Atlas der beruflichen Anerkennung und Qualifizierung in

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Atlas der beruflichen Anerkennung und Qualifizierung in
Bergen
Stralsund
Ribnitz-Damgarten
Wolgast
Bad Doberan
Grevesmühlen
Rostock
Greifswald
Wismar
Güstrow
Anklam
Teterow
Gadebusch
Neubrandenburg
Pasewalk
Schwerin
Waren (Müritz)
Hagenow
Parchim
Neustrelitz
Ludwigslust
Atlas der beruflichen Anerkennung und Qualifizierung
in Mecklenburg-Vorpommern
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung IQ“
Einblicke ins Thema
www.mecklenburg-vorpommern.netzwerk-iq.de
Impressum
Herausgeber:
IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern
koordiniert von:
migra e.V.
Waldemarstraße 32
18057 Rostock
www.migra-mv.de
www.mecklenburg-vorpommern.netzwerk-iq.de
VSP
Dies ist eine gemeinsame Publikation der drei IQ Servicestellen „Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung“
und der beiden IQ Teilprojekte „Berufliche Nachqualifizierung in der Region Rostock“ und „ELENA Wiedereinstieg für Migrantinnen“. In den Texten der vorliegenden Publikation wurde versucht, die gendersensible Schreibweise mit dem Gender Gap umzusetzen (z. B. Migrant_innen).
Sämtliche Angaben und Daten dieser Publikation sind nach bestem Wissen und Gewissen und in Zusammenarbeit mit den genannten Institutionen erstellt worden. Dennoch übernimmt der Herausgeber keine Gewähr für
die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit der hier veröffentlichten Informationen. Haftungsansprüche
gegen den Herausgeber, welche sich auf Schäden beziehen, die durch die Nutzung dieser Publikation verursacht
wurden, sind ausgeschlossen, sofern diese nicht vorsätzlich oder in grober Fahrlässigkeit hervorgerufen
wurden.
Redaktion:
Heidi Karsten, migra e.V., Rostock
Dr. Christine Gatzke, genres e.V., Neubrandenburg
Erik Wussow, genres e.V., Neubrandenburg
Dr. Miriam Jahncke, VSP gGmbH, Schwerin
Falk-Uwe Pochert, AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH
Martina Ortner, FrauenTechnikZentrum Rostock
Layout:
Maja Kuntzsch, migra e.V., Rostock
Foto:
Seite 5: Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Druck:
Altstadt-Druck, Rostock
Stand Januar 2015
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab. Daran arbeiten bundesweit Landesnetzwerke, die von Fachstellen zu migrationsspezifischen Schwerpunktthemen unterstützt
werden. Das Programm wird finanziert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und
die Bundesagentur für Arbeit.
gGmbH
Atlas der beruflichen Anerkennung und Qualifizierung
in Mecklenburg-Vorpommern
Einblicke ins Thema
Inhalt
2
Impressum
5
Grußwort
6
Einleitung
8
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen – gesetzliche Grundlagen
10 Das Anerkennungsverfahren
12 Ergebnisse eines Antragsverfahrens
14 Ergebnisse der Anerkennungsberatung in Mecklenburg-Vorpom-
mern
16 Qualifizierung im Kontext der beruflichen Anerkennung
18 Anhang
18
Die IQ Servicestellen „Anerkennungs- und Qualifizierungsbera-
tung“ in Mecklenburg-Vorpommern
18 Relevante zuständige Stellen in Mecklenburg-Vorpommern
20 Liste der reglementierten Berufe
21 Informationen über Qualifizierungsangebote
22 Notizen
4 Atlas Anerkennung
Grußwort
Kriege, Katastrophen, die Suche
nach Arbeit oder
Ausbildung, der
Wunsch, bei der
Familie zu sein – es
gibt viele verschiedene Gründe, die
Menschen bewegen, ihr Land zu
verlassen. Unser Land hat in vielen Regionen
mit Abwanderung zu kämpfen. Da ist Zuwanderung eine große Bereicherung, die damit
einhergehende Vielfalt sowieso. Ein buntes
Mecklenburg-Vorpommern ist ein attraktives
Mecklenburg-Vorpommern!
In der „Konzeption zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten“ hat die
Landesregierung 2011 festgelegt, wie MV als
Zuwanderungsland noch anziehender werden
kann. Wir sind offen für Menschen, die in unserem Land leben und arbeiten wollen. Ihnen
berufliche Perspektiven zu schaffen, ist uns
ein zentrales Anliegen. Deshalb begleiten landesweit drei IntegrationsFachDienste Migration die Zugewanderten dabei, sich sprachlich
und beruflich zu integrieren, indem sie individuelle arbeitsmarktbezogene Beratung und
Unterstützung anbieten. Flüchtlinge mit nachrangigem Zugang zum Arbeitsmarkt finden im
„Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge“ einen entsprechenden Anlaufpunkt.
Wir brauchen die beruflichen und fachlichen
Potentiale von zugewanderten Menschen. Jeder und jede soll die Chance erhalten, sich mit
seinen Fähigkeiten einzubringen. Das setzt voraus, dass die mitgebrachte Qualifikation hier
wertgeschätzt und anerkannt wird. Mit dem
2012 verabschiedeten Bundesanerkennungsgesetz sowie dem „Gesetz über die Bewertung
und Anerkennung im Ausland erworbener
Qualifikationen in Mecklenburg-Vorpommern“
sind dafür die Grundlagen geschaffen. Es ist
eine wichtige Errungenschaft, dass ausländische Schul- und Berufsabschlüsse unabhängig von Herkunft und Status anerkannt werden
können. Denn damit verbessern sich die Perspektiven der Zugewanderten, und der Weg ist
frei zu einer qualifikationsnahen Beschäftigung
und Entlohnung.
Für den Einzelnen kann der Weg zur Anerkennung seines Abschlusses dennoch sehr kompliziert sein. Das System der Zuständigkeiten ist
komplex und von außen nicht leicht zu überblicken. Viele Fragen können auftauchen, z. B.
nach den richtigen Ansprechpartner_innen, zur
Finanzierung oder zu Möglichkeiten der Qualifizierung im Falle einer Teilanerkennung. Ich
begrüße es daher sehr, dass Migrantinnen und
Migranten innerhalb des bundesweiten Programms Integration durch Qualifizierung (IQ)
auch in unserem Land tatkräftige Unterstützung erhalten. Drei IQ Servicestellen stehen für
Anfragen aus dem In- und Ausland bereit, seit
2015 beraten sie auch zu Möglichkeiten der
Qualifizierung.
