LANDKREIS LEIPZIG
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AMTSBLATT LANDKREIS LEIPZIG 2827 Samstag, den 19. April 2014 | Nummer 4/2014 www.landkreisleipzig.de Fröhliche Ostern Gute-Laune-Küken Viele zauberhafte Bastelarbeiten entstehen, und das nicht nur zu Ostern, in den Kindereinrichtungen im Landkreis Leipzig. Das goldgelbe Küken stammt aus der Kita Regenbogen am Muldeufer aus Colditz und wetteiferte mit 27 weiteren liebevoll gefertigten Kreationen um den Titel des „schönsten Osterei“ einer Muldentaler Bank. Informationen aus dem Landkreis > > > > Achtung, Schließtage am 02.05.2014 und 30.05.2014 Lesen Sie weiter auf Seite 3 Landkreisverwaltung Ämter ziehen um Lesen Sie weiter ab Seite 3 Informationen zur Schülerbeförderung Lesen Sie weiter ab Seite 4 Anmeldeformular zur 17. Radlertour Lesen Sie weiter auf Seite 6 Liebe Bürgerinnen und Bürger, wir alle freuen uns auf ein paar ruhige Tage zu Ostern und wünschen uns, dass die alltägliche Hektik mal eine Pause einlegt. Bei schönem Wetter sollten wir die Gelegenheit nutzen, draußen in der Natur zu entspannen und wieder Kraft für unsere Vorhaben zu tanken. Ich hoffe, unser diesjähriges Titelbild macht Ihnen Freude, und wünsche ein frohes und erholsames Osterfest. Ihr Dr. Gerhard Gey, Landrat Informationen der Ämter Ausschreibungen > Arbeitgeberbörse in Borna Lesen Sie weiter auf Seite 7 > Brennholz - Selbstwerbung in Borna Lesen Sie weiter auf Seite 7 > Informationen - Übernahme Pflegeheimkosten Lesen Sie weiter auf Seite 7 > Bekanntgabe Gewinner Kinderrätsel Lesen Sie weiter auf Seite 8 > Stellenausschreibung Lesen Sie weiter auf Seite 9 Öffentliche Bekanntmachungen > Zugelassene Wahlvorschläge für die Kreistagswahl Lesen Sie weiter ab Seite 9 > Tagesordnung Kreistag 07.05.2014 Lesen Sie weiter ab Seite 16 2 19. April 2014 Inhalt » » » Informationen aus dem Landkreis Seite 3 Informationen der Ämter Seite 7 Öffentliche Bekanntmachungen Seite 9 Notrufnummern Polizei »110 Rettungsdienst/ Feuerwehr »112 Rettungsleitstelle und Krankentransport » 03437 19222 Nächste Ausgabe 24. Mai 2014 Redaktionsschluss 14. Mai 2014 Anzeigenberatung Otfried Kahl Funk: 01 71/2 16 95 88 Fax: 0 34 21/71 95 79 Impressum Herausgeber: Landkreis Leipzig, vertreten durch den Landrat Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna www.landkreisleipzig.de Redaktion: Brigitte Laux Tel.: 0 34 33/2 41 -10 10 Fax: 0 34 33/2 41 -10 29 [email protected] Titelfoto: Brigitte Laux Auflage: 140.184 Exemplare in die Haushalte des Landkreises Anzeigen, Gesamtherstellung und Vertrieb: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster) Tel.: (0 35 35) 4 89 -0 Fax: (0 35 35) 4 89 -1 15 Fax: (0 35 35) 4 89 -1 55 (Redaktion) Telefonnummern des Landratsamtes Landrat und Beigeordnete/ Büro Landrat 03433 241-1001 1. Beigeordneter 03433 241-1005 2. Beigeordneter 03433 241-1007 Dezernent 03433 241-1003 Pressestelle 03433 241-1010 Stabsstelle des Landrates/ Wirtschaftsförderung 03433 241-1051 Büro Kreistag 03433 241-1014 Gleichstellungsbeauftragte 03433 241-4100 Stabsstelle Controlling und Beteiligungsmanagement 03433 241-1018 Rechnungsprüfungsamt 03433 241-1071 Amt für Rechts-, Kommunal-, und Ordnungsangelegenheiten 03433 241-3701 SG Recht 03433 241-3701 SG Kommunalrecht 03433 241-3720 SG Allg. Ordnungsaufgaben 03433 241-3740 SG Statusangelegenheiten/ Ausländer, Standesamtsaufsicht und Personenstandswesen 03433 241-3760 SG Allg. Sicherheitsaufgaben 03437 241-3780 Amt für Kreisentwicklung 03433 241-1051 SG Ländliche Entwicklung 03437 984-1501 Haupt- und Personalamt 03433 241-1101 Finanzverwaltung 03433 241-1201 Amt für Straßen- und Hochbau und Liegenschaftsverwaltung 03433 241-1301 Straßenverkehrsamt (Sekretariat) 03433 241-2001 SG Führerscheinstelle - Borna 03433 241-2050 - Grimma 03437 984-2051 SG Kfz-Zulassung - Borna 03433 241-2005 - Grimma 03437 984-2016 Bauaufsichtsamt 03437 984-1601 Umweltamt 03437 984-1901 Amt für Brandschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst 03437 933-100 Vermessungsamt (Sekretariat) 03433 777-1401 SG Landw./Bildungsberatung 03433 777-1486 Geschäftsstelle Gutachterausschuss03433 777-1480 SG Ländliche Neuordnung 03433 777-1502 Abfallwirtschaftsamt 03437 984-3601 Sozialamt (Sekretariat) 03433 241-2101 SG Sozialhilfe 03433 241-2103 SG Soziale Leistungen 03437 984-2148 SG Wohngeld 03433 241-2118 SG Schwerbehindertenausweise/ Elterngeld 03433 241-2127 SG Asylbewerberleistungen 03433 241-1820 Jugendamt (Sekretariat) 03433 241-2301 SG Wirtschaftliche Jugendhilfe 03437 984-2210 SG Unterhaltsangelegenheiten 03433 241-2250 SG Allgemeiner Sozialer Dienst 03433 241-2310 SG Besondere Soziale Dienste 03437 984-2330 Gesundheitsamt (Sekretariat) 03437 984-2401 Schwangerenberatung Grimma 03437 984-2415 Tumorberatung - Grimma 03437 984-2413 - Borna 03433 241-2466 Suchtberatungs- und Behandlungsstelle - Grimma 03437 984-2452; 2457 - Borna 03433 241-2473 Sozialpsychiatrischer Dienst - Grimma 03437 984-2456 - Borna 03433 241-2472 Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (Sekretariat) 03433 241-2501 Kultusamt (Sekretariat) 03433 241-3501 Kulturraum Leipziger Raum 03433 241-3516 Öffnungszeiten des Landratsamtes Tag Sprechzeit Anmerkung Montag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag Für Zulassungs-, Führerscheinstelle, Kasse, Kultursekretariat, übrige Ämter nach Vereinbarung 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Mittwoch Donnerstag Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr ———————Für Zulassungs-, Führerscheinstelle, Kasse, Kultursekretariat, übrige Ämter nach Vereinbarung ————————Ausnahme: Sozialamt Die zentrale Einwahlnummer lautet: 03433 241-0 bzw. 0 3437 984-0 Achtung: Für den Bereich Waffenrecht/Jagd wird jeweils am ersten Dienstag des Monats ein Sprechtag in Grimma angeboten. Der Sprechtag in Borna fällt somit aus. Sprechzeiten sind von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr. Sprechzeiten des Kommunalen Jobcenters Landkreis Leipzig Dienstag Donnerstag Freitag Montag und Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr 09:00 - 12:00 Uhr 09:00 - 12:00 Uhr zusätzliche Servicezeiten der Empfänge Auskunft erhalten Sie beim Empfang und Servicebereich an den jeweiligen Standorten des KJC. Standort des KJC Telefonnummer Standort des KJC Telefonnummer Groitzsch 03437 98450 Wurzen 03437 98410 Markkleeberg 03437 98460 Grimma 03437 98420 Naunhof 03437 98470 Geithain 03437 98430 Markranstädt 03437 98480 Borna 03437 98440 Aktuelles auf der Homepage www.landkreisleipzig.de Information aus dem Landkreis Achtung, Achtung! Schließtage Landratsamt am 02.05.2014 und 30.05.2014 Wirtschaft 2020 - Entwicklungstendenzen 8. Wirtschaftstag der Landkreise Leipzig und Altenburger Land 55 Aussteller und über 400 Gäste nahmen am 20.03.2014 am 8. Wirtschaftstag der Landkreise Leipzig und Altenburger Land im Sportpark Tresenwald in Machern teil. Die Auswahl des Veranstaltungsortes hatte einen besonderen Grund. Der Wirtschaftsförderungsverein Machern e. V. feiert in diesem Jahr sein 20-jähriges Jubiläum und darauf ist Präsident Horst Kretzschmar zu Recht stolz. Der nächste Wirtschaftstag 2015 wird in Schmölln stattfinden. Initiator des Wirtschafttages war, wie auch in den vergangenen Jahren, der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) der Landkreise Leipzig und Altenburger Land in Kooperation mit den Wirtschaftsförderungen beider Landkreise. Unter dem Leitthema „Wirtschaft 2020 - Entwicklungstendenzen“ fanden Unternehmer und Politiker eine Plattform zum Networking und zur Präsentation ihres Produkt- und Leistungsprofils. „Wirtschaft 2020“ hat zahlreiche Facetten und stellt hohe Anforderungen - sei es an Beschäftigung, Umwelt oder Innovation - und genauso facettenreich in ihren Branchen waren die Aussteller und Gäste. Beide Landräte, Michaele Sojka, Landrätin des Altenburger Landes, und Dr. Gerhard Gey, Landrat des Landkreises Leipzig, sind sich einig - ein nachhaltiger Erfolg in Wirtschaft und Politik ist nur mit interkommunaler Ausrichtung realisierbar. In diesem Zusammenhang unterstrich Dr. Gerhard Gey den Zusammenschluss der Metropolregion Mitteldeutschland und der Wirtschaftsinitiative für Mitteldeutschland zur „Europäische Metropolregion Mitteldeutschland e.V.