Freiburger Mietspiegel 2011
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Freiburger Mietspiegel 2011
Mietspiegel Innenseite Deckblatt Werbung 1/1 Seite Schemmer) 2011 - 2012 (gültig von 01.01.2011 bis 31.12.2012) • Schutzgebühr 7,50 € Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort......................................................................................................................... 3 Mietspiegel der Stadt Freiburg...................................................................................... 4 1. Welche wichtigen Änderungen hat die Neuauflage ergeben?................................. 5 2. Über was gibt der Mietspiegel Auskunft? Inhalt, Funktion u. Aufbau des Mietspiegels............................................................ 6 3. Ortsübliche Vergleichsmiete für die Wohnung........................................................ 8 3.1 Zu / Abschläge für Wohnraum............................................................................... . 3.1 a Baualter.............................................................................................................. 10 3.1 b Art und Beschaffenheit....................................................................................... 11 3.1 c Ausstattung......................................................................................................... 12 3.1 d Wohnlage........................................................................................................... 14 3.2 Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete...................................................... 17 3.3 Preisspannen........................................................................................................ 18 Wohnlagenkarte........................................................................................................... 20 Straßenverzeichnis zur Wohnlagenkarte...................................................................... 22 Auszug aus den mietrechtlichen Vorschriften des BGB............................................... 26 Haus & Grund EigentümerschutzGemeinschaft Haus & Grund Immobilien GmbH Rechtsberatung Bau- und Energieberatung Steuerberatung u.v.m. Vermietung Verkauf Verwaltung Wir sind die Interessenvertretung für das Immobilieneigentum in Freiburg und Umgebung. Telefon 0761 / 38 056-0 Telefax 0761 / 38 056-60 Sprechen Sie mit uns, denn ® Haus & Grund wir kennen uns aus in FreiErbprinzenstraße 7 burg und Umgebung 79098 Freiburg www.haus-grund-freiburg.de Telefon 0761 / 38 95 60-0 Telefax 0761 / 38 95 60-55 10 Vorwort Vorwort Sehr geehrte geehrte Damen Damen und und Herren, Herren, Sehr auf ausdrücklichen ausdrücklichen Wunsch der und Mieterund auf Wunsch der MieterVermieterVermieterseite hat der Gemeinderat die Neuerstellung seite hat der Gemeinderat die Neuerstellung des Freides Freiburger Mietspiegels 2011 der Regressiburger Mietspiegels 2011 nach der nach Regressionsmethoonsmethode in Auftrag gegeben. Unter Moderation des de in Auftrag gegeben. Unter Moderation des aneranerkannten Mietrechtsexperten, Herrn Hubert Blank, kannten Mietrechtsexperten, Herrn Hubert Blank, RichRichter wurden in einer paritätisch besetzten Arter a.D.,a.D., wurden in einer paritätisch besetzten Arbeitsbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertregruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern tern Mietervon MieterVermieterseite der Fragenkavon und und Vermieterseite u.a. u.a. der Fragenkatalog talog erstellt und Bearbeitungshinweise die Mieterstellt und Bearbeitungshinweise für diefür Mietspiegelspiegelbroschüre formuliert. es der Arbeitsbroschüre formuliert. Auch istAuch es deristArbeitsgruppe zugruppe zusammen mit dem Institut GEWOS gelungen, sammen mit dem Institut GEWOS gelungen, die Andie Anwenderfreundlichkeit des Mietspiegels insgesamt wenderfreundlichkeit des Mietspiegels insgesamt zu zu optimieren. Fachlich begleitet wurde die Arbeitsoptimieren. Fachlich begleitet wurde die Arbeitsgruppe gruppe von Fachleuten aus der Verwaltung und den von Fachleuten aus der Verwaltung und den Gerichten. Gerichten. vum dar. Aus verfahrenstechnischer Sicht stellt die vorliegende AusAuflage verfahrenstechnischer Sicht stellt die vorliegende 9. des Freiburger Mietspiegels somit ein No9. Auflage des Freiburger Mietspiegels somit ein Novum dar. Ich danke dem Institut GEWOS und allen an der Mietspiegelerstellung beteiligten InstituIch danke Institutfür GEWOS allen an der Mietspiegelerstellung beteiligten Institutionen unddem Personen die sehrund gute Zusammenarbeit. Mein ganz besonderer Dank gilt tionen und Personen für die sehr gute Zusammenarbeit. Mein ganz besonderer Dank gilt den Freiburger Mieterinnen und Mietern und auch den Vermieterinnen und Vermietern, denmit Freiburger Mieterinnen und Mietern auch den Vermieterinnen die ihrer freiwilligen Teilnahme an derund Befragung diesen Mietspiegelund erstVermietern, ermöglicht die mit ihrer freiwilligen Teilnahme an der Befragung diesen Mietspiegel erst ermöglicht haben. haben. Otto Neideck Otto Neideck Erster Bürgermeister Erster Bürgermeister Seite 3 Mietspiegel der Stadt Freiburg Bei dem vorliegenden Mietspiegel 2011 handelt es sich um eine Neuerstellung gemäß den Bestimmungen des § 558d Abs. 2 S. 3 BGB. Er basiert auf der Grundlage von persönlichen Umfragen bei Bewohnerinnen und Bewohnern von nicht preisgebundenen Wohnungen im Stadtgebiet von Freiburg im Breisgau. Die Angaben des Mietspiegels beruhen auf einer repräsentativen Zufallsstichprobe von 2.047 Wohnungen, die zum Stichtag 01. Juli 2010 im Stadtgebiet von Freiburg erhoben wurden. Die Datenerhebung und die Auswertung des Datenmaterials erfolgte durch GEWOS Institut für Stadt-, Regionalund Wohnforschung, Hamburg. Das dem Mietspiegel zugrunde liegende regressionsanalytische Auswertungsverfahren ermöglicht detaillierte und statistisch signifikante Ergebnisse für den Mietwohnungsmarkt. Der Mietspiegel 2011 wurde erstmalig von einer paritätisch besetzten Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Mieter- und Vermieterseite unter Moderation eines anerkannten Mietrechtsexperten erstellt. Die ehrenamtlich tätige Arbeitsgruppe setzte sich wie folgt zusammen: Mit Stimmrecht: Herr Hubert Blank, Richter des Landgericht Mannheim a.D., anerkannter Mietrechtsexperte, Herausgeber von Kommentierungen zum Mietrecht fünf Vertreter/innen von Mieter/innen, darunter - drei Vertreter/innen des Mietervereins Regio Freiburg e.V. - ein Vertreter des Badischer Mieterrings e.V. - ein Vertreter der Mieterhilfe e.V. Freiburg fünf Vertreter/innen von Vermieter/innen, darunter - ein Vertreter der Freiburger Wohnungs-/Hauseigentümerverbände - ein Vertreter der Freiburger Wohnungsgenossenschaften - ein Vertreter der Freiburger Wohnungsbauunternehmen - ein Vertreter des Immobilienverbandes Deutschland (IVD) - ein Vertreter einer Freiburger Hausverwaltung Ohne Stimmrecht jeweils ein Vertreter des Amtsgericht und Landgericht Freiburg Vertreter/innen von Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung, Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen, Bürgermeisteramt Dezernat IV und Rechtsamt der Stadtverwaltung Freiburg Der Mietspiegel in der vorliegenden Form wurde gemäß Beschluss des Gemeinderats der Stadt Freiburg vom 30. November 2010 als qualifizierter Mietspiegel anerkannt. Er tritt am 01.01.2011 in Kraft. Die Dokumentation zur Erstellung des Freiburger Mietspiegels 2011 kann beim Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen, Fahnenbergplatz 4, 79098 Freiburg i. Br. ([email protected]), für 20,00 Euro erworben werden. Seite 4 1. Welche wichtigen Änderungen hat die Neuauflage ergeben? Die mittlere monatliche Nettomiete aller Wohnungen - unabhängig von Wohnfläche, Baujahr und sonstigen Wohnwertmerkmalen - liegt in der Stadt Freiburg nach der Neuerhebung bei 7,29 Euro / m2. Die durchschnittliche Mietpreissteigerung seit der letzten Mietspiegelerhebung beträgt 0,15 Euro bzw. 2,1 Prozent. Aufbau und Inhalt des Freiburger Mietspiegels bleiben nahezu unverändert: Die Basismiete wird in Tabelle 1 abgebildet. Sie bildet die Grundlage der Vergleichsmietenberechnung. Besonderheiten bei Art, Beschaffenheit, Ausstattung und Lage einer Wohnung werden über ein Tabellensystem mit Zu- / Abschlägen erfasst und ermöglichen eine detaillierte Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete für Wohnungen, die von der Basismiete abweichen. Einige Merkmale sind aufgrund einer präziseren Methodik im neuen Mietspiegel nicht mehr vertreten. Der geringere Umfang an Merkmalen erhöht die Anwenderfreundlichkeit. Seite 5 2. Über was gibt der Mietspiegel Auskunft? Inhalt, Funktion und Aufbau des Mietspiegels Ein Mietspiegel ist gemäß §§ 558c und 558d BGB eine Übersicht über die gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage (= ortsübliche