28.06.2012 . Boots-Pass erleichtert Fahndung nach gestohlenen

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28.06.2012 . Boots-Pass erleichtert Fahndung nach gestohlenen
Pressemitteilung der Versicherungswirtschaft
28.06.2012
.
Boots-Pass erleichtert Fahndung nach gestohlenen
Wasserfahrzeugen
Presse und Information
Ulrike Pott (Ltg.)
Tel.: +49 30 2020-5110
Fax: +49 30 2020-6604
Immer mehr Menschen suchen Erholung auf Deutschlands Gewässern.
Ob auf einem kleinen Motorboot oder einer luxuriösen Großjacht, das Interesse am Wassersport steigt. Im Jahr 2011 haben die deutschen Versicherer Boote im Wert von rund 6 Milliarden Euro versichert. Über 36 Millionen Euro zahlten sie für gestohlene Wasserfahrzeuge und Zubehör.
„Nach einem Diebstahl kann die Identifikation eines Bootes und die Fahndung der Polizei erheblich erleichtert werden, wenn der Bootsbesitzer einen aktuellen Boots-Pass hat“, sagt Bernhard Gause, Mitglied der Hauptgeschäftsführung im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Anders als bei Straßenfahrzeugen sind Wasserfahrzeuge
nicht einheitlich gekennzeichnet. Deshalb sollten im Boots-Pass der Name
des Bootes, technische Daten, Besonderheiten und Merkmale eingetragen sein, wie nicht serienmäßige Ausstattungen und Beschädigungen.
„Die genaue und umfassende Beschreibung von Boot und Zubehör erhöht
für den Dieb das Entdeckungsrisiko“, erklärt Gause.
Tipps für den Skipper
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Höchste Vorsicht ist geboten, wenn ein Boot ohne Rumpfnummer (CIN
– Craft Identification Number) oder mit „überarbeiteten“ Individualnummern angeboten wird: Herkunft und Besitzverhältnisse des Bootes
sollten dringend geklärt werden.
Das Boot aus verschiedenen Perspektiven fotografieren – auch Besonderheiten und Bootszubehör.
Den ausgefüllten Boots-Pass kopieren und in mehreren Ausfertigungen griffbereit halten.
Die Angaben im Boots-Pass immer auf dem aktuellen Stand halten,
vor allem nach dem Anbau von Zusatzgeräten oder nach größeren
Reparaturen.
Bootsbesitzer können den Boots-Pass bei ihrem Versicherer bekommen.
Auf www.skipperinfo.de steht der Pass zum Download bereit.
Versicherungsschutz für Bootsbesitzer
Wer mit seinem Boot einen Unfall verursacht und einen anderen schädigt,
muss für die Kosten aufkommen. Mit einer speziellen SportbootHaftpflichtpolice können solche Schäden versichert werden. Neben dem
Eigentümer sind auch alle zur Bedienung des Bootes berechtigten Personen versichert. Soll das Motor- oder Segelboot zusätzlich gegen Beschädigung und Diebstahl versichert werden, empfiehlt sich eine Bootskaskoversicherung. Sie deckt beispielsweise Schäden durch Feuer, höhere
Gewalt, Diebstahl, Unfall, Kentern und Sinken ab.
Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e. V.
Wilhelmstraße 43 / 43 G, 10117 Berlin
Postfach 08 02 64, 10002 Berlin
Tel.: +49 30 2020-5110
Fax: +49 30 2020-6604
51, rue Montoyer
B - 1000 Brüssel
Tel.: +32 2 28247-30
Fax: +32 2 28247-39
www.gdv.de
Je nach Vertrag übernimmt die Bootskaskoversicherung zusätzlich:
• Schutz bei Land- und Fährtransporten innerhalb Europas,
• Neuwertversicherung für Boote, die nicht älter als fünf Jahre sind,
• Ersatz bei Schäden als Folge eines Konstruktions-, Fabrikations- und
Materialfehlers,
• Wrackbeseitigungskosten werden bis zur vereinbarten Versicherungssumme ersetzt.
Ansprechpartner:
Stephan Schweda
Tel.: 030 / 20 20 - 51 14
[email protected]
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