Einsatznahe Ausbildung

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Einsatznahe Ausbildung
Dissertationsexposé
Titel der Dissertation
Einsatznahe Ausbildung
–
eine Herausforderung für das Bundesheer?
Verfasser
Hauptmann Mag. (FH) Gerald Böhm
Matrikel-Nummer: a1349652
angestrebter akademischer Grad
Ph.D. in Interdisciplinary Legal Studies
Wien, Feber 2015
Studienkennzahl lt. Studienblatt:
794 242
Dissertationsgebiet lt. Studienblatt:
Rechtswissenschaften (Rechtsphilosophie)
Betreuerin / Betreuer:
Ao.Univ.Prof. DDr. Christian Stadler
1 / 18
1 Thema und Fragestellung
1.1 Einführung in die Thematik
Politische Dimension:
Im Jahr 2012 wurde das Thema Wehrpflicht im Rahmen einer Volksbefragung (am 20. Jänner
2013) basisdemokratisch diskutiert. In diesem Prozess wurden ebenso die Aufgaben des
Bundesheeres erneut betrachtet und festgelegt. Dazu im Bericht zur Reform des
Wehrdienstes: Als Aufgabenbereiche für das Bundesheer im Zusammenhang mit dem
Wehrdienst werden insbesondere definiert: die militärische Landesverteidigung, das
Auslandsengagement, die Katastrophenhilfe, der Schutz kritischer Infrastrukturen, die
Grenzüberwachung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im
Inneren sowie die Cyber-Sicherheit1.
Mit der Zusage der österreichischen Politiker das Ergebnis dieser Umfrage als bindend zu
sehen, wurde letzten Endes der Weiterbestand des Systems Wehrpflicht und ein sehr breites
Einsatzspektrum beschlossen, so wie es eigentlich in der gültigen Bundesverfassung mit
ihren untergeordneten Gesetzen festgelegt ist. Durch den Bericht zur Reform des
Wehrdienstes wurde ein klares politisches Statement zu den möglichen Einsatzszenarien von
Grundwehrdienern abgegeben2. Nun muss erörtert werden, wie das System ÖBH diesen
Herausforderungen und Verpflichtungen unter einem immer enger werdenden budgetären
Rahmen gerecht werden kann.
Auch die Wichtigkeit des Humankapitals wird in der Teilstrategie Verteidigungspolitik des
BMLVS festgehalten. Dabei wird als wesentliche Grundlage für ein gesellschaftlich breit
verankertes und akzeptiertes ÖBH ein attraktiver, moderner und auf den Einsatz
ausgerichteter Grundwehrdienst niedergeschrieben3. Es wird auch die Bedeutung des
Kaderpersonals festgehalten, da diese Personen ja den attraktiven Grundwehrdienst
1
BMLVS, Bericht zur Reform des Wehrdienstes, 2013, S. 14.
Vgl. BMLVS, Bericht zur Reform des Wehrdienstes, 2013.
3
Vgl. BMLVS, Teilstrategie Verteidigungspolitik 2014, 2014, S. 25.
2
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gestalten sollen. Hierbei wird der Qualifikation der Berufs- und Zeitsoldaten eine große
Bedeutung zugemessen4.
Gleichzeitig gibt es Unverständnis für die Beibehaltung der Wehrpflicht, einerseits von
idealistischen Militärgegnern und andererseits von dienenden und abgerüsteten
Grundwehrdienern. Immer wieder wird die Sinnhaftigkeit dieses Systems und Dienstes
diskutiert, nachdem es offensichtlich den betroffenen Personen bzw. dem Volk nicht
verständlich erklärt und vermittelt wird.
Rechtliche Dimension:
Nun gilt es für die politische und militärische Führung unter den momentanen
Rahmenbedingungen (wie beispielsweise die aktuelle Wirtschaftskrise und Einsparungen bei
den Streitkräften) weiterhin den verfassungsmäßigen Auftrag des Bundesheeres
umzusetzen. Im Artikel 9a Abs. 1 und 2 B-VG bekennt sich Österreich zur umfassenden
Landesverteidigung und dazu, dass die militärische Landesverteidigung ein Teil davon ist.
Gemäß Artikel 79 Abs. 1 B-VG obliegt die militärische Landesverteidigung dem
österreichischen Bundesheer. Dieses ist nach einem Milizsystem zu strukturieren. Das Primat
der Politik wird im Artikel 79 Abs. 2 B-VG geregelt und definiert klar die Rolle des
österreichischen Bundesheers als Werkzeug der Politik. Die Existenz ist überdies hinaus im
Artikel I des Bundesverfassungsgesetzes vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität
Österreichs begründet. Diese selbstauferlegte Neutralität muss nicht nur geschützt, sondern
auch verteidigt werden. Dies impliziert eben die militärische Landesverteidigung.
