem Wege die Zahlung des noch ausstehenden
Betrages von der Versicherung. Jens Heidenreich, Chef des LV-DoktorTeams, erklärt warum: „Wir kämpfen bereits seit mehreren Jahren dafür, dass
die Verbraucher alle eingezahlten Beiträge sowie einen angemessene
Verzinsung auf ihr Geld von den Lebens- und Rentenversicherern zurück
bekommen. Und wie an dem aktuellen Fall von Petra M. zu sehen ist: wir
kämpfen mit Erfolg.“ Denn die FinanceLife einigte sich mit dem LV-DoktorTeam, einem Projekt der proConcept AG, auf eine Vergleichszahlung von
1.600 Euro, so dass die Versicherung nun alle eingezahlten Beiträge und
zumindest einen Teil der Verzinsung zurückgezahlt hat. Frau M. ist nun
natürlich froh, dass sie durch LV-Doktor das ihr noch zustehende Geld zurück
erhalten hat. Und das LV-Doktor-Team legt die Akte ‚Petra M. gegen
LifeFinance‘ auf den mittlerweile sehr großen Stapel der erfolgreich
beendeten Fälle.
32
Ingrid B. gegen Sparkassen Versicherung – Geld
zurück durch LV-Doktor
Frau B. ist froh, dass sie LV-Doktor beauftragt hat, denn nun hat die
Versicherung alle eingezahlten Beiträge aus der vorzeitig gekündigten
Lebensversicherung erstattet.
Im
Frühjahr
2007
hatte
sich
Ingrid
B.
für
eine
kapitalbildende
Lebensversicherung bei der Sparkassen Versicherung entschieden und
überwies monatlich rund 30 Euro. Doch schon nach zwei Jahren bereute sie
diesen Entschluss, kündigte die Versicherung vorzeitig und bekam ihren
Rückkaufswert. Allerdings ging sie davon aus, dass sie nun eine Summe von
707,28 Euro ausgezahlt bekommt, denn so viel hatte sie insgesamt
eingezahlt. Doch sie irrte, denn die Sparkassen Versicherung überwies ihr
lediglich 197,62 Euro und somit gerade einmal 28 Prozent ihres eingezahlten
Geldes. Das fand Frau B. mehr als ungerecht und schickte ihre Unterlagen
postwendend zu LV-Doktor.
LV-Doktor kämpft für Gerechtigkeit
LV-Doktor ist ein Projekt der proConcept AG und kämpft für gerechte
Abrechnungen bei Lebens- und Rentenversicherungen. Teamchef Jens
Heidenreich dazu: „Gerade in dem Fall von Ingrid B. zeigt sich einmal mehr,
dass die Lebensversicherer eben nicht gerecht abrechnen, denn schon nach
der aktuellen BGH-Rechtsprechung würde Ingrid B. mindestens die Hälfte des
ungezillmerten Deckungskapitals zustehen. Doch wir gehen bekanntlich noch
einen Schritt weiter und fordern für unsere Kunden alle eingezahlten Beiträge
und eine angemessene Verzinsung zurück.“
Durch LV-Doktor alle eingezahlten Beiträge zurück
Die LV-Doktor-Partneranwälte konnten sich nun mit der Sparkassen
Versicherung auf eine Vergleichszahlung in Höhe von 536,16 Euro einigen, so
33
dass nun alle von Frau B. eingezahlten Beiträge und zumindest ein Teil der
Zinsen erstattet wurden. Das LV-Doktor-Team freut sich, dass es einen
weiteren Fall erfolgreich beenden konnte.
Erfolg für LV-Doktor: Anerkenntnisurteil vor dem
BGH
Die Aspecta Lebensversicherung hat unsere Klageanträge vor dem
Bundesgerichtshof ohne Angabe konkreter Gründe anerkannt und zahlt
somit alle insgesamt eingezahlten Beiträge zuzüglich einer
angemessenen Verzinsung.
