Fördermittelübersicht Vereine und Stiftungen

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Fördermittelübersicht Vereine und Stiftungen
3. STIFTUNGEN und
FÖRDERPROGRAMME der VEREINE
Institution: Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD)
Programm: MeinLand – Zeit für Zukunft
Förderbereich: Kulturelle Bildung, Jugendliche
Einsendeschluss: Bis zum 31.07.2015
Kurze Beschreibung: Das Programm MeinLand – Zeit für die Zukunft vernetzt auf lokaler
Ebene Migrantenorganiationen mit Schulen, Institutionen der kulturelle Bildung und
anderen Akteuren aus Bürgergesellschaft, Staat und Wirtschaft zu Bündnissen für Bildung.
Diese Bündnisse nutzen unterschiedliche Angebote der Biografiearbeit zur
außerschulischen kulturellen Bildung und passen diese an lokalen Gegebenheiten an.
Die TGD lädt dazu ein, Fördermittel für die vierte Bewerbungsphase zu beantragen. Diese
gilt für alle, die vom 01.01.2016 bis 31.12.2017 Workshops realisieren möchten. Es
können auch mehrere Maßnahmen jahresübergreifend beantragt werden.
Der Antrag erfolgt über ein Zentrales Onlinesystem des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung. Um einen Antrag stellen zu können, müssen Organisationen nicht Mitglied
in der TGD oder einer ihrer Mitgliedsorganisationen sein.
Die TGD schlägt drei Maßnahmen zur außerschulischen kulturellen Bildung für
bildungsbenachteiligte Jugendliche im Alter von 14-18 Jahren vor, die von lokal aktiven
Bündnissen für Bildung beantragt und realisiert werden können.
Alle Maßnahmen sollen neben der Förderung der Kompetenzen der Jugendlichen auch
das Bewusstsein für die Bedeutsamkeit von Migrationsgeschichte(n) schaffen.
WICHTIG: Angemessene Eigenleistungen der Bündnispartner sind bei der Antragstellung
plausibel darzulegen. Finanzielle Eigenmittel sind nicht erforderlich!
Förderrichtlinien:
http://www.tgd.de/wp-content/uploads/2013/07/130717_KurzkonzeptMeinLand_download.pdf
Weitere Informationen:
http://www.tgd.de/projekte/meinland-zeit-fur-zukunft/
Institution: Amadeu Antonio Stiftung
Förderbereich: Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus
Einsendeschluss: Antragsschluss ist jeweils zum 30.06. und 31.12. des Jahres. Bitte
rechnen Sie eine Bearbeitungszeit von ca. 3 Monaten ein.
Kurze Beschreibung: Die Stiftung fördert Projekte und Initiativen, die sich gegen
Antisemitismus, Rechtsextremismus und Rassismus positionieren; sich für
Menschenrechte und Minderheitenschutz engagieren; sich mit den gesellschaftlichen
Ursachen und Folgen von Antisemitismus offensiv auseinandersetzen; Partnerschaften in
der Kommune suchen so z.B. mit Schulen, Verwaltung, Polizei, lokalen Unternehmen, und
Kirchengemeinden; in unterschiedlichen Lebensbereichen ansetzen (z.B. Jugendarbeit,
Kommunalpolitik, Sport, Kultur); interkulturelle Begegnungen und Partnerschaften
ermöglichen oder fördern.
WICHTIG: Vereine, Netzwerke selbstorganisierte Jugendliche, Kirchengemeinden und
Schulen bzw. Schüler_innen, Lehrer_innen oder Studendierende können Fördergelder bei
der Amadeu Antonio Stiftung beantragen.
Förderrichtlinien:
http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/w/files/pdfs/foerderkriterien.pdf
Übersicht der geförderten Projekte 2015:
http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/projektfoerderung/bilanz-2015/
Weitere Informationen:
http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/projektfoerderung/
Institution: Axel Springer Stiftung
Förderbereich: Wissenschaft; Kultur; Jungendarbeit; Erziehung
Einsendeschluss: Jederzeit
Kurze Beschreibung: Die Axel-Springer-Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige und mildtätige Ziele. Als Förderstiftung unterstützt die Stiftung
wissenschaftliche, mildtätige und sonstige gemeinnützige Zwecke im In- und Ausland.
