Die Bilanz der Europäischen Integration 1999/2000
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Die Bilanz der Europäischen Integration 1999/2000
Die Bilanz der Europäischen Integration 1999/2000 WERNER WEIDENFELD Zu Beginn des neuen Jahrtausends wird Europa von großen Projekten profiliert: Reform der Entscheidungsprozesse, Neugewichtung des Kompetenzgefüges, Vollendung der Währungsunion, Entwicklung einer gemeinsamen außenpolitischen Identität, Aufbau einer eigenen sicherheitspolitischen Kapazität, Erweiterung um die erste Gruppe von mittel- und osteuropäischen Staaten. Dies alles zusammen könnte sich dazu anbieten, eine neue Ära des Integrationsprozesses zu beginnen. Dazu ist die Ablösung der bisherigen Entwicklung eines institutionellen Wildwuchses durch eine kalkulierte politische Strategie erforderlich, auf der dann ein politisches System aufbauen kann, das die Ansprüche einer parlamentarischen Demokratie erfüllt und staatsähnliche Handlungsfähigkeiten beweist. In dieser Transformation liegt die große europäische Kernaufgabe für den Anfang des 21. Jahrhunderts. Europa an der Schwelle der Neuordnung des Kontinents Vor diesem Hintergrund war es geradezu überfällig, dass die Grundsatzdebatte über Zustand und Zukunft der Europäischen Integration begann.1 Die Finalität des Prozesses rückt ins Blickfeld. Die anstehenden Grundsatzentscheidungen verlangen nach Orientierung. Sie bedürfen der Bezugsrahmen, um Prioritäten ableiten zu können. So ist mehr von Gravitationszentren, von Kerneuropa und von Avantgarde, von der Zweiteilung der Verträge,2 von der Grundrechte-Charta,3 ja von einem europäischen „Verfassungsprozess"4 die Rede. Dies alles signalisiert eine neue Suche nach Leitbildern und Orientierungshilfen. In den zurückliegenden zehn Jahren hat die Europäische Integration eine substanzielle weitere Verdichtung erreicht: Die gemeinsame Währung wurde eingeführt, die Öffnung nach Osten hat begonnen, und der Vertrag von Amsterdam vertiefte die politische Integration - wenn auch mit verhaltenen Schritten. Im Blick auf die kommende Dekade wird dieses große Europa mit wachsender Ausdehnung zugleich ambivalenter; es rückt näher zusammen und wird damit konfliktträchtiger. Europa steckt im Zwiespalt seiner Erinnerungen und Möglichkeiten, zwischen einer für viele überraschenden Aktualität historischer Konflikte und Konstellationen und der Vorschau auf die Chancen seiner künftigen Ordnung. An der Schwelle zur Neuordnung Europas kehrt die Geschichte des Kontinents zurück. Nie in der Zeit seit den fünfziger Jahren war das Maß supranationaler Integration größer als heute, und doch war die Idee Europa, die Vorstellung von der gemeinsamen ZuJahrbuch der Europäischen Integration 1999/2000 13 DIE BILANZ kunft zu keiner Zeit diffuser als am Ende dieses Jahrhunderts. Vergangenheit wird gegenwärtig in den alten neuen Gleichgewichtskalkülen, die gemeinsames Handeln zwischen den drei großen Staaten im Westen erschweren, die sogar den deutschfranzösischen Motor der alten Integration belasten. Sie kehrt auch wieder in dem scheinbaren Gegensatz zwischen großen und kleinen Staaten und dem ihm inhärenten Misstrauen, das jedes politische Führungssignal zur hegemonialen Geste umwertet. Eine nationale Reserve gegenüber der Integration summiert sich im Trend zur Renationalisierung und Entsolidarisierung, die alle europäischen Strukturen in den letzten Jahren aufweisen. Real betrachtet, ist Europa in seiner heutigen Gestalt jedoch eher ein Raum historisch beispielloser Möglichkeiten. Keine der Friedenskonstellationen in der Geschichte des Kontinents war so stabil wie die Europäische Union - keine hat friedlichen Interessenausgleich und Wettbewerb so produktiv verbunden wie die Integration. Zwei Projekte stehen symbolhaft für die künftigen Möglichkeiten der Integration und den Zusammenhalt seiner Mitglieder: die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion und die Vollendung den territorialen Einheit Europas. Beide präzisieren die früher vage Vorstellung von der Finalität des Integrationsprozesses. Europas politische Einheit wird nicht aus der Macht und aus der Abwehr äußerer Gefahren entstehen, sondern aus dem Markt und der Behauptung des europäischen Wirtschafts- und Gesellschaftsmodells in einer globalisierten Weltwirtschaft. Europas territoriale Reichweite entscheidet sich nicht imperial, sondern wird Ergebnis einer freiwilligen normativen Übereinstimmung sein - sie umfasst diejenigen europäischen Demokratien, die bereit und in der Lage sind, sich einem offenen gemeinsamen