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ATV-DVWK-Regelwerk
DVWK-Merkblatt 237/1996
Deponieabdichtungen in
Asphaltbauweise
ISBN 3--935067-83-6
Verantwortlicher Herausgeber:
Deutscher Verband für Wasserwirtschaft und Kulturbau e.V. (DVWK), Gluckstraße 2,
D-53115 Bonn
bearbeitet vom DVWK-Arbeitsausschuß „Asphaltweisen im Wasserbau“, zugleich
Arbeitskreis 2.3 „Asphaltwasserbau“ der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e.V.
(DGGT).
Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat das Vorhaben finanziell gefördert.
Benutzerhinweis für die „DVWK-Merkblätter zur
Wasserwirtschaft“
Die „DVWK-Merkblätter zur Wasserwirtschaft“ sind das fachgerechte Ergebnis
ehrenamtlicher, technisch-wissenschaftlicher Gemeinschaftsarbeit und stehen jedermann
zur Anwendung frei. Die in den Merkblättern veröffentlichten Empfehlungen stellen einen
Maßstab für einwandfreies technisches Verhalten dar und sind eine wichtige
Erkenntnisquelle für fachgerechtes Verhalten im Normalfall. Die Merkblätter können jedoch
nicht alle Sonderfälle erfassen, in denen weitergehende oder einschränkende Maßnahmen
geboten sein können. Durch das Anwenden der „DVWK-Merkblätter zur Wasserwirtschaft“
entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln. Jeder handelt insofern auf
eigene Gefahr.
Vorwort
Der Arbeitskreis „Asphaltwasserbau“ der Deutschen Gesellschaft für Erd- und Grundbau
wurde 1953 gegründet, um „Empfehlungen für die Ausführung von Asphaltarbeiten im
Wasserbau, (EAAW)“ zu erarbeiten. Die erste Ausgabe erschien nach etwa 10jähriger
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Arbeit 1964. Die heute gültige 4. Ausgabe wurde 1983 herausgegeben.
Für die Ausschreibung von Bauwerken des Asphaltwasserbaus sind diese Empfehlungen
seit nunmehr 30 Jahren ein bewährtes Standardwerk. Sie sind ständig fortgeschrieben
worden und gelten grundsätzlich auch für die Ausschreibung von Deponieabdichtungen in
Asphaltbauweise, soweit sich deren Aufbau und Einbaumethoden nach den EAAW richten.
Hinsichtlich der Besonderheiten konstruktiver Belange konnten bis zur 4. Ausgabe der
EAAW zwei Bereiche noch nicht erschöpfend behandelt werden, nämlich über
„Asphaltdichtungen für Talsperren und Speicherbecken“ und über „Deponieabdichtungen in
Asphaltbauweise“.
Der Arbeitskreis „Asphaltwasserbau“, der inzwischen auch als Arbeitsausschuß des
Deutschen Verbandes für Wasserwirtschaft und Kulturbau e.V. (VWK) tätig wurde, hat auf
der Grundlage von praktischen Erfahrungen und Ergebnissen aus wissenschaftlichen
Untersuchungen diese beiden Bereiche als „DVWK-Merkblätter zur Wasserwirtschaft"
bearbeitet:
Das inzwischen erschienene DVWK-Merkblatt 223/92 „Asphaltdichtungen für Talsperren
und Speicherbecken“, über die seit über 60 Jahren Erfahrungen vorliegen, wurde in
Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e.V. (DGGT) vom
Deutschen Verband für Wasserwirtschaft und Kulturbau e.V. (DVWK) veröffentlicht. Es hat
für die Planung und Ausführung von Asphaltabdichtungen für Deponien eine gewisse
Bedeutung, soweit es die sinngemäße Anwendung des Dichtungsaufbaus und der
Einbaumethoden betrifft.
Die Bearbeitung des vorliegenden DVWK-Merkblattes hat der Arbeitskreis, unter
Hinzuziehung von Fachleuten aus dem Deponiesektor, im Juni 1991 begonnen. Seit dem
Frühjahr 1993 hat der Arbeitskreis die Verbindung zum Deutschen Institut für Bautechnik
(DIBt), das allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen bearbeitet, aufgenommen und seither
einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch gepflegt.
