Fördermittelübersicht Vereine und Stiftungen
Transcription
Fördermittelübersicht Vereine und Stiftungen
3. STIFTUNGEN und FÖRDERPROGRAMME der VEREINE Institution: Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) Programm: MeinLand – Zeit für Zukunft Förderbereich: Kulturelle Bildung, Jugendliche Einsendeschluss: Bis zum 31.07.2015 Kurze Beschreibung: Das Programm MeinLand – Zeit für die Zukunft vernetzt auf lokaler Ebene Migrantenorganiationen mit Schulen, Institutionen der kulturelle Bildung und anderen Akteuren aus Bürgergesellschaft, Staat und Wirtschaft zu Bündnissen für Bildung. Diese Bündnisse nutzen unterschiedliche Angebote der Biografiearbeit zur außerschulischen kulturellen Bildung und passen diese an lokalen Gegebenheiten an. Die TGD lädt dazu ein, Fördermittel für die vierte Bewerbungsphase zu beantragen. Diese gilt für alle, die vom 01.01.2016 bis 31.12.2017 Workshops realisieren möchten. Es können auch mehrere Maßnahmen jahresübergreifend beantragt werden. Der Antrag erfolgt über ein Zentrales Onlinesystem des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Um einen Antrag stellen zu können, müssen Organisationen nicht Mitglied in der TGD oder einer ihrer Mitgliedsorganisationen sein. Die TGD schlägt drei Maßnahmen zur außerschulischen kulturellen Bildung für bildungsbenachteiligte Jugendliche im Alter von 14-18 Jahren vor, die von lokal aktiven Bündnissen für Bildung beantragt und realisiert werden können. Alle Maßnahmen sollen neben der Förderung der Kompetenzen der Jugendlichen auch das Bewusstsein für die Bedeutsamkeit von Migrationsgeschichte(n) schaffen. WICHTIG: Angemessene Eigenleistungen der Bündnispartner sind bei der Antragstellung plausibel darzulegen. Finanzielle Eigenmittel sind nicht erforderlich! Förderrichtlinien: http://www.tgd.de/wp-content/uploads/2013/07/130717_KurzkonzeptMeinLand_download.pdf Weitere Informationen: http://www.tgd.de/projekte/meinland-zeit-fur-zukunft/ Institution: Amadeu Antonio Stiftung Förderbereich: Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus Einsendeschluss: Antragsschluss ist jeweils zum 30.06. und 31.12. des Jahres. Bitte rechnen Sie eine Bearbeitungszeit von ca. 3 Monaten ein. Kurze Beschreibung: Die Stiftung fördert Projekte und Initiativen, die sich gegen Antisemitismus, Rechtsextremismus und Rassismus positionieren; sich für Menschenrechte und Minderheitenschutz engagieren; sich mit den gesellschaftlichen Ursachen und Folgen von Antisemitismus offensiv auseinandersetzen; Partnerschaften in der Kommune suchen so z.B. mit Schulen, Verwaltung, Polizei, lokalen Unternehmen, und Kirchengemeinden; in unterschiedlichen Lebensbereichen ansetzen (z.B. Jugendarbeit, Kommunalpolitik, Sport, Kultur); interkulturelle Begegnungen und Partnerschaften ermöglichen oder fördern. WICHTIG: Vereine, Netzwerke selbstorganisierte Jugendliche, Kirchengemeinden und Schulen bzw. Schüler_innen, Lehrer_innen oder Studendierende können Fördergelder bei der Amadeu Antonio Stiftung beantragen. Förderrichtlinien: http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/w/files/pdfs/foerderkriterien.pdf Übersicht der geförderten Projekte 2015: http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/projektfoerderung/bilanz-2015/ Weitere Informationen: http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/projektfoerderung/ Institution: Axel Springer Stiftung Förderbereich: Wissenschaft; Kultur; Jungendarbeit; Erziehung Einsendeschluss: Jederzeit Kurze Beschreibung: Die Axel-Springer-Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Ziele. Als Förderstiftung