Zusätzlich zu der militärischen Landesverteidigung hat sich Österreich im Rahmen der
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union zu gemeinsamen
Einsätzen bekannt und verpflichtet. Dieses Bekenntnis und die Verpflichtung dazu hat die
Republik Österreich im Artikel 23j B-VG beschlossen und gefasst. Bemerkenswert an diesem
Artikel ist das sehr breite Betätigungsfeld des österreichischen Bundesheeres in dieser
4
Die Ausbildungssystematik im ÖBH ist verstärkt in Unterscheidung zwischen notwendigem Bildungsniveau
und fachspezifischer Ausbildung auszurichten. Dabei sind Auswirkungen der Zeitlaufbahn zu berücksichtigen.
Die durch das ÖBH selbst durchzuführende Ausbildung hat sich auf den militärischen Kernbereich zu
konzentrieren. Darüber hinaus gehende Anforderungen sind durch Kooperationen zur Abdeckung des
notwendigen Bildungsniveaus bei nationalen und internationalen Bildungseinrichtungen abzudecken. Ein
besonderes Augenmerk ist auf die akademische Qualifikation entsprechend dem Grundsatz des lebenslangen
Lernens und auf die Verbesserung der Möglichkeiten eines Umstiegs (Berufsförderungsmaßnahmen) in den
zivilen Arbeitsmarkt zu legen (BMLVS, Teilstrategie Verteidigungspolitik 2014, 2014, S. 25–26).
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Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Das Aufgabenspektrum reicht von der
militärischen Beratung und Unterstützung, über die Konfliktverhütung und der Erhaltung des
Friedens, bis hin zu Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Frieden
schaffender Maßnahmen und Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten.
Dieses Auslandsengagement wird unterstützt durch die Regelungen im KSE-BVG. Dabei
können Einzelpersonen und Einheiten über die bereits erwähnten Aufgaben innerhalb der
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik auch zum Schutz der Menschenrechte im
Rahmen einer internationalen Organisation oder der Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (OSZE), sowie zu Maßnahmen der humanitären Hilfe, der
Katastrophenhilfe und zu militärischen Übungen und Ausbildungsmaßnahmen eingesetzt
werden.
Weiterführend ist im §2 Abs. 2 und 3 WG2001 bestimmt, dass im Rahmen der militärischen
Landesverteidigung die allgemeine Einsatzvorbereitung, die unmittelbare Vorbereitung eines
Einsatzes und alle militärisch notwendigen Maßnahmen zur Erfüllung des Einsatzzweckes zur
militärischen Landesverteidigung durchzuführen sind. Für diese Aufgaben ist alleinig das
ÖBH zuständig.
Philosophische / ethische Dimension:
Hier beginnt nun der Vergleich mit Platons Werk „Nomoi“. In dieser Darstellung einer
vernunftbasierten Polis5 stellt der Staat durch die Vorbereitungen zum Kriege den Frieden
sicher. All diese, für die heutige Zeit unverständlichen, Maßnahmen, werden durch Platon so
befunden, dass vernünftige Gesetze, wenn auch richtig erklärt, von den Bürgern verstanden
und befolgt werden. Im System der Nomoi sind alle Handlungen der Bürger dem Wohl des
Staates untergeordnet6. Diese Priorität des Kollektives gegenüber dem Individuum ist
ebendort sinnhaft/-voll begründet und erklärt.
In der „Nomoi“ wurde zeitlich kontextualisiert die Teilnahme an militärischen Übungen und
deren einsatznahe Durchführung7, welche auch Verletzungen oder Todesfälle mit sich
bringen konnten, diskutiert. Im Jahr 2015 ist es unvorstellbar, im Rahmen der
5
Platon in Stadler, Krieg, 2009, S. 25.
22
Vgl. Plato/Schleiermacher/Wolf, Sämtliche Werke, 2006, S. 282–284 (Nomoi, 5.Buch, Artikel 59: Die
Göttlichkeit der Seele als Grund, sie am meisten hochzuschätzen).
7
22
Vgl. Plato/Schleiermacher/Wolf, Sämtliche Werke, 2006 (Nomoi, 8.Buch).
