Ich will mich trennen - was kommt auf mich zu?

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Ich will mich trennen - was kommt auf mich zu?
Ich will mich trennen - was kommt
auf mich zu?
Eine Trennung ist nicht nur eine
emotionale Ausnahmesituation.
Es stellen sich viele Fragen, die
beantwortet werden wollen.
Wenn Sie sich aus einer Gewaltbeziehung
lösen wollen, können diese noch
schwieriger zu beantworten sein.
Dann ist es wichtig zu wissen:

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

Wer hilft mir bei meinen Problemen?
Welche Rechte habe ich?
Was wird mit meinen Kindern?
Wie soll ich meinen Unterhalt
bestreiten?
Hierzu bekommen Sie Informationen in
unserer Beratungsstelle.
Die Gespräche sind kostenlos und
unterliegen der Schweigepflicht.
Neben der individuellen Beratung bieten
wir in unregelmäßigen Abständen
zusätzliche allgemeine Informationsveranstaltungen an, die von einer
Fachanwältin
für
Familienrecht
durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie hierzu unsere aktuellen
Angebote im Internet.
Wovon sollen ich und meine
Kinder leben?
Unterhalt
Grundsätzlich muss Ihr Mann Ihnen
Auskunft über sein Einkommen gewähren.
Der Unterhalt der Kinder wird anhand der
sogenannten
Düsseldorfer
Tabelle
errechnet. Ob und wie viel Unterhalt Sie
von Ihrem Mann bekommen wird
individuell berechnet.
Evtl. benötigen Sie hierzu anwaltliche
Unterstützung. Hier helfen Anwältinnen
und Anwälte für Familienrecht.
Bei geringem oder keinem Einkommen
und/oder Vermögen haben Sie die
Möglichkeit einen Berechtigungsschein für
Beratungshilfe beim Amtsgericht zu
beantragen. Bei Vorlage des Beratungsscheines bei einer Anwältin oder einem
Anwalt ist diese/r gegen eine Gebühr von
10 Euro zu einer Beratung verpflichtet.
Amtsgericht Moers, Rechtsantragsstelle
47441 Moers, Haagstr. 7
Dies gilt nicht bei Angelegenheiten, die
lediglich den Kindesunterhalt betreffen.
Hier berät und unterstützt Sie das
zuständige Jugendamt.
Stadtverwaltung Moers, Tel.: 201-0
ALG II / Sozialgeld
Wenn der Unterhalt noch nicht geklärt ist,
Sie jedoch Ihren Lebensunterhalt in der
Zwischenzeit nicht alleine bestreiten
können,
gibt
es
die
Möglichkeit
Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II für
sich und Sozialgeld für Ihre Kinder zu
beantragen.
Unterhaltsvorschuss
Wenn Ihr Mann für die Kinder keinen
Unterhalt zahlen will oder kann, können
Sie Unterhaltsvorschuss beantragen (max.
bis zum 12. Lebensjahr).
Die Leistung wird insgesamt maximal für
72 Monate gezahlt.
Unterhaltsvorschusskasse,
47441 Moers, Unterwallstr. 9, Tel.: 201-0
Kindergeld
Familien-/Kindergeldkasse
46483 Wesel, Reeser Landstr. 61
Tel.: 0281 9620-803
ARGE
ALG II und Sozialgeld sind bei der
zuständigen ARGE zu beantragen.
47441 Moers, Im Moerser Feld 1 F
Tel.: 8805-0
Die ARGE errechnet Ihren Leistungsanspruch. Zu den Regelleistungen übernimmt
sie die Kosten für angemessenen Wohnraum und Heizung. Was „angemessener
Wohnraum“ bedeutet, darüber informiert
Sie Ihre zuständige ARGE.
Abgezogen
werden
Leistungen
wie
Kindergeld, Unterhalt und Unterhaltsvorschuss.
Wenn Sie über ein geringes Einkommen
verfügen ist zu prüfen, ob Wohngeld und
Kinderzuschlag vorrangig zu beantragen
sind.
Bitte beachten Sie, dass Sozialleistungen
wie ALG II erst ab dem Tag der
Antragstellung berechnet werden, niemals
rückwirkend!
Verfügen Sie über ein eigenes
Konto?
Wenn nicht, eröffnen Sie eins. Es ist nötig,
eine
eigene
Kontonummer
zur
Überweisung von Sozialleistungen wie ALG
II und Kindergeld angeben zu können.
Wie finde ich eine Wohnung?
Wohnungsangebote sind unter anderem bei
 der Wohnungsbaugesellschaft
Stadt Moers GmbH
 der Wohnungsbaugesellschaft GmbH
Glückauf
 den Anzeigen in der WAZ, NRZ, RP,
Wochen-Anzeiger wie Stadt-Panorama,
LN, Niederrheinnachrichten
 oder im Internet z. B. unter
www.immobilienscout24.de zu finden.
Einen Wohnberechtigungsschein beantragen Sie bei der Stadt Moers, Amt für
Wohnungswesen, 47441 Moers, Mühlenstr. 20
Tel.: 201-795 oder -798
Trennung / Scheidung bei
Gewaltbeziehungen
Sie haben das Recht auf ein gewaltfreies
Leben. Das Gewaltschutzgesetz stärkt die
Rechte und die Schutzmöglichkeiten von
Opfern häuslicher Gewalt. Sie haben die
Möglichkeit einen Antrag auf Überlassung
der gemeinsamen Wohnung zu stellen.
Manchmal ist es sicherer die eigene
Wohnung zu verlassen und für eine
Übergangszeit Zuflucht in einem Frauenhaus zu suchen. Dies können Sie auch
gemeinsam mit Ihren Kindern tun. Von
diesem sicheren
Hilfemaßnahmen
koordiniert.
Ort werden
eingeleitet
weitere
und
Frauenhaus Moers, Tel.: 02841 50 45 31
-rund um die Uhr-
Hilfreiche Adressen
 Bei Fragen zu Sorge-, Besuchs- und
Umgangsrecht hilft das Jugendamt der
Stadt Moers
Stadtverwaltung Moers, Tel.: 201-0
 Schuldnerberatung Diakonisches Werk
47441 Moers, Rheinberger Str. 17
Tel.: 100-165
 Ev. Beratungsstelle Duisburg/Moers
Psychologische Beratung in Erziehungs-,
Familien-, Ehe/Partnerschafts- und
Lebensfragen, Schwangerschaftskonfliktberatung
47441 Moers, Humboldstr. 64
Tel.: 99 82 600
 Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche
und Kinder
47441 Moers, Hoffnungsstr. 25
Tel.: 88 48 70
Frauen
helfen
Frauen e.V.
Erste Informationen bei
Trennung und Scheidung
 Kath. Beratungsstelle für EheFamilien- und Lebensfragen
47441 Moers, Haagstr. 28, Tel.: 2 37 30
 AWO-Beratungsstelle für Paare und
Familien
Trennungs- und Scheidungsberatung
von Migrantinnen
47495 Rheinberg, Eschenstr. 28
Tel.: 02843 95 97 76
Hilfreiche Links im Internet
 Verband alleinerziehender Mütter und
Väter www.vamv-nrw.de
 Informationen zum Thema „Häusliche
Gewalt“ www.gewaltschutz.info
Treffpunkt und
allgemeine Beratung
Notruf und Hilfe
bei Vergewaltigung
und sexuellem Missbrauch
Uerdinger Straße 23
47441 Moers
 02841 2 86 00
[email protected]
www.frauenhelfenfrauenmoers.de