Nicht nur Zugewanderte wollen sich über
Wege, Möglichkeiten und Alternativen rund
um das Thema Anerkennung informieren.
Nützliche Tipps zu allen anstehenden Fragen
sind auch für Behörden, Institutionen und Beratungsstellen sehr wertvoll. Die vorliegende
Broschüre mit ihren Hintergrundinformationen
und Hinweisen soll Ratsuchende und Interessierte dabei unterstützen, sich rasch und umfänglich zu orientieren, damit sich alle in Mecklenburg-Vorpommern willkommen fühlen.
Birgit Hesse
Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und
Soziales in Mecklenburg-Vorpommern
IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern 5
Einleitung
D
ieser Atlas soll Berater_innen und Ansprechpartner_innen in Behörden, Ämtern, Regelinstitutionen und Beratungsstellen als Orientierungshilfe dienen und über Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und ihre Querschnittsthemen informieren, denn die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen ist ein
wesentliches Instrument, um dem aufkommenden Fachkräftemangel zu begegnen. Dieser zeigt sich
in Mecklenburg-Vorpommern gegenwärtig vor allem im pädagogischen Bereich (Erziehende und
Lehrende) und in der Gesundheits- und Pflegebranche sowie im Hotel- und Gaststättenwesen. Gerade in diesen Bereichen ist es dringend erforderlich, alle vorhandenen Potenziale zu nutzen, um
dem sich verstärkenden Fachkräftemangel entgegenzusteuern.
Insbesondere mit Blick auf die Diskussion
um den demografischen Wandel und die
Dieser Atlas soll als Orientierungshilfe dienen und Gewinnung von ausländischen Fachkräfüber Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der ten ist die Zuwanderung für Deutschland
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen von hoher Bedeutung. In diesem Zusamund ihre Querschnittsthemen informieren. menhang nimmt die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen eine Schlüsselrolle ein. Das gilt uneingeschränkt auch
für ein strukturschwaches Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern. Obwohl sich das Land in
den letzten Jahren weiterentwickelt hat, liegt es in Sachen Wirtschaftskraft, Beschäftigungsquote
und Einkommen zum Teil deutlich hinter vergleichbaren Bundesländern und steht somit weiterhin
vor großen strukturellen Herausforderungen. Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
leistet in diesem Zusammenhang einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung und -gewinnung.
Seit 2005 entwickelte das bundesweite Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ im Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und
leistet einen wichtigen Beitrag zur FachkräftesiSoziales (BMAS) Handlungsempfehlungen sowie
cherung und -gewinnung.
Beratungs- und Qualifizierungskonzepte in mehreren Schwerpunktfeldern, darunter die berufliche
Anerkennung. Zur flächendeckenden Umsetzung der erarbeiteten Konzepte initiierten das BMAS,
das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA)
das bundesweite „Förderprogramm IQ“. Eigens eingerichtete IQ Anlaufstellen bieten Beratung für
Anerkennungssuchende. In Mecklenburg-Vorpommern nahmen im Jahr 2011 drei unabhängige IQ
Servicestellen „Arbeitsmarktintegration-Berufliche Anerkennung“ ihre Arbeit auf und leisteten in
drei Regionen MVs Fachberatung zu den Anerkennungsgesetzen des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern. (Abb. 1) Seit Januar 2015 heißen die drei weiterhin bestehenden IQ Servicestellen „Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung“. Sie erweitern ihr Beratungsangebot im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern um das Thema Qualifizierung. Das IQ Netzwerk MecklenburgVorpommern, kurz IQ Netzwerk MV, bietet den regionalen Arbeitsagenturen, Jobcentern,
Migrationsberatungsstellen und Migrantenorganisationen etc. Schulungen und Informationsveranstaltungen zum Anerkennungsgesetz und verzahnt Unterstützungsangebote. Es kooperiert mit
weiteren Akteuren der Migrations- und Integrationsarbeit wie den IntegrationsFachDiensten Migration (IFDM), dem Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge (NAF), der Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) und den Jugendmigrationsdiensten (JMD). n
6 Atlas Anerkennung
Die Zuständigkeitsbereiche der drei IQ Servicestellen in Mecklenburg-Vorpommern
Rostocker Region/
Vorpommern-Rügen
Westmecklenburg
Mecklenburgische Seenplatte/
Vorpommern-Greifswald
Abb. 1
IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern 7
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen –
gesetzliche Grundlagen
D
ie folgenden Ausführungen meinen mit Anerkennung immer die berufliche Anerkennung. Darunter versteht man die Bewertung und - bei positiver
Entscheidung - die Bestätigung der Gleichwertigkeit
eines ausländischen beruflichen Abschlusses mit einem deutschen Referenzberuf. Unter dieser Voraussetzung wird die „Anerkennung“ von Schulabschlüssen, Studienleistungen und akademischen Graden
nicht unter diesem Begriff subsumiert. (Abb. 2)
Um in Deutschland arbeiten zu dürfen, bedarf es nicht
in jedem Falle einer Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation. Sie wird nur notwendig, wenn es sich um einen reglementierten Beruf
handelt oder eine Selbständigkeit im zulassungspflichtigen Handwerk angestrebt wird. Die Erlaubnis,
einen Beruf wie z. B. Arzt/Ärztin oder Lehrer_in ausüben zu dürfen, setzt voraus, dass die Person über bestimmte Berufsqualifikationen verfügt. Gleiches trifft
auch auf das Führen einer Berufsbezeichnung wie
z. B. Ingenieur_in zu, die durch Rechts- und Verwaltungsvorschrift auf Personen beschränkt ist, die eine
bestimmte Berufsqualifikation nachweisen können.
Unter die Reglementierung fallen aber nicht alle akademischen Abschlüsse in Deutschland. Berufe wie
z. B. Psycholog_in, Pädagog_in oder Philolog_in sind
ebenso wie die ca. 350 Ausbildungsberufe im dualen
System nicht reglementiert. (Abb. 3)
Grundlage für die sogenannten (beruflichen) Anerkennungsverfahren ist das am 1. April 2012 in Kraft
getretene „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung
und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ (Anerkennungsgesetz). Der Artikel 1,
das „Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit
von Berufsqualifikationen“ (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz-BQFG), regelt als neues Bundesgesetz die Verfahren zur Gleichwertigkeitsprüfung
bundesrechtlich geregelter reglementierter und
nicht reglementierter Berufe.
Analog zum Bundesgesetz ist in Mecklenburg-Vorpommern seit dem 29. Dezember 2012 das „Gesetz
über die Bewertung und Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen in Mecklenburg-Vorpom-
Unterschiede zwischen reglementierten und nicht reglementierten Berufen
bundesrechtlich regle-
landesrechtlich regle-
Ein Antrag auf Anerkennung ist ein MUSS.