6
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„Friedensausbildung“ bewusst die Risiken von Verletzungen und Todesfällen für unsere
Soldaten und Bürger in Kauf zu nehmen. Aufgrund der herrschenden gesellschaftspolitischen
Rahmenbedingungen8 in Österreich und in Europa wird dies auch in absehbarer Zeit nicht
möglich sein. Mittlerweile ist zusätzlich das Verständnis der Bevölkerung gegenüber
Auslandseinsätzen gesunken9. Dazu der Werteforscher Gerd Hepp: „Auch hinsichtlich der
politischen Kultur gilt es, Veränderungen in Wertesystemen wahrzunehmen und
gegebenenfalls darauf zu reagieren“10. Natürlich wird es weiterhin gefährlichere
Ausbildungsabschnitte
geben,
wobei
diese
durch
klare
Sicherheitsbestimmungen
„entschärft“ werden11. Dennoch ergeben sich aus der derzeitigen Gesetzeslage bzw. den
derzeitigen Rahmenbedingungen (wie der Wehrpflicht) zumindest zwei Dimensionen der
Verpflichtung zur einsatznahen Ausbildung:
•
eine normative – da die Grundwehrdiener einen gesetzlich verpflichteten Dienst am
Staate leisten. Berufssoldaten leisten ebenso einen besonderen Dienst am Staate und
müssen auf ihre Aufgaben vorbereitet und im Anlassfall (bei Einhaltung aller Regeln
und Vorschriften) vom Staat geschützt werden.12
•
eine sachliche – auf Grund des Wesens des Militärs selbst. Hier werden die soziale
und die hermeneutische Kompetenz betrachtet - die soziale spiegelt die Loyalität
innerhalb des Systems (horizontal und vertikal) wider, die hermeneutische spricht die
Reflexionsfähigkeit und die Rückbindung auf rechtliche sowie ethische Grundlagen
an.
Wie bereits Platon in seiner vernunftbasierten Polis der „Nomoi“ die Annahme getroffen hat:
„…die Erwartung, dass vernünftige Gesetze, die verstanden werden, können auch befolgt
werden“13, lässt sich dieser Grundsatz auch auf die Struktur und Organisation im ÖBH
anwenden, denn aus heutiger Sicht müssen bzw. dürfen Befehle nicht nur befolgt, sondern
sollen auch sinnerfüllend erfasst werden, um nicht nur besser zu handeln, sondern auch im
Sinne der vorgesetzten Ebene anlassbezogen selbständig verständlich und vernünftig agieren
8
Vgl. das Konzept „Human Security“ in Human development report 1994, 1994.
Vergleichbar ist hier die Stimmung in Deutschland: fast vier Fünftel aller befragten Bundesbürger lehnen ein
stärkeres Engagement im Ausland seitens der Bundeswehr ab (derFreitag - Das Meinungsmedium 02.07.2014).
10
Hepp, Wertewandel, 1994, S. 106–107.
11
Hierbei sind die mit Vorschriftencharakter vorhanden Sicherheitsbestimmungen im BMLVS gemeint.
12
Vgl. FAZ, FAZ 2014 (16.07.2014) und Stadlmeier, Der Offizier 2014, 26, 26–28.
13
Stadler, Krieg, 2009, S. 26.
9
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und entscheiden zu können. Vergleicht man nun den Stufenbau „Vernunft“ – „Verstand“14
mit dem Stufenbau Bildung – Ausbildung im ÖBH, lassen sich aus diesen Ergebnissen
Ableitungen für die militärische Ausbildung des ÖBHs treffen. Nachdem militärische
Handlungen im Einsatz grundsätzlich unter schwierigen bzw. extremen Bedingungen (z.B.
Anwendung von tödlicher Gewalt) stattfinden, sind der „Verstand“ und die „Vernunft“ in
Streitkräften bzw. im Militär ein wichtiges Element der Einsatzführung, um in
hochkomplexen Szenarien erfolgreich bestehen zu können.
Militärische Dimension:
Diesen Forderungen der politischen, rechtlichen und philosophischen / ethischen
Dimensionen muss nun die militärische Dimension durch militärische Ausbildung gerecht
werden. Das militärische Ausbildungssystem bzw. die militärische Ausbildungslandschaft ist
grundsätzlich nach dem Stufenbau Ausbildung - Bildung gestaltet. Dabei darf nicht außer
Acht gelassen werden, dass das System Militär nur funktionieren kann, wenn von der
untersten Basis bis zur höchsten Spitze alle Soldaten mitwirken. Der beste Befehl wird
zwecklos, falls die ausführende Ebene den Sinn nicht erfasst und nicht dementsprechend
handelt. Dies spiegelt sich derzeit nur zum Teil in der Ausbildung und Bildung der Offiziere,
Unteroffiziere, Mannschaften und Grundwehrdiener wider15 und steht im engen
Zusammenhang mit dem, von der Politik beschlossenen, breiten Einsatzspektrum für das
ÖBH und den heutigen hochkomplexen Einsatzszenarien. Diese Tatsachen erfordern eine
adäquate militärische Ausbildung aller Soldaten, um den Einsatzerfordernissen gerecht zu
werden.
