Wohnungseinbrüche

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Wohnungseinbrüche
Wohnungseinbrüche – Ausführungen zur PKS-Veröffentlichung der Polizeidirektion
Wetterau für das Jahr 2015
Wohnungseinbrüche
Der entstandene Materielle Schaden ist nicht immer hoch, manchmal können die Täter sogar
überhaupt keine Beute machen. Doch die psychischen Folgen wiegen oft sehr schwer.
Wohnungseinbrüche beschäftigen und beunruhigen die Bevölkerung daher über alle Ortsgrenzen
hinweg.
Doch Wohnungseinbruch ist nicht gleich Wohnungseinbruch. Bei der Tatbegehungsweise und damit
bei den statistischen Daten gibt es beim Thema Diebstahl aus Wohnungen einige Unterschiede zu
machen.
Die rechtliche Seite
Umgangssprachlich wird der Begriff Wohnungseinbruch oftmals genutzt, sobald etwas aus einer
Wohnung oder einem Haus heraus entwendet wurde. Für die strafrechtliche wie auch polizeiliche
Bewertung ist es allerdings von Bedeutung, ob vor dem Entwenden auch Sicherungsmechanismen zu
überwinden waren, um in den Wohnbereich einzudringen.
Waren, um an das Stehlgut zu kommen, keine Sicherungsmechanismen zu überwinden, so handelt es
sich in der Regel um Fälle des einfachen Diebstahls. Dies sind Fälle, in denen die Diebe beispielsweise
offenstehende Haustüren nutzen oder auch Diebstähle unter Mitbewohnern. Auch zählen hierzu
Trickdiebstähle, bei denen sich Diebe unter einem Vorwand Zutritt in die Wohnung verschaffen und
dann Eigentum des Wohnungsinhabers entwenden. Rechtsgrundlage ist der § 242 des
Strafgesetzbuches (StGB).
184 Fälle dieser einfachen Diebstähle aus Wohnungen registrierte die Polizei für den Wetteraukreis
im Jahr 2015, damit stieg die Zahl im Vergleich zum Vorjahr (11 Fälle) leicht an.
Um Fälle des schweren Diebstahls, deren Umstände im Folgenden näher erläutert werden, handelt
es sich, wenn Täter sich zunächst gewaltsam Zutritt zu den Wohnräumen verschaffen mussten.
Aufgehebelte Türen und eingeschlagene Fensterscheiben etwa weisen klassischerweise auf einen
solchen Diebstahl hin. Diese sind nach den §§243 und 244 des StGB strafbar und im polizeilichen
Sinne die „richtigen“ Wohnungseinbrüche.
Sylvia Frech, Pressesprecherin
D-61169 Friedberg, Grüner Weg 3
Tel.: 06031/601 (0)-150
Fax: 06031/601-151
E-Mail: [email protected]
Internet: www.polizei.hessen.de/ppmh
Wohnungseinbrüche – Ausführungen zur PKS-Veröffentlichung der Polizeidirektion
Wetterau für das Jahr 2015
Waren es im Jahr 2014 noch 575 Fälle, die die Polizei erfasste, so fiel diese Zahl im Jahr 2015 auf 507
Fälle. Die Anzahl der Wohnungseinbrüche ist im Rückblick auf die letzten Jahre damit weiterhin auf
einem hohen Niveau.
Entwicklung der Wohnungseinbrüche in den vergangenen Jahren in der Wetterau
Die Täter
Einbrecher lassen sich dabei grob in zwei verschiedene Gruppen einteilen.
Auf der einen Seite handelt es sich um eher örtliche Täter, die in einem kleinen Radius rund um ihren
Wohnort Straftaten begehen. Auf der anderen Seite stehen die überörtlichen / reisenden Täter. Oft
aus dem Ausland stammend, haben sie ihren Wohnsitz meist nur vorübergehend in Deutschland
gewählt und legen große Strecken zurück, auf denen sie in verschiedensten Landkreisen und
Bundesländern Wohnungseinbrüche begehen.
Sylvia Frech, Pressesprecherin
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Allen Einbrechern gemein ist, dass sie die Diebstähle verüben, um ihren Lebensunterhalt
aufzubessern oder gar davon zu bestreiten. Während die überörtlich agierenden Täter eher als
Auftragsdiebe unterwegs sind, arbeiten die im Nahbereich wohnenden Diebe meist auf eigene
Rechnung.