Vergleichsmiete). Diese ortsübliche Vergleichsmiete setzt sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) aus Mieten zusammen, die in den letzten vier Jahren neu vereinbart oder - von Betriebskostenerhöhungen abgesehen - geändert worden sind. Der Mietspiegel weist einen repräsentativen Querschnitt der ortsüblichen Vergleichsmieten verschiedener Wohnungskategorien aus. Er ist anwendbar für Mietwohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt im Wohnflächenbereich zwischen 20 m² und 150 m². Aufgrund der rechtlichen Bestimmungen (§ 549 BGB) ist die Anwendung des Mietspiegels ausgeschlossen für: Preisgebundenen Wohnraum, für den ein Berechtigungsschein notwendig ist oder Wohnraum mit einer Mietobergrenze; Wohnraum in Studentenwohn-, Jugendwohn-, Alten(pflege)-, Obdachlosenheimen oder in sonstigen Heimen; Wohnraum, der zumindest teilweise zu Gewerbezwecken genutzt wird; Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist; Wohnraum, der überwiegend mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet ist (ausgenommen Einbauküche und Einbauschränke); Wohnraum, der Teil der von der Vermieterin / vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist. Nicht unmittelbar anwendbar ist der Mietspiegel auf nachfolgend aufgelistete besondere Wohnraumverhältnisse, die bei der Datenerhebung nicht oder nur in unzureichender Anzahl erfasst wurden: Wohnraum, der verbilligt oder kostenlos überlassen wird (z.B. Dienst- oder Werkswohnungen, deren Mietvertrag / Miethöhe an ein Beschäftigungsverhältnis gebunden ist); Untermietverhältnisse für Teile der Wohnung; „Klassische Wohngemeinschaften“, (z. B. bestehen von mehreren Hauptmietverhältnissen in einer Wohnung); Wohnungen ohne Küche (z. B. fehlende Anschlüsse); Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften, Zweifamilienhäuser; Wohnungen im „Betreuten Wohnen“; Nicht abgeschlossener Wohnraum ohne eigene Wohnungsabschlusstür. Seite 6 3.2 Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete Bei im Mietspiegel handelt es2sich um in monatliche Ausden denMietpreisangaben Ergebnissen der Tabellen 1 sowie 2 a bis e wird Tabelle 3Nettokaltmieten die ortsübliche in Euro / m². DiefürNettokaltmiete das Entgelt für dieermittelt: Überlassung der Wohnung Vergleichsmiete eine konkrete ist Wohnung in vierrein Schritten ohne Betriebskosten gemäß § 2 Betriebskostenverordnung. Der Mietpreis für eine Gara1. Übertragen die ausgewählte Basismiete aus 1 in Tabelle 3. Kostenansätze ge bzw. einen Sie Stellplatz, etwaige MöblierungsundTabelle Untermietzuschläge, für Schönheitsreparaturen und kleinere Instandhaltungskosten sind in der Nettomiete 2. Übertragen die in den Tabellen 2 a bis 2 e ermittelten prozentualen Zu- / Abschläebenfalls nicht Sie enthalten. ge in Tabelle 3. Bilden Sie dann die Summe dieser Zu- / Abschläge (Feld A). Mietverträge sind in der Praxis unterschiedlich gestaltet. Sind z.B. Betriebskosten in der Mietzahlung enthalten (= Brutto/ Inklusivmiete oderinTeilinklusivmiete), muss geleis3. Rechnen Sie die Summe dieser Zu- / Abschläge Euro / m² um (Feld B), der indem Sie tetedieMietbetrag vormit der Anwendung Mietspiegels um/ Abschläge die entsprechend Basismiete der Summe derdes prozentualen Zu(Feld A)enthaltenen multiplizieBetriebskosten bereinigt werden. ren und anschließend durch 100 teilen. Die ErmittlungSie derdie ortsüblichen Vergleichsmiete eine konkretepro Wohnung erfolgt im 4. Berechnen durchschnittliche ortsüblichefür Vergleichsmiete m², indem Sie die Mietspiegel über mehrere Tabellen: Summe (bzw. im Falle eines negativen Abschlagbetrags die Differenz) aus Basismiete und Zu- / Abschlagsbetrag (Feld B) bilden. 1. In Tabelle 1 wird die sogenannte Basismiete bestimmt. Tabelle 3: Berechnungsschema zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete 2. In den pro Tabellen Monat2a bis 2e wird ermittelt, inwiefern eine Wohnung aufgrund von Besonderheiten bei Baualter, Gebäudetyp, Beschaffenheit und Art der Wohnung, Ausstattung oder Wohnlage Zu- oder Abschläge erhält. SCHRITT Übertrag in EURO / m² 3. In Tabelle 3 werden die Ergebnisse aus Tabelle 1 sowie PROZENT den Tabellen 2a bis 2e zusammengefasst, um daraus die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnraum zu bestimmen. Schritt 1 Tabelle 1: Basismiete je nach Wohnfläche Schritt 2 Tabelle 2 a: Baualter Tabelle 2 b: Art und Beschaffenheit Tabelle 2 c: Ausstattung Tabelle 2 d: Wohnlagenzone Tabelle 2 e: Wohnlagebesonderheiten Summe der prozentualen Zu- / Abschläge: (Feld A) Schritt 3 Umrechnung der Summe der Zu/ Abschläge in Euro / m²: Basismiete x Feld A Schritt 4 Durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete Basismiete + Feld B Seite 7 / 100 = = (Feld B) 3. Ortsübliche Vergleichsmiete für eine Wohnung Anwendungsanleitung für Tabelle 1: 1. Ermitteln Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen die Wohnfläche der Wohnung (siehe dazu auch die Anmerkungen zur Wohnungsgröße nach Tabelle 1). 2. Ordnen Sie Ihre Wohnung in Tabelle 1 nach der Wohnfläche ein. 3. Übertragen Sie den abgelesenen Wert für die Basismiete in Tabelle 3. Tabelle 1: Wohnfläche (m²) 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 Basismiete in Abhängigkeit von der Wohnfläche (Auf-/Abrundung nach mathematischen Grundsätzen) Basismiete (Euro/m²) 11,74 11,47 11,22 10,99 10,77 10,56 10,37 10,19 10,02 9,86 9,70 9,56 9,42 9,29 9,16 9,05 8,93 8,82 8,72 8,62 8,53 8,44 8,35 8,27 8,19 8,11 8,04 7,97 7,90 7,84 7,77 7,71 7,66 Wohnfläche (m²) 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 Basismiete (Euro/m²) 7,60 7,54 7,49 7,44 7,39 7,35 7,30 7,26 7,21 7,17 7,13 7,10 7,06 7,03 6,99 6,96 6,93 6,90 6,87 6,85 6,82 6,80 6,78 6,76 6,74 6,72 6,71 6,70 6,68 6,67 6,67 6,66 6,65 Seite 8 Wohnfläche (m²) 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 Basismiete (Euro/m²) 6,65 6,65 6,65 6,66 6,66 6,67 6,68 6,69 6,70 6,71 6,73 6,74 6,76 6,78 6,80 6,82 6,84 6,86 6,88 6,90 6,91 6,93 6,95 6,96 6,98 6,99 7,00 7,01 7,02 7,02 7,02 7,03 7,03 Wohnfläche (m²) 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 Basismiete (Euro/m²) 7,02 7,02 7,02 7,01 7,00 6,99 6,98 6,97 6,96 6,95 6,93 6,92 6,91 6,89 6,87 6,86 6,84 6,83 6,81 6,79 6,78 6,76 6,74 6,73 6,71 6,69 6,68 6,66 6,64 6,63 6,61 6,59 3.2 Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete Aus den Ergebnissen der Tabellen 1 sowie 2 a bis 2 e wird in Tabelle 3 die ortsübliche Anmerkungen zur Wohnungsgröße: Vergleichsmiete eine konkrete in vier Schritten ermittelt: Soweit sich die für Wohnfläche aus Wohnung dem Mietvertrag ergibt, sind die angegebenen Werte grundsätzlich maßgebend, es sei denn, die Abweichung von der tatsächlichen Wohnflä1. Übertragen Sie10 die%. ausgewählte Basismiete aus Tabelle 1 in Tabelle 3. che ist größer als Seit 01.01.2004 gibt Berechnung der Wohnfläche Sie gilt 2. Übertragen Sie dieesindie denVerordnung Tabellen 2 zur a bis 2 e ermittelten prozentualen(WoFV). Zu- / Abschläim ge Grundsatz für den Wohnungsbau. es für den freiA). finanzierten in Tabellenur 3. Bilden Siegeförderten dann die Summe dieser Zu-Da / Abschläge (Feld Wohnungsbau keine einheitlichen Regelungen gibt, können die neuen Bestimmungen neben der bisherigen II. Berechnungsverordnung auch werden. Nach der 3. Rechnen Sie die Summe dieser Zu- / Abschläge in hier Euroangewandt / m² um (Feld B), indem Sie WoFV (Wohnflächenverordnung) umfasst die Wohnfläche die Grundflächen derjenigen die Basismiete mit der Summe der prozentualen Zu- / Abschläge (Feld A) multiplizieRäume, dieanschließend ausschließlich zu einer bestimmten Wohnung gehören. Nicht zur Wohnflären und durch 100 teilen. che gehören die Grundflächen von 4. Berechnen Sie die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete pro m², indem Sie die Zubehörräumen, wie Keller, Speicher, Trockenräume, Heizungsräume, Garagen Summe (bzw. im Falle eines negativen Abschlagbetrags die Differenz) aus Basismiete und ähnliche Räume, und Zu- / Abschlagsbetrag (Feld B) bilden. Wirtschaftsräume, Tabelle 3: Berechnungsschema zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete Geschäftsräume. pro Monat Bei der Berechnung der Wohnfläche sind einige Grundsätze zu beachten: Dachgeschossflächen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter undinweniger als 2/ m² MeSCHRITT Übertrag EURO tern werden zur Hälfte berücksichtigt; nicht berücksichtigt werden Flächen mit einer lichPROZENT ten Höhe von weniger als ein Meter. Die Grundflächen von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden nach § 2 Abs. 2 Ziffer 2 WoFV in der Regel mit einem Viertel Schritt 1 Tabelle 1: der Basismiete je nachangerechnet, Wohnfläche maximal bei besonderem Nutzungsihrer Grundfläche bei Wohnfläche wert bis zur Hälfte der Grundfläche. Schritt 2 Tabelle 2 a: Baualter 2 b: Art undHuber Beschaffenheit OesterleTabelle Becker Henner Tabelle 2 c: Ausstattung Volker Hartmut Tabelle 2 d: Wohnlagenzone Oesterle Becker Rechtsanwälte Werner Huber Matthias Henner Tabelle 2 e: Wohnlagebesonderheiten zugelassen am Landgericht Freiburg und Oberlandesgericht Karlsruhe Rechtsanwälte Becker, der Huber und Henner zugleich Fachanwälte für Miet- und Summe prozentualen Zu- / Abschläge: (FeldWohnungseigentumsrecht A) Rechtsanwalt Oesterle zugleich Fachanwalt für Familienrecht Schritt 3 Umrechnung der Summe der ZuTätigkeitsin Euro / m²: Tätigkeits/ Abschläge schwerpunkte schwerpunkte Schritt 4 DurchschnittlicheMietrecht ortsübliche Mietrecht Familienrecht Immobilienrecht Vergleichsmiete Mediation Basismiete x Feld A Tätigkeitsschwerpunkte Basismiete + Feld B Mietrecht / Arbeitsrecht Wohnungseigentumsrecht Wohnungseigentumsrecht 100 = (Feld B) Tätigkeitsschwerpunkte = Mietrecht Familienrecht Verkehrsunfallrecht Salzstr. 