MHG Heiztechnik GmbH

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MHG Heiztechnik GmbH
MHG Heiztechnik GmbH
Förderbedingungen für Solaranlagen und Biomassefeuerungen
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat Randbedingungen für die Fortsetztung der Förderung von Solaranlagen und Biomassefeuerungen geschaffen. Am 14.03.06 veröffentlichte das BMU die neuen Fördersätze des
Marktanreizprogramms. Im Bundeshaushalt werden die entsprechenden Budgets
bereitgestellt. Die Förderbeträge lauten:
Biomasseförderung
Holzpelletkessel
48€/KW Nennleistung - mind. jedoch 1.360 €
Scheitholzvergaserkessel
40€/KW Nennleistung - mind. jedoch 1.200 €
Neu (ab 14.03.2006)
Solarthermische Anlagen
Solaranlagen für die Warmwasserbereitung
(bis 200 m²)
Solaranlagen für die kombinierte Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung (bis200 m²)
Mindestkollektorfläche:
10 m² bei Flachkollektoren und
8 m² bei Röhrenkollektoren
Mindest-Pufferspeichervolumen:
50l/m² bei Flachkollektoren und
60l/m² bei Röhrenkollektoren
Erweiterung von Solaranlagen
Großanlagen über 200m²
Schwimmbäder
84€/m²
108€/m²
unverändert
unverändert
48€/m²
48€/m²
80% der o.g. Fördermittelsätze
Auf Grund der großen Nachfrage waren die im Vorjahr budgetierten Fördermittel im Oktober 2005 aufgebraucht. Die im Vorjahr noch nicht bearbeiteten Förderanträge können jetzt
unter den aktuellen Bedingungen gefördert werden.
Für Investitionen ist das Marktanreizprogramm sehr einfach handhabbar. Der nur zweiseitige Förderantrag steht auf der Hompage www.bafa.de zum Download bereit. Wichtig
ist die Antragstellung vor Beginn der Installationsarbeiten. Zusätzlich ist eine Finazierung
durch zinsvergünstigte Darlehen der KfW (www.kfw.de) möglich.
Stand: März 2006