Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
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Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung Name, Vorname des Pflegebedürftigen Versichertennummer Geburtsdatum Telefonnummer Anschrift Erstantrag Höherstufungsantrag Wechsel der Pflegeleistung ab: Hilfebedarf besteht im Bereich der Körperpflege Ernährung Alltagskompetenz (wegen: Altersverwirrtheit, geistiger Behinderung, psychischer Erkrankung) Mobilität hauswirtschaftlichen Versorgung Sonstiges: Ich beantrage Pflegesachleistung Pflegegeld zusätzliche Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz (wegen: Altersverwirrtheit, geistiger Behinderung, psychischer Erkrankung) Kombinationsleistung Tagespflege/Nachtpflege Pflege im Pflegeheim/ Behinderteneinrichtung Die Pflege wird durchgeführt von Name des Pflegedienstes oder des Pflegeheims/der Pflegeperson Geburtsdatm Anschrift Grund für die Pflegeheimaufnahme Beginn der Pflege/Datum der Heimaufnahme Weitere Pflegeperson Name des Pflegedienstes oder des Pflegeheims/der Pflegeperson Geburtsdatum Anschrift Grund für die Pflegeheimaufnahme Beginn der Pflege/Datum der Heimaufnahme Ich erhalte oder erwarte Pflegeleistungen von Unfallversicherung Versorgungsamt Beihilfestelle ausländischen Träger Telefonnummer Anschrift Aktenzeichen Ich bin ganz oder teilweise pflegebedürftig aufgrund eines Unfalles, eines Behandlungsfehlers oder einer sonstigen Schädigung Nein Ja, Ereignis vom: Schilderung des Hergangs Ich bin oder war als Beamter oder ähnlich beschäftigt Ja Nein Name, Anschrift der zuständigen Beihilfestelle Aktenzeichen der Beihilfestelle Seite 1 von 2 Name, Vorname Versichertennummer Geburtsdatum Mein Ehepartner, Elternteil ist/war als Beamter oder ähnlich beschäftigt Ja Nein Name, Anschrift Verwandtschaftsverhältnis Name, Anschrift der zuständigen Beihilfestelle Aktenzeichen der Beihilfestelle Bankverbindung für die Überweisung von Pflegegeld Kontoinhaber Kreditinstitut Anschrift des abweichenden Kontoinhabers D E BIC IBAN Mein behandelnder Arzt Name, Anschrift Telefon Ich habe einen rechtlichen Betreuer - bitte Kopie der Betreuungsurkunde beifügen - Name, Vorname Telefon Anschrift Ich bevollmächtige für alle Angelegenheiten der Kranken- und Pflegeversicherung Name, Vorname Geburtsdatum Verwandschaftsverhältnis Telefon Anschrift Ort, Datum Unterschrift des Pflegebedürftigen Einwilligungserklärung: Ich bin damit einverstanden, dass die HEK oder der Medizinische Dienst der Krankenversicherung von meinen behandelnden Ärzten, Krankenhäusern und den mich betreuenden Pflegepersonen Unterlagen, Auskünfte sowie in deren Besitz befindliche Fremdbefunde anfordern kann, soweit diese für die Begutachtung und die Entscheidung über meinen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung erforderlich sind. Insoweit entbinde ich diese Stellen beziehungsweise Personen von ihrer Schweigepflicht. Ort, Datum Unterschrift des Pflegebedürftigen oder Unterschrift des Betreuers/Bevollmächtigten Hinweise zum Datenschutz und zur Mitwirkungspflicht: Zur Leistungsentscheidung und Beratung nach § 28 Sozialgesetzbuch (SGB) XI, § 7a SGB XI, ist Ihr Mitwirken nach § 60 SGB I erforderlich. Ihre Daten sind aufgrund § 67a SGB X, § 94 SGB XI zu erheben. Fehlt Ihre Mitwirkung, kann dies zu Nachteilen gemäß § 66 SGB I