Der Fall: Andrea M. gegen Aspecta
Andrea M. schloss im Sommer 2004 eine fondsgebundene
Lebensversicherung bei der Aspecta Lebensversicherung AG ab, um für das
Alter vorzusorgen. Jeden Monat zahlte sie anfangs 100 Euro in den Vertrag
ein, dieser Beitrag erhöhte sich aufgrund der vereinbarten Dynamik jährlich
um fünf Prozent. Anfang 2008 kündigte Frau M. die Lebensversicherung
vorzeitig und die Aspecta zahlte ihr 1.179,42 Euro als Rückkaufswert aus. Da
sie allerdings insgesamt 3.220,59 Euro eingezahlt hatte, wandte sie sich an
unser LV-Doktor-Team.
1. Instanz: Amtsgericht München
Einer unserer Partneranwälte reichte am 18. November 2009 Klage beim
Amtsgericht München ein und forderte für Andrea M. die Zahlung der
restlichen eingezahlten Beiträge plus Zinsen, also insgesamt 3.538,95 Euro.
Da diese Klage abgewiesen wurde, reichte der Partneranwalt unserer LVDoktor-Anspruchsgemeinschaft vor dem Landgericht München am
28.06.2010 die Berufung ein.
2. Instanz: Landgericht München
Am 31. März 2011 erfolgte ein Teilanerkenntnis der Aspecta bezüglich des
Stornoabzuges. Die Versicherung zahlte immerhin diesen Abzug in Höhe von
294,85 Euro. Die Richter ließen die Revision vor dem Bundesgerichtshof
(BGH) zu, da die BGH-Richter bei ähnlichen Verfahren die Vorlage an den
EuGH erwogen. Diese Verfahren sind im Übrigen ebenfalls Fälle der LVDoktor-Anspruchsgemeinschaft, so dass sich hier zeigt, wie groß der Wunsch
bei den Richtern bereits ist, die streitgegenständlichen Rechtsfragen endlich
abschließend zu klären.
34
3. Instanz: Bundesgerichtshof
Unsere Revision ging bei dem Bundesgerichtshof am 18. April 2011 ein, um
somit die restlichen eingezahlten Beiträge plus Zinsen zurückzufordern.
Bereits nach der Revisionseinreichung erkannte die Aspecta alle unsere
Forderungen an und überwies den Betrag in Höhe von 3.244,10 Euro.
Unser Fazit:
Die Versicherer scheuen eine uns rechtgebende richterliche Entscheidung
und lassen es nicht einmal mehr zu Verhandlungen vor dem
Bundesgerichtshof kommen, sondern zahlen lieber vorher. Für Frau M. ist
dieser Verfahrensverlauf selbstredend positiv, da sie das ihr noch zustehende
Geld zurückbekommen hat. Alle anderen Mitglieder der LV-DoktorAnspruchsgemeinschaft mit gleichgelagerten Fällen müssten notfalls
nachreguliert werden. Um einen einfacheren Weg zu gehen sind wir derzeit
mit weiteren 550 Verfahren vor verschiedenen deutschen Gerichten
anhängig, mit zehn Musterverfahren sogar vor dem Bundesgerichtshof. Seit
Dezember 2010 haben wir außerdem vier Sammelklagen anhängig und
unsere Anwälte bereiten aktuell weitere 14 Sammelklagen vor. Wir tun also
genau das, was wir versprochen haben: wir kämpfen für all unser e
Kunden für mehr Gerechtigkeit.
Links, die man nicht links liegen lassen sollte:
Banknoten-Verdopplung:
www.jeden-tag-reicher.eu/banknoten-verdopplung.html
Kaufen, sparen, tilgen ohne Geld:
www.jeden-tag-reicher.eu/kaufen-ohne-geld.html
35
Lebensversicherungen
weiterhin intransparent
Studie entlarvt: Kein einziges Informationsblatt der 50 größten deutschen
Lebensversicherer erfüllt alle Vorgaben des Gesetzgebers, so die Frankfurter
Allgemeine Zeitung. Verbraucher haben kaum eine Chance, die Produkte
miteinander zu vergleichen.