Die Stiftung fördert Jugendarbeit, Erziehung, Allgemein- und Berufsbildung (insbesondere
durch Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften des öffentlichen Rechts).
Eine weiteres Förderfeld der Stiftung ist die Förderung der Toleranz, der internationalen
Gesinnung (insbesondere der Austausch zwischen Deutschland und Israel).
WICHTIG: Anfragen und Förderanträge an die Stiftung sind formlos, aber schriftlich zu
stellen.
Weitere Informationen:
http://www.axelspringerstiftung.de/index.htm
http://www.axelspringerstiftung.de/AS-Stiftung_Zweck_neu.pdf
Institution: Berliner Sparkasse
Programm: Lotterie Programm PS-Sparen
Förderbereich: Kinder, Jugendliche, Altenpflege
Einsendeschluss: Jederzeit
Kurze Beschreibung: Zusammen mit dem Berliner Senat unterstützt die Berliner
Sparkasse durch das Lotterieprogramm PS-Sparen vor allem Kinder- und Jugendprojekte
sowie die Behinderten- und Altenpflege Projekte.
Alle Einrichtungen, Vereine, freien Träger die die Aufgaben der Freien Wohlfahrts- und
Jugendwohlfahrtspflege erfüllen können bei der Programm beantragen, zum Beispiel:
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Kindertagesstätten, Eltern-Kinder-Gruppen
Jugendfreizeitstätten, Jugendwohnheime, Jugendherbergen, Jugendwerkheime
Schullandheime - Elternbildungseinrichtungen, Familien- und
Erziehungsberatungsstellen
Kinder-, Jugend- und Müttererholungsheime
Nachbarschaftsheime
Einrichtungen für Gefährdetenhilfe, Drogenhilfe
Zentren für misshandelte Frauen
Behindertenheime, Werkstätten für Behinderte
Formloser Antrag mit kurzer Projektbeschreibung, Höhe des Betrages
(Kostenvoranschläge) müssen an die Berliner Sparkasse geschickt werden.
Die Anträge werden mit zuständigen Senatsverwaltungen abgestimmt.
Eine direkte Beantragung bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
und der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales ist ebenfalls möglich.
Übersicht der geförderten Projekte 2014:
https://www.berlinersparkasse.de/module/ihre_sparkasse/soziales_engagement/ps_sparen/index.php?n=%2F
privatkunden%2Fsparen_anlegen%2Fps_lotteriesparen%2Fverwendung%2F
Institution: Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB) Stiftung
Einsendeschluss: Schriftlicher Antrag soll ca. 9 Monate vor Projektbeginn bei der Stiftung
eingehen.
Förderbereich: Kultur; Sport; Jugendarbeit
Kurze Beschreibung: Die Stiftung fördert soziale, karitative, dem Umweltschutz dienliche,
kulturelle, staatsbürgerliche, jugendfördernde und sportliche Vorhaben durch Gewährung
von Zuwendungen.
Im Rahmen der fachlichen Zuständigkeit werden die Anträge durch die jeweils
verantwortliche Senatsfachverwaltung auf Förderungswürdigkeit und Angemessenheit der
geplanten Maßnahmen begutachtet.
Welche Projekte durch die StiftungBerlin unterstützt werden, entscheidet der Stiftungsrat.
Ihm gehören je drei vom Senat von Berlin bestellte und vom Berliner Abgeordnetenhaus
gewählte Mitglieder an.
WICHTIG: Eine Voraussetzung ist, dass die Antragsteller/Innen Einrichtungen sind und die
geplanten Projekte müssen in Berlin durchgeführt werden.
Übersicht der geförderten Projekte (2013):
http://www.lotto-stiftung-berlin.de/index.php/stiftung-kopf/publikationen/send/6publikationen/10-jahresbericht-2013
Weitere Informationen:
http://www.lotto-stiftung-berlin.de/index.php/stiftung-kopf/antrag
http://www.lotto-stiftung-berlin.de/index.php/stiftung-kopf/publikationen/send/6publikationen/6-flyer
Institution: Robert Bosch Stiftung
Förderbereich: Migration, Integration, Kultur, Bildung
Einsendeschluss: Jederzeit
Kurze Beschreibung: Migration und Integration: Bereits seit 2005 beschäftigen wir uns
mit aktuellen und gesellschaftlichen Fragestellungen im Bereich Migration und Integration.