Markt anzuschließen, gemeinsame Werte, Normen und Standards zu teilen und ohne nationale Vorbehalte im politischen System des europäischen Staatenverbunds mitzuwirken. Die kommenden zehn Jahre setzen den Schlussstein in das Gewölbe der Integration; was bisher als ferne Zukunft und abstraktes Zielbild der Gemeinschaftsbildung vage beschrieben blieb, wird übermorgen zur politischen Entscheidung anstehen. Drei Grundfragen werden in diesem Prozess zu klären sein: (1) Wie weit reicht die innere Konsistenz politischer Einheit, und was ist zu deren Erhalt und Verdichtung notwendig; welches Maß braucht der Solidarrahmen Europas? (2) Wie organisieren die Europäer ihre neuen Nachbarschaften, wo liegen deren Risiken, und was sind die angemessenen Handlungsoptionen? (3) Welche weltpolitische Rolle und Verankerung soll das künftige Europa anstreben, wie können außenpolitische Handlungsfähigkeit gewonnen und strategische Partnerschaften geknüpft werden? Die Geschichte gönnt Europa keine Ruhepause. Noch sind die historischen Umbrüche der letzten Jahre nicht verarbeitet, neue Weichenstellungen stehen zur Entscheidung. Das Gesicht Europas hat sich tiefgreifend verändert. Die Reform der Institutionen im Rahmen der Regierungskonferenz Das große Europa der 28 oder mehr Mitgliedstaaten ist beschlossen und wird Wirklichkeit werden. Die Europäische Union braucht ein solides Regierungssystem, um die damit verbundenen Herausforderungen bestehen zu können. Daher muss sie die 14 Jahrbuch der Europäischen Integration 1999/2000 Die Bilanz der Europäischen Integration 1999/2000 Frage nach ihrer Gestalt und ihren Ambitionen beantworten, wenn sie auch künftig eine zielgerichtete Politik betreiben will. Entscheidend ist, dass Europa heute und nach seiner Erweiterung die grundlegenden Funktionen erfüllen kann, die seinen Fortbestand sichern und seine Handlungsfähigkeit erhalten. Bisher deutet alles darauf hin, dass die Mitgliedstaaten die Chance der Regierungskonferenz zu grundlegenden Reformen nicht adäquat nützen werden. Denn durch die Beschränkung der Reformen auf eine neue Stimmengewichtung im Rat, die „mögliche" Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen sowie die Veränderung von Anzahl und Auswahl der Kommissare, werden nur einige der bestehenden Herausforderungen angenommen.5 Einer Ausweitung der Themen auf andere drängende Bereiche wie die Beteiligung des Parlaments oder Anpassung bei den Regeln der „verstärkten Zusammenarbeit" steht die Mehrzahl der Mitgliedstaaten skeptisch gegenüber. Mit Blick auf die Erweiterung wäre ein solches Ergebnis auf jeden Fall bedenklich. Entweder die Erweiterung müsste verschoben werden, oder man riskiert die politische Handlungsfähigkeit, das Vertrauen der Bürger wie auch das der Märkte zu verlieren. Die Alternative zu minimalen Korrekturen im politischen Gefüge ist eine grundlegende Veränderung der EU-Strukturen. Die Bertelsmann Europa-Kommission, eine Gruppe führender deutscher Europa-Experten, hat sich daher zum Ziel gesetzt, die Eckpunkte einer Neuordnung des politischen Systems für eine Europäische Union mit 28 oder mehr Mitgliedstaaten aufzuzeigen:6 - Mit Blick auf ihre Handlungsfähigkeit als Exekutive einer Europäischen Union mit 28 Mitgliedstaaten soll die Kommission zur europäischen Regierung weiter entwickelt werden. Erste Schritte auf dem Weg dorthin wären, dass - selbst wenn jeder Mitgliedstaat weiterhin einen Kommissar entsendet oder eine feste Obergrenze der Anzahl der Kommissare in Verbindung mit einem Rotationssystem beschlossen wird - dem Kommissionspräsidenten die alleinige Verantwortung zur Verteilung der Aufgaben unter den Kommissionsmitgliedern zugestanden sowie bei der Ernennung als auch bei der Entlassung einzelner Kommissare weiter führende Rechte zugebilligt werden. - Im Zuge der Erweiterung von der EG-9 auf die EU-15 sind hauptsächlich kleine und mittlere Staaten beigetreten, wodurch das relative Gewicht der großen Mitgliedstaaten abgenommen hat. Diese Tendenz wird durch die anstehende Erweiterung erneut verstärkt, weswegen eine neue Stimmgewichtung im Rat angestrebt werden muss. Unabhängig von der Art und Höhe der neuen Gewichtung der Stimmen im Rat ist eine Absenkung der Hürde qualifizierter Mehrheitsentscheidungen notwendig, um auch in einer erweiterten Union das Erreichen von Gestaltungsmehrheiten zu erleichtern. - Der Europäische Rat soll sich wieder mehr auf die Vorgabe der allgemeinen Leitlinien beschränken und die Tagespolitik dem Rat überlassen. Wenn ohne Weisung und Entscheidung auf den Gipfeltreffen des