Das Berliner Institut für Transparenz in der Altersvorsorge hat innerhalb einer
aktuellen Studie 109 Rentenversicherungstarife der 50 größten deutschen
Lebensversicherer verglichen. Das Ergebnis: Kein Tarif hat die erforderlichen
100 Punkte erreicht, lediglich zwei Tarife bekamen 90 Punkte, schreibt die
FAZ. Die Studie hat sich dabei an den Kriterien der Verordnung zum
Versicherungsvertragsgesetz gehalten und hinterfragte, ob die Angaben in
den Informationsblättern der Versicherungen transparent sind. Dabei wurde
die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die Übersichtlichkeit, Verständlichkeit
und gebotene Kürze verglichen und überprüft.
Kosten selbst ausrechnen
Null Punkte erzielte dabei die Clerical Medical unter anderem, weil sich die
Kunden die Höhe der Abschlusskosten selbst ausrechnen müssen. Die
Helvetia würde laut der Studie die Kostennachweise oft irreführend und
unübersichtlich darstellen.
Produkte vergleichen? Fehlanzeige!
Dabei wurde vor zwei Jahren das Versicherungsvertragsgesetz reformiert,
damit
die
Verbraucher
wirklich
transparente
Informationen
vorgelegt
bekommen. Doch dazu Studienautor Ortmann in der FAZ: „Wir haben durch
das Gesetz absolut keine Kostentransparenz bekommen.“ Außerdem
bemängelt Ortmann: „Man muss den Gesellschaften den Vorwurf machen,
dass sie sich nicht bemühen, die Kosten einfach darzustellen. […] Aber auch
dem Gesetzgeber muss man einen Teil der Schuld geben.“ Gemeint sind zu
große Spielräume, die die Versicherer selbstredend gern für sich nutzen.
36
Abschlusskosten der Lebensversicherungen
Die Abschlusskosten minimieren das Vertragsguthaben um einen erheblichen
Teil, doch die Studie deckte auf, dass davon 8 Prozent nicht korrekt waren, 15
Prozent für Laien nicht nachvollziehbar und 85 Prozent viel zu ausführlich.
Dabei würden auch heute noch laufende Kosten verschleiert oder so
dargestellt, dass der Kunde diese selbst zusammen rechnen muss, wenn er
sie denn findet...
„Transparenz ist wirklich etwas anderes“, meint auch Jens Heidenreich, für
den Intransparenz bei Versicherungsverträgen ebenfalls ein wichtiges Thema
ist, gegen das er und sein Team von LV-Doktor seit Jahren ankämpft.
Schließlich weiß ein Großteil der Verbraucher einfach nicht, dass in den
ersten Jahren kaum Guthaben angespart wird, da die Beiträge der ersten
Monate bzw. Jahre für Abschlusskosten und Provisionen verwendet werden.
„Dabei macht gerade der Zinseszinseffekt langfristige Kapitalanlagen
rentabel“, so LV-Doktor-Chef Heidenreich weiter.
Fehlende Informationen bei Vertragsabschluss
LV-Doktor holt für die mittlerweile mehr als 60.000 Kunden das Geld aus
Lebens- und Rentenversicherungen zurück. Fakt ist, dass die Verbraucher oft
nicht wirklich ordnungsgemäß beraten wurden und die jeweilige Versicherung
nicht abgeschlossen hätten, wenn sie über jegliche Kosten sowie deren
Verrechnung informiert gewesen wären.