unterstützt die Stiftung wissenschaftliche, mildtätige und sonstige gemeinnützige Zwecke im In- und Ausland. Die Stiftung fördert Jugendarbeit, Erziehung, Allgemein- und Berufsbildung (insbesondere durch Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften des öffentlichen Rechts). Eine weiteres Förderfeld der Stiftung ist die Förderung der Toleranz, der internationalen Gesinnung (insbesondere der Austausch zwischen Deutschland und Israel). WICHTIG: Anfragen und Förderanträge an die Stiftung sind formlos, aber schriftlich zu stellen. Weitere Informationen: http://www.axelspringerstiftung.de/index.htm http://www.axelspringerstiftung.de/AS-Stiftung_Zweck_neu.pdf Institution: Berliner Sparkasse Programm: Lotterie Programm PS-Sparen Förderbereich: Kinder, Jugendliche, Altenpflege Einsendeschluss: Jederzeit Kurze Beschreibung: Zusammen mit dem Berliner Senat unterstützt die Berliner Sparkasse durch das Lotterieprogramm PS-Sparen vor allem Kinder- und Jugendprojekte sowie die Behinderten- und Altenpflege Projekte. Alle Einrichtungen, Vereine, freien Träger die die Aufgaben der Freien Wohlfahrts- und Jugendwohlfahrtspflege erfüllen können bei der Programm beantragen, zum Beispiel: • • • • • • • Kindertagesstätten, Eltern-Kinder-Gruppen Jugendfreizeitstätten, Jugendwohnheime, Jugendherbergen, Jugendwerkheime Schullandheime - Elternbildungseinrichtungen, Familien- und Erziehungsberatungsstellen Kinder-, Jugend- und Müttererholungsheime Nachbarschaftsheime Einrichtungen für Gefährdetenhilfe, Drogenhilfe Zentren für misshandelte Frauen Behindertenheime, Werkstätten für Behinderte Formloser Antrag mit kurzer Projektbeschreibung, Höhe des Betrages (Kostenvoranschläge) müssen an die Berliner Sparkasse geschickt werden. Die Anträge werden mit zuständigen Senatsverwaltungen abgestimmt. Eine direkte Beantragung bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales ist ebenfalls möglich. Übersicht der geförderten Projekte 2014: https://www.berlinersparkasse.de/module/ihre_sparkasse/soziales_engagement/ps_sparen/index.php?n=%2F privatkunden%2Fsparen_anlegen%2Fps_lotteriesparen%2Fverwendung%2F Institution: Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB) Stiftung Einsendeschluss: Schriftlicher Antrag soll ca. 9 Monate vor Projektbeginn bei der Stiftung eingehen. Förderbereich: Kultur; Sport; Jugendarbeit Kurze Beschreibung: Die Stiftung fördert soziale, karitative, dem Umweltschutz dienliche, kulturelle, staatsbürgerliche, jugendfördernde und sportliche Vorhaben durch Gewährung von Zuwendungen. Im Rahmen der fachlichen Zuständigkeit werden die Anträge durch die jeweils verantwortliche Senatsfachverwaltung auf Förderungswürdigkeit und Angemessenheit der geplanten Maßnahmen begutachtet. Welche Projekte durch die StiftungBerlin unterstützt werden, entscheidet der Stiftungsrat. Ihm gehören je drei vom Senat von Berlin bestellte und vom Berliner Abgeordnetenhaus gewählte Mitglieder an. WICHTIG: Eine Voraussetzung ist, dass die Antragsteller/Innen Einrichtungen sind und die geplanten Projekte müssen in Berlin durchgeführt werden. Übersicht der geförderten Projekte (2013): http://www.lotto-stiftung-berlin.de/index.php/stiftung-kopf/publikationen/send/6publikationen/10-jahresbericht-2013 Weitere Informationen: http://www.lotto-stiftung-berlin.de/index.php/stiftung-kopf/antrag http://www.lotto-stiftung-berlin.de/index.php/stiftung-kopf/publikationen/send/6publikationen/6-flyer Institution: Robert Bosch Stiftung Förderbereich: Migration, Integration, Kultur, Bildung Einsendeschluss: Jederzeit Kurze Beschreibung: Migration