Die Auswertung der insgesamt 59 ermittelten Tatverdächtigen im Jahr 2015 im Bereich des
Wohnungseinbruchs in der Wetterau zeigt folgendes Bild:
-
13 Täter (22%) wohnten in der Gemeinde / Stadt in der sie den Einbruch verübten
-
10 Täter (16,9 %) stammten aus dem Landkreis, in dem der Tatort lag
-
13 Täter (22 %) kamen aus Hessen
-
5 Täter (8,5 %) stammten aus einem anderen Bundesland
-
8 Täter (13,6 %) kamen aus dem Ausland
-
16 Täter (27,1%) waren ohne festen Wohnsitz
Diese Übersicht kann selbstverständlich nur ein Anhaltspunkt sein, da der Großteil der Täter nicht
bekannt ist und damit auch nicht ihre Herkunft.
Die Tatorte
Manchmal lässt sich bereits von der Auswahl der Tatorte auf die Täter schließen. Reisende Täter
bevorzugen quasi „berufsbedingt“ solche Wohnobjekte, die an günstigen Reisewegen gelegen sind.
Hierzu zählen vor allem Ortsteile der Städte und Gemeinden an den durch die Wetterau führenden
Autobahnen 5 und 45. Zudem wird die südliche Wetterau durch die Nähe zum Rhein-Main-Gebiet
gerne von Einbrechern ausgewählt.
Neben der Auswahl des Ortes, ist auch die Lage des Wohngebietes und der Straße entscheidend.
Nach wie vor bevorzugen Einbrecher alleinstehende Einfamilienhäuser in Ortsrandlagen. Über die
angrenzenden Wiesen und Felder können sie sich bestmöglich unerkannt nähern und wieder
entfernen.
Aber auch in Mehrfamilienhäusern versuchen Täter immer wieder ihr Glück. Die Haupteingangstüren
sind oft nicht verschlossen, so dass die Treppenhäuser leicht betreten werden können. Die
Wohnungstüren weisen jedoch nicht immer eine ausreichende Sicherung auf, die erforderlich wäre
um Einbrecher scheitern zu lassen.
Sylvia Frech, Pressesprecherin
D-61169 Friedberg, Grüner Weg 3
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Die Tatzeiten
Der Begriff der „Dunklen Jahreszeit“ ist inzwischen den meisten geläufig. Er beschreibt die Monate
von Oktober bis April, in denen es spät hell und früh dunkel wird. Vor allem letzteres wissen
Einbrecher zu schätzen. Da sie nach Möglichkeit in Häuser einbrechen, in denen zu diesem Zeitpunkt
niemand zu Hause ist, hilft ihnen die frühe Dämmerung genau dies festzustellen. Wenn kein Licht
brennt und es keinen anderen Hinweis auf Bewegung im ausgesuchten Wohnhaus gibt, ist die
Wahrscheinlichkeit hoch, dass niemand zu Hause ist. Zudem dient die Dunkelheit dem Schutz des
Täters, der selbst wenn er von Anwohnern oder Passanten ertappt werden sollte, einfacher
unerkannt entkommen kann.
Tagsüber finden die meisten Einbrüche statt. Wirklich sicher sind Hausbewohner vor Einbrechern
aber nie.
Was tun bei Sichtung eines Einbrechers
Erfahrungsgemäß legen Einbrecher ein hohes Fluchtverhalten an den Tag. Das heißt, dass sie nicht
gefasst werden, sondern möglichst unerkannt flüchten wollen. Daher sollte niemand, der einen
Einbrecher auf frischer Tat ertappt, den Helden spielen und versuchen, diesen dingfest zu machen.
Die Gefahr, den Täter zu provozieren und zu einer Abwehrhandlung zum Nachteil der eigenen
Gesundheit zu bringen, wäre zu hoch.
Lautstark auf sich aufmerksam machen und das Licht einschalten sollten Betroffene, wenn sie einen
Einbrecher in ihren Wohnräumen vermuten. So bemerkt der Einbrecher den Anwesenden und kann
sich aus dem Staub machen. Anschließend sollten die Betroffenen unverzüglich die Polizei
verständigen und Hinweise auf den flüchtenden Täter geben.