Im momentanen Ausbildungssystem wird der Gedanke „Train as you fight – fight as you
train“16 in den Streitkräften verfolgt. Dieser Grundsatz ist auch in dem von Mangelwirtschaft
14
Nach Hegel ist Vernunft die allgemeine Basis und der Verstand die Anwendung der Vernunft in einem
besonderen Anlassfall (Hegel, Georg Wilhelm Friedrich, Wissenschaft der subjective Logik oder Lehre vom
Begriff, 1816).
15
Alle Soldaten des österreichischen Bundesheeres, insbesondere Offiziere und Unteroffiziere, haben vor allem
als Kommandanten und Stabsmitglieder die mit ihrer Funktion als Exekutivorgan im Rahmen des staatlichen
Gewaltmonopols verbundene ethischmoralische Verantwortung, in deren Mittelpunkt der Wert der Person
und die Achtung der Menschenwürde stehen, wahrzunehmen. Diese Verantwortung verpflichtet den Soldaten,
ihr sowohl unter Friedens- als auch unter Einsatzbedingungen in jeder Beziehung und zu jeder Zeit gerecht zu
werden ( BMLVS, Menschenorientierte Führung und Wehrpolitik - Anlage zum Militärstrategischen Konzept, S.
15).
16
Ein Grundsatz von Streitkräften, die in scharfen Einsätzen sind, lautet: Train as you fight – übe auch so, wie
du kämpfst. Dazu ist das Deutsche Heer derzeit nicht wirklich in der Lage – weil das Material dafür fehlt
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geprägten Alltag des Bundesheeres nicht immer zu erfüllen, da einsatzwichtiges Gerät nicht
in ausreichender Anzahl vorhanden ist, um auch im Frieden dieses Ausbildungsgerät zur
Verfügung zu haben. Momentan wird dieser Unterschied zwischen „Friedensausbildung“
und Einsatzerfordernissen durch einen zwischengeschalteten Block der Einsatzvorbereitung
(auf dem Einsatzgerät) ausgeglichen. Stehen nun nicht ausreichend budgetäre Mittel zur
Anschaffung des entsprechenden Gerätes (Einsatz- & Ausbildungsgerät) zur Verfügung bzw.
werden Waffengattungsteile unter dem Aspekt der Rekonstruktionsfähigkeit stillgelegt,
bedarf die Einsatzvorbereitung auf jeden Fall ein Mehr an Zeit - dies nur unter der Annahme,
dass im Anlassfall das fehlende Gerät und Material rasch beschafft werden kann. Da dieser
Ausbildungsmissstand Gefahren mit sich bringt, sind diese Risiken für die Soldaten nicht
tolerierbar. Nun gilt es ein System zu finden, um diese Lücke zwischen „Friedensausbildung“
und Einsatzerfordernissen vor dem Einsatz zu schließen.
An dieser Stelle wird darüber hinaus ein Blick in die Ausbildungsphilosophie der
Sicherheitsakademie des Bundesministeriums für Inneres geworfen. Es werden nicht alle 17
Leitsätze des "Sicher mit Bildung"-Handbuches17 für die Ausbildung im ÖBH zur Anwendung
kommen können. Jedoch finden sich gewisse Ähnlichkeiten zur Ausbildungsproblematik im
ÖBH. Ebenso soll die Ausbildungsphilosophie der Deutschen Bundeswehr für Vergleiche
herangezogen werden.
Ob das ÖBH im Sinne der Erweiterung des Stufenbaus Ausbildungsheer – Bildungsheer zum
Einsatzheer samt der Voraussetzungen bzw. Anforderungen an eine einsatznahe Ausbildung
erfüllt und die oben angesprochene Lücke schließen kann, muss in dieser Dissertation
geprüft werden.
1.2 Forschungsfragen und Forschungshypothese
Die Grundlage bildet der Ansatz Platons der vernunftbasierten Polis, Gesetze und Regeln
verständlich zu erklären. Wird der Hegelsche Dreiklang „das Allgemeine“ - „das Besondere“ „das Einzelne“18 den Phasen der militärischen Ausbildung „Friedensausbildung“ -
(Wiegold, Train as you fight? : Augen geradeaus, 2014 (http://augengeradeaus.net/2010/09/train-as-youfight/) (geprüft am 30.10.2014)).
17
BMI, Abteilung I/9 - Sicherheitsakademie, Sicher mit Bildung.
18
Hegel, Georg Wilhelm Friedrich, Wissenschaft der subjective Logik oder Lehre vom Begriff, 1816.