Projektideen zu den Handlungsfeldern "Islam in Deutschland" und "Flucht und Asyl" sind
besonders wichtig.
Kultur, Literatur und Film: Wir fördern Beiträge von Autoren und Autorinnen verschiedener
Nationen und Kulturkreise zur Literatur und wollen Kinder und Jugendliche
unterschiedlicher Herkunft für Literatur und Sprache begeistern. Derzeit konzentrieren wir
uns auf deutsch-arabische Filmvorhaben. Mit unserem Filmförderpreis für Internationale
Zusammenarbeit Deutschland/Arabische Welt fördern wir deutsch-arabische Filmteams in
den Kategorien Kurzspielfilm, Animationsfilm und Dokumentarfilm.
WICHTIG: Projektideen sind auf zwei Seiten zu beschränken, auf Deutsch oder Englisch.
Der erste Antrag muss deutlich machen: Von welchen Gesamtkosten geht die
Vorkalkulation aus? Welche anteilige Förderung durch die Stiftung stellen Sie sich vor?
Die Robert Bosch Stiftung prüft Anfragen und teilt in der Regel innerhalb von vier Wochen
mit, ob das Vorhaben weiter verfolgt wird. Danach muss der Antrag konkretisiert werden.
Weitere Informationen:
http://www.bosch-stiftung.de/content/language1/html/8171.asp
Übersicht der geförderten Projekte:
http://www.bosch-stiftung.de/content/language1/html/42232.asp
Institution: Stiftung Mercator
Förderbereich: Integration; Bildung; Kultur
Einsendeschluss: Jederzeit
Kurze Beschreibung: Die Förderprogramm der Stiftung hat u.a. Integration und kulturelle
Bildung als thematische Ziele:
Integration: Die Bildungsungleichheit in Deutschland von Menschen mit
Migrationshintergrund im Alter von 15 bis 30 Jahren soll verbessert werden. Gefördert
werden Projekte, die auf die Verbesserung der Schul- und Hochschulabschlüsse abzielen
und einen klaren Bezug zum Thema Bildungsteilhabe besitzen.
Kulturelle Bildung: Ziel ist es, kulturelle Bildung als gleichwertigen Teil allgemeiner
Bildung in den Schulsystemen der deutschen Bundesländer zu verankern.
Die Stiftung setzt insbesondere auf längerfristige Vorhaben, die inhaltlich und
organisatorisch intensiv begleitet werden und einen dauerhaften Effekt auf die geförderte
Einrichtung und das System haben.
Die Stiftung Mercator unterstützt Körperschaften und öffentlich-rechtlich verfasste
Körperschaften mit Sitz in Deutschland (Hochschulen, gemeinnützige Vereine und NGOs)
WICHTIG: Es gibt weder eine finanzielle Unter- noch eine Obergrenze für die Förderung
von Projekten. Die von der Stiftung Mercator bewilligten Projekte haben je nach Ziel und
Ansatz ein Fördervolumen von mehreren tausend Euro bis hin zu zweistelligen
Millionenbeträgen.
Übersicht der geförderten Projekte:
https://www.stiftung-mercator.de/de/unsere-stiftung/projekte/projektdatenbank/
Weitere Informationen:
https://www.stiftung-mercator.de/de/unsere-stiftung/foerderung/informationen-fuerantragsteller/foerderkriterien/
https://www.stiftung-mercator.de/de/unsere-stiftung/foerderung/informationen-fuerantragsteller/faq-fuer-antragsteller/
Institution: F.C. Flick Stiftung
Förderbereich: Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Intoleranz
Einsendeschluss: Der Antrag muss mindestens 4 Monate vor Projektbeginn der Stiftung
vorliegen.
Kurze Beschreibung: Förderung von Projekten, die geeignet sind, die
Völkerverständigung zu fördern, und dem Rechtsextremismus, der Intoleranz, der
Fremdenfeindlichkeit, dem Rassismus und der Gewalt von Jugendlichen in Deutschland
entgegenzuwirken. Vor allem kleinere Initiativen werden unterstützt. Projekte, die eher
langfristig angelegt sind. Zuwendungsempfänger und Zuwendungsempfängerinnen
können in der Regel nur juristische Personen oder rechtsfähige Vereine sein.