Kommen Betroffene erst nach Hause und finden die Spuren eines Einbruchs vor, dann ist es ratsam,
sich wieder zurück zu ziehen und sofort die Polizei zu verständigen, die dann mit den Betroffenen
gemeinsam das Haus betritt und sicherstellt, dass sich darin keine unberechtigten Personen mehr
aufhalten.
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Das hohe Fluchtverhalten von Tätern erlebte auch eine Frau aus Nieder-Weisel. Als sie am 27. August
morgens nach Hause kam, überraschte sie einen Einbrecher, der die Garagentür aufgebrochen und
so in ihr Haus eingedrungen war. Er nahm sofort Reißaus und rannte davon.
Oft sind es die Nachbarn, die etwas von einem gerade stattfindenden Einbruch mitbekommen. Sie
hören ungewöhnliche Geräusche oder sehen fremde Personen auf den angrenzenden Grundstücken.
In diesen Fällen empfiehlt es sich, unauffällig und direkt die Polizei zu verständigen, damit diese die
Täter möglichst auf frischer Tat festnehmen kann.
Sollten Passanten und Anwohner verdächtige Personen und Fahrzeuge in der Wohnstraße antreffen,
empfiehlt die Polizei diese aus sicherer Distanz anzusprechen. Die schlichte Frage „Kann ich ihnen
helfen“ wirkt dabei oft Wunder. Potentielle Täter werden das Weite suchen, da sie sich aus ihrer
Anonymität geholt fühlen. Tatsächlich berechtigte Personen hingegen werden die Frage als
Hilfestellung empfinden und diese möglicherweise gerne entgegen nehmen.
Dass das klappt, zeigte das vorbildliche Verhalten einer Nachbarin am 07. Dezember in Bad Nauheim.
Sie beobachtete in der Wettertalstraße am Abend drei fremde Männer, von denen einer gerade im
Begriff war, das Gartentor zum Nachbarhaus zu überklettern. Sie sprach die Männer an, die
daraufhin sofort die Flucht ergriffen. Die Frau behielt sie unterdessen noch im Auge und sah ihnen
noch nach, bis sie in ein Auto einstiegen und verständigte dann sofort die Polizei.
Einbruchschutz
Wer sich nicht allein auf aufmerksame Nachbarn verlassen möchte, der kann mit ein paar
Verhaltensregeln und technischen Sicherungen den Schutz seiner eigenen vier Wände erhöhen.
Da Täter es vorziehen in Häuser einzubrechen, wenn niemand daheim ist, macht es Sinn, das Haus
immer möglichst belebt wirken zu lassen. Dazu zählt nicht nur, dass ein möglicherweise durch
Zeitschaltuhr gesteuertes Licht am Abend an ist, dabei sind auch äußere Faktoren ausschlaggebend.
An einem überquellenden Briefkasten oder einer auch am Abend noch nicht zurückgestellten
Mülltonne kann nicht nur der Einbrecher leicht erkennen, dass niemand zu Hause ist.
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So schön ein Sichtschutz im Sommer ist, um nicht jedem Passanten den Einblick auf die Terrasse zu
ermöglichen, so dienlich ist er Wohnungseinbrechern, die den Sichtschutz gerne nutzen, um
ungesehen von den Nachbarn Tür oder Fenster aufzubrechen. Überlegen sie daher gut, welcher
Sichtschutz wirklich erforderlich ist.
Diverse technische Sicherungen ermöglichen zudem einen guten Schutz. Informationen hierzu gibt es
im Internet unter www.k-einbruch.de oder unter www.polizei-beratung.de .
Wem diese Empfehlungen und Tipps nicht ausreichen, der kann sich an die Kriminalpolizeiliche
Beraterin, Kriminaloberkommissarin Sylvia Jacob, wenden. Sie bietet eine kostenlose Beratung –
auch
vor
Ort
–
an.
Erreichbar
ist
sie
unter
Tel.
06031-601-153
oder
unter
[email protected].
