Beschr\344nkung Punkteerwerb Artikel
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Beschr\344nkung Punkteerwerb Artikel
Die Hapimag-November Überraschung! Punkte verkaufen, das war für viele Aktionäre bisher ein Rettungsanker. Wer selbst nicht mehr in Urlaub fahren konnte oder wollte, verkaufte sein Wohnrecht an einen anderen Miteigentümer! Jährlich zahlt man der Hapimag den Jahresbeitrag für die Aktie. Sollen die als Punkte ausgedrückten, zeitlich beschränkten Wohnrechte auch noch verfallen? Die Hapimag Nutzung zeichnet sich durch ein flexibles Punktesystem aus. Als Anteilseigentümer (Aktionär) kann man dadurch sein Wohnrecht in einer der vielen Anlagen nutzen. Man wollte Urlaub mit Niveau machen. Deshalb hat man Aktien gekauft und Geld investiert. Das Hapimag-Unternehmen hat diese Tendenz unterstützt, verstärkt und ausgenutzt. Zusätzlich zum Aktienverkauf hat man weitere Produkte auf den Markt gebracht. Wohnplan und Ferienpass -mit jeweiligen Jahresbeiträgen- waren langfristig verkaufte Wohnrechte ohne zusätzliche Investition, wie sie bei einem weiteren Aktienkauf nötig gewesen wären. Hapimag hat damit Wohnrechte im Überfluss geschaffen, die als Punkte abgegeben oder verkauft, angenommen oder gekauft werden konnten. Warum entstehen eigentlich Punkte, die man nun veräußern möchte? Es kann sein der Partner hat nun zu viele Aktien (Kinder sind aus dem Haus!), Verhinderung wegen Krankheit und/oder Alter, es konnte keine Wohnung in der gewünschten Zeit gefunden werden, der Partner konnte nicht schon Monate zum Voraus seine Ferien fix planen, die Wohnung war wegen Residenz oder Tandem-Tours nicht verfügbar. Früher hieß es: Ein Partner kann sein Wohnrecht nach eigenem Gutdünken an Dritte abtreten..... Selbst 1996 wurde in den Allgemeinen Bestimmungen zum Erwerb der Mitgliedschaft bei der Hapimag nur vorgeschrieben: Wohnpunkte können mittels vorgegebenem Formular auf das Punktekonto eines anderen Partners übertragen werden. In den Basisinformationen für Hapimag-Partner vom Mai 1997 wird diese technische Regelung der Punkteübertragung erneut dargestellt. Ein kommerzieller Handel war immer ausdrücklich ausgeschlossen! Wenn sich dann die persönliche Situation verändert, altersbedingt oder durch Krankheit, muss das HapimagWohnrecht nicht verfallen. Man kann es eben an andere Aktionäre abgeben. Obwohl sich Hapimag seinen ursprünglichen, vertraglichen Verpflichtungen -die Aktie auf hohem Preisniveau zurück zu kaufen- entledigt, der persönlich finanzielle Verlust war begrenzt, da man die Wohnpunkte verkaufen kann. Ein anderer Aktionär konnte das Wohnrecht übernehmen. So war der Punkteverfall verhindert. Die Wartezeit auf der Rückkaufliste war zu ertragen, andere Aktionäre übernahmen die Wohnrechte. Die eigene Investition wurde durch jemand anderes genutzt. Es gab Diskussionen in den letzten Generalversammlungen der Hapimag zum hohen Stand der Verfallpunkte. Mit Erstaunen nahm der Aktionär zur Kenntnis, dass verfallene Punkte für den Konzern kostenneutral sind. So richtig zu verstehen ist das nicht, die 275.322 verfallenen Punkte von 2007 berühren Hapimag nicht? Das ist die Dividende von über 22.900 Aktien à 12 Punkte. Dafür haben die Aktionäre ihren Jahresbeitrag geleistet. Information des Hapimag-Ferienclub für Aktionäre - HFA (eingetragen Vereinspolizei Wien ZVR 033085072) internationale Aktionärsgemeinschaft, Büroadresse: HFA c/o Rudolf Andermann, Postfach 1325, 50142 Kerpen, Germany (Nr. 01/08). Ein Vermögen von über 4,3 Mio Euro (Jahresbeitrag 2002 = 189,13 Euro x 22.900)! Der Punktekiosk bei Hapimag, Verkäufe bei e-bay oder durch die ehrenamtliche Punktevermittlung des Hapimag-Ferienclub für Aktionäre - HFA waren die Möglichkeiten, diesen Punkteverfall