UMLAUFWASSER / ZUSATZWASSER Auszug aus VDI 3803 (Ausg
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UMLAUFWASSER / ZUSATZWASSER Auszug aus VDI 3803 (Ausg
UMLAUFWASSER / ZUSATZWASSER Auszug aus VDI 3803 (Ausg. Okt. 02) Empfohlene Richtwerte für die Beschaffenheit des Rückkühlwerk-Umlaufwassers / Zusatzwassers Empfehlung für Verdunstungskühlung bei Wandungstemperaturen im Kondensator < 60 °C Beschaffenheit Material wasserberührt C-Stahl- und Buntmetalle 1) Aussehen -- pH-Wert 4) -- Gesamtsalzgehalt GSG < 1800 < 600 mS/m < 220 < 70 3 µS/cm < 2200 < 700 3 mol/m³ > 0,5 > 0,16 3 g/m³ > 20 > 6,7 3 KH °d <4 < 1,33 3 KH °d < 20 < 6,7 3 Cl- mol/m³ < 4,2 6) < 1,4 3 < 50 3 ++ Ca Karbonathärte 8) Karbonathärte 8) bei Härtestabilisierung Chlorid 5) Sulfat 5) KMnO4-Verbrauch 2) 7,5 bis 9,0 g/m³ El. Leitfähigkeit Calcium möglichst farblos, klar und ohne Bodensatz SO4 -- 6) g/m³ < 150 mol/m³ < 3,4 < 1,1 3 g/m³ < 325 < 105 3 g/m³ < 100 < 30 Keimzahl KBE/ml Legionellen KBE/ml 2) 3) 4) 5) 6) 7) Auszug aus VDI(EZ3)-11/03.doc 8) 3 < 10 000 3) < 10 Umlaufwasser 1) EZ = 3 Zusatzwasser Eindickung Mischinstallation. Unabhängig von der Art der Mischinstallation ist der Einsatz von ungeschütztem C-Stahl nur mit geeigneter Korrosionsinhibierung zulässig. Stabilisierung mit Phosphonaten und/oder Polycarboxylaten. Wenn unzulässigerweise Kühlturmschwaden Büro- und Aufenthaltsbereiche von Personen beaufschlagen bzw. im Ansaugbereich von RLT-Anlagen liegen, muss die zulässige Keimzahl < 1000 KBE/ml betragen (standortabhängige Bewertung). Auf schleimbildende Ansätze in der Kühlturmwanne ist getrennt zu prüfen durch manuelle sensorische Prüfung. Bei Einsatz von Konditionierungsmitteln kann der pH-Wert außerhalb des angegebenen Bereiches liegen. Bei Vorhandensein von Aluminium bzw. Al-Legierungen soll der pH-Wert 8,5 nicht überschritten werden. Bei Inhibitoreinsatz können im Einzelfall höhere Konzentrationen zugelassen werden (dann Überwachung der Korrosionsrate). Höhere Chloridgehalte sind nur zulässig, wenn die Inhibierungsqualität der eingesetzten Korrosionsinhibitoren diese erhöhte Chloridbelastung zulässt (ist vom Inhibitorhersteller zu bestätigen). Obergrenze des Chloridgehaltes zur Vermeidung der chloridinduzierten Lochkorrosionsneigung der Cr-Ni-Mo-Stähle unter Beachtung ihres Molybdängehaltes und der auftretenden Metallwandtemperatur. Höhere Chloridbelastungen erfordern Cr-NiMo-Stähle mit erhöhter Lochfraßbeständigkeit durch erhöhten Molybdängehalt. Die Karbonathärte KH als Bestandteil der Gesamthärte GH ist das an die Härtebildner Calcium und Magnesium gebundene Hydrogenkarbonat HCO3. Bei natürlichen Wässern mit KH < GH ergibt sich die Karbonathärte aus dem Messwert Säurekapazität Ks4,3 entsprechend KH in °dH = 2,8 • Ks4,3 in mol/m³. Im Zustand nach Neutralenthärtung kann die Karbonathärte nicht mehr bestimmt werden. In diesem Fall wird KH = GH gesetzt. Bei Überprüfung müssen alle Werte gemessen werden und diese unterhalb der empfohlenen Richtwerte (bei Calcium darüber) liegen. Die Grenzwerte für die Abwassereinleitung und den Umweltschutz sind einzuhalten. Biocide dürfen bei geöffneter Abflut (Absalzung oder Entleerung) dem Kühlwasser nicht beigegeben werden (siehe WHG). 1