35 • 79098 Freiburg • Telefon 0761 / 27 80 21 • Telefax 0761 / 39 782 Internet: www.oesterle-und-kollegen.de • E-Mail: [email protected] Oesterle Becker Huber Henner Seite 9 Rechtsanwälte 3.1 Zu- / Abschläge für Wohnraum Die Tabellen 2a - 2e listen „besondere Wohnwertmerkmale“ auf, die mit einer hohen statistischen Signifikanz Auswirkungen auf die Miethöhe haben. Maßgeblich bei der Bewertung sind ausschließlich Wohnwertmerkmale, die von der Vermieterin / vom Vermieter bereitgestellt werden. Hat eine Mieterin / ein Mieter z. B. einzelne Ausstattungsmerkmale selbst geschaffen - ohne dass die Kosten hierfür von der Vermieterin / vom Vermieter erstattet wurden -, so gelten diese Ausstattungsmerkmale als nicht vorhanden. Bei der Höhe der pro besonderem Wohnwertmerkmal aufgelisteten prozentualen Zu- und Abschläge handelt es sich jeweils um Durchschnittswerte hinsichtlich Qualität und Zustand! Anwendungsanleitung für die Tabellen 2 a bis 2 e: 1. Überprüfen Sie, ob die in den Tabellen 2a bis 2e aufgelisteten Wohnwertmerkmale auf die Wohnung zutreffen. Falls ja, tragen Sie zutreffende Zu- und / oder Abschläge in das Feld „Übertrag“ am Rand jeder Tabelle ein. 2. Übertragen Sie die Summe der Zu- / Abschläge jeder einzelnen Tabelle in Tabelle 3. 3.1 a Baualter Grundsätzlich ist eine Wohnung in diejenige Baualtersklasse einzuordnen, in der das Gebäude fertig gestellt bzw. die Wohnung bezugsfertig wurde. Wenn durch An- oder Ausbau nachträglich neuer Wohnraum geschaffen wurde (z.B. Ausbau einer Dachgeschosswohnung), ist für diesen Wohnraum die Baualtersklasse zu verwenden, in der diese Baumaßnahme erfolgte. Bauliche Modernisierungsmaßnahmen bleiben in Tabelle 2 a unberücksichtigt und werden über generelle Modernisierungs- / Sanierungszuschläge in Tabelle 2 b oder einzelne Ausstattungskriterien in Tabelle 2 c erfasst. Tabelle 2 a: Zu- / Abschläge in Prozent der Basismiete je nach Baualter des Gebäudes Baualtersklasse vor 1919 1919 - 1948 1949 - 1960 1961 - 1985 1986 - 1994 1995 - 2002 2003 - 2010 Zu- / Abschlag 0% - 3% - 9% - 3% + 6% + 14 % + 29 % Seite 10 Übertrag 3.1 b Art und Beschaffenheit Für die nachfolgend in Tabelle 2 b aufgelisteten sechs Wohnwertmerkmale der Art und Beschaffenheit ergeben signifikante Abweichungen von der Basismiete: Tabelle 2 b: Zu- / Abschläge in Prozent der Basismiete für Besonderheiten bei Art und Beschaffenheit der Wohnung Wohnwertmerkmal Maisonette- / Galerie- / Penthouse- / Attikawohnung Gefangenes Zimmer Einfachverglasung der Fenster Verbundfenster Isolierverglasung Gebäude mit mindestens 10 Etagen Zu- / Abschlag + 19 % - 7% - 15 % - 5% + 2% - 23 % Summe Übertrag Erläuterungen zu Tabelle 2 b: Maisonette- / Galerie- / Penthouse- / Attikawohnung: Eine Maisonette- oder auch eine Galeriewohnung erstreckt sich über zwei Etagen, die mit einer Treppe innerhalb der Wohnung miteinander verbunden sind. Eine Penthouse- / Attikawohnung bezeichnet ein freistehendes Wohngebäude auf dem Dach eines mehrgeschossigen Hauses. In erster Linie werden damit exklusive Dachwohnungen auf Hochhäusern bezeichnet. Der so bezeichnete Gebäudeteil tritt an mehreren Seiten aus der Flucht der darunter liegenden Geschosse zurück, wodurch eine umlaufende Terrasse entsteht. Gefangenes Zimmer: Ein gefangenes Zimmer ist vorhanden, wenn ein Raum nicht über den Wohnungsflur, sondern lediglich durch ein anderes Zimmer zu erreichen ist. Verbundfenster: Verbundfenster bestehen aus zwei hintereinanderliegenden Flügeln mit einem gemeinsamen Drehpunkt, die für Reinigungszwecke getrennt werden können. Die beiden Flügel können beide mit Einfachverglasung ausgestattet sein. Sollten die Verbundfenster mir Isolierglas ausgestattet sein so gilt „Isolierverglasung“ als der höhere Ausstattungsstandard. In diesem Fall ist kein Abschlag vorzunehmen. Isolierverglasung: Diese Art der Verglasung ist ein aus mehreren (meistens zwei) planparallel liegenden Flachglasscheiben zusammengesetztes Glaselement. Hier sind die älteren Isolierfenster gemeint, die bis ca. 1995 eingebaut worden sind und noch nicht so gute wärmedämmende Eigenschaften aufweisen, wie Fenster neueren Datums mit Wärmeschutzverglasung. Gebäude mit mindestens 10 Etagen: Der Abschlag gilt für alle Wohnungen im Gebäude unabhängig von der Etage. Seite 11 3.1 c Ausstattung Besondere Wohnungsausstattungsmerkmale, die den Mietpreis in Freiburg signifikant beeinflussen, sind in Tabelle 2 c erfasst. Die aufgelisteten Ausstattungsmerkmale können auch nachträglich im Rahmen von einzelnen Modernisierungsmaßnahmen eingebaut worden sein. Tabelle 2 c Zu- / Abschläge in Prozent der Basismiete für Besonderheiten bei der Ausstattung Ausstattungsmerkmale mit positivem Mietpreiseinfluss Überwiegend hochwertige Böden Komfortable Badausstattung in Gebäuden vor Bj. 2003 Gehobene Küchenausstattung Integrierte Küche Einbauschränke (nicht Küchenbereich) Gut nutzbarer Balkon ab 1. OG Gut nutzbare Terrasse im EG Gartennutzung Aufzug bei weniger als 6 Stockwerken in Gebäuden vor Baujahr 2003 Ausstattungsmerkmale mit negativem Mietpreiseinfluss Kein vom Vermieter gestellter Bodenbelag (Estrich) Unterdurchschnittliche Badausstattung Weder Kabel- noch Gemeinschaftsantennenanschluss wird gestellt Dezentrale Warmwasserversorgung (z.B. Einzelboiler) Einzelöfen oder mindestens ein Wohnraum ohne Heizung Installationen (Strom-, Wasser-, oder Gasleitungen) sind meist freiliegend sichtbar über Putz verlegt Keine Gegensprechanlage mit Türöffner Zu- / Abschlag Übertrag + 10 % + 11 % + 20 % + 1% + 3% + 4% + 12 % + 3% + 9% Zu- / Abschlag Übertrag - 8% - 5% - 7% - 7% - 8% - 11 % - 6% Summe Erläuterungen zu Tabelle 2 c: Hochwertige Böden: Hochwertige Bodenbeläge definieren sich durch Naturstein wie Marmor oder Granit, Massivparkett oder Massivdielen in gutem Zustand. Sie müssen im überwiegenden Teil des Wohn/-Schlafbereichs vorhanden sein, um den Zuschlag erheben zu können. Komfortable Badausstattung: Bei einer komfortablen Badausstattung ist das Badezimmer mindestens 6 m² groß und ist entweder mit Handtuchtrockner-Heizkörper oder Fußbodenheizung ausgestattet und verfügt sowohl über eine Badewanne wie auch eine Einzelduschkabine. Der Zuschlag der komfortablen Badausstattung gilt nur für Wohnungen mit einem Baujahr vor 2003. Seite 12 3.2 Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete Küchenausstattung: Aus den Ergebnissen der Tabellen 1 sowie 2 a bis 2 e wird in Tabelle 3 die ortsübliche Die Anwendung eines Zuschlags nur erlaubt, wenn von der Vermieterin / vom VermieVergleichsmiete für eine konkrete ist Wohnung in vier Schritten ermittelt: ter kein gesonderter Mietzuschlag für eine Einbauküche erhoben wird! Bei einer gehobenen Küchenausstattung werden Spüle, 1Herd, Geschirrspülmaschine, 1. Übertragen Sie die ausgewählte Basismiete aus Tabelle in Tabelle 3. Kühlschrank / Gefriereinrichtung und ausreichend Kücheneinbauschränke von der Vermieterin / vom Sie Vermieter gestellt. 