Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung

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Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
Name, Vorname des Pflegebedürftigen
Versichertennummer
Geburtsdatum
Telefonnummer
Anschrift
Erstantrag
Höherstufungsantrag
Wechsel der Pflegeleistung ab:
Hilfebedarf besteht im Bereich der
Körperpflege
Ernährung
Alltagskompetenz (wegen: Altersverwirrtheit,
geistiger Behinderung, psychischer Erkrankung)
Mobilität
hauswirtschaftlichen Versorgung
Sonstiges:
Ich beantrage
Pflegesachleistung
Pflegegeld
zusätzliche Betreuungsleistungen bei eingeschränkter
Alltagskompetenz (wegen: Altersverwirrtheit, geistiger
Behinderung, psychischer Erkrankung)
Kombinationsleistung
Tagespflege/Nachtpflege
Pflege im Pflegeheim/
Behinderteneinrichtung
Die Pflege wird durchgeführt von
Name des Pflegedienstes oder des Pflegeheims/der Pflegeperson
Geburtsdatm
Anschrift
Grund für die Pflegeheimaufnahme
Beginn der Pflege/Datum der Heimaufnahme
Weitere Pflegeperson
Name des Pflegedienstes oder des Pflegeheims/der Pflegeperson
Geburtsdatum
Anschrift
Grund für die Pflegeheimaufnahme
Beginn der Pflege/Datum der Heimaufnahme
Ich erhalte oder erwarte Pflegeleistungen von
Unfallversicherung
Versorgungsamt
Beihilfestelle
ausländischen Träger
Telefonnummer
Anschrift
Aktenzeichen
Ich bin ganz oder teilweise pflegebedürftig aufgrund eines Unfalles, eines Behandlungsfehlers oder einer sonstigen Schädigung
Nein
Ja, Ereignis vom:
Schilderung des Hergangs
Ich bin oder war als Beamter oder ähnlich beschäftigt
Ja
Nein
Name, Anschrift der zuständigen Beihilfestelle
Aktenzeichen der Beihilfestelle
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Name, Vorname
Versichertennummer
Geburtsdatum
Mein Ehepartner, Elternteil ist/war als Beamter oder ähnlich beschäftigt
Ja
Nein
Name, Anschrift
Verwandtschaftsverhältnis
Name, Anschrift der zuständigen Beihilfestelle
Aktenzeichen der Beihilfestelle
Bankverbindung für die Überweisung von Pflegegeld
Kontoinhaber
Kreditinstitut
Anschrift des abweichenden Kontoinhabers
D E
BIC
IBAN
Mein behandelnder Arzt
Name, Anschrift
Telefon
Ich habe einen rechtlichen Betreuer - bitte Kopie der Betreuungsurkunde beifügen -
Name, Vorname
Telefon
Anschrift
Ich bevollmächtige für alle Angelegenheiten der Kranken- und Pflegeversicherung
Name, Vorname
Geburtsdatum
Verwandschaftsverhältnis
Telefon
Anschrift
Ort, Datum
Unterschrift des Pflegebedürftigen
Einwilligungserklärung:
Ich bin damit einverstanden, dass die HEK oder der Medizinische Dienst der Krankenversicherung von meinen behandelnden Ärzten, Krankenhäusern und den mich
betreuenden Pflegepersonen Unterlagen, Auskünfte sowie in deren Besitz befindliche Fremdbefunde anfordern kann, soweit diese für die Begutachtung und die
Entscheidung über meinen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung erforderlich sind. Insoweit entbinde ich diese Stellen beziehungsweise Personen von ihrer
Schweigepflicht.
Ort, Datum
Unterschrift des Pflegebedürftigen oder
Unterschrift des Betreuers/Bevollmächtigten
Hinweise zum Datenschutz und zur Mitwirkungspflicht:
Zur Leistungsentscheidung und Beratung nach § 28 Sozialgesetzbuch (SGB) XI, § 7a SGB XI, ist Ihr Mitwirken nach § 60 SGB I erforderlich. Ihre Daten sind aufgrund
§ 67a SGB X, § 94 SGB XI zu erheben. Fehlt Ihre Mitwirkung, kann dies zu Nachteilen gemäß § 66 SGB I bei den Leistungsansprüchen führen. Die Angaben zu rentenversicherungspflichtigen Pflegepersonen werden, sofern Beihilfeansprüche bestehen, an die zuständige Beihilfestelle weitergeleitet.