zu reduzieren. Diese Zeiten sind unwiderruflich vorbei. Da wird schwer getrickst! Zunächst wurde der Punktezukauf auf 48 Punkte je Produkt beschränkt, ab 2009 jetzt sogar auf nur noch 12 Punkte. Wer Punkte haben möchte, soll eben Produkte (Aktien u.a.) kaufen. Die alten, treuen Aktionäre, die Hapimag groß gemacht haben, sind längst nicht mehr die Zielgruppe. Warum auch, sie haben ihr Geld eingebracht, mehr will Hapimag nicht. Das erinnert stark an ein Schneeballsystem. Man setzt heute auf neue, junge Kundschaft, die ihre Punkte selbst verbraucht und nicht verkaufen muss. Der Verfall unserer Punkte wird sich durch die Kaufbeschränkung ab 2009 weiter erhöhen. Verfallene Punkte können niemals wertneutral sein, Hapimag muss sich damit Gewinn ausrechnen, sonst würde man uns diese Beschränkungen nicht zumuten. Seit Jahren wird der Hapimag Urlaub durch den Jahresbeitrag und die Nebenkosten teurer. Man muss auch mehr Wohnpunkte für eine Woche einsetzten. Aktionäre werden in ihren Rechten beschränkt und jährlich immer höher belastet. Hapimag trifft nur für sich günstige Entscheidungen, die wir Aktionäre zu akzeptieren und finanzieren haben. Es ist egal, was in den Geschäftsbedingungen steht oder auch nicht steht, alles wird für die Firma günstig ausgelegt bzw. selbst nachträglich passend gemacht. Nun darf man keine Punkte mehr ansammeln um vielleicht zukünftig doch noch bei Hapimag Urlaub zu machen. Nein, jedes Jahr muss man sich nun für seine 12 Punkte je Aktie einen Käufer suchen, denn der darf nur diese 12 Punkte je Produkt jährlich erwerben. Es gibt leider keinen Großaktionär, auf dessen Meinung die Hapimag Rücksicht nehmen muss! Wie lange hält sich Hapimag an die eigenen Aussagen? In den Erlebniswelten die für die Monate Mai bis Oktober 2009 heißt es noch bei den Reservations- und Buchungsbestimmungen auf Seite 71: Der Erwerb von Punkten (Kauf oder Schenkung) ist auf 48 Punkte pro Produkt und Kalenderjahr beschränkt. Welche Zuverlässigkeit haben diese Festlegungen überhaupt noch, wenn nun in einer Holiday-Zeitschrift vom November 2008 eine weitere Einschränkung schon ab 1.1.2009 nachgeschoben wird. Darf man diese Kehrtwende als Willkür bezeichnen? Und wenn man dann noch diese merkwürdige Begründung dazu erfährt: Durch die weitere Beschränkung wolle man einen Ausgleich zwischen den Interessen der investitionswilligen Aktionäre und den Bestandsaktionären finden! Diese Argumentation ist völlig irreführend und falsch, weil gerade über den Punktehandel ein Ausgleich zwischen den Bestandaktionären gefunden wird. Jenen, die gerne mehr Urlaub mit Hapimag unternehmen möchten und jenen, die aus welchen Gründen auch immer - alters-/gesundheitsbedingt- eben die Wohnpunkte nicht nutzen können. Sie können über den Punkteverkauf wenigstens ihre Jahresgebühren finanzieren. Information des Hapimag-Ferienclub für Aktionäre - HFA (eingetragen Vereinspolizei Wien ZVR 033085072) internationale Aktionärsgemeinschaft, Büroadresse: HFA c/o Rudolf Andermann, Postfach 1325, 50142 Kerpen, Germany (Nr. 01/08). Insbesondere für Hapimag-Aktionäre, die auf den Punkteverkauf angewiesen sind, ist diese Vorgehensweise von Hapimag ein Schlag ins Gesicht.! Denjenigen Aktionäre, die über einen Punktezukauf richtigerweise die Infrastuktur von Hapimag stärker nutzen wollen, stehen Aktionäre gegenüber (Punkteverkäufer), die die Infrastruktur eben nicht nutzen. Hapimag kommt doch durch die stärkere Nutzung der Infrastruktur durch einige wohnpunktekaufwillige Aktionäre zu Gute. Hierdurch wird die durchschnittliche Belegungsrate in den Resorts möglichst hoch gehalten. Es werden auch andere kostenpflichtige Leistungen in den Resorts in Anspruch genommen. Wenn Sie mit dieser neuen Regelung der Einschränkung des Punktezukaufes nicht einverstanden sind, sollten Sie bei der Hapimag dagegen protestieren. Schicken Sie bitte dem HFA eine Kopie dieses Protestes! Mail an: [email protected] oder Fax an: 0041 41 767 89 05 oder Brief an: An den Verwaltungsrat der Hapimag Neuhofstr. 