Abb. 3
8 Atlas Anerkennung
Ausbildungsberuf
Ein Antrag auf Anerkennung ist ein KANN.
Hochschulabschluss,
der zu einem nicht regle-
Ein Antrag auf Anerkennung ist nicht möglich,
jedoch ein Antrag auf
Bewertung des HS-Abschlusses.
Zuständigkeiten bei reglementierten und nicht reglementierten Berufen
Berufsbezeichnungen
bundesrechtlich
geregelt
landesrechtlich geregelt
Länderbehörden
bundesrechtlich geregelte Ausbildungsberufe nach BBiG und
HwO
landesrechtliche
schulische
Ausbildungen
Handwerkskammern,
IHK FOSA, weitere
zuständige Stellen
Länderbehörden
oder Zentralstelle für
ausländisches Bildungswesen (ZAB)
Abb. 5
mern und zur Änderung anderer Gesetze“ in Kraft.
Grundlage für die Verfahren in landesrechtlich geregelten reglementierten und nicht reglementierten Berufen ist Artikel 1, das „Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz-BQFG M-V“. Artikel 2 ff. des
BQFG M-V regeln die Änderungen in den Fachgesetzen. Demzufolge findet das Gesetz z. B. keine Anwendung für Architekt_innen und Ingenieur_innen. (Abb.
4)
Neben dem Bundesgesetz und dem Landesgesetz gibt
es weitere rechtliche Grundlagen, die die Anerkennung der beruflichen Qualifikation regeln.
mern und weitere Stellen regeln die Anerkennung in
eigener Zuständigkeit.
Bei den reglementierten Berufen richtet sich die Zuständigkeit nach dem jeweiligen Fachrecht und den
Ausführungsbestimmungen der Länder. So ist z. B. für
den bundesrechtlich geregelten Beruf der Ärztin/des
Arztes in Mecklenburg-Vorpommern das Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPH) als anerkennende Stelle zuständig. (Abb. 5) n
Was ist mit „Anerkennung“ gemeint?
ƒƒ EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (RL 2005/36/
EG)/Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur
Änderung der Richtlinie 2005/36/EG…
ƒƒ Bundesvertriebenengesetz (BVFG) - §10
ƒƒ Gegenseitigkeitsabkommen mit der Schweiz
ƒƒ Bilaterale Abkommen mit Frankreich und Österreich
ƒƒ Berufsfachrecht
Für die Gleichwertigkeitsprüfungen der Ausbildungsberufe im dualen System sind in der Regel die örtlichen Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern sowie weitere Stellen zuständig. Die
IHKs in Mecklenburg-Vorpommern gehören zum öffentlich rechtlichen Zusammenschluss von 77 IHKs,
der IHK FOSA (Foreign Skills Approval) mit Sitz in
Nürnberg. Das heißt, dass die IHKs vor Ort zwar beraten, die Anträge auf Anerkennung jedoch bei der IHK
FOSA gestellt werden müssen. Die Handwerkskam-
schulische und akademische
Anerkennung (Schulabschlüsse, Studienleistungen, akademische Grade)
(akademische Berufe und
Ausbildungsberufe)
n
Ziel: Aufnahme eines Studiums
oder einer Ausbildung, bzw. Fortsetzung eines Studiums
Abb. 2
BQFG und BQFG M-V
lungsgesetz (BQFG)
bundesrechtlich
geregelte,
Berufe
-
bundesrechtlich
geregelte, nicht
(duale) Ausbildungsberufe
lungsgesetz
Mecklenburg-Vorpommern
(BQFG M-V)
landesrechtlich
geregelte,
Berufe
Abb. 4
IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern 9
landesrechtlich
geregelte, schulische
Ausbildungen
Das Anerkennungsverfahren
M
it dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) wurde erstmalig eine rechtliche
Grundlage dafür geschaffen, dass jede Person, die
über einen ausländischen Berufsabschluss im Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des
Bundes oder Landes (MV) verfügt, das Recht auf eine
Antragsstellung zur Gleichwertigkeitsprüfung hat.
Entscheidend sind also nicht Staatsangehörigkeit und
Aufenthaltsstatus der Antragstellenden, sondern nur
noch Inhalt und Dauer ihrer beruflichen Qualifizierung. Für an- und ungelernte Personen besteht dieser
Anspruch nicht. Ausgenommen sind auch all jene, deren akademischer Abschluss nicht zu einem reglementierten Beruf führt. (Abb. 6)
Im Anerkennungsverfahren wird durch die zuständige Stelle geprüft, ob und inwieweit die ausländische
Berufsqualifikation mit einem deutschen Berufsabschluss gleichwertig ist. Dazu ist es notwendig, dass
die Antragstellenden den aktuellen deutschen Referenzberuf im Antrag nennen, da dieser Maßstab für
die Gleichwertigkeitsprüfung ist. Das heißt, Inhalte
und Dauer der deutschen und der ausländischen Ausbildung werden miteinander verglichen. Bei der Entscheidungsfindung können zudem Berufserfahrungen sowie Fort- und Weiterbildungszeiten berücksichtigt werden.
Die für den jeweiligen Beruf zuständige Stelle entscheidet zudem, welche Regelungen und Richtlinien
im konkreten Fall zur Anwendung kommen. Entscheidend dafür ist, um welchen Beruf es sich handelt, in
welchem Land der Abschluss erworben wurde und
welchen Status die Antragstellenden haben. So haben
z. B. Spätaussiedler_innen ein Wahlrecht zwischen
dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) und dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG). Für einige Fälle sieht die EU-Richtlinie die automatische
Anerkennung der Abschlüsse vor. Das trifft auf die
sogenannten „sektoralen“ Berufe wie Apotheker_innen, Architekt_innen, Ärzt_innen, Hebammen, Krankenschwestern und Krankenpfleger, Tierärzt_innen
sowie Zahnärzt_innen zu.
Die vorzulegenden Dokumente betreffend gibt es von
Beruf zu Beruf unterschiedliche Vorgaben. Es ist ratsam, sich darüber vor Antragstellung genau zu informieren. Beispielsweise informiert die IHK FOSA als
zentrale Stelle für die Prüfung und Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, die sich auf IHK Berufe
beziehen, auf ihrer Website www.ihk-fosa.de/fuerantragsteller/antragstellung/ ausführlich unter anderem auch zu den einzureichenden Unterlagen. Die
Landesbehörden als zuständige Stellen für die
Gleichwertigkeitsprüfung bei reglementierten Berufen nach Bundes- und Landesrecht befinden darüber,
welche Unterlagen in welcher Form eingereicht werden müssen.