Europäischen Rates keine Fortschritte mehr erzielt werden können, dann büßen die eigentlichen Gemeinschaftsinstitutionen ihre Funktion und Kompetenz ein. Die Fähigkeit zur Wahrnehmung von Führungsaufgaben im Rat soll durch eine Wahlpräsidentschaft und eine Verlängerung der Amtsdauer gestärkt werden. Jahrbuch der Europäischen Integration 1999/2000 15 DIE BILANZ - Durch die Festlegung des Mitentscheidungsverfahrens als Regelverfahren für alle legislativen Akte, die Gewährung eines - zumindest eingeschränkten Initiativrechts, die künftige Wahl des Kommissionspräsidenten durch das Europäische Parlament und durch die Fixierung einer stärker proportionalen Sitzverteilung nach einer „erweiterungsfähigen" Formel soll die Parlamentarisierung des politischen Systems voran getrieben, die Repräsentation der Bürger verbessert und die Europawahlen aufgewertet werden. - Die Amsterdamer Flexibilisierungsformel bietet keinen ausreichenden Spielraum für eine Kanalisierung des zunehmenden Wildwuchses der Europäischen Integration. Damit eine effektive und vertragskonforme Differenzierung innerhalb der Verträge auch in einer erweiterten Europäischen Union möglich wird, muss eine „Entfesselung" der verstärkten Zusammenarbeit erfolgen, wenn die Kohärenz der Gemeinschaft und damit ihre bisherige Identität nicht gefährdet werden soll. Es gilt die Vetomöglichkeit für den Einstieg in ein Flexibilisierungsprojekt bei entgegenstehenden Interessen einzelner Mitgliedstaaten abzuschaffen, den Einstieg in die Flexibilität unabhängig von der jeweiligen Anzahl der willigen und fähigen Mitgliedstaaten zu erlauben, eine Zusammenarbeit über die vertraglichen Befugnisse hinaus zuzulassen, die Klauseln für die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu öffnen. Um den gemeinsamen acquis durch eine entfesselte Flexibilisierung nicht zu gefährden, muss die Prüfung der Gemeinschaftsverträglichkeit bei der Europäischen Kommission verbleiben. - Die Regierungskonferenz kann und soll keine Verfassung entwerfen. Auf dem Gipfel von Nizza soll aber der Auftrag zur Prüfung einer möglichen Zusammenführung der vorhandenen Vertragsgrundlagen vergeben werden, deren zentrale Bestimmungen in einem übersichtlichen und verständlichen Grundvertrag zusammengefasst werden können. Wichtige Aspekte einer Reorganisation der Verträge sind die Auflösung der Drei-Säulen-Struktur, die Verleihung der Rechtspersönlichkeit für die Union, die Einbindung der Grundrechte-Charta in einen Grundvertrag und die Schaffung einer klaren Kompetenzzuordnung und -abgrenzung. Mit dieser Aufgabe kann ein Gremium betraut werden, dass in seiner Zusammensetzung an den Grundrechtskonvent angelehnt wird. Die Regierungskonferenz ist nur eine Etappe eines längeren Prozesses, der Europa regierungsfähig machen soll. Angesichts der erheblichen Anforderungen, die von innen und von außen an die Union herangetragen werden, können die Europäer es sich dabei aber nicht leisten, lediglich technische Details oder Teillösungen zu verhandeln - die Regierungskonferenz muss daher deutlich sichtbare Schritte hin zu einem funktionsfähigen und durchschaubaren Regierungssystem vollziehen. Die Europäer haben es in der Hand, ob ihr Gemeinwesen stagniert oder ob es zukunftsfähig gestaltet wird. Kleinherzigkeit aus taktischem Kalkül ist dabei keine angemessene Strategie. Unterhändler, deren Blickwinkel nicht über den Rand der Regierungskonferenz hinaus reicht, verlieren den Maßstab ihres Handelns. Die Europäische Integration in den Kategorien der Aufgaben und der Möglichkeiten einer großen Europäischen Union zu denken, darin liegt die Herausforderung der Politik. 16 Jahrbuch der Europäischen Integration 1999/2000 Die Bilanz der Europäischen Integration 1999/2000 Die Beschlüsse zur europäischen Sicherheitspolitik Kontinuierlich gewinnen die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und mit ihr die Gemeinsame Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GESVP) an Gestalt. In bemerkenswertem Tempo wurden während der deutschen, finnischen und portugiesischen EU-Präsidentschaften konzeptionelle Überlegungen entwickelt. Für die französische Präsidentschaft besteht nun die Aufgabe, diese Dynamik fortzuführen und bis zum Europäischen Rat von Nizza im Dezember 2000 die Weichen so zu stellen, dass die Europäische Union als internationaler Sicherheitsakteur an Glaubwürdigkeit gewinnt. Des Weiteren lassen bilaterale Initiativen der Mitgliedstaaten erkennen, dass die Bereitschaft vorhanden ist, die Lehren aus den mangelnden sicherheitspolitischen Fähigkeiten der