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„Einsatzvorbereitung“ - „Einsatz“ gleichgesetzt, leitet sich die Forderung an die einzelnen
Phasen wie folgt ab:
1. in der „Friedensausbildung“ muss „Vernunft“ erreicht werden - im Sinne einer
„universalen“ Grundausbildung19.
2. in der „Einsatzvorbereitung“ muss der „Verstand“ gefestigt werden - um die
speziellen Einsatzerfordernisse auszubilden20.
3. im „Einsatz“ wird die „Urteilskraft“ ständig geprüft - in der Umsetzung gilt es die
Überlebensfähigkeit zu erhalten21.
Diese Kombination aus „Vernunft“ und „Verstand“ schafft eine universale und belastbare
Basis. Dieses Ausbildungsmodell muss die Soldaten für den Einsatz vorbereiten. Gleichzeitig
muss das System ÖBH seine Verantwortung gegenüber dem Staat und den dienenden
Bürgern gerecht werden.
Eine Grundvoraussetzung dazu ist der erfasste Sinn des eigenen Handelns im rechtlichen und
politischen Kontext. Das ÖBH muss ebenen- und funktionsadäquat seine Soldaten zu
selbstreflektiertem militärischen Handeln ausbilden. Genau diesen Begriff der „militärischen
Ausbildung“ gilt es nun zu definieren, da nur die Vermittlung von Fertigkeiten bzw. des
Handwerks des Soldatentums zu kurz greift. Die Bewältigung und das Erfassen
hochkomplexer Krisen und Herausforderungen22 verlangen mehr als nur die Anwendung des
soldatischen Handwerkes, vielmehr geht es um die Anwendung eines gesamtstaatlichen
Ansatzes23. Um diesen auch vollständig in das ÖBH zu implementieren, muss der Soldat
wehrrechtlich, wehrpolitisch und interkulturell gebildet sein. Diese Ausbildung und Bildung
soll im Sinne eines „top down“-Ansatzes im ÖBH abgebildet sein.
19
Die Grundausbildung soll universal gestaltet sein (das „Allgemeine“) und so eine solide Basis für die spezielle
Einsatzvorbereitung (das „Besondere“) bilden.
20
Die bedarfsgerechte Einsatzvorbereitung (das „Besondere“) nach dem Grundsatz „Train as you fight“ erfolgt
mit dem einsatzrelevanten Gerät und Material und in der erforderlichen Truppenformation.
21
Unabhängig eines Einsatzes im In- oder Ausland ist ein jeder Soldat bestmöglich auf diese Herausforderung
vorzubereiten.
22
Vgl. die an das ÖBH gestellten Anforderungen und Aufträge seitens der Politik (BKA, Arbeitsprogramm der
österreichischen Bundesregierung 2013 - 2018, 2013; ders., Österreichische Sicherheitsstrategie, 2013; BMLVS,
Bericht zur Reform des Wehrdienstes, 2013).
23
Im Fachjargon als „Comprehensive Approach“ bekannt, vgl. Felberbauer (Hrsg.), Comprehensive Approach,
2011.
8 / 18
Es lassen sich Ableitungen treffen, ob das Ausbildungssystem des ÖBH den Anforderungen
eines Einsatzheeres entspricht. Hierbei werden aber nicht einzelne Fähigkeitsbereiche
(Doktrin, Ausrüstung, Ausbildung) im Detail betrachtet, sondern die generelle Tauglichkeit
bzw. Ausrichtung des derzeitigen Ausbildungssystems und der Ausbildungsphilosophie zur
Erreichung der Einsatzbereitschaft des ÖBHs geprüft.
Deshalb soll unter dem Schlagwort „Training on demand“ (Arbeitsbegriff) das Fundament
für eine neue Ausbildungsphilosophie des ÖBH definiert werden. Dabei soll die
„Friedensausbildung“ (das „Allgemeine“) umfassend und universell („multifunktional“)
gestaltet werden und so eine belastbare Basis für eine spezifische kürzere
Einsatzvorbereitung (das „Besondere“) bilden.
Diese Ausbildungsphilosophie ist zu überprüfen, ob und inwieweit Ausbildungsschritte in
der „Friedensausbildung“ verallgemeinert24 werden können bzw. wie „Verstand“ und
„Vernunft“ im ÖBH gebildet werden müssen, um die Einsatzerfordernisse25 weiterhin
abdecken zu können.
Auf jeden Fall wird zu zeigen sein, dass Einsatznähe nicht einer Bildungsferne entsprechen
muss.
Abgrenzung:
•
Auf die sinkenden kognitiven Fähigkeiten der Grundwehrdiener (Sprache, keine
abgeschlossene Schul- bzw. Berufsausbildung) bzw. auf die sinkende Gesundheit
(Fitness) der jungen männlichen österreichischen Bevölkerung soll hier nicht
eingegangen werden, da dies nicht Ziel der Untersuchung dieser Arbeit sein soll.