Fonds-LVs: oft nur lukrativ für Anbieter statt für
Kunden
Das Handelsblatt schreibt aktuell, dass Versicherer und Vermittler oft nur auf
die eigene Rendite schauen, anstatt nach den profitabelsten Konditionen für
die Kunden zu suchen. Schuld sei die Intransparenz der fondsgebundenen
Lebensversicherungen, so Branchenkenner.
Nach einer Studie des Fonds-Research-Anbieters Feri Euro Rating werden für
die Kunden vielfach nicht maßgeschneiderte Fonds ausgewählt, schreibt das
Handelsblatt in dem Artikel „Im Zweifel gegen den Kunden“. So werden
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oftmals nicht die besten, sondern eher die konzerneigenen Fonds ausgesucht
bzw. Fonds mit Garantien und somit geringerer Rendite. Andre Härtel,
Fondsanalyst bei Feri Euro Rating, wird dazu folgendermaßen im Handelsblatt
zitiert: „Konzerneigene Fonds werden gern genutzt, um Kundengelder im
Haus zu halten.“ Auch Kickbacks würden laut Matthias Koss von Fondadvice
eine Rolle bei der Fondsauswahl spielen, so das Blatt weiter.
Jens Heidenreich, Chef des LV-Doktor-Teams, meint: „Es kann nicht sein,
dass völlig an dem Kunden vorbei beraten wird. Die eigenen Interessen der
Versicherer müssen bei der Fondsauswahl absolut nebensächlich sein. Für
den Durchschnittsanleger sind die hohen Kosten für die Police und die
geringen Renditen aufgrund der Garantien eine wahrlich ungünstige
Kombination.“ Verbraucher, die nicht bedarfsgerecht beraten wurden, sollten
allerdings keinesfalls den Kopf in den Sand stecken, so Heidenreich weiter,
denn mit LV-Doktor, einem Projekt der proConcept AG, haben die Menschen
eine realistische Chance, ihr ganzes bisher eingezahltes Geld zurück zu
bekommen.
Links, die man nicht links liegen lassen sollte:
Die 6 häufigsten Fehler bei der Geldanlage:
www.jeden-tag-reicher.eu/geldanlagefehler.html
Kapitalwiederherstellung:
www.jeden-tag-reicher.eu/kapitalwiederher.html
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Altkunden zahlen die Zeche?
...nicht mit LV-Doktor!
Schon wieder Kritik aus den eigenen Reihen: Laut der Financial Times rügt
Provinzial-Chef Rüther die hohen Einmalgeschäfte der Konkurrenz. Der
Vorwurf: Diese Geschäfte gehen zulasten der Bestandskunden. Holen Sie
daher jetzt zusammen mit LV-Doktor Ihr Geld aus den Lebensversicherungen
heraus, damit es rentabler und damit sinnvoller angelegt werden kann.
Der Umgang mit hohen Einmalbeiträgen ist schon seit einiger Zeit in der Kritik
– selbst die Finanzaufsicht BaFin hatte bereits nähere Details von den
Versicherungen verlangt. Mit der Provinzial meldet sich nach der
Versicherungsgruppe VHV bereits der zweite Versicherer zu Wort, um die
Einmalgeschäfte der Kontrahenten anzuprangern.
Unter diesen Einmalgeschäften versteht man Lebensversicherungsverträge,
bei denen die Kunden einmalig eine größere Summe bei dem Versicherer
parken. Ihnen werden interessante Zinsen angeboten, die häufig viel höher
als bei normalen Tagegeldern sind und außerdem die Option, jederzeit ohne
Verluste ihr Geld zurückzubekommen. Die großen Fragen, die sich dabei
stellen:
 Woher kommen diese attraktiven Konditionen?
 Wer zahlt eigentlich die Kosten für die Verwaltung dieser Verträge?
 Haben die Altkunden, die jeden Monat pünktlich ihren Beitrag zahlen,
das Nachsehen?
