Bank für Kirche und Caritas Offenlegungsbericht 2013 i. S. der Instituts
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Bank für Kirche und Caritas Offenlegungsbericht 2013 i. S. der Instituts
Bank für Kirche und Caritas Offenlegungsbericht 2013 i. S. der InstitutsVergütungsverordnung Offenlegungsbericht 2013 i. S. der Instituts-Vergütungsverordnung Bank für Kirche und Caritas 1 Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung des Geschäftsmodells................................... 3 2 Angaben zur Einhaltung der Anforderungen der Instituts-Vergütungsverordnung..................................4 3 Daten zur Vergütungssystematik......................................... 5 Offenlegungsbericht 2013 i. S. der Instituts-Vergütungsverordnung Bank für Kirche und Caritas 2 1 Beschreibung des Geschäftsmodells Die Bank für Kirche und Caritas wurde 1972 als Bank für kirchliche und caritative Einrichtungen im Erzbistum Paderborn und für deren Beschäftigte gegründet. Unser Auftrag ist die umfassende Versorgung unserer Mitglieder und Kunden mit allen finanzwirtschaftlichen Dienstleistungen. Wir sind als Direktbank organisiert und arbeiten ohne kostenintensives Zweigstellennetz. Am 31.12.2013 betrug unsere Bilanzsumme 4.130 Mio. Euro. Die Bank für Kirche und Caritas betreut Kunden in ganz Deutschland, die uns ihre Vermögensanlagen und ihre Investitionsfinanzierungen anvertrauen. Unsere Geschäftstätigkeit ist fokussiert auf (Erz-) Bistümer, Kirchengemeinden, Caritasverbände, Ordensgemeinschaften, Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Stiftungen, eine Vielzahl kleiner und großer Verbände sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland. Im Rahmen des Kundengeschäftes wird insbesondere das Kredit- und Einlagengeschäft sowie das Wertpapierdienstleistungsgeschäft betrieben. Das Vermittlungsgeschäft erfolgt weit überwiegend mit unseren Partnern der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken / Raiffeisenbanken. Das Privat- und Firmenkundengeschäft ist geprägt durch das Einlagen- und Kreditgeschäft, das einen hohen Anteil grundpfandrechtlich gesicherter Forderungen aufweist. Grenzüberschreitende Geschäfte mit Kunden aus dem benachbarten Ausland werden daher nur in überschaubarem Umfang betrieben. Die Abwicklung von Auslandgeschäften erfolgt in der Regel über die Partner der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Eigene Auslandsgeschäfte betreibt die Bank nicht. Mit Kunden werden keine strukturierten Finanzgeschäfte getätigt. Die Eigenhandelsgeschäfte konzentrieren sich auf die Anlage liquider Mittel. Handelsbuchgeschäfte werden nicht getätigt. Im Eigengeschäft werden nur im banküblichen Umfang ausländische Wertpapiere gehalten. Derivate werden überwiegend nur als Sicherungsgeschäfte abgeschlossen. Investmentbanking ist nicht vorgesehen. Durch die Geschäftsstruktur und die Überschaubarkeit der Verträge im Kundengeschäft sowie im Eigengeschäft ist eine Beschränkung auf die banküblichen Risiken einer kirchlich ausgerichteten Genossenschaftsbank gewährleistet. Offenlegungsbericht 2013 i. S. der Instituts-Vergütungsverordnung Bank für Kirche und Caritas 3 2 Angaben zur Einhaltung der Anforderungen der Instituts-Vergütungsverordnung Die Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter basiert auf dem Vergütungstarifvertrag für die Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie die genossenschaftlichen Zentralbanken. Ggf. übertarifliche Zulagen werden fix gezahlt und beschränken sich auf Leistungs- und Funktionszulagen. Darüber hinaus gibt es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übertarifliche variable Sonderzahlungen, deren maßgebliche Vergütungsparameter - an der Entwicklung der Gesamtbank festgemacht sind und - von der Zielerreichung im Aufgabenfeld abhängen, wobei die Zielsetzungen aus der Gesamtbankplanung abgeleitet sind und mit den in unseren Strategien festgelegten Zielen in Einklang stehen. Fixe und variable Vergütungen der Geschäftsleitung und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander; negative Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risikopositionen entstehen dadurch nicht, weil der Großteil der Vergütung fix gezahlt wird. Unsere Vergütungsregelungen sind konform mit unseren strategischen Zielsetzungen und konterkarieren diese nicht. Das bedeutet, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unsere Geschäftsleitung eine angemessene Festvergütung für ihre Tätigkeit erhalten und dass – soweit variable Vergütungsbestandteile gezahlt werden – die Grundsätze der Auszahlung im Einklang mit den strategischen Zielen stehen und insbesondere auch auf ein nachhaltiges Wirtschaften des Unternehmens ausgerichtet sind. Unser Vergütungssystem setzt keine Anreize zur Eingehung von unverhältnismäßigen Risiken. Aufgrund unseres risikoarmen Geschäftsmodells tragen nur wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Risikoverantwortung. Im Bereich der Kontrolleinheiten setzen wir über das Vergütungssystem keine Anreize, die der Überwachungsfunktion dieser Einheiten zuwiderlaufen. Wir vergüten diese Einheiten zu einem hohen Anteil fix. Offenlegungsbericht 2013 i. S. der Instituts-Vergütungsverordnung Bank für Kirche und Caritas 4 3 Daten zur Vergütungssystematik Unser gesamter Personalaufwand einschließlich sozialer Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung betrug – gemäß Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 – insgesamt 6,47 Mio. Euro (inklusive Tarifvergütung). Der Anteil der fixen Vergütungsbestandteile am gesamten Personalaufwand betrug 92,9 %, der Anteil der variablen Vergütungsbestandteile (einschließlich der darauf zu entrichtenden Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung) belief sich auf 7,1 %. Eine variable Vergütung erhielten 101 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Offenlegungsbericht 2013 i. S. der Instituts-Vergütungsverordnung Bank für Kirche und Caritas 5