2. Übertragen die in den Tabellen 2 a bis 2 e ermittelten prozentualen Zu- / Abschläge in Tabelle 3. Bilden Sie dann die Summe dieser Zu- / Abschläge (Feld A). Integrierte Küche: Eine integrierte bezeichnet Wohnraum offenen Küchenraum, der keine 3. Rechnen Sie Küche die Summe diesereinen Zu- /zum Abschläge in Euro / m² um (Feld B), indem Sie Kochnische ist. Hier nurSumme der Raum die Möblierung. die Basismiete mitistder derausschlaggebend, prozentualen Zu- nicht / Abschläge (Feld A) multiplizieren und anschließend durch 100 teilen. Gut nutzbarer Balkon / Terrasse: Ein Balkon oder Terrasse ist dannortsübliche gut nutzbar, wenn Eigenschaften beispiels4. Berechnen Sieeine die durchschnittliche Vergleichsmiete pro m², wie indem Sie die weise Geräumigkeit (Tisch und negativen Stühle haben ausreichend die Platz) oder eine SonSumme (bzw. im Falle eines Abschlagbetrags Differenz) ausruhige Basismiete nenlage gegeben sind. und Zu- / Abschlagsbetrag (Feld B) bilden. Gartennutzung: Tabelle 3: Berechnungsschema zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete Für die Gartennutzung sollte die Miete die Nutzung eines Gartens beinhalten. Unerhebpro Monat lich ist, ob dieser gemeinschaftlich oder allein genutzt wird. Ein Garten ist ein abgegrenztes, meist eingezäuntes oder mit Hecken umgebenes, bepflanztes Stück Land, das zum SCHRITT Übertrag in EURO / m² Anbau von Nahrungsmitteln und/oder zur Freizeitgestaltung und Erholung dient. Der Zugang zum Garten ist auf bestimmte Personenkreise beschränkt hier die Mieterinnen / PROZENT die Mieter bzw. die Bewohnerinnen / die Bewohner des Gebäudes oder der Wohnanlage. Nicht gemeint sind öffentlich jezugängliche Grünflächen, beispielsweise zwischen Schritt 1 Tabelle 1: Basismiete nach Wohnfläche Wohnblöcken. Schritt 2 Tabelle 2 a: Baualter Unterdurchschnittliche Badausstattung: Eine unterdurchschnittliche Badezimmerausstattung liegt vor, wenn der Boden nicht geTabelle 2 b: Art und Beschaffenheit fliest oder im Nassbereich keine Wandkachelung vorhanden ist oder wenn das Badezimmer kleiner als 32m² (letzteres gilt nicht für Apartments). Tabelle c: ist Ausstattung Tabelle 2 d: Wohnlagenzone Tabelle 2 e: Wohnlagebesonderheiten Summe der prozentualen Zu- / Abschläge: (Feld A) Schritt 3 Umrechnung der Summe der Zu/ Abschläge in Euro / m²: Basismiete x Feld A Schritt 4 Durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete Basismiete + Feld B Seite 13 / 100 = = (Feld B) 3.1 d Wohnlage Die Miethöhe wird auch von der Lage der Wohnung beeinflusst. Dabei spielen zwei Wohnlagefaktoren eine Rolle. a) der jeweilige Stadtteil, in dem die Wohnung liegt (vgl. Tabelle 2 d); Es wurden fünf verschiedene Wohnlagezonen auf Stadtteilebene ermittelt. Die Klassifizierung der Zonen erfolgte anhand der durchschnittlichen Miethöhe pro Stadtteil. In der Wohnlagenzonen-Übersichtskarte und in dem darauf folgenden Straßenverzeichnis können Sie ablesen, in welchem Stadtteil die betreffende Straße liegt. b) die besondere Wohnlagesituation der direkten Umgebung (vgl. Tabelle 2 e); Dazu wurden objektive Wohnlagekriterien ermittelt, die signifikante Zu- / Abschläge auf kleinräumiger Ebene (Tabelle 2 e) und damit eine Abweichung von der Wohnlagenzonenzuordnung gemäß Tabelle 2 d im Einzelfall erlauben. Tabelle 2 d: Zu- / Abschläge in Prozent der Basismiete je nach Wohnlagenzone Zone Stadtteile Zu- / Abschlag 1 Altstadt + 16 % 2 Herdern, Neuburg, Vauban + 11 % Betzenhausen, Ebnet, Littenweiler, Oberau, Rie3 + 4% selfeld, Stühlinger, Waldsee, Wiehre, Günterstal Haslach, Kappel, Lehen, Mooswald, St. Georgen, 4 - 5% Zähringen Brühl, Hochdorf, Landwasser, Munzingen, 5 - 11 % Opfingen, Tiengen, Waltershofen, Weingarten Seite 14 Übertrag Tabelle 2 e: Zu- / Abschläge in Prozent der Basismiete für Wohnlagebesonderheiten Tabelle 2 e: Zu/ Abschläge in Prozent der Basismiete für Wohnlagebesonderheiten der direkten Umgebung der direkten Umgebung Lagemerkmal Lagemerkmal Sehr geringe Lärmbelastung Sehr geringe Lärmbelastung Gebäude liegt an einer Spielstraße oder nicht an einer Gebäude Straße liegt an einer Spielstraße oder nicht an einer Straße Nähe zu Bergwaldgebieten, Wald-, Wiesen- oder ParkfläNähe chen zu Bergwaldgebieten, Wald-, Wiesen- oder Parkflächen Emissionsbeeinträchtigungen Emissionsbeeinträchtigungen Zu- / Abschlag Zu- / Abschlag + 7% + 7% + 10 % + 10 % Übertrag Übertrag + 5% + 5% - 9% - 9% Summe Summe Erläuterungen zu Tabelle 2 e Erläuterungen zu Tabelle 2 e Sehr geringe Lärmbelastung: Sehr geringe Lärmbelastung: Eine sehr geringe Lärmbelästigung ist gegeben, wenn der Lärmpegel beispielsweise hinEine sehr geringe ist gegeben, derist Lärmpegel beispielsweise hinsichtlich Straßen-, Lärmbelästigung Bahn- oder Industrielärm sehrwenn niedrig (dies betrifft rund 20 % aller sichtlich Straßen-, Bahn- oder Industrielärm sehr niedrig ist (dies betrifft rund 20 % aller Wohnungen). Wohnungen). Nähe zu Bergwaldgebieten, Wald-, Wiesen- oder Parkflächen: Nähe Bergwaldgebieten, Wald-, Wiesen- oder Parkflächen: Dieseszu Merkmal ist gegeben, wenn Dieses Merkmal ist gegeben, wenn die Wohnung direkt an Wald- Wiesen oder Parkflächen grenzt oder die Wohnung direkt an Wald- Wiesen oder Parkflächen grenzt oder sich eine Grünanlage oder ein Park von mindestens der Größe eines Fußballfeldes in einem sich eine Grünanlage ein Metern Park von mindestens Umkreis von bisoder zu 300 befindet oder der Größe eines Fußballfeldes in einem Umkreis von bis zu 300 Metern befindet oder sich die Bergwaldgebiete am Rand von Freiburg in einer Entfernung von bis zu 300 Metern sich diebefinden. Bergwaldgebiete am Rand von Freiburg in einer Entfernung von bis zu 300 Metern befinden. Emissionsbeeinträchtigungen (nicht Lärm): Emissionsbeeinträchtigungen (nichtvor, Lärm): Emissionsbeeinträchtigungen liegen sobald die Beeinträchtigung durch Rauch, Emissionsbeeinträchtigungen liegen vor, sobald Beeinträchtigung durch Rauch, Staub, Geruch, Schmutz oder Erschütterungen hochdie oder sehr hoch ist (dies betrifft rund Staub, Geruch, Schmutz oder Erschütterungen hoch oder sehr hoch ist (dies betrifft rund 12 % aller Wohnungen). 12 % aller Wohnungen). ¼- Seite Werbung von Wohnungs- und Hauseigentum Wohnungs-undHauseigentum –derjungeVereininIhremInteresse Sichern Sie sich die tatkräftige Unterstützung in allen Fragen Ihres Wohnungs- und Hauseigentums, u. a. kostenlose juristische, steuerrechtliche und bautechnische Beratung als Mitglied im WHIWohnungs-undHauseigentum Interessengemeinschafte.V. 79100 Freiburg, Basler Str. 4 Tel. 07 61 / 70 66 20 Fax 07 61 / 70 780 80 E-Mail: [email protected] www.whi-freiburg.de Seite 15 Seite 15 Seite 16 3.2 Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete 3.2 Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete Aus den Ergebnissen der Tabellen 1 sowie 2 a bis 2 e wird in Tabelle 3 die ortsübliche Aus den Ergebnissen derkonkrete Tabellen 1 sowie in 2a bisSchritten 2 e wirdermittelt: in Tabelle 3 die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Wohnung vier Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung in vier Schritten ermittelt: 1. Übertragen Sie die ausgewählte Basismiete aus Tabelle 1 in Tabelle 3. 1. Übertragen Sie die ausgewählte Basismiete aus Tabelle 1 in Tabelle 3. 2. Übertragen Sie die in den Tabellen 2 a bis 2 e ermittelten prozentualen Zu- / Abschlä2. Übertragen in den a bis 2dieser e ermittelten prozentualen ge in TabelleSie 3. die Bilden Sie Tabellen dann die 2Summe Zu- / Abschläge (FeldZuA). / Abschläge in Tabelle 3. Bilden Sie dann die Summe dieser Zu- / Abschläge (Feld A). 3. Rechnen Sie die Summe dieser Zu- / Abschläge in Euro / m² um (Feld B), indem Sie 3. Rechnen Sie die dieserder Zu-prozentualen / Abschläge in / m² um (Feld indem Sie die Basismiete mitSumme der Summe Zu-Euro / Abschläge (Feld B), A) multipliziedie mit derdurch Summe prozentualen Zu- / Abschläge (Feld A) multiplizieren Basismiete und anschließend 100der teilen. ren und anschließend durch 100 teilen. 4. Berechnen Sie die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete pro m², indem Sie die 4. Berechnen Sieim dieFalle durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete pro m²,aus indem Sie die Summe (bzw. eines negativen Abschlagbetrags die Differenz) Basismiete Summe im Falle eines negativen Abschlagbetrags die Differenz) aus Basismiete und Zu- /(bzw. Abschlagsbetrag (Feld B) bilden. und Zu- / Abschlagsbetrag (Feld B) bilden. Tabelle 3: Berechnungsschema zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete Tabelle 3: pro Berechnungsschema zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete Monat pro Monat SCHRITT SCHRITT Übertrag in Übertrag in PROZENT PROZENT Schritt 1 Schritt 1 Tabelle 1: Basismiete je nach Wohnfläche Tabelle 1: Basismiete je nach Wohnfläche Schritt 2 Schritt 2 Tabelle 2 a: Baualter Tabelle 2 a: Baualter EURO / m² EURO / m² Tabelle 2 b: Art und Beschaffenheit Tabelle 2 b: Art und Beschaffenheit Tabelle 2 c: Ausstattung Tabelle 2 c: Ausstattung Tabelle 2 d: Wohnlagenzone Tabelle 2 d: Wohnlagenzone Tabelle 2 e: Wohnlagebesonderheiten Tabelle 2 e: Wohnlagebesonderheiten Summe der prozentualen Zu- / Abschläge: Summe der prozentualen Zu- / Abschläge: (Feld A) (Feld A) Schritt 3 Schritt 3 Umrechnung der Summe der ZuUmrechnung Summe / Abschläge inder Euro / m²: der Zu/ Abschläge in Euro / m²: Basismiete Basismiete x x Feld A Feld A Schritt 4 Schritt 4 Durchschnittliche ortsübliche Durchschnittliche Vergleichsmiete ortsübliche Vergleichsmiete Basismiete Basismiete + + Feld B Feld B Seite 17 / / 100 100 = = = = (Feld B) (Feld B) 3.3 Preisspannen Bei Bei dem dem in in Tabelle Tabelle 3 3 ermittelten ermittelten Ergebnis Ergebnis handelt handelt es es sich sich um um die die durchschnittliche durchschnittliche ortsortsübliche Vergleichsmiete, die für eine Wohnung bestimmter Größe, Art, Ausstattung, übliche Vergleichsmiete, die für eine Wohnung bestimmter Größe, Art, Ausstattung, BeBeschaffenheit schaffenheit und und Lage Lage im im Schnitt