UMLAUFWASSER / ZUSATZWASSER Auszug aus VDI 3803 (Ausg

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UMLAUFWASSER / ZUSATZWASSER Auszug aus VDI 3803 (Ausg
UMLAUFWASSER / ZUSATZWASSER
Auszug aus VDI 3803 (Ausg. Okt. 02)
Empfohlene Richtwerte für die Beschaffenheit des Rückkühlwerk-Umlaufwassers / Zusatzwassers
Empfehlung für Verdunstungskühlung bei Wandungstemperaturen im Kondensator < 60 °C
Beschaffenheit
Material wasserberührt
C-Stahl- und
Buntmetalle 1)
Aussehen
--
pH-Wert 4)
--
Gesamtsalzgehalt
GSG
< 1800
< 600
mS/m
< 220
< 70
3
µS/cm
< 2200
< 700
3
mol/m³
> 0,5
> 0,16
3
g/m³
> 20
> 6,7
3
KH
°d
<4
< 1,33
3
KH
°d
< 20
< 6,7
3
Cl-
mol/m³
< 4,2 6)
< 1,4
3
< 50
3
++
Ca
Karbonathärte
8)
Karbonathärte
8)
bei Härtestabilisierung
Chlorid 5)
Sulfat
5)
KMnO4-Verbrauch
2)
7,5 bis 9,0
g/m³
El. Leitfähigkeit
Calcium
möglichst farblos, klar und ohne Bodensatz
SO4
--
6)
g/m³
< 150
mol/m³
< 3,4
< 1,1
3
g/m³
< 325
< 105
3
g/m³
< 100
< 30
Keimzahl
KBE/ml
Legionellen
KBE/ml
2)
3)
4)
5)
6)
7)
Auszug aus VDI(EZ3)-11/03.doc
8)
3
< 10 000
3)
< 10
Umlaufwasser
1)
EZ = 3
Zusatzwasser
Eindickung
Mischinstallation. Unabhängig von der Art der Mischinstallation ist der Einsatz von ungeschütztem C-Stahl nur mit geeigneter
Korrosionsinhibierung zulässig.
Stabilisierung mit Phosphonaten und/oder Polycarboxylaten.
Wenn unzulässigerweise Kühlturmschwaden Büro- und Aufenthaltsbereiche von Personen beaufschlagen bzw. im
Ansaugbereich von RLT-Anlagen liegen, muss die zulässige Keimzahl < 1000 KBE/ml betragen (standortabhängige
Bewertung). Auf schleimbildende Ansätze in der Kühlturmwanne ist getrennt zu prüfen durch manuelle sensorische Prüfung.
Bei Einsatz von Konditionierungsmitteln kann der pH-Wert außerhalb des angegebenen Bereiches liegen. Bei Vorhandensein
von Aluminium bzw. Al-Legierungen soll der pH-Wert 8,5 nicht überschritten werden.
Bei Inhibitoreinsatz können im Einzelfall höhere Konzentrationen zugelassen werden (dann Überwachung der Korrosionsrate).
Höhere Chloridgehalte sind nur zulässig, wenn die Inhibierungsqualität der eingesetzten Korrosionsinhibitoren diese erhöhte
Chloridbelastung zulässt (ist vom Inhibitorhersteller zu bestätigen).
Obergrenze des Chloridgehaltes zur Vermeidung der chloridinduzierten Lochkorrosionsneigung der Cr-Ni-Mo-Stähle unter
Beachtung ihres Molybdängehaltes und der auftretenden Metallwandtemperatur. Höhere Chloridbelastungen erfordern Cr-NiMo-Stähle mit erhöhter Lochfraßbeständigkeit durch erhöhten Molybdängehalt.
Die Karbonathärte KH als Bestandteil der Gesamthärte GH ist das an die Härtebildner Calcium und Magnesium gebundene
Hydrogenkarbonat HCO3. Bei natürlichen Wässern mit KH < GH ergibt sich die Karbonathärte aus dem Messwert
Säurekapazität Ks4,3 entsprechend KH in °dH = 2,8 • Ks4,3 in mol/m³. Im Zustand nach Neutralenthärtung kann die
Karbonathärte nicht mehr bestimmt werden. In diesem Fall wird KH = GH gesetzt.
Bei Überprüfung müssen alle Werte gemessen werden und diese unterhalb der empfohlenen Richtwerte (bei Calcium darüber)
liegen. Die Grenzwerte für die Abwassereinleitung und den Umweltschutz sind einzuhalten. Biocide dürfen bei geöffneter Abflut
(Absalzung oder Entleerung) dem Kühlwasser nicht beigegeben werden (siehe WHG).
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