Auswirkung der Änderungen in der FOBOSO
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Auswirkung der Änderungen in der FOBOSO
Staatliche Schulberatung - 2007 - II-FOS/II-Gym/II-RS/II-VS/II-WS Auswirkung der Änderungen in der FOBOSO: Keine Aufnahmeprüfung an der Fachoberschule (FOS) Zum Schuljahr 2007/2008 traten die geänderten Aufnahmebedingungen für die Fachoberschule (= FOS) in Kraft. Als Eingangsvoraussetzung wird im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss (Jahreszeugnis der 10. Jahrgangsstufe) ein Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch vorausgesetzt, wobei eine Note schlechter als 4 sein darf. Die Aufnahmeprüfung für Bewerber, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, ist abgeschafft. Wer also den geforderten Notenschnitt im Mittleren Schulabschluss nicht erreicht, kann nicht in die Fachoberschule aufgenommen werden. Dies betrifft alle Schüler der 10. Jahrgangsstufe mit dem Abschluss der Realschule, der Wirtschaftsschule oder der Mittleren-Reife-Klasse der Hauptschule Die Neufassung der FOBOSO in Bayern finden Sie im Internet unter folgender Adresse (bitte genau so eingeben): http://www.servicestelle.bayern.de/bayern_recht/recht_db.html?http://by.juri s.de/by/FOBSchulO_BY_rahmen.htm. Das Staatsministerium teilte dazu mit (KMS vom 27.02.2007 Nr.: V - 5 S 6302 - 5.11 740 ): „Die neue Aufnahmeregelung an der FOS hat zum Ziel, dass nur die geeigneten Schülerinnen und Schüler in die FOS aufgenommen werden und diese dann auch erfolgreich durchlaufen können. Die hohe Zahl derer, die die Aufnahmeprüfung bzw. die Probezeit an der FOS nicht bestehen, darunter bisher auffällig viele Aufnahmeprüflinge, soll verringert werden. Für Schülerinnen und Schüler, welche die Eingangsvoraussetzungen zur FOS nicht erfüllen, gibt es alternative Wege zur Fachhochschulreife. Für diese Gruppe ist der Weg über eine Berufsausbildung mit anschließendem Besuch der Berufsoberschule (= BOS) der geeignete. An der BOS können die Schüler in nur einem Jahr das Fachabitur oder in zwei Jahren das Abitur (fachgeb. oder allgemein) erwerben. Für den Eintritt in die Berufsoberschule bleibt die Aufnahmeprüfung als Eignungsnachweis weiterhin bestehen, außerdem werden in der neuen FOBOSO zusätzliche Übertrittshilfen geschaffen: - Im letzten Jahr der Berufsausbildung können die Schüler (wie bisher) einen Vorkurs in Deutsch, Englisch, Mathematik besuchen und damit auch die Eignung nachweisen. Schüler mit beruflichem mittlerem Schulabschluss oder Schüler, deren Schulbesuch schon länger zurückliegt und die ihre Kenntnisse für einen direkten Eintritt in die Berufsoberschule als zu gering einschätzen, können auch die Vorklasse mit 36 Wochenstunden Vollzeitunterricht - überwiegend Deutsch, Englisch, Mathematik - besuchen. Den angehenden Realschulabsolventen, die unter Umständen die Eingangsvoraussetzungen zur FOS nicht erfüllen werden, ist die Suche nach einer Ausbildungsstelle anzuraten, wenn der Weg auf die FOS aufgrund des Notenbildes nicht gesichert erscheint.“