“. 19. April 2014 3 Unsere Seen brauchen Ideen Knapp 80 Interessierte nahmen sich den letzten Samstag im März Zeit, um miteinander zur Zukunft des Leipziger Neuseenlandes zu diskutieren. Deutlich wurden die verschiedenen Interessen und Erwartungen, die mit der Nutzung der neuen Seen verbunden waren. Zur Lösung vieler Konflikte lautet die Zauberformel „gegenseitige Rücksichtnahme“. Angesprochen wurde zudem eine verstärkte räumliche Trennung von sportlicher Nutzung und Natur überlassenen Bereichen. Auch der Naturschutz setze wichtige Impulse für eine gute touristische Entwicklung und sollte berücksichtigt werden. Vernetzung und gute Erreichbarkeit waren die Ansätze, die aus der sportlichen Nutzung und dem Erholungsgedanken resultierten. So brauche der Leistungssport beispielsweise eine Anbindung an die neuen Flächen. In die ähnliche Richtung geht der Wunsch, gezielt Infrastruktur für Familien zu schaffen, die zudem auch gut erreichbar sind. Das Potential der Seen gezielt zu nutzen, um Platz für die wirtschaftliche Entwicklung zu schaffen, war einer weiteren Diskussionslinie zu entnehmen. Eine Anregung für eine gestalterische und kulturelle Bereicherung war, an den neuen Seen z. B. experimentelle Bauflächen auszuweisen. Vielfach mitgetragen wurde der Wunsch, die Entstehung dieser einzigartigen Landschaft auch für unsere Nachkommen sichtbar zu machen, um so zur Identifikation mit der Region beizutragen. An der Diskussionsrunde beteiligten sich Bürgerinnen und Bürger, Bürgermeister, einige Kreis- bzw. Stadträte, interessierte Unternehmen, Vereine aus dem Bereich: Sport, Tourismus, Umwelt- und Naturschutz, Heimat und engagierte Verbände aus der Region. Weitere Informationen zu den Ergebnissen dieses Workshops und auch der Diskussionen in den anderen Regionen finden Sie unter: www.charta-leipziger-neuseenland.de Landrat Dr. Gey im Gespräch mit den Teilnehmern des Workshops Klares Votum für Elektromobilität v. l. n. r. Sven Morlok (Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr), Michaele Sojka (Landrätin Landkreis Altenburger Land), Inge Klaan (Thüringer Staatssekretärin für Bau, Landesentwicklung und Verkehr), Doreen Lieder (Bürgermeisterin Machern) Dr. Gerhard Gey (Landrat Landkreis Leipzig) Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Sven Morlok äußerte sich positiv über die Entwicklung der Landkreise. „In keinem Kreis in Sachsen ist die Arbeitslosenquote in den letzten 12 Monaten so stark gesunken wie im Landkreis Leipzig. Durch die Freigabe des 20 km langen Teilstücks der A 72 im letzten Jahr ist die Region besser angebunden. Das unterstützt die Ansiedlung von Unternehmen ebenso wie die Investitionsförderung durch den Freistaat.“ Nach der Preisverleihung der Zukunftsstiftung Südraum Leipzig und des Großen Preises des Mittelstandes besuchten beide Landräte die Unternehmerinnen und Unternehmer an ihren Ständen zum Gedankenaustausch. Als Landrat Dr. Gey im Workshop um die Abstimmung zu einem der strittigsten Punkte bei der Nutzung der Seen bat, herrschte Einigkeit: Die Zukunft des Leipziger Neuseenlandes soll möglichst auf Elektroantrieben basieren, ohne jedoch auf notwendige Ausnahmen zu verzichten. Er versprach dieses Votum für eine Entscheidung in die Steuerungsgruppe einzubringen. Landkreisverwaltung - Ämter ziehen um In den nächsten Wochen stehen den Bediensteten des Landratsamtes Umzüge bevor. Mit dieser Maßnahme sollen Überbelegungen wieder abgebaut werden. Zum Teil ist auch eine Entspannung der räumlichen Situation aus Datenschutzgründen notwendig oder wie im Bereich Elterngeld um Bürgern, die oft mit Kleinkindern kommen, lange Wartezeiten zu ersparen. Da am Standort Borna alle Räume ausgelastet sind, sind auch Umzüge nach Grimme notwendig, da dort in kreiseigenen und für die Verwaltung bereits genutzten Gebäuden freie Kapazitäten bestehen. 4 19. April 2014 Folgende Änderungen werden ab dem 10.04.2014 realisiert: - Das gesamte Abfallwirtschaftsamt wird ab dem 14.04.2014 wieder in der Leipziger Str. 28 in Grimma (Haus 6) untergebracht. - Das Kultusamt und das Kulturraumsekretariat ziehen von Borna nach Grimma in die Heinrich-Zille-Str. 5 (Haus 4) um. Das Sachgebiet (SG) Schülerbeförderung/ÖPNV wird am 10.04. nach Grimma ziehen. Es folgen ab 05.05. die Amtsleitung, das SG Schulverwaltung/Kultur sowie das Kultursekretariat. - Das Rechnungsprüfungsamt wird Mitte Juni in Borna von Haus 6 nach Haus 3 verlegt. - Das Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten ist mit Ausnahme der Bußgeldstelle, die in Grimma bleibt, künftig in Borna Haus 2 (SG Allgemeine Ordnungsangelegenheiten mit dem Sachbereich Gewerbe(vormals Grimma) und dem Sachbereich Grundstücksverkehr) in Haus 3 (SG Statusangelegenheiten Ausländer, Personenstandswesen und Standesamtsaufsicht) und Haus 5 (Amtsleitung, SG Recht und SG Kommunalrecht) konzentriert. - Aus organisatorischen Gründen muss das Sprechzimmer des Blinden- und Sehbehindertenverbandes in Borna von Haus 3 nach Haus 1 verlegt werden. Die Telefonnummern sowie die Mailadressen der Ansprechpartner in den Ämtern ändern sich nicht. Wir bitten um Verständnis, dass während der Umzüge kurzfristig die Erreichbarkeit nicht gewährleistet werden kann. Informationen für Schüler, die eine Schule im Landkreis Leipzig besuchen Achtung, neue Informationen zur Fahrkarte Schuljahr 2014/2015! Fahrkarte Schüler, die den öffentlichen Personennahverkehr für die Fahrt zur Schule nutzen, erhalten die für den Landkreis kostengünstigste Fahrkarte, in der Regel die SchülerRegionalKarte (gültig im gesamten Landkreis) bzw. im Fahrgebiet der LVB einen Schülerzeitfahrausweis. Nähere Informationen zur Gültigkeit der Fahrkarte erhalten Sie über www.mdv.de bzw. www.lvb.de. Schüler, die den Schulbus/Fahrdienst nutzen, erhalten einen Berechtigungsausweis (gültig nur für den eingesetzten Schulbus/Fahrdienst). Sollten bei Änderungen (Schulwechsel, Umzug usw.) im laufenden Schuljahr die Voraussetzungen, die zur Ausgabe der Fahrkarte geführt haben, entfallen, ist die Karte unverzüglich an das Landratsamt des Landkreises Leipzig zurückzugeben, der entrichtete Eigenanteil wird auf Antrag anteilig erstattet. Neue Fahrmöglichkeiten durch die Netzergänzungskarte Ab dem Schuljahr 2014/2015 bieten die Verkehrsunternehmen im Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) eine Netzergänzungskarte für Inhaber einer SchülerRegionalKarte bzw. einer SchülerZeitKarte an. Die Karte ermöglicht freie Fahrt im gesamten MDV-Gebiet zu folgenden Zeiten: montags bis freitags zwischen 14.00 Uhr und 04.00 Uhr des Folgetages, samstags, sonntags, feiertags und in den Ferien (außer Sommerferien) ganztägig. Sie kann nur im Abonnement beim Verkehrsunternehmen erworben werden. Die Kosten betragen, bei Einmalzahlung, 80 Euro pro Schuljahr bzw. bei einer monatlichen Zahlung 8,40 Euro in zehn Raten. Informationsmaterial dazu erhalten Sie in der Schule, über den MDV oder bei den Verkehrsunternehmen. Antragstellung Sie hatten bereits im vergangenen Schuljahr einen Antrag auf Erstattung von Beförderungskosten gestellt und es hat sich nichts geändert: Die gestellten Anträge aus dem vergangenen Schuljahr, die positiv beschieden wurden, bleiben bestehen. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen. Es wird davon ausgegangen, dass Ihr Kind die nächste Klassenstufe besucht. Sie erhalten einen Bescheid, in dem die Erstattung der Schülerbeförderungskosten für das Schuljahr 2014/2015 bestätigt wird, die Höhe des Eigenanteils festgelegt ist, welche Fahrkarte Sie erhalten bzw. wie die Erstattung von Kosten erfolgt. Sie hatten bereits im vergangen Schuljahr einen Antrag auf Erstattung von Beförderungskosten gestellt und es gibt einen Schulwech- Information aus dem Landkreis sel, Wohnortwechsel oder andere Änderungen: Bei einem Schulwechsel ist bis zum 23.05.2014 ein neuer Antrag an den Landkreis Leipzig zu stellen. Schüler, die nach Ablauf des Schuljahres 2013/2014 die Schule verlassen und zurzeit die folgenden Klassen besuchen: · 4 und LRS 3/2 der Grundschulen · 9 bzw. 10 der Förderschulen · 10 der Mittelschulen · 12 der Gymnasien müssen den Antrag nicht widerrufen. Diese Anträge laufen automatisch aus. Änderungen gegenüber dem Schuljahr 2013/2014 (z.B. Umzug, Namensänderungen, Wiederholung der Klassenstufe usw.) sind dem Landkreis Leipzig schriftlich mitzuteilen. Möchten Sie nicht mehr an der Schülerbeförderung teilnehmen, so widerrufen Sie Ihren Antrag schriftlich bis zum 23.05.2014. Ihr Kind besucht die 1. Klasse oder die LRS-Klasse 3/1 Wenn Ihr Kind die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Schülerbeförderung erfüllt, übernimmt der Landkreis Leipzig die notwendigen Kosten entsprechend der Bestimmungen der Schülerbeförderungssatzung. Der Fußweg zwischen Wohnung und Grundschule muss mindestens 2 Kilometer betragen. Den Antrag erhalten Sie an der Grundschule oder finden diesen im Internet. Den vollständig ausgefüllten Antrag geben Sie bitte bis spätestens 30.06.2014 wieder in der zuständigen Grundschule ab oder senden ihn direkt an das Landratsamt. Bitte achten Sie darauf, dass der Antrag mit einem Schulstempel versehen ist. Ihr Kind besucht die 5. Klasse Wenn Ihr Kind die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Schülerbeförderung erfüllt, übernimmt der Landkreis Leipzig die notwendigen Kosten entsprechend der Bestimmungen der Schülerbeförderungssatzung. Der Fußweg zwischen Wohnung und Schule muss mindestens 3,5 Kilometer betragen. Den Antrag erhalten Sie in der Grundschule, die Ihr Kind im Schuljahr 2013/2014 besucht oder finden diesen im Internet. Den vollständig ausgefüllten Antrag geben Sie bitte bis spätestens 23.05.2014 bzw. nach Erhalt der Aufnahmebestätigung der neuen Schule wieder in der jetzigen Grundschule ab oder senden ihn direkt an das Landratsamt. Bitte achten Sie darauf, dass der Antrag mit dem Stempel der Grundschule oder der neuen Schule versehen ist. Ihr Kind besucht neu die Förderschule Wenn Ihr Kind die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Schülerbeförderung erfüllt, übernimmt der Landkreis Leipzig die notwendigen Kosten entsprechend der Bestimmungen der Schülerbeförderungssatzung. Der Fußweg zwischen Wohnung und Förderschule muss für die Schüler der Klassenstufen eins bis vier mindestens 2 Kilometer, für die Schüler ab Klassenstufe fünf mindestens 3,5 Kilometer betragen. Den Antrag erhalten Sie in der jetzigen Schule oder finden ihn im Internet. Den vollständig ausgefüllten Antrag geben Sie bitte bis spätestens 23.05.2014 wieder in der jetzigen Schule ab oder senden ihn direkt an das Landratsamt. Bitte achten Sie darauf, dass der Antrag mit dem Stempel der jetzigen oder der neuen Schule versehen ist. Sie besuchen/Ihr Kind besucht ein Berufliches Schulzentrum (BSZ) oder eine Berufsfachschule Sie absolvieren/Ihr Kind absolviert: · ein Berufliches Gymnasium · ein Berufsvorbereitungsjahr oder ein Berufsgrundbildungsjahr · eine Berufsfachschule · eine Fachoberschule mit zweijähriger Ausbildung Werden die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Schülerbeförderung erfüllt, übernimmt der Landkreis Leipzig die notwendigen Kosten entsprechend der Bestimmungen der Schülerbeförderungssatzung. Dazu muss sich die Ausbildung zeitlich unmittelbar an den Abschluss an einer allgemein bildenden Schule anschließen. Es besteht kein Anspruch auf Schülerbeförderungsleistungen bei Bezug von Lehrlingsentgelt oder BAföG. Der Fußweg zwischen Wohnung und Schule muss mindestens 3,5 Kilometer betragen. Den Antrag erhalten Sie ausschließlich im BSZ bzw. der Berufsfachschule oder Sie finden ihn im Internet. Beim Besuch eines BSZ oder der Berufsfachschule ist unbedingt der Schulstempel erforderlich und die Angaben unter Punkt 7 des Antra- Information aus dem Landkreis ges sind von der Schule zu bestätigen. Der Antrag muss jährlich neu gestellt werden und gilt nicht für mehrere Jahre. Den vollständig ausgefüllten Antrag geben Sie bitte bis 23.05.2014 spätestens jedoch vor Beginn der Ausbildung wieder im BSZ oder an der Berufsfachschule ab oder senden ihn direkt an das Landratsamt. Eigenanteil Für jeden Schüler ist ein Eigenanteil von 100 Euro pro Schuljahr zu entrichten. Laut Schülerbeförderungssatzung ist eine Befreiung nur möglich, sofern eine Familie im Landkreis Leipzig bereits für zwei Schüler Eigenanteile entrichtet. Ein Antrag auf Befreiung ist jährlich neu zu stellen. Für Empfänger von · Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) · Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) · Asylbewerberleistungen nach dem § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) · Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WOGG) · Kindergeldzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) können die für die Schülerbeförderung erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen über das Bildungs- und Teilhabepaket abzüglich einer Eigenbeteiligung übernommen werden. Vom Gesetz ist vorgesehen, dass die Leistungsempfänger die Kosten für die Schülerbeförderung auf Antrag und nach Vorlage von Fahrscheinen oder Bescheiden erstattet bekommen. Sie können das Verfahren jedoch abkürzen, indem Sie eine Abtretungserklärung ausfüllen. Den Vordruck erhalten Sie über die Schulen oder das Internet. Die Abtretungserklärung gilt in Verbindung mit Ihrem Antrag auf Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten gleichzeitig als Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Die Abtretungserklärung ist zusammen mit einer Kopie des aktuellen Leistungsbescheids bis zum 23.05.2014 an das Kultusamt zu schicken und muss jährlich erneut abgegeben werden. Über das Bildungs- und Teilhabepaket wird nicht der gesamte Eigenanteil von 100 Euro übernommen. Die im Regelsatz für den ÖPNV vorgesehene Eigenbeteiligung der Eltern wird von diesem Betrag abgezogen und muss von jedem selbst getragen werden. Dieser beträgt pro Schuljahr und Schüler 5 Euro. Eine Fahrkarte erhalten Sie erst, wenn die von Ihnen zu zahlende Eigenbeteiligung auf dem Konto des Landkreises eingegangen ist. Grundsätze Nach Schülerbeförderungssatzung besteht kein Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Beförderungsangebot. Grundsätzlich ist für die Fahrt zwischen Wohnort und Schule der öffentliche Personennahverkehr zu nutzen. Die Beförderung im freigestellten Schülerverkehr (Fahrdienst mit Taxi, Bus, Kleinbus) bzw. die Erstattung von Kosten für die Nutzung des privaten Pkw ist nur möglich, wenn die Nutzung öffentlicher Verbindungen zur verkehrsmäßig am günstigsten gelegenen Schule (aus Sicht des ÖPNV) nicht zumutbar ist. Verfahrensweise/Bescheid 1. Anträge auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten, Befreiung vom Eigenanteil aufgrund der Kinderzahl sowie die Abtretungserklärung bezüglich der Übernahme von Schülerbeförderungskosten über das Bildungs- und Teilhabepaket gibt es ab April in den Schulen bzw. im Internet. 