Jens Heidenreich, Kopf des LV-Doktor-Teams, dazu: „In der Tat ist es so,
dass die Versicherer nach eigenen Angaben des GdV 2008 nur rund 3,55%
Rendite auf die Kapitalanlagen erwirtschafteten. Wenn nun die Versicherer
einen Kunden bekommen, der einen größeren Betrag bei ihnen parkt, schönt
das natürlich zum einen die Geschäftszahlen, denn im Vergleich zum Vorjahr
können der Aktionärsversammlung steigende Beitragseinnahmen verkauft
werden.
Wenn der Versicherer nun auch noch die Garantie des vollständigen
Kapitalerhaltes und der jederzeitigen Kündigung gibt, stellt sich natürlich die
Frage, ob bei diesem Vertrag denn keine Kosten anfallen (zum Vergleich: bei
den meisten anderen Verträgen werden Abschlusskosten und laufende
Kosten erhoben, teilweise sind nach 17 Jahren Beitragszahlungsdauer noch
immer nicht alle eingezahlten Gelder wieder als Rückkaufswert vorhanden,
geschweige denn das Kapital wurde positiv verzinst). Da frage ich: Wo kommt
denn da die Rendite her bzw. wer zahlt denn eigentlich die Zeche für diese
Verträge?“
Da zunehmend Kritik aus den eigenen Reihen der Versicherer und auch von
der Bafin kommt, gehen wir davon aus, dass diese Verträge indirekt durch die
übrigen Verträge der Versichertengemeinschaft subventioniert werden und
dies ein weiterer Grund für das Sinken der Rückkaufswerte sein könnte. Ob
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und welche strafrechtlichen Konsequenzen dies hat, werden sicherlich zu
gegebener Zeit die Aufsichtsbehörden zu entscheiden haben – aus unserer
Sicht wäre dies schlicht Betrug am Kunden.
Holen Sie Ihr Geld jetzt aus den Lebens- und Rentenversicherungen
heraus, damit es sinnvoll angelegt werden kann. Sie werden davon
profitieren.
Rückkaufswert-Rechner: www.rueckkaufswertrechner.de
Gutes tun und Geld verdienen...
Bei LV-Doktor erhalten Sie für jeden neuen Partner, den Sie für uns werben,
100 Euro ausgezahlt. Diesen Betrag erhalten Sie, sobald der neue Partner
drei noch zu kündigende Verträge - egal nach welchem Modell - bei uns
erfolgreich eingereicht hat.
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Sie bauen mithilfe Ihres Partnerprogramms Ihr eigenes Netzwerk auf und
verdienen bei jedem Vertrag, den der von Ihnen geworbene Partner bei uns
einreicht, mit.
Außerdem können Sie mit den geworbenen Partnern gemeinsame
Werbemaßnahmen planen und durchführen, um unzählige Neukunden zu
generieren. Veranstalten Sie doch beispielsweise einmal einen LV-DoktorInfo-Tag!
Die von Ihnen Geworbenen profitieren, einerseits durch ein Startguthaben
von 10 Euro, das automatisch von uns gutgeschrieben wird und natürlich
langfristig durch die vielen Vorteile und Möglichkeiten, die unser
Partnerprogramm bietet.
Und so funktioniert’s:
Klicken Sie auf diesen Link: LV-Doktor
In der rechten oberen Ecke finden Sie den Link „Ein Projekt der proConcept
AG“ und klicken ebenfalls drauf.
Auf der neuen Seite scrollen Sie nach ganz unten und finden in der vorletzten
Zeile den Link „Partnerprogramm“, den Sie anklicken.
Nun können Sie Ihre Anmeldung vornehmen.
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TEIL 3
NOTRUF-Services
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AUCH INTERESSANT:
meinDARLEHENSnotruf - Rückerstattungen aus Darlehensverträgen:
meinDARLEHENSnotruf
41
Ihnen
Gutes tun mit Partnerprogramm…
Schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe:
Retten Sie sanierungsbedürftige, überschuldete Menschen
und verdienen Sie Geld dabei.