•
Die Integrationsaufgabe26 des Grundwehrdienstes wird in der Ausbildungsphilosophie
keinen Niederschlag finden, da dieser soziale Aspekt nicht in die Ausbildung in ihrer
Kernfähigkeit betrifft, sondern in begleitenden Maßnahmen, berücksichtig werden
kann.
24
Im Gegensatz zu „Train as you fight“ soll soweit als möglich durch „kostengünstigere“ universelle Ausbildung
ersetzt werden.
25
Vgl. Einsatzwahrscheinlichkeit militärischer Aufgaben (BMLVS, Verteidigungsagenda, 2014, S. 36); Aufgaben
für und Anforderungen an das ÖBH im Zusammenhang mit dem Wehrdienst (ders., Bericht zur Reform des
Wehrdienstes, 2013, S. 37–52).
26
Vgl. Wehrpflicht und Integration (BMLVS, Bericht zur Reform des Wehrdienstes, 2013, S. 83–84).
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Anmerkungen:
•
Dieses neue Ausbildungssystem darf aber nicht falsch verstanden werden, indem die
Ausbildung der Soldaten nur noch in Lehrsälen und philosophisch geprägt stattfinden
wird.
•
Es bleibt noch zu prüfen, ob die im Bericht zur Reform des Wehrdienstes aufgezählten
Einsatzmöglichkeiten27 bzw. die, gemäß der Einsatzwahrscheinlichkeit militärischer
Aufgaben auf Basis der strategischen Lagebeurteilung 201428, angeführten
Einsatzszenarien sich in der Gestaltung bzw. Entwicklung der Ausbildungsphilosophie
auswirken.
1.3 Beabsichtigtes Ergebnis
Zunächst ist der Rechtsbegriff „militärische Ausbildung“ (§2 WG2001) zu interpretieren, um
eine Rechtskonformität sicherzustellen und ein gemeinsames Verständnis zu erreichen. Auf
dieser Grundlage soll in der Folge das Fundament für eine moderne und zukunftsorientierte
Ausbildungsphilosophie für das ÖBH formuliert werden, um die Ausbildung im ÖBH
nachhaltiger gestalten zu können und für künftige Herausforderungen gerüstet zu sein.
Dabei soll das Vermitteln des Sinnes des ÖBH sowie „Verstandesausbildung“ und
„Vernunftbildung“ erreicht werden. Möglicherweise ergeben sich hier Analogien oder
Synergieeffekte mit der derzeitig laufenden Einstufung mancher Waffengattungen im ÖBH
auf Status der Rekonstruktionsfähigkeit29.
Überdies hinaus können sich langfristig positive Einflüsse auf die Beurteilung der
Bevölkerung des ÖBH ergeben, da auf der einen Seite der Berufskader und auf der anderen
Seite die Grundwehrdiener positiv von der Ausbildung und von deren Sinnhaftigkeit
überzeugt werden.
2 Zielsetzung und Mehrwert der Dissertation
Diese Dissertation verknüpft Elemente aus dem Bereich der Rechtsphilosophie und der
Polemologie, um die Ausbildung bzw. Bildung im ÖBH an die Herausforderungen heutiger
27
Vgl. Einsatzwahrscheinlichkeit militärischer Aufgaben (BMLVS, Verteidigungsagenda, 2014, S. 36); Aufgaben
für und Anforderungen an das ÖBH im Zusammenhang mit dem Wehrdienst (ders., Bericht zur Reform des
Wehrdienstes, 2013, S. 37–52).
28
Vgl. Einsatzwahrscheinlichkeit militärischer Aufgaben (BMLVS, Verteidigungsagenda, 2014, S. 36).
29
Vgl. militärische Landesverteidigung (BMLVS, Teilstrategie Verteidigungspolitik 2014, 2014, S. 11–12).
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Einsatzerfordernisse und Rahmenbedingungen anzupassen. Philosophisch betrachtet kann
durch „Verstand“ und „Vernunft“ nicht nur die Ausbildung im ÖBH sinnvoll vermittelt
werden, sondern in der Umsetzung im Einsatz die erfolgreiche Auftragserfüllung gesteigert
werden.
3 Methodische Vorgehensweise
3.1 Methodenauswahl
Cambridge School nach POCOCK und SKINNER
Durch diese Methode soll die Betrachtung und methodische Analyse politischer Ideen im
eigentlichen Sinne möglich werden. Dabei ist es wichtig nicht nur einzelne Sätze oder
kürzere Texte zu betrachten, sondern ganze Werke bzw. Bücher. Es soll herausgefunden,
unter welchen Umständen der Autor welche Idee wie verschriftlichte, um in der jeweiligen
Zeit nicht unbedingt mit dem Gesetz in Konflikt zu treten. Wichtig ist und bleibt in der
Cambridge School die Kontextualisierung der Idee.