WICHTIG: Projekte können in Kooperation mit anderen Personen, Initiativen, Institutionen
durchgeführt werden. Zielgruppe der Förderung sind Kinder und Jugendliche.
Zielgebiet der Förderung sind die Neuen Bundesländer und Berlin.
Übersicht der geförderten Projekte:
http://www.stiftung-toleranz.de/projekte/
Weitere Informationen:
http://www.stiftung-toleranz.de/foerderung/
Institution: Hertie-Stiftung
Förderbereich: Integration, Beruf, Familie
Einsendeschluss: Jederzeit
Kurze Beschreibung: Die Hertie-Stiftung richtet ihre Tätigkeit innerhalb ihrer
Arbeitsgebiete „Vorschule und Schule“, „Hochschule", „Neurowissenschaften“, sowie
„Beruf und Familie“ an folgenden Zielen aus:
• Erziehung zur Demokratie
• Förderung neurowissenschaftlicher Erkenntnisse
• Europäische Integration
• Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Nach Maßgabe der Stiftungszwecke können Projekte mit inländischen und ausländischen
gemeinnützigen Institutionen und Projektträgern gefördert werden.
Innovativen, modellhaften Projektideen möchten wir nicht mit bürokratischen Hürden
begegnen. Daher verzichtet die Stiftung auf Antragsformulare und Antragsfristen.
Stattdessen bitten wir Sie um eine formlose schriftliche Projektskizze.
WICHTIG: Ein Förderzeitraum von fünf Jahren sollte nicht überschritten werden
Förderrichtlinien:
http://www.ghst.de/wir-ueber-uns/foerderung/foerdermittelrichtlinie/
Übersicht der geförderten Projekte:
http://www.ghst.de/unsere-projekte/abgeschlossene-projekte/
Institution: Fonds Soziokultur e.V.
Förderbereich: Soziokulturelle Projekte
Einsendeschluss: 2. November 2015
Kurze Beschreibung: Träger soziokultureller Projekte können sich beim Fonds
Soziokultur zweimal jährlich um Fördermittel bewerben. Die Ausschreibung für das zweite
Halbjahr 2015 ist an kein spezielles Thema und auch an keine Kunst- und Kultursparte
gebunden. Die Förderung ist für Projekte aller Art, die originell und innovativ sind, z. B.
Projekte die sich mit den Themen Integration und interkultureller Vielfalt beschäftigen.
Voraussetzung für solche Förderungen ist, dass die Vorhaben besonderen qualitativen
Ansprüchen genügen und geeignet sind, die Bedeutung der Soziokultur für das kulturelle
Leben in der Öffentlichkeit darzustellen. Kulturelle Initiativen, Zentren und Vereine sind
aufgerufen, sich an diesem Wettbewerb zu beteiligen und Anträge für das zweite Halbjahr
2015 zu stellen.
WICHTIG: Das Kuratorium des Fonds entscheidet Ende Juni 2015 abschließend über die
eingegangenen Anträge. Die Projekte dürfen nicht vor diesem Termin beginnen!
Es können auch Projekte unterstützt werden, die aufgrund ihrer Konzeption und ihres
Umfanges eine längerfristige (mehrjährige) Zeitplanung erfordern.
Weitere Informationen:
http://www.fonds-soziokultur.de/html/sozioset.html
http://www.fonds-soziokultur.de/downloads/Antragsvordruck.pdf
Institution: Aktion Mensch
Förderbereich: Interkulturelle Vielfalt; Migration und Zuwanderung
Einsendeschluss: Jederzeit
Kurze Beschreibung: Die Aktion Mensch unterstützt mit ihrem Förderprogramm
Inklusionsprojekte und Initiativen, die vor Ort unterschiedliche Akteur_innen aus allen
Bereichen des gesellschaftlichen Lebens vernetzen. So soll das Miteinander von
Menschen mit und ohne Behinderung ermöglicht und damit Inklusion in den regionalen
Lebensweltbezügen umgesetzt werden. Ziel des Förderprogramms ist die Schaffung von
Vernetzungsstrukturen. Die Handlungsfelder sind:
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Arbeit
Bildung
Freizeit
Wohnen
Barrierefreiheit
Mit bis zu 5.000 Euro pro Projekt fördern wir kleine lokale Angebote, die einen konkreten
Beitrag zur Realisierung von Inklusion in unserer Gesellschaft leisten.