Eine nicht unwichtige Frage im Antragsverfahren ist
die nach den entstehenden Kosten. Generell hat die/
der Antragstellende die Kosten selbst zu tragen. Vor
Antragstellung sollten sich Arbeitslose und Arbeit suchende Personen bei den Agenturen für Arbeit, den
Jobcentern und den kommunalen Jobcentern erkundigen, ob die Kosten übernommen werden können.
(Abb. 7)
Wann ist ein Antrag auf Anerkennung notwenig?
bundesrechtlich regle-
landesrechtlich regle-
Ausbildungsberuf
Hochschulabschluss,
der zu einem nicht regle-
Antrag auf Bewertung
bei der Zentralstelle für
ausländisches Bildungswesen (ZAB)
Abb. 6
10 Atlas Anerkennung
Antragsverfahren
Kopien und Beglaubigungen der Dokumente
Kosten für Bescheide laut Gebührenordnung der
Länder bzw. der Gebührenordnung der
zuständigen Stellen
maximal 3 Monate
eines Bescheids
maximal 1 Monat
Eingang bei der zuständigen Stelle
Abb. 7
Beratung
Da die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ein sehr komplexes und für den Einzelfall zu betrachtendes Thema ist, spielt die qualifizierte Anerkennungsberatung eine entscheidende
Rolle im gesamten Verfahren. Ein Anspruch auf Beratung ist aber weder im Bundesgesetz noch im Landesgesetz verankert. Im Rahmen des Förderprogramms
„Integration durch Qualifizierung (IQ)“ gewähren jedoch bundesweit eingerichtete regionale Beratungsstellen, dass sich Anerkennungsinteressierte über
rechtliche Grundlagen und das Anerkennungsverfahren selbst informieren können und wissen, wer die
für ihren „Fall“ zuständige Stelle ist.
In Mecklenburg-Vorpommern arbeiten seit Juli 2011
drei IQ Servicestellen, die seit 2015 zur Anerkennungsberatung auch Qualifizierungsberatung anbieten. Die Beratungsstellen in der Rostocker Region/
Vorpommern-Rügen, der Mecklenburgischen Seenplatte/Vorpommern-Greifswald und in Westmecklenburg sind fest in den Strukturen der Integrationsarbeit verankert und arbeiten eng mit IQ-externen
Beratungsangeboten zusammen. n
Das Angebot der IQ Servicestellen in MV
im Kontext der Anerkennungsgesetze
ƒƒ Erstinformation per Telefon, per E-Mail oder im Gespräch
ƒƒ Erstberatung im persönlichen Gespräch - ca. 90%
der Beratungen
Ziele und Motive
Möglichkeiten der und Erfordernisse für die
Anerkennung
Verfahrensabläufe
ƒƒ Verweisberatung
nach Identifizierung des möglichen Referenzberufes Verweis an zuständige Stellen
ƒƒ Verfahrensbegleitung
Antragstellung
Arbeit mit Bescheiden
ƒƒ Qualifizierungsberatung seit 2015
(Vgl. Abb. auf dem Cover)
IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern 11
Ergebnisse eines Antragsverfahrens
E
rgebnisse von Anerkennungsverfahren (Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren) können unterschiedlich sein. Am Ende steht jedoch immer ein Bescheid. Wird ein Beruf anerkannt, erhält der/die
Antragsteller_in einen rechtskräftigen Bescheid über
die Gleichwertigkeit seiner/ihrer Qualifikationen
mit einem deutschen Referenzberuf. Kann nur eine
teilweise Gleichwertigkeit festgestellt werden, erhält der/die Antragsteller_in einen Ablehnungsbescheid mit der Darstellung festgestellter Qualifikationen und Defizite in Hinsicht auf den
angestrebten deutschen Referenzberuf. Können überhaupt keine Gleichwertigkeitsparameter zwischen
erworbener Qualifikation und deutschem Referenzberuf identifiziert werden, ergeht ein Ablehnungsbescheid ohne Darstellung von Qualifikationen und
Defiziten.
Die Konsequenz, die sich hinsichtlich der Berufsausübung aus dem Bescheid ergibt, hängt maßgeblich
davon ab, ob es sich um einen reglementierten oder
nicht reglementierten Referenzberuf handelt und in
welchem Land der anzuerkennende Abschluss erworben wurde. (Abb. 9)
Reglementierte Berufe
Hier wird bei bescheinigter Gleichwertigkeit die Erlaubnis zur uneingeschränkten Berufsausübung
bzw. zum Führen der Berufsbezeichnung erteilt.
Für einige Berufe sind dazu neben der Gleichwertigkeit zusätzliche Nachweise (Sprachkenntnisse, Führungszeugnis etc.) zu erbringen.
Verschiedene Wege zur Anerkennung eines Abschlusses
Kenntnisprüfung
Prüfung, die aus allen Inhalten der deutschen
staatlichen Prüfung bestehen kann
Eignungsprüfung
Prüfung, die sich auf Sachgebiete beschränkt,
den
Anpassungslehrgang
Gegenstand einer Bewertung
rufsbild nach Ausbildungsverordnung
Abb. 8
12 Atlas Anerkennung
-
Berufe
Anpassungsqua-
Liegt keine Gleichwertigkeit vor, weil wesentliche
Unterschiede festgestellt wurden, kann eine Berufszulassung unter Auflage von Ausgleichsmaßnahmen erteilt werden. Die vorgeschriebenen Maßnahmen hängen dabei von der Herkunft der
nachgewiesenen Berufsqualifikation ab. Handelt es
sich um einen Abschluss aus einem EU-/EWR-Staat
oder aus der Schweiz, hat der/die Antragsteller_in die
Wahl zwischen einer Eignungsprüfung und einem Anpassungslehrgang. Die Eignungsprüfung darf sich nur
auf die Sachgebiete der in der Gleichwertigkeitsprüfung festgestellten Defizite beschränken. Der Anpassungslehrgang umfasst die zeitlich befristete praktische Ausübung des Berufes unter Verantwortung
eines/einer qualifizierten Berufsangehörigen (Mentor_in). Der Anpassungslehrgang kann mit einer theoretischen Zusatzausbildung einhergehen und ist Gegenstand einer Bewertung. Mit erfolgreich
absolvierter Ausgleichsmaßnahme hat der/die Antragsteller_in die notwendigen Qualifikationen nachgewiesen und erhält den entsprechenden Bescheid.