Europäischen Union zu ziehen. Deutschland und Frankreich unterstrichen ihre Absicht enger zusammenzuarbeiten und die Europäische Union in ihrer Reaktions- und Handlungsfähigkeit gegenüber externen Krisen zu stützen. Ebenso verdeutlichten das britisch-italienische Treffen zu den verteidigungspolitischen Fähigkeiten Europas und die britischschwedische Initiative eine umfassende sicherheitspolitische Sichtweise, die nichtmilitärische und militärische Aspekte in ihrer gegenseitigen Ergänzung erkennt. Der Europäische Rat von Köln führte in der Integrationsentwicklung zu einem entscheidenden Durchbruch, indem sich die Europäische Union verpflichtet, wirksamere europäische militärische Fähigkeiten aufzubauen. Gleichzeitig wirkte die entsprechende Erklärung zur Stärkung der Gemeinsamen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik als Initialzündung für weitere Entwicklungsschritte.7 Mit den Beschlüssen des Europäischen Rats von Helsinki begannen sich die Konturen der GESVP deutlicher abzuzeichnen.8 Spätestens bis zum Jahr 2003 sollen durch freiwillige Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten innerhalb von 60 Tagen Streitkräfte im Umfang von 50.000 bis 60.000 Personen verlegt werden können, um dadurch Petersberg-Aufgaben in ihrer gesamten Bandbreite gerecht werden zu können. Die Durchführung militärischer Operationen der Europäischen Union impliziert jedoch nicht die Schaffung einer europäischen Armee. Neue politische und militärische Gremien und Strukturen sollen die Union in die Lage versetzen, unter Wahrung des einheitlichen institutionellen Rahmens die notwendige politische und strategische Leitung diese Operationen durchzuführen. Drei neuen institutionellen Akteuren kommen nunmehr zentrale Funktionen zu: Der Ausschuss für politische und Sicherheitsfragen (APS) befasst sich mit allen Aspekten der GASP, einschließlich der GESVP. Im Falle einer militärischen Krisenbewältigungsoperation wird der APS unter Aufsicht des Rates die politische Kontrolle und die strategische Leitung der Operation wahrnehmen. Der Militärausschuss berät den APS und kann diesem gegenüber Empfehlungen abgeben sowie militärische Leitvorgaben für den Militärstab festlegen. Letzterer stellt militärisches Fachwissen und militärische Unterstützung bereit und befasst sich mit der strategischen Planung im Hinblick auf die Ausführung der Petersberg-Auf gaben. Unter portugiesischer Präsidentschaft wurden die Vorgaben von Helsinki bereits zum Teil umgesetzt und weiter präzisiert. Für die französische Präsidentschaft ergeben sich dadurch konkrete Aufgaben, die diese zu prüfen hat und zu denen zähJahrbuch der Europäischen Integration 1999/2000 17 DIE BILANZ len:9 Präzisierung des Planziels und der kollektiven Fähigkeitsziele; Schaffung der ständigen politischen und militärischen Strukturen; Einbeziehung der entsprechenden WEU-Funktionen im Bereich der Petersberg-Aufgaben in die EU; Umsetzung spezifischer Konsultationsmechanismen gegenüber Drittstaaten und der NATO; und schließlich im Bereich der nicht-militärischen Aspekte, das EU-Potenzial zu entwickeln und einzusetzen. Grundsätzlich ist der Blick jedoch über den Europäischen Rat von Nizza hinaus zu richten:10 - Daraus ergeben sich Forderungen für die GESVP, die das institutionelle Gefüge wie auch die militärischen Fähigkeiten betreffen. Es wird entscheidend sein, wie sich die Verbindung EU-NATO entwickelt, denn die Funktion der WEU neigt sich ihrem Ende zu. Nicht gerüttelt wird an der NATO als Fundament der kollektiven Verteidigung ihrer Mitglieder. Trotz aller Überlegungen hinsichtlich der Autonomie europäischen Handelns wird die NATO weiterhin eine wichtige Funktion bei der Krisenbewältigung beibehalten. - Im institutionellen Zusammenwirken nehmen der APS und der Militärausschuss wichtige Verbindungsfunktionen zwischen den beteiligten Akteuren ein. Mit Blick auf den APS ist zu prüfen, ob ihm Entscheidungsfunktionen übertragen werden sollen. Darüber hinaus erscheint die Einrichtung eines Rates der Verteidigungsminister sinnvoll. Wenn die Kohärenz der nicht-militärischen und militärischen Maßnahmen gewährleistet sein soll, dann ist die Europäische Kommission - besonders die für Außenbeziehungen zuständige Generaldirektion - noch weiter in die GASP einzubinden. - Der Kompetenzrahmen des Hohen Vertreters für die GASP sollte schrittweise ausgeweitet werden. Von den Mitgliedstaaten autorisiert, sollte er über seine bislang eher passive Funktion in eine aktive Rolle gelangen, einschließlich entsprechender Entscheidungsbefugnisse. Im