und Integration: Bereits seit 2005 beschäftigen wir uns mit aktuellen und gesellschaftlichen Fragestellungen im Bereich Migration und Integration. Projektideen zu den Handlungsfeldern "Islam in Deutschland" und "Flucht und Asyl" sind besonders wichtig. Kultur, Literatur und Film: Wir fördern Beiträge von Autoren und Autorinnen verschiedener Nationen und Kulturkreise zur Literatur und wollen Kinder und Jugendliche unterschiedlicher Herkunft für Literatur und Sprache begeistern. Derzeit konzentrieren wir uns auf deutsch-arabische Filmvorhaben. Mit unserem Filmförderpreis für Internationale Zusammenarbeit Deutschland/Arabische Welt fördern wir deutsch-arabische Filmteams in den Kategorien Kurzspielfilm, Animationsfilm und Dokumentarfilm. WICHTIG: Projektideen sind auf zwei Seiten zu beschränken, auf Deutsch oder Englisch. Der erste Antrag muss deutlich machen: Von welchen Gesamtkosten geht die Vorkalkulation aus? Welche anteilige Förderung durch die Stiftung stellen Sie sich vor? Die Robert Bosch Stiftung prüft Anfragen und teilt in der Regel innerhalb von vier Wochen mit, ob das Vorhaben weiter verfolgt wird. Danach muss der Antrag konkretisiert werden. Weitere Informationen: http://www.bosch-stiftung.de/content/language1/html/8171.asp Übersicht der geförderten Projekte: http://www.bosch-stiftung.de/content/language1/html/42232.asp Institution: Stiftung Mercator Förderbereich: Integration; Bildung; Kultur Einsendeschluss: Jederzeit Kurze Beschreibung: Die Förderprogramm der Stiftung hat u.a. Integration und kulturelle Bildung als thematische Ziele: Integration: Die Bildungsungleichheit in Deutschland von Menschen mit Migrationshintergrund im Alter von 15 bis 30 Jahren soll verbessert werden. Gefördert werden Projekte, die auf die Verbesserung der Schul- und Hochschulabschlüsse abzielen und einen klaren Bezug zum Thema Bildungsteilhabe besitzen. Kulturelle Bildung: Ziel ist es, kulturelle Bildung als gleichwertigen Teil allgemeiner Bildung in den Schulsystemen der deutschen Bundesländer zu verankern. Die Stiftung setzt insbesondere auf längerfristige Vorhaben, die inhaltlich und organisatorisch intensiv begleitet werden und einen dauerhaften Effekt auf die geförderte Einrichtung und das System haben. Die Stiftung Mercator unterstützt Körperschaften und öffentlich-rechtlich verfasste Körperschaften mit Sitz in Deutschland (Hochschulen, gemeinnützige Vereine und NGOs) WICHTIG: Es gibt weder eine finanzielle Unter- noch eine Obergrenze für die Förderung von Projekten. Die von der Stiftung Mercator bewilligten Projekte haben je nach Ziel und Ansatz ein Fördervolumen von mehreren tausend Euro bis hin zu zweistelligen Millionenbeträgen. Übersicht der geförderten Projekte: https://www.stiftung-mercator.de/de/unsere-stiftung/projekte/projektdatenbank/ Weitere Informationen: https://www.stiftung-mercator.de/de/unsere-stiftung/foerderung/informationen-fuerantragsteller/foerderkriterien/ https://www.stiftung-mercator.de/de/unsere-stiftung/foerderung/informationen-fuerantragsteller/faq-fuer-antragsteller/ Institution: F.C. Flick Stiftung Förderbereich: Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Intoleranz Einsendeschluss: Der Antrag muss mindestens 4 Monate vor Projektbeginn der Stiftung vorliegen. Kurze Beschreibung: Förderung von Projekten, die geeignet sind, die Völkerverständigung zu fördern, und dem Rechtsextremismus, der Intoleranz, der Fremdenfeindlichkeit, dem Rassismus und der Gewalt von Jugendlichen in Deutschland entgegenzuwirken. Vor allem kleinere Initiativen werden unterstützt. Projekte, die eher