Handelt es sich um einen nicht gleichwertigen Abschluss aus einem Nicht-EU-/EWR-Staat oder der
Schweiz (Drittstaat), kann das Ablegen einer Kenntnisprüfung verlangt werden. In Vorbereitung auf die
Kenntnisprüfung kann im Bereich der akademischen
Heilberufe eine maximal zweijährige Berufserlaubnis
erteilt werden. Die Berufserlaubnis ermöglicht es, für
einen begrenzten Zeitraum ohne Approbation in
Deutschland ärztlich tätig zu sein. Sie kann auf bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungsstellen beschränkt sein. Voraussetzung für die Erteilung der
Berufserlaubnis ist ein fachspezifischer Hochschulabschluss sowie die fachliche Eignung für die beabsichtigte Tätigkeit. Dabei ist Berufserfahrung zu berücksichtigen. Zur Erteilung der Berufserlaubnis wird
nicht geprüft, ob der ausländische Abschluss mit dem
inländischen gleichwertig ist. (Abb. 8)
Mit der am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
erhalten die Anerkennungsstellen in den Ländern
konkrete Vorgaben, wie Anpassungsmaßnahmen in
den Gesundheitsberufen zu gestalten und durchzuführen sind. Auch die Erteilung der ärztlichen Berufserlaubnis wird näher geregelt. Die Verordnung betrifft nahezu alle auf Bundesebene geregelten
Heilberufe, unter anderem Ärzt_innen, Psychotherapeut_innen, Gesundheits- und Krankenpfleger_innen
oder Physiotherapeut_innen.
Für die Erteilung einer Approbation oder einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs (Berufserlaubnis), sind die erforderli-
chen
Kenntnisse
der
deutschen
Sprache
nachzuweisen. Gemäß dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 26./27. Juni 2014 müssen Antragstellende über Fachsprachkenntnisse im
berufsspezifischen Kontext orientiert am Sprachniveau C1 verfügen. In Mecklenburg-Vorpommern führt
die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern diese
Fachsprachenprüfung für ausländische Ärzt_innen
durch.
Grundlage für die Ausgestaltung von Ausgleichsmaßnahmen für den landesrechtlich reglementierten Beruf Lehrer_in in Mecklenburg-Vorpommern ist seit
dem 26. November 2014 die Verordnung zur Ausführung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
für Lehramtsbefähigungen in Mecklenburg-Vorpommern (BQFG LehBVO M-V).
wertbarer zu machen. Außerdem kann sie für die Entlohnung des/der Arbeitnehmer_in und für den Zugang zu Fort- und Weiterbildungsangeboten eine
wichtige Rolle spielen. Bei festgestellter uneingeschränkter Gleichwertigkeit wird dem/der Antragstellenden ein Bescheid ausgestellt, der die Gleichwertigkeit mit einem aktuellen deutschen Referenzberuf bestätigt.
Liegt teilweise Gleichwertigkeit vor, weil wesentliche Unterschiede festgestellt wurden, erhält der/
die Antragsteller_in einen Ablehnungsbescheid, der
seine/ihre Qualifikationen und Defizite hinsichtlich des angestrebten Berufes dokumentiert. Mit dieser Übersicht erhalten Antragstellende und Unternehmen Sicherheit, in welchen Arbeitsbereichen
fachliche Kompetenzen vorhanden sind und wo ggf.
Bedarf an Anpassungsqualifizierung besteht. Beseitigt der/die Antragsteller_in durch gezielte Qualifizierung die in der Gleichwertigkeitsprüfung festgestellten Defizite, kann ein erneuter Anerkennungsantrag
gestellt werden, in dessen Ergebnis die Gleichwertigkeit beschieden werden kann. n
Nicht reglementierte Berufe
Nicht reglementierte Berufe dürfen auch ohne eine
formale berufliche Anerkennung ausgeübt werden.
Der Berufszugang oder die Berufsausübung ist an keine bestimmten staatlichen Vorgaben geknüpft. Das
gilt insbesondere für Ausbildungsberufe im dualen
System. Ist ein Beruf in Deutschland nicht reglementiert, kann man sich mit einer ausländischen Qualifikation direkt auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben. Die Anerkennung dient hier als Transparenzinstrument,
um
Qualifikationen
eines/einer
Bewerber_in sichtbar und auf dem Arbeitsmarkt ver-
Das Antragsverfahren und mögliche Ergebnisse
Festlegung des Referenzberufes
(Inhalt und Dauer der Ausbildung sowie Fähigkeiten und Kenntnisse)
aus
Ber gleich
ufs
e
erf nde
ahr
ung
keine Feststellung wesentlicher
Unterschiede
scheid
-
Kenntnissprüfung
Feststellung wesentlicher Unterschiede
Eignungsprüfung
Anpassungslehrgang
Anpassungsqua-
Bewerbung
auf dem
Arbeitsmarkt
Abb. 9
IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern 13
Ergebnisse der Anerkennungsberatung in Mecklenburg-Vorpommern
D
ie Anerkennungsberatung wird von den Berater_
innen dokumentiert und von einer bundesweiten Fachstelle quartalsweise auf Bundes- und Landesebene ausgewertet. Auf der Grundlage der ermittelten Daten ist es den IQ Servicestellen in MecklenburgVorpommern möglich, sich ein Bild darüber zu
machen, für welche Berufe häufig bzw. kaum ein Antrag auf Anerkennung gestellt wird, in welchen Ländern die Berufsqualifikationen erworben wurden,
welches Alter die Antragstellenden haben und anderes mehr. Nicht zuletzt lässt sich daraus ein entsprechender Handlungsbedarf ableiten, der mit den zuständigen Stellen und politischen Entscheidungsträgern kommuniziert wird.
Im Folgenden soll auf einige ausgewählte Ergebnisse
der Anerkennungsberatung in Mecklenburg-Vorpommern für den Zeitraum vom 1. August 2012 bis zum