Schnitt pro pro Monat Monat gezahlt gezahlt wird. wird. Grundsätzlich Grundsätzlich ist ist bei bei der der VerVergleichsmietenbestimmung gleichsmietenbestimmung von von diesem diesem ermittelten ermittelten Wert Wert auszugehen. auszugehen. Die Die Analysen Analysen zeigen zeigen aber, aber, dass dass die die Mietpreise Mietpreise von von relativ relativ ähnlichen ähnlichen Wohnungen Wohnungen nicht nicht immer die die gleiche gleiche Miethöhe Miethöhe aufweisen. aufweisen. Dies Dies liegt liegt zum zum einen einen an an qualitativen qualitativen UnterschieUnterschieimmer den den der der im im Mietspiegel Mietspiegel ausgewiesenen ausgewiesenen Wohnwertmerkmale, Wohnwertmerkmale, aber aber auch auch an an besonderen besonderen Wohnwertmerkmalen, die die nicht nicht erfasst erfasst wurden wurden und und an an der der Marktstreuung Marktstreuung durch durch den den freifreiWohnwertmerkmalen, en Wohnungsmarkt. en Wohnungsmarkt. Deshalb Deshalb weist weist der der Mietspiegel Mietspiegel Preisspannen Preisspannen von von maximal maximal + + // -- 5 5% % um um die die durchschnittlidurchschnittliche ortsübliche ortsübliche Vergleichsmiete Vergleichsmiete aus. aus. Eine Eine Abweichung Abweichung von von der der durchschnittlichen durchschnittlichen ortsübortsübche lichen Vergleichsmiete innerhalb der Preisspanne ist insbesondere dadurch zu begrünlichen Vergleichsmiete innerhalb der Preisspanne ist insbesondere dadurch zu begründen, den, 1. dass die Qualität Qualität und und der der Zustand Zustand eines eines im im Mietspiegel Mietspiegel ausgewiesenen ausgewiesenen ZuZu- // AbAb1. dass die schlagsmerkmals erheblich vom jeweiligen Standard abweicht oder schlagsmerkmals erheblich vom jeweiligen Standard abweicht oder 2. 2. dass dass besondere besondere Wohnwertmerkmale, Wohnwertmerkmale, die die nicht nicht im im Mietspiegel Mietspiegel aufgelistet aufgelistet sind, sind, die die Wohnung elementar elementar kennzeichnen. kennzeichnen. Wohnung Solche besonderen besonderen Wohnwertmerkmale Wohnwertmerkmale gemäß gemäß Punkt Punkt 2) 2) sind sind unten unten aufgelistet. aufgelistet. Sie Sie wawaSolche ren bei der Mietspiegelauswertung nicht ausreichend signifikant, um in die Zu/ ren bei der Mietspiegelauswertung nicht ausreichend signifikant, um in die Zu- / AbAbschlagstabellen 2 2a a bis bis 2 2e e des des Mietspiegels Mietspiegels aufgenommen aufgenommen zu zu werden, werden, beeinflussen beeinflussen aber aber schlagstabellen dennoch dennoch den den Mietpreis Mietpreis einer einer Wohnung Wohnung aus aus statistischer statistischer Sicht. Sicht. Es Es sei sei ausdrücklich ausdrücklich darauf darauf hingewiesen, dass dass diese diese Liste Liste nicht nicht abschließend abschließend sein sein kann. kann. Sollten Sollten solche solche gravierenden gravierenden hingewiesen, Merkmale Merkmale vorliegen, vorliegen, die die einen einen zusätzlichen zusätzlichen Mietpreiseinfluss Mietpreiseinfluss haben, haben, können können maximal maximal 5% % ZuZu- oder oder Abschlag Abschlag geltend geltend gemacht gemacht werden. werden. Dabei Dabei ist ist zu zu berücksichtigen, berücksichtigen, dass dass die die 5 Abweichung von 5 % durchaus mehrere Merkmale umfassen kann. Beim Vorliegen einAbweichung von 5 % durchaus mehrere Merkmale umfassen kann. Beim Vorliegen einzelner Merkmale Merkmale sind sind die die ZuZu- oder oder Abschläge Abschläge entsprechend entsprechend geringer geringer einzuschätzen. einzuschätzen. zelner Beispiele für für besondere besondere Wohnwertmerkmale, Wohnwertmerkmale, die die im im Rahmen Rahmen der der Spannen Spannen noch noch einen einen Beispiele Einfluss auf den Mietpreis haben können Einfluss auf den Mietpreis haben können Ausstattungsmerkmale mit mit positivem positivem Mietpreiseinfluss Mietpreiseinfluss Ausstattungsmerkmale -- Dachterrasse Dachterrasse Kernsanierter Altbau Altbau -- Kernsanierter -- Sicht auf historische Sicht auf historische Bauten Bauten -- Mehrfamilienhaus mit Mehrfamilienhaus mit maximal maximal 4 4 Wohnungen Wohnungen je je Haupteingang Haupteingang Fußbodenheizung in in mindestens mindestens der der Hälfte Hälfte aller aller Wohnräume Wohnräume -- Fußbodenheizung -- Teilweise Küchenausstattung Teilweise Küchenausstattung Ausstattungsmerkmale mit mit negativem negativem Mietpreiseinfluss Mietpreiseinfluss Ausstattungsmerkmale -- Lage an einer Durchgangsstraße Lage an einer Durchgangsstraße -- Lage Lage an an einer einer Hauptverkehrsstraße Hauptverkehrsstraße Souterrainwohnung -- Souterrainwohnung -- Kein Kein Bad Bad oder oder ein ein Außen-WC Außen-WC Lage an an einer einer Eisenbahntrasse Eisenbahntrasse -- Lage Seite 18 Platz für Notizen 3.2 Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete Aus den Ergebnissen der Tabellen 1 sowie 2 a bis 2 e wird in Tabelle 3 die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung in vier Schritten ermittelt: 1. Übertragen Sie die ausgewählte Basismiete aus Tabelle 1 in Tabelle 3. 2. Übertragen Sie die in den Tabellen 2 a bis 2 e ermittelten prozentualen Zu- / Abschläge in Tabelle 3. Bilden Sie dann die Summe dieser Zu- / Abschläge (Feld A). Wir bieten Ihnen einen perfekten Rund-um-Service für den Verkauf & Vermietung Ihrer Immobilie. 3. Rechnen Sie die Summe dieser Zu- / Abschläge in Euro / m² um (Feld B), indem Sie die Basismiete mit der Summe der prozentualen Zu- / Abschläge (Feld A) multiplizieren und anschließend durch 100 teilen. Lassen Sie sich überzeugen! 4. Berechnen Sie die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete pro m², indem Sie die Summe (bzw. im Falle eines negativen Abschlagbetrags die Differenz) aus Basismiete und Zu- / Abschlagsbetrag Verkauf (Feld B) bilden. Vermietung (für Vermieter kostenfrei) Tabelle 3: Berechnungsschema zur Ermittlungl der Taxierung ortsüblichen l Wertermittlung desVergleichsmiete Mietpreises in pro Monat Absprache mit der Vermieterseite l Zielgruppenbestimmung l Fixierung der Zielgruppe nach l SCHRITT Erstellung eines verkaufsfördernden Übertrag in Vorgaben des Vermieters EURO / m² Exposés PROZENT l Print- und Internetwerbung l Print- und Internetwerbung Schritt 1 Tabelle 1: Basismiete je nach Wohnfläche(regional und überregional) (regional und überregional) l Durchführung der Besichtigungs2 Tabelle 2 a: Baualter auf l Schritt Präsentation Ihrer Immobilie termine den bekannten Börsen Tabelle 2 b: Art und Beschaffenheit l Bonitätsprüfung der Mieter über l Durchführung der Besichtigungstermine die Creditreform l Tabelle 2 c: Ausstattung Finanzierungsunterstützung und Bonitätsprüfung Tabelle der 2 d: Käufer Wohnlagenzone l Erstellung des Mietvertrages (keine Rechtsberatung) Tabelle 2 e: Wohnlagebesonderheiten Summe der prozentualen Zu- / Abschläge: (Feld A) Der Name SCHLIMGEN steht seit 1973 für Immobilien in Freiburg Schritt 3 Umrechnung der Summe der Zu- Basismiete x Feld A / 100 = (Feld B) / Abschläge Euro / m²: Mitgliedinim Immobilienverband Deutschland IVD, Bundesverband der Schritt 4 Durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. Basismiete + Feld B = Fragen Sie uns – wir nennen Ihnen Referenzen und beraten Sie gerne! Wölflinstr. 1 | 79104 Freiburg | Tel. 07 61.36 888-0 www.immobilien-schlimgen.de Seite 17 Seite 19 Seite 20 Seite 21 Straßenverzeichnis zur Wohnlagenkarte Altstadt + 16% Adelhauser Klosterplatz Adelhauser Straße Adlerstraße Alte Gießerei Am Karlsplatz Am Predigertor Am Schwarzen Kloster An der Mehlwaage Annengässle Auf der Zinnen Augustinergasse Augustinerplatz Belfortstraße Bertoldstraße Bismarckallee Brunnenstraße Bursengang Buttergasse Colombistraße Conrad-Gröber-Straße Dillengäßle Dreherstraße Dreisamstraße Eisenbahnstraße Eisenstraße Engelstraße Erasmusstraße Erbprinzenstraße Fahnenbergplatz Faulerpark Faulerstraße Fischerau Franziskanerstraße Friedrichring 2-42 Friedrichstraße 42-58 Metzgerau Milchstraße Moltkestraße Münsterplatz Münsterstraße Münzgasse Niemensstraße Nußmannstraße Oberlinden Platz der Alten Synagoge Platz der Weißen Rose Poststraße Präsenzgässle Predigerstraße Rathausgasse Rathausplatz Raustraße Rempartstraße Rosastraße Rotteckring Salzstraße Schiffstraße Schlossbergring Schnewlinstraße Schoferstraße Schreiberstraße Schusterstraße Schwabentorplatz Schwabentorring 2-12 Sedanstraße Turmstraße Universitätsstraße Unterlinden Waisenhausgässle Wallstraße Wasserstraße Weberstraße Händelstraße Hansastraße Harriet-Straub-Straße Hauptstraße Haydnstraße Hebelhof Hebelstraße Hebsackstraße Heinrich-Mann-Straße Hermann-Herder-Straße Hintere Steige 2-4 Hochmeisterstraße Ida-Kerkovius-Straße Immenberg Immentalstraße In der Röte 14-22 Jacob-Burckhardt-Straße Jacobistraße Jägerhäusleweg Johanniterstraße Johann-Sebastian-Bach-Str Karlstraße 1-57, 2-32 Kaschnitzweg Katharinenhof Katharinenstraße Kleierstraße Kurt-Tucholsky-Straße Lambertusstraße Längenhardstraße 1, 2-16, 27-29, 18-34 Leopoldring Lerchenstraße Lise-Meitner-Straße Louise-Otto-Peters-Straße Ludwig-Aschoff-Platz Ludwigstraße Marie-Curie-Straße Gartenstraße Werthmannstraße Max-Reger-Straße Gauchstraße Gerberau Glacisweg Greiffeneggring Gretherstraße Grünwälderstraße Gutenbergstraße Hans-Sachs-Gasse Heinrich-Rombach-Platz Hermannstraße Herrenstraße Holzmarkt Humboldtstraße Im Grün Insel Kaiser-Joseph-Straße Karl-Rahner-Platz Karlsplatz Kartoffelmarkt Kaufhausgässle Konrad-Adenauer-Platz Konviktstraße Kopfgässle Löwenstraße Luisenstraße Marienstraße Marktgasse Martinsgäßle Merianstraße 21-23, 4-16 3-13, 10 Wilhelmstraße Meisenbergweg 1-13, 2-28 Merianhof Merianstraße 21-43, 24-36 Merzhauser Straße 173-179, 150-164 Mozartstraße 1-29, 6-58, 33-37, 60-74 Münchhofstraße Neubergweg Nordstraße Okenstraße Paula-Modersohn-Platz Paul-Klee-Straße Philomene-Steiger-Weg Rahel-Varnhagen-Straße Remigiusstraße Rennweg 1-23, 2-20a Rheinstraße Richard-Strauss-Straße Richard-Wagner-Straße Röderhof Röderstraße Rosa-Luxemburg-Straße Rosenau Rotackerstraße 3-7, 2-12 Rötebuckweg 70 Röteweg Rotlaubstraße Sautierstr. 