Die meisten Menschen wollen zur Schuldenbekämpfung einen neuen Kredit
aufnehmen. Doch das vergrößert die Schulden nur weiter.
Wir eröffnen Ihren Kunden jedoch den besten Weg aus der Schuldenfalle –
für eine schuldenfreie Zukunft! Daher helfen wir Ihren Kundenmit einem
ausgefeilten Entschuldungskonzept. Wir erzielen Vergleichsangebote, so
dass ein Teil der Schulden direkt wegfällt.
Zudem organisieren und bündeln wir die Verbindlichkeiten Ihrer Kunden. So
steht Ihr Kunde nicht mehr vor einem großen Berg, sondern muss nur noch
eine überschaubare Rate abbezahlen und hat einen fachkundigen
Ansprechpartner.
Beiläufig geben hartnäckige Gläubiger endlich Ruhe.
Zur Partnerprogramm-Anmeldung
ÜBRIGENS…
Das Partnerprogramm der proConcept AG wurde 2010 von 100ppCharts auf
den 1. Platz gewählt.
Links, die man nicht links liegen lassen sollte:
Die Regel Nr. 1:
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Der neue Sozialtarif für Strom:
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meinUNFALLnotruf
Sie hatten einen Unfall und müssen jetzt mit einer Geldstrafe rechnen? Haben
Sie im Eifer des Gefechts, unter Schock sogar ein Schuldanerkenntnis
unterschrieben und damit einem Unfallhergang zugestimmt, der so gar nicht
stattgefunden hat? meinUNFALLnotruf hilft…
Sie hatten einen Verkehrsunfall erlitten und Blessuren davon getragen, so
dass Sie nun nicht auf Arbeit gehen können? Vielleicht sind Ihre Verletzungen
sogar so schlimm, dass eine Haushaltshilfe benötigt wird oder Ihnen
Schmerzensgeld zusteht? meinUNFALLnotruf hilft…
Sie hatten einen Verkehrsunfall erlitten und haben nun Ärger mit der
gegnerischen Versicherung, die die Kostenübernahme für Reparatur,
Verbringung oder Unterstellung des Unfallwagens verweigert oder schmälern
möchte? Sie sollen einem von der gegnerischen Versicherung empfohlenen
Gutachter zustimmen? meinUNFALLnotruf hilft:
Innerhalb des Projekts meinUNFALLnotruf setzen die auf Verkehrsrecht
spezialisierten Rechtsanwälte alle Ihre Ansprüche durch und kümmern sich
um strafrechtliche sowie Bußgeldbelange. Bei meinUNFALLnotruf profitieren
Sie von:
 der 24-Stunden-Garantie
 der Sofort-Auszahlungs-Garantie
 dem professionellen Rundum-Service
Kontaktaufnahme:
meinUNFALLnotruf
Links, die man nicht links liegen lassen sollte:
Gebührenfallen beim Girokonto umgehen:
www.jeden-tag-reicher.eu/kontogebuehrenfallen.html
Steuertrick für Risikolebensversicherungen:
www.jeden-tag-reicher.eu/lv-risiko-steuertrick.html
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Ihre Wertpapiere sind nichts mehr wert?
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Aufgrund von Falschberatung und Misswirtschaft sind die einst gezeichneten
Anlagen nichts mehr wert.
meinANLEGERnotruf geht juristisch dagegen vor und holt für die Kunden die
Beiträge zurück, die ihnen noch zustehen.
meinANLEGERnotruf übernimmt dabei sämtliche Kosten des Rechtsstreits
und trägt das komplette Prozesskostenrisiko.
