Förderung von Holzheizungen

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Förderung von Holzheizungen
Förderung von Holzheizungen
Fördermittel
Nutzung erneuerbarer
Energien,
Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit
Förderhöhe
Automatisch beschickte Anlagen
Mindestförderung für Pellet-Kaminöfen:
Mindestförderung für Heizkessel bis 30 kW:
Kessel bis 30 kW:
Kessel über 30 bis 100 kW:
Antragsstelle
640 €
1.088 €
38,40 €/kW
24 €/kW
Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle,
65726 Eschborn
Telefon: 06196/908-625
Faxabruf:
Automatisch beschickte Anlagen als zentrale Heizungsanlagen von 8 bis 30 - Richtlinien 0180 521 260 71
kW werden gefördert mit 38,40 €/kW, mindestens jedoch 1.088 €, Anlagen
- Antrag
0180 521 260 74
über 30 kW bis 100 kW mit 24 €/kW.
Öfen, die konstruktionsbedingt auch Wärme an den Aufstellort abgeben,
Anträge auch unter:
werden mit mindestens 640 € gefördert.
http://www.bafa.de
Holzvergaserkessel
Pauschalförderung bis 30 kW:
780 €
Manuell beschickte Holzvergaserkessel mit Leistungs- und
Feuerungsregelung und Pufferspeicher ab 15 kW bis max. 30 kW
werden gefördert mit 26 €/kW, mindestens jedoch 780 €.
Eine Kumulation mit Zuschüssen aus anderen öffentlichen Förderprogrammen ist bis zum Doppelten dieser Förderung zulässig.
Anträge können bis zum 15.10.2006 gestellt werden.
Darlehens-Programme der
Kreditanstalt für
Wiederaufbau
Zinsverbilligte Darlehen
Banken und Sparkassen
- Programm zur Förderung erneuerbarer Energien
(Antragstellung momentan nicht möglich)
Infos auch unter:
http://www.kfw-foerderbank.de/
Automatisch beschickte Biomasse-Heizungsanlagen größer 100 kW,
Förderhöhe 100% des Invests, max. 5 Mio €
Zinssatz je nach Laufzeit und Bonität,
Teilschulderlass von 60 € je kW, max. 275.000 €
Für bestehende Wohngebäude:
- CO2-Gebäudesanierungsprogramm
Förderhöhe max. 50.000 € je Wohneinheit
Zinssatz ab ca. 2,88 % eff. je nach Laufzeit
- Programm „Wohnraum Modernisieren“
Förderhöhe bis zu 100.000 € je Wohneinheit;
Zinssatz ab ca. 3,29 % eff. je nach Laufzeit.
Für neu zu bauende Wohngebäude:
- Programm „Ökologisch Bauen“
Förderhöhe max. 50.000 € je Wohneinheit;
Zinssatz ab ca. 3,88 % eff. je nach Laufzeit.
REN-Programm,
Bereich Breitenförderung,
NRW
Wirtschaftsministerium
15% der Investitionskosten
Holzheizungsanlagen in Verbindung mit einer Solarkollektoranlage in
Gebäuden, deren Jahresprimärenergieaufwand der
Energieeinsparverordnung entspricht.
Solaranlagen zur Brauchwarmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
mit einer Mindestkollektorfläche von 10 m² bei Flachkollektoranlagen und 6
m² bei Vakuumröhrenkollektoren. Eine Kumulation mit anderen
Förderprogrammen des Landes NRW ist nicht zulässig.
Bezirksregierung Arnsberg,
Außenstelle Dortmund
Anträge unter:
Tel: 01803 100 110
www.bezreg-arnsberg.nrw.de
Die Energieagentur NRW übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit/Richtigkeit dieses Förderdatenblattes.
Energieagentur NRW, Kasinostr.19-21, 42103 Wuppertal, www.ea-nrw.de, [email protected]
Stand: 03.07.06