1-17, 19-29, 2436a, 31-59, 61-83, 38-66 Herdern, Neuburg, Vauban + 11% Adinda-Flemmich-Straße Albertstraße Alfred-Döblin-Platz Am Schlossberg Astrid-Lindgren-Straße Bernhardstraße Brahmsstraße Brucknerstraße Burgunder Straße Carl-Maria-von-Weber-Str. Clara-Immerwahr-Straße Deutschordensstraße Eckerstraße Eichhalde Elly-Heuss-Knapp-Straße Franz-Liszt-Straße Friedrichring 2-42 Friedrichring 1-37 Friedrichstraße 42-58 Friedrichstraße 39-57 Georg-Elser-Straße Gerda-Weiler-Straße Gießenstraße Gluckstraße Habsburgerstraße 2-114 1-101, 116-134, 103-131 Seite 22 Sandstraße Schänzlestraße Schlangenweg Schlüsselstraße Schöneckstraße Schubertstraße Schumannstraße Sebastian-Kneipp-Straße Sonnenstraße Sonnhalde 1-103, 10-108 Stadtstraße 1-25, 2-12, 14-34, 42-47, 29-59R, 61-91 Starkenstraße 1-25, 2-8, 22-44, 31-57 Stechertweg Stefan-Meier-Straße 4-34, 15-127, 70-76, 129-165, 80-102, 167-171 Tennenbacher Straße 1-31, 4-26 Tivolistraße Urbanstraße Vaubanallee Vordere Steige Walter-Gropius-Straße Waltersbergweg Weiherhofstraße 1-3, 2-20, 5-15 Wiesentalstraße 20, 48-50 Wintererstraße 1-27, 2-18, 29-89, 20-88 Wölflinstraße 1-19, 2-24 Zur Unterführung Betzenhausen, Ebnet, Littenweiler, Oberau, Rieselfeld, Stühlinger, Waldsee, Wiehre, Günterstal + 4% Adalbert-Stifter-Straße Adelheid-Steinmann-Straße Admiral-Spee-Straße Adolf-Schmitthenner-Str. Agnesenstraße Akazienweg Alemannensteige Alemannenstraße Alte Sägemühle Am Bischofskreuz Am Floßgraben Am Galgenberg Am Hagmättle Am Hörchersberg Am Josefsbergle Am Kreuzsteinacker Am Mühlbach Am Schloss Am Silberhof 4-15 Amalie-Gramm-Weg Amselweg Andlawstraße Angelus-Silesius-Straße Anna-Müller-Weg Annaplatz Anna-von-Munzingen-Weg Anselm-Feuerbach-Platz Antoniterstraße Aschenbrennerstraße Auf der Hardt August-Ganther-Straße Augustinerweg Aumattenweg Badstraße Barbarastraße Basler Straße 2-86, 9-103 Bayernstraße Beethovenstraße Bergleweg Berliner Allee 1-3 a Bertha-von-Suttner-Straße Bettina-von-Arnim-Straße Betzenhauser Torplatz Beurbarungsstraße Birkenweg Bissierstr. 1-9g, 2-20, 17 Bleichestraße Boelckestraße Bollerstaudenstraße Bollerstaudenweg Brändenbergweg Brandensteinstraße Breisacher Straße 2-64, 21-41, 115a-119 Breitmattenweg Brombergstraße Bruggastraße Büggenreuterstraße Bürgerwehrstraße Bußstraße Carl-von-Ossietzky-Straße Charlottenburger Straße Christoph-Mang-Straße Colmarer Straße Cornelia-Schlosser-Allee Dammweg Dannemannstraße Deichelweiherweg Dietenbachstraße Dimmlerstraße Dischlerstraße Dorfstraße Draisstraße Dreikönigstraße Ebneter Straße Edith-Stein-Straße Eggstraße Egonstraße Eichbergstraße Eichrodtstraße Einsiedelnweg Ekkebertstraße Elisabeth-Hettich-Straße Elisabeth-Selbert-Straße Elisabeth-von-zur-MühlenPlatz Elisabeth-Walter-Straße Emil-Gött-Straße Emma-Herwegh-Straße Emmendinger Straße 1-39, 2-38 Engelbergerstraße Ensisheimer Straße 1-9 Erica-Sinauer-Straße Erwinstraße Erzherzogstraße Eschbachweg Eschholzstraße 1-75, 2-100 Fabrikstraße Falkensteinstraße Fedderstraße Fehrenbachallee Fendrichstraße Ferdinand-Kopf-Straße Ferdinand-Weiß-Straße Ferrandstraße Fischermatte Flaunserstraße Flurstraße Frankenweg Frankenweg Franz-Geiler-Platz Freda-Wuesthoff-Weg Freiaustraße Freytagstraße Friedhofstraße Friedrich-Ebert-Platz Friedrich-von-Hayek-Straße Friesenstraße Fritz-Geiges-Straße Fuchsstraße Fürstenbergstraße Furtwänglerstraße Gallwitzstraße Gärtnerweg Gaußstraße Gaylingstraße Gerbertstraße Gerhart-Hauptmann-Straße Gerwigplatz Geschwister-Scholl-Platz Giersbergweg Glareanstraße Glümerstraße Goetheplatz Goethestraße Gorch-Fock-Straße Gottfriedstraße Granatgässle Grenzstraße Gresserstraße Grillparzerstraße Gruberhof Günterstalstraße Guntramstraße Häberlestraße Hallerstraße Hammerschmiedstraße 1-27, 2-18, 18a-20 Hannah-Arendt-Weg Hanni-Rocco-Platz Hansjakobstraße Hans-Thoma-Straße Hartmannstraße Hasemannstraße Hauriweg Hedwig-Dohm-Weg Hegarstraße Heiliggeiststraße Heimatstraße Heinrich-Heine-Straße Heinrich-von-Gayling-Weg Heinrich-von-Stephan-Str, Helligestraße Hermann-Löns-Straße Hildastraße Hildegard-von-Bingen-Weg Hindenburgstraße Hirschenhofweg Hirschmattenstraße Hirschstraße Hirzbergstraße 1-3, 4-12 Hochrüttestraße Hofackerstr. 70-98, 75-95 Hohenzollernstraße Hohlenstraße Holbeinplatz Holbeinstraße Höllentalstraße Holzmattenstraße Horbener Straße Hornbühlstraße Hugstetter Straße Hummelstraße Hurstbrunnenstraße Husserlstraße Idingerstraße Im Entengarten Im Etter Im Gänderle Im Haltinger Im Höflin Im Metzgergrün Im Oberfeld Im Vogelsang Im Waldhof Im Winkel In den Kreuzäckern Ingeborg-Bachmann-Weg Ingeborg-Drewitz-Allee Jahnstraße Jean-Monnet-Straße Jensenstraße Johanna-Kohlund-Straße Johanneskirchplatz Johann-Fraider-Weg Johannisbergstraße Johann-Jakob-Fechter-Weg Johann-von-Weerth-Straße Josef-Schweizer-Straße Junkermattenweg Kanalstraße Kandelstraße 3-27, 4-26 Kapellenweg Kappler Straße Karl-Berner-Straße Karl-Hausch-Weg Kartäuserstraße 1-151, 155-159, 2-150, 158-162 Käthe-Kollwitz-Straße Käthe-Vordtriede-Weg Keltenstraße Kenzinger Straße Killianstraße Kirchstraße Kirchzartener Straße 3-27, 7-9, 2-10 Kirnerstraße Klarastraße Klein Grün Kleineschholzweg Klosterplatz Komturstraße 1-7 Konrad-Goldmann-Straße Konradin-Kreutzer-Straße Konradstraße Kreuzkopfsteige Kreuzkopfstraße Kreuzstraße Kronenmattenstraße Kronenstraße Kuenzersteige Kunzenhof Kunzenweg Kußmaulstraße Kybfelsenstraße Landsknechtstraße Langemarckstraße Lassbergstraße Lederleplatz Lehener Straße 3-77, 91-125, 14-90, 134-162 Leimeweg Leonhard-Grimm-Platz Leo-Wohleb-Straße Lessingstraße Lexerstraße Lichtenbergstraße Lindenmattenstraße 3-15, 23-33a, 2-18, 20-44 Linnéstraße 1-5a Littenweilerstraße Lochmattenstraße Lorettostraße Lortzingstraße Lotte-Paepcke-Hof Ludwig-Heilmeyer-Weg Lugostraße Lutherkirchstraße Maienstraße Maltererstraße Marchstraße Maria-Föhrenbach-Straße Maria-Theresia-Straße Maria-von-Rudloff-Platz Marina-Zwetajewa-Weg Mathildenstraße Mathilde-Otto-Platz Mattenstraße Matthias-Grünewald-Straße Matthiasweg Maxim-Gorkij-Straße Maximilian-Kolbe-Weg Maximilianstraße Max-Josef-Metzger-Straße Max-Rieple-Weg Meckelhof Mercystraße Merzhauser Straße 1-169, 2-140 Messplatz Möslestraße 1-23, 12 Mühlenstraße Mundenhofer Straße Nägeleseestraße Nelly-Sachs-Straße Neugartstraße Neumattenstraße Neuntöterweg Niederau Oberau Oberer Rieselfeldgraben Oberrieder Straße Oltmannsstraße Opfinger Straße 190 Seite 23 Opitzstraße Otto-Dangelmaier-Platz Peter-Sprung-Straße Prinz-Eugen-Straße Quäkerstraße Rabenkopfstraße Rabenstraße Rehhagweg Rehlingstraße Rehmattenstraße Reichsgrafenstraße Reinhold-Schneider-Str. Reischstraße Reiterstraße René-Schickele-Straße Rennerstraße Rennweg 26-38 Reutestraße Ricarda-Huch-Straße Richard-Kuenzer-Straße Richthofenstraße Riedbergstraße Rieselfeldallee Robert-Koch-Straße Römerstraße Rose-Ausländer-Weg Roseggerstraße Roßhaldeweg Rotdornweg Rudolf-Dischinger-Straße Runzmattenweg Runzstraße Sachsenstraße Sandfangweg Sarwürckerstraße Schäfergasse Schauinslandstraße 1, 9-107, 125, 359, 389, 2-136h, 138, 390 Scheffelstraße Scheibenbergweg Schenkstraße Schillerstraße Schlesierstraße Schlettstadter Straße Schlierbergsteige 1 Schlierbergstraße Schlippehof Schnaitweg Schongauerweg Schützenallee Schwabentorring 1-7 Schwaighofstraße Schwarzkehlchenweg Schwarzwaldstraße 1-141, 143-197, 201-257, 2-80, 82-250, 252-258, 260-346 Schwendistraße Schwimmbadstraße Seminarstraße Sickingenstraße Siedlerweg Sigsteinstraße Silberbachstraße Simone-de-Beauvoir-Weg Skagerrakstraße Sonnenbergstraße Spemannplatz Spitzackerstraße St.