Allgemeine Hinweise zur Visumbeantragung

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Allgemeine Hinweise zur Visumbeantragung
Deutsche Botschaft Amman – Visastelle Öffnungszeiten der Visaschalter: Sonntag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Telefondienst: Sonntag bis Mittwoch zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr,
Tel.: 962-6-5901 230, Fax: +962-6-5901 235
E-Mail: [email protected]
Website: www.amman.diplo.de
Die Visa-Antragsformulare sind kostenlos erhältlich
Allgemeine Hinweise zur Visumbeantragung
Der Antrag kann nur nach vorheriger Vereinbarung eines Termins gestellt werden
Die persönliche Vorsprache der Antragsteller ist erforderlich
Anträge müssen bei Vorsprache vollständig sein – das Formular ist vollständig
auszufüllen, alle notwendigen Unterlagen sind beizufügen
Bitte füllen Sie das Formular nicht in arabischer Sprache aus!
Alle arabischsprachigen Urkunden und Unterlagen müssen für Schengenvisa in
deutsch- oder englischsprachiger Übersetzung vorgelegt werden. Für alle anderen
Anträge müssen die Unterlagen im Original mit deutscher Übersetzung vorgelegt
werden. Falls die Übersetzungen nicht vorgelegt werden, muss der Antrag als
unvollständig zurückgewiesen werden.
Anträge für Schengen-Visa können online ausgefüllt und erfasst werden! Bitte besuchen
Sie hierzu:
http://visa.diplo.de
Die Bearbeitungsdauer für ein Schengen-Visum beträgt in der Regel 10 Tage
Details/weitere Informationen (bitte sorgfältig durchlesen!):
Die Deutsche Botschaft Amman ist die einzige zuständige Auslandsvertretung in
Jordanien, an der Visa mit dem (Haupt) Reiseziel Deutschland beantragt werden können.
Die Visastelle der Deutschen Botschaft Amman ist zuständig für Visumntragsteller mit
Wohnsitz in Jordanien. Antragsteller mit Wohnsitz im Irak mit Ausnahme der drei
kurdischen Provinzen Suleyman, Erbil und Dohuk (Antragsteller aus diesen drei
Provinzen, wenden sich an die Deutsche Botschaft Ankara) können wahlweise bei der
Deutschen Botschaft Damaskus oder der Deutschen Botschaft Amman beantragen.
Die Öffnungszeiten der Visastelle: Sonntag bis Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
An den meisten deutschen Feiertagen sowie den höchsten jordanischen Feiertagen
bleibt die Botschaft geschlossen (die Schließungen werden einige Tage vorher durch
Aushang bekannt gegeben).
Es muss ein Termin zur Vorsprache vereinbart werden. Den Termin vereinbaren Sie
über
das
Terminvereinbarungssystem
auf
der
Webseite
der
Botschaft:
https://service.diplo.de/appointment/extern/choose_realmList.do?
locationCode=amma&request_locale=de
Bitte beachten Sie, dass eine Vorlaufzeit von ca. 10 Tagen für die Terminvergabe zu
berücksichtigen ist. Bitte erscheinen Sie eine Viertelstunde vor dem vereinbarten Termin
und legen die Antragsunterlagen vollständig vor. Im Falle der Verspätung muss mit
Zurückweisung gerechnet werden.
Bei Antragstellung ist ein gültiger Reisepass vorzulegen. Die Gültigkeitsdauer muss
die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts in Deutschland um mindestens drei Monate
überschreiten. Irakische Pässe der Serien G, H und A werden anerkannt. Pässe, bei
denen die Unterschrift des Inhabers vorgesehen ist, müssen auch tatsächlich
unterschrieben sein. Bei Anträgen auf Schengen-Visa verbleiben die Pässe während der
gesamten Bearbeitungsdauer (in der Regel 10 Tage) in der Botschaft.
Die Gebühren für ein Schengen-Visum und für ein nationales D-Visum (mit dem Ziel
eines längerfristigen Aufenthalts) betragen 60,- Euro. Die Gebühren können nur bar in
jordanischen Dinar, umgerechnet zum jeweiligen Tageskurs, gezahlt werden. Die
Gebühr wird bei der Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages nicht erstattet.
Weitere Gebühren, abgesehen von eventuellen erforderlichen Legalisationsgebühren,
fallen in der Visastelle nicht an.
Besitzt der Ehepartner des Antragstellers die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates
entfällt die Visagebühr.
Die Entscheidung über die Erteilung des Visums wird von Beamten der Visastelle
getroffen. Dritte (z.B. Sicherheitskräfte, Versicherungsagenten usw.) haben keinen
Einfluss auf die Visumerteilung.
Für Schengen-Visa und nationale Visa unterschiedliche Antragsformulare auszufüllen.
Anträge auf Erteilung eines Schengen-Visums sind zweifach einzureichen, Anträge auf
Erteilung eines nationalen Visums sind dreifach einzureichen.