2. Von Ihnen ist der Antrag auszufüllen und der Schulstempel einzuholen. 3. Bei Anträgen auf Leistung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket sind abzugeben: - die Kopien des aktuellen Leistungsbescheides - die Abtretungserklärung. 4. Alles ist bis zum 23.05.2014 in der Schule abzugeben oder bis zu diesem Termin an das Landratsamt zu schicken. Bei verspäteter Antragstellung kann nicht mehr garantiert werden, dass Ihr Kind zum Schuljahresbeginn eine Fahrkarte erhält bzw. die Erstattung der Beförderungskosten ab dem ersten Schultag erfolgt. 5. Nach Eingang der Anträge im Landratsamt erfolgt die Bearbeitung. Sie erhalten bei fristgemäßer Abgabe einen Bescheid oder Zwischenbescheid spätestens bis zum Ende des Schuljahres 2013/2014. 19. April 2014 5 6. Sie zahlen den angegebenen Eigenanteil entsprechend Bescheid ein. Bitte beachten Sie das Fälligkeitsdatum. 7. Der Eingang der Zahlung wird Ihnen vom Landkreis schriftlich bestätigt. Gleichzeitig bestellt der Landkreis die Fahrkarte beim Verkehrsunternehmen. 8. Die Fahrkarte für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel erhalten Sie auf dem Postweg vom Verkehrsunternehmen. Bitte beachten Sie, der Erhalt der Fahrkarte vor dem ersten Schultag ist nur möglich, wenn Sie den Eigenanteil mindestens drei Wochen vor Schuljahresbeginn beglichen haben. Für die Nutzer von Schulbussen gilt: Eine Nutzung ist nur mit einem Berechtigungsausweis möglich. Auch hier muss der Eigenanteil mindestens drei Wochen vor Schuljahresbeginn eingezahlt sein. Hinweis zum Schülerferienticket des MDV (Mitteldeutscher Verkehrsverbund) Für die Sommerferien gibt es das Schülerferienticket. Damit kann der Schüler in Verbindung mit dem Schülerausweis sechs Wochen im gesamten Verkehrsverbund den ÖPNV nutzen. Dieses Ticket kann bei allen Verkehrsunternehmen des MDV und an den Fahrkartenautomaten erworben werden. Die Kosten des Tickets richten sich nach den Tarifbestimmungen des MDV. In den Sommerferien 2014 kostet das Schülerferienticket 24,00 Euro. Nähere Auskünfte dazu und zu den Linienfahrplänen finden Sie unter www.mdv.de. Postanschrift: Landratsamt Leipzig, Kultusamt SG Schülerbeförderung/ÖPNV Stauffenbergstr. 4, 04552 Borna Sitz: Heinrich-Zille-Straße 5, 04668 Grimma Telefon: +49(3437) 984 3503/3505 www.landkreisleipzig.de Gleichstellungsbeauftragte „Wieder ohne Katharina! Vom Marienaltar zum Lutherdenkmal - wo sind die Frauen geblieben?“ Essen, reden, reformieren - unter diesem Dreiklang laden die Veranstalterinnen ganz herzlich zum Frauenmahl am 9. Mai 2014, um 18 Uhr nach Borna in die Stadtkirche St. Marien ein. In lutherischer Tradition werden zwischen den Gängen eines festlichen Menüs Tischreden gehalten. Anders als vor 500 Jahren sind Frauen eingeladen, ihre Perspektive auf Kirche und Gesellschaft darzulegen und mit der Tischgesellschaft zu diskutieren. Frauen haben in allen Epochen in Kirche und Gesellschaft mit gedacht, geredet und geschrieben. Ihr Einfluss wurde in der traditionellen Geschichtsschreibung vielmals verdeckt oder verharmlost. Besonders im Themenjahr Reformation und Politik soll das Fehlen der Frauen in vielen Entscheidungsstellen deutlich hinterfragt werden. Auf dem Altarbild der Kirche ist ein Reigen stillender Mütter zu finden, draußen vor der Kirche sitzt Luther ganz allein. „Wo sind die Frauen geblieben?“ ist eine Frage, die sich Kirche und Politik, und natürlich auch wir, stellen sollten. Was brauchen Frauen um Heimat zu finden, was brauchen sie um religiöse Heimat zu finden? Impulse zu diesem Thema erhalten Sie von Dr. Simona Schellenberger, Kunsthistorikerin, die in einer Einführung den Marienaltar vorstellen wird. Astrid Weismann, wird sich der Frage widmen: Wo ist Katharina geblieben? Sie wird zur Entstehungsgeschichte des jüngsten Lutherdenkmals sprechen. Zwei Frauen, die in Sachsen Heimat finden wollen, stellen sich vor und wir laden Sie ein miteinander ins Gespräch zu kommen. Freuen Sie sich auf eine interessante Tischgesellschaft. Kosten: 16 Euro, bzw. Spende Anmeldung: [email protected] Telefon: 03433 2486722 Anmeldeschluss: 22. April 2014 Veranstalterinnen: Superintendentur Leipziger Land, EVLKS, kirchliche Frauenarbeit, Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Leipzig und der Stadtverwaltung, Museum Borna Ines Mehner Gleichstellungsbeauftragte 6 19. April 2014 Information aus dem Landkreis Informationen der Ämter Kommunales Jobcenter Arbeitsmarktzahlen März 2014 Im März 2014 waren 7.853 Personen arbeitslos gemeldet. Dies bedeutet einen Rückgang um 252 arbeitslos gemeldeter Leistungsberechtigter zum Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat (03/2013 - 8.854) konnte erneut ein Rückgang von 1.001 Personen verzeichnet werden. Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Gebiet des Kommunalen Jobcenters Leipzig sank im Vergleich zum Vormonat um 44 auf insgesamt 14.126. Es erhielten 23.867 Personen Leistungen nach SGB II, dies sind 128 Personen weniger als im Februar 2014. Durch den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente im Berichtsmonat nahmen 1.948 erwerbsfähige Leistungsberechtigte an unterschiedlichen Fördermaßnahmen des Kommunalen Jobcenters Landkreis Leipzig teil. Arbeitgeberbörse in Borna 19. April 2014 7 Sozialamt Wer bezahlt die Heimkosten, wenn die Rente nicht ausreicht? Ein Pflegefall in einer Familie ist keine Seltenheit und die Höhe der Kosten für einen erforderlichen Pflegeheimplatz schwanken je nach Pflegestufe und Ausstattung des Pflegeheimes. Im Landkreis Leipzig stehen für Pflegebedürftige derzeit 45 Pflegeheime mit 3026 Plätzen zur Verfügung. Finanziert werden die Kosten für einen Pflegeheimplatz aus den Mitteln der - Pflegeversicherung - Pflegegeld - sowie dem - Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen. Viele Ehepartner und Kinder erleben in diesem Zusammenhang, dass die Rente und das Ersparte im Bedarfsfall nicht zur Finanzierung eines Pflegeheimplatzes ausreichen. In diesen Fällen können sich Hilfesuchende an das Sozialamt wenden, um die Einkommens- und Vermögensverhältnisse prüfen zu lassen. Einkommen und Vermögen Reichen die Leistungen der Pflegekasse (Pflegegeld), die Rente und gegebenenfalls vorhandenes Vermögen nicht zur Bezahlung des Pflegeheimplatzes aus, übernimmt das Sozialamt die monatlich verbleibenden - offenen- Kosten. Gesetzlich vorgeschrieben ist jedoch, dass das Sozialamt vorab die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Ehepartners/ Lebenspartners des Pflegebedürftigen und die seiner Kinder prüfen muss. Vermögensgrenzen Der Pflegebedürftige darf nicht mehr als 2.600 Euro Ersparnisse haben. Für Ehepaare gilt eine Grenze von 3.214 Euro. Vermögen über diese Beträge hinaus muss zum Bezahlen des Pflegeheimplatzes verwendet werden. Eine gute Gelegenheit Kontakte zu knüpfen, bot die Arbeitgeberbörse am 27. März 2014 in Borna. Zum Aktionstag des Kommunalen Jobcenters Landkreis Leipzig hatten sich Arbeitgeber, Zeitarbeitsfirmen und private Arbeitsvermittlungen aus Branchen wie Dienstleistung, Handel, Lager, Vertrieb, Produktion, Bauwesen, Gesundheitswesen oder dem kaufmännischen Bereich angemeldet und gewährten Einblicke in verschiedene interessante Jobs und Arbeitsmarktperspektiven. Umweltamt Brennholz - Selbstwerbung in Borna Bei den durchgeführten Verkehrssicherungsarbeiten sind im landkreiseigenen Wald in Borna an der Virchow- und Pawlowstraße (Nähe Krankenhaus), erhebliche Mengen Holz angefallen. Der Landkreis Leipzig gibt dieses Holz zu ortsüblichen Preisen an Selbstwerber ab. Voraussetzung für eine Selbstwerbung ist der Besitz eines Motorsägescheines und das Tragen der laut Unfallverhütungsvorschrift