Vietnam, Merkblatt des Generalkonsulats Ho-Chi-Minh
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Vietnam, Merkblatt des Generalkonsulats Ho-Chi-Minh
Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland Ho-Chi-Minh-Stadt minh-stadt.diplo.de www.ho-chi-minh [email protected] [email protected] MERKBLATT Überprüfung von Personenstandsurkunden im Wege der Amtshilfe Die Botschaft Hanoi und das Generalkonsulat haben feststellen müssen, dass die Voraussetzu Voraussetzungen zur Legalisation öffentlicher Urkunden aus Vietnam nicht gegeben sind. Die Legalisation vietnamesischer Urkunden wurde mit Billigung des Auswärtigen Amts eing eingestellt. Deutsche Behörden und Gerichte können mittels Amtshilfeersuchen vietnamesische U Urkunden durch das Generalkonsulat auf formelle und inhaltliche Echtheit prüfen lassen. Eine Privatperson vatperson kann keine Urkundenüberprüfung veranlassen. Anfragen von Urkundeninh Urkundeninhabern oder deren Verwandten zum Sachstand können nicht beantwortet werden. Amtshilfeersuchen unter Vorlage unvollständiger und/oder fehlerhafter Dokumente können nicht bearbeitet et werden und werden zurückgeschickt. Bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen kann ein neues Amtshilfeersuchen gestellt werden. Das Generalkonsulat Ho Chi Minh Stadt ist zuständig für folgende Provinzen: An Giang Dak Lak Ninh Thuan Ba Ria – Vung Tau Dak Nong Phu Yen Bac Lieu Dong Nai (alt: Ho Nai) Quang Nam Ben Tre Dong Thap Quang Ngai Binh Dinh Gia Lai Soc Trang Binh Duong Hau Giang (Phong Dinh) Tay Ninh Binh Phuoc Khanh Hoa Tp. Ho Chi Minh Binh Thuan Kien Giang Tien Giang Ca Mau Kon Tum Tra Vinh Can Tho Lam Dong Vinh Long Da Nang Long An. Soll eine vietnamesische Urkunde aus einer anderen Provinz als den oben genannten überprüft werden, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Botschaft in Hanoi. Postanschrift: Auswärtiges Amt, für Botschaft Hanoi, Kurstr. 36, 10117 Berlin). Email: [email protected]. Für die Urkundenüberprüfung werden benötigt: Urkunde im Original („Ban Chin“) oder Abschrift ("Ban Sao“) im Original mit dt. Übersetzung. Beglaubigte Kopien von Urkunden können leider nicht akzeptiert werden! ● eine komplett ausgefüllte Anwaltsvollmacht mit beglaubigter Unterschrift des Urkundeninhabers. Mit der Anwaltsvollmacht stimmt der Urkundeninhaber der formellen und inhaltlichen Prüfung seiner Urkunden zu. Die Die letzte Meldeanschrift und tatsächliche Wohnadresse in Vietnam muss unbedingt angegeben werden! Die Beglaubigung kann von einer beliebigen deutschen Behörde vorgenommen werden. ● Kopie des Reisepasses des Urkundeninhabers sowie bei Überprüfung von Ledigkeitsbescheinigungen sbescheinigungen auch eine Kopie des Familienbuchs („So Ho Khau“) zum Datenabgleich. ● Kostenübernahmeerklärung der ersuchenden Stelle in Deutschland. Es obliegt der ersuchenden Behörde, die Erstattung dem Urkundeninhaber aufzugeben. Die ersuchende Stelle erhält nach Abschluss der Überprüfung zusammen mit dem Prüfbericht eine Kostenrechnung. ● Sta Stand: Dezember 2014 ● WICHTIG: Zu jedem Original-Dokument muss eine einfache Kopie vorgelegt werden. Kopiershops sind in unmittelbarer Nähe des Generalkonsulats zu finden. Um Verzögerungen bei Rückfragen zu vermeiden, bitten wir um Angabe einer Mobiltelefon-Nr. sowie einer Email-Adresse. Sofern das Amtshilfeersuchen vorliegt und die ersuchende Stelle zustimmt, können die Unterlagen für die Urkundenüberprüfung auch direkt beim Generalkonsulat abgegeben werden. Das Generalkonsulat ist montags bis freitags von 8.00 bis 11.30 Uhr geöffnet. Auslagen (pro Person und pro Amtshilfeersuchen): ● ● ● ● € 249,00 für die Überprüfung einer Urkunde (inkl. € 3,00 Portoauslagen) € 368,00 für die Überprüfung von zwei Urkunden (inkl. € 3,00 Portoauslagen) € 460,00 für die Überprüfung von drei Urkunden (inkl. € 3,00 Portoauslagen) € 552,00 für die Überprüfung von vier Urkunden (inkl. € 3,00 Portoauslagen) Bearbeitungsdauer: In der Regel dauert eine Urkundenüberprüfung 4 Monate. Vordrucke: Die Vordrucke Anwaltsvollmacht und Ledigkeitsbescheinigung für Vietnamesen und für in Vietnam lebende Deutsche sind auf der Internetseite http://www.ho-chi-minh-stadt.diplo.de Bereich „Visa / Urkundenüberprüfung“ verfügbar. Postanschrift des Generalkonsulats: Auswärtiges Amt, für GK Ho-Chi-Minh-Stadt, Kurstr. 