Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Hanoi Merkblatt
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Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Hanoi Merkblatt
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Hanoi Stand: 16/ Januar 2012 Merkblatt Eheschließungen in Vietnam Die Eheschließung deutscher Urlauber in Vietnam ist grundsätzlich nicht möglich, da die Verlobten weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Vietnam haben. Die Eheschließung vor dem zuständigen Standesbeamten (Volkskomitee) in Vietnam ist dann möglich, wenn zumindest einer der Verlobten hier seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Zuständig ist das Volkskomitee der Provinz, in der einer der Verlobten wohnhaft und entsprechend registriert ist. Die Unterlagen zur Antragstellung für die Eheschließung sind in der Regel in zweifacher Ausfertigung beim Justizamt der jeweiligen Provinz einzureichen. 1. 2. 3. Es ist keine Mindestdauer bekannt, wie lange der hier ansässige Verlobte in Vietnam gemeldet sein muss. Entscheidend ist, dass dieser in den Registern des Volkskomitees seiner Gemeinde geführt wird. Auch für den nicht hier ansässigen Verlobten ist keine Mindestaufenthaltsdauer bekannt. Nach den Ausführungsvorschriften beträgt die Frist für die Überprüfung der eingereichten Unterlagen zur Eheschließung 30 Tage, in manchen Fällen kann diese Frist um weitere 20 Tage verlängert werden. In der Praxis wird jedoch von diesen Vorschriften häufig abgewichen. Zur Beantragung der Eheschließung müssen deutsche Staatsangehörige folgende Urkunden (zweifach) vorlegen: a) H e i r a t s a n t r a g (erhältlich beim Volkskomitee am Wohnort des hier ansässigen Verlobten) Die Verlobten müssen nachweisen, dass sie nicht verheiratet sind. Der deutsche Ehepartner kann dies z.B. durch Vorlage einer Meldebescheinigung oder einer eidesstattlichen Versicherung tun. Nach den der Botschaft vorliegenden Informationen müssen deutsche Staatsangehörige kein deutsches Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Die Botschaft macht darauf aufmerksam, dass hier Fälle bekannt geworden sind, in denen Volkskomitees entgegen dieser Regelung auf die Vorlage von Ehefähigkeitszeugnissen bestanden. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig mit den zuständigen vietnamesischen Behörden Kontakt aufzunehmen und dies zu klären, da die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses vor Ort durch die deutschen Auslandsvertretungen nicht möglich ist. b ) G e s u n d h e i t s z e u g n i s eines vietnamesischen oder ausländischen Gesundheitsinstituts (die Bescheinigung muss aussagen, dass der deutsche Verlobte nicht an Geschlechtskrankheiten, insbes. Aids und Geisteskrankheiten leidet) c) b e g l a u b i g t e F o t o k o p i e n d e s d e u t s c h e n P a s s e s , des vietnamesischen Visums, ggf. der Aufenthaltserlaubnis und der Exit-Entry-Card; event. Meldebescheinigung des deutschen Wohnortes d) Lebenslauf (auf einem Formular des Volkskomitees) e) beglaubigte Fotokopie oder Original der G e b u r t s u r k u n d e f) ggf. zusätzlich: ⇒ falls geschieden: Original oder beglaubigte Fotokopie des Scheidungsurteils und der früheren Heiratsurkunde ⇒ falls verwitwet: Original oder beglaubigte Fotokopie der Sterbeurkunde und Heiratsurkunde des früheren Ehepartners Adresse: 29 Tran Phu B.P. 39 Hanoi / Sozialistische Republik Vietnam Telefon: 0084-4-845 38 36/37 0084-4-843 02 45/46 Telefax: 0084-4-845 38 38 0084-4-8439969 e-mail: [email protected] Internet: www.hanoi.diplo.de -2- g) ausreichend P a s s f o t o s (mind. 7 Stück). Die oben genannten Unterlagen müssen ins Vietnamesische ü b e r s e t z t w e r d e n . D ie Richtigkeit der Übersetzung muss durch das Staatliche Notariat Vietnams (mit Zweigstellen landesweit) bestätigt werden. Die Unterlagen müssen von den zuständigen deutschen Stellen beglaubigt sein und dann von der vietnamesischen Botschaft in Berlin oder einer anderen vietnamesischen Auslandsvertretung in Deutschland legalisiert werden. 4. 5. 6. 7. Die Anwesenheit von Trauzeugen bei der Eheschließung ist nicht vorgesehen. Von vietnamesischen Behörden werden Amtshandlungen ausschließlich in vietnamesischer Sprache durchgeführt. Wer dieser nicht mächtig ist, benötigt einen D o l m e t s c h e r . Nach der Eheschließung erhalten die Ehegatten vom Volkskomitee eine Heiratsurkunde in vietnamesischer Sprache. Seit August 2006 muss das zuständige Justizamt innerhalb von 20 Tagen nach Eingang der Unterlagen und Gebühren mit beiden Verlobten ein Interview durchführen. Sollte sich dabei ergeben, dass einer der Verlobten die Ehe nicht freiwillig schließt, die Eheschließung nicht auf die Begründung einer dauerhaften Familienbeziehung abzielt oder die Ehe den nationalen Sitten zuwiderläuft, kann die Eheschließung abgelehnt werden. Die deutsche Botschaft Hanoi bzw. das Generalkonsulat in Ho-Chi-Minh-Stadt nehmen keine Legalisation vietnamesischer Urkunden zum Rechtsgebrauch im Bundesgebiet vor. Da deutsche Behörden jedoch meist auf einer Prüfung der Echtheit der Heiratsurkunde bestehen, kann diese Prüfung nur über ein zeit- und kostenaufwändiges Verfahren über den Vertrauensanwalt der Botschaft im Rahmen der Amtshilfe für eine deutsche Behörde vorgenommen werden. Weitere Hinweise zu diesem Verfahren erhalten Sie erhalten Sie auf unserer Homepage www.hanoi.diplo.de Hinweis zur späteren Einreise des vietnamesischen Partners nach Deutschland (Visum) Vietnamesische Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Deutschland ein Visum. Vor Erteilung des Visums muss die Zustimmung der zuständigen deutschen Ausländerbehörde am vorgesehenen Wohnort eingeholt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt daher mehrere Wochen bis Monate. Für den deutschen Verlobten empfiehlt es sich deshalb, frühzeitig, d.h. schon vor der beabsichtigten Eheschließung, mit der zuständigen Ausländerbehörde Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen zum Visaverfahren erhalten Sie auf unserer Homepage www.hanoi.diplo.de Dieses Merkblatt beruht auf den der Botschaft zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Informationen, insbesondere auf dem Dekret Nr. 68/2002 (Ausführungsvorschriften zum Ehe- und Familiengesetz vom 10.07.2002) und Dekret Nr.69/2006. Diese Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr. Die genannten Anforderungen gelten grundsätzlich im ganzen Land; Ausnahmen sind jedoch möglich. Letztendlich entscheidet das zuständige Volkskomitee, welche Unterlagen notwendig sind. Es empfiehlt sich deshalb eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Volkskomitee. Ihre Rechts-und Konsularabteilung der Botschaft Hanoi