vorgeschriebenen Schutzausrüstung bei der Arbeit. Der Abschluss einer Selbstwerbervereinbarung und die Einweisung im Wald erfolgen persönlich vor Ort. Das Holz ist vor dem Abtransport zu bezahlen. Anfragen und Terminvereinbarungen zur Selbstwerbung sind ab dem 22.04.2014 unter der Telefonnummer 0174 3051537 oder 03437 9841967 möglich. Dr. Lutz Bergmann Amtsleiter Umweltamt Beratung und Antragstellung Hilfesuchende können sich im Sozialamt der Landkreisverwaltung in Borna und in Grimma ausführlich beraten lassen. Kontaktdaten Landkreis Leipzig Sozialamt I Haus 6 I Dachgeschoss I Zimmer 6.D.3 Stauffenbergstraße 4 04552 Borna Tel.: 03433 241-2115 oder -2117 oder Landkreis Leipzig Sozialamt I Haus 2 I Zimmer 522 oder 523 Karl-Marx-Str. 22 04668 Grimma Telefon:03437 984-2151 oder -2152 Wichtig wäre, dass die Antragstellung auf die Übernahme von anteiligen Pflegeheimkosten vor der Aufnahme in ein Pflegeheim erfolgt, da rückwirkend eine Kostenübernahme gesetzlich ausgeschlossen ist. Karina Keßler Sozialamtsleiterin 8 19. April 2014 Jugendamt Informationsabend für (werdende) Eltern - ein voller Erfolg Informationen der Ämter Janne Andersson, Naunhof Natalie Meißner, Altenhain Rosa Friedel, Markkleeberg Felix Ettig, Frohburg Kevin Kowalkowski, Groitzsch Lena Krause, Borna Nick Langer, Großzschepa Linus Brünner, Borsdorf Jessica Fitz, Grubnitz Herzlichen Glückwunsch an die Gewinner! Euer Hamster Mülli Nach einem erfolgreichen Start der Begrüßungsbesuche für Neugeborene im Landkreis Leipzig wurde das Beratungsangebot um die Informationsabende für (werdende) Eltern erweitert. Auf vielfachen Wunsch der Eltern, familienrelevante Informationen frühzeitig zu erhalten, fand der erste Informationsabend am 19. März 2014 im Klinikum Leipziger Land in Borna statt. Das Programm versprach ein reichhaltiges Angebot an Information, besonders für Schwangere. Unter dem Motto „Born in Borna“ eröffneten Fr. Dr. Anikejew als leitende Oberärztin der Geburtshilfe und Chefarzt der Kinderstation Herr Dr. Möckel das Podium. Erste Anlaufstelle für viele Schwangere sind die Schwangerenberatungsstellen, die sich ebenfalls an diesem Abend präsentierten. Das Standesamt Borna gab erheiternde Ausführungen zum Namensrecht zum Besten. Durch das Jugendamt des Landkreises wurde auf die Bedeutsamkeit der Vaterschaftsanerkennung und der Sorgerechtsklärung hingewiesen. Die Elternzeit ist eine Zeit voller schöner Augenblicke, in welcher der Lichtblick e. V. eine bunte Palette an Angeboten für Familien bereithält. Die Familienpaten der Diakonie Leipziger Land unterstützen Familien in ihrem Alltag auf liebevolle Art und Weise, indem sie Kindern ihre Zeit schenken. Der Abend endete auf einem „Marktplatz für Familien“. Hier konnten Eltern miteinander ins Gespräch kommen und individuelle Fragen an den entsprechenden Informationsständen klären. Zum Thema Elterngeld war beispielsweise das Sozialamt mit einem Informationsstand vertreten und konnte wichtige Fragen der Eltern beantworten. Rund 50 werdende Mütter und Väter nutzten das frühzeitige Informationsangebot des Landkreises Leipzig. Der nächste Informationsabend für (werdende) Eltern im Landkreis Leipzig findet am 18.06.2014 im Krankenhaus in Grimma statt. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage unter www.landkreisleipzig.de oder per E-Mail unter [email protected]. Berichtigung Tour 2 Gelber Sack Wurzen Bei der Veröffentlichung in der Abfallbroschüre für 2014 hat sich bei der - Tourenplanung Tour 2 Gelber Sack in Wurzen - im Mai der Fehlerteufel eingeschlichen. Die Entsorgung der Gelben Säcke erfolgt am 02.05. und 30.05. und nicht wie angegeben am 15.05.2014. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen. Amt für Brandschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst Verstärkte Zusammenarbeit von THW und TEL Am 22.03.2014 erfolgte die regelmäßige Ausbildung der Technischen Einsatzleitung (TEL) im Technischen Hilfswerk (THW), Ortsverband Grimma durchgeführt. Das Ziel war die Zusammenarbeit zwischen der TEL und dem THW zu stärken, die technischen Fähigkeiten kennenzulernen sowie die Strukturen zu verdeutlichen. Die Ausbildungsmaßnahme wurde vollständig durch die ehrenamtlichen Helfer des THW durchgeführt. Fachbeiträge erfolgten durch den Fachberater des THW, Olav Praetsch, die Gruppenführerin der Fachgruppe Wasserschaden/Pumpen, Anke Geißler, sowie dem Technischen Berater Öl, Dirk Hofmann. Im Anschluss an den theoretischen Teil erfolgte eine praktische Vorstellung der stationierten Ölwehr- und Pumpentechnik des Ortsverbandes Borna. Anke Thomas Netzwerk für Kinderschutz und Frühe Hilfen im Landkreis Leipzig Amt für Abfallwirtschaft Hallo, liebe Kinder! Es ist soweit - die Gewinner des Kinderrätsels aus der Informationsbroschüre der Abfallwirtschaft 2014 stehen fest. Für die 324 richtigen und kreativen Einsendungen möchte ich mich recht herzlich bei euch bedanken. Der gesuchte Begriff lautete „Abfallvermeidung“. Folgende Gewinner dürfen sich demnächst über Post von mir freuen: Kim Käseberg, Haubitz Justin Klose, Seidewitz Paul Tätzner, Panitzsch Friederike Paul, Machern Emely Freywald, Markkleeberg Quentin Puscholt, Göhrenz Falisha Chayann Leiste, Großpösna Jenny Altendorf, Groitzsch Helene Liebmann, Brandis Luca und Mia Wünscher, Schmölen Nina Schindler, Bad Lausick Marco Jobst (rechts) erklärt fachkundig den Ölseparator OV Borna An dieser Stelle nochmals herzlichen Dank an alle Mitwirkenden des Technischen Hilfswerkes der Ortsverbände Borna und Grimma, die den Ausbildungstag zum Erfolg geführt haben. Thomas Kroll Leiter Technische Einsatzleitung Hinweis: Die Seiten 9 bis 16 beinhalten eine Bekanntmachung der Wahlbewerber zur Kreistagswahl am 25. Mai 2014 im Landkreis Leipzig und wurden entsprechend datenschutzrechtlicher Bestimmungen nach Ablauf der Wahl entfernt. Öffentliche Bekanntmachungen 2.18 2.19 3. 19. April 2014 Aufhebung des Grundsatzbeschlusses zum Unterbringungskonzept der Verwaltung des Landratsamtes Landkreis Leipzig und Bestätigung des Grundstücksübereignungsvertrages zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Landkreis Anfragen der Kreisräte Ende der Sitzung Vorgenannte Beratung ist öffentlich! Dr. Gerhard Gey Landrat Allgemeinverfügung des Landratsamtes Landkreis Leipzig zur Zulassung und zur Regelung des Umfangs des Gemeingebrauchs am Störmthaler See und am Störmthaler Kanal vom 03.04.2014 Das Landratsamt Landkreis Leipzig als untere Wasserbehörde erlässt auf der Grundlage des § 16 Abs. 3 und 4 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) vom 21.07.1998 in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 12.07.2013 (SächsGVBl. S. 503) in Verbindung mit § 25 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 76 des Gesetzes vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, bei Beachtung der Tatsachen, - dass der Störmthaler See mit dem Störmthaler Kanal künstliche Gewässer sind, die sich noch in Herstellung befinden, - dass die Seegrundstücke im Eigentum der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau- Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) stehen, - dass die berg- und wasserrechtlichen Sanierungstätigkeiten noch nicht abgeschlossen sind und die LMBV weder für den Zustand und die Eignung des Gewässers zum Gemeingebrauch noch für die Qualität des Gewässers haftet, - dass diese noch der Aufsicht der Bergbehörde unterliegen und - dass bis zum Abschluss der notwendigen Sanierungsmaßnahmen aus berg- und wasserrechtlichen Verpflichtungen diese Vorrang vor der Ausübung des Gemeingebrauchs haben, folgende Allgemeinverfügung: 1. Für den Störmthaler See und den angrenzenden Störmthaler Kanal vom Störmthaler See bis zur Kanuparkschleuse wird der Gemeingebrauch zugelassen. 