Pony Pferde Stuten Reiten - beim Bayerischen Zuchtverband für
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Pony Pferde Stuten Reiten - beim Bayerischen Zuchtverband für
Fassung vom 12.03.2012 Änderungen vorbehalten Richtlinie für die Durchführung der Eigenleistungsprüfungen im Feld für Stuten und Wallache - Zuchtrichtung Reiten (Kleines Deutsches Reitpferd, Lewitzer, Welsh B, C, D, Knabstrupper, Palomino, Pinto, Kleines Deutsches Pony, Connemara, Deutsches Reitpony, New Forest, Leonharder, Bardigiono, Dartmoor, Dales) Auch für Hengste , Stuten und Wallache der Rassen Achal Tekkiner, Orlow- Traber 1. Gesetzliche Grundlagen in der jeweils gültigen Fassung 1.1. Nach § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertfeststellung bei Pferden vom 02.Februar 2001 (BGBl. I S. 189), zuletzt geändert durch Artikel 408 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) und in Verbindung mit den Anlagen hierzu sind die Zuchtwertteile Reiten und Fahren bzw. Zugleistung in einer Leistungsprüfung zu prüfen. 1.2. Nach Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Tierzuchtgesetzes (BayTierZG) vom 10.08.1990, zuletzt geändert durch das durch das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Tierzuchtgesetzes vom 20.12.2007 (GVBl S. 976), legt das Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Behörden und Stellen fest, welche die Leistungsprüfungen, ihre Sammlung, Auswertung und Veröffentlichung vorzunehmen haben. 1.3. In der Verordnung über den Vollzug des Tierzuchtrechts (BayTierZV) vom 12.02.2008 (GVBl S. 46), zuletzt geändert durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Bayerischen Tierzuchtverordnung von 2012 sind der Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. und der Bayerische Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V. zuständig für die Durchführung von Eigenleistungsprüfungen im Feld sowie die Sammlung, Aufbereitung und Veröffentlichung der Leistungsprüfungsergebnisse. 1.4. Grundlegende Verfahrensvorschriften sind in Nr. 4.2 der Bayerischen Tierzuchtrichtlinien (TierzR) vom 09.10.2008 (AllMBl / Nr. 13 2008, S. 690ff) enthalten. 2. Prüfungskommission Die Prüfungskommission wird vom BZVKS berufen. Die Prüfung wird von mindestens zwei Sachverständigen und mindestens einem Testreiter abgenommen. Zusätzlich können hinzugezogen werden: - der Zuchtleiter der betreffenden Rasse - ein Fachtierarzt für Pferde 3. Prüfungen, Prüfungsort und Termin Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reitsports durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes. Der Prüfungsort und Termin wird durch den BZVKS festgelegt. Die Prüfung wird als mindestens eintägiger Veranlagungstest durchgeführt. Die Prüfung hat keinen Wettbewerbscharakter. 4. Zulassungsbedingungen Teilnahmeberechtigt sind dreijährige und ältere Pferde. Die Pferde müssen den Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung entsprechen und sollen sachgerecht geritten sein. 5. Beurteilung Notensystem: 10 = ausgezeichnet 9 = sehr gut 8 = gut 7 = ziemlich gut 4 = mangelhaft 3 = ziemlich schlecht 2 = schlecht 1 = sehr schlecht 1/4 Fassung vom 12.03.2012 Änderungen vorbehalten 6 = befriedigend 5 = ausreichend (genügend) 0 = nicht ausgeführt Maßgebend für die Beurteilung der Stuten ist die Eignung als Zuchtstute im Hinblick auf die Verbesserung der Reiteigenschaften der Rasse. 6. Prüfungsanforderungen 6.1 Der Leistungstest wird von mindestens zwei Sachverständigen im gemeinsamen Richtverfahren und einem Testreiter abgenommen. Es werden ganze und halbe Noten vergeben. Jeder Sachverständige und der Testreiter vergeben eine eigene Note. Die Note für das jeweilige Prüfungsmerkmal errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten der Sachverständigen bzw. des Testreiters. 6.2 Die Bewertung der Pferde erfolgt in folgenden Einzelprüfungen: 6.2.1 Rittigkeitsaufgabe (Anlage 1) Zur Überprüfung der Grundgangarten und der Rittigkeit unter dem Reiter 6.2.2 Fremdreitertest Zur Überprüfung der Rittigkeit unter dem Fremdreiter 6.2.3 Freispringen Zur Überprüfung der Springanlage 7. Gewichtung der Prüfungsmerkmale und Ergebnisberechnung Bei der Ermittlung des Endergebnisses (gewichtete Endnote) jedes einzelnen Pferdes werden die beurteilten Merkmale nach folgendem Schema gewichtet. Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt das Endergebnis (gewichtete Endnote mit zwei Dezimalstellen). Merkmale Grundgangarten • Galopp • Schritt • Trab Rittigkeit • Sachverständige • Testreiter Springanlage Insgesamt Sachverständige Testreiter - Gesamt 30 10 10 10 40 20 30 80 20 20 30 100 Das Alter der Pferde wird dem Richter mitgeteilt und in angemessener Form berücksichtigt. 8. Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses Nach Beendigung des Leistungstests erfolgt eine öffentliche mündliche Bekanntgabe der Prüfungsendnote. Dieses Ergebnis gilt als vorläufig und wird zur Kontrolle nachgerechnet. Das verbindliche, offizielle Endergebnis ist ausschließlich das vom BZVKS erstellte Prüfungszeugnis für jedes Pferd. Der Besitzer jedes Pferdes erhält ein Zeugnis über das erzielte Gesamtergebnis, aus dem die Bewertungen in den einzelnen Prüfungsteilen, die Durchschnittsleistungen der geprüften Gruppe in allen Prüfungsteilen und die der Endnote ersichtlich ist. Die Züchtervereinigung, in deren Zuchtbuch das Pferd eingetragen ist, erhält auf Anforderung je eine Durchschrift des Zeugnisses. Die FN Abt. Zucht erhält eine Zusammenstellung der Prüfungsergebnisse für alle geprüften Pferde zur Veröffentlichung in den zuständigen Mitteilungsblättern oder Jahrbüchern. Das Ergebnis ist im Zuchtbuch mindestens mit dem Gesamtergebnis, Durchschnittsleistung (Mittelwert) der geprüften Gruppe und Anzahl der Pferde in der Prüfungsgruppe zu vermerken. Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen werden durch den BZVKS veröffentlicht. 9. Wiederholung der Prüfung Die Prüfung kann einmal wiederholt werden. Es gilt das bessere Ergebnis beider Prüfungen. Tritt ein Pferd am Prüfungstag zu einem Prüfungsteil an, so gilt die Prüfung als absolviert. 2/4 Fassung vom 12.03.2012 Änderungen vorbehalten Scheidet das Pferd auf Grund einer Entscheidung der Sachverständigen vorzeitig aus der Prüfung aus, gilt diese als nicht absolviert. 10. Kosten der Prüfung 10.1 Die Berechnung und die Rechnungslegung erfolgt durch den BZVKS auf der Grundlage der Gebührenordnung. 10.2 Tritt ein genanntes Pferd nicht an, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro an. Diese 30 Euro werden bei Ablegen der Leistungsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt des gleichen Pferdes angerechnet ( gegen Vorlage des Beleges ! ) 10.3 Die Kosten der Prüfung sind von den Pferdebesitzern zu tragen, mehrere Besitzer haften als Gesamtschuldner. München, 17.04.2013 Ulrike Lehner BZVKS 3/4 Fassung vom 12.03.2012 Änderungen vorbehalten Anlage 1 Standort der Richter bei B innerhalb des Vierecks zwischen B und X. Mindestens 20 m x 40 m, ggf. auch sonstige Maße, mindestens jedoch 800 m2 bei einer Mindestbreite von 20 m, bei Hallen-LP mindestens 20 x 40 m, maximale Länge 60 m. Einreiten im Schritt am langen Zügel, linke Hand, Zügel aufnehmen. (linke Hand) (Zwischen E und K) Linke Hand und Zügel aufnehmen (Zwischen F-M) An der Langen Seite im Arbeitstempo antraben, leichttraben (1 mal herum). (F-M) und (H-K) Die nächsten zwei langen Seiten die Tritte verlängern. (A) Auf dem Zirkel geritten, und zur geschlossenen Seite hin aussitzen und angaloppieren. (A) Ganze Bahn. (F-M) Eine lange Seite Arbeitsgalopp. (H-K) Eine lange Seite Galoppsprünge verlängern. (F-X-H) Durch die ganze Bahn wechseln und auf der Wechsellinie durchparieren zum Arbeitstrab, leichttraben. (rechte Hand) (C) Auf dem Zirkel geritten und zur geschlossenen Seite hin aussitzen und angaloppieren. (C) Ganze Bahn. (M-F) Eine lange Seite Arbeitsgalopp. (K-H) Eine lange Seite Galoppsprünge verlängern. (C) An der kurzen Seite durchparieren zum Arbeitstrab, leichttraben. (B-E-B) Auf dem Mittelzirkel geritten und Zügel aus der Hand kauen lassen (B-E) Zügel wieder aufnehmen. (E-H) Ganze Bahn. (C) An der kurzen Seite aussitzen und durchparieren zum Schritt, Mittelschritt am langen Zügel. (B) Rechts um. (E) Rechts um. (C-A) Durch die Länge der Bahn wechseln. (linke Hand) (A) Im Mittelschritt die Bahn verlassen 4/4