BRUNS Förderporgramm.indd

Transcription

BRUNS Förderporgramm.indd
AKTUELL
NEUE FÖRDERPROGRAMME
MADE BY BRUNS
MADE IN GERMANY
JETZT MIT EFFIZIENTEN SYSTEMEN VON
BRUNS MODERNISIEREN UND MAXIMAL
SPAREN:
NEUE PROGRAMME ZUR FÖRDERUNG
ERNEUERBARER ENERGIEN AB 1.4.2015
1.BASISFÖRDERUNG
Eine Basisförderung gibt es für die Erweiterung von Systemen
in Gebäuden, die bereits seit 2 Jahren über ein Heizungssystem verfügen. Unser Holzvergaserkessel, unser Pelletkessel
und unser Hybridsystem machen es möglich (s.Bsp)
2.INNOVATIONSFÖRDERUNG
Die Innovationsförderung gewährt einen Zuschuss im Neubau.
Auch hier sind unsere Holzvergaserkessel, unser Pelletkessel
und unser Hybridsystem förderfähig.
3.ZUSATZFÖRDERUNGEN
Mehrere Zusatzförderungen machen die Erneuerung oder
Umstellung der Heizungsanlage noch attraktiver:
3.1. GEBÄUDEEFFIZIENZBONUS
3.2. REGENERATIVER KOMBINATIONSBONUS
3.3. EINZELMAßNAHMEN ZUR
OPTIMIERUNG DER HEIZUNGSANLAGE
Unsere Beispiele zeigen, wie es geht!
BEISPIEL 1
BRUNS Holzvergaserkessel: Förderung bis 4500 Euro
1.
Die Basisförderung beläuft sich in Verbindung mit einem
BRUNS-Pufferspeicher mit einem Volumen von 55 l/kW
Kesselleistung auf 2000 EUR.
2.
Eine Innovationsförderung kann auch im Neubau
gewährt werden
3.1 Im KfW-Effizienzhaus 55 kann ein zusätzlicher Zuschuss
in Höhe von 50% der Basisförderung gewährt werden.
Dieses entspricht zusätzlich 1000 EUR.
3.2 Durch gleichzeitige Errichtung z.B. einer thermischen
Solaranlage können zusätzlich 500 EUR gewährt
werden.
3.3 Durch eine Optimierung der Heizungsanlage im
Gebäudebestand kann die Förderung von weiteren
10 % der Kosten, max 50% der Basisförderung
gewährt werden und beläuft sich
1000 EUR.
somit auf max.1000
Abb. BRUNS
Holzvergaserkessel BHV 30
Förderanträge s. Rückseite + + + Förderanträge s. Rückseite + + + F
BEISPIEL 2
BRUNS Pelletkessel: Förderung bis 7500 Euro
1.
Die Basisförderung beläuft sich auf min. 3000 EUR, in
Verbindung mit einem BRUNS-Pufferspeicher mit einem
Volumen von 30 l/kW Kesselleistung auf 3500 EUR.
2.
Eine Innovationsförderung kann auch im Neubau
gewährt werden
3.1 Im KfW-Effizienzhaus 55 kann ein zusätzlicher
Zuschuss in Höhe von 50% der Basisförderung
gewährt werden. Dieses entspricht hier in Verbindung
mit einem Pufferspeicher 1750 EUR.
3.2 Durch gleichzeitige Errichtung z.B. einer thermischen
Solaranlage können zusätzlich 500 EUR gewährt
werden.
3.3 Durch eine Optimierung der Heizungsanlage im
Gebäudebestand kann die Förderung von weiteren
10 % der Kosten, max 50%
der Basisförderung
gewährt werden und
beläuft sich somit auf
max. 1750 EUR.
Abb. BRUNS
Pelletkessel Single E
Förderanträge s. Rückseite + + + Förderanträge s. Rückseite + + +
BEISPIEL 3
BRUNS Hybridsystem eignet sich hervorragend für die
Kombination mit einer Solaranlage. Speicher mit 600 oder
900 Liter, optional mit einem Brennwertgerät, 2 Heizkreisen,
Rücklaufhochhaltung für Feststoff und Solarstation.
1.
Die Basisförderung richtet sich nach der Größe der Solaranlage, beträgt jedoch min. 500 EUR. In Bestandsanlagen
wird sie im Privatbereich mit 100 EUR je angefangenem m²
Kollektorfläche und im Neubau mit 75 EUR/m² bezuschusst.
2.
Eine Kombination von Warmwasser und Heizungsunterstützter Solaranlage wird mit bis zu 140 EUR/m²
bezuschusst, jedoch mindestens 2000 EUR.
3.
Im KfW-Effizienzhaus 55 kann ein zusätzlicher Zuschuss
in Höhe von 50% der Basisförderung gewährt werden.
Dieses entspricht hier in Verbindung mit einem Pufferspeicher einem Zuschuss von 1250 EUR.
4.
Eine Kombination mit Regenerativen Energien oder
die Umstellung von einem Nichtbrennwertkessel auf
einen Brennwertkessel kann mit weiteren 500 EUR
gefördert werden.
5.
Durch eine Optimierung der
Heizungsanlage im Gebäudebestand kann die Förderung von
weiteren 10 % der Kosten, max
50% der Basisförderung gewährt
werden und beläuft sich auf
max. 1250 EUR.
Abb. BRUNS Hybrid System
Förderanträge s. Rückseite + + + Förderanträge s. Rückseite + + +
INFORMATIONSSTELLEN:
BINE Informationsdienst
Kaiserstraße 185-197
53113 Bonn
fon: 0228 92379-14
fax: 0228 92379-29
[email protected]
www.energiefoerderung.info
www.bine.info
INFORMATIONS- UND ANTRAGSSTELLE
Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Postfach 51 60
65726 Eschborn
fon: 06196 908-1625
fax: 06196 908-1800
[email protected]
www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/
Gebr. Bruns GmbH · Hauptstraße 200 · D-26683 Saterland
Tel.: +49 4492 9246 - 100 · Fax.: +49 4492 9246 - 109
[email protected] · www.bruns-heiztechnik.de