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Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn voraussichtlich für mindestens sechs Monate ein erheblicher Hilfebedarf bei der
Grundpflege sowie bei der hauswirtschaftlichen Versorgung vorliegt. Überwiegt der Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, können keine Leistungen gewährt werden.
Vorversicherungszeit
Die Vorversicherungszeit ist erfüllt, wenn in den letzten zehn Jahren vor der Antragsstellung mindestens für zwei Jahre
eine Versicherung in der sozialen Pflegeversicherung bestand. Zeiten der Familienversicherung werden angerechnet.
Bei Kindern gilt die Zeit als erreicht, wenn ein Elternteil sie erfüllt.
Pflegestufen
Der Hilfebedarf wird in Minuten gemessen. Der ermittelte Wert ergibt die Pflegestufe. Bei rein körperlichem
Hilfebedarf erfolgt die Einstufung in Pflegestufe I bis III.
Besteht zusätzlich zum körperlichen Hilfebedarf eine eingeschränkte Alltagskompetenz aufgrund von Altersverwirrtheit, geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung besteht Leistungsanspruch bereits ab Pflegestufe 0.
Hilfebedarf bei
Pflegestufe 0
erheblicher allgemeiner
Betreuungsbedarf
Grundpflege:
- Körperpflege
- Ernährung
- Mobilität
Pflegestufe I
erhebliche Pflegebedürftigkeit
Pflegestufe II
Schwerpflegebedürftigkeit
Pflegestufe III
Schwerstpflegebedürftigkeit
mindestens 1 mal
täglich
mindestens 3 mal
täglich
rund um die Uhr
bis 45 Minuten
ab 46 Minuten
ab 2 Stunden
ab 4 Stunden
Hauswirtschaftliche
Versorgung
bis 44 Minuten
ab 45 Minuten
ab 1 Stunde
ab 1 Stunde
Gesamtbedarf
bis 90 Minuten
ab 91 Minuten
ab 3 Stunden
ab 5 Stunden
eingeschränkte
Alltagskompetenz
regelmäßig erhöhter
Betreuungsbedarf
gegebenenfalls zusätzlich erhöhter Betreuungsbedarf
Leistungsarten
Ambulante Leistungen:
Pflegesachleistung
Pflegegeld
Kombinationsleistung
- Sie schließen ein Vertrag mit einem Pflegedienst ab
- Sie organisieren Ihre Pflege durch private Pflegepersonen
- Pflegesachleistung und Pflegegeld werden kombiniert
Stationäre Leistungen:
Pflegeheim
Behinderteneinrichtung
- Sie leben in einem Alten- oder Pflegeheim
- Sie leben in einer Einrichtung für Behinderte
Höhe der monatlichen Leistungen
Leistungsart
Stufe 0
Stufe I
Stufe II
Stufe III
Pflegesachleistung
---
bis 468 Euro
bis 1.144 Euro
bis 1.612 Euro
Pflegegeld
---
244 Euro
458 Euro
728 Euro
Kombinationsleistung
---
anteilige Berechnung
- verbesserte Leistung
Pflegesachleistung
bis 231 Euro
bis 689 Euro
bis 1.298 Euro
bis 1.612 Euro
bei eingeschränkter
Alltagskompetenz
Pflegegeld
123 Euro
316 Euro
545 Euro
728 Euro
Kombinationsleistung
anteilige Berechnung
Stationäre Leistungen:
Pflegeheim
bis 231 Euro
bis 1.064 Euro
bis 1.330 Euro
bis1.612 Euro
Behinderteneinrichtung
---
bis 266 Euro
Ambulante Leistungen:
- bei rein körperlichem
Hilfebedarf
Die verbesserten Leistungsansprüche bei eingeschränkter Alltagskompetenz gelten bis zur Einführung eines neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
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Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen werden ergänzend zur ambulanten Pflege gewährt. Erstattungsfähig sind die Kosten für Betreuungsgruppen, Helferkreise, familienentlastende Dienste oder haushaltsnahe Dienstund Serviceleistungen. Auch Zuschüsse zu Aufenthalten in der Tages- und Nachtpflege oder der Kurzzeitpflege sind
möglich.