bei den Leistungsansprüchen führen. Die Angaben zu rentenversicherungspflichtigen Pflegepersonen werden, sofern Beihilfeansprüche bestehen, an die zuständige Beihilfestelle weitergeleitet. Seite 2 von 2 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn voraussichtlich für mindestens sechs Monate ein erheblicher Hilfebedarf bei der Grundpflege sowie bei der hauswirtschaftlichen Versorgung vorliegt. Überwiegt der Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, können keine Leistungen gewährt werden. Vorversicherungszeit Die Vorversicherungszeit ist erfüllt, wenn in den letzten zehn Jahren vor der Antragsstellung mindestens für zwei Jahre eine Versicherung in der sozialen Pflegeversicherung bestand. Zeiten der Familienversicherung werden angerechnet. Bei Kindern gilt die Zeit als erreicht, wenn ein Elternteil sie erfüllt. Pflegestufen Der Hilfebedarf wird in Minuten gemessen. Der ermittelte Wert ergibt die Pflegestufe. Bei rein körperlichem Hilfebedarf erfolgt die Einstufung in Pflegestufe I bis III. Besteht zusätzlich zum körperlichen Hilfebedarf eine eingeschränkte Alltagskompetenz aufgrund von Altersverwirrtheit, geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung besteht Leistungsanspruch bereits ab Pflegestufe 0. Hilfebedarf bei Pflegestufe 0 erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf Grundpflege: - Körperpflege - Ernährung - Mobilität Pflegestufe I erhebliche Pflegebedürftigkeit Pflegestufe II Schwerpflegebedürftigkeit Pflegestufe III Schwerstpflegebedürftigkeit mindestens 1 mal täglich mindestens 3 mal täglich rund um die Uhr bis 45 Minuten ab 46 Minuten ab 2 Stunden ab 4 Stunden Hauswirtschaftliche Versorgung bis 44 Minuten ab 45 Minuten ab 1 Stunde ab 1 Stunde Gesamtbedarf bis 90 Minuten ab 91 Minuten ab 3 Stunden ab 5 Stunden eingeschränkte Alltagskompetenz regelmäßig erhöhter Betreuungsbedarf gegebenenfalls zusätzlich erhöhter Betreuungsbedarf Leistungsarten Ambulante Leistungen: Pflegesachleistung Pflegegeld Kombinationsleistung - Sie schließen ein Vertrag mit einem Pflegedienst ab - Sie organisieren Ihre Pflege durch private Pflegepersonen - Pflegesachleistung und Pflegegeld werden kombiniert Stationäre Leistungen: Pflegeheim Behinderteneinrichtung - Sie leben in einem Alten- oder Pflegeheim - Sie leben in einer Einrichtung für Behinderte Höhe der monatlichen Leistungen Leistungsart Stufe 0 Stufe I Stufe II Stufe III Pflegesachleistung --- bis 468 Euro bis 1.144 Euro bis 1.612 Euro Pflegegeld --- 244 Euro 458 Euro 728 Euro Kombinationsleistung --- anteilige Berechnung - verbesserte Leistung Pflegesachleistung bis 231 Euro bis 689 Euro bis 1.298 Euro bis 1.612 Euro bei eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegeld 123 Euro 316 Euro 545 Euro 728 Euro Kombinationsleistung anteilige Berechnung Stationäre Leistungen: Pflegeheim bis 231 Euro bis 1.064 Euro bis 1.330 Euro bis1.612 Euro Behinderteneinrichtung --- bis 266 Euro Ambulante Leistungen: - bei rein körperlichem Hilfebedarf Die verbesserten Leistungsansprüche bei eingeschränkter Alltagskompetenz gelten bis zur Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Seite 1 von 2 Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen werden ergänzend zur ambulanten Pflege gewährt. Erstattungsfähig sind die Kosten für Betreuungsgruppen, Helferkreise, familienentlastende