16/586 - Niedersächsischer Landtag
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16/586 - Niedersächsischer Landtag
Niedersächsischer Landtag − 16. Wahlperiode Drucksache 16/586 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat (GRÜNE), eingegangen am 18.09.2008 Aktivitäten des Vereins Deniz Feneri e. V. Am 1. September 2008 hat am Landgericht Frankfurt der Prozess gegen den Verein Deniz Feneri e. V. begonnen. Der Verein soll über 18 Mio. Euro Spendengelder veruntreut und in private Kanäle gelenkt haben. Der Verein war bundesweit tätig und hat sich hauptsächlich auf Bürgerinnen und Bürger muslimischer Glaubensrichtung konzentriert. Der Verein warb vor allem über türkische Medien für seine Aktionen und fand so auch Einzug in niedersächsische Haushalte. Demnach gehörte auch Niedersachsen zum Tätigkeitsgebiet des Vereins Deniz Feneri e. V. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung der Wohltätigkeitsverein Deniz Feneri e. V. bekannt, der deutschlandweit und in Niedersachsen aktiv gewesen ist? 2. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, in welcher Art und Weise der Verein in Niedersachsen aktiv gewesen ist? 3. Ist der Landesregierung bekannt, dass gegen den besagten Verein vor dem Amtsgericht Frankfurt derzeit ein Verfahren wegen Veruntreuung und Zweckentfremdung von Spendengeldern läuft? 4. Wie bewertet die Landesregierung die diesbezüglichen Berichterstattungen, insbesondere zum Geschäftsgebaren des Vereins und zum Gerichtsverfahren, in in- und ausländischen Medien (Frankfurter Rundschau, Hürriyet usw.)? 5. Gab es im Zuge des Ermittlungsverfahrens gegen Deniz Feneri e. V. auch Ermittlungen und Razzien in Niedersachsen? 6. Waren bei den bundesweiten Ermittlungen und Razzien gegen den Verein Deniz Feneri e. V. auch niedersächsische Beamte beteiligt? 7. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Bürgerinnen und Bürger aus Niedersachsen zum Kreis der Geschädigten gehören und wie viele der zweckentfremdeten Spendengelder aus Niedersachsen stammen? 8. In welcher Art und Weise bietet die Landesregierung geschädigten Personen aus Niedersachsen seine Unterstützung an? 9. Welche Vorkehrungen gedenkt die Landesregierung zu treffen, damit sich derartige Fälle in Zukunft nicht wiederholen und die Bürgerinnen und Bürger vor derartigen dubiosen Vereinen und Organisationen geschützt werden? (An die Staatskanzlei übersandt am 25.09.2008 - II/726 - 128) 1 Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/586 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - P 23.21-01425/2-II/726-128 - Hannover, den 20.11.2008 Aus offen zugänglichen Quellen ist bekannt, dass der Verein Deniz Feneri e. V. seit 1998 im Vereinsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main/Hessen eingetragen ist. Zuvor war in der Türkei eine Wohltätigkeitsorganisation namens Deniz Feneri Dernegi gegründet worden. Medienberichten zufolge soll der ursprünglich zum Zweck der Unterstützung bedürftiger Menschen in der Türkei ins Leben gerufene Verein in der Bundesrepublik Deutschland etwa 41 Mio. Euro bei Muslimen gesammelt und davon etwa 18 Mio. Euro in strafrechtlich relevanter Weise zweckentfremdet haben. In diesem Zusammenhang haben sich vor dem Landgericht Frankfurt am Main kürzlich drei Funktionäre wegen Betruges zu verantworten gehabt. Inzwischen sind die Verantwortlichen zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sofern Erkenntnisse der Finanzverwaltung zu steuerlichen Angelegenheiten eines (oder mehrerer) Dritten, wie in diesem Fall des Vereins Deniz Feneri e.V. bestehen sollten, unterliegen diese dem Steuergeheimnis nach § 30 Abgabenordnung. Eine inhaltliche Beantwortung der aufgeworfenen Fragen kommt aus steuerlicher Sicht daher nicht in Betracht. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1 und 2: Die niedersächsische Polizei verfügt über keine eigenen Informationen über Aktivitäten von Deniz Feneri e. V. Auch sind bei den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen keine Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Deniz Feneri e. V. anhängig. Darüber hinaus ist der genannte Verein kein Beobachtungsobjekt des niedersächsischen Verfassungsschutzes. Zu 3: Ja, siehe Vorbemerkungen. Zu 4: Die niedersächsische Landesregierung sieht auch vor dem Hintergrund der Pressefreiheit keinen Anlass, entsprechende Medienberichterstattungen zu kommentieren. Zu 5 und 6: Vgl. Antworten zu den Fragen 1 und 2. Zu 7 und 8: Der niedersächsischen Landesregierung ist nicht bekannt, ob Bürgerinnen und Bürger aus Niedersachsen zum Kreis der Spenderinnen und Spender gehören, deren Geld in strafrechtlich relevanter Weise durch den Verein Deniz Feneri e. V. zweckentfremdet worden ist. Zu 9: Zivilrechtlich besteht die Möglichkeit, einem Verein die Rechtsfähigkeit zu entziehen, wenn er durch einen gesetzwidrigen Beschluss der Mitgliederversammlung oder durch gesetzwidriges Verhalten des Vorstands das Gemeinwohl gefährdet. Die Zuständigkeit und das Verfahren bestimmen sich nach dem Recht des Landes, in dem der Verein seinen Sitz hat. Zudem bietet das öffentliche Recht bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die Möglichkeit, Vereine nach dem Vereinsgesetz zu verbieten. Das bestehende rechtliche Instrumentarium dient in seiner Gesamtheit dazu, 2 Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/586 präventiv und repressiv auch gegen Veruntreuungen und betrügerisches Handeln durch Vereinsverantwortliche vorzugehen. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit geht die niedersächsische Landesregierung bei entsprechenden Hinweisen entschlossen gegen derartige Vereine vor. In Vertretung Wolfgang Meyerding (Ausgegeben am 27.11.2008) 3