langfristig angelegt sind. Zuwendungsempfänger und Zuwendungsempfängerinnen können in der Regel nur juristische Personen oder rechtsfähige Vereine sein. WICHTIG: Projekte können in Kooperation mit anderen Personen, Initiativen, Institutionen durchgeführt werden. Zielgruppe der Förderung sind Kinder und Jugendliche. Zielgebiet der Förderung sind die Neuen Bundesländer und Berlin. Übersicht der geförderten Projekte: http://www.stiftung-toleranz.de/projekte/ Weitere Informationen: http://www.stiftung-toleranz.de/foerderung/ Institution: Hertie-Stiftung Förderbereich: Integration, Beruf, Familie Einsendeschluss: Jederzeit Kurze Beschreibung: Die Hertie-Stiftung richtet ihre Tätigkeit innerhalb ihrer Arbeitsgebiete „Vorschule und Schule“, „Hochschule", „Neurowissenschaften“, sowie „Beruf und Familie“ an folgenden Zielen aus: • Erziehung zur Demokratie • Förderung neurowissenschaftlicher Erkenntnisse • Europäische Integration • Vereinbarkeit von Beruf und Familie Nach Maßgabe der Stiftungszwecke können Projekte mit inländischen und ausländischen gemeinnützigen Institutionen und Projektträgern gefördert werden. Innovativen, modellhaften Projektideen möchten wir nicht mit bürokratischen Hürden begegnen. Daher verzichtet die Stiftung auf Antragsformulare und Antragsfristen. Stattdessen bitten wir Sie um eine formlose schriftliche Projektskizze. WICHTIG: Ein Förderzeitraum von fünf Jahren sollte nicht überschritten werden Förderrichtlinien: http://www.ghst.de/wir-ueber-uns/foerderung/foerdermittelrichtlinie/ Übersicht der geförderten Projekte: http://www.ghst.de/unsere-projekte/abgeschlossene-projekte/ Institution: Fonds Soziokultur e.V. Förderbereich: Soziokulturelle Projekte Einsendeschluss: 2. November 2015 Kurze Beschreibung: Träger soziokultureller Projekte können sich beim Fonds Soziokultur zweimal jährlich um Fördermittel bewerben. Die Ausschreibung für das zweite Halbjahr 2015 ist an kein spezielles Thema und auch an keine Kunst- und Kultursparte gebunden. Die Förderung ist für Projekte aller Art, die originell und innovativ sind, z. B. Projekte die sich mit den Themen Integration und interkultureller Vielfalt beschäftigen. Voraussetzung für solche Förderungen ist, dass die Vorhaben besonderen qualitativen Ansprüchen genügen und geeignet sind, die Bedeutung der Soziokultur für das kulturelle Leben in der Öffentlichkeit darzustellen. Kulturelle Initiativen, Zentren und Vereine sind aufgerufen, sich an diesem Wettbewerb zu beteiligen und Anträge für das zweite Halbjahr 2015 zu stellen. WICHTIG: Das Kuratorium des Fonds entscheidet Ende Juni 2015 abschließend über die eingegangenen Anträge. Die Projekte dürfen nicht vor diesem Termin beginnen! Es können auch Projekte unterstützt werden, die aufgrund ihrer Konzeption und ihres Umfanges eine längerfristige (mehrjährige) Zeitplanung erfordern. Weitere Informationen: http://www.fonds-soziokultur.de/html/sozioset.html http://www.fonds-soziokultur.de/downloads/Antragsvordruck.pdf Institution: Aktion Mensch Förderbereich: Interkulturelle Vielfalt; Migration und Zuwanderung Einsendeschluss: Jederzeit Kurze Beschreibung: Die Aktion Mensch unterstützt mit ihrem Förderprogramm Inklusionsprojekte und Initiativen, die vor Ort unterschiedliche Akteur_innen aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens vernetzen. So soll das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung ermöglicht und damit Inklusion in den regionalen Lebensweltbezügen umgesetzt werden. Ziel des Förderprogramms ist die Schaffung von Vernetzungsstrukturen. Die Handlungsfelder sind: • • • • • Arbeit