Zusammenwirken des Hohen Vertreters mit dem Kommissar für Außenbeziehungen liegt ein wichtiger Schlüssel für den Erfolg europäischer Außenpolitik." - Die Regelung der Teilnahme von NATO-Staaten, die nicht gleichzeitig EU-Mitglieder sind, an EU-geführten Einsätzen, sowie die Beteiligung weiterer Drittstaaten, erweist sich als Herausforderung und die portugiesische Präsidentschaft hat hierzu bereits Vorschläge gemacht. Wichtig ist, dass sich die Europäische Union in nichtdiskriminierender Weise offen gegenüber denjenigen Staaten zeigt, die zur Mitwirkung bereit sind. Wenn sich die Union diesen Staaten jedoch verschließt, kann europäische Außenpolitik nur eingeschränkt gestärkt werden. Die Partner der Union benötigen nicht nur rhetorische Signale, sondern müssen klar beschriebene Partizipationsmöglichkeiten vorfinden. Ein offener Ansatz hat auch Russland, die Ukraine und andere europäische Staaten, die in den politischen Dialog mit der Union eingebunden sind, zu berücksichtigen. - Auch innerhalb der EU muss es jedem Staat offen stehen an der GASP/GESVP in vollem Umfang und unter Berücksichtigung der jeweils spezifischen Fähigkeiten teilzunehmen. In diesem Zusammenhang wird das Prinzip der „verstärkten Zusammenarbeit" relevant und wie sich bei den Verhandlungen zur Regierungskonferenz zeigt, schafft dieses Thema Reibungspunkte. 18 Jahrbuch der Europäischen Integration 1999/2000 Die Bilanz der Europäischen Integration 1999/2000 Wenn Europa nicht nur ökonomisch, sondern auch sicherheitspolitisch einheitlicher handelt, ergeben sich hieraus nachhaltige Auswirkungen für die internationale Politik. Nicht nur das transatlantische Beziehungsgeflecht wird davon betroffen - vielmehr stellt sich die Aufgabe, Europas Rolle in der Welt neu zu definieren. Der nun eingeschlagene Weg, der Aufbau neuer und den Herausforderungen angemessener institutioneller Strukturen und Verfahren, in Verbindung mit dem Aufbau gemeinsamer europäischer militärischer Fähigkeiten, wird die Europäische Union in ihrer Identität stärken. Die Sanktionen gegen Österreich Ein Vorgang, der in der Geschichte der Europäischen Integration bisher einmalig ist, signalisiert eine weitreichende Veränderung in dem Verhältnis der Mitgliedstaaten zur Europäischen Union. Am 31. Januar 2000 haben die 14 Mitgliedstaaten gegenüber Österreich Sanktionen formuliert.12 Anlass war das Eintreten der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) unter dem Vorsitz von Jörg Haider in die neue österreichische Regierung unter Bundeskanzler Schüssel. Die portugiesische Regierung, die zu diesem Zeitpunkt die Ratsprädidentschaft innehatte, teilte der österreichischen Regierung mit, dass die Regierungen der 14 Mitgliedstaaten weder bilaterale Kontakte auf politischer Ebene mit österreichischen Regierungsmitgliedern betreiben, noch österreichische Kandidaten für internationale Organisationen unterstützen und die österreichischen Botschafter in den Hauptstädten der EU-Mitgliedstaaten nur auf technischer Ebene empfangen. Die öffentliche Kontroverse um diese Entscheidung hat meist den sachlichen Kern nur unzureichend wahrgenommen - nicht zuletzt, da die Regierungen eine detaillierte Begründung ihres Schrittes unterließen: Es handelt sich nicht um Sanktionen der Europäischen Union, sondern um Entscheidungen der vierzehn Staaten." Grundsätzlich hält zwar seit dem Vertrag von Amsterdam die Europäische Union Sanktionsinstrumente (Art. 6 und 7 EUV) gegen Mitgliedstaaten in der Hand. Allerdings wurde - aus gutem Grund - die Nutzung dieses Instruments erst gar nicht in Erwägung gezogen: Es ist evident, dass die in Art. 7 EUV vorausgesetzte Lage für Österreich nicht gegeben ist. Dennoch wollten die 14 Regierungen die Regierungsbildung in Österreich nicht ohne handfeste Antwort lassen.14 Österreich reagierte darauf empört und bezeichnete dies als schwerwiegenden Verstoß gegen seine Souveränität. Damit ist der eigentliche Kern des Themas benannt: Ganz offensichtlich vollzieht sich ein Wandel im Verständnis der staatlich-territorialen Souveränität.15 Die 14 Staaten haben die Frage der Regierungsbeteiligung der Partei Jörg Haiders offenbar nicht mehr ausschließlich als Akt innenpolitischer Souveränität Österreichs angesehen. Angesichts des großen Souveränitätstransfers von den Mitgliedstaaten auf die europäische Ebene ist ein mehrgeschichtetes Souveränitätssystem entstanden. Das jahrhundertelang gepflegte Grundprinzip territorialer Souveränität wird daher von einem Souveränitätsverbund ergänzt oder gar abgelöst. In diesem Kontext wird auch die