Strafrechtliche Fragen zur Prostitution und mögliche Wege zur
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Strafrechtliche Fragen zur Prostitution und mögliche Wege zur
Kriminalität und Kriminalprävention am Beispiel der Stadt Augsburg Das älteste Gewerbe der Welt – Strafrechtliche Fragen zur Prostitution und mögliche Wege zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten 19.04.2016 Autoren: Sabrina Groß, Sabrina Sauter Gliederung 1. 2. 3. 4. 5. 6. Gesellschaftliche Lage vor 2002 Gesellschaftliche Lage ab 2002 Vergleich der Gesetzeslage vor und nach 2002 Gesetzesentwurf für 2016 Meinungsanalyse aus den Interviews Vergleich Amsterdam – Deutschland 19.04.2016 3 4 5 6 8 13 2 Gesellschaftliche Lage vor 2002 • Prostitution als etwas Verruchtes und Verbotenes • Verheimlichung, ohne Bezug zur Öffentlichkeit • Verwerflich und kein rechtlich anerkannter Beruf • Kein Schutz der Frauen durch das Gesetz • Sanktionierung sämtlicher Aktivitäten 19.04.2016 3 Gesellschaftliche Lage ab 2002 • Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes (ProstG) • Aufhebung der Sittenwidrigkeit • Stärkung der Rechtsposition der Frauen • Anerkennung als legitime Erwerbstätigkeit • Tätigkeit als Prostituierte im Bordell nicht mehr strafbar • Keine Sanktionierung der Schaffung günstiger Arbeitsbedingungen • Abschaffung der Pflichtuntersuchung im Gesundheitsamt 19.04.2016 4 Vergleich der Gesetzeslage vor und nach 2002 Vor 2002 Ab 2002 • §180a Förderung der Prostitution • §181a Zuhälterei • §180a Ausbeutung von Prostituierten • §181a Einschränkung des Täterkreises • §232 Neuregelung des Menschenhandel (ab 2005) • Einführung der §§1, 2, 3 ProstG • §180b Menschenhandel a.F 19.04.2016 5 Gesetzesentwurf für 2016 (I) • Seit der Gesetzesänderung 2002: Zwangsprostitution ungewollt Tür und Tor geöffnet • Grundlegende Änderungen durch das Prostitutionsschutzgesetz (ProSchG) • Augsburg an der Spitze im Städtevergleich (ca. 1000 Prostituierte) • In den vergangen 5 Jahren 63 Opfer von Menschenhandel 19.04.2016 6 Gesetzesentwurf für 2016 (II) • Wiedereinführung der Gesundheitsuntersuchung auf freiwilliger Basis • Beratungsstellen für Prostituierte • Erlaubnispflicht für Bordellbetreiber • Meldepflicht für Prostituierte • Notfallknopf in den Zimmern • „Streetworkerinnen“ zur Aufklärung und als Vertrauenspersonen • Änderung der Straftatbestände • Anhebung des Mindestalters auf 21 Jahre 19.04.2016 7 Meinungsanalyse aus den Interviews (I) • Gesundheitsuntersuchung Pro: Besuch im Gesundheitsamt bzw. in Beratungsstellen (mind. einmal jährlich) Contra: freiwillige Basis • Erlaubnispflicht für Bordellbetreiber Pro: ‐ Inangriffnahme des Strohpersonenproblems ‐ Strengere Kontrollen – Aussortieren von schwarzen Schafen ‐ Auflösung von Wohnungsbordellen und Megabordellen (Beispiel: Lechhausen) können nur auf illegale Weise gefüllt werden Contra: lediglich schleppende Lösung des Problems • Beispiel Österreich: • Schwebende Konzession und Punktesystem • Nach 3 Punkten Entzug der Konzession 19.04.2016 8 Meinungsanalyse aus den Interviews (II) • Probleme der Wohnungsprostitution • Duldung der Stadt Augsburg • Keine Kontrolle und kein Schutz für Frauen • Keine Aufdeckung der Zwangsprostitution • In „sauber geführten“ Häusern • haben lediglich Freier Zutritt • kommt Zwangsprostitution vor, jedoch sehr selten (sehr auffällig in normalen Häusern) • wird Zwangsprostitution durch die Genehmigung von „Schmuddelhäusern“ und Wohnungsbordellen unterstützt 19.04.2016 9 Meinungsanalyse aus den Interviews (III) • Meldepflicht für Prostituierte Pro: ‐ Wegfall der Anonymität ‐ Gewährleistung von Schutz Contra: ‐ meist nur kurzer Aufenthalt in derselben Stadt erschwert Registrierung ‐ Meldepflicht nur durch stärkere Kontrollen wirkungsvoll Allgemein strengere Kontrollen der Häuser erforderlich! • Notfallknopf in „anständigen“ Häusern bereits vorhanden 19.04.2016 10 Meinungsanalyse aus den Interviews (IV) • Streetworkerinnen • Pro: – • Contra: ‐ Frauen wollen nur in Ruhe ihrer Arbeit nachgehen ‐ Wollen nicht in die Opferrolle gezwungen werden • Tatsächlicher Anteil der Zwangsprostitution gering • Nicht immer Spaß an der Arbeit („Alltagsprobleme im Job“) • Zwang durch Armutsprostitution: Vorhanden, aber nicht in so hohem Maße 19.04.2016 11 Meinungsanalyse aus den Interviews (V) • Änderung Straftatbestände Pro: ‐ Menschenhändlerrouten tatsächlich vorhanden Contra: ‐ Wie weit soll die Sanktionierung gehen? • Anhebung des Mindestalters auf 21 Jahre Pro: ‐ Naivität und dadurch leichter ausnutzbar ‐ Von Freiern größtenteils eh nicht gefragt Contra: ‐ Entscheidungsfreiheit 19.04.2016 12 Vergleich Amsterdam – Deutschland (I) Amsterdam Deutschland • Bordelle an sich strafbar – die Arbeit innerhalb nicht • Im Bordell nur zur Miete • Lizensierungsverfahren • Notfallknopf • Fenster‐Prostitution • Arbeit als Prostituierte im Bordell strafbar – Bordell an sich nicht • Meistens nur zur Miete (3 Bezahlarten), jedoch keine Unterkunft • Erlaubnispflicht • Notfallknopf 19.04.2016 13 Vergleich Amsterdam – Deutschland (II) Amsterdam Deutschland • 8‐10% unfreiwillig • Hygieneverordnung • Kein Tabuthema • Straßenprostitution verboten • 542 Opfer (Rückgang vorhanden) • Kondomzwang • Immer noch Tabu (Bsp. Bezeichnung) • Straßenprostitution in Augsburg seit Januar 2013 verboten 19.04.2016 14 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT 19.04.2016 15