Diesen Kriterien kommt besondere Bedeutung zu, da der Text Platons auf Grund dessen
Alters und sehr unterschiedlichen Voraussetzungen entstanden ist und von Kritikern dadurch
schnell als ungültig abgetan werden kann. Deshalb sollen beide Umfeldbedingungen, die des
Autors und jene des Lesers, in die Bearbeitung einfließen.
Empirisch-analytische Methode
Diese Methode dient der Auswertung von konkreten militärischen Erfahrungen in den
Bereichen der Ausbildung, der Einsatzvorbereitung und des Einsatzes und ermöglicht nach
Anwendung der Induktion einen wahrheitserweiternden Schluss.
Grounded Theory
Um Interviews bzw. Umfrageergebnisse nicht nur durch eigene Interpretation auszuwerten,
sondern diese auch nachvollziehbar und sinnvoll zu gestalten, soll die Grounded Theory zur
Anwendung kommen.
3.2 Gesellschaftstheorie
Nomoi nach Platon:
Die Staatstheorie in diesem Werk ist keine Idealforderung an einen Staat, sondern eine
vernunftbasierte Polis im Zentrum des Denkens. Damit herrschen vernünftige Gesetze und
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pragmatische Richtlinien als eine Art Kompromiss im Staat. Dieser Weg setzt eine
Planungsannahme voraus: „…die Erwartung, dass vernünftige Gesetze, die verstanden
werden, können auch befolgt werden“30.
Zu Ergänzungen bzw. zu Vergleichen können darüber hinaus die Theorien Machiavellis
„Kunst des Krieges“ und Clausewitzs „Vom Kriege“ herangezogen werden.
4 Definitionen
Ausbildung: ist die Vermittlung und der Erwerb der erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten
und Fertigkeiten, die zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben qualifizieren. Erklärung: in der
Begriffshierarchie dient der Begriff Ausbildung als Überbegriff für Grundausbildung,
Fortbildung und Weiterbildung31.
Ausbildung im Frieden (umgangssprachlich: „Friedensausbildung“): umfasst die militärische
Ausbildung aller Soldaten (Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Grundwehrdiener) hinsichtlich
der laufbahn- bzw. funktionsspezifischer Erfordernisse während der Friedenszeit. Der
Ausbildung im Frieden liegen generische Einsatz- und Bedrohungsszenarien zu Grunde,
bereiten zum Beispiel aber nicht auf einen spezifischen Auslandseinsatz vor. Wichtig dabei
ist, dass der im Soldatenjargon verwendete Ausdruck „Friedensausbildung“32 nicht mit einer
friedensorientierten, friedensvermittelnden bzw. friedensschaffenden Bildung (z.B.:
Tätigkeiten als Vermittler und Mediator) zu verwechseln ist.
Einsatzvorbereitung: ist die Gesamtheit aller Maßnahmen, die jeweils zur Vollziehung von
Weisungen oder Befehlen auf militärpolitischer, militärstrategischer, operativer und
taktischer Ebene dienen33.
Militärische Bildung: unter Militärischer Bildung wird die Förderung des Soldaten als
Persönlichkeit verstanden. Sie enthält vor allem die Beschäftigung mit der eigenen Kultur,
insbesondere
Erkenntnissen,
mit
human-
darüber
und
hinaus
sozialwissenschaftlichen
den
Erwerb
30
von
sowie
philosophischen
Fremdsprachenkenntnissen.
Stadler, Krieg, 2009, S. 26
BMLVS, Militärlexikon, 2014
32
Als „Friedensausbildung“ wird die gediegene und umfangreiche militärische Ausbildung der Vorkriegszeit, vor
dem Zweiten Weltkrieg bezeichnet (Ehlert, Anfänge westdeutscher Sicherheitspolitik, 1993); (Hammerich
(Hrsg.), Militärische Aufbaugenerationen der Bundeswehr 1955 bis 1970, 2011).
33
BMLVS, Militärlexikon, 2014
31
12 / 18
Bildungsmaßnahmen sind als fundamental zu betrachten und daher nicht immer an
konkreten, arbeitsplatzbezogenen Anforderungen zu orientieren34.