europäische Ebene zum Träger einer europäischen Teil-Souveränität. Die europäische Schicksalsgemeinschaft bzw. der europäische Jahrbuch der Europäischen Integration 1999/2000 19 DIE BILANZ Solidarverbund ergänzt daher das traditionelle einzelstaatliche Souveränitätsdenken durch den europäischen Anspruch. Jenseits der öffentlichen Aufregung über die Angemessenheit und die Vernünftigkeit der Sanktionen wird hier erstmals ein Umdenken in Sachen Souveränität manifest, das weitreichende Auswirkungen haben wird. Die Erweiterungspolitik Der Beginn einer neuen Epoche ist nicht immer mit einer spektakulären Zäsur verbunden. Oftmals kommt das Neue auf leisen Sohlen daher, ohne Festakt und Feuerwerk. Dieser weitgehend geräuschlose Charakter kennzeichnet auch den Abschied vom alten Europa, den wir gegenwärtig vollziehen: Mit den Erweiterungsbeschlüssen des Gipfels von Helsinki16 wird erstmals nicht mehr nach einem europäischen Selbstverständnis als Kitt für die große Europäische Union gefragt. Damit betritt der Integrationsvorgang neues Terrain. Er verändert seinen Charakter - von den einen begrüßt, und den anderen kritisiert.17 Bemerkenswert erscheint dabei, dass ein politisches System seine Identität ohne eine begleitende politisch-kulturelle Selbstverständigung seiner Bürger, nicht einmal seiner Eliten, wechselt. Die Entscheidung, die Union von heute 15 Mitgliedern auf 28 Mitgliedschaft zu erweitern - dies alles fand ohne eine orientierte Strategiedebatte statt. Der Abschied vom Versuch, europäische Identität zu vertiefen und damit eine kulturelle Grundlage für politische Handlungsfähigkeit zu schaffen, wird sich historisch als die eigentliche Achillesferse Europas erweisen. Politische Systeme, die handlungsfähig und stabil bleiben wollen, benötigen einen strategischen Grundkonsens über Zweck, Richtung und Ausgestaltung. Im Umfeld der Beschlüsse von Helsinki unterblieb dazu aber jeder Versuch. Eher beiläufig wurde vollzogen, was Europa mittelfristig ein neues Gesicht geben wird: Manch ein Gipfelteilnehmer wollte wohl der belastenden Heuchelei im Umgang mit der Türkei ein Ende setzen. Jahrzehntelang drückte sich das integrierte Europa um klare Positionen. Irgendwie schien die Türkei nicht ins europäische Konzept zu passen - nicht christlich, nur mit Einschränkungen demokratisch, nicht ohne schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und zudem eine Bedrohung für den heimischen Arbeitsmarkt. Mit Recht fühlte die Türkei ihre Würde durch die unaufrichtige Behandlung durch die Europäer verletzt. Nun zur Jahrtausendwende schien alles anders, ohne dass sich in der politisch-kulturellen Substanz etwas geändert hatte. Der jahrelange Druck der Amerikaner, das NATO-Mitglied auch europapolitisch zu integrieren, zeigte Wirkung. Die Notwendigkeit, den Balkan stabilitätspolitisch einzurahmen, erschien evident. Aber mit dem Ergebnis einer strategischen Reflexion über die Zukunft Europas hat dies alles nichts zu tun. Die Ratio des Kontinents blieb verborgen - als sei sie nicht berührt. Damit wird die Erweiterungsentscheidung zu einem erneuten historischen Beleg für den konzeptionellen Verfall des europapolitischen Denkens, den man über viele Jahre beobachten konnte. In den Gründerjahren der Europäischen Einigung schien die Lage strategisch transparent: Die Integration war im Grunde die große Antwort auf die Kriegserfahrung: Frieden, Wiederaufbau, Anit-Nationalismus, gemeinsame Macht, wirtschaft20 Jahrbuch der Europäischen Integration 1999/2000 Die Bilanz der Europäischen Integration 1999/2000 liehe Wohlfahrt - dies alles verband sich mit dem epochalen Konzept, die Kriegsgegner von Gestern in einer neuen Gemeinschaft der Demokratien zu verbinden. Föderalismus und Funktionalismus gingen eine fruchtbare Ehe ein. Die Rede Walter Hallsteins vom „unvollendeten Bundesstaat"18 geriet zur Ikone der strategischen Orientierung. Als das Programm der Römischen Verträge Ende der sechziger Jahre weitgehend realisiert war, brach eine erste Phase konzeptioneller Ratlosigkeit aus. Die Staats- und Regierungschefs beschränkten sich als Antwort zunächst auf eine Worthülse: Die Zukunft solle als 'Europäische Union' fixiert sein. Jahre später versuchte man den Inhalt nachzuschieben. Man beauftragte den damaligen belgischen Ministerpräsidenten Leo Tindemans mit einem großen Bericht über die Europäische Union.19 Es war wohl bisher die letzte Anstrengung, eine europäische Strategiedebatte zu führen. Jacques Delors versuchte nochmals an dieser Tradition anzuknüpfen, als er die Vollendung des europäischen