Ich will mich trennen - was kommt auf mich zu?
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Ich will mich trennen - was kommt auf mich zu?
Ich will mich trennen - was kommt auf mich zu? Eine Trennung ist nicht nur eine emotionale Ausnahmesituation. Es stellen sich viele Fragen, die beantwortet werden wollen. Wenn Sie sich aus einer Gewaltbeziehung lösen wollen, können diese noch schwieriger zu beantworten sein. Dann ist es wichtig zu wissen: Wer hilft mir bei meinen Problemen? Welche Rechte habe ich? Was wird mit meinen Kindern? Wie soll ich meinen Unterhalt bestreiten? Hierzu bekommen Sie Informationen in unserer Beratungsstelle. Die Gespräche sind kostenlos und unterliegen der Schweigepflicht. Neben der individuellen Beratung bieten wir in unregelmäßigen Abständen zusätzliche allgemeine Informationsveranstaltungen an, die von einer Fachanwältin für Familienrecht durchgeführt werden. Bitte beachten Sie hierzu unsere aktuellen Angebote im Internet. Wovon sollen ich und meine Kinder leben? Unterhalt Grundsätzlich muss Ihr Mann Ihnen Auskunft über sein Einkommen gewähren. Der Unterhalt der Kinder wird anhand der sogenannten Düsseldorfer Tabelle errechnet. Ob und wie viel Unterhalt Sie von Ihrem Mann bekommen wird individuell berechnet. Evtl. benötigen Sie hierzu anwaltliche Unterstützung. Hier helfen Anwältinnen und Anwälte für Familienrecht. Bei geringem oder keinem Einkommen und/oder Vermögen haben Sie die Möglichkeit einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beim Amtsgericht zu beantragen. Bei Vorlage des Beratungsscheines bei einer Anwältin oder einem Anwalt ist diese/r gegen eine Gebühr von 10 Euro zu einer Beratung verpflichtet. Amtsgericht Moers, Rechtsantragsstelle 47441 Moers, Haagstr. 7 Dies gilt nicht bei Angelegenheiten, die lediglich den Kindesunterhalt betreffen. Hier berät und unterstützt Sie das zuständige Jugendamt. Stadtverwaltung Moers, Tel.: 201-0 ALG II / Sozialgeld Wenn der Unterhalt noch nicht geklärt ist, Sie jedoch Ihren Lebensunterhalt in der Zwischenzeit nicht alleine bestreiten können, gibt es die Möglichkeit Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II für sich und Sozialgeld für Ihre Kinder zu beantragen. Unterhaltsvorschuss Wenn Ihr Mann für die Kinder keinen Unterhalt zahlen will oder kann, können Sie Unterhaltsvorschuss beantragen (max. bis zum 12. Lebensjahr). Die Leistung wird insgesamt maximal für 72 Monate gezahlt. Unterhaltsvorschusskasse, 47441 Moers, Unterwallstr. 9, Tel.: 201-0 Kindergeld Familien-/Kindergeldkasse 46483 Wesel, Reeser Landstr. 61 Tel.: 0281 9620-803 ARGE ALG II und Sozialgeld sind bei der zuständigen ARGE zu beantragen. 47441 Moers, Im Moerser Feld 1 F Tel.: 8805-0 Die ARGE errechnet Ihren Leistungsanspruch. Zu den Regelleistungen übernimmt sie die Kosten für angemessenen Wohnraum und Heizung. Was „angemessener Wohnraum“ bedeutet, darüber informiert Sie Ihre zuständige ARGE. Abgezogen werden Leistungen wie Kindergeld, Unterhalt und Unterhaltsvorschuss. Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen ist zu prüfen, ob Wohngeld und Kinderzuschlag vorrangig zu beantragen sind. Bitte beachten Sie, dass Sozialleistungen wie ALG II erst ab dem Tag der Antragstellung berechnet werden, niemals rückwirkend! Verfügen Sie über ein eigenes Konto? Wenn nicht, eröffnen Sie eins. Es ist nötig, eine eigene Kontonummer zur Überweisung von Sozialleistungen wie ALG II und Kindergeld angeben zu können. Wie finde ich eine Wohnung? Wohnungsangebote sind unter anderem bei der Wohnungsbaugesellschaft Stadt Moers GmbH der Wohnungsbaugesellschaft GmbH Glückauf den Anzeigen in der WAZ, NRZ, RP, Wochen-Anzeiger wie Stadt-Panorama, LN, Niederrheinnachrichten oder im Internet z. B. unter www.immobilienscout24.de zu finden. Einen Wohnberechtigungsschein beantragen Sie bei der Stadt Moers, Amt für Wohnungswesen, 47441 Moers, Mühlenstr. 20 Tel.: 201-795 oder -798 Trennung / Scheidung bei Gewaltbeziehungen Sie haben das Recht auf ein gewaltfreies Leben. Das Gewaltschutzgesetz stärkt die Rechte und die Schutzmöglichkeiten von Opfern häuslicher Gewalt. Sie haben die Möglichkeit einen Antrag auf Überlassung der gemeinsamen Wohnung zu stellen. Manchmal ist es sicherer die eigene Wohnung zu verlassen und für eine Übergangszeit Zuflucht in einem Frauenhaus zu suchen. Dies können Sie auch gemeinsam mit Ihren Kindern tun. Von diesem sicheren Hilfemaßnahmen koordiniert. Ort werden eingeleitet weitere und Frauenhaus Moers, Tel.: 02841 50 45 31 -rund um die Uhr- Hilfreiche Adressen Bei Fragen zu Sorge-, Besuchs- und Umgangsrecht hilft das Jugendamt der Stadt Moers Stadtverwaltung Moers, Tel.: 201-0 Schuldnerberatung Diakonisches Werk 47441 Moers, Rheinberger Str. 17 Tel.: 100-165 Ev. Beratungsstelle Duisburg/Moers Psychologische Beratung in Erziehungs-, Familien-, Ehe/Partnerschafts- und Lebensfragen, Schwangerschaftskonfliktberatung 47441 Moers, Humboldstr. 64 Tel.: 99 82 600 Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder 47441 Moers, Hoffnungsstr. 25 Tel.: 88 48 70 Frauen helfen Frauen e.V. Erste Informationen bei Trennung und Scheidung Kath. Beratungsstelle für EheFamilien- und Lebensfragen 47441 Moers, Haagstr. 28, Tel.: 2 37 30 AWO-Beratungsstelle für Paare und Familien Trennungs- und Scheidungsberatung von Migrantinnen 47495 Rheinberg, Eschenstr. 28 Tel.: 02843 95 97 76 Hilfreiche Links im Internet Verband alleinerziehender Mütter und Väter www.vamv-nrw.de Informationen zum Thema „Häusliche Gewalt“ www.gewaltschutz.info Treffpunkt und allgemeine Beratung Notruf und Hilfe bei Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch Uerdinger Straße 23 47441 Moers 02841 2 86 00 [email protected] www.frauenhelfenfrauenmoers.de