Patente, Marke und Lizenzen in Russland - Deutsch
Transcription
Patente, Marke und Lizenzen in Russland - Deutsch
Immer eine gute Idee – Patente, Marke und Lizenzen in Russland Prof. Dr. Andreas Steininger, Dipl.-Ing. Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Rechtsschutzes in Russland allgemein Katastrophales Bild in Deutschland über die Rechtslage in Russland: „Russlands Polizei beherrscht das Land … Milizen schmieren, erpressen, foltern, töten, deformieren die ganze Gesellschaft“ (FAZ, 25 Juli 2009), „Wie ich auf den Hund kam. Wilde Rudel in Moskau.“ (FAZ, 2. August 2009). „Dieser grinsende Russe dreht uns den Gashahn zu“ (Bild, 9. Januar 2009), „Wild, wild beach … Menschen am schwarzen Meer, deren Leben von Vodka, Karaoke und Gewalt bestimmt ist“ (WDR, 3. September 2009, 23.15-00.40 Uhr) Prozesse gegen Chodorkowksij und zum Mord an Politkovskaja: Beispiele für die Korruptheit der Justiz Thema dieses Vortrages ist eigentlich gewerblicher Rechtsschutz bzw. der Schutz geistigen Eigentums in Russland und nicht die Schreckensmeldungen der Medien über Chodorkowski und Politkovskaja Es wäre jedoch falsch, dieses mediale Bild zu ignorieren und so zu tun, als könne der gewerbliche Rechtsschutz isoliert betrachtet werden Zu beachten daher: Spannungsverhältnis von gewerblichen Schutzrechten und Recht allgemein, Politik, ökonomischen Vorgaben und öffentlicher Wahrnehmung der russischen Justiz Probleme im russischen Justizsystem lassen sich sicherlich nicht verneinen: objektiveres Bild jedoch notwendig 2 Grundlage des Schutzes des Geistigen Eigentums: 4. Teil des ZGB Uberblick über die Regelungsbereiche des 4. Teiles des ZGB Allgemeine Bestimmungen (Kapitel 69) Urheberrecht (Kapitel 70) Mit dem Urheberrecht verbundene Rechte (Kapitel 71) Patentrecht (Kapitel 72) Rechte an Züchtungen (Kapitel 73) Rechte an Topologien von integrierten Mikroschaltungen (Kapitel 74) Rechte an Know-How (Kapitel 75) Rechte an der Individualisierung juristischer Personen, Waren, Werkleistungen, Dienstleistungen und Unternehmen (vor allem Markenrecht, Kapitel 76) Rechte an der Nutzung von Ergebnissen von geistiger Tätigkeit an Bestandteilen einheitlicher Technologie (Kapitel 77) (auf die fettgedruckten Kapiteln wird im folgenden eingegangen) 3 Patente drei Kathegorien von Patenten: Patente auf eine Erfindung Patente auf ein Gebrauchsmuster (technische Ausführungen von Produktionsmitteln) Patente auf Geschmackmuster (Designerische Lösungen) problematisch: Grenzen zwischen unterschiedlichen Erfindungsarten verschwimmen Voraussetzungen für die Patenterteilung (wie in Deutschland) vor allem: Neuheit Erfinderische Tätigkeit/erfinderischer Schritt/Originalität Gewerbliche Anwendbarkeit • Bewertung: Positiv: Verkürzung der Prüffristen bei der Anmeldung Problem: jede kleinere Änderung kann bereits zu einem neuen Patent führen und den Patentschutz verwässern; hier fehlt genauere Bestimmung Internationale Anmeldung: nicht automatisch Schutz in Russland Insgesamt: internationale Standard 4 Marken • Anmeldung beim Rospatent; kann aber durch eine internationale Anmeldung erreicht werden • Anmeldung in russischer Sprache mit Angabe des Wortes oder Bildes der Marke der internationalen Klasseneinteilung für die Waren und Dienstleistungen (Nizzaer Klassifikation) • Anmelder sind allein juristische Personen natürliche, aber unternehmerisch tätige Personen (Registrierung nach Art. 23 ZGB) Schutz auf 10 Jahre nach der Anmeldung; Verlängerungsoption auf weitere 10 Jahre; hierbei keine Änderung der Schutzdauer im neuen ZGB Bewertung: Positiv: die Firma eines Geschäftes wird vom Markenrecht mit umschlossen: einheitliche Regelung Prüffristen wie beim Patentrecht verkürzt 5 Bewertung der rechtlichen Grundlagen 4. Teil des ZGB: sehr weit gefächerter Regelungskanon im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, die in Deutschland zersplitterten Regelungen zusammenfasst ein Mehr an theoretischer Rechtssicherheit durch: Zusammenfassung aller Regelungen zum geistigen Eigentum Einheitliche Anspruchsgrundlagen bei Schutzrechtsverletzungen Druck auf Behörden durch Verkürzung der Prüffristen bei den Anmeldeverfahren Neuer 4. Teil des ZGB schließt Regelungslücken; hierbei vor allem