Drucksache 18/00466 - Hessischer Landtag

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Drucksache 18/00466 - Hessischer Landtag
18. Wahlperiode
HESSISCHER LANDTAG
Kleine Anfrage
der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
vom 25.05.2009
betreffend psychosoziale Betreuung von an Demenz erkrankten
Menschen in Hessen
und
Antwort
des Ministers für Arbeit, Familie und Gesundheit
Vorbemerkung der Fragestellerin:
In Deutschland leiden mehr als eine Million Menschen an Demenz. Die Zahl
altersverwirrter Menschen wird sich aufgrund der Entwicklung der Altersstruktur
in der Bevölkerung weiter verstärken. Deshalb ist es notwendig, gut funktionierende Strukturen bereitzuhalten, die den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen
Unterstützung und Hilfe zukommen lassen.
Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die
Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1.
Wie viele Menschen leben in Hessen, die an demenziellen Erkrankungen und
somit der Einschränkung der Alltagskompetenz leiden?
Konkrete Erhebungen liegen für das Land Hessen nicht vor. Rechnet man
jedoch die von Dr. Horst Bickel (2000) von der Klinik und Polioklinik für
Psychiatrie und Psychotherapie der Technischen Universität München über
Gesamtdeutschland publizierten Zahlen auf Hessen um, dann liegt die
Krankheitshäufigkeit bei 91.000 der über 65-Jährigen. Die Anzahl der Neuerkrankten kann man mit ca. 15.300 pro Jahr beziffern.
Frage 2.
Wie viele von ihnen erhalten Leistungen aus der Pflegeversicherung (bitte aufschlüsseln nach Art und Höhe der Leistung)?
Hierzu liegen den Verbänden der Pflegekassen keine Daten vor.
Frage 3.
Wie viele Menschen mit demenziellen Erkrankungen leben in stationären, teilstationären oder ambulanten Einrichtungen (bitte aufschlüsseln nach Art der Einrichtung und Trägerschaft)?
Hierzu liegen den Verbänden der Pflegekassen und der Heimaufsicht keine
Daten vor.
Frage 4.
Welche Einrichtungen/Träger bieten psychosoziale Betreuungsangebote an?
In Hessen gab es zum Stichtag 15. Juni 2009 insgesamt 164 Anbieter von
zusätzlichen niedrigschwelligen Betreuungsleistungen nach § 45b Abs. 1
Satz 6 Nr. 4 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI). Darüber hinaus bieten
599 ambulante Pflegedienste Leistungen nach § 45b Abs. 1 Satz 2 SGB XI
an (Stand 30. Juni 2009). Nach § 2 des Rahmenvertrages über die vollstationäre pflegerische Versorgung nach § 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Hessen vom 14.10.2005 müssen grundsätzlich alle Pflegeheime ihre Leistungen
auf den Bedarf demenziell Erkrankter ausrichten (siehe Anlage 1). Desweiteren haben 304 vollstationäre Pflegeeinrichtungen eine Vereinbarung über
zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 87b SGB XI abgeschlossen (Stand
15. Juni 2009). Für pflegebedürftige Menschen mit einer demenziellen Erkrankung und einem besonderen Pflege- und Betreuungsbedarf aufgrund von
speziellen Verhaltensmerkmalen gibt es in Hessen in 12 Pflegeheimen ein
Eingegangen am 4. September 2009 · Ausgegeben am 15. September 2009
Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden
Drucksache
18/466
04. 09. 2009
Hessischer Landtag · 18. Wahlperiode · Drucksache 18/466
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gesondertes segregatives oder teilsegregatives Pflegeangebot, das auf die
besonderen Bedürfnisse der Menschen mit Demenz eingeht und die Voraussetzungen nach der Anlage A zu § 3 Abs. 2 Rahmenvertrag über die vollstationäre pflegerische Versorgung nach § 75 Abs. 1 SGB XI für das Land
Hessen vom 14. Oktober 2005 erfüllen (siehe Anlage 2 und 3).
Frage 5.
In welchen Landkreisen und Kommunen existieren welche Programme zur Verbesserung der psychosozialen Betreuung in Altenpflegeheimen oder ambulanten Wohnformen?
In vielen Landkreisen und in allen kreisfreien Städten gibt es ein differenziertes und strukturiertes System und Netzwerk von Einrichtungen und Trägern, die psychosoziale Betreuungsangebote anbieten. Eine detaillierte Auflistung der einzelnen Programme bedarf jedoch einer Umfrage bei den Mitgliedskreisen der Kommunalen Spitzenverbände. Da eine solche Erhebung
sehr aufwendig ist, konnte sie in der vorgegebenen Zeit nicht erfolgen.
Frage 6.
Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung zur besseren Betreuung von
an Demenz erkrankten Menschen auf kommunaler Ebene und seitens des Landes?
In der Sitzung des Landespflegeausschusses am 11. März 2009 wurden entsprechende Handlungsempfehlungen an Politik, Kostenträger und Leistungserbringer zur Betreuung von Menschen mit Demenz in der ambulanten und
offenen Altenhilfe sowie in stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen verabschiedet (siehe Anlage 4).
Wiesbaden, 30. Juli 2009
Die Anlagen können in der Bibliothek
des Hessischen Landtags eingesehen
oder im Internet im Dokumentenarchiv
(www.Hessischer-Landtag.de) abgerufen
werden.
Jürgen Banzer
Anlage 2
Name
Pflege- und Betreuungszentrum Waldeck Wollmert-Wicker OHG- Demenz
DRK Seniorenzentrum "Gemünden" Demenz - Abteilung
Haus des Lebens gGmbH, Demenzabt.
Versorgungshaus und Wiesenhüttenstift DEMENZABTEILUNG
Alten- u. Pflegeheim Haus Morija Wohngruppe Mohn
Martin Luther Siftung/Gustav- Adolf- Haus Abtl. Demenz
Aurelius-Hof-Mainhausen Verhaltensauffällige Demente
Ev. Krankenhaus Elisabethenstift, Demenzbereich
Haus Waldeck, Bereich für mobile verhaltensauffällige Demente
Altenzentrum Wiesbaden Antoniusheim e. V. (Beschützende Abt.)
Haus der Altenpflege / Demenzabt.
St. Valentinushaus - Bereich für mobile verhaltensauff. Demente
Ort
Bad Wildungen
Gemünden
Bischoffen
Frankfurt
Rödermark
Hanau
Mainhausen
Darmstadt
Griesheim
Wiesbaden
Wiesbaden
Kiedrich