Binnenmarktes forcierte. Aber selbst das Jahrhundertwerk der Einführung einer gemeinsamen europäischen Währung musste gänzlich ohne politisch strategische Erörterung ihrer Ziele und Konsequenzen auskommen. Die Institutionen und Kompetenzen wurden über die Jahre in pragmatischer Zufälligkeit ergänzt. Dennoch blieb der Magnetismus der Union für immer neue Mitglieder ungebrochen. Mit dem Ende des Ost-West-Konflikts geschah in Europa Geschichte im Zeitraffer. Für ein orientierendes Innehalten fehlte die Zeit und die Kraft. Das Torsohafte des Europäischen Einigungswerks hinter sich zu lassen, Gesamteuropa einbeziehen zu können - das verlieh dem Vorgang seine historische Wucht, von der die Europapolitik gleichsam überrollt wurde. Den Nachhall zu diesem Geschichtsprozess erleben wir nun mit den Erweiterungsbeschlüssen von Helsinki. Die Europapolitik tut so, als gelte es nur die alte Logik fortzusetzen: So wie die Gemeinschaft der Sechs zur Union der Fünfzehn anwuchs, so sollte Europa nun in den Verbund der 28 transzendieren. Als die Europapolitik während und nach dem Gipfel von Helsinki kurz den Atem anhielt - offenbar doch die weitergehende Dimension der Entscheidungen ahnend -, da wurden die Fragezeichen in Politik, Wissenschaft und Massenmedien mit den inzwischen üblichen Gemeinplätzen der europapolitischen Konversation bedient. Diese waren durchaus plausibel und befriedigend, wenn es sich nur um das Europa der sechs bis fünfzehn Mitglieder handelte. Im Europa der 28 wird eine andere Sprache notwendig. Sie wird erzwungen durch Selbstverständnis und Große des neuen Europas. Als Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer EU-Mitgliedschaft der Türkei laut wurden, wurden diese mit der Feststellung beantwortet, Europa sei nicht an die christliche Religion gebunden. Europa wird als eine offene, plurale, weltanschaulich neutrale Größe verstanden. Dennoch greift der Verweis auf den weltanschaulichen Pluralismus im Blick auf das Raumbild und die Identität Europas zu kurz.20 Wenn aber die Kategorie der Identität als Kriterium entfällt, dann entfällt auch jedes Argument gegen einen späteren Beitritt weiterer Staaten - Russland, Ukraine, die Kaukasus Republik, Nordafrika, der Nahe und Mittlere Osten. Die Kategorie der Identität ist damit nunmehr durch die Logik der Stabilitätspolitik abgelöst. Dies mag unter der neuen Konstellation der Weltpolitik durchaus Sinn machen. Nach Ende eines bipolaren Weltkonflikts sucht sich die Anarchie der internationalen PoliJahrbuch der Europäischen Integration 1999/2000 21 DIE BILANZ tik neue Ordnungsmuster.21 Die Zukunft eines neuen großen Stabilitätsraums, der in Europa seinen Ursprung hat, hat ihren eigenen Wert - aber sie ist weit entfernt von der alten Vorstellung, die ein föderales Europa mit staatsähnlichen Qualitäten anstrebte. Der neue europäische Stabilitätsraum wird in seiner Handlungsfähigkeit näher an UNO und OSZE als an der früheren Europäischen Gemeinschaft liegen. Aber nicht nur in der internen Konfiguration wird Europa einen Epochenwandel vollziehen, auch in der internationalen Einbettung: Bereits in den ersten Erweiterungsrunden verschiebt sich das europäische Gemeinwesen bis an die Grenzen Russlands, der Ukraine, Weißrusslands und Moldawiens. Im Europa der 28 wird die Europäische Union außerdem direkte Grenzen zu Syrien, Irak, Iran, Armenien und Georgien zu kontrollieren haben. Diese direkten Nachbarschaften bergen ihre eigenen Risiken und formulieren eine große stabilitätspolitische Herausforderung. Der Großraum der Europäischen Union selbst, der sich weit über die Grenzen des bisherigen alten Europas hinaus ausdehnt, wird sich nicht mehr nach dem Muster der Römischen Verträge regieren lassen. Aus historischer Distanz lassen sich zwei Haltungen zur Interpretation einnehmen. Entweder man versteht die Erweiterung der Europäischen Union als Schlussphase einer großen Erfolgsgeschichte. Oder man läßt sich auf die neue Lage ein. Dann wird die Europäische Union eher die Rolle eines krisenregelnden Systems kollektiver Sicherheit - ähnlich der heutigen OSZE, ergänzt durch einen gemeinsamen Markt - übernehmen. Die Stabilitätsqualitität dieses Raumes sollte nicht unterschätzt werden. Alle weiterführenden Ambitionen aber werden nur in Teilregionen der großen Europäischen Union zu realisieren sein. Währungsunion, Verteidigungsunion, Umweltunion, Technologieunion - alles dies wird mit eigenen Entscheidungsprozeduren und eigenen institutionellen Vorkehrungen zu versehen sein. Was mit dem Flexibilitätsartikel des Vertrages von