Kontaktaufnahme:
Anleger-Notruf
Links, die man nicht links liegen lassen sollte:
Mikrokredite:
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Minikredite:
www.jeden-tag-reicher.eu/minikredit.html
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TEIL 4
Rundfunkbeitrag-Service
Infos gegen den neuen Rundfunkbeitrag
Die frühere GEZ-Gebühr, die seit 01.01.2013 Rundfunkbeitrag heißt, sollte
alles gerechter machen, doch weit gefehlt. In der Praxis treten immer mehr
Ungerechtigkeiten zutage, so dass nun sogar ganze Städte (wie z.B. Köln)
diesen Zwangsbeitrag ablehnen.
Auch Unternehmen laufen Sturm, weil sie eine erhebliche Zusatzbelastung
darstellen. Es hat sich nämlich gezeigt, dass manche Firmen das 100-Fache
und mehr bezahlen sollen, weil sie jetzt nach der Anzahl der Mitarbeiter
veranlagt werden. Die gleichen Mitarbeiter zahlen aber bereits selber
Rundfunkbeitrag für ihren Haushalt…
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Dann können Sie – auch als
Privatmann – ohne Kostenrisiko klagen, wenn Ihr Vertrag auch VerwaltungsRechtsschutz beinhaltet.
Die proConcept AG, bekannt durch ihre hundertfach erfolgreichen Klagen
gegen Versicherungskonzerne, hat eigens hierfür ein Formular entwickelt, mit
dem Sie die Abwicklung des Rechtsstreits deren Anwälten überlassen
können.
Hier finden Sie das entsprechende Formular, das Sie nur noch ausdrucken,
ausfüllen und einsenden müssen:
http://download.proconcept.ag/?id=181
Hervorragender Amazon-Buchtipp zum Thema: http://tinyurl.com/bsblogc
45
Neuer Anti-GEZ-Trick
Kennen Sie Norbert Häring? Bislang wohl eher nicht. Ich auch nicht. Nun, er
ist Redakteur beim Handelsblatt, aber bekannt wurde er mit einer ebenso
simplen wie schlitzohrigen Strategie, die die GEZ, die sich jetzt lieber
„Beitragsservice von ARD ZDF und Deutschlandradio“ nennt, ganz gehörig in
Schwierigkeiten brachte:
Er hatte die Selbstbedienung an seinem Girokonto satt und kündigte die
obligatorische Einzugsermächtigung. Stattdessen bestand er darauf, seine
Gebühren künftig mit dem hierzulande einzig gesetzlichen Zahlungsmittel,
also Banknoten und Münzen in der Währung Euro, zu bezahlen. Aber darauf
ist die GEZ überhaupt nicht eingerichtet…
Zuerst mahnte sie ihn zaghaft, dann ging sie auf Tauchstation und hoffte, das
missliche Problem irgendwie aussitzen zu können. Doch dank des Internets
ist die Methode nun aber publik geworden, und Tausende genervte GEZZwangszahler folgen dem Beispiel.
Die Ex-GEZ besteht nach wie vor auf bargeldloser Begleichung, obwohl sie
bislang die rechtliche Grundlage nicht vorweisen kann. Ausgang der
Streitfrage noch ungewiss…
Hier können Sie sich näher informieren:
Norbert Härings Blog mit Musterschreiben
Weitere Internetseite “Online-Boykott“
Die Deutsche Anwaltshotline hatte speziell zum Rundfunkbeitrag eine
kostenlose Rechtsberatung angeboten, die es leider nur noch kostenpflichtig
gibt.
Auf dieser Seite gibt es aber brauchbare Informationen allgemeiner Art:
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/gez
Links, die man nicht links liegen lassen sollte:
Besser als Dispokredit:
http://www.jeden-tag-reicher.eu/abrufkredit.html
Online-Bankraub – wieder neue Methode:
http://www.jeden-tag-reicher.eu/online-bankraub.html
46
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BIG BENN BOOKS ist einer der erfolgreichsten unter den unabhängigen
deutschsprachigen Verlagen der letzten Jahre. Die vielseitige Palette an
praktischen Ratgebern war schon für Zehntausende Leser von großem
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