2. Der Umfang des Gemeingebrauchs ergibt sich, soweit in dieser Allgemeinverfügung nichts anderes geregelt wird, aus § 25 Abs. 1 WHG i. V. m. § 16 Abs. 1 SächsWG. Er wird wie folgt geregelt und eingeschränkt: 2.1. Räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich 2.1.1. Der Störmthaler See mit dem sich anschließenden Störmthaler Kanal sind in das Erholungsgebiet und Verbotsgebiete eingeteilt. Diese Gebiete sind in der Übersichtskarte, die Bestandteil dieser Entscheidung ist, dargestellt. 2.1.2. Das Erholungsgebiet umfasst den gesamten See und den Störmthaler Kanal bis zur Kanuparkschleuse mit Ausnahme der Bereiche der Verbotsgebiete gemäß der beigefügten Karte. 2.1.3. Das Verbotsgebiet I - Vorranggebiet Natur und Landschaft Göhrener Insel - umfasst das durch Bojen gekennzeichnete Gebiet um die Göhrener Insel einschließlich des Gewässerstreifens zwischen der Insel und dem Westufer bis zur Einleitstelle der Flutungsleitung nordwestlich der Insel (Punkt C auf der Karte). Das Verbotsgebiet II - Vorranggebiet Natur und Landschaft Nordufer - umfasst das mit Bojen und/oder Schildern gekennzeichnete Gebiet östlich des vorgesehenen Strandbereiches Güldengossa (Punkt D auf der Karte) und reicht auf 900 m Länge östlich bis zum nächsten Anleger für die Fahrgastschifffahrt (Punkt E auf der Karte) in einer Breite von 5 m auf der Wasserfläche von der gedachten durchgehenden Uferlinie an. Das Verbotsgebiet III - Böschungssicherung umfasst das mit Bojen und/oder Schildern gekennzeichnete Gebiet am östlichen Ufer der Südspitze auf einer Länge von 1100 m (von Punkt F auf der Karte bis zum nördlichen Markierungspunkt G auf der Karte) und auf einer Breite von 10 m von der Uferlinie an. 2.1.4. 2.2. 2.2.1. 2.2.2. 2.2.3. 2.2.4. 2.2.5. 2.2.6. 2.2.7. 2.2.8. 2.2.9. 2.2.10. 2.2.11. 3. 4. 5. 6. 17 Das Verbotsgebiet IV - Gefahrenbereich Grunaer Bucht umfasst den mit Bojen und/oder Schildern gekennzeichneten südöstlichen Bereich der Grunaer Bucht auf einer Fläche von 400 m x 100 m (Punkt H bis Punkt J auf der Karte) im Bereich der Mündung des Altlaufs der Gösel. Das Verbotsgebiet V - Einlauf Flutungsleitung befindet sich im südlichen Teil am Westufer an der Einmündung der Flutungsleitung in das Gewässer und umfasst dort eine 50 m x 50 m große Fläche um die Einleitstelle, die entsprechend gekennzeichnet ist. Die Ausübung des Gemeingebrauchs kann jederzeit für den Zeitraum der Durchführung geotechnischer, wasserwirtschaftlicher, bergtechnischer sowie Gefahrenabwehrmaßnahmen ganz oder teilweise untersagt werden. Ver- und Gebote In den Verbotsgebieten des Störmthaler Sees ist die Ausübung des Gemeingebrauchs verboten. Beschädigungen der Begrenzung der Verbotsgebiete (Bojen, Schilder), Beeinträchtigungen der berg- und wasserrechtlichen Sanierungsarbeiten und der Wassergüte sind verboten. Auf dem gesamten See und im Störmthaler Kanal ist die Ausübung des Eissports verboten. Im Störmthaler Kanal ist das Baden, Tränken und Schöpfen mit Handgefäßen verboten. Das Befahren von Röhrichten und Schwimmblattgesellschaften sowie von Gehölz- und Strauchstrukturen im Wasser ist verboten. Das Einsetzen von kleinen Wasserfahrzeugen ohne maschinellen Antrieb zum Befahren der Gewässer sowie das Herausnehmen aus dem Gewässer ist nur an den vorhandenen Anlegestellen und Stegen bzw. innerhalb ausgewiesener Badebereiche gestattet. Das Anlegen ist nur an dafür hergerichteten und genehmigten Stellen erlaubt. Die Ausübung des Gemeingebrauchs wird für Segelboote auf die Zeit vom Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang beschränkt. Beim Befahren des Störmthaler Sees mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne maschinellen Antrieb ist ein Mindestabstand zum Ufer von 50 m einzuhalten, sofern nicht an dafür vorgesehenen Stellen angelegt werden soll. Die Anlege- und Einsetzstellen sind möglichst rechtwinklig zum Ufer anzusteuern. Jeder, der die Gewässer im Rahmen des Gemeingebrauchs benutzt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. Der Zugang zu den Ufergrundstücken ist nur von einer dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Wegefläche gestattet oder muss bei privaten Ufergrundstücken vom Eigentümer zugelassen sein. Für den Fall, dass die Voraussetzungen des Gemeingebrauchs nicht mehr gegeben sind, bleibt der teilweise oder vollständige entschädigungslose Widerruf dieser Allgemeinverfügung vorbehalten. Bei Nichteinhaltung der Ver- und Gebote in Punkt 2.2. wird jeweils für den Einzelfall ein Zwangsgeld in Höhe von 100,00 Euro angedroht. Für die Verfügungen unter Punkt 1. und 2. wird die sofortige Vollziehung angeordnet. Die Allgemeinverfügung tritt am 27.04.2014 in Kraft. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 04452 Borna schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen Hinweise 1. Die Allgemeinverfügung kann beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Umweltamt, Karl-Marx-Straße 22, Haus III, 04668 Grimma, eingesehen werden. 18 2. 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 2.5. 2.6. 2.7. 3. Öffentliche Bekanntmachungen 19. April 2014 Der Gemeingebrauch umfasst folgende Nutzungen des Gewässers: Baden Darunter fallen die Ausübung des Schwimm- und Tauchsports und die Verwendung der dazugehörigen Sportgeräte wie Schwimmringe und Schwimmwesten, Luftmatratzen sowie Schnorchel und Taucherbrillen als Tauchausrüstungsgegenstände. Das Tauchen mit Atemgerät und anderen technischen Hilfsmitteln zählt nicht zum Baden. Ebenso gehört das Schwimmen im Rahmen von Sportveranstaltungen nicht zum Baden und damit nicht zum Gemeingebrauch. Für das Tauchen mit technischen Hilfsmitteln und für die Durchführung von Veranstaltungen unter Nutzung der Wasserfläche sind gesonderte wasserrechtliche und ggf. schifffahrtsrechtliche Gestattungen erforderlich. Tränken Tränken bedeutet Zutreiben von Vieh zur Wasseraufnahme. Unter Vieh zählen alle Haus- und Nutztiere, z.B. Pferde, Hunde, Geflügel etc. Schöpfen mit Handgefäßen Unter diese Tätigkeit fällt die Wasserentnahme mittels Kannen, Eimern, Kübeln etc. Größere Behältnisse, die sich nur mit mechanischer Unterstützung handhaben lassen, sind keine Handgefäße. Eissport Zum Eissport gehören eisgebundene Ausübungen wie Schlittschuhlaufen, Eisstockschießen. Das Eissegeln gehört nicht zum Gemeingebrauch und bedarf gegebenenfalls einer Sondergestattung. Befahren mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne maschinellen Antrieb Kleine Wasserfahrzeuge ohne maschinellen Antrieb sind Segelboote, Ruderboote, Paddelboote, Faltboote, Kanus, Schlauchboote, Tretfahrzeuge bzw. ortsveränderliche Schwimmflöße. Auch das Windsurfen und das Kitesurfen fallen unter das Befahren mit kleinen Fahrzeugen. “Klein“ sind Fahrzeuge bis zu einer Länge von maximal 10 m. Unabhängig von der Größe fallen Fahrzeuge, die zu Wohnzwecken dienen, nicht unter den Gemeingebrauch. Ebenso fallen Sportveranstaltungen mit kleinen Fahrzeugen ohne maschinellen Antrieb nicht unter den Gemeingebrauch. Einleiten von nicht verunreinigtem Quell-/Grundwasser und Niederschlagswasser, das nicht aus gemeinsamen Anlagen eingeleitet oder von gewerblich genutzten Flächen abgeleitet wird Quell- und Grundwasser sowie Niederschlagswasser ist dann nicht verunreinigt, wenn seine natürliche Beschaffenheit und Zusammensetzung nicht verändert ist. Ausgeschlossen ist die Ableitung von Wasser aus dem Bereich gewerblich genutzter Flächen und aus gemeinsamen Anlagen. Gemeinsame Anlage bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Einleitungsanlage dazu dient, das Quell-, Grund- und Niederschlagswasser für mehrere Grundstücke zu fassen und abzuleiten. Einbringen von Stoffen