16/586 - Niedersächsischer Landtag

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16/586 - Niedersächsischer Landtag
Niedersächsischer Landtag − 16. Wahlperiode
Drucksache 16/586
Kleine Anfrage mit Antwort
Wortlaut der Kleinen Anfrage
der Abgeordneten Filiz Polat (GRÜNE), eingegangen am 18.09.2008
Aktivitäten des Vereins Deniz Feneri e. V.
Am 1. September 2008 hat am Landgericht Frankfurt der Prozess gegen den Verein Deniz Feneri
e. V. begonnen. Der Verein soll über 18 Mio. Euro Spendengelder veruntreut und in private Kanäle
gelenkt haben. Der Verein war bundesweit tätig und hat sich hauptsächlich auf Bürgerinnen und
Bürger muslimischer Glaubensrichtung konzentriert. Der Verein warb vor allem über türkische Medien für seine Aktionen und fand so auch Einzug in niedersächsische Haushalte. Demnach gehörte
auch Niedersachsen zum Tätigkeitsgebiet des Vereins Deniz Feneri e. V.
Ich frage die Landesregierung:
1.
Ist der Landesregierung der Wohltätigkeitsverein Deniz Feneri e. V. bekannt, der deutschlandweit und in Niedersachsen aktiv gewesen ist?
2.
Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, in welcher Art und Weise der Verein in Niedersachsen aktiv gewesen ist?
3.
Ist der Landesregierung bekannt, dass gegen den besagten Verein vor dem Amtsgericht
Frankfurt derzeit ein Verfahren wegen Veruntreuung und Zweckentfremdung von Spendengeldern läuft?
4.
Wie bewertet die Landesregierung die diesbezüglichen Berichterstattungen, insbesondere
zum Geschäftsgebaren des Vereins und zum Gerichtsverfahren, in in- und ausländischen
Medien (Frankfurter Rundschau, Hürriyet usw.)?
5.
Gab es im Zuge des Ermittlungsverfahrens gegen Deniz Feneri e. V. auch Ermittlungen und
Razzien in Niedersachsen?
6.
Waren bei den bundesweiten Ermittlungen und Razzien gegen den Verein Deniz Feneri e. V.
auch niedersächsische Beamte beteiligt?
7.
Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Bürgerinnen und Bürger aus Niedersachsen zum
Kreis der Geschädigten gehören und wie viele der zweckentfremdeten Spendengelder aus
Niedersachsen stammen?
8.
In welcher Art und Weise bietet die Landesregierung geschädigten Personen aus Niedersachsen seine Unterstützung an?
9.
Welche Vorkehrungen gedenkt die Landesregierung zu treffen, damit sich derartige Fälle in
Zukunft nicht wiederholen und die Bürgerinnen und Bürger vor derartigen dubiosen Vereinen
und Organisationen geschützt werden?
(An die Staatskanzlei übersandt am 25.09.2008 - II/726 - 128)
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Drucksache 16/586
Antwort der Landesregierung
Niedersächsisches Ministerium
für Inneres, Sport und Integration
- P 23.21-01425/2-II/726-128 -
Hannover, den 20.11.2008
Aus offen zugänglichen Quellen ist bekannt, dass der Verein Deniz Feneri e. V. seit 1998 im Vereinsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main/Hessen eingetragen ist. Zuvor war in der Türkei
eine Wohltätigkeitsorganisation namens Deniz Feneri Dernegi gegründet worden.
Medienberichten zufolge soll der ursprünglich zum Zweck der Unterstützung bedürftiger Menschen
in der Türkei ins Leben gerufene Verein in der Bundesrepublik Deutschland etwa 41 Mio. Euro bei
Muslimen gesammelt und davon etwa 18 Mio. Euro in strafrechtlich relevanter Weise zweckentfremdet haben. In diesem Zusammenhang haben sich vor dem Landgericht Frankfurt am Main
kürzlich drei Funktionäre wegen Betruges zu verantworten gehabt. Inzwischen sind die Verantwortlichen zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt worden.
Sofern Erkenntnisse der Finanzverwaltung zu steuerlichen Angelegenheiten eines (oder mehrerer)
Dritten, wie in diesem Fall des Vereins Deniz Feneri e.V. bestehen sollten, unterliegen diese dem
Steuergeheimnis nach § 30 Abgabenordnung. Eine inhaltliche Beantwortung der aufgeworfenen
Fragen kommt aus steuerlicher Sicht daher nicht in Betracht.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1 und 2:
Die niedersächsische Polizei verfügt über keine eigenen Informationen über Aktivitäten von Deniz
Feneri e. V. Auch sind bei den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen keine Ermittlungsverfahren
im Zusammenhang mit Deniz Feneri e. V. anhängig.
Darüber hinaus ist der genannte Verein kein Beobachtungsobjekt des niedersächsischen Verfassungsschutzes.
Zu 3:
Ja, siehe Vorbemerkungen.
Zu 4:
Die niedersächsische Landesregierung sieht auch vor dem Hintergrund der Pressefreiheit keinen
Anlass, entsprechende Medienberichterstattungen zu kommentieren.
Zu 5 und 6:
Vgl. Antworten zu den Fragen 1 und 2.
Zu 7 und 8:
Der niedersächsischen Landesregierung ist nicht bekannt, ob Bürgerinnen und Bürger aus Niedersachsen zum Kreis der Spenderinnen und Spender gehören, deren Geld in strafrechtlich relevanter
Weise durch den Verein Deniz Feneri e. V. zweckentfremdet worden ist.
Zu 9:
Zivilrechtlich besteht die Möglichkeit, einem Verein die Rechtsfähigkeit zu entziehen, wenn er durch
einen gesetzwidrigen Beschluss der Mitgliederversammlung oder durch gesetzwidriges Verhalten
des Vorstands das Gemeinwohl gefährdet. Die Zuständigkeit und das Verfahren bestimmen sich
nach dem Recht des Landes, in dem der Verein seinen Sitz hat. Zudem bietet das öffentliche Recht
bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die Möglichkeit, Vereine nach dem Vereinsgesetz zu verbieten. Das bestehende rechtliche Instrumentarium dient in seiner Gesamtheit dazu,
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Drucksache 16/586
präventiv und repressiv auch gegen Veruntreuungen und betrügerisches Handeln durch Vereinsverantwortliche vorzugehen.
Im Rahmen ihrer Zuständigkeit geht die niedersächsische Landesregierung bei entsprechenden
Hinweisen entschlossen gegen derartige Vereine vor.
In Vertretung
Wolfgang Meyerding
(Ausgegeben am 27.11.2008)
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