30. Juni 2014 eingegangen werden.
Staatsangehörigkeit der Antragstellenden in MV
Anteil in Prozent
15
10
5
0
Polen
Abb. 10
Russi- Deutsch- Ukra- Afghasche
ine
nistan
land
Föderation
Iran
Syrien Rumä- Armenien
nien
Ägyp- übrige
ten Staaten
Deutsche Referenzberufe der Antragstellenden in MV
Lehrer_innen
57,9%
Ärzt_innen
Ingenieur_innen
Sozialpädagog_innen /
Sozialarbeiter_innen
Gesundheits- und
Krankenpfleger_innen
12,4%
6,6%
5,4%
Friseur_innen
3,3%
Ökonom_innen
3,3%
Erzieher_innen
Betriebswirt_innen
Tischler_innen
übrige Berufe
Abb. 11
14 Atlas Anerkennung
3,3%
2,8%
1,9%
1,7%
1,4%
Staatsangehörigkeit
Wenn man die drei Regionen unseres Landes betrachtet, ergibt sich bei der Staatsangehörigkeit der Anerkennungssuchenden ein teilweise differenziertes
Bild. Aufgrund ihrer geographischen Nähe zum Nachbarland Polen beraten die Mitarbeiter_innen der IQ
Servicestelle bei genres e.V. in Neubrandenburg und
Greifswald mehr Antragstellende mit einem polnischen Berufsabschluss als das bei der IQ Servicestelle
der VSP gGmbH in Schwerin oder bei migra e.V. in
Rostock der Fall ist. Die IQ Servicestellen in Schwerin
und Rostock verzeichnen eine vergleichsweise hohe
Zahl von Antragstellenden aus der Russischen Föderation und der Ukraine. Hinzu kommt bei der IQ Servicestelle in Schwerin ein höherer Anteil von Ratsuchenden mit rumänischen Abschlüssen. (Abb. 10)
Deutscher Referenzberuf
Mit Abstand die meisten Anerkennungsverfahren
werden für den Beruf Lehrer_in angestrebt. Antragstellende mit Ingenieursabschlüssen folgen auf Platz
drei den Ärzt_innen. (Abb. 11)
Auch hinsichtlich der angestrebten Antragstellung für
einzelne Referenzberufe gibt es zwischen den IQ Servicestellen Unterschiede. (Abb. 12) Diese Gegebenheiten führen dazu, dass in den jeweiligen IQ Servicestellen zu bestimmten Fragen gebündeltes Wissen
und Erfahrungen vorhanden sind, die dem gesamten
Landesnetzwerk zugute kommen. Während die Regionen Rostocker Region/Vorpommern-Rügen und
Westmecklenburg einen vermeintlich erhöhten Anpassungsqualifizierungsbedarf für Lehrer_innen aufweisen, ergibt sich jener Bedarf für den Bereich Gesundheits- und Krankenpflege verstärkt in den
Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald.
Alter
Die Altersstruktur derer, die eine Anerkennungsberatung in Anspruch nehmen, lässt den Schluss zu, dass
der Wunsch nach Anerkennung des beruflichen Abschlusses dadurch motiviert ist, dass die Personen
eine Erwerbstätigkeit entsprechend ihrer Qualifikation anstreben, um eine berufliche Perspektive zu haben. (Abb. 13)
Da die Anerkennungsberatung grundsätzlich ergebnisoffen gestaltet ist, können in der Anerkennungsberatung auch Alternativen zur Anerkennung thematisiert werden. Die bereits erwähnte „Einbettung“ der
Anerkennungsberatung in vorhandene Strukturen
der beruflichen Integration von Zugewanderten im
Sinne einer Prozesskette garantiert, dass den Anerkennungssuchenden weitere Unterstützungsangebote unterbreitet werden können, die von ihnen nachgefragt werden. Das sind zum Beispiel Fragen der
beruflichen Um- bzw. Neuorientierung, Existenzgründungsberatung und Hilfe beim Schreiben von Bewerbungen. n
Alter der Antragstellenden in MV
Anteil in Prozent
50
40
30
20
10
0
unter 20
Jahre
20-24
Jahre
25-34
Jahre
35-44
Jahre
45-54
Jahre
55-64
Jahre
Abb. 13
Verteilung deutscher Referenzberufe der Antragstellenden in MV
Lehrer_innen
21,9%
Gesundheits- und
Krankenpfleger_innen
8,2%
Ärzt_innen
Sozialpädagog_innen/
Sozialarbeiter_innen
Ingenieur_innen
4,1% 6,8%
4,1%
10,4%
3,9%
6,5% 4,5%
1,9%
Erzieher_innen
Friseur_innen
4,7%
9,4%
9,4%
4,7%
7,8%
Abb. 12
IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern 15
65 Jahre
und älter
Qualifizierung im Kontext der beruflichen Anerkennung
W
enn die anerkennenden Stellen keine oder keine volle Gleichwertigkeit feststellen, ergeben sich unter Umständen Qualifizierungsanforderungen. Abhängig
von der Art des Berufes werden unterschiedliche Anpassungsmaßnahmen notwendig.
Eine ganzheitliche individuelle Fachberatung zu Fragen der Qualifizierung und zu Fördermöglichkeiten ist dann unerlässlich und wird von den regionalen IQ Servicestellen
angeboten. Sie beinhaltet unter anderem spezifische Informationen zu Beratungseinrichtungen und zu Angeboten von Weiterbildungsträgern in der Region. Die IHK, die
HWK oder andere zuständige Stellen bieten ebenfalls berufsbezogene Beratung an.
Ausgleichsmaßnahmen
Ausgleichsmaßnahmen mit Qualifizierungscharakter sind der Anpassungslehrgang
und die Anpassungsqualifizierung. Der Anpassungslehrgang ist die Ausübung eines
reglementierten Berufs unter Verantwortung eines/einer qualifizierten Berufsangehörigen. Er kann mit einer theoretischen Zusatzausbildung einhergehen und ist Gegenstand einer Bewertung.
Die Anpassungsqualifizierung ist eine Ausgleichsmaßnahme für nicht reglementierte
Berufe und bedeutet eine zeitlich unbestimmte Ergänzungsqualifizierung für das jeweilige Berufsbild nach der Ausbildungsverordnung.
Alternativen zum Anerkennungsverfahren
Stellt sich während der Anerkennungsberatung heraus, dass im Rahmen des Anerkennungsverfahrens ein negatives Ergebnis zu erwarten ist oder stehen finanzieller und/
oder zeitlicher Aufwand in keinem Verhältnis zur Chance auf berufliche Anerkennung
bzw. ist es unmöglich, aufgrund wideriger Umstände Ausbildungsnachweise beizubringen, haben Anerkennungssuchende verschiedene Möglichkeiten, einen Berufsabschluss zu erlangen.
Liegen ausreichende berufliche Erfahrungen vor, kann nach § 45 des Berufsbildungsgesetzes und § 37 der Handwerksordnung eine Externenprüfung im deutschen Referenzberuf absolviert werden. Hierzu sind erfahrungsgemäß zum Teil umfangreiche
Vorbereitungen durch einen Bildungsdienstleister oder/und Betrieb erforderlich.
Möglich ist die Erlangung eines Berufsabschlusses auch im Rahmen einer Umschulung, die unter Umständen über die Arbeitsagentur oder das Jobcenter gefördert werden kann und meist zwei Jahre dauert. Sowohl Umschulung als auch Externenprüfung
enden mit der üblichen Prüfung zur Erlangung des Berufsabschlusses.