wie Fischereigeräten und der Fischnahrung zu Zwecken der Fischerei Fischereigeräte und Fischnahrung können bei Einhaltung des Fischereigesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Fischereigesetz - SächsFischG) vom 09. Juli 2007 (SächsGVBl. S. 310), zuletzt geändert durch Gesetz von 29. April 2012 (SächsGVBl. S. 254) in der jeweils geltenden Fassung, zu Zwecken der Fischerei, der Fischzucht und der Fischhaltung in das Gewässer eingebracht werden, soweit dadurch keine signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf den Gewässerzustand und seine Nutzungsmöglichkeiten zu erwarten sind und der Wasserabfluss nicht nachteilig beeinflusst wird. Die vorgenannten Nutzungen liegen im Geltungsbereich des Abschlussbetriebsplanes für den Braunkohlentagebau Espenhain. Damit sind die Nutzer des Sees „Dritte“ im Sinne des § 55 Abs. 2 Bundesberggesetz (BBergG) vom 13.08.1980 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 71 des Gesetzes vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. ist. Dem zuständigen Bergamt obliegt gemäß § 71 BBergG eine allgemeine Anordnungsbefugnis, wonach im Einzelfall Maßnahmen zur Durchführung der Vorschriften des BBergG und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften angeordnet werden können. Jeder, der die Gewässer im Rahmen des Gemeingebrauchs benutzt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Die LMBV übernimmt als Eigentümerin und Herstellerin des Gewässers keine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit der Ausübung des Gemeingebrauchs, insbesondere auch nicht bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln. Verboten sind · die Beschädigung der Begrenzung der Verbotsgebiete (Bojen und Schilder) · die Beeinträchtigung der Gewässergüte und · die Beeinträchtigung der berg- und wasserrechtlichen Sanierungsarbeiten. Der mittlere Seewasserspiegel am Störmthaler See beträgt gemäß Planfeststellungsbeschluss 117,0 m NHN, wobei ein Schwankungsbereich von 116,85 bis 117,8 m NHN zugelassen ist. Die Badebereiche wurden informativ in die Karte zu dieser Allgemeinverfügung aufgenommen. Mit dem Gemeingebrauch an oberirdischen Gewässern ist grundsätzlich kein zulassungsfreier Zugang zum Ufergrundstück verbunden. Der Zutritt zum Gewässer muss von einer dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Wegefläche ausgehen oder bei privaten Ufergrundstücken vom Eigentümer zugelassen sein. Die Nutzung der Kanuparkschleuse als Anlage im Kanal unterliegt den Regelungen des Schleusenbetreibers und wird nicht von dieser Allgemeinverfügung berührt. Von den Verboten sind Handlungen zur Wartung und Unterhaltung der Tagebausanierungsanlagen (Flutungsleitung im südwestlichen Uferbereich des Störmthaler Sees) sowie an der Schleuse durch befugte Personen ausgenommen. Von den Verboten sind die nach anderen Rechtsvorschriften zulässigen Handlungen, insbesondere des Fischerei- und Jagdrechtes, ausgenommen. Die ordnungsgemäße Ausübung der Gewässerunterhaltung bleibt unberührt. Dr. Lutz Bergmann Amtsleiter Anlage: Übersichtskarte Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung Pflicht zur Beantragung einer Sachkundenachweiskarte im Pflanzenschutz Personen, die beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden, abgeben oder zum Pflanzenschutz beraten, benötigen künftig auf der Grundlage des Pflanzenschutzgesetzes vom 14.02.2012 eine Sachkundenachweiskarte. Zu dem Personenkreis der Anwender zählen neben den Landwirten und Gärtnern auch Mitarbeiter der Kommunen, Hausmeister sowie alle Dienstleister, die Pflanzenschutzmittel ausbringen. Keine Sachkundenachweis benötigen Anwender im Haus- und Kleingartenbereich bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die für nicht berufliche Anwender zugelassen sind. Sachkundenachweiskarte beantragen Die Sachkundenachweiskarte kann ab sofort beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) beantragt werden .Dem Antrag sind die Nachweise über den anerkannten Berufsabschluss bzw. das Zeugnis über die Sachkundeprüfung in Kopie beizufügen. Personen, die derzeit sachkundig sind, müssen bis 26. Mai 2015 den Antrag an das LfULG senden. Der Antrag mit den entsprechenden Nachweisen kann schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Bei der elektronischen Zusendung sind die Nachweise in lesbarer Form einzuscannen. Das Antragsformular und die Übersicht zu den anerkannten Berufsabschlüssen für eine Sachkundenachweiskarte sind im Internet abrufbar. Wird bis 26. Mai 2015 kein Antrag eingereicht, gilt die bisherige Sachkunde nur noch bis zum 26. November 2015. Für die Bearbeitung des Antrages, den Druck und den Versand der Karte werden Kosten von 30 Euro erhoben. Link: Hinweise zur Pflanzenschutzsachkunde und das Antragsformular für die Sachkundenachweiskarte finden Sie unter: http://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/11900.htm Antragstelle Sachkundenachweiskarte: LfULG, Außenstelle Rötha Johann-Sebastian-Bach-Platz 1, 04571 Rötha Tel.: 034206 589-15; -22; -40; -51 Fax: 034206-589-60 E-Mail: [email protected] Bekanntmachung des Landratsamtes Landkreis Leipzig gemäß § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Aktenzeichen: 242-106.11/294/5/se Die Danpower GmbH beantragte mit Datum vom 12.09.2013 die Genehmigung gem. § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2013 (BGBl. I S. 1943) zur wesentlichen Änderung der BHKW-Anlage am Standort Bahnhofstraße 3-5 in 04668 Grimma, Gemarkung Grimma, Flurstücke 663/54, 663/55, 665/8, 666/6, 666/7 und 666/9. Die Anlage mit einer Gesamtfeuerungsleistung von 5,483 MW unterliegt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit nach Nr. 1.2.3.2 des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4.BImSchV) vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973). Gegenstand des vorliegenden Antrages auf wesentliche Änderung gem. § 16 BImSchG ist die Errichtung und der Betrieb eines zweiten erdgasbetriebenen BHKW sowie die Außenaufstellung von zwei Warmwasserspeichern am Standort. Als Brennstoff kann neben Erdgas auch Biomethan eingesetzt werden. Der Antrag umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb - eines BHKW (FWL 2,744 MW) zur Betriebseinheit (BE 2), 19 19. April 2014 - eines zweizügigen Kamins für die Abführung der Abgase der beiden BHKW mit Höhe von 28 m zur BE 2, - von zwei Zuluftventilatoren zur BE 2, - eines Transformators zur BE 2 sowie - von zwei Wärmespeicher mit einem Fassungsvermögen von je 100 cbm als BE Im Zuge der Neuerrichtung des BHKW wird der bestehende Schornstein des bereits installierten BHKW abgetragen. Auf dem verbleibenden Fundament wird ein neuer zweizügiger Schornstein errichtet, der die Abgase der beiden BHKW-Module in die Atmosphäre emittiert. Optional kann zu einem späteren Zeitpunkt in dem Schornstein ein weiterer Zug errichtet werden. Die Art und Größe der beantragten Anlage stellt nach Nr. 1.2.3.2 Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) ein Vorhaben dar, für das nach § 3 c Satz 2 UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen ist. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls, die entsprechend der Kriterien gemäß Anlage 2 des UVPG durchgeführt wurde, ergab, dass erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter gemäß § 1 BImSchG nicht zu besorgen sind und somit die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Das Ergebnis der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls wird hiermit gemäß § 3 a UVPG bekannt gegeben. