Grünlandumbruch und sonstige Auswirkungen auf die Landschaft

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Grünlandumbruch und sonstige Auswirkungen auf die Landschaft
Ministerium für Landwirtschaft,
Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-Holstein
Expertenanhörung zum Thema „Biogasanlagen“ am 17.9.2007
im Kreishaus Heide
Grünlandumbruch und sonstige
Auswirkungen auf die Landschaft
Margret Brahms
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
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Ziele des europäischen Naturschutzes
Ministerium für Landwirtschaft,
Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-Holstein
Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege:
Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere
und Pflanzen zur Sicherung der Artenvielfalt.
Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen
Erhaltungszustands der natürlichen Lebensräume und wildlebenden
Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse.
Errichtung eines kohärenten ökologischen Netzes besonderer
Schutzgebiete „Natura 2000“
(FFH-Richtlinie)
Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen für alle
europäischen wildlebenden Vogelarten in und außerhalb von
Schutzgebieten
(Vogelschutz-Richtlinie)
Biodiversitätskonvention, Erhaltung der Biologischen Vielfalt
(Rio-Konvention; Göteborg-Agenda des EU-Rats)
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Klimaschutzziele
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Umwelt und ländliche Räume
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Deutliche Verminderung der Emission von Treibhausgasen
Energieeinsparung, Verbesserung der Energieeffizienz
Ersatz fossiler durch erneuerbare Energien:
EU: Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am
Primärenergieeinsatz bis 2020 auf 20%
Bundesregierung:
Erhöhung des Bioanteile im Kraftstoff von 17% (energetisch),
Ersatz beim Erdgasverbrauch durch Biogas bis 2020 von 6%
und bis 2030 von 10%
Folgen: Ausweitung der energetischen Nutzung von Biomasse
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Entwicklung des Dauergrünlandes in S.-H.
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Dauergrünland
Jahr
Fläche
Abnahme (in %) zum Vorjahr
1997
446.460 ha
1998
436.624 ha
- 2,2
1999
417.294 ha
- 4,4
2000
403.264 ha
- 3,4
2001
395.596 ha
- 1,9
2002
381.901 ha
- 3,5
2003
381.993 ha
2004
367.325 ha
- 3,8
2005
356.360 ha
- 3,0
2006
345.897 ha
- 2,9
Quelle : Agrarbericht des Landes Schleswig-Holstein
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Entwicklung der Maisanbaufläche in S-H
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Grünmais (Silomais)
1986 ca. 56.000 ha
1984 bis 1992 circa 50.000 ha (Folge der Milchmengenregelung)
1995 rd. 68.000 ha
2000 rd. 79.000 ha
2005 rd. 102.400 ha
2006 ca. 108.000 ha (Ausweitung Rindviehfütterung u.
Biogasanlagen)
(Zahlen aus Agrarbericht S.-H. 2006)
2007 ca. 122.000 ha
(Zahlen Statistisches Amt für HH und S.-H. 22.8.2007)
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Sicherung des Grünlandanteils
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Erhalt des Dauergrünlandanteils gem. EU-Verordnung
(Verordnung (EG) Nr. 1782/2003)
Verhältnis zwischen Ackerflächen und Dauergrünland in 2003
Reduzierung um max. 10 %
ab Reduzierung um 5 % Option für Verbot / Genehmigung
ab Reduzierung um 8 % Option für verpflichtende Neuanlage
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Biogasanlagen in Schleswig-Holstein > 1 MW
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Kreisweise Verteilung der Anlagen
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Biogasanlagen und Anbaufläche
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Anzahl der
Biogasanlagen > 1 MW
kWel gesamt
Benötigte NawaRo
Anbaufläche (Mais)
101 Anlagen am Netz
35 000
20 000
21 im Bau
11 000
6 500
2 laufende
Genehmigungsverfahren
1 000
500
124
ca. 47 000 kWel
ca. 27 000 ha
Prognose 2009: ca. 225 Anlagen mit 100 MWel
Quelle: StUÄ/Landwirtskammer
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Biogasanlagen im Kreis Dithmarschen
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Standorte der nach BImschG genehmigten Anlagen > 1 MW
Feuerungswärmeleistung (FWL)
Anlagen < 1 MW (= 380 Kwel.) sind nicht erfasst (Genehmigung nach
Baurecht)
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Naturschutzgebiete
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Naturschutzgebiete im Kreis Dithmarschen
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Natura 2000-Gebiete
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Kulisse Natura 2000 in Dithmarschen