Es ist außerdem möglich, über die Erstausbildung einen neuen Beruf zu erlernen. Die
berufliche Ausbildung erstreckt sich über zwei bis dreieinhalb Jahre.
Deutschkenntnisse
Deutschkenntnisse sind laut BQFG grundsätzlich keine Voraussetzung für die Gleichwertigkeitsprüfung.
Im Rahmen eines Berufszulassungsverfahrens (akademische Heilberufe), für die Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung (z. B. Gesundheitsfachberufe) oder für
die Teilnahme an Ausgleichsmaßnahmen sind jedoch Sprachkenntnisse auf festgelegten Niveaustufen nachzuweisen. Voraussetzung für die Teilnahme an einer Ausgleichsmaßnahme für Lehrer_innen ist z. B. der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse mit
einem Zertifikat auf dem Niveau C (kompetente Sprachverwendung) des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Für den Zugang zu Arbeit und Qualifizierung sind Deutschkenntnisse generell von Vorteil, sind aber zum Beispiel in nicht reglementierten Berufen nicht vorgeschrieben.
16 Atlas Anerkennung
Bildungsangebote Deutsch als Fremd- bzw. Zweitsprache
Kurs
Inhalte
Ziel
Integrationskurse in Vollzeit oder Teilzeit
Sprachkurs (600 Stunden),
Orientierungskurs zu
Gesellschaft und Kultur (60
Stunden)
Zertifikat B1
Berufsbezogene Deutschförderung (ESF-BAMFProgramm)
berufsbezogener Sprachkurs und Praktikum (bis zu
730 Stunden)
Zertifikat B1+Beruf,
Zertifikat B2+Beruf
vorbereitende Sprachkurse
Hochschulen
in Vorbereitung auf ein
Studium
TestDaF
Sprachkurse bei Bildungsdienstleistern
individuell, nach Angebot
Zertifikat des Bildungsdienstleiters
Finanzierung von Qualifizierungsmaßnahmen
Zur finanziellen Absicherung der Qualifizierung stehen unterschiedliche Fördermöglichkeiten zur Verfügung, auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht und die ständigen Veränderungen unterliegen können.
Informationen zu Fördermöglichkeiten bieten unter anderem die entsprechenden Beratungsstellen vor Ort, die Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter und die im Anhang
aufgeführten Webseiten.
Beispiele für die finanzielle Förderung beruflicher Qualifizierung
Fördermöglichkeit
Antragstellende/Fördervoraussetzungen
Information
Bildungsprämie
Erwerbstätige, Berufsrückkehrer_innen,
einkommensabhängig, Ü 25
www.bildungspraemie.info
Bildungsscheck für Unternehmen
Für Unternehmen zur Förderung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die
dem Erwerb/dem Erhalt/der Erweiterung
beruflicher Qualifikationen der Beschäftigten dienen.
www.gsa-schwerin.de/leistungen/
foerderung-der-weiterbildung
Bildungscheck zur Qualifizierung für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen
Für natürliche Personen, die beabsichtigen,
eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen.
www.weiterbildung-mv.de
Bildungsgutschein
Arbeitslose und Arbeitsuchende
www.arbeitsagentur.de g Bürgerinnen
& Bürger g Weiterbildung g Fördermöglichkeiten g Bildungsgutschein
WeGebAU
KMU mit gering qualifizierten/ungelernten
Arbeitnehmer_innen zur Erlangung von
Berufsabschlüssen und Teilqualifikationen
www.arbeitsagentur.de g Unternehmen g Finanzielle Hilfen g Förderung
der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter
BAföG
natürliche Personen, Deutsche und EUBürger_innen; für Nicht-EU-Bürger_innen:
abhängig vom Aufenthaltsstatus, Erststudium U 30, Aufbaustudium U 35
www.bafoeg.bmbf.de
Studentenwerk (Hochschulstudent_innen) oder Amt für Ausbildungsförderung (Schüler_innen, Auszubildende an
höheren Schulen)
Die Bewilligung einer Förderung ist unbedingt vor Beginn der Maßnahme mit dem
entsprechenden Fördergeber zu klären! n
IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern 17
Anhang
Die IQ Servicestellen „Anerkennungsund Qualifizierungsberatung“ in Mecklenburg-Vorpommern
IQ Servicestelle Region Rostock / VorpommernRügen
migra e.V.
Waldemarstraße 32
18057 Rostock
1. OG, rechts
Telefon: 0381 / 444 311 60
E-Mail: [email protected], [email protected]
www.migra-mv.de
IQ Servicestelle Westmecklenburg
VSP - Verbund für Soziale Projekte gGmbH
Mecklenburgstraße 9
19053 Schwerin
Telefon: 0385 / 555 720 13
mobil:
Elke Wehrspaun 0176 / 921 416 12
Ilona Lüders 0176 / 921 384 36
E-Mail: [email protected]
www.iq.vsp-ggmbh.de
IQ Servicestelle Mecklenburgische Seenplatte /
Vorpommern-Greifswald
genres e.V.