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Wolfgang Klinger 1. Beigeordneter Amtliche Bekanntmachung Dem Landratsamt Landkreis Leipzig liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) für nachstehende Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen ist bzw. dessen Aufenthalt unbekannt ist. Gemarkung Zöhda AZ: 222-080/14/349-ar (Grundbuchamt Grimma, Grundbuch von Neichen Blatt 61) Eigentümer Fuß, Friedrich Karl Neichen Flurart Unland/Gehölz Flurstück 151 Derjenige, der Eigentumsrechte an vorgezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim Landratsamt Landkreis Leipzig Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsgelegenheiten/SG Kommunalrecht Stauffenbergstr. 4 04552 Borna unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen. Auch Hinweise zu den im Grundbuch eingetragenen Eigentümern unbekannten Aufenthaltes bzw. zu dessen Angehörigen werden entgegengenommen. Carmen Gerths Sachgebietsleiterin SG Kommunalrecht Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten Amtliche Bekanntmachung Dem Landratsamt Landkreis Leipzig liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) für nachstehende Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen ist bzw. dessen Aufenthalt unbekannt ist. 20 Öffentliche Bekanntmachungen 19. April 2014 Gemarkung Zöhda AZ: 222-080/14/350-ar (Grundbuchamt Grimma, Grundbuch von Neichen Blatt 144) - Eigentümer Karl Albin Voland Flurart Unland/Gehölz Flurstück 176 - Derjenige, der Eigentumsrechte an vorgezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim Landratsamt Landkreis Leipzig Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsgelegenheiten/SG Kommunalrecht Stauffenbergstr. 4 04552 Borna unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen. Auch Hinweise zu den im Grundbuch eingetragenen Eigentümern unbekannten Aufenthaltes bzw. zu dessen Angehörigen werden entgegengenommen. Carmen Gerths Sachgebietsleiterin SG Kommunalrecht Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten Öffentliche Bekanntmachung Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Kommunales Forum Südraum Leipzig für das Haushaltsjahr 2014 wurde von der Landesdirektion Sachsen mit Bescheid vom 20.03.2014 genehmigt. Gemäß § 58 Abs. 1 SächsKomZG i.V. mit § 76 Abs. 3 SächsGemO liegt der Haushaltsplan vom 05. bis 13. Mai 2014 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, Raschwitzer Straße 31 in Markkleeberg, öffentlich aus. 2014-03-28 Simone Luedtke Verbandsvorsitzende Haushaltssatzung des Kommunalen Forums Südraum Leipzig für das Haushaltsjahr 2014 Auf der Grundlage von § 74 der SächsGemO in Verbindung mit § 58 SächsKomZG hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunales Forum Südraum Leipzig in ihrer Sitzung am 27.01.2014 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen: - Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses auf Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf Gesamtergebnis auf im Finanzhaushalt mit dem - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzmittelbestands auf festgesetzt. 516.510 EUR 0 EUR - 21.450 EUR 0 EUR - 21.450 EUR 597.650 EUR 619.100 EUR - 21.450 EUR 526.510 EUR 526.510 EUR 0 EUR - 21.450 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR - 21.450 EUR §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. §3 §1 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird: §4 im Ergebnishaushalt mit dem - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf §5 607.650 EUR 629.100 EUR Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 50.000 EUR festgesetzt. Die Verbandsumlage wird auf 0,82 EUR je Einwohner festgesetzt. Sie beträgt insgesamt 139.583,68 EUR und verteilt sich auf die Mitglieder wie folgt: - 21.450 EUR Mitglieder 20.100 EUR - 1.350 EUR 516.510 EUR Böhlen Borna Deutzen Espenhain Groitzsch Großpösna Kitzscher Leipzig Verbandsumlage in EUR 5.474,32 15.927,68 1.365,13 1.886,82 6.258,24 4.364,04 4.242,68 41.000,00 Öffentliche Bekanntmachungen Mitglieder Verbandsumlage in EUR Markkleeberg Neukieritzsch Pegau Regis-Breitingen Rötha Zwenkau Landkreis Leipzig gesamt 19.572,58 4.432,92 5.219,30 3.284,92 2.975,78 7.191,10 16.400,00 139.583,68 Markkleeberg, den 28.03.2014 Simone Luedtke Verbandsvorsitzende Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. 19. April 2014 21 Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. die Verbandsvorsitzende dem Beschluss wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in § 4 Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Markkleeberg, den 28.03.2014 Simone Luedtke Verbandsvorsitzende Allgemeine Informationen Schau doch mal vorbei … Veranstaltungstipps für Ostern im Sächsischen Burgen- und Heideland Eier färben, verstecken und suchen: Ostern hat neben seinem christlichreligiösen Hintergrund vor allem als Familienfest Bedeutung. Der Ostersonntag ist stets der Sonntag nach dem ersten Frühlingsvollmond. 2014 ist dies der 20. April. Die zahlreichen Osterbräuche werden dann wieder lebendig in Orten und Vereinen des Sächsischen Burgen- und Heidelandes. Ob Tagesausflug oder mehrtägiger Kurzurlaub, ob Kultur oder Natur - die Burgen- und Heidelandschaft hat für Paare, Familien und Gruppen vieles zu bieten. Besonders in den ländlichen Gegenden leben fast vergessene Osterbräuche wieder auf. Manche sind christlichen, manche heidnischen Ursprungs. Knisternde Osterfeuer, Spaziergänge und Wanderungen in der erwachenden Natur sowie das Verzieren und die anschließende Suche nach Ostereiern, das Holen von Osterwasser und das Schmücken der örtlichen Brunnen mit verzierten Eiern zu Osterbrunnen gehören zu den Ritualen des Festes. Ausgewählte Veranstaltungstipps: 18. bis 25. April 2014, 11.30 und 15.30 Uhr: Oschatz, Freizeit- und Erlebnisbad Platsch Osterferienspaß mit täglicher Animation für Kinder www.oschatz-erleben.de, Tel. 03435 976240 19. April 2014, 17 Uhr: Wermsdorf, Ovalsaal Schloss Hubertusburg Osterkonzert mit Joachim Schäfer (Trompete) und Prof. Matthias Eisenberg (Klavier) www.freundeskreis-hubertusburg.de, Tel. 034364 81132 19. bis 21. April 2014: Döllnitzbahn - Schmalspurbahn „Wilder Robert“ Osterfahrten zwischen Oschatz, Mügeln und Glossen www.doellnitzbahn.de, Tel. 034362 32343 19. bis 21. April, 10 Uhr: Leisnig, Burg Mildenstein Geschichten & Verspieltes mit dem Märchenzelt „LuginsLand“ zum Osterfest www.burg-mildenstein.de, Tel. 034321 62560 20. April 2014, 10 Uhr: Grimma, Klosterruine Nimbschen Ostersonntag bei Käthe - Jahresauftakt im Rahmen der Lutherdekade www.kloster-nimbschen.de, Tel. 03437 9858285 20. April 2014,15 Uhr: Lossatal, Museum Steinarbeiterhaus Hohburg Folkrock am Osterfeuer www.steinarbeiterhaus.de, Tel. 034263 41344 20. April 2014: Borna, Volkskundemuseum Wyhra Ostereiersuchen im Volkskundemuseum www.volkskundemuseum-wyhra.de, Tel. 03433 851071 20. April 2014: Dahlen, Schlosspark Ostermärchen Tel. 034361 51468 20. April 2014, 10 Uhr: Eilenburg, Tierpark Osterfest www.tierpark-eilenburg.de, Tel. 03423 752984 20. April 2014, 10 Uhr: Mügeln, Glossen „Osterwasser holen“ für Kinder www.stadt-muegeln.de, Tel. 034362 41012 20./21. April 2014: Eilenburg, Mauerturm Osterausstellung Tel. 03423 705463 20./21. April 2014, 10 bis 18 Uhr: Mügeln, Feldbahnschauanlage Glossen Osterfahrtage der Feldbahn www.stadt-muegeln.de, Tel. 034362 41012 21. April 2014, 11 Uhr und 14 Uhr: Leisnig, Burg Mildenstein „Tischlein deck dich“ Rund ums Ei - kleiner Exkurs durch die mittelalterlichen Küche www.burg-mildenstein.de, Tel. 034321 62560 21. April 2014, 16 bis 18 Uhr: Kriebstein, Burg Kriebstein Osterkonzert mit ADORO-Sänger Nico Müller www.burg-kriebstein.eu, Tel. 034327 9520 21. April 2014, 17 Uhr: Grimma, Frauenkirche Oster-Variationen: Orgelkonzert www.frauenkirche-grimma.de, Tel. 03437 9486240 Tourismusverband „Sächsisches Burgen- und Heideland“ e. V. Niedermarkt 1 04736 Waldheim Tel.: 034327 9660 E-Mail: [email protected]