für die Praxis relevant Regelung von: Lizenzverträgen Know-How Sortenschutz Insgesamt positive Bewertung von der theoretischen Rechtslage her 6 Hält die Praxis, was die Theorie verspricht? nach Bismarck: „gute Beamte können schlechte Gesetze aufwiegen; gute Gesetze schlechte Beamte jedoch nicht“ Häufigste Probleme: Versäumte Patentanmeldung „Patentracketiere“ Markenmissbrauch durch Anmeldung kyrillischer Marken oder Domains • Was sind die „Spieler“ beim gewerblichen Rechtsschutz in Russland und werden diese mit den Problemen fertig? Russisches Patent- und Markenamt, genannt Rospatent Ordentliche Gerichte und Arbitragegerichte Sonstige Behörden, insbesondere Antimonopolbehörde FAS in der Regel ausländischer Investor, russischer Distributor Rechtsanwälte und Patentanwälte 7 häufiges Praxisproblem Nr. 1: versäumte Patentanmeldung • • • Problem: häufig gemachte Erfahrung: bei Investitionen in Russland wird an alles gedacht (Kauf eines Grundstücks, Einfuhrgenehmigung, Arbeitsverträge etc.), nicht jedoch daran, die Grundlage des technischen Produktes, das man in Russland verkaufen oder gar produzieren lassen will, zu patentieren; Mögliche Folge: Konkurrent meldet das Produkt aufgrund des nach russischem Recht engen Äquivalenzbereiches mit einigen Modifikationen an und verlangt dann vom eigentlichen Erfinderunternehmen selber Patentgebühren (sogar legal) Schutzmöglichkeiten: Primär: vor der Platzierung eines Produktes auf dem russischen Markt, sollte die zugrunde liegende Erfindung durch eigene Anmeldungen in Russland (nicht nur internationale Anmeldung) sowie möglichst vieler Abwandlungen gesichert werden („Abstecken des Marktes“) Ansonsten: Einleitung eines Annullierungsverfahrens gegen das Konkurrenzprodukt von der Kammer für Patentstreitigkeiten des Rospatent (siehe nachfolgende Folie) 8 Häufiges Praxisproblem Nr. 2: „Patentracketiere“ • Problem: ähnlich wie bei der versäumten Patentanmeldung: Unternehmen verfügt über eine Erfindung und nutzt diese in der RF, wobei Erfindung in der RF nicht oder nicht ausreichend geschützt; so genannte „Patentracketiere“ nutzen gezielt Schutzlücken aus und ahmen das Patent nach und melden es beim Rospatent an Unterschied zu der Kathegorie der einfach nur versäumten Patentanmeldung: Patentracketiere wesentlich agressiver und organisierter in der Vorgehensweise; in der Regel werden Staatsanwaltschaft und Polizei gegen die Patentverletzer, also die eigentlichen Erfinderfirmen mobilisiert Folge: Patentracketiere verlangen Lizenzgebühren; wenn nicht gezahlt wird: Patentverletzungklage, Einschaltung der Miliz gegen die eigentliche Erfinderfirma Schutzmöglichkeiten: analog zur versäumten Patentanmeldung, also Primär: vor der Platzierung eines Produktes auf dem russischen Markt, Patentanmeldung Ansonsten: Einleitung eines Annullierungsverfahrens gegen das Konkurrenzprodukt von der Kammer für Patentstreitigkeiten des Rospatent 9 Häufiges Praxisproblem Nr. 3: Markenmissbrauch Markenmissbrauch durch: Anmeldung einer Marke durch Dritte in kyrillischer Schrift Anmeldung einer Domain Prinzipiell mit einem Produkt, einer Marke oder sonstigem Schutzrecht vor Eintritt auf den russischen Markt, Markt nach ähnlichen Schutzrechten durch Patent- oder Rechtsanwälte prüfen lassen; wenn keine Konkurrenz-Schutzrechte vorhanden: Markt „abstecken“, in dem man selber Schutzrechte für ein Produkt breitflächig anmeldet bei konkurrierenden Anmeldungen von kollidierenden Schutzrechten oder Verletzungen der Schutzrechte, sofort durch Klagen bei Rospatent oder Arbitragegerichten vorgehen 10 Rospatent und Patentstreitkammer Russisches Patent- und Markenamt (Rospatent) zuständig für: Registrierung aller Arten von eintragbaren Schutzrechten (Patente, Marken, Software fakultativ) Annullierung von bereits eingetragenen Schutzrechten über die Kammer für Patentstreitigkeiten: Bespiel: Annullierungsverfahren für ausländische Investoren vor allem immer dann relevant, wenn ein anderes Unternehmen eine Marke oder ein Patent „abgekupfert“ und auf eigenen Namen angemeldet hat praktische Erfahrung: Registrierungspraxis sehr breitflächig, d.h. schon bereits bei geringfügigen Abwandlungen von Patenten, Marken, Gebrauchsmustern und Geschmacksmustern