Bewachungsgewerbe Stoffplan Sachkundeprüfung
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Bewachungsgewerbe Stoffplan Sachkundeprüfung
Bundeseinheitlicher Rahmenstoffplan für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe Präambel Die Gewerbeordnung legt fest, dass für bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe eine Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt werden muss (§ 34 a GewO). Dies betrifft: Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, Schutz vor Ladendieben und Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken. Näheres zur Sachkundeprüfung regelt die Bewachungsverordnung (BewachV), so auch den Gegenstand der Prüfung. In § 4 BewachV sind die folgenden Sachgebiete - und damit Prüfungsfächer - genannt: Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht; Bürgerliches Gesetzbuch; Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen; Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitsdienste; Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen; Grundzüge der Sicherheitstechnik. Eine weitere Konkretisierung des prüfungsrelevanten Stoffs ist in der Bewachungsverordnung nicht enthalten. Die Anlagen 2 und 3 der BewachV, die sich auf das Unterrichtungsverfahren für Gewerbetreibende und Personal beziehen, geben jedoch Anhaltspunkte für die Prüfungsinhalte. Um die maßgeblichen Lerninhalte und Lernziele für die Prüfungsteilnehmer transparenter und verbindlicher zu machen, hat die IHK-Organisation den folgenden Rahmenstoffplan erarbeitet. Er zeigt den inhaltlichen Rahmen auf, der durch die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben in den sachkundepflichtigen Bereichen vorgegeben wird. Dieser Rahmenstoffplan bezieht sich auf den schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil und ist Richtschnur für die Entwicklung der bundeseinheitlichen Aufgabensätze für den schriftlichen Prüfungsteil. Die konkreten Prüfungsfragen orientieren sich am aktuellen Stand der jeweiligen Sachgebiete; dies ist alleine schon aus der aktuellen Fortentwicklung beispielsweise der rechtlichen Inhalte oder der Sicherheitstechnik begründet. Der Inhalt des Rahmenstoffplans bezieht sich auf die genannten Sachgebiete, die durch weitere Stichworte zu möglichen Inhalten konkretisiert werden. Der Rahmenstoffplan nennt neben den Sachgebieten, Erläuterungen und Schwerpunkten im mündlichen Prüfungsteil auch Taxonomiestufen. Durch diese kann der Prüfungsteilnehmer erkennen, in welcher Tiefe der genannte Inhalt beherrscht werden muss. Der Rahmenstoffplan dient sowohl Prüfungsteilnehmern, die sich selbstständig auf die Prüfung vorbereiten, als auch Bildungsträgern und Dozenten als Orientierung. Er kann nicht abschließend alle Aspekte, die mit einem Sachgebiet verbunden sein können, auflisten. Rahmenstoffplan SKP-mit LZTaxonomie Stand: 14./15.Oktober 2010 Seite 1 Inhalt 1a. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Schwerpunkt mündlich lt. § 5a Abs. 2 BewachV Erläuterungen Taxonomie Fragen zu: WISSEN - Bedeutung des Föderalismus (Bundesrecht/ Landesrecht) - Rechtssystem in der Bundesrepublik Deutschland (öffentliches/ privates Recht) Die Teilnehmer kennen die föderale Struktur der BRD; sie können Auswirkungen/ Konsequenzen aufzeigen - Grundrechte/ Rechtsgüter - Art. 1, 2, 3, 5, 10, 12, 13, 14, 19, 104 GG Inhalt und Bedeutung der Grundrechte Inhalt und Bedeutung der Grundrechte Überleitung zum Strafrecht Schutz der Rechtsgüter durch das Strafrecht - Abgrenzung zum Strafrecht - Aufgaben und Befugnisse von Bewachungsunternehmen, Jedermannrechte, übertragene Befugnisse/Rechte, vgl. auch § 34a Abs. 5 GewO, Gewaltmonopol - Abgrenzung zu den Aufgaben von Polizei, Sicherheits- und Ordnungsbehörden (Gewaltmonopol/ hoheitliche Aufgaben und Befugnisse) zu den Aufgaben und Befugnissen des privaten Bewachungsgewerbes sowie Gestaltungsmöglichkeiten möglicher Kooperationen - Public-Private-Partnership–Kooperationen: mögliche Folgen dieser Kooperationen auf Befugnisse sowie Aufgaben des privaten Wach- und Sicherheitsgewerbes Die TN kennen das Rechtssystem der BRD. Sie überblicken die Zweiteilung des Rechts (öffentliches Recht/ Privatrecht). VERSTEHEN Sie können die Aufgaben und Befugnisse von Bewachungsunternehmen in Abgrenzung zur Polizei und Ordnungsbehörden einordnen. (Damit werden die Grundlagen für das Verständnis der Anwendung des Rechts in der Arbeit und im Arbeitsumfeld geschaffen.) Stand: 14./15.Oktober 2010 Seite 2 Inhalt Erläuterungen 1 b. Gewerberecht Taxonomie WISSEN Schwerpunkt mündlich lt. § 5a Abs. 2 BewachV Die Rechte und Pflichten des Bewachungsunternehmers nach §§ 14, 29, 34 a GewO und Abschnitt 1, 1a, §§6-14 BewachV Gewerbeordnung - Voraussetzungen der gewerblichen Bewachungstätigkeit - Fachbegriffe, insbesondere: Gewerbe, Bewachungstätigkeit, Selbständigkeit, Anzeige- und Erlaubnispflicht - Voraussetzungen an das Personal, Einsatz von Praktikanten und Auszubildenden u. a. - Differenzierung zwischen Sachkundeprüfung und Unterrichtung - Zuverlässigkeitskriterien - Auskunft aus dem Bundeszentralregister - Untersagung der Beschäftigung durch Behörden - Kontrollen, Befugnisse der Gewerbeämter, Querinformation der Gewerbebehörden durch Gerichte/ Staatsanwaltschaften - Ordnungswidrigkeiten, Folgen aus den Verstößen, z. B. Gewerbeuntersagung Die TN kennen die Rechte und Pflichten eines Bewachungsunternehmers, gemäß der Gewerbeordnung Sie kennen den besonderen Status der Bewachungstätigkeit (Erteilung einer behördlichen Erlaubnis) und damit den besonderen Stellenwert ihrer Tätigkeit. Bewachungsverordnung Insbesondere: Stand: 14./15.Oktober 2010 Die TN kennen die Rechte und Pflichten eines Bewachungsunternehmers gemäß der Bewachungsverordnung - Differenzierung zwischen Sachkundeprüfung und Unterrichtung - Haftpflichtversicherung - Haftungsbeschränkung - Wahrung von Geschäftsgeheimnissen - Anzeige- und Meldepflichten (betreffend des Personals) - Dienstkleidung - Dienstanweisung ANWENDEN - Ausweis und Schild Sie können ihre Pflichten aufzeigen und wahrnehmen - Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten - Ordnungswidrigkeiten - Querinformation der Gewerbebehörden durch Gerichte / Staatsanwaltschaften Seite 3 Inhalt Erläuterungen 1c. Bewachungsspezifische Aspekte des Datenschutzes Taxonomie WISSEN Schwerpunkt mündlich lt. § 5a Abs. 2 BewachV GG Art. 1, 2 informationelle Selbstbestimmung, Umgang mit personenbezogenen Daten, Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - Landesdatenschutzgesetze (LDSG), Datenschutzbeauftragte/ Aufsichtsbehörden Die TN kennen die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes. Fragen zu: - 2. Bürgerliches Gesetzbuch Anwendungsbereich BDSG, erweiterter Anwendungsbereich nach § 8 BewachungsVO personenbezogene Daten, sonstige weitere Begriffe, (§ 3 BDSG) weitere Begriffe des Datenschutzes (§ 3 BDSG) Automatisierte Verarbeitung, nicht automatisierte Daten Zulässigkeit nach §§ 4, 28, 29 BDSG (Erhebung, Verarbeitung, Nutzung) Rechte des Betroffenen (§ 6 BDSG) Beobachtung mit optisch-elektronischen Einrichtungen nach § 6b BDSG Meldepflicht, Vorabkontrolle, Dokumentation (§33 BDSG) Auskunft an den Betroffenen (§34 BDSG) Berichtigung, Löschen und Sperren von Dateien (§35 BDSG) technische/ organisatorische Maßnahmen (§ 9 