Beim Versuch gescheitert
Immer wieder ist es den Pressemeldungen der Polizei zu entnehmen, dass die Täter „beim Versuch
gescheitert“ sind. Mittlerweile hat sich die Anzahl der Versuche an der Gesamtheit der
Wohnungseinbrüche auf 47,3% gesteigert. Eine erfreuliche Zahl, die zeigt, dass der Einbruchschutz
immer besser wird und die Täter vorhandene Schließsysteme nicht überwinden konnten oder im
Haus keine Beute machen konnten.
In ein Haus in Hirzenhain beispielsweise kamen Einbrecher nicht. Im Juni versuchten Unbekannte ihr
Glück, beschädigten mit zahlreichen Hebelversuchen die Terrassentür, gelangten jedoch nicht in das
Innere des Hauses. Die Tür hielt den Mühen der Einbrecher stand.
Auch in Echzell hatten Hausbewohner Glück, die Täter scheiterten an ihrer Terrassentür, die sie im
November aufzuhebeln versuchten. Das ungute Gefühl, von Fremden in ihren eigenen vier Wänden
heimgesucht worden zu sein, und die dadurch entstehende psychische Belastung, blieben auch ihnen
erspart.
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Das Diebesgut
Abgesehen haben es Wohnungseinbrecher vor allem auf alle Wertgegenstände, die leicht in Bargeld
umzusetzen sind. Neben dem direkten Diebstahl von Bargeld ist daher Schmuck besonders beliebt.
Auch Münzsammlungen werden als sichere Geldquelle gesehen und gerne gestohlen. Ist ein Tresor
vorhanden, so nehmen Einbrecher sogar die Mühe auf sich, diesen mitzunehmen, um ihn später in
Ruhe aufzubrechen und die erhoffte Beute zu entnehmen.
Elektronische Geräte, wie Laptops, Kameras oder Handys, aber auch Spielekonsolen stehen ebenfalls
hoch im Kurs.
Es ist aber nie auszuschließen, dass Täter auch ganz gezielt Einbrüche verüben, etwa weil sie bei
einem Jäger Waffen vorzufinden glauben oder hochwertige Teppiche oder ähnliches in den Häusern
vermuten.
Einbrecher dingfest machen
Leider kann nur ein Bruchteil der Täter dingfest gemacht werden. Manchmal gibt es gute
Zeugenhinweise, manchmal Spuren, die zu einer Ermittlung führen. Insbesondere bei den
überregionalen Tätern ist dies besonders schwierig und mit aufwändigen Ermittlungsmaßnahmen
verbunden.
Mit 15,6 % ist die Zahl der geklärten Fälle im Vergleich zum Vorjahr (15%) nahezu identisch
geblieben. Manche Delikte können aber auch erst nach Jahren durch Hinweise und Spuren aufgeklärt
werden, so dass diese Zahl nicht als abschließend anzusehen ist.
Hier einige Erfolge, die in der Wetterau im Jahr 2015 verzeichnet werden konnten.
Um regionale Täter handelte es sich beispielsweise bei zwei im letzten Jahr in Butzbach wohnenden
Personen. Ein 38-jähriger Mann und seine 37-jährige Lebensgefährtin, beide Drogenabhängig,
nutzten ihre Reinigungsfirma als Möglichkeit, um Wohnobjekte auszukundschaften und dort später
Beute zu machen.
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Zeugenhinweise und umfangreiche Ermittlungsarbeiten führten am Ende zur Festnahme des
Pärchens. Aus Finanznot gehandelt zu haben gaben sie später vor Gericht an. Die Wohnung und die
Drogen mussten finanziert werden. Ein klassischer Fall der Beschaffungskriminalität also. Die Beute
wurde später irgendwo auf Frankfurts Straßen gegen Drogen eingetauscht.
Am Ende ist es Beute im Gesamtwert von rund 75.000 Euro, die die beiden bei insgesamt dreizehn
ihnen vorgeworfenen Wohnungseinbrüchen in der Wetterau mitgehen ließen. Anfang 2016 erging
der Urteilsspruch. Wegen diverser Vorstrafen muss der 38-Jährige dreieinhalb Jahre in Haft, seine
Lebensgefährtin ein Jahr.