Um den allgemeingültigen Charakter des DVWK-Merkblattes zu erhalten, wurde im Text
stets dort, wo Deponieasphalt neben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung aufgrund
der abfallrechtlichen Vorschriften auch einer allgemeinen abfallrechtlichen Zulassung
bedarf, der Begriff „Zulassung“ [16a] verwendet. Hierdurch wurde berücksichtigt, daß die
Bundesländer aufgrund ihrer Zuständigkeit für den Vollzug dieser Vorschriften eine
Zulassung einführen werden.
Das Merkblatt soll das Planen und Entwerfen von Deponieabdichtungen in Asphaltbauweise
erleichtern und Hinweise geben, diese Bauwerke fachgerecht auszuführen, es soll somit
einen Beitrag zur Sicherheit solcher Anlagen leisten.
Der Entwurf des Merkblatts ist innerhalb des Arbeitsausschusses von einer
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Beratungsgruppe, deren Mitglieder nachfolgend gekennzeichnet sind *), unter Leitung des
Obmannes erarbeitet worden.
Dem Arbeitskreis haben folgende Fachleute angehört:
BALZEREIT, U.*)
Dipl.-Ing., TEERBAU GmbH, Bottrop
HAAS, H.*)
Dr.-Ing., Rösrath (1991–1993)
HAUG, W.
Prof. Dipl.-Ing., STRABAG Straßen- und Tiefbau AG, Köln
GEISELER, D.
Dr.-Ing., STRABAG TIEFBAU GmbH, Köln
KOLB, D.*)
Dipl.-Ing., Ingenieur-Gesellschaft Wasser- und Tiefbau mbH,
Weimar
LANGE, W.*)
Dipl.-Ing., STRABAG Straßen- und Tiefbau AG, Köln
MATTEN, D.*)
Dipl.-Ing., Deutsche Asphalt GmbH, Neu-Isenburg
NIENEMANN, H.
Dipl.-Ing., Rhein-Main-Donau AG, Niederlassung Nürnberg
OVERHOFF, G.*)
Dipl.-Ing. Bauoberrat, Oberste Wasserbehörde im Bayer.
Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen,
München
RENNER, J.
Dr.-Ing., Wupperverband, Wuppertal
ROMEISS, H.-H.*)
Dr.-Ing., TEERBAU GmbH, Bottrop
SAATHOFF, F.*)
Dr.-Ing., Naue Fasertechnik, Lübbecke
SCHÖNIAN, E.*)
Dr.-Ing., Beratender Ingenieur, Hamburg
SCHREINER, H.*)
Dipl.-Ing., Deutsche Asphalt GmbH, Garching
STEFFEN, H.*)
Prof. Dr.-Ing., Dr.-Ing. Steffen, Ing.-GmbH, Essen–Kettwig
WÖRNER, Th.*)
Dr.-Ing. Akadem. Oberrat, Baustoff-Institut der TU, München
ZITSCHER, M.*)
Dipl.-Ing., Prack Consult GmbH, Heide/Holstein
ZITSCHER, F.-F.*)
Prof. Dr.-Ing. habil. Ministerialdirigent i.R. (Obmann),
Universität Hannover, Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten des Landes Schleswig-Holstein,
Kiel (bis 1986).
Der Arbeitskreis hat während seiner Tätigkeit einen engen Gedankenaustausch mit dem
Institut für Straßenwesen der Technischen Universität Braunschweig, Prof. Dr.-Ing. habil. W.
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ARAND, gepflegt, und zwar im Rahmen eines dort vom August 1989 bis Ende 1991
durchgeführten Forschungsvorhabens über „Eignung von Asphalten als Baustoff für
Basisabdichtungen von Deponien“. Die Ergebnisse sind im Merkblatt aufgenommen worden.
Besonderer Dank gebührt allen Fachleuten, Dienststellen und Behörden, insbesondere dem
Niedersächsischen Umweltministerium, Hannover, dem Niedersächsischen Landesamt für
Ökologie, Hildesheim und dem Bayer. Landesamt für Wasserwirtschaft, München, die über
Deponiebauten aus der Praxis mit dem Ausschuß diskutiert haben. Bei der Schlußbearbeitung
haben die Herren Dipl.-Geol. EGLOFFSTEIN und Dipl.-Ing. BURKHARDT, ICP, Ing.-Ges.