8/12 6349 Baar Schweiz So könnte Ihre Mail oder Ihr Brief lauten: Mein Protest gegen die Einschränkung im Handel des Wohnrechtes (Punktehandel) Meine Partnernummer: Durch die Zahlung meines Jahresbeitrages erwerbe ich bei der Hapimag Wohnrechte. Diese Wohnrechte werden in Punkten ausgedrückt. Der Punktehandel zwischen den Aktionären wird durch Regelungen der Hapimag erschwert. Schon die bisherige Erwerbseinschränkung auf 48 Punkte je Produkt verstößt gegen den Grundgedanken der Hapimag-Idee. Nun soll man zukünftig nur noch 12 Punkte je Produkt erwerben dürfen. Damit erfolgt eine deutliche Einschränkung meiner Rechte als Aktionär und Punkteabgeber sowie als Aktionär und Punkteabnehmer, gegen die ich protestiere. Hiermit fordere ich, dass Hapimag die ursprünglich mögliche Übertragung und Annahme der Wohnrechte zwischen den Aktionären wieder uneingeschränkt zulassen soll! weitere Information: Hapimag Punkteerwerb eine Zusammenstellung der bisherigen Entwicklung Information des Hapimag-Ferienclub für Aktionäre - HFA (eingetragen Vereinspolizei Wien ZVR 033085072) internationale Aktionärsgemeinschaft, Büroadresse: HFA c/o Rudolf Andermann, Postfach 1325, 50142 Kerpen, Germany (Nr. 01/08). Hapimag - Punkteerwerb Sollen noch mehr Punkte, die von den Partnern mit dem Jahresbeitrag als Dividende erworben werden, verfallen, ohne dass etwas dagegen gemacht werden kann? 2008: wird im Hapimag-Holiday vom November 2008 auf Seite 10 eine Änderung der Bedingungen mitgeteilt: Auszug “Wer einmal zu wenig Punkte hat, kann im Punktekiosk pro jahresbeitragspflichtigem Produkt ab 2009 maximal 12 Punkte dazukaufen. Die Einschränkung beim Punkteerwerb auf 12 Punkte pro jahresbeitragspflichtigem Produkt (die für sämtliche Erwerbsvorgänge gilt), ist ein wichtiger Schritt, um ...... “ Im Geschäftsbericht der Hapimag für das Jahr 2007 sind auf der Umschlagseite innen die Verfallpunkte angegeben: Verfallpunkte Aktien: 2007 2006 2005 2004 2003 275.322 257.438 231.109 226.247 242.691 Der Umgang mit den Wohnpunkten ist in den Statuten der Hapimag nicht geregelt. In den auswertbaren Papieren, die von der Hapimag im Laufe der Jahre verteilt wurden, sind folgende Formulierungen zu finden: 1976: In einer Druckschrift “Prospekt und allgemeine Bestimmungen zur Vereinbarung über Aktienkauf und Darlehensgewährung” (9.76/V/2000/41) heißt es in 4. Die Wohnberechtigung: 4.3 Der Partner kann sein Wohnrecht nach eigenem Gutdünken an Dritte abtreten,...... 4.4 Ein kommerzieller Handel mit Wohnrechten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verwaltungsrates. 1985: In einer weiteren Druckschrift “Prospekt und allgemeine Bestimmungen zur Vereinbarung über Akteinkauf und Darlehensgewährung” (7.85/MV/18000/426) wird diese Linie bestätigt. 1996: Unter dem Titel: Aktie Hapimag/Havag “Allgemeine Bestimmungen zum Erwerb der Mitgliedschaft bei der Hapimag” (0296/NDS/2000D) heißt es unter 7. Die Übertragung 7.3 Wohnpunkte können mittels vorgegebenem Formular auf das Partnerkonto eines anderen Partners übertragen werden. 7.5 Ein kommerzieller Handel mit Punkten und Urlaubsbestätigungen ist nicht zulässig. 1996: In einem Merkblatt zum Rückkauf von Hapimag-Aktien (PSE/03.1996) heißt es unter dem Schlagwort Wohnrechtspunkte: Hapimag kauft keine Wohnrechtspunkte zurück. Sie haben jedoch weiterhin das Recht, diese zu den üblichen Bedingungen abzuwohnen oder an andere Partner zu übertragen. Information des Hapimag-Ferienclub für Aktionäre - HFA (eingetragen Vereinspolizei Wien ZVR 033085072) internationale Aktionärsgemeinschaft, Büroadresse: HFA c/o Rudolf Andermann, Postfach 1325, 50142 Kerpen, Germany (Nr. 01/08). 