WICHTIG: Der Einsatz von Eigen- oder sonstigen Mitteln ist erwünscht, aber nicht
zwingende Voraussetzung. Projekt Laufzeit ist 1 Jahr.
Übersicht der geförderten Projekte:
https://www.aktion-mensch.de/projekte-engagieren-und-foerdern/foerderprojekte.html
Weitere Informationen:
https://www.aktion-mensch.de/projekte-engagieren-und-foerdern.html
Institution: Bundesliga Stiftung
Förderbereiche: Sport, Kultur, Integration, Bildung & Jugendliche
Einsendeschluss: Jederzeit
Kurze Beschreibung: Die Bundesliga-Stiftung setzt auf ein Vier-Säulen-Modell: Als eine
führende Stiftung aus dem Sport nutzt sie die Kraft des Fußballs für die Gesellschaft um in
Deutschland Kinder, Menschen mit Behinderung, Sportler und Sportlerinnen anderer
Sportarten gezielt zu unterstützen und das Thema Integration voranzutreiben.
Eine Voraussetzung ist, dass die Laufzeit und langfristige Perspektive des Projekts klar im
Antrag dargestellt werden - Jedem Projekt muss entweder eine zeitlich überschaubare
Begrenzung ersichtlich sein oder aber eine Gewähr dafür geboten werden, dass das
Projekt nach einer Unterstützungsphase aus eigenen Kräften weitergeführt werden kann
WICHTIG: Grundsätzlich muss jede geförderte Organisation oder Einrichtung die Mittel für
die Erfüllung ihrer Aufgaben und für ihre Aktivitäten zum Großteil aus eigenen Kräften
aufbringen.
Förderrichtlinien:
http://www.bundesliga-stiftung.de/stiftungswelt/downloads
Übersicht der geförderten Projekte:
http://www.bundesliga-stiftung.de/projekte/menschen-mit-behinderung
http://www.bundesliga-stiftung.de/projekte/integration
Weitere Informationen:
http://www.bundesliga-stiftung.de/
Institution: Eberhard Schultz Stiftung für Soziale Menschenrechte und Partizipation
Förderbereich: Integration, Menschenrechte
Einsendeschluss: Jederzeit
Kurze Beschreibung: Die Eberhard Schultz Stiftung Fördert Modellprojekte für
Partizipation benachteiligter Gruppen und hilfsbedürftiger Personen.
Die Stiftung Unterstützt Institutionen, Einrichtungen, Vereinigungen usw., die dem Zweck
der Stiftung dienen und die entweder gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen
Rechts sind, einschließlich der Verleihung von Auszeichnungen für besondere Verdienste
um die Förderung der sozialen Menschenrechte und Partizipation.
Projektanträge bei der Stiftung sollen neben den allgemeinen Angaben eine detaillierte,
maximal zweiseitige Projektbeschreibung sowie einen einseitigen, nachvollziehbaren
Finanzplan enthalten.
Der Vorstand entscheidet auf seinen ein- bis zweimonatlich stattfindenden Sitzungen über
die aktuellen Projektanträge. In Fällen extremer Arbeitsausbeutung von mobilen
Beschäftigten gibt es die Möglichkeit kurzfristig bis zu 500 Euro über die Stiftung Notfonds
zu beantragen.
WICHTIG: Finanzielle Eigenmittel sind erforderlich. Die Stiftung kann meist Projekte nur
mitfinanzieren. Projektanträge müssen deutlich machen welcher Anteil von der EberhardSchultz Stiftung übernommen werden soll.
Übersicht der geförderten Projekte:
http://www.sozialemenschenrechtsstiftung.org/projekte/aktuelle-projekte.html
Weitere Informationen:
http://www.sozialemenschenrechtsstiftung.org/projekte/antragsstellung.html
Institution: Stiftung Kunstfonds
Programm: Förderprogramm für Kunstvermittler und Publikationen (B1)
Förderbereich: Kunst, Kultur
Einsendeschluss: 30.06.2015
Kurze Beschreibung: Künstlergruppen (auch projektbezogene freie Gruppen),
Kunstvereine, Artotheken, Galerien, Museen und Organisatorinnen und Organisatoren
künstlerischer Projekte können Zuschusse für modellhafte und überregional bedeutsame
Ausstellungen/Projekte in Deutschland von vorwiegend deutschen bzw. dauerhaft in
Deutschland lebenden Künstlerinnen und Künstler beantragen.
