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ATV-DVWK-Regelwerk DVWK-Merkblatt 237/1996 Deponieabdichtungen in Asphaltbauweise ISBN 3--935067-83-6 Verantwortlicher Herausgeber: Deutscher Verband für Wasserwirtschaft und Kulturbau e.V. (DVWK), Gluckstraße 2, D-53115 Bonn bearbeitet vom DVWK-Arbeitsausschuß „Asphaltweisen im Wasserbau“, zugleich Arbeitskreis 2.3 „Asphaltwasserbau“ der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e.V. (DGGT). Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat das Vorhaben finanziell gefördert. Benutzerhinweis für die „DVWK-Merkblätter zur Wasserwirtschaft“ Die „DVWK-Merkblätter zur Wasserwirtschaft“ sind das fachgerechte Ergebnis ehrenamtlicher, technisch-wissenschaftlicher Gemeinschaftsarbeit und stehen jedermann zur Anwendung frei. Die in den Merkblättern veröffentlichten Empfehlungen stellen einen Maßstab für einwandfreies technisches Verhalten dar und sind eine wichtige Erkenntnisquelle für fachgerechtes Verhalten im Normalfall. Die Merkblätter können jedoch nicht alle Sonderfälle erfassen, in denen weitergehende oder einschränkende Maßnahmen geboten sein können. Durch das Anwenden der „DVWK-Merkblätter zur Wasserwirtschaft“ entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln. Jeder handelt insofern auf eigene Gefahr. Vorwort Der Arbeitskreis „Asphaltwasserbau“ der Deutschen Gesellschaft für Erd- und Grundbau wurde 1953 gegründet, um „Empfehlungen für die Ausführung von Asphaltarbeiten im Wasserbau, (EAAW)“ zu erarbeiten. Die erste Ausgabe erschien nach etwa 10jähriger Copyright GFA, Hennef 1 ATV-DVWK-Regelwerk Arbeit 1964. Die heute gültige 4. Ausgabe wurde 1983 herausgegeben. Für die Ausschreibung von Bauwerken des Asphaltwasserbaus sind diese Empfehlungen seit nunmehr 30 Jahren ein bewährtes Standardwerk. Sie sind ständig fortgeschrieben worden und gelten grundsätzlich auch für die Ausschreibung von Deponieabdichtungen in Asphaltbauweise, soweit sich deren Aufbau und Einbaumethoden nach den EAAW richten. Hinsichtlich der Besonderheiten konstruktiver Belange konnten bis zur 4. Ausgabe der EAAW zwei Bereiche noch nicht erschöpfend behandelt werden, nämlich über „Asphaltdichtungen für Talsperren und Speicherbecken“ und über „Deponieabdichtungen in Asphaltbauweise“. Der Arbeitskreis „Asphaltwasserbau“, der inzwischen auch als Arbeitsausschuß des Deutschen Verbandes für Wasserwirtschaft und Kulturbau e.V. (VWK) tätig wurde, hat auf der Grundlage von praktischen Erfahrungen und Ergebnissen aus wissenschaftlichen Untersuchungen diese beiden Bereiche als „DVWK-Merkblätter zur Wasserwirtschaft" bearbeitet: Das inzwischen erschienene DVWK-Merkblatt 223/92 „Asphaltdichtungen für Talsperren und Speicherbecken“, über die seit über 60 Jahren Erfahrungen vorliegen, wurde in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e.V. (DGGT) vom Deutschen Verband für Wasserwirtschaft und Kulturbau e.V. (DVWK) veröffentlicht. Es hat für die Planung und Ausführung von Asphaltabdichtungen für Deponien eine gewisse Bedeutung, soweit es die sinngemäße Anwendung des Dichtungsaufbaus und der Einbaumethoden betrifft. Die Bearbeitung des vorliegenden DVWK-Merkblattes hat der Arbeitskreis, unter Hinzuziehung von Fachleuten aus dem Deponiesektor, im Juni 1991 begonnen. Seit dem Frühjahr 1993 hat der Arbeitskreis die Verbindung zum Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt), das allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen bearbeitet, aufgenommen und seither einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch gepflegt. Um den allgemeingültigen Charakter des DVWK-Merkblattes zu erhalten, wurde im Text stets dort, wo Deponieasphalt neben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung aufgrund der abfallrechtlichen Vorschriften auch einer allgemeinen abfallrechtlichen Zulassung bedarf, der Begriff „Zulassung“ [16a] verwendet. Hierdurch wurde berücksichtigt, daß die Bundesländer aufgrund ihrer Zuständigkeit für den Vollzug dieser Vorschriften eine Zulassung einführen werden. Das Merkblatt soll das Planen und Entwerfen von Deponieabdichtungen in Asphaltbauweise erleichtern und Hinweise geben, diese Bauwerke fachgerecht auszuführen, es soll somit einen Beitrag zur Sicherheit solcher Anlagen leisten. Der Entwurf des Merkblatts ist innerhalb des Arbeitsausschusses von einer Copyright GFA, Hennef 2 ATV-DVWK-Regelwerk Beratungsgruppe, deren Mitglieder nachfolgend gekennzeichnet sind *), unter Leitung des Obmannes erarbeitet worden. Dem Arbeitskreis haben folgende Fachleute angehört: BALZEREIT, U.*) Dipl.-Ing., TEERBAU GmbH, Bottrop HAAS, H.*) Dr.-Ing., Rösrath (1991–1993) HAUG, W. Prof. Dipl.-Ing., STRABAG Straßen- und Tiefbau AG, Köln GEISELER, D. Dr.-Ing., STRABAG TIEFBAU GmbH, Köln KOLB, D.*) Dipl.-Ing., Ingenieur-Gesellschaft Wasser- und Tiefbau mbH, Weimar LANGE, W.*) Dipl.-Ing., STRABAG Straßen- und Tiefbau AG, Köln MATTEN, D.*) Dipl.-Ing., Deutsche Asphalt GmbH, Neu-Isenburg NIENEMANN, H. Dipl.-Ing., Rhein-Main-Donau AG, Niederlassung Nürnberg OVERHOFF, G.*) Dipl.-Ing. Bauoberrat, Oberste Wasserbehörde im Bayer. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, München RENNER, J. Dr.-Ing., Wupperverband, Wuppertal ROMEISS, H.-H.*) Dr.-Ing., TEERBAU GmbH, Bottrop SAATHOFF, F.*) Dr.-Ing., Naue Fasertechnik, Lübbecke SCHÖNIAN, E.*) Dr.-Ing., Beratender Ingenieur, Hamburg SCHREINER, H.*) Dipl.-Ing., Deutsche Asphalt GmbH, Garching STEFFEN, H.*) Prof. Dr.-Ing., Dr.-Ing. Steffen, Ing.-GmbH, Essen–Kettwig WÖRNER, Th.*) Dr.-Ing. Akadem. Oberrat, Baustoff-Institut der TU, München ZITSCHER, M.*) Dipl.-Ing., Prack Consult GmbH, Heide/Holstein ZITSCHER, F.-F.*) Prof. Dr.-Ing. habil. Ministerialdirigent i.R. (Obmann), Universität Hannover, Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Schleswig-Holstein, Kiel (bis 1986). Der Arbeitskreis hat während seiner Tätigkeit einen engen Gedankenaustausch mit dem Institut für Straßenwesen der Technischen Universität Braunschweig, Prof. Dr.-Ing. habil. W. Copyright GFA, Hennef 3 ATV-DVWK-Regelwerk ARAND, gepflegt, und zwar im Rahmen eines dort vom August 1989 bis Ende 1991 durchgeführten Forschungsvorhabens über „Eignung von Asphalten als Baustoff für Basisabdichtungen von Deponien“. Die Ergebnisse sind im Merkblatt aufgenommen worden. Besonderer Dank gebührt allen Fachleuten, Dienststellen und Behörden, insbesondere dem Niedersächsischen Umweltministerium, Hannover, dem Niedersächsischen Landesamt für Ökologie, Hildesheim und dem Bayer. Landesamt für Wasserwirtschaft, München, die über Deponiebauten aus der Praxis mit dem Ausschuß diskutiert haben. Bei der Schlußbearbeitung haben die Herren Dipl.-Geol. EGLOFFSTEIN und Dipl.-Ing. BURKHARDT, ICP, Ing.-Ges. Prof. Czurda und Partner, Karlsruhe bzw. Ludwigsburg, mitgewirkt. Das vorliegende Merkblatt entstand in Abstimmung mit dem Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin, und in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e.V. (DGGT), Essen. Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und die Deutsche Gesellschaft für Geotechnik e.V. (DGGT) haben das Vorhaben finanziell gefördert. Kiel, im November 1995 Fritz-Ferdinand Zitscher 1 Einführung 1.1 Allgemeines Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Ablagerung von Abfällen (Deponien) wird nach §7 Abs.2 und 3 AbfG zugelassen. Die dabei zu berücksichtigenden technischen Anforderungen ergeben sich vorrangig aus der TA Abfall [2] bzw. aus der TA Siedlungsabfall [3], d.h. aus allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VwV) über die Anforderungen an die Entsorgung von Abfällen nach dem Stand der Technik, die die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise mit Zustimmung des Bundesrates gemäß §4 Abs.5 AbfG erläßt. Der Vollzug dieser Verwaltungsvorschriften obliegt den Ländern. In [2] und [3] sind detaillierte Anforderungen an die Abdichtung von Deponien festgelegt, die als Regelsystem anzusehen sind. Nach [3] Nr.10.4.1.1 sollen Deponieabdichtungssysteme nach den Regelsystemen der Nrn.10.4.1.3 und 10.4.1.4 oder mit gleichwertigen Systemen geplant und hergestellt werden. Copyright GFA, Hennef 4 ATV-DVWK-Regelwerk Im vierten Absatz wird im Zusammenhang mit den Anforderungen an Deponieabdichtungssysteme auf den Anhang E der TA Abfall und die Zulassung von Materialien für die Deponieabdichtung verwiesen. Außerdem wird dargelegt, daß Prüfpflichten nach anderen Rechtsvorschriften, z.B. des Bauordnungsrechts in Form einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder des Wasserrechts, hiervon unberührt bleiben. Aus den oben genannten Verwaltungsvorschriften ergibt sich somit die Notwendigkeit, zwei Ebenen zu unterscheiden, auf denen einerseits 1. Grundsätze für das Planen und Herstellen gleichwertiger Deponieabdichtungssysteme erarbeitet werden, und andererseits 2. ein Verfahren für den Nachweis der Eignung von Systemelementen auf der Grundlage einheitlicher Material- und Prüfanforderungen festgelegt wird (Eignungsfeststellung nach [3] Nr.10.4.1.1, vierter Absatz). Die unter 1. zu treffenden Entscheidungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Auslegung, dem Vollzug und der Fortschreibung der oben genannten Verwaltungsvorschriften und liegen daher in der unmittelbaren Zuständigkeit der Länder. Es ist wünschenswert, daß mittelfristig auf dieser Ebene einheitliche Ansätze zur Bemessung von Deponieabdichtungssystemen erstellt werden. Der unter 2. beschriebene Nachweis für die Eignung von Systemelementen kann von einer durch die obersten Abfallbehörden der Länder autorisierten Stelle durchgeführt werden. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist davon auszugehen, daß sich die materiellen Anforderungen an die Elemente der Abdichtungssysteme nicht grundlegend ändern werden. Insofern ist es sinnvoll, in diesem Merkblatt Asphaltabdichtungen zu beschreiben und damit die Voraussetzung für deren Herstellung und praktische Anwendung als alternatives Abdichtungselement zu schaffen, unabhängig davon, welche Stelle mit der Aufgabe betraut wird. 1.2 Das Merkblatt beim Vollzug der VwV [2/3] Für die Zulassung von Asphaltabdichtungen ist Voraussetzung, daß die Eignung auf der Grundlage von – Grundsätzen für den Eignungsnachweis von Elementen für Deponieabdichtungssysteme (z.B. „Grundsätze für den Verwendbarkeitsnachweis von Bauprodukten für Dichtungselemente in Deponieabdichtungssystemen des DIBt) und – materialspezifischen Prüfanforderungen Copyright GFA, Hennef 5