1997: In einer “Basisinformation für Hapimag Partner” Ausgabe Mai 1997 heißt es unter der Überschrift: Das Hapimag-Punktesystem 3. 3. Satz 4: Wohnpunkte können mittels eines Formblattes auf das Konto eines anderen Partners übertragen werden. 2004: Im Holiday Extra Ausgabe Mai 2004 heißt es auf Seite 10 unter der Überschrift “Aus Punktebörse wird Punktekiosk” unter anderem: Mit der Einführung des Punktekiosk wird die Übernahme von Punkten durch Dritte (Kauf oder Schenkung) generell auf 48 Punkte pro Produkt und Kalenderjahr beschränkt. D.h. mit einem Produkt können höchstens 48 Punkte pro Kalenderjahr übernommen werden (Ausnahme besteht bei Erbfolge); bei zwei Produkten (z.B. einer Aktie und einem Ferienpass oder Wohnplan), können 96 Punkte pro Kalenderjahr zugekauft werden. U.s.w. 2004: In den Teilnahmebedingungen für den Hapimag Punktekiosk vom 23.07.2004, mit denen sich jeder Nutzer des Kiosk einverstanden erklärt, wird festgelegt unter 5. Kommerzieller Handel Eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken ist untersagt. Es gelten daher folgende Beschränkungen: a) Der Zukauf von Punkten ist auf 48 Punkte pro Produkt und Kalenderjahr limitiert, d.h. ein Partner mit z.B. einer Aktie kann 48 Punkte pro Kalenderjahr dazukaufen. Besitzt er zwei Aktien (oder eine Aktie und einen Ferienpass/Wohnplan), kann er 96 Punkte pro Kalenderjahr zukaufen.. In den Schlussbestimmungen heißt es unter 4. Hapimag behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. ..... 2005: In der nächsten Hapimag-GV in der Schweiz am 13. Mai 2005 wird im Protokoll zum Traktandum 3 festgehalten: 1. Rudolf Andermann setzt sich dafür ein, dass die Beschränkung des Punktezukaufs auf 48 Punkte pro Jahr und Aktie aufgehoben wird. Antwort von Kurt Scholl: Die Verfallpunkte sind von 248.000 im Jahr 2003 auf 229.000 im Jahr 2004 zurückgegangen. Dies ist auch das Resultat der Einführung des Punktekiosks. Der Punktekiosk soll jedoch nicht dazu missbraucht werden, dass ein Partner, der nur eine Aktie in Hapimag investiert hat, Hunderte von Punkten dazukauft und damit Wohnraum der anderen Partner belegt. Mit der Beschränkung des Zukaufs auf 48 Punkte pro Jahr und Aktie kann man schon einen ordentlichen Urlaub machen. Der Punktekiosk bewirkt, dass sich der Punktepreis stabilisiert hat. Ziel ist es, dass Partner, die über den Punktekiosk Punkte verkaufen, mehr erhalten als nur den Jahresbeitrag. Zum Traktandum 5 ist festgehalten: 1. Kurt Lewandowsky: Herr Lewandowsky kommt auf die Beschränkung des Punktezukaufs auf 48 Punkte pro Aktie und Kalenderjahr zurück und plädiert dafür, diese Einschränkung wenigstens für Kranke und sozial Bedürftige aufzuheben, da es vielfach schwierig ist, für angesparte Punkte mehrere Käufer zu finden. ...... Es ist festzustellen, dass ausser den Vertretern des HFA niemand der anwesenden Aktionäre gegen die Beschränkung eines Punktezukaufes argumentierte. 2005: Die “Basisinformation für Hapimag Partner” Ausgabe Dezember 2005 formuliert dazu unter der Überschrift: Das Hapimag Punktesystem 3. Satz 5: Wohnpunkte können mittels eines Formblattes (evtl. gegen eine Bearbeitungsgebühr) oder im passwortgeschützten Bereich der Hapimag Web-Seite <<www.hapimag.com>> auf das Konto eines Zusammenstellung vom 24.11.2008 anderen Partners übertragen werden. Information des Hapimag-Ferienclub für Aktionäre - HFA (eingetragen Vereinspolizei Wien ZVR 033085072) internationale Aktionärsgemeinschaft, Büroadresse: HFA c/o Rudolf Andermann, Postfach 1325, 50142 Kerpen, Germany (Nr. 01/08).