Über die Förderungen entscheiden unabhängige Jurys, denen mehrheitlich Künstlerinnen
und Künstler, außerdem Kunstvereinsleiterinnen und –leiter und Galeristeninnen und
Galeristen angehören.
Die Stiftung finanziert bis zu 75% der Projektkosten, jedoch höchstens 35.000 Euro.
WICHTIG: Laufende Ausgaben einer Einrichtung werden nicht bezuschusst.
Antragsformulare und Förderrichtlinien:
http://www.kunstfonds.de/fileadmin/user_upload/Kunstfonds/Antragsformulare/B1_2016.pd
f
Übersicht der geförderten Projekte:
http://www.kunstfonds.de/stipendiaten-kunstvermittlung.html
Weitere Informationen:
http://www.kunstfonds.de/foerderprogramm-vermittlungsprog.html
Institution: Stiftung Nord-Süd-Brücken
Förderbereich: Bildung & Jugendliche
Einsendeschluss: 13.07.2015
Kurze Beschreibung: Die Stiftung Nord-Süd-Brücken fördert Maßnahmen ostdeutscher
Vereine, die entwicklungspolitische Fragen öffentlich thematisieren und hierdurch ein
Nach- und Umdenken bzw. Handeln befördern wollen.
Dies kann sowohl durch schulische und außerschulische Bildungsarbeit (z.B. Projekttage
an Schulen oder Seminare für Jugendgruppen), durch Informationsveranstaltungen aber
auch durch Aktivitäten der Lobby- und Kampagnenarbeit geschehen.
Die Stiftung fördert besonders Projekte, die u.a. die Diskriminierung von Menschen z.B.
aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrer Sexualität oder ihrer politischen
Überzeugungen überwinden helfen.
Voraussetzung für die Förderung eines Projektes ist, dass die Zielgruppen im gesamten
Projektzyklus wesentlich beteiligt sind. Das Projekt muss deutlich erkennbar einen Beitrag
zu Selbstorganisationsprozessen der Beteiligten leisten.
Der Zuschuss der Stiftung beträgt maximal 90% der Projektausgaben. Die restlichen 10%
müssen aus Eigen- oder Drittmitteln aufgebracht werden.
WICHTIG: Für Inlandsprojekte können eine Fördersummen bis zu 12.500 Euro
beantragen werden. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 36 Monate. Projekte von
Erstantragstellern und -antragstellerinnen sollten innerhalb von 12 Monaten
abgeschlossen sein.
Förderrichtlinien:
http://www.nord-sued-bruecken.de/foerderrichtlinien1.html
Übersicht der geförderten Projekte:
http://www.nord-sued-bruecken.de/gefoerderte-projekte.html
Weitere Informationen:
http://www.nord-sued-bruecken.de/faq-foerderung.html
Institution: Stiftung Pfefferwerk
Förderbereich: Bildung, Kultur, Jugend und Altenhilfe
Einsendeschluss: Jederzeit
Kurze Beschreibung: Die Stiftung fördert u. a. Projekte und Einrichtungen in den
Bereichen berufliche Bildung, Kultur, Völkerverständigung, Jugendhilfe und Altenhilfe.
Mit den Vorhaben sollen insbesondere neue, langfristige Beschäftigungsverhältnisse
entstehen und die Chancen Benachteiligter auf Integration in den Arbeitsmarkt verbessert
werden.
Die Projekte und Einrichtungen sollen in der Regel ihr Wirkungsfeld bzw. ihren Sitz
in Berlin haben und müssen den in der Verfassung der Stiftung genannten
Förderzwecken entsprechen.
WICHTIG: Die maximale Höhe eines ausgereichten Zuschusses beträgt 6.000,00
(sechstausend) Euro pro Kalenderjahr. Die Förderung ist auf einen Zeitraum von
maximal drei Jahren begrenzt. Im begründeten Einzelfall können abweichende
Festlegungen getroffen werden.