Helmut-Just-Straße 4
17036 Neubrandenburg
Telefon: 0395 / 570 72 20
E-Mail: [email protected]
Fleischerstraße 20
17489 Greifswald
Telefon: 03834 / 527 207
E-Mail: [email protected]
www.iq.genres-online.de
Relevante zuständige Stellen in Mecklenburg-Vorpommern
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Landesprüfungsamt für Heilberufe
Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock
Frau Marita Lippmann
Telefon: 0381 / 331 591 02
E-Mail: [email protected]
Frau Beate Gratopp
Telefon: 0381 / 331 591 08
E-Mail: [email protected]
Frau Renate Bornhöft
Telefon: 0381 / 331 591 06
E-Mail: [email protected]
www.lagus.mv-regierung.de
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
August-Bebel-Straße 9
18055 Rostock
Telefon: 0381 / 492 800
E-Mail: [email protected]
www.aek-mv.de
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat Schwerin
Wismarsche Str. 159
19053 Schwerin
Telefon: 0385 / 399 10; -11 02
E-Mail: [email protected]
www.lagus.mv-regierung.de
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und
Verbraucherschutz des Landes MecklenburgVorpommern
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Frau Katrin Korf-Leberecht
Telefon: 0385 / 588 63 66
E-Mail: [email protected]
Herr Karsten Peters
Telefon: 0385 / 588 63 61
E-Mail: [email protected]
www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_
prod/Regierungsportal/de/lm
18 Atlas Anerkennung
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur
Werderstraße 124
19055 Schwerin
IHK zu Rostock
Ernst-Barlach-Straße 1-3
18055 Rostock
Frau Ulrike Brückner
Telefon: 0385 / 588 76 06
E-Mail: [email protected]
www.bm.regierung-mv.de
IHK zu Schwerin
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin
Frau Jutta Olejko
Telefon: 0385 / 588 72 15
E-Mail: [email protected]
Frau Dr. Angela Koop
Telefon: 0381 / 338 516
E-Mail: [email protected]
www.rostock.ihk24.de
Hochschule Neubrandenburg
Brodaer Straße 2
17033 Neubrandenburg
Herr Peter Todt
Telefon: 0385 / 510 34 01
E-Mail: [email protected]
www.ihkzuschwerin.de
Frau Malve Ihrke
Telefon: 0395 / 569 311 01
E-Mail: [email protected]
www.hs.nb.de
Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
Puschkinstraße 19-21
19055 Schwerin
Telefon: 0385 / 588 30 04
E-Mail: [email protected]
www.jm.mv-regierung.de
Präsident des Oberlandesgerichts Rostock
Wallstraße 3
18055 Rostock
Telefon: 0381 / 33 10
E-Mail: [email protected]
www.jm.mv-regierung.de
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Telefon: 0385 / 558 360
E-Mail: [email protected]
www.ingenieurkammer-mv.de
Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Telefon: 0385 / 590 790
E-Mail: [email protected]
www.architektenkammer-mv.de
IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern
Katharinenstraße 48
17033 Neubrandenburg
Frau Cordula Neumann
Telefon: 0395 / 559 74 02
E-Mail: [email protected]
www.neubrandenburg.ihk.de
Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern – Hauptverwaltungssitz Rostock
Schwaaner Landstraße 8
18055 Rostock
Herr Felix Harrje
Telefon: 0381 / 454 91 52
E-Mail: [email protected]
www.hwk-omv.de
Handwerkskammer Schwerin
Friedensstraße 4a
19053 Schwerin
Telefon: 0385 / 741 70
E-Mail: [email protected]
www.hwk-schwerin.de
IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern 19
Liste der reglementierten Berufe
Bundesrechtlich reglementierte Berufe
Altenpfleger_in
Amtlich anerkannte/r Prüfer_in für den Kfz-Verkehr
Amtlich anerkannte/r Sachverständige/r für den
Kfz-Verkehr
Apotheker_in
Arzt/Ärztin
Besamungstechniker_in
Bewacher_in
Diätassistent_in
Ergotherapeut_in
Fahrlehrer_in
Flugdatenbearbeiter_in
Fluglotse/Fluglotsin
Flugsicherungstechniker_in
Gesundheits- und Kinder-/Krankenpfleger_in
Gesundheits- und Krankenpfleger_in
Hebamme/Entbindungspfleger
Heilpraktiker_in
Hufbeschlagschmied_in
Inkassodienstleister_in
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut_in
Logopäde/Logopädin
Masseur_in und medizinische/r Bademeister_in
Medizinisch-technische/r Assistent_in für Funktionsdiagnostik
Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent_in
Medizinisch-technische/r Radiologieassistent_in
Orthoptist_in
Patentanwalt/Patentanwältin
Pharmazeutisch-technische/r Assistent_in
Physiotherapeut_in
Pilot_in
Podologe/Podologin
Psychotherapeut_in, psychologische/r
Pyrotechniker_in
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, europäische/r
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
Rechtsdienstleister_in im ausländischen Recht
Rentenberater_in
Rettungsassistent_in
Steuerberater_in
Tierarzt/Tierärztin
Veterinärmedizinisch-technische/r Assistent_in
Wirtschaftsprüfer_in
Zahnarzt/Zahnärztin
20 Atlas Anerkennung
Landesrechtlich reglementierte Berufe
Altenpflegehelfer_in
Architekt_in
Erzieher_in
Fachapotheker_in
Facharzt/Fachärztin
Fachtierarzt/Fachtierärztin
Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Kieferorthopädie
Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für öffentliches
Gesundheitswesen
Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Oralchirurgie
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer_in
Haus- und Familienpfleger_in
Heilerziehungspfleger_in
Heilpädagoge/Heilpädagogin
Ingenieur_in
Ingenieur_in, Beratende/r
Innenarchitekt_in
Kindheitspädagoge/Kindheitspädagogin
Landschaftsarchitekt_in
Lebensmittelchemiker_in
Lehrer_in
Sozialpädagoge/Sozialpädagogin, Sozialarbeiter_in
Stadtplaner_in
Informationen über Qualifizierungsangebote
Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des
Anerkennungsgesetzes
Akademiker_innen
Jobbridge für Akademiker
AGENTUR DER WIRTSCHAFT, Schwerin
www.adwi.de
Brückenmaßnahmen für Akademikerinnen und
Akademiker Region Rostock
AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH
www.afz-rostock.de
Duale Berufe
Anpassungs- und Nachqualfizierung duale Berufe
Schweriner Aus- und Weiterbildungszentrum
www.sazev.de
weitere Informationen zu Bildungsangeboten
www.weiterbildung-mv.de
kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/index.jsp
www.migra-mv.de
www.mecklenburg-vorpommern.eu/cms2/Landesportal_prod/Landesportal/content/de/Bildung_und_
Forschung/Universitaeten_und_Hochschulen/index.
jsp
Pädagogische Berufe
Anpassungsqualifizierung zur/zum staatliche
anerkannten Erzieher/in
Volkshochschulverband Mecklenburg-Vorpommern
e.V., Schwerin
www.vhs-verband-mv.de
Sprachliche Anpassung für pädagogische Fachkräfte
Volkshochschulverband Mecklenburg-Vorpommern
e.V., Schwerin
www.vhs-verband-mv.de
Sprachförderung Mediziner_innern
Sprachliche Qualifizierung für ausländische Ärztinnen
und Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Rostock
www.aek-mv.de
Sprachförderung für Medizinerinnen und Mediziner
Mecklenburgische Seenplatte / Vorpommern-Greifswald
Gesellschaft für nachhaltige Regionalentwicklung
und Strukturforschung - genres e.V., Neubrandenburg
www.genres-online.de
IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern 21
Notizen
22 Atlas Anerkennung
Fragen und Hinweise sowie kostenfreie Bestellungen richten Sie bitte an:
IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommen
migra e.V.
Waldemarstraße 32
18057 Rostock
Tel.: 0381 / 444 311 60
[email protected]
IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern 23
Finanziert durch:
www.mecklenburg-vorpommern.netzwerk-iq.de
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung IQ“