36, 10117 Berlin. Ergänzende Hinweise Geburtsurkunde („Giay Khai Sinh“) Spätregistrierung der Geburt („Dang Ky Tre“ oder „Dang Ky Qua Han“): Um eine Spätregistrierung der Geburt handelt es sich, wenn die Urkunde als solche gekennzeichnet ist und die Geburt des Urkundeninhabers nicht im Geburtenregister seines Geburtsjahres sondern in einem Registerbuch eines anderen Jahres registriert wurde (Bsp. Geburtsjahr = 1984 / Registrierung = 1988). Wiederregistrierung der Geburt („Dang Ky Lai“): Um eine Wiederregistrierung der Geburt handelt es sich, wenn die Urkunde als solche gekennzeichnet ist und die Registrierung wesentlich später als das Geburtsjahr des Urkundeninhabers vorgenommen wurde (Bsp.: Geburtsjahr = 1984 / Registrierung = 2009). Die Wiederregistrierung der Geburt ist nach vietnamesischen Recht nur dann erlaubt und gerechtfertigt, wenn das Geburtenregister der Erstregistrierung/ursprünglichen Registrierung beim zuständigen Volkskomitee nicht mehr vorhanden ist. Achtung: Die Überprüfung der Urkunde der Erstregistrierung der Geburt ist ausgeschlossen und wird vom Generalkonsulat abgelehnt, wenn die Urkunde der Wiederregistrierung der Geburt bereits geprüft wurde. Das bei einer Spät- oder Wiederregistrierung vorzulegende Formular „Erklärung Wiederregistrierung“ finden Sie ebenfalls auf unserer o.g. Internetseite. Seite 3 von 3 Ledigkeitsbescheinigung („Giay Xac Nhan Tinh Trang Hon Nhan“) ● Vietnamesen müssen eine LB vom zuständigen Volkskomitee vorlegen („Giay Xac Nhan Tinh Trang Hon Nhan - Uy Ban Nhan Dan“). ● Um eine LB für in Vietnam lebende Ausländer zu erhalten, muss der Urkundeninhaber persönlich einen Antrag LB Ausland („Giay Xac Nhan Tinh Trang Hon Nhan / Co Quan Dai Dien Viet Nam“) beim zuständigen Volkskomitee vorlegen oder einen Verwandten in Vietnam mit der Beschaffung seiner LB Ausland beauftragen. ● Eine LB für Zeiträume, in denen vietnamesische Staatsangehörige in Deutschland gelebt haben, kann nur durch eine vietnamesische Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt werden (Botschaft, Konsulat). Die LB kann vom Urkundeninhaber oder einem Verwandten ebenfalls direkt beim Generalkonsulat abgegeben werden. Aussagezeitraum Ledigkeitsbescheinigung: ● Die Bescheinigung muss die Ledigkeit des Urkundeninhabers ab seinem 18. Geburtstag bis heute bzw. bis zum Zeitpunkt seiner Ausreise aus Vietnam bestätigen. ● Wenn der Urkundeninhaber geschieden oder verwitwet ist, muss die Ledigkeit vom Zeitpunkt der Scheidung bzw. Tod des Ehepartners bis heute bzw. der Ausreise aus Vietnam bestätigt werden. ● Wenn der Urkundeninhaber im Aussagezeitraum der Ledigkeitsbescheinigung in verschiedenen Provinzen gemeldet war, muss er von jeder Provinz für den entsprechenden Zeitraum eine Ledigkeitsbescheinigung vorlegen. Gültigkeit Ledigkeitsbescheinigung: ● Eine Ledigkeitsbescheinigung ist ab Ausstellungsdatum 6 Monate gültig. Bei Beginn der Urkundenüberprüfung sollte die Ledigkeitsbescheinigung mindestens noch 4 Monate gültig sein. ● Abgelaufene Ledigkeitsbescheinigungen müssen gegen eine gültige Ledigkeitsbescheinigung ausgetauscht werden. In der Regel stellen die vietnamesischen Behörden eine neue Ledigkeitsbescheinigung erst nach Vorlage der alten Ledigkeitsbescheinigung im Original aus. Sofern eine Ledigkeitsbescheinigung ausgetauscht werden muss, kann die alte Ledigkeitsbescheinigung entweder bei der zuständigen deutschen Behörde oder dem Generalkonsulat abgeholt werden. Scheidungsurteil („Cong Nhan Thuan Tinh Ly Hon) / Sterbeurkunde („Giay Chung Tu“) Wenn der Urkundeninhaber in Deutschland heiraten möchte und geschieden/verwitwet ist, muss er eine beglaubigte Kopie seines Scheidungsurteils mit dt. Übersetzung bzw. das Original („Ban Chin“) oder eine Abschrift („Ban Sao“) der Sterbeurkunde seines Ehepartners mit dt. Übersetzung vorlegen. Stand: Dezember 2014