Prof. Czurda und Partner, Karlsruhe bzw. Ludwigsburg, mitgewirkt.
Das vorliegende Merkblatt entstand in Abstimmung mit dem Deutschen Institut für
Bautechnik (DIBt), Berlin, und in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für
Geotechnik e.V. (DGGT), Essen.
Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und die Deutsche Gesellschaft für
Geotechnik e.V. (DGGT) haben das Vorhaben finanziell gefördert.
Kiel, im November 1995
Fritz-Ferdinand Zitscher
1 Einführung
1.1 Allgemeines
Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Ablagerung von Abfällen (Deponien) wird
nach §7 Abs.2 und 3 AbfG zugelassen. Die dabei zu berücksichtigenden technischen
Anforderungen ergeben sich vorrangig aus der TA Abfall [2] bzw. aus der TA
Siedlungsabfall [3], d.h. aus allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VwV) über die
Anforderungen an die Entsorgung von Abfällen nach dem Stand der Technik, die die
Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise mit Zustimmung des Bundesrates
gemäß §4 Abs.5 AbfG erläßt.
Der Vollzug dieser Verwaltungsvorschriften obliegt den Ländern. In [2] und [3] sind
detaillierte Anforderungen an die Abdichtung von Deponien festgelegt, die als Regelsystem
anzusehen sind.
Nach [3] Nr.10.4.1.1 sollen Deponieabdichtungssysteme nach den Regelsystemen der
Nrn.10.4.1.3 und 10.4.1.4 oder mit gleichwertigen Systemen geplant und hergestellt werden.
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Im vierten Absatz wird im Zusammenhang mit den Anforderungen an
Deponieabdichtungssysteme auf den Anhang E der TA Abfall und die Zulassung von
Materialien für die Deponieabdichtung verwiesen. Außerdem wird dargelegt, daß
Prüfpflichten nach anderen Rechtsvorschriften, z.B. des Bauordnungsrechts in Form einer
allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder des Wasserrechts, hiervon unberührt bleiben.
Aus den oben genannten Verwaltungsvorschriften ergibt sich somit die Notwendigkeit, zwei
Ebenen zu unterscheiden, auf denen einerseits
1. Grundsätze für das Planen und Herstellen gleichwertiger Deponieabdichtungssysteme
erarbeitet werden, und andererseits
2. ein Verfahren für den Nachweis der Eignung von Systemelementen auf der Grundlage
einheitlicher Material- und Prüfanforderungen festgelegt wird (Eignungsfeststellung nach
[3] Nr.10.4.1.1, vierter Absatz).
Die unter 1. zu treffenden Entscheidungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der
Auslegung, dem Vollzug und der Fortschreibung der oben genannten
Verwaltungsvorschriften und liegen daher in der unmittelbaren Zuständigkeit der Länder. Es
ist wünschenswert, daß mittelfristig auf dieser Ebene einheitliche Ansätze zur Bemessung
von Deponieabdichtungssystemen erstellt werden.
Der unter 2. beschriebene Nachweis für die Eignung von Systemelementen kann von einer
durch die obersten Abfallbehörden der Länder autorisierten Stelle durchgeführt werden.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist davon auszugehen, daß sich die materiellen
Anforderungen an die Elemente der Abdichtungssysteme nicht grundlegend ändern werden.
Insofern ist es sinnvoll, in diesem Merkblatt Asphaltabdichtungen zu beschreiben und damit
die Voraussetzung für deren Herstellung und praktische Anwendung als alternatives
Abdichtungselement zu schaffen, unabhängig davon, welche Stelle mit der Aufgabe betraut
wird.
1.2 Das Merkblatt beim Vollzug der VwV [2/3]
Für die Zulassung von Asphaltabdichtungen ist Voraussetzung, daß die Eignung auf der
Grundlage von
–
Grundsätzen für den Eignungsnachweis von Elementen für
Deponieabdichtungssysteme (z.B. „Grundsätze für den Verwendbarkeitsnachweis von
Bauprodukten für Dichtungselemente in Deponieabdichtungssystemen des DIBt) und
–
materialspezifischen Prüfanforderungen
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