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Kulisse Vertragsnaturschutz
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Angebotskulisse Vertragsnaturschutz
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Wasserschutz- und -schongebiete
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Wasserschutzgebiete (schraffiert) und Wasserschongebiete
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Strukturreiche Kulturlandschaften
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Räume mit vielfältigen und durch historische Landnutzungsformen
entstandene Landschafts- und Naturelementen
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Hauptanteil Biomasse: Mais
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Ertragserwartung / Zuchtziel für
spezielle Energiemaissorten
doppelt so hoch wie bei Futtermais
Mais silierfähig, ganzjährig
nutzbar
Mais kann als C4-Pflanze die
Sonnenenergie effektiv nutzen
Aber:
Humuszehrer
Hoher Wasser- und Düngerbedarf
Lange Jugendentwicklung,
später Reihenschluß
Geringe Konkurrenzkraft
> Pflanzenschutzmittel-Einsatz
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Auswirkungen auf den Naturhaushalt
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Belastung natürlicher und
naturnaher Ökosysteme durch
zusätzliche Stoffeinträge:
Nährstoffe, Pflanzenschutzmittel,
Gärreste
Reduzierung der Vielfalt von
Arten und Lebensräumen
(Biodiversität)
Emission anderer
umweltrelevanter Spurengase
wie Lachgas durch erhöhte
Denitrifikation bei
Grünlandumbruch
Zunahme der Barrierewirkung für
viele wandernde Arten
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Auswirkungen auf andere Raumnutzungen
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Nutzungs- und Flächenkonkurrenz durch Biomasseanbau:
in Zielgebieten des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der
Wasserwirtschaft, des Bodenschutzes und deren
Umsetzungsprogramme (Vertragsnaturschutz)
Attraktivitätsverluste für die Naherholung und den Tourismus, Verlust
der kulturellen Identität durch „neue“ Kulturen (z.B. Miscanthus)
mit anderen landwirtschaftlichen Produktionsrichtungen
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Mehr Chancen als Risiken, bei
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Konkretisierung und konsequentem Vollzug der „guten
fachlichen Praxis“ gem. BNatSchG, LNatSchG und BundesBodenschutzgesetz und von Cross Compliance für den
Energiepflanzenanbau
der Förderung von Biogasanlagen; hier stellt das Land seit
2007 spezielle Anforderungen:
1. Erzeugung von „Energiemais“ unter Beachtung folgender
Anbaustandards:
Einhaltung dreifeldriger Fruchtfolge, der Anteil von Mais an den
Ackerkulturen des jeweiligen Maisanbauers darf 50 % nicht
überschreiten.
Bodenbearbeitung nur unmittelbar vor der Maisaussaat und nach der
Maisernte im Herbst nur beim unmittelbar nachfolgenden Anbau einer
Zwischen- bzw. Hauptfrucht zulässig.
Umbruch von Dauergrünland zum Anbau von Mais ist unzulässig.
Bei Anbauflächen > 15 ha Anlage von Blühstreifen mit einer Breite von
mindestens 3 m entlang vorh. Landschaftselementen (z.B. Knicks,
Gräben)
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2. Zur Verwertung der Gärsubstrate ist eine jährliche
Düngeplanung einschließlich eines Flächennachweises
vorzulegen. Sicherstellung, dass
die ausgebrachte N-Menge aus Wirtschaftsdüngern und Gärsubstraten in
der Summe schlagbezogen 170 kg N/ha nicht überschreitet;
die Düngung mit Gärsubstraten bis spätestens zum 15. September eines
jeden Jahres abgeschlossen ist; Umbruch von Dauergrünland zum
Anbau von Mais ist unzulässig.
die N-Wirkung der Gärsubstrate mit mindestens 90% in der
Düngeplanung und im Nährstoffausgleich Berücksichtigung findet; der
Nachweis der ausgebrachten Nährstoffe N, P und K hat über eine
jährliche Analyse der Gärsubstrate zu erfolgen;
die Ausbringung unmittelbar auf oder in den Boden
(Schleppschlauchverfahren, Injektionsverfahren) erfolgt;
die Düngungsmaßnahmen jährlich schlagbezogen dokumentiert werden
(in Form einer Ackerschlagkartei).
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3. Unabhängig von den eingesetzten Inputstoffen müssen aus
Klimaschutzgründen bei Biogasanlagen die Lagerbehälter für die
vergorenen Substrate generell mit einer gasdichten Abdeckung
versehen sein.
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stärkerer Verwendung von Grünlandschnittgut und ohnehin
anfallenden Reststoffen (z.B. Gülle)
größerem Kulturartenspektrum, Stärkung der Biodiversität
ordnungsrechtlichem Schutz von Grünland und
schutzwürdigen Gebieten
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