Auswirkung der Änderungen in der FOBOSO

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Auswirkung der Änderungen in der FOBOSO
Staatliche Schulberatung - 2007 -
II-FOS/II-Gym/II-RS/II-VS/II-WS
Auswirkung der Änderungen in der FOBOSO:
Keine Aufnahmeprüfung an der Fachoberschule (FOS)
Zum Schuljahr 2007/2008 traten die geänderten Aufnahmebedingungen für die
Fachoberschule (= FOS) in Kraft. Als Eingangsvoraussetzung wird im Zeugnis über den
mittleren
Schulabschluss
(Jahreszeugnis
der
10.
Jahrgangsstufe)
ein
Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Mathematik und
Englisch vorausgesetzt, wobei eine Note schlechter als 4 sein darf. Die
Aufnahmeprüfung für Bewerber, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, ist
abgeschafft.
Wer also den geforderten Notenschnitt im Mittleren Schulabschluss nicht
erreicht, kann nicht in die Fachoberschule aufgenommen werden. Dies betrifft alle
Schüler der 10. Jahrgangsstufe mit dem Abschluss der Realschule, der
Wirtschaftsschule oder der Mittleren-Reife-Klasse der Hauptschule
Die Neufassung der FOBOSO in Bayern finden Sie im Internet unter folgender Adresse
(bitte genau so eingeben):
http://www.servicestelle.bayern.de/bayern_recht/recht_db.html?http://by.juri
s.de/by/FOBSchulO_BY_rahmen.htm.
Das Staatsministerium teilte dazu mit (KMS vom 27.02.2007 Nr.: V - 5 S 6302 - 5.11
740 ):
„Die neue Aufnahmeregelung an der FOS hat zum Ziel, dass nur die geeigneten
Schülerinnen und Schüler in die FOS aufgenommen werden und diese dann auch
erfolgreich durchlaufen können. Die hohe Zahl derer, die die Aufnahmeprüfung bzw. die
Probezeit an der FOS nicht bestehen, darunter bisher auffällig viele Aufnahmeprüflinge,
soll verringert werden.
Für Schülerinnen und Schüler, welche die Eingangsvoraussetzungen zur FOS nicht
erfüllen, gibt es alternative Wege zur Fachhochschulreife. Für diese Gruppe ist der
Weg über eine Berufsausbildung mit anschließendem Besuch der Berufsoberschule (=
BOS) der geeignete. An der BOS können die Schüler in nur einem Jahr das Fachabitur
oder in zwei Jahren das Abitur (fachgeb. oder allgemein) erwerben. Für den Eintritt in
die Berufsoberschule bleibt die Aufnahmeprüfung als Eignungsnachweis weiterhin
bestehen, außerdem werden in der neuen FOBOSO zusätzliche Übertrittshilfen
geschaffen:
-
Im letzten Jahr der Berufsausbildung können die Schüler (wie bisher) einen
Vorkurs in Deutsch, Englisch, Mathematik besuchen und damit auch die Eignung
nachweisen.
Schüler mit beruflichem mittlerem Schulabschluss oder Schüler, deren
Schulbesuch schon länger zurückliegt und die ihre Kenntnisse für einen direkten
Eintritt in die Berufsoberschule als zu gering einschätzen, können auch die
Vorklasse mit 36 Wochenstunden Vollzeitunterricht - überwiegend Deutsch,
Englisch, Mathematik - besuchen.
Den
angehenden
Realschulabsolventen,
die
unter
Umständen
die
Eingangsvoraussetzungen zur FOS nicht erfüllen werden, ist die Suche nach einer
Ausbildungsstelle anzuraten, wenn der Weg auf die FOS aufgrund des Notenbildes
nicht gesichert erscheint.“