Amsterdam schüchtern angedacht wurde, was mit Konzepten der Differenzierung behutsam reflektiert wurde, in der nächsten Ära der Europapolitik wird es radikal zu Ende zu denken sein. So wie in den fünfziger Jahren die Existenz von UNO und NATO die Gründerväter nicht daran hinderte EWG, EGKS und Euratom zu gründen, so wird künftig die Existenz der EU die Staaten nicht hindern dürfen, ihre regionalen Teil-Gemeinschaften zu gründen. Das Ziel dieser Teil-Gemeinschaften wäre wieder eine effiziente Handlungsfähigkeit zu gewinnen, die im Europa der 28 für viele Themen nicht mehr zu erreichen ist. Anmerkungen 1 Vgl. u.a. Rede von Außenminister Fischer vor der Humboldt-Universität am 12.5.2000. Das Walter Hallstein-Institut für Europäisches Verfassungsrecht stellt den Text der FischerRede unter http://www.rewi.hu-berlin.de/WHI/ deutsch/index.htm (Zugriff: 27.7.99) zur Verfügung; zu der politischen Debatte siehe u.a. Carlo Ciampi, Zuerst muss die Vertiefung kommen, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung 22 v. 8.2.2000, S. 16; Wolfgang Schäuble, Europa vor der Krise?, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 8.2.2000, S. 10; Helmut Schmidt und Valery Giscard d'Estaing, Die EU ist nicht reif für die Erweiterung, in: Welt am Sonntag v. 23.4.2000, S. 34; zum wissenschaftlichen Hintergrund vgl. u.a. Fritz Scharpf, Regieren in Europa, Frankfurt/New York 1999; Beate Kohler-Koch, Regieren in der Europäischen Jahrbuch der Europäischen Integration 1999/2000 Die Bilanz der Europäischen Integration 1999/2000 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Union, Auf der Suche nach demokratischer Legitimität, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B6/2000, S. 30-38; Jürgen Schwarze (Hrsg.), Die Entstehung einer europäischen Verfassungsordnung, Baden-Baden 2000; Claus Giering u.a., Demokratie und Interessenausgleich in der Europäischen Union, Gütersloh 1999; Franz Borkenhagen u.a., Arbeitsteilung in der Europäischen Union die Rolle der Regionen, Gütersloh 1999; Thomas Fischer und Nicole Schley, Europa föderal organisieren, Bonn 1999. Siehe dazu: Bericht der Drei Weisen (Jean-Luc Dehaene, David Simon, Richard von Weizsäcker), abrufbar unter http://www.europa.eu. int/igc2000/index_de.htm (Zugriff: 25.7.99). Dieter Kugelmann, Grundrechte in Europa, 1997. Bernhard Losch / Wiltrud Christine Radau, Grandrechtskatalog für die Europäische Union, in: Zeitschrift für Rechtspolitik 2000, S. 84 ff. Vgl. u.a. Ingolf Pernice, Vertragsrevision oder europäische Verfassungsgebung, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 7.7.2000, S. 7. So allerdings lautet das Mandat für die Regierungskonferenz. Dem „Protokoll über die Organe im Hinblick auf die Erweiterung" des Vertrags von Amsterdam folgend, beauftragte der Europäische Rat von Wien im Dezember 1998 den nachfolgenden Europäischen Rat von Köln mit der Festlegung der Modalitäten und des Zeitplans. Siehe ausführlich dazu: Bertelsmann EuropaKommission (Hrsg.), Europas Vollendung vorbereiten, Forderungen an die Regierungskonferenz 2000, Gütersloh 2000; vgl. ergänzend Stefan Lehne, Institutionenreform, in: integration, 22. Jg., 4/1999, S. 221-230; Jonathan Golub, In the Shadow of the Vote?, in: International Organization, 53. Jg., 4/1999, S. 733-764; Madelaine Hosli, Power, Connected Coalitions and Efficiency: Challenges to the Council of the European Union, in: International Political Science Review, 20. Jg., 4/1999, S. 371-391. Vgl. Europäischer Rat (Köln), Schlussfolgerungen des Vorsitzes, 3. und 4. Juni 1999, Anhang III. Vgl. Europäischer Rat (Helsinki), Schlussfolgerungen der Vorsitzes, 10. und 11. Dezember 1999, Anlage IV Vgl. Europäischer Rat (Santa Maria da Feira), 19. und 20. Juni 2000, Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Anlage I. Vgl. ausführlich Bertelsmann Stiftung (Hrsg.), Enhancing the European Union as an Inter- 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 national Security Actor. A Strategy for Action, Gütersloh 2000. Vgl. Javier Solana, Die Gemeinsame Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Das Integrationsprojekt der nächsten Dekade, in: integration 1/2000, S.l-6; Christopher Patten, Die Zukunft der Europäischen Sicherheitsund Verteidigungspolitik und die Rolle der Europäischen Kommission, ebenda, S. 7-17. Siehe die deutsche Übersetzung in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 3/2000, S. 374. Zur Rechtslage und Diskussion siehe u.a. Frank Schorrkopf, Vierzehn gegen Wien, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 14.2.2000