Investor News - Bayer Investor Relations
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Bayer AG Investor Relations 51368 Leverkusen Deutschland www.investor.bayer.de Investor News Größte Transaktion der Unternehmensgeschichte erfolgreich: Bayer und Schering blicken optimistisch in die gemeinsame Zukunft • • • • • Higgins wird Vorstandsvorsitzender der Bayer Schering Pharma AG Köstlin, Rubin, Riemann und Baumann werden Vorstandsmitglieder Wenning übernimmt Vorsitz im Aufsichtsrat der Bayer Schering Pharma AG Erlen wird stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats Außerordentliche Hauptversammlung der Schering AG im September Berlin/Leverkusen / 21. Juni 2006 – Nach dem erfolgreichen Übernahmeangebot von Bayer für Schering blicken beide Konzerne mit Zuversicht in die gemeinsame Zukunft. „Wir werden zwei erfolgreiche Unternehmen im Pharma-Bereich zu einer noch schlagkräftigeren Einheit verbinden und ein internationales SpitzenUnternehmen schaffen“, sagte Bayer-Vorstandsvorsitzender Werner Wenning am Mittwoch bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin. „Schering ist in einer exzellenten Verfassung“, ergänzte der Vorstandsvorsitzende von Schering, Dr. Hubertus Erlen. „Gemeinsam mit Bayer wollen wir jetzt noch mehr erreichen. Die Chancen dafür haben wir.“ Die beiden Vorsitzenden gaben erste Einzelheiten des bevorstehenden Integrationsprozesses bekannt. So ist für September eine außerordentliche Hauptversammlung der Schering AG geplant. Danach soll ein neuer Vorstand die Leitung der künftigen „Bayer Schering Pharma“ übernehmen. Vorstandsvorsitzender des neuen Unternehmens mit Sitz in Berlin wird Arthur Higgins, der in Personalunion auch weiterhin dem gesamten Teilkonzern Bayer HealthCare vorstehen wird. Dem Vorstand von Bayer Schering Pharma sollen außerdem Dr. Ulrich Köstlin und Prof. Marc Rubin von Schering sowie Dr. Gunnar Riemann und Werner Baumann von Bayer angehören. Dabei wird Köstlin die Verantwortung für das Geschäft mit den -2- -2- Produktgruppen Primary Care, Gynäkologie und Andrologie sowie Diagnostic Imaging übernehmen und das Geschäft in Europa, Asien und Japan im Vorstand vertreten. Riemann wird die Geschäftseinheiten Onkologie, Hämatologie und Kardiologie, Dermatologie sowie Spezial-Therapeutika leiten. Zusätzlich wird er für die Regionen Nord- und Südamerika verantwortlich sein. Rubin wird im neuen Unternehmen für Forschung und Entwicklung zuständig sein und Baumann als Leiter Central Administration and Organization fungieren. In dieser Funktion wird er auch weiterhin für den gesamten Teilkonzern Bayer HealthCare verantwortlich sein. Darüber hinaus soll Baumann im neuen Vorstand die Bereiche Produktion und Personal repräsentieren. Alle Mitglieder des Vorstands von Bayer Schering Pharma sind gleichzeitig Mitglieder des Executive Committee von Bayer HealthCare. Die drei weiteren, derzeitigen Schering-Vorstände – Dr. Karin Dorrepaal, Prof. Dr. Rainer Metternich und Dr. Jörg Spiekerkötter – haben sich entschieden, dem Vorstand von Bayer Schering Pharma nicht anzugehören. Der derzeitige Vorstand der Schering AG wird bis zur außerordentlichen Hauptversammlung im Amt bleiben und die Integration unterstützen. Schering-Vorstandsvorsitzender Erlen wird auch dem neuen Unternehmen zur Verfügung stehen. Wenning zeigte sich erfreut, dass Erlen sich bereit erklärt habe, dem Aufsichtsrat der Bayer Schering Pharma AG als einer der stellvertretenden Vorsitzenden anzugehören. Wegen der Bedeutung des Zusammenschlusses will Wenning den Vorsitz im Aufsichtsrat selbst übernehmen. Bayer verfügt bereits über 88 Prozent der ausstehenden Schering-Aktien Die Übernahme von Schering ist die bislang größte Transaktion in der Geschichte des Bayer-Konzerns. Am Vorabend hatte Bayer bereits das endgültige Ergebnis der ersten Annahmefrist des Übernahmeangebots mitgeteilt. So kontrolliert das Unternehmen jetzt 88 Prozent der ausstehenden Aktien von Schering. Davon wurden rund 42 Prozent an der Börse oder direkt erworben und weitere 46 Prozent im Rahmen des öffentlichen Übernahmeangebots angedient. Wenning betonte, dass alle noch verbliebenen Aktionäre von Schering in der Weiteren Annahmefrist vom 23. Juni bis 6. Juli die Möglichkeit hätten, ihre Aktien dem Bayer-Konzern ebenfalls zum Preis von 89 Euro anzubieten. Zur turbulenten Endphase des Ringens um Schering erklärte Wenning: „Wir sind sicher, aus unserer Sicht das Richtige getan zu haben. Dafür sprechen die Fakten.