Dienste oder haushaltsnahe Dienstund Serviceleistungen. Auch Zuschüsse zu Aufenthalten in der Tages- und Nachtpflege oder der Kurzzeitpflege sind möglich. Voraussetzung Höhe der zusätzlichen Betreuungsleistung- und Entlastungsleistungen rein körperlicher Hilfebedarf bis zu 104 Euro monatlich/ 1.248 Euro kalenderjährlich erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz Grundbetrag bis zu 104 Euro monatlich/ 1.248 Euro kalenderjährlich in erhöhtem Maße eingeschränkte Alltagskompetenz erhöhter Betrag bis zu 208 Euro monatlich/ 2.496 Euro kalenderjährlich Antragsverfahren Der Pflegeantrag wird dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung zur Einschätzung des Hilfebedarfs übermittelt. Der Gutachter wird einen Termin mit Ihnen vereinbaren und Sie besuchen. Das Ergebnis wird uns mitgeteilt und wir ermitteln Ihre Pflegestufe. Pflegeberatung Die HEK-Pflegekasse berät alle Ratsuchenden umfassend über Pflegeleistungen und die Hilfen anderer Träger. Darüber hinaus beraten wir Sie individuell. Um Ihre Situation zu verbessern, nehmen wir den Hilfebedarf auf und vereinbaren gemeinsam mit unseren Pflegeberatern geeignete Schritte. Pflegelotse und Pflegestützpunkte Auf der Internetseite www.pflegelotse.de können Sie sich selbständig über Anbieter von Pflegeleistungen und deren Qualität informieren. Auskünfte und individuelle Beratung erhalten Sie auch in Pflegestützpunkten. Gern informieren wir Sie zu Stützpunkten in Ihrer Nähe. Ansprüche gegenüber Dritten Falls die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall, eine Berufskrankheit oder Dritte verursacht wird, bestehen eventuell auch Ansprüche bei anderen Leistungsträgern. Wir beraten Sie gern. Beihilfeansprüche Beamte oder ähnlich Beschäftigte erhalten Pflegeleistungen zur Hälfte. Die Beihilfestelle ergänzt die Leistungen. Ansprüche können auch über Ehepartner oder Elternteile abgeleitet werden. Bitte informieren Sie uns und die Beihilfestelle. Ausland Auch bei Wohnsitz im Ausland bestehen eventuell Ansprüche auf Pflegeleistungen. Wir beraten Sie gern. Leistungen für Pflegepersonen - Beiträge zur Rentenversicherung Die Pflegetätigkeit geht oft zu Lasten eigener Berufstätigkeit. Damit die Alterssicherung dadurch nicht eingeschränkt wird, zahlt die HEK-Pflegekasse in bestimmten Fällen Beiträge zur Rentenversicherung. Leistungen für Pflegepersonen - Unfallversicherungsschutz Verletzt sich die private Pflegeperson während der Pflege, kann die Unfallkasse Leistungen zahlen. Bitte informieren Sie uns daher umgehend nach einem Unfall. Leistungen für Pflegepersonen - Schutz bei Arbeitslosigkeit Endet in Zusammenhang mit der Pflegetätigkeit das Beschäftigungsverhältnis einer Pflegeperson, kann der Arbeitslosenversicherungsschutz durch eine freiwillige Weiterversicherung aufrechterhalten bleiben. Anträge sind direkt bei der Arbeitsagentur zu stellen. Pflegekurse Pflegekurse sind für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende kostenfrei. Unabhängig von Ihrer Kassenzugehörigkeit übernehmen wir gern die Kosten für praktische Tipps und Handgriffe zur Erleichterung der Pflege. Weitere Pflegeleistungen Pflegehilfsmittel, Wohnungsumbau, Wohngemeinschaft, Urlaub oder Pflegezeit der Pflegeperson. Ihre Fragen beantwortet Ihnen das HEK-Team Direkt gern: 0800 0213213 (kostenlos). Seite 2 von 2