5 Zeitplan
Diese Dissertation wird im Rahmen des 20. Generalstablehrganges erstellt. Auf der einen
Seite muss dieses Werk den Ansprüchen einer Militärwissenschaftlichen Arbeit innerhalb des
Verteidigungsressorts und auf der anderen Seite den wissenschaftlichen Anforderungen der
Universität Wien entsprechen. Zielvorgabe für den militärisch erforderlichen Teil ist Juni
2016, für die weitere wissenschaftliche Bearbeitung im Sinne der Universität Wien stehen
maximal weitere drei Jahre bis 2019 zur Verfügung.
6 Vorläufige Struktur
Vorwort
1. Einführung
2. Definitionen / Abgrenzungen / Grundlagen / Forschungsansatz bzw. -frage
3. Gesellschaftstheorethischer Rahmen (NOMOI von Platon)
4. Vergleich zu verschiedener Ausbildungs- bzw. Bildungsphilosophien
4.1 Ausbildungsphilosophie des ÖBH (incl. Umfrageauswertung)
4.2 Bildungsphilosophie der Polizei (incl. Interview)
4.3 Philosophie der Deutschen Bundeswehr (incl. Interview)
5. Fundament für eine Ausbildungsphilosophie des ÖBH und der Stufenbau
(Beantwortung der Frage)
5.1 Anforderungen an eine zeitgemäße Ausbildungsphilosophie
5.2 Formulierung einer „generischen“ Ausbildungsphilosophie
5.3 Möglichkeiten der bzw. Anwendung von Ausbildungsunterstützung
6. Zusammenfassung und Ausblick auf das Anwendungsfeld ÖBH
6.1 Auswirkungen auf vorhandene Ausbildungskonzepte
6.2 Ableitungen für künftige Ausbildungskonzepte
34
BMLVS, Ausbildungsphilosophie für das ÖBH 2010, Beilage zu GZ 93705/1-Gstb/2006, S. 12
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6.3 Vorschläge zur Ausbildungsunterstützung
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Anhang
7 Stand der Forschung und Literaturübersicht
7.1 Stand der Forschung
Die bisherige Recherche hat in diesem Bereich der Wissenschaft, vor allem durch die
Verknüpfung der Rechtsphilosophie mit der Polemologie, eine Forschungslücke aufgedeckt.
Verstärkt wird dieses Rechercheergebnis noch durch den Bedarf des Bundesministeriums für
Verteidigung und Sport nach einer zukunftsorientierten Ausbildungsphilosophie.
7.2 Vorläufige Literaturübersicht
öffentlich-rechtliche / militärisch relevante Quellen:
Bundes-Verfassungsgesetz,
Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs,
Bundesverfassungsgesetz: Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und
Einzelpersonen in das Ausland,
Wehrgesetz 2001,
BKA, Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 - 2018 – Erfolgreich. Österreich,
Wien 2013.
—, Österreichische Sicherheitsstrategie – Sicherheit in einer neuen Dekade - Sicherheit gestalten,
Wien 2013.
—, Österreichs Strategie für Cyber Sicherheit 2013.
BMI, Abteilung I/9 - Sicherheitsakademie, Sicher mit Bildung – Perspektiven.Werte.Kompetenzen,
BMLVS, Ausbildungsphilosophie für das ÖBH 2010, 12.07.2006.
—, Bericht zur Reform des Wehrdienstes, Wien 2013.
—, Militärlexikon 2014.
—, Teilstrategie Verteidigungspolitik 2014 – Auftrag "Sicheres Österreich", Wien 2014.
—, Verteidigungsagenda – Auftrag "Sicheres Österreich" 2014.
—, Verfassungsrecht und militärische Landesverteidigung, 18.02.2014,
http://www.bundesheer.at/pdf_pool/gesetze/verfassungsrecht.pdf (geprüft am 18.02.2015).
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Menschenorientierte Führung und Wehrpolitik - Anlage zum Militärstrategischen Konzept (geprüft
am 02.11.2014).
BMLVS, Wehrgesetz 2001 und Verordnungen, 01.01.2015,
http://www.bundesheer.at/pdf_pool/gesetze/wg2001.pdf (geprüft am 18.02.2015).
BMLVS / Generalstab / Sektion II, Ausbildungsweisung 2015 / 2016,
Buch, Detlef, Karriereberuf Offizier? – Vom Wandel und Stillstand eines Berufsbildes in der
Postmoderne, Frankfurt, M. u.a. 2010.
Deák, István, Der K.(u.)K. Offizier – 1848 - 1918, Wien u.a 1991.
Ehlert, Hans, Anfänge westdeutscher Sicherheitspolitik, München 1993.
Felberbauer, Ernst M. (Hrsg.), Comprehensive Approach – Definitionen - Ansätze Weiterentwicklungen, Wien 2011.
Hammerich, Helmut R. (Hrsg.), Militärische Aufbaugenerationen der Bundeswehr 1955 bis 1970 –
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