“ -3- -3- So habe Bayer die selbst gestellte Mindestannahmeschwelle von 75 Prozent deutlich überschritten. Zudem werde das Unternehmen einen Preis bezahlen, der nur wenig über dem ersten Gebot liege. Unter der Annahme, dass Bayer alle noch ausstehenden Schering-Aktien zum Preis von 89 Euro erwerben könne, würde sich das gesamte Volumen von 16,5 Milliarden auf knapp 16,9 Milliarden Euro erhöhen. Das entspricht einem Anstieg um rund 2,5 Prozent. „Bei einem Transfer dieser Dimension und von der nachhaltigen Bedeutung für Bayer sind Mehraufwendungen in dieser Größenordnung sicher gerechtfertigt“, sagte Wenning. Er sei zuversichtlich, dass die Verbesserung der Performance des kombinierten Geschäftes den zusätzlichen Aufwand mehr als kompensieren könne. „Nicht zuletzt unter diesem Aspekt halte ich nichts von der Diskussion über den Abbau weiterer Arbeitsplätze“, fügte der Vorstandsvorsitzende hinzu. Bayer habe während der gesamten Angebotsphase vom ersten Moment an offen und transparent kommuniziert, führte Wenning aus. „Wir haben uns stets an die rechtlichen Vorschriften für solche Transaktionen gehalten, sind fair vorgegangen, haben alle Einzelheiten unserer Strategie erläutert und gegenüber allen Beteiligten mit offenen Karten gespielt.“ Auf die vereinzelt geäußerte Kritik, das Unternehmen habe auf den Aktien-Zukauf durch Merck viel zu langsam reagiert, entgegnete er, dass auch Bayer in kürzester Zeit erhebliche Aktienpakete außerhalb des Übernahmeangebots dazugekauft habe. Um dabei auch mehr als den ursprünglichen Angebotspreis bieten zu können, sei jedoch – anders als bei Merck – die Zustimmung der US-Börsenaufsicht erforderlich gewesen. Die SEC habe zwar schnell reagiert, doch habe die Genehmigung erst nach einigen Tagen vorgelegen. Wenning: Waffengleichheit im deutschen Übernahmerecht verbessern Wenning forderte deshalb den Gesetzgeber auf, das Prinzip der Waffengleichheit im deutschen Übernahmerecht weiter zu verbessern: „Während unser Vorgehen einem detaillierten Regelwerk folgen musste, konnte Merck in Konkurrenz zu uns weitgehend frei operieren. Hier besteht nach meiner Überzeugung Nachbesserungsbedarf.“ Der Vorstandsvorsitzende betonte jedoch, dass Bayer mit dem gesamten Prozess, mit der Arbeit seiner Berater, der Zusammenarbeit mit den Behörden und mit dem Ergebnis sehr zufrieden sei. Die Planungen für einen raschen Integrationsprozess seien bereits weit fortgeschritten, sagte Wenning weiter. Dabei werde Bayer großen Wert auf Transparenz und Fairness legen, wie es dem Stil des Unternehmens entspreche. Dies beinhalte insbesondere -4- -4- einen offenen Dialog mit den Arbeitnehmervertretungen. „Wir haben in der Vergangenheit stets bewiesen, dass wir in konstruktiver und zielführender Zusammenarbeit gemeinsam gute Lösungen erarbeiten können. Lösungen, die die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, des Unternehmens und der Aktionäre gleichermaßen berücksichtigen“, sagte Wenning. Bei der Integration von Schering solle es keine Gewinner auf der einen und Verlierer auf der anderen Seite geben. Die Zentrale von Bayer Schering Pharma werde – wie angekündigt – in Berlin sein, führte Wenning aus. Aus dem neuen Namen werde deutlich, dass auch der großen Tradition der Marke Schering im Verbund mit der Marke Bayer gebührend entsprochen werde. „Mit Bayer Schering Pharma werden wir einen nationalen PharmaChampion formen, der auch international unter den Top-10 der Pharma-Spezialisten rangiert“, sagte Wenning. Auf der Basis der Zahlen von 2005 wird das neue Unternehmen einen Umsatz von über neun Milliarden Euro haben – es ist damit das größte Pharma-Unternehmen in Deutschland. Erlen: Zusammenschluss von Bayer und Schering ist eine große Chance Schering-Vorstandsvorsitzender Erlen zeigte sich erleichtert, dass die freundliche Übernahme von Schering durch Bayer geglückt ist: „Die Übernahme schafft einen hohen Wert für unsere Aktionäre und bietet die große Chance, ein schlagkräftiges Pharma-Unternehmen von Weltrang mit Sitz in Berlin zu schaffen.