-Thomas-Platz Steinackerstraße Steinhalde Stephanienstraße Sternwaldstraße Stettiner Straße Steyrerstraße Stockmattenweg Storchenweg Stühlingerplatz Stühlingerstraße Stürtzelstraße Sudermannstraße Sudetenstraße Sundgauallee Talstraße Tannenbergstraße Tannensteige Tellstraße Tennenbacher Platz Tennenbacher Straße 33-51, 36-50a Thannhauserstraße Thüringerstraße Tonio-Pflaum-Weg Torplatz Tränkestraße Türkenlouisstraße Turnseestraße Tuslingerstraße Uhlandstraße Untere Schwarzwaldstraße Unterer Rieselfeldgraben Unteres Grün Urachstraße Valentinstraße Vierlinden Vogesenstraße Waldhofstraße Waldseestraße Walter-Benjamin-Straße Walter-Flex-Straße Wannerstraße Wasserackerstraße Weddigenstraße Weilersbachweg Weismannstraße Welchentalstraße Wentzingerstraße Whittierstraße Wiechertstraße Wiesentalstraße 17-53 Wiesenweg Wildbachweg Wilhelm-Dürr-Straße Wilhelm-Eschle-Platz Willy-Brandt-Allee Wilmersdorfer Straße Windausstraße Wippertstraße Wolfgang-Hoffmann-Platz Wonnhaldestraße Zartener Straße Zasiusstraße Zehntsteinweg Zenlinweg Ziegelweg Zum Schwarzen Steg Zunftstraße Haslach, Kappel, Lehen, Mooswald, St. Georgen, Zähringen - 5% Ackerstraße Adolf-Keller-Weg Ahornweg Alban-Stolz-Straße Alice-Salomon-Straße Almendweg Alois-Eckert-Straße Am Anger Am Bannwald Am Dorfbach Am Dreisamgarten Am Eichbächle Am Hägle Am Hertweg Am Intenbächle Am Kirchacker Am Lindacker Am Lindenwäldle Am Lusbühl Am Mettweg Am Moosweiher Am Radacker Am Rotschachen Am Sägplatz Am Schneckengraben Am Sender Am Silberhof 3-6 Am Venusberg Am Vogelbach Ameisenweg An den Heilquellen Andreas-Hofer-Straße Anemonenweg Anton-Dichtel-Platz Arndtstraße Arnold-Fanck-Straße Auf der Bleiche Auf der Haid Aufdingerweg Bachgasse Bahnhofstraße Bahnweg Baldensteinstraße Bärenweg Basler Landstraße Basler Straße 88-98, 100, 105-115a Bauhöferstraße Belchenstraße Belliweg Berggasse Bergiselstraße Bergmannsweg Berliner Allee 5-39 Berner Straße Bernlappstraße Besaçonallee 1-99, 2-12, 30 Bettackerstraße Bienenweg Bifänge Birnbaumweg Blasiusstraße Blauenstraße Blochackerweg Blücherstraße Blumenstraße Bohlstraße Bollhof Bötzinger Straße Bozener Straße Breisacher Straße 121-141, 76-86 Breisgauer Straße Brendweg Brißhof Brombeerweg Brunnstubenstraße Buchenstraße Buckweg 1-5 Bundschuh-Platz Bundschuhstraße Burgackerweg Burgdorfer Weg Burkheimer Straße Butzenhofstraße Cardinalweg Carl-Kistner-Straße Carl-Mez-Straße Carl-Sieder-Weg Caspar-Schrenk-Weg Christahof Christaweg Christophstraße Damaschkestraße Dilgerhofstraße Dortustraße Drachenweg Drei-Ähren-Straße Drosselweg Dunantstraße Ebringer Weg Egertenstraße Eichendorffweg Eisenlohrstraße Elbenweg Elefantenweg Elsa-Brändström-Straße Elsässer Straße 1-129, 2-78 Els-Schmidin-Weg Englerplatz Ensisheimer Straße 2-36 Erlenweg Erzwäscherei Erzweg Eschholzstraße 106-118 Falkenbergerstraße Falterweg Fasanenstraße Feldbergstraße Feldmattenweg Feldstraße Fichtestraße Fillibachstraße Finkenschlag Franz-JosefGassenschmidt-Weg Franz-Kohlhepp-Straße Freiligrathstraße Friedrich-Neff-Straße Gabelsbergerstraße Galurastraße Gässle Gebhard-Kromer-Straße Gehrenstraße Gerstenhalmstraße Gescheidstraße Glottertalstraße Goldammerweg Grillenweg Großtalstraße Guildfordallee Gumpensteige Gundelfinger Straße Gündlinger Straße Gutleutstraße Häge Hagelstauden 1-5, 46-50, 69-99 Hagenmattenstraße Haierweg Hans-Carl-Scherrer-Platz Harbuckweg Hartkirchweg Hasenweg Haslacher Straße 11-145, 2-150b Haugerweg Hausener Weg Heckerstraße Heidenhofstraße Heimenhauser Weg Heinrich-Finke-Straße Hermann-Ehret-Weg Heuweilerstraße Hintere Steige 1 Hinterkirchstraße Hochfirststraße Hofackerstraße 1-61a, 2-62 Höheweg Humbergweg Hurstweg Hüttweg Hutweg Im Auweg Im Falkenhof Im Gärtle Im Glaser Im Hirschengarten Im Ochsenstein Im Pfaffengrund Im Rehwinkel Im Rosenhag Im Schulerdobel Im Steinwender Im Weingarten Im Wolfswinkel 1-35, 2-44 Im Zinklern Imberyweg In den Brechtern In den Eschmatten In den Gässlewiesen In den Kirchenmatten In den Sigristmatten In den Weihermatten In der Röte 1-17, 2-10 Innsbrucker Straße Irene-Schlempp-Weg Ittnerstraße Jägerstraße Jechtinger Straße Seite 24 Johannesgasse Johann-von-Hattstein-Str. Jos-Fritz-Straße Julius-Brecht-Straße Käferweg Kalkackerweg Kampffmeyerstraße Kapellenwinkel Kärntner Weg Kirchbergstraße Kirchenhölzle Kirchhofweg Kirchplatz Kirchweg Kirchzartener Straße 12-32 Kleintalstraße Kleiststraße Knappenweg Kohlerweg Kolpingstraße Königsberger Straße Körnerstraße Küferstraße Kufsteiner Straße Kurt-Sauer-Weg Kurze Straße Lachendämmle Laisweg Lameystraße Langackerweg Längenloh Langgasse Laubenweg Lehener Straße 98a-112 Leimgrubengasse Leinhaldenweg Leisackerweg Leisnerstraße Lettenweg Libellenweg Liebühl Lindenstraße Linnéstraße 7-25, 6-24 Lörracher Straße 1-43, 45-49, 2-16a, 18-20a Luckenbachweg Ludwig-Frank-Weg Maiackerweg Malteserordensstraße Marie-Juchacz-Weg Marienmattenweg Markgrafenstraße Markusplatz Marschallstraße Mathias-Blank-Straße Matsuyamaallee Melanchthonweg Meraner Weg Merdinger Weg Mettackerweg Molzhofstraße Moosackerweg Moosmattenstraße Morfhauser Weg Mühlewinkel Mülhauser Straße Müllheimer Straße Munzinger Straße Murtener Straße Neuenburger Straße Neuhäuserstraße Nonnenmattenweg Obere Hardtstraße Obere Lachen Obere Schneeburgstraße Obergasse Ochsengasse Offenburger Straße 71-85, 76-86 Opfinger Straße 5-83, 161, 161a Ottmar-Nachtigall-Hof Otto-Molz-Straße Pestalozziweg Peterbergstraße Peterhof Pfädle Pfarrgarten Pflegerweg Platz der Zähringer Pochgasse Raimannweg Rankackerweg Rasenweg Rebenweg Reichenbachstraße Retzbachweg Reutebachgasse Riegeler Straße Riesenweg Rimsinger Weg Rislerstraße Rosbaumweg Rosenstauden Rotackerstraße 9-29, 14-30 Rötebuckweg 3-75, 2-68 Rotermelweg Rufacher Straße Ruhbankweg Ruhinger Weg Salzburger Weg Sarahof Sasbacher Straße Schäppeleweg Schenkendorfstraße Schildackerweg 25-31, 33, 16-20 Schillhof Schlehenrain Schneeburgstraße Schönauer Straße Schönbergstraße Schopfheimer Straße Schulstraße Schwester-Adolfa-Weg Seitzstraße Selma-Stern-Weg Sepp-Allgeier-Straße Sichelstraße Sieben Jauchert Siedlerweg Siegelsbachstraße Sommerackerstraße Sonnenäckerweg Sonnhalde 105-135, 110-140 Speckbacherweg Sperlingsweg Spitalfeldweg Spittelackerstraße St. Georgener Straße Staudingerstraße Staufener Straße Steinlerstraße Steinmattenstraße Straßburger Straße Struveweg Terlaner Straße Thuner Weg Tiengener Straße Tiroler Weg Todtnauer Straße Tullastraße 1-41 Türkheimer Straße Uferstraße Uffhauser Straße Untere Lachen Unterfeldstraße Unterwerkstraße Verlorener Weg Vinzenz-Zahn-Straße Vorarlberger Weg Vordere Poche Wackerstraße Waldallee Walter-Knoell-Straße Waltershofener Straße Wasenweg Weidenstraße Weidweg Weierweg Weinbergstraße Welckerstraße Wendelingässle Wendlinger Straße Wiesentalstraße 1-15, 2-10 Wiesneckstraße Wihlerweg Wildtalstraße Winzerstraße Yorckstraße Zähringer Straße 43-389, 302-394 Zähringeracker Zechenweg Zeisigweg Ziegelhofstraße Ziegelmattenstraße Zikadenweg Zweilinden Zwiegerackerweg Brühl, Hochdorf, Landwasser, Munzingen, Opfingen, Tiengen, Waltershofen, Weingarten - 11% Abrichstraße Allgäuweg Alte Breisacher Straße Alte Rathausstraße Alte Ziegelei Alter Weg Altgasse Am Dreschschopf Am Eselwinkel Am Flughafen Am Hohberg Am Kähnerbrunnen Am Märzengraben Am Mättlegraben Am Neugraben Am Pfarrhof Am Retzgraben Am Ringgässle Am Rüstlinberg 1, 3-5, 2-4 Am Sportplatz Am Wäldele An der Halde An der Hohlgasse Arlesheimer Straße Auerstraße Auf der Kinzig Auf der Linge Auggener Weg Auwaldhof Auwaldstraße Bachwinkel Badenweilerstraße Battstubenweg Bebelstraße Beim Steinernen Kreuz Benleweg Benzhauser Straße Binzengrün Blankenbergweg Blankreutestraße Blindgasse Blumeneckstraße Böcklerstraße Bodenlei Breikeweg Britzinger Straße Brühlstraße Brunnmatten Bugginger Straße Burgmatt Burgweg Bussardweg Christhahlenweg Darriwald Dorfgraben Dorfplatz Dürleberg Eichelbuckstraße Eichstetter Straße Einsteinstraße Elsässer Straße Else-Liefmann-Platz Emmendinger Straße 41 Emmy-Noether-Straße Endinger Straße Engesserstraße Ettenheimer Straße Etzmattenstraße Eulenweg Europaplatz Fänchelenweg Färbergässle Fliederweg Freiburger Landstraße Freiburger Straße Freiladestraße Fritz-Schieler-Platz Fuchswinkel Fuhrmannsgasse Gebenstraße Georges-Köhler-Allee Georg-Marcus-Stein-Weg Gewerbestraße Gewürzgasse Gilgenmatten Gottenheimer Straße Griestal Große Roos Grünlandstraße Guerickestraße Güterhallenstraße Habichtweg Häherweg Hämmerlegässle Hanferstraße Hanfretze Hans-Bunte-Straße Haslacher Straße 153-199, 152-212 Häusleacker Heglache Heitersheimer Weg Hermann-Mitsch-Straße Hessenweier Hieberainle Hinter den Gärten Hinterm Weiher Hirtenweg Hochdorfer Straße Hofgasse Hofmattstraße Högestraße Holzhauser Straße Hornusstraße Hügelheimer Weg Hugstmattweg Im Christ Im Eichenbrunnen 1, 2, 3-5 Im Finkeler Im Giesental Im Hausgarten Im Hubhof Im Kapellenacker Im Kuhwinkel Im Maierbrühl Im Mohnacker Im Moos Im Rebstall Im Rosengarten Im Sauergarten Im Wangerhof Im Wännele Im Wolfgarten Im Wolfswinkel 37, 37b In den Müllern Kaiserstuhlstraße 2-30 Kammertalstraße Kandelblickstraße Kandelstraße 31-57, 32-60 Kantinenstraße Kapfstraße Kaplaneigasse Karlsruher Straße Katharina-von-Bora-Straße Kehler Straße Kinziggasse Kirchenpfad Kleine Roos Klosterstraße Komturstraße 9-51, 6-38 Krozinger Straße Lagerhausstraße Lahrer Straße Langen Wangen Laufener Straße Lehener Winkelweg Leinenweberstraße Lembergallee Liebigstraße Lina-Hähnle-Weg Madisonallee Maierbuckallee Maierbuckstraße Mallingerstraße Martackertenstraße Mengener Straße Mitscherlichstraße Moosgrund Mooswaldallee Mundenhof Munzinger Schlattweg Muselgasse Nelkenweg Neunlindenstraße Niedermattenstraße Nimbergstraße Norsinger Weg Obere Entengasse Oberer Kirchweg Oberer Weg Oberer Weiher Oberes Breitle Oberes Metzgerle Ochsenhof Offenburger Str.1-69, 12-70 Pappelweg Propsteihof Propsteiweg Quellenstraße Raiffeisenstraße Rampenstraße Rastatter Straße Rebstockweg Reinachstraße Rennweg 37-53 Riedgraben Riedmatten Riedweg Ringstraße Ringweg Robert-Bunsen-Straße Robert-Ruh-Weg Rosenweg Ruländerallee Schießmauerweg Schilfweg Schlatthöfe Schlossbuck Schlossgasse Schmalzhof Schmiedegasse Schrödergasse Schulhalde Schutternstraße Schwanau Seestraße Seilerweg Siemensstraße Sonnenbrunnenstraße Spargelweg Spechtweg Spielhöfe St. Nikolauser Straße St.