Gleich 29 Taten aus dem Jahr 2015 sind es, die die Kriminalpolizei einer Tätergruppierung zuordnet,
die in der östlichen Wetterau unterwegs war. Vor allem in Büdinger und Gederner Ortsteilen liegen
die Tatorte, bei denen die Ausführung der Tat auf ihren Zusammenhang schließen lässt. Zumeist
zwischen Mitternacht und den frühen Morgenstunden bohrten die Täter Löcher in Fenster oder
Terrassentüren, um diese mittels eines Drahtes von Innen öffnen zu können.
Die Ermittlungen in diesen Fällen - unter der „AG Fensterbohrer“ bekannt - laufen noch, so dass
derzeit keine detaillierteren Angaben dazu gemacht werden können. Durch diverse polizeiliche
Maßnahmen gegen vermutliche Mitglieder der Gruppe, konnten die Täter in Bezug auf die Begehung
weiterer Wohnungseinbrüche jedoch gestoppt werden.
Eine DNA-Spur wies die Polizei auf die Fährte eines 23-jährigen Mannes aus Kroatien, der in
Deutschland keinen festen Wohnsitz hat. Er steht im Verdacht mehrere Einbrüche im Bereich
Rosbach und Nieder-Mörlen zwischen Mitte Dezember 2014 und Mitte Januar 2015 verübt zu haben.
Aufgrund vorgefundener Spuren und dem einheitlichen Vorgehen des Einbrechers gehen die
Ermittler des zuständigen Kommissariats davon aus, dass er für insgesamt zwölf Fälle in der Wetterau
als Täter in Betracht kommt. Die umfangreichen Ermittlungen und Spurenauswertungen konnten erst
Ende 2015 abgeschlossen werden. Diese Ermittlungen zeigen, dass der Verdächtige im Bundesgebiet
weite Strecken zurücklegt und möglicherweise auch andernorts Einbrüche beging.
Um örtliche Täter handelte es sich bei drei Jugendlichen, die im Dezember in Wölfersheim mehrere
Einbrüche verübten. Neben allein sechs Einbrüchen in einer Nacht in Vereinsheime und Kindergärten
verschafften sie sich auch zu zwei Wohnhäusern in Wölfersheim gewaltsam Zutritt. Die Jugendlichen
stammen aus Wölfersheimer Ortsteilen und Langgöns.
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Die Spuren
Wenn es keine Hinweise von Zeugen gibt, so sind es oft die Spuren, die einen Weg zum Täter weisen.
Die Polizei sichert nach Einbrüchen daher die Spuren in den betroffenen Wohnhäusern.
Fingerspuren, DNA-Spuren, aber auch Eindrücke von Schuhen oder Werkzeugen können den
Ermittlern dabei Hinweise auf die Täter bringen.
Neben den Beamten des Wechselschichtdienstes ist vor allem die Regionale Tatortgruppe mit der
Spurensicherung beauftragt. Dabei handelt es sich um speziell ausgebildete und geschulte Beamte,
die viel Erfahrung in diesem Tätigkeitsbereich haben. Die Kolleginnen und Kollegen sind für den
gesamten Wetteraukreis zuständig, so dass es im Einzelfall zu Wartezeiten kommen kann.
Wichtig ist, dass der Tatort möglichst erst dann betreten und verändert wird, wenn die
Spurensicherung durch die Polizei abgeschlossen ist oder diese die Räumlichkeiten ausdrücklich
freigegeben hat. Auch die Tatbegehungsweisen – also das Vorgehen der Täter – kann Hinweise
liefern, beispielweise darauf, zwischen welchen Taten Zusammenhänge bestehen könnten.
Wertgegenstände kennzeichnen
Da die Ermittler den Tätern auch über aufgefundenes Diebesgut auf die Spur kommen können, ist die
Zuordnung von Diebesgut zu den Geschädigten wichtig. Nicht immer können Opfer von Einbrüchen
genau beschreiben, was ihnen eigentlich gestohlen wurde.
Hilfreich kann es dabei für Haus- und Wohnungseigentümer nicht nur sein, die Individualnummern
von Geräten aufzuschreiben. Auch eine individuelle Kennzeichnung von Gegenständen, etwa mit der
Friedberger-Eigentums-Identifikations-Nummer (F.E.I.N.) ist empfehlenswert.
Von herausragenden Schmuckstücken oder anderen hochwertigen Einzelstücken empfiehlt sich
darüber hinaus eine fotografische Dokumentation, auch um später den eigenen Besitzanspruch
belegen zu können.
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