wird registriert führt teilweise zu Missbrauch des Patentrechts und Patentinflation Fazit: Problembewältigung kann durch Rospatent und Patentstreitkammer nicht gelingen 11 Gerichte in der Regel entscheiden Arbitragegerichte bei Geistigem Eigentum: Schadensersatzklagen bei Rechtsverletzungen Berufungsverfahren gegen Entscheidungen der Kammer für Patentstreitigkeiten des Rospatent (damit Kontrollorgan des Rospatent) Unterlassungsverfahren Praktische Erfahrung: Ordentliche Gerichten: Rechtsschutz schwieriger: Richter häufig unerfahren und beeinflussbar bei den Arbitragegerichten: Richter souveräner; grundsätzlich auch Tendenz, bei Berufungssachen die Entscheidungen der Patentstreitkammer des Rospatent zu bestätigen; aber Richter aufgrund ihrer Erfahrung in Wirtschaftssachen auch abweichender Meinung Ergebnis: insgesamt wäre es unseriös, Probleme der Gerichtsbarkeit im Zusammenhang mit gewerblichen Rechtsschutz zu verneinen; die Entscheidungspraxis ist jedoch deutlich besser, als der in westlichen Medien kolportierte Ruf Fazit jedoch: sich allein auf die effektive Hilfe von Gerichten zu verlassen, ist nicht ausreichend 12 Sonstige Behörden, FAS Wesentliche Rolle bei Schutz geistigen Eigentums spielt auch die Staatsanwaltschaft und die Antimonopolbehörde FAS Beispiele: Nachahmung von Patenten: Strafverfolgung nach Art. 147 StGB Den Wettbewerb verzerrende Werbung durch Nutzung einer Marke Praktische Erfahrung Staatsanwaltschaft und FAS spielen eine wichtige Rolle bei der Verfolgung von Rechtsgutsverletzungen; hohes Drohpotential teilweise jedoch unberechen- und beeinflussbar; kommen häufig zu zweifelhaften Entscheidungen, die von den Gerichte wieder korrigiert werden Fazit: Einschaltung dieser Organe: ultima ratio 13 Handlungsmöglichkeiten bei Schutzrechtsverletzungen • Problem: typische Schutzrechtsverletzung gezielte Nachahmung, in Umlaufbringen von Produkten, die einem Patentschutz unterliegen, Werbung für solche Produkte Folge: eigentlicher Patentinhaber verliert Marktanteile und damit Gewinn; vor allem meist schlechte Nachahmungen, so dass sich der schlechte Ruf auf das Original überträgt Schutzmöglichkeiten: zivilrechtliche Klage vor einem Arbitragegericht (jur. Personen) oder ordentlichen Gericht (bei natürlichen Personen): Schadensersatz, Unterlassung und vor allem auch öffentliche Richtigstellung strafrechtliches Verfahren nach Art. 147 StGB (Strafrahmen von Monatslöhnen bis 5 Jahre Haft) Ordnungswidrigkeitsverfahren: Ordnungsgeld und insbesondere Zerstörung der Artefakte Vorgehen über die staatliche Antimonopolbehörde FAS wegen unlauteren Wettbewerbs Insgesamt: theoretisch breit angelegte Möglichkeiten, sich gegen Schutzrechtsverletzungen zur Wehr zu setzen 14 Fazit: Schutz geistigen Eigentums in Russland Theorie: Schutz geistigen Eigentums normativ durch den am 1.1.2008 in Kraft getretenen 4. Teil des ZGB gut ausgestaltet Besonders positiv hervorzuheben Praxis: Effektiver Rechtsschutz nicht in jedem Fall gewährleistet; Rospatent patentiert zu breitflächig Ordentliche Gerichte, Staatsanwaltschaft, FAS teilweise unberechenbar, jedoch nicht generell zu verurteilen Arbitragegerichte leisten im gewerblichen Rechtsschutz teilweise hervorragende Arbeit Ergebnis: Bei geplanten Investitionen: flächendeckende Anmeldung der Schutzrechte in Russland: „Wer nicht erfindet, verschwindet; wer nicht patentiert verliert“ (Ernst Otto Häßer) Insgesamt sehr guter Schutz in Theorie; problematischer Schutz in der Praxis, jedoch bei weitem positiver einzuschätzen, als in westlichen Medien kolportiert 15 Vortrag Prof. Dr. jur. Andreas Steininger, Dipl.-Ing. Counsel Rödl & Partner Business Center LeFort Elektrosawodskaja ul. 27 -2 107023 Moskau / Russland [email protected] Tel.: +7 (495) 933 51 20 Fax: +7 (495) 933 51 21 16 Ihr Ansprechpartner Taras Derkatsch Jurist Rödl & Partner Business Center LeFort Elektrosawodskaja ul. 27 -2 107023 Moskau / Russland [email protected] Tel.: +7 (495) 933 51 20 Fax: +7 (495) 933 51 21 17 Ihr Ansprechpartner Roman Gromovoj Leiter der Prozessabteilung Rechtsanwalt Rödl & Partner Business Center LeFort Elektrosawodskaja ul. 27 -2 107023 Moskau / Russland [email protected] Tel.: +7 (495) 933 51 20 Fax: +7 (495) 933 51 21 18