Holzheizungen
Transcription
Holzheizungen
Übersicht: Förderprogramme für Holzheizungen Stand 07.01.2016 Programm Förderhöhe Antragsstelle Maßnahmen zur Nutzung Zuschuss erneuerbarer Energien Gebäudebestand, Anlagen von 5,0 bis 100 KW Förderbedingungen Zuschuss Hydraulischer Abgleich muss nachgewiesen werden; Emissionsgrenzwerte müssen nachgewiesen werden; Kesselwirkungsgrad min. 89%; Pelletöfen mit Wassertasche min. 90%; In den Gebäuden muss seit mindestens 2 Jahren ein anderes Heizungssystem installiert sein, das ersetzt oder unterstützt werden soll. Pelletöfen (Warmluftgeräte) werden nicht gefördert. BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) Frankfurterstr.29 – 35 65726 Eschborn www.bafa.de Tel.06196/ 908 625 Basis-Förderung € 36 je kW • € 2.000 für Pelletöfen mit Wassertasche 5 kW bis 25,0 kW € 80 je kW von 25,1 bis max.100 kW • € 3.000 für Pelletkessel, (Kombinationskessel) 5 kW bis 37,5 kW € 80 je kW von 37,6 bis max. 100 kW • € 3.500 für Pelletkessel, mit neuem Pufferspeicher mind. 30 l/kW 5 kW bis 43,7 KW € 80 je kW von 43,8 bis max. 100 kW • € 3.500 pauschal je Anlage für Hackschnitzelkessel mit Pufferspeicher mind.30 l/kW € 2.000 pauschal je Anlage für Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher mind. 55 l/kW • Innovations-Förderung im Gebäudebestand und Neubau Anlagen zur Emissionsminderung und/ oder zur Effizienzsteigerung Innovationsförderung: Brennwertnutzung Innovationsförderung: Partikelabscheidung (min. 50% Reduzierung Staubimissionen • Zuschuss im Gebäudebestand € 4.500 oder € 5.250 (inkl. Basisförderung) • Zuschuss im Neubau € 3.000 oder € 3.500 (inkl. Basisförderung) Bei der Innovationsförderung werden zusätzliche Boni nicht gewährt. Der Förderantrag ist vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages zu stellen. Zusatz-Förderung (zusätzlich zu Basis- und Innovationsförderung) • € 500 Kombinationsbonus zusätzlich bei Einbau einer Solarkollektoranlage oder Wärmepumpenanlage, die über dieses Programm gefördert wird. Auszug: Förderprogramme für Holzheizungen Diese Angaben sind ohne Gewähr. Weitere Details sind aus den jeweiligen Richtlinien zu entnehmen. Seite 1 von 4 Übersicht: Förderprogramme für Holzheizungen Fortsetzung Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien • Zuschuss • Bei besonders guter Wärmedämmung des Gebäudes wird zusätzlich ein Gebäudeeffizienzbonus bis zur Höhe der Basisförderung gezahlt.(0,5 x Basisförderung) Optimierungsmaßnahmen (nur Gebäudebestand) Einzelmaßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen und Warmwasserbereitung Errichtung einer Biomassenanlage: 10% der förderfähigen Netto-Investitionskosten (max. 50 % Basisförderung) Optimierung einer Bestandsanlage (Alter der Anlage min. 3 max. 7 Jahre) Zuschuss 100 € bis max. 200€ BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) Frankfurterstr.29 – 35 65726 Eschborn www.bafa.de Tel.06196/ 908 625 Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) • Zusatzbonus von 20% des Basisförderbetrages nach Marktanreizprogramm • Einmaligen Investitionszuschuss von 600.- Euro für die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am Heizungssystem. Zusatz-Förderung können zusätzlich zur Basisförderung gewährt werden. Beide sind miteinander kumulier bar. Der Förderantrag ist innerhalb von 9 Monaten nach Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen. Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist bis zum Zweifachen des gewährten Förderbetrages möglich. progres.nrw Programmbereich Markteinführung Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes NRW progres.nrw Zuschuss Zuschuss Biomasseanlage zur Wärmeerzeugung in Verbindung mit einer thermischen Solaranlage Pelletkesselanlage mit Pufferspeicher • 2.500 Euro Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6, Dortmund Holzhackschitzelkesselanlage mit Pufferspeicher • 1.400 Euro Informationen Tel: 0211/ 837 1001 [email protected] www.nrwdirekt.de www.bra.nrw.de Scheitholzkesselanlage mit Pufferspeicher • 1.400 Euro Anforderungen Eine Anlage pro Gebäude ausreichend großer Warmwasserspeicher Zuschussbeträge unter 350 Euro werden nicht ausgezahlt (Bagatellgrenze). Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen des Landes NRW ist nicht zulässig. Antragstellung jeweils vom 04.02 bis 01.12. des Jahres. Antragstellung vor Beginn der Maßnahme Laufzeit 31.12.2016 Auszug: Förderprogramme für Holzheizungen Diese Angaben sind ohne Gewähr. Weitere Details sind aus den jeweiligen Richtlinien zu entnehmen. Seite 2 von 4 Übersicht: Förderprogramme für Holzheizungen Land NRW NRW Bank Gebäudesanierung Kredit Zinsverbilligte Darlehen Private Hauseigentümer von selbst genutzten Ein-FamilienHäusern (max. Zwei-Familien-Häusern) Banken und Sparkassen Infos unter: http://www.nrwbank.de Verbesserung der Energieeffizienz, Umweltschutz sowie barri- -Förderlotse erefreien Umbau -Förderthema Umwelt + Energie • Verbesserung der Energieeffizienz z.B. Fenster, Wärmedämmung Wohnraummodernisierung/• Heizungsanlagenerneuerung • Ressourcenverbrauch verringern z.B. Sanitärinstalla- ausbau -NRW.Bank. Gebäudesantion, ierung • Wasserversorgung • Barrierereduzierung z.B. Aufzug nachrüsten, Wohnungszuschnitt ändern • Baumängelbehebung z.B. Schadstoffsanierung • Hochwasserschutz Antrag vor Beginn des Vorhabens Zinssatz: tagesaktuell Finanzierung bis zu 100 % der Investitionskosten Kreditbetrag: min. 2.500 Euro und max. 75.000 Euro Investitionsort muss in NRW liegen KFW-Programm Energieeffizient Sanieren- Ergänzungskredit Zinsverbilligte Darlehen Programm Nr. 167 Heizungsanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien Beantragung des Kredits (Programm- Nr. 167) Biomasseanlagen von 5 – 100 kW Nennwärmeleistung Gebäude mit Bauantrag vor 1. Januar 2009 max. Kreditbetrag 50,000 Euro pro Wohneinheit Informationen: Tel.:0800/ 5399002 www.kfw.de bei Sparkassen & Banken Kumulation mit BAFA (Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt) möglich Die Summe der öffentlichen Förderzusagen darf die förderfähigen Aufwendungen der Anlage nicht übersteigen StädteRegion Aachen Zuschüsse Zur Errichtung von Heizungsanlagen mit regenerativer Energieausnutzung zur Wärmeerzeugung 500 Euro Grundförderung pro WEH 25 Euro je kW-Nennleistung zusätzlich Höchstgrenze: 2.000 Euro pro Einfamilienhaus 4.000 Euro pro Mehrfamilienhaus Ausgenommen sind Anlagen im Gebiet der Stadt Aachen Antragstellung innerhalb von 12 Monaten nach Inbetriebnahme Kumulierbar, sofern die weiteren beantragten Mittel von Land oder Bund kumulierbar sind. Auszug: Förderprogramme für Holzheizungen Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung (A 63) Zollernstrasse 10 Ansprechpartner Frau Drewes-Reinckens Tel.: 0241- 5198 3660 susanne.drewes-reinckens @staedteregion-aachen.de www.staedteregionaachen.de Diese Angaben sind ohne Gewähr. Weitere Details sind aus den jeweiligen Richtlinien zu entnehmen. Seite 3 von 4 Übersicht: Förderprogramme für Holzheizungen Stadt Herzogenrath Zuschuss zur Zeit ausgesetzt Heizanlagen mit regenerativer Energienutzung zur primären Wärmeerzeugung im Gebiet der Stadt Herzogenrath 300 Euro pro Anlage z.B. bei Scheitholz; Stückholz, Pellets Antragstellung bis ein Jahr nach Inbetriebnahme der Anlage Stadt Herzogenrath Fachbereich Stadtentwicklung und Umwelt Ansprechpartner: Herr Marian Zempel Tel.: 02406/ 83327 marian.zempel @herzogenrath.de * siehe KfW Bankengruppe: aktuelle Zinskonditionen Auszug: Förderprogramme für Holzheizungen Diese Angaben sind ohne Gewähr. Weitere Details sind aus den jeweiligen Richtlinien zu entnehmen. Seite 4 von 4