Die Antragsformulare müssen vollständig und korrekt ausgefüllt werden. Unvollständig
ausgefüllte Anträge oder Anträge mit fehlenden Nachweisen werden nicht
angenommen. Sofern dennoch auf Annahme bestanden wird, kann der Antrag aufgrund
unvollständiger Unterlagen abgelehnt werden. Alle arabischsprachigen Urkunden und
Unterlagen müssen in deutsch- oder englischsprachiger Übersetzung vorgelegt werden.
Falls die Übersetzungen nicht vorgelegt werden, wird der Antrag als unvollständig
zurückgewiesen. Eine Liste mit Übersetzungsbüros finden Sie auf der Webseite
deutschen Botschaft Amman.
Kopien von Unterlagen sind ebenfalls mitzubringen und können nicht von den
Mitarbeitern der Visastelle angefertigt werden.
Die Adresse in Deutschland muss vollständig angegeben sein, (Name der Person oder
des Unternehmens und des Ansprechpartners mit Telefonnummer, Straße und
Hausnummer, Postleitzahl und Ort).
Alle Antragsformulare sind eigenhändig zu unterschreiben.
Die Formulare sind kostenlos bei der Botschaft erhältlich oder können von der Webseite
der Botschaft heruntergeladen werden. Die Formulare können vom Antragsteller selber
– auch handschriftlich- ausgefüllt werden.
Jeder Antragsteller muss einen Sicherheitsfragebogen einfach ausfüllen und
persönlich unterschreiben. Der Fragebogen ist bereits vor Erscheinen in der Botschaft
vollständig auszufüllen. Der Sicherheitsfragebogen kann von der Webseite der
Botschaft heruntergeladen werden.
Die vorzulegenden Passfotos müssen biometriefähig sein. Mehr darüber lesen Sie auf
dem Merkblatt „Anforderungen an Passfotos für deutsche Reisepässe und Visa“ (auf der
Webseite der Botschaft).
Für alle Arten von Schengen-Visa ist schon bei Antragstellung ausreichender
Krankenversicherungsschutz
nachzuweisen
(inkl.
Rückführungsversicherung,
Deckungssumme mindestens 30.000,- Euro). Eine Liste der jordanischen
Versicherungsunternehmen, welche Krankenversicherung für Reisen in SchengenStaaten anbieten, finden Sie auf der Website der Botschaft.
Die Gültigkeitsdauer der Versicherung muss der Gültigkeitsdauer des beantragten
Visums entsprechen.
Die Bearbeitungsdauer für Schengen-Visa beträgt in der Regel 10 Tage. Die Botschaft
bittet, von Rückfragen vor Ablauf der 10 Tage abzusehen. Nur bei frühzeitiger
Antragstellung kann eine Entscheidung über den Visumantrag zu dem gewünschten
Reisebeginn erfolgen.
Es wird empfohlen, die Vorgaben in diesen Hinweisen sowie in den einschlägigen
Merkblättern genau zu beachten und die dort aufgelisteten Unterlagen vorzulegen.
Auf diese Weise werden Rückfragen und Verzögerungen in der Bearbeitung vermieden.
Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache
des Antragstellers erforderlich.
Antragstellung per Post, Fax oder E-Mail ist nicht möglich. Für irakische Antragsteller ist
die persönliche Vorsprache ausnahmslos erforderlich.
Zur Vermeidung von Wartezeiten bei den Antragstellern findet die Abholung der
Pässe in den Büros der German Business Services statt. Sie erhalten bei
Visumbeantragung eine Wegbeschreibung. Diese finden Sie ebenfalls auf der Webseite
der Botschaft. Bei der Abholung fällt eine Gebühr von 2,- JOD an. Das Büro hat keinerlei
eigene Entscheidungsbefugnis.
Ein von der Deutschen Botschaft ausgestelltes Schengen-Visum berechtigt auch zur
Einreise in andere Schengen-Staaten. Auch die Ersteinreise kann über einen
anderen Schengen-Staat erfolgen, sofern das Reiseziel Deutschland ist.
Ein D-Visum (für einen längerfristigen Aufenthalt) berechtigt auch zum Aufenthalt in
anderen Schengenstaaten. D-Visa werden in der Regel für eine Gültigkeitsdauer von
90 Tagen erteilt. Die Umwandlung in einen Aufenthaltstitel erfolgt durch die
Ausländerbehörde in Deutschland.
Ein Schengenvisum berechtigt auch bei längerer Gültigkeitszeitraum nur zu einer
maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen pro Halbjahr. Jede Überschreitung
stellt einen illegalen Aufenthalt im Schengen-Gebiet dar.
Bei der Einreise nach Deutschland sind den Grenzbehörden in der Regel Nachweise über
Krankenversicherungsschutz sowie die Finanzierung des Aufenthalts vorzulegen.
Die entsprechenden Dokumente sind also mitzuführen, sonst kann es zu einer
Zurückweisung an der Grenze kommen.
Auch bei der Vorlage eines vollständigen Antrags besteht kein Anspruch auf Erteilung eines
Schengen-Visums! Die Erteilung ist abhängig vom Ergebnis der ausländerrechtlichen Prüfung
aller beteiligter Behörden.