BDSG) Datengeheimnis (§ 5 BDSG) Schadensersatz (§ 7 BDSG) Bußgeld- und Strafvorschriften (§§ 43, 44 BDSG) Strafvorschrift ( §§ 201, 202, 202a StGB) VERSTEHEN/ ANWENDEN Sie verstehen den Umgang mit personenbezogenen Daten und berücksichtigen diese Kenntnisse in ihrem jeweiligen Arbeitsumfeld. ANWENDEN - Voraussetzungen und Grenzen von zivilrechtlichen Rechtfertigungsgründen Notwehr (§ 227 BGB) Verteidigungsnotstand (§ 228 BGB) Angriffsnotstand (§ 904 BGB) Allgemeine Selbsthilfe (§§ 229, 230 BGB) Selbsthilfe des Besitzers (§ 859 BGB) - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (geeignet, erforderlich und angemessen) Die TN können die für ihre Tätigkeit relevanten gesetzlichen Bestimmungen aufzeigen. Sie können die Voraussetzungen und Grenzen von Notwehr, Notstand sowie Selbsthilfe aufzeigen - Abgrenzung zu den Rechtfertigungsgründen des StGB VERSTEHEN - Sonstige relevante Bereiche Besitzdiener (§ 855 BGB) Übertragene Rechte ( z.B. Hausrecht) Selbsthilfe des Besitzdieners (§ 860 BGB) Schikaneverbot (§ 226 BGB) Unerlaubte Handlungen o Schadensersatzpflicht (§ 823 BGB) o Haftung des Tierhalters (§ 833 BGB) Verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB) Unterscheidung Eigentum / Besitz (§ 903/ §§ 854ff) Begriff der Sache (§ 90 BGB) und der Tiere (§ 90a BGB) Die TN können Eigentum und Besitz sowie die daraus folgenden Rechte und Pflichten unterscheiden. Die TN können Situationen rechtlich richtig erfassen und beurteilen. Ihre Entscheidungen können sie begründen und ihrer Handlungs- bzw. Vorgehensweise richtig zuordnen. Stand: 14./15.Oktober 2010 Seite 4 Inhalt Erläuterungen Taxonomie 3a. Straf- und Verfahrensrecht Strafrecht: VERSTEHEN - Aufbau StGB Die TN verstehen den Aufbau des Strafrechts. - Allgemeiner Teil des StGB Keine Strafe ohne Gesetz (§ 1 StGB) Personen- und Sachbegriffe (§ 11 StGB) Deliktsaufbau / Elemente der Straftat Vergehen und Verbrechen (§ 12 StGB) Begehen durch Unterlassen (§ 13 StGB) Handeln für einen anderen (§ 14 StGB) Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln (§ 15 StGB) Versuch (§§ 22, 23 StGB) und Vollendung Täterschaft und Teilnahme (§§ 25 - 27 StGB) - Rechtfertigungsgründe Notwehr (§ 32 StGB) Rechtfertigender Notstand (§ 34 StGB) - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (geeignet, erforderlich und angemessen) Sie sind fähig, Situationen rechtlich richtig zu erfassen und zu beurteilen. Ihre Entscheidungen können sie begründen und ihrer Handlungs- bzw. Vorgehensweise richtig zuordnen. Zwischen zivil- und strafrechtlichen Handlungen können sie unterscheiden. - Schuld Schuldunfähigkeit des Kindes (§ 19 StGB) Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (§ 20 StGB) Entschuldigender Notstand (§ 35 StGB) - Besonderer Teil des StGB Straftaten gegen die öffentliche Ordnung ( §§ 123, 126, 132, 132a, 138, 145) Falsche uneidliche Aussage und Meineid, falsche Verdächtigung ( §§ 153, 154, 164) Beleidigung: (§ 185) Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (§§ 223, 224, 226, 229) Straftaten gegen die persönliche Freiheit und Stalking (§§ 238 - 241) Diebstahl und Unterschlagung ( §§ 242, 243, 244, 246, 248a) Raub und Erpressung (§249, §§ 252 - 255) Begünstigung, Strafvereitelung und Hehlerei ( §§ 257, 258, 259) Betrug, Computerbetrug, Erschleichen von Leistungen und Untreue (§§ 263, 263a, 265a, 266) Urkundenfälschung ( § 267) Sachbeschädigung (§ 303) Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306, 323c) - Antrags-, Offizial- und Privatklagedelikte - Nebenstrafrecht/ Strafvorschriften Grundzüge des Betäubungsmittelstrafrechts Strafvorschriften des WaffG, GewO, BDSG Strafverfahrensrecht: Vorläufige Festnahme (§ 127 StPO) Befugnisse von Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei Sonstige relevante Bereichte o Bewachungspersonal als Zeuge vor Gericht o Beschuldigtenrechte Abgrenzung zum Ordnungswidrigkeitenrecht Stand: 14./15.Oktober 2010 Seite 5 ANWENDEN Die TN können die gesetzlichen Bestimmungen aufzeigen. Voraussetzungen und Grenzen der Notwehr, der Notstände und der vorläufigen Festnahme, sowie Tatbestände anderer rechtswidriger strafbarer Handlungen, werden beherrscht. Inhalt Erläuterungen 3 b. Umgang mit Waffen Taxonomie Waffengesetz: - Bedingungen und Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis für Gewerbetreibende/ Personal - Erlaubnisse: Waffenbesitzkarte, Waffenschein (Kleiner Waffenschein) - Erwerb und Besitz von Munition - Regelungen §28 WaffG für Gewerbetreibende und ihr Bewachungspersonal WISSEN/ ÜBERTRAGEN Die TN kennen die gebräuchlichen Verteidigungswaffen und -mittel. VERSTEHEN/ ANWENDEN - Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition - Anzeigepflichten bei Abhandenkommen von Schusswaffen und Munition - Ausweispflicht beim Führen und Transport von Schusswaffen und Munition - Besonderheiten bei öffentlichen Veranstaltungen - Wesentliche waffen- und munitionstechnische Begriffe - Waffenrechtliche Begriffe: Erwerben, Führen, Überlassen mit den jeweiligen Konsequenzen etc. - Verbotene Waffen und Gegenstände (Hinweis auf analoge Verfahrensweisen bei Behandlung von Betäubungsmitteln durch das Bewachungspersonal) - Einordnung, Voraussetzungen und Grenzen für den Einsatz anderer Verteidigungswaffen sowie deren Wirkungen und Einsatzmöglichkeiten - Folgen bei Verstößen Die TN kennen die wesentlichen Regelungen des Waffengesetzes und können die Relevanz dieser Vorschriften für ihre Tätigkeit benennen. Die Grundlagen im Umgang mit diesen werden verstanden und beherrscht. Bewachungsverordnung: - §§ 13, 14 (Aufbewahrung, Rückgabe und Dokumentation von Schusswaffen und Munition, Anzeigepflicht bei Gebrauch von Schusswaffen) BGV C7: - 4. Unfallverhütungsvorschriften Unfallverhütungsvorschriften für die Wahrnehmung von Wach- und Sicherungsaufgaben SGB VII (Sozialgesetzbuch): Stand: 14./15.Oktober 2010 §§ 18, 19, 20, 21, 22 (Ausrüstung, Führen, Übergabe und Aufbewahrung) Teile aus §§ 1, 2(1)1-2, 8, 14(1) 15(1), 19, 21(1,3), 22, 101, 114(1)1, 121(1), 193(1,2,4), 199, 209 Prävention Versicherung kraft Gesetz Arbeitsunfall (versicherte Tätigkeiten) Berufsgenossenschaften Unfallversicherungsträger Befugnisse BG Verantwortung Unternehmer/Mitwirkung Versicherte Anzeigepflichten Datenschutz Ordnungswidrigkeiten Seite 6 VERSTEHEN/ ANWENDEN Die TN verstehen den Zusammenhang zwischen Gesetzgebung und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Dadurch können sie die Bedeutung der Vorschriften richtig einordnen. Inhalt Erläuterungen Taxonomie VERSTEHEN BGV C7 (Wach- und Sicherungsdienste): §§ 1, 3-11, 12-15, 18-22, 24-25, 28 Geltungsbereich Eignung Dienstanweisung Verbot berauschender Mittel Übernahme Sicherungsaufgaben Tätigkeiten bei besonderen Gefahren Überprüfung von zu sichernden Objekten und Objekteinweisung Ausrüstung Brillenträger Hunde/Hundeführer Schusswaffen (Hinweis im Zusammenhang mit WaffG und BewachV) Geld- und Werttransport (Eignung Personal/ Geldboten) Ordnungswidrigkeiten Die TN verstehen den Sinn berufsgenossenschaftlicher Vorschriften (Unfallverhütung, -schutz und -versicherung). Die Inhalte der Vorschriften können erfasst und der Tätigkeit zugeordnet werden. Diese Zuordnung wird in den Dienstdokumenten festgelegt und von den TN verstanden. mit Blick auf: die BGV A1 (Grundsätze der Prävention) (Unterweisung der Versicherten, Pflichten des Unternehmers, Einrichtungen und Sachmittel, Grundsätze der ersten Hilfe (Ersthelfer)) die BGV A 8 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz) (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung und -aussage, Sicherheitsfarben und -zeichen, Kennzeichnungen im innerbetrieblichen Verkehr, Kennzeichnung von Gefahrenstellen, Flucht- und Rettungspläne) 5. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen Schwerpunkt mündlich lt. § 5a Abs. 2 BewachV Kognitive, emotionale und körperliche Prozesse in Wechselwirkung VERSTEHEN Motive menschlichen Verhaltens Motivation - Verhalten - Rückschlussmöglichkeiten Selbstwertgefühl als Voraussetzung angemessenen Verhaltens Bedeutung von Selbstsicherheit - Selbstvertrauen Selbstbewusstsein Übersteigerte Selbstwert-/ Minderwertigkeitsgefühle; Ursachen für überhebliches, unsicheres und unsachliches Handeln Wahrnehmung; Einstellung (Selbstbild, Fremdbild, Vorurteile, selektive Wahrnehmung) Grundlagen der Kommunikation – richtiges Ansprechen und richtige Gesprächsführung (allgemein und in schwierigen Situationen), – Sender- und Empfängerfertigkeiten, – Kommunikationsarten, – Territorial- und Distanzverhalten, – Körpersprache erkennen und deuten – Aktives Zuhören Stress als Auslöser von Konflikten und falschem Verhalten Frustration und Aggression Konflikte als Auseinandersetzung zweier gegensätzlicher Interessen Stand: 14./15.Oktober 2010 Seite 7 Die TN verstehen die psychologischen Prozesse und können Konfliktsituationen rechtzeitig wahrnehmen. ANWENDEN Sie beachten die Grundsätze bei der Stress- und Konfliktbewältigung und den Umgang mit unterschiedlichen Personengruppen. Inhalt Erläuterungen Grundsätzliche Fehler im Umgang mit Menschen und deren Auswirkungen Gesprächsregeln und Fragearten Führen von Personal, z.B. Mitarbeitergespräch als Instrument Taxonomie Die TN erkennen Gefahrensituationen rechtzeitig, können ihr Verhalten untereinander koordinieren und bei der Gefahrenabwehr aktiv mitwirken. Zu behandelnde Situationen: Kontaktaufnahme, Ansprechen Bedeutung der Eigensicherung beim Einschreiten, professionelle Einsatzbewältigung Erkennen, Bewältigen und Vermeiden von GefahrensituaDie Maßnahmen der Eigensitionen cherung werden beherrscht. Umgang mit besonderen Personengruppen, z.B. Betrunkene, psychisch Auffällige Menschliches Verhalten in Gruppen, Teams, Massen oder Mengen Katastrophen- und Paniksituationen Stresssituationen und Stressbewältigung Möglichkeiten und Grenzen der Deeskalation 6. Grundzüge der Sicherheitstechnik Mechanische Sicherungseinrichtungen: - Einfriedungen Durchlässe Schlösser und Schließanlagen Fensterschutz und Sicherheitsverglasung Wertbehältnisse ° - Zutrittskontrollsysteme Videoüberwachung Gefahrenmeldeanlagen (Einbruch-, Überfall- und Brandmeldungen) EDV-Sicherheitstechnik Wächterkontrollsysteme Weg des Signals von der Alarmauslösung bis zur Feststellung der Ursache vor Ort ° - Kommunikationsmittel: Drahtlose, und drahtgebundene Kommunikationsmittel Betriebs- und Bündelfunk, Handfunkgeräte ° Stand: 14./15.Oktober 2010 Elektronische Überwachung: Brandschutz: - Allgemeine Kenntnisse (Brandvoraussetzungen, Brandklassen, Löschmittel- und deren Wirkung) - Vorbeugender und baulich vorbeugender Brandschutz (Ziele und Maßnahmen, Kontrolltätigkeit) - Abwehrender Brandschutz (Taktik der Brandbekämpfung, Kontrolle, Eignung und Einsatz von Handfeuerlöschern) Seite 8 WISSEN/ ANWENDEN Die TN kennen die sicherheitstechnischen Einrichtungen, Mittel und Anlagen. Sie können die Technik den zu sichernden Bereichen zuordnen und einsatzorientiert anwenden.