Bildung Freizeit Wohnen Barrierefreiheit Mit bis zu 5.000 Euro pro Projekt fördern wir kleine lokale Angebote, die einen konkreten Beitrag zur Realisierung von Inklusion in unserer Gesellschaft leisten. WICHTIG: Der Einsatz von Eigen- oder sonstigen Mitteln ist erwünscht, aber nicht zwingende Voraussetzung. Projekt Laufzeit ist 1 Jahr. Übersicht der geförderten Projekte: https://www.aktion-mensch.de/projekte-engagieren-und-foerdern/foerderprojekte.html Weitere Informationen: https://www.aktion-mensch.de/projekte-engagieren-und-foerdern.html Institution: Bundesliga Stiftung Förderbereiche: Sport, Kultur, Integration, Bildung & Jugendliche Einsendeschluss: Jederzeit Kurze Beschreibung: Die Bundesliga-Stiftung setzt auf ein Vier-Säulen-Modell: Als eine führende Stiftung aus dem Sport nutzt sie die Kraft des Fußballs für die Gesellschaft um in Deutschland Kinder, Menschen mit Behinderung, Sportler und Sportlerinnen anderer Sportarten gezielt zu unterstützen und das Thema Integration voranzutreiben. Eine Voraussetzung ist, dass die Laufzeit und langfristige Perspektive des Projekts klar im Antrag dargestellt werden - Jedem Projekt muss entweder eine zeitlich überschaubare Begrenzung ersichtlich sein oder aber eine Gewähr dafür geboten werden, dass das Projekt nach einer Unterstützungsphase aus eigenen Kräften weitergeführt werden kann WICHTIG: Grundsätzlich muss jede geförderte Organisation oder Einrichtung die Mittel für die Erfüllung ihrer Aufgaben und für ihre Aktivitäten zum Großteil aus eigenen Kräften aufbringen. Förderrichtlinien: http://www.bundesliga-stiftung.de/stiftungswelt/downloads Übersicht der geförderten Projekte: http://www.bundesliga-stiftung.de/projekte/menschen-mit-behinderung http://www.bundesliga-stiftung.de/projekte/integration Weitere Informationen: http://www.bundesliga-stiftung.de/ Institution: Eberhard Schultz Stiftung für Soziale Menschenrechte und Partizipation Förderbereich: Integration, Menschenrechte Einsendeschluss: Jederzeit Kurze Beschreibung: Die Eberhard Schultz Stiftung Fördert Modellprojekte für Partizipation benachteiligter Gruppen und hilfsbedürftiger Personen. Die Stiftung Unterstützt Institutionen, Einrichtungen, Vereinigungen usw., die dem Zweck der Stiftung dienen und die entweder gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, einschließlich der Verleihung von Auszeichnungen für besondere Verdienste um die Förderung der sozialen Menschenrechte und Partizipation. Projektanträge bei der Stiftung sollen neben den allgemeinen Angaben eine detaillierte, maximal zweiseitige Projektbeschreibung sowie einen einseitigen, nachvollziehbaren Finanzplan enthalten. Der Vorstand entscheidet auf seinen ein- bis zweimonatlich stattfindenden Sitzungen über die aktuellen Projektanträge. In Fällen extremer Arbeitsausbeutung von mobilen Beschäftigten gibt es die Möglichkeit kurzfristig bis zu 500 Euro über die Stiftung Notfonds zu beantragen. WICHTIG: Finanzielle Eigenmittel sind erforderlich. Die Stiftung kann meist Projekte nur mitfinanzieren. Projektanträge müssen deutlich machen welcher Anteil von der EberhardSchultz Stiftung übernommen werden soll. Übersicht der geförderten Projekte: http://www.sozialemenschenrechtsstiftung.org/projekte/aktuelle-projekte.html Weitere Informationen: http://www.sozialemenschenrechtsstiftung.org/projekte/antragsstellung.html Institution: Stiftung Kunstfonds Programm: Förderprogramm für Kunstvermittler und Publikationen (B1) Förderbereich: Kunst, Kultur Einsendeschluss: 30.06.2015 Kurze Beschreibung: Künstlergruppen (auch projektbezogene freie