Voraussetzung
Höhe der zusätzlichen Betreuungsleistung- und Entlastungsleistungen
rein körperlicher Hilfebedarf
bis zu 104 Euro monatlich/
1.248 Euro kalenderjährlich
erheblich eingeschränkte
Alltagskompetenz
Grundbetrag
bis zu 104 Euro monatlich/
1.248 Euro kalenderjährlich
in erhöhtem Maße
eingeschränkte Alltagskompetenz
erhöhter Betrag
bis zu 208 Euro monatlich/
2.496 Euro kalenderjährlich
Antragsverfahren
Der Pflegeantrag wird dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung zur Einschätzung des Hilfebedarfs übermittelt. Der Gutachter wird einen Termin mit Ihnen vereinbaren und Sie besuchen. Das Ergebnis wird uns mitgeteilt und
wir ermitteln Ihre Pflegestufe.
Pflegeberatung
Die HEK-Pflegekasse berät alle Ratsuchenden umfassend über Pflegeleistungen und die Hilfen anderer Träger. Darüber
hinaus beraten wir Sie individuell. Um Ihre Situation zu verbessern, nehmen wir den Hilfebedarf auf und vereinbaren
gemeinsam mit unseren Pflegeberatern geeignete Schritte.
Pflegelotse und Pflegestützpunkte
Auf der Internetseite www.pflegelotse.de können Sie sich selbständig über Anbieter von Pflegeleistungen und deren
Qualität informieren. Auskünfte und individuelle Beratung erhalten Sie auch in Pflegestützpunkten. Gern informieren
wir Sie zu Stützpunkten in Ihrer Nähe.
Ansprüche gegenüber Dritten
Falls die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall, eine Berufskrankheit oder Dritte verursacht wird, bestehen eventuell
auch Ansprüche bei anderen Leistungsträgern. Wir beraten Sie gern.
Beihilfeansprüche
Beamte oder ähnlich Beschäftigte erhalten Pflegeleistungen zur Hälfte. Die Beihilfestelle ergänzt die Leistungen.
Ansprüche können auch über Ehepartner oder Elternteile abgeleitet werden. Bitte informieren Sie uns und die Beihilfestelle.
Ausland
Auch bei Wohnsitz im Ausland bestehen eventuell Ansprüche auf Pflegeleistungen. Wir beraten Sie gern.
Leistungen für Pflegepersonen - Beiträge zur Rentenversicherung
Die Pflegetätigkeit geht oft zu Lasten eigener Berufstätigkeit. Damit die Alterssicherung dadurch nicht eingeschränkt
wird, zahlt die HEK-Pflegekasse in bestimmten Fällen Beiträge zur Rentenversicherung.
Leistungen für Pflegepersonen - Unfallversicherungsschutz
Verletzt sich die private Pflegeperson während der Pflege, kann die Unfallkasse Leistungen zahlen. Bitte informieren
Sie uns daher umgehend nach einem Unfall.
Leistungen für Pflegepersonen - Schutz bei Arbeitslosigkeit
Endet in Zusammenhang mit der Pflegetätigkeit das Beschäftigungsverhältnis einer Pflegeperson, kann der Arbeitslosenversicherungsschutz durch eine freiwillige Weiterversicherung aufrechterhalten bleiben. Anträge sind direkt bei der
Arbeitsagentur zu stellen.
Pflegekurse
Pflegekurse sind für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende kostenfrei. Unabhängig von Ihrer Kassenzugehörigkeit
übernehmen wir gern die Kosten für praktische Tipps und Handgriffe zur Erleichterung der Pflege.
Weitere Pflegeleistungen
Pflegehilfsmittel, Wohnungsumbau, Wohngemeinschaft, Urlaub oder Pflegezeit der Pflegeperson.
Ihre Fragen beantwortet Ihnen das HEK-Team Direkt gern: 0800 0213213 (kostenlos).
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