Förderrichtlinien:
http://www.stpw.org/f%C3%B6rderrichtlinien
Übersicht der geförderten Projekte:
http://www.stpw.org/f%C3%B6rderung#was
Institution: Deutsche Bank Stiftung
Förderbereich: Bildung, Kultur, Soziales
Einsendeschluss: Jederzeit
Kurze Beschreibung: Die Förderbereiche der Deutsche Bank Stiftung sind Bildung, Kultur
und Soziales. Dazu gehören neben der Förderung des künstlerischen Nachwuchses auch
kulturelle und wirtschaftliche Jugendbildung sowie Projekte, die die beruflichen
Perspektiven von Jugendlichen und jungen Erwachsenen verbessern.
Die Deutsche Bank Stiftung initiiert eigene Projekte deshalb, unterstützt die Stiftung
weitere Vorhaben Dritter nur in sehr begrenztem Umfang. Auch bei den von der Stiftung
unterstützten Projekten der Projektpartner und Projektpartnerinnen wird mit der Förderung
eine langfristige Perspektive verfolgt.
Die sozialen Projekte der Deutsche Bank Stiftung prägt das Anliegen, Menschen in
schwierigen Lebenslagen durch konkrete Weiterbildungsangebote und persönliche, ihrer
Situation angepasste Betreuung zu befähigen, sich aus eigenen Kräften
weiterzuentwickeln. Im Vordergrund stehen Projekte, die die beruflichen Perspektiven
sozial benachteiligter und behinderter junger Menschen erweitern.
WICHTIG: Publikationen, Filmförderung und Tonträger sowie die Vergabe von
Einzelstipendien oder vergleichbare Förderungen sind ausgeschlossen.
Übersicht der geförderten Projekte:
http://www.deutsche-bank-stiftung.de/soziales.html
Weitere Informationen:
http://www.deutsche-bank-stiftung.de/ueber_uns_projektfoerderung.html
Institutionen: Robert Bosch Stiftung
Stiftung Mitarbeit
Programm: Werkstatt Vielfalt
Förderbereich: Kultur, Integration, Jugendliche
Einsendeschluss: 15. September 2015
Kurze Beschreibung: Die Projekte der Werkstatt Vielfalt sind lokal oder
stadtteilübergreifend angelegt. Das heißt, sie füllen ihre unmittelbare Nachbarschaft, ihre
Gemeinde oder ihr Viertel mit Leben. Außerdem sind sie längerfristig ausgerichtet (6 bis 24
Monate).
In der Regel sollen Eigenmittel (personelle und sachliche Ressourcen) vorhanden sein.
Hierzu zählen beispielsweise auch die Teilnehmer- und Teilnehmerinnenbeiträge, die
erhoben werden.
Es ist wünschenswert, dass Drittmittel beantragt werden obwohl Eigen- und Drittmittel
nicht Voraussetzung für die Förderung durch die Robert Bosch Stiftung sind.
Vorhaben bis zu 7.000 Euro können gefördert werden.
WICHTIG: Das Programm fördert keine allgemeine Vereinsarbeit keine Einzelfallhilfe für
bedürftige Personen (z.B. therapeutische Einzelhilfe, Stipendium).
Weitere Informationen:
http://www.mitarbeit.de/1364.html
Institution: Volksbank Stiftung
Förderbereich: Kultur, Jugendliche, Sport, Bildung
Einsendeschluss: Jederzeit
Kurze Beschreibung: Unter dem Motto "Hilfe zur Selbsthilfe" ermöglicht und fördert die
Stiftung ehrenamtliches bürgerschaftliches Engagement für die Gesellschaft. Zweck der
Stiftung, ist u.a. die Förderung von:
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Jugendpflege und Jugendfürsorge
Altenhilfe
Musik, Kunst und Kultur
Sport und Körperertüchtigung
Ausbildung, Wissenschaft und Forschung
Die Stiftung fördert nur solche Projekte und Maßnahmen, die der unmittelbaren zeitnahen
Verwirklichung des betreffenden Förderzwecks dienen.
WICHTIG: Obwohl Eigenmittel keine Voraussetzung sind, braucht die Stiftung in
bestimmten Fällen eine Erklärung, ob das Projekt/ die Maßnahme noch von dritter Seite
gefördert wird oder gefördert werden kann und ggf. in welcher Höhe.
Förderrichtlinien:
http://www.volksbankstiftung.de/index2.php?option=com_content&do_pdf=1&id=5
Weitere Informationen:
http://www.volksbankstiftung.de/