MHG Heiztechnik GmbH
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MHG Heiztechnik GmbH
MHG Heiztechnik GmbH Förderbedingungen für Solaranlagen und Biomassefeuerungen Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat Randbedingungen für die Fortsetztung der Förderung von Solaranlagen und Biomassefeuerungen geschaffen. Am 14.03.06 veröffentlichte das BMU die neuen Fördersätze des Marktanreizprogramms. Im Bundeshaushalt werden die entsprechenden Budgets bereitgestellt. Die Förderbeträge lauten: Biomasseförderung Holzpelletkessel 48€/KW Nennleistung - mind. jedoch 1.360 € Scheitholzvergaserkessel 40€/KW Nennleistung - mind. jedoch 1.200 € Neu (ab 14.03.2006) Solarthermische Anlagen Solaranlagen für die Warmwasserbereitung (bis 200 m²) Solaranlagen für die kombinierte Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung (bis200 m²) Mindestkollektorfläche: 10 m² bei Flachkollektoren und 8 m² bei Röhrenkollektoren Mindest-Pufferspeichervolumen: 50l/m² bei Flachkollektoren und 60l/m² bei Röhrenkollektoren Erweiterung von Solaranlagen Großanlagen über 200m² Schwimmbäder 84€/m² 108€/m² unverändert unverändert 48€/m² 48€/m² 80% der o.g. Fördermittelsätze Auf Grund der großen Nachfrage waren die im Vorjahr budgetierten Fördermittel im Oktober 2005 aufgebraucht. Die im Vorjahr noch nicht bearbeiteten Förderanträge können jetzt unter den aktuellen Bedingungen gefördert werden. Für Investitionen ist das Marktanreizprogramm sehr einfach handhabbar. Der nur zweiseitige Förderantrag steht auf der Hompage www.bafa.de zum Download bereit. Wichtig ist die Antragstellung vor Beginn der Installationsarbeiten. Zusätzlich ist eine Finazierung durch zinsvergünstigte Darlehen der KfW (www.kfw.de) möglich. Stand: März 2006