“ Bayer Schering Pharma werde ein attraktiver Partner für Patienten und Ärzte in seinen Spezialgebieten sein. Die Geschäfte der beiden Unternehmen ergänzten sich sinnvoll und folgten der gleichen strategischen Ausrichtung. Ein Beispiel dafür sei die Onkologie, erläuterte Erlen. Durch den Zusammenschluss könne das neue Unternehmen nicht nur insgesamt schneller wachsen: „Wir werden auch die Effizienz von Forschung und Entwicklung steigern, so dass wir neue Therapien für Erkrankungen schaffen können, für die es bislang keine ausreichenden Behandlungsmöglichkeiten gab.“ Zudem werde der Zusammenschluss bei allen Notwendigkeiten für Synergien mittelund langfristig viele Chancen auch für die Beschäftigten schaffen. „Die Expertise und Erfahrung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Schering werden im Integrationsprozess nicht verloren gehen. Wir haben hervorragende Produkte und arbeiten an aussichtsreichen Projekten.“ Erlen: „Bei unserer Hauptversammlung im April habe ich gesagt, dass unser Traum eines unabhängigen Schering leider beendet sei. Doch ich habe einen neuen Traum: -5- -5- Bayer Schering Pharma kann zu einem globalen Pharma-Spezialisten von großer Schlagkraft werden. Darauf freue ich mich.“ Berlin/Leverkusen, 21. Juni 2006 Ansprechpartner Bayer AG, Investor Relations: Dr. Alexander Rosar (+49-214-30-81013) Dr. Juergen Beunink (+49-214-30-65742) Peter Dahlhoff (+49-214-30-33022) Ilia Kürten (+49-214-30-35426) Ute Menke (+49-214-30-33021) Judith Nestmann (+49-214-30-66836) Wichtige Informationen der Bayer AG: Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien oder American Depositary Shares der Schering AG dar. Das Angebot, das auf den Erwerb aller Schering-Stückaktien (einschließlich aller durch American Depository Shares repräsentierten Stückaktien) gerichtet ist, ist über die Dritte BV GmbH, Leverkusen, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Bayer AG, abgegeben worden. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen, einschließlich der Möglichkeit einer Verlängerung der Annahmefrist im Falle eines konkurrierenden Angebots eines Dritten, sind in der Angebotsunterlage enthalten, deren Veröffentlichung die BaFin am 12. April 2006 gestattet hat. Die Dritte BV GmbH hat ferner ein so genanntes Tender Offer Statement im Hinblick auf das Übernahmeangebot bei der US-amerikanischen Wertpapieraufsicht (SEC) eingereicht. Investoren und den Inhabern von Aktien und American Depositary Shares der Schering AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage bzw. das Tender Offer Statement sowie alle sonstigen Dokumente bezüglich des von der Dritte BV GmbH bei der SEC eingereichten Übernahmeangebots zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. Investoren und die Inhaber von Aktien und Depositary Shares der Schering AG können diese Dokumente kostenlos auf der Website der SEC (http://www.sec.gov) oder auf der Website http://www.bayer.de einsehen. Dies ist kein Angebot, Wertpapiere der Bayer AG in den Vereinigten Staaten zu verkaufen. Solche Wertpapiere der Bayer AG sind nicht unter dem U.S. Securities Act von 1933 (in seiner jeweiligen Fassung) registriert, und solche Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, da sie nicht registriert sind und auch keine Ausnahme von der Registrierungspflicht besteht. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nur auf der Grundlage eines Prospekts angeboten werden, der genaue Informationen zur Emittentin und deren Management sowie zu deren Jahresabschlüssen enthält. Die Bayer AG hat eine Ausnahmegenehmigung von den Vorgaben der Rule 14e-5 des U.S. Securities Exchange Act von 1934 erhalten, nach der sie (bzw. die Dritte BV GmbH oder andere Tochterunternehmen oder Finanzdienstleister an ihrer Stelle) unter gewissen Bedingungen für die Dauer des Angebotsverfahrens außerhalb des Übernahmeangebots Aktien der Schering AG hinzu erwerben darf. Damit kann die Bayer AG, die Dritte BV GmbH oder einer ihrer Vertreter oder Broker (als Makler), soweit nach anwendbarem Wertpapierrecht zulässig, und im Rahmen normaler deutscher Marktpraxis von Zeit zu Zeit während der Dauer des Angebotsverfahrens außerhalb der Vereinigten Staaten und außerhalb des Übernahmeangebots Aktien der Schering AG erwerben oder Kaufvereinbarungen über Aktien der Schering AG treffen. Diese Erwerbe erfolgen über die Börse zu den dann geltenden Preisen oder durch individuell ausgehandelte Kaufverträge. Informationen über diese Erwerbe werden gemäß dem anwendbaren Wertpapierrecht bekannt gemacht. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und das Angebot und der Verkauf der in dieser Bekanntmachung beschriebenen Wertpapiere kann in bestimmten Ländern durch Gesetz beschränkt sein. Jede Person, die diese Bekanntmachung liest, sollte selbst Informationen über diese Beschränkungen einholen und diese Beschränkungen beachten. Diese Bekanntmachung darf nicht, ob direkt oder indirekt, in irgendeiner Form in Italien und Kanada verbreitet werden oder dorthin übermittelt werden oder gebracht werden. -6- -6- Der Inhalt dieser Mitteilung richtet sich nur an Personen, (i) außerhalb Italiens, des Vereinigten Königreichs, Kanadas oder Japans, oder (ii) die berufliche Erfahrung hinsichtlich Investmentfragen haben, oder (iii) die in den Anwendungsbereich des Article 49 (2)(a) bis (d) ("Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, nicht eingetragene Vereine etc.") des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2001 (alle diese Personen zusammen nachfolgend die "relevanten Personen") fallen. Personen, die keine relevanten Personen sind, dürfen sich nicht nach dieser Mitteilung richten oder sich darauf stützen. Jedes Investment oder jede Investmentaktivität, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur relevanten Personen offen und wird nur mit relevanten Personen eingegangen werden. Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in Deutschland dar und ist kein Verkaufsprospekt im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes, der EU-Verordnung der Kommission Nr. 809/2004 vom 29. April 2004 oder anderer in Deutschland anwendbarer Rechtsvorschriften, die die Ausgabe, das Angebot und den Verkauf von Wertpapieren regeln. Jede Investmententscheidung oder Beratung hinsichtlich einer Investmententscheidung sollte nur aufgrund eines Prospekts erfolgen, der auch einen Abschnitt zu Risikofaktoren enthält. Wichtige Informationen der Schering AG: Die Schering Aktiengesellschaft hat eine begründete Stellungnahme zu der Angebotsunterlage zum Erwerb der Aktien und American Depositary Shares der Schering AG durch die Dritte BV GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Bayer Aktiengesellschaft, bei der U.S. Securities and Exchange Commission eingereicht. Aktionäre der Schering AG und die Inhaber von American Depositary Shares der Schering AG werden gebeten, diese begründete Stellungnahme zu lesen, weil sie wichtige Informationen enthält. Aktionäre und Inhaber von American Depositary Shares der Schering AG können die begründete Stellungnahme und andere eingereichte Dokumente kostenlos auf der Website der U.S. Securities and Exchange Commission (http://www.sec.gov) und der Website der Schering AG (http://www.schering.de) erhalten. Bestimmte in dieser Pressemitteilung enthaltene Aussagen, bei denen es sich weder um ausgewiesene finanzielle Ergebnisse noch um andere historische Daten handelt, sind vorausblickender Natur. Es geht dabei insbesondere um Prognosen künftiger Ereignisse, Trends, Pläne oder Ziele. Solche Aussagen sind nicht als absolut gesichert zu betrachten, da sie naturgemäß bekannten und unbekannten Risiken und Unwägbarkeiten unterliegen und durch andere Faktoren beeinflusst werden können, in deren Folge die tatsächlichen Ergebnisse und die Pläne und Ziele Scherings wesentlich von den getroffenen oder implizierten prognostischen Aussagen abweichen können. Bestimmte Faktoren, die zu derartigen Abweichungen führen können, werden in unseren Berichten Form 20-F und Form 6-K an die Börsenaufsichtsbehörde der USA dargestellt. Schering verpflichtet sich nicht, diese Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, weder im Lichte neuer Informationen, künftiger Ereignisse noch aus anderen Gründen.