Gruppen), Kunstvereine, Artotheken, Galerien, Museen und Organisatorinnen und Organisatoren künstlerischer Projekte können Zuschusse für modellhafte und überregional bedeutsame Ausstellungen/Projekte in Deutschland von vorwiegend deutschen bzw. dauerhaft in Deutschland lebenden Künstlerinnen und Künstler beantragen. Über die Förderungen entscheiden unabhängige Jurys, denen mehrheitlich Künstlerinnen und Künstler, außerdem Kunstvereinsleiterinnen und –leiter und Galeristeninnen und Galeristen angehören. Die Stiftung finanziert bis zu 75% der Projektkosten, jedoch höchstens 35.000 Euro. WICHTIG: Laufende Ausgaben einer Einrichtung werden nicht bezuschusst. Antragsformulare und Förderrichtlinien: http://www.kunstfonds.de/fileadmin/user_upload/Kunstfonds/Antragsformulare/B1_2016.pd f Übersicht der geförderten Projekte: http://www.kunstfonds.de/stipendiaten-kunstvermittlung.html Weitere Informationen: http://www.kunstfonds.de/foerderprogramm-vermittlungsprog.html Institution: Stiftung Nord-Süd-Brücken Förderbereich: Bildung & Jugendliche Einsendeschluss: 13.07.2015 Kurze Beschreibung: Die Stiftung Nord-Süd-Brücken fördert Maßnahmen ostdeutscher Vereine, die entwicklungspolitische Fragen öffentlich thematisieren und hierdurch ein Nach- und Umdenken bzw. Handeln befördern wollen. Dies kann sowohl durch schulische und außerschulische Bildungsarbeit (z.B. Projekttage an Schulen oder Seminare für Jugendgruppen), durch Informationsveranstaltungen aber auch durch Aktivitäten der Lobby- und Kampagnenarbeit geschehen. Die Stiftung fördert besonders Projekte, die u.a. die Diskriminierung von Menschen z.B. aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrer Sexualität oder ihrer politischen Überzeugungen überwinden helfen. Voraussetzung für die Förderung eines Projektes ist, dass die Zielgruppen im gesamten Projektzyklus wesentlich beteiligt sind. Das Projekt muss deutlich erkennbar einen Beitrag zu Selbstorganisationsprozessen der Beteiligten leisten. Der Zuschuss der Stiftung beträgt maximal 90% der Projektausgaben. Die restlichen 10% müssen aus Eigen- oder Drittmitteln aufgebracht werden. WICHTIG: Für Inlandsprojekte können eine Fördersummen bis zu 12.500 Euro beantragen werden. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 36 Monate. Projekte von Erstantragstellern und -antragstellerinnen sollten innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein. Förderrichtlinien: http://www.nord-sued-bruecken.de/foerderrichtlinien1.html Übersicht der geförderten Projekte: http://www.nord-sued-bruecken.de/gefoerderte-projekte.html Weitere Informationen: http://www.nord-sued-bruecken.de/faq-foerderung.html Institution: Stiftung Pfefferwerk Förderbereich: Bildung, Kultur, Jugend und Altenhilfe Einsendeschluss: Jederzeit Kurze Beschreibung: Die Stiftung fördert u. a. Projekte und Einrichtungen in den Bereichen berufliche Bildung, Kultur, Völkerverständigung, Jugendhilfe und Altenhilfe. Mit den Vorhaben sollen insbesondere neue, langfristige Beschäftigungsverhältnisse entstehen und die Chancen Benachteiligter auf Integration in den Arbeitsmarkt verbessert werden. Die Projekte und Einrichtungen sollen in der Regel ihr Wirkungsfeld bzw. ihren Sitz in Berlin haben und müssen den in der Verfassung der Stiftung genannten Förderzwecken entsprechen. WICHTIG: Die maximale Höhe eines ausgereichten Zuschusses beträgt 6.000,00 (sechstausend) Euro pro Kalenderjahr. Die Förderung ist auf einen Zeitraum von maximal drei Jahren begrenzt. Im begründeten Einzelfall können abweichende Festlegungen getroffen werden. Förderrichtlinien: http://www.stpw.org/f%C3%B6rderrichtlinien Übersicht der geförderten Projekte: http://www.stpw.org/f%C3%B6rderung#was Institution: Deutsche Bank Stiftung Förderbereich: Bildung, Kultur, Soziales Einsendeschluss: Jederzeit Kurze Beschreibung: Die Förderbereiche der Deutsche Bank Stiftung sind Bildung, Kultur und Soziales. Dazu gehören neben der Förderung des künstlerischen Nachwuchses auch kulturelle und wirtschaftliche Jugendbildung sowie Projekte, die die beruflichen Perspektiven von Jugendlichen und jungen Erwachsenen verbessern. Die Deutsche Bank Stiftung initiiert eigene Projekte deshalb, unterstützt die Stiftung weitere Vorhaben Dritter nur in sehr begrenztem Umfang. Auch bei den von der Stiftung unterstützten Projekten der Projektpartner und Projektpartnerinnen wird mit der Förderung eine langfristige Perspektive verfolgt. Die sozialen Projekte der Deutsche Bank Stiftung prägt das Anliegen, Menschen in schwierigen Lebenslagen durch konkrete Weiterbildungsangebote und persönliche, ihrer Situation angepasste Betreuung zu befähigen, sich aus eigenen Kräften weiterzuentwickeln. Im Vordergrund stehen Projekte, die die beruflichen Perspektiven sozial benachteiligter und behinderter junger Menschen erweitern. WICHTIG: Publikationen, Filmförderung und Tonträger sowie die Vergabe von Einzelstipendien oder vergleichbare Förderungen sind ausgeschlossen. Übersicht der geförderten Projekte: http://www.deutsche-bank-stiftung.de/soziales.html Weitere Informationen: http://www.deutsche-bank-stiftung.de/ueber_uns_projektfoerderung.html Institutionen: Robert Bosch Stiftung Stiftung Mitarbeit Programm: Werkstatt Vielfalt Förderbereich: Kultur, Integration, Jugendliche Einsendeschluss: 15. September 2015 Kurze Beschreibung: Die Projekte der Werkstatt Vielfalt sind lokal oder stadtteilübergreifend angelegt. Das heißt, sie füllen ihre unmittelbare Nachbarschaft, ihre Gemeinde oder ihr Viertel mit Leben. Außerdem sind sie längerfristig ausgerichtet (6 bis 24 Monate). In der Regel sollen Eigenmittel (personelle und sachliche Ressourcen) vorhanden sein. Hierzu zählen beispielsweise auch die Teilnehmer- und Teilnehmerinnenbeiträge, die erhoben werden. Es ist wünschenswert, dass Drittmittel beantragt werden obwohl Eigen- und Drittmittel nicht Voraussetzung für die Förderung durch die Robert Bosch Stiftung sind. Vorhaben bis zu 7.000 Euro können gefördert werden. WICHTIG: Das Programm fördert keine allgemeine Vereinsarbeit keine Einzelfallhilfe für bedürftige Personen (z.B. therapeutische Einzelhilfe, Stipendium). Weitere Informationen: http://www.mitarbeit.de/1364.html Institution: Volksbank Stiftung Förderbereich: Kultur, Jugendliche, Sport, Bildung Einsendeschluss: Jederzeit Kurze Beschreibung: Unter dem Motto "Hilfe zur Selbsthilfe" ermöglicht und fördert die Stiftung ehrenamtliches bürgerschaftliches Engagement für die Gesellschaft. Zweck der Stiftung, ist u.a. die Förderung von: • • • • • Jugendpflege und Jugendfürsorge Altenhilfe Musik, Kunst und Kultur Sport und Körperertüchtigung Ausbildung, Wissenschaft und Forschung Die Stiftung fördert nur solche Projekte und Maßnahmen, die der unmittelbaren zeitnahen Verwirklichung des betreffenden Förderzwecks dienen. WICHTIG: Obwohl Eigenmittel keine Voraussetzung sind, braucht die Stiftung in bestimmten Fällen eine Erklärung, ob das Projekt/ die Maßnahme noch von dritter Seite gefördert wird oder gefördert werden kann und ggf. in welcher Höhe. Förderrichtlinien: http://www.volksbankstiftung.de/index2.php?option=com_content&do_pdf=1&id=5 Weitere Informationen: http://www.volksbankstiftung.de/