-Agatha-Weg St.-Elisabethen-Straße St.-Erentrudis-Straße St.-Martins-Gasse St.-Stephan-Straße Steingrübleweg Stubenhalde Stübeweg Stuttgarter Straße Sulzburger Straße Tullastraße 45-89, 4-84 Tulpenstraße Tunibergstraße Uhlbergstraße Umkircher Straße Unterdorf Untere Entengasse Unterer Mühlenweg Unteres Breitle Unteres Metzgerle Vogteistraße Vordermattenstraße Waldkircher Straße Waldmösle Waldstraße Weinstraße Weißerlenstraße Windhäuslegasse Wippertskirch Wirthstraße Wöhlerstraße Wolfgartenweg Zähringer Straße 1-41, 2-52 Zinkmattenstraße Zollhallenstraße Zu den Mühlmatten Zum Mühlengrund Zum Rebberg Zum Roten Stein Zum Storchennest Zur March Zur Mühle Zwischenweg Die Übersicht wurde auf der Grundlage des Straßenverzeichnisses des Amtes für Bürgerservice und Informationsverarbeitung erstellt. Stand: Dezember 2010 Seite 25 Auszug aus den mietrechtlichen Vorschriften des BGB (Stand 30.11.2010): § 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (1) Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden. Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 werden nicht berücksichtigt. (2) Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen nach § 560 abgesehen, geändert worden sind. Ausgenommen ist Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage festgelegt worden ist. (3) Bei Erhöhungen nach Absatz 1 darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, nicht um mehr als 20 vom Hundert erhöhen (Kappungsgrenze). (4) Die Kappungsgrenze gilt nicht, 1. wenn eine Verpflichtung des Mieters zur Ausgleichszahlung nach den Vorschriften über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen wegen des Wegfalls der öffentlichen Bindung erloschen ist und 2. soweit die Erhöhung den Betrag der zuletzt zu entrichtenden Ausgleichszahlung nicht übersteigt. Der Vermieter kann vom Mieter frühestens vier Monate vor dem Wegfall der öffentlichen Bindung verlangen, ihm innerhalb eines Monats über die Verpflichtung zur Ausgleichszahlung und über deren Höhe Auskunft zu erteilen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verpflichtung des Mieters zur Leistung einer Ausgleichszahlung nach den §§ 34 bis 37 des Wohnraumförderungsgesetzes und den hierzu ergangenen landesrechtlichen Vorschriften wegen Wegfalls der Mietbindung erloschen ist. (5) Von dem Jahresbetrag, der sich bei einer Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ergäbe, sind Drittmittel im Sinne des § 559a abzuziehen, im Falle des § 559a Abs. 1 mit 11 vom Hundert des Zuschusses. (6) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam. § 558a Form und Begründung der Mieterhöhung (1) Das Mieterhöhungsverlangen nach § 558 ist dem Mieter in Textform zu erklären und zu begründen. (2) Zur Begründung kann insbesondere Bezug genommen werden auf 1. einen Mietspiegel (§§ 558c, 558d), 2. eine Auskunft aus einer Mietdatenbank (§ 558e), 3. ein mit Gründen versehenes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, 4. entsprechende Entgelte für einzelne vergleichbare Wohnungen; hierbei genügt die Benennung von drei Wohnungen. (3) Enthält ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d Abs. 1), bei dem die Vorschrift des § 558d Abs. 2 eingehalten ist, Angaben für die Wohnung, so hat der Vermieter in seinem Mieterhöhungsverlangen diese Angaben auch dann mitzuteilen, wenn er die Mieterhöhung auf ein anderes Begründungsmittel nach Absatz 2 stützt. (4) Bei der Bezugnahme auf einen Mietspiegel, der Spannen enthält, reicht es aus, wenn die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt. Ist in dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter seine Erklärung abgibt, kein Mietspiegel vorhanden, bei dem § 558c Abs. 3 oder § 558d Abs. 2 eingehalten ist, so kann auch ein anderer, insbesondere ein veralteter Mietspiegel oder ein Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde verwendet werden. (5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam. Seite 26 3.2 Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete § 558b Zustimmung zur Mieterhöhung Aus den Ergebnissen der Tabellen 1 sowie 2 a bis 2 e wird in Tabelle 3 die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung in vier Schritten ermittelt: (1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens. 1. Übertragen Sie dieder ausgewählte Basismiete aus Ablauf Tabelle 1 in Tabelle 3. (2) Soweit der Mieter Mieterhöhung nicht bis zum des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung 2. Übertragen diemuss in den Tabellen a bis 2 e ermittelten prozentualen klagen. Die Sie Klage innerhalb von 2drei weiteren Monaten erhoben werden.Zu- / Abschlä(3) ge Istinder Klage 3. einBilden Erhöhungsverlangen vorausgegangen, das den Anforderungen Tabelle Sie dann die Summe dieser Zu/ Abschläge (Feld A).des § 558a nicht entspricht, so kann es der Vermieter im Rechtsstreit nachholen oder die Mängel des Erhöhungsverlangens beheben. steht auch in diesem Fall (Feld die Zustimmungsfrist 3. Rechnen Sie die Summe dieserDem Zu-Mieter / Abschläge in Euro / m² um B), indem Sie nach Absatz 2 Satz 1 zu. die Basismiete mit der Summe der prozentualen Zu- / Abschläge (Feld A) multiplizie(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam. ren und anschließend durch 100 teilen. 4. Berechnen Sie die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete pro m², indem Sie die § 558c Mietspiegel Summe (bzw. im Falle eines negativen Abschlagbetrags die Differenz) aus Basismiete und Zu- / Abschlagsbetrag (Feld B) bilden. (1) Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam Tabelle 3: oder Berechnungsschema zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete erstellt anerkannt worden ist. pro Monat (2) Mietspiegel können für das Gebiet einer Gemeinde oder mehrerer Gemeinden oder für Teile von Gemeinden erstellt werden. (3) Mietspiegel sollen im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. SCHRITT Übertrag in EURO / m² (4) Gemeinden sollen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht und dies mit einem vertretbaren Aufwand möglich ist. Die Mietspiegel und ihrePROZENT Änderungen sollen veröffentlicht werden. (5)Schritt Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bun1 Tabelle 1: Basismiete je nach Wohnfläche desrates Vorschriften über den näheren Inhalt und das Verfahren zur Aufstellung und Anpassung Mietspiegeln zu erlassen. Schritt 2 von Tabelle 2 a: Baualter Tabelle 2 b: Art und Beschaffenheit § 558d Qualifizierter Mietspiegel Tabelle 2 c: Ausstattung (1) Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und Tabelle 2 d: Wohnlagenzone der Mieter anerkannt worden ist. (2) Der qualifizierte Mietspiegel ist im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupasTabelle e: Wohnlagebesonderheiten sen. Dabei kann 2eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach vier Jahren der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen. Summe der prozentualen Zu- / ist Abschläge: (Feld A) (3) Ist die Vorschrift des Absatzes 2 eingehalten, so wird vermutet, dass die im qualifizierten Mietspiegel bezeichneten Vergleichsmiete Schritt 3 Umrechnung derEntgelte Summe die derortsübliche Zu- Basismiete x Feld A / wiedergeben. 100 = (Feld B) / Abschläge in Euro / m²: Schritt 4 Durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete Basismiete Seite 27 + Feld B = Herausgeberin: Stadt Freiburg i. Br. Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen Fahnenbergplatz 4 79098 Freiburg i. Br. Tel.: 0761 / 201 – 5450 oder 5452 Fax: 0761 / 201 – 5499 Wir beraten Sie gerne während unserer Sprechzeiten am Montag von Mittwoch von Donnerstag von 10.30 – 15.00 Uhr 07.30 – 11.30 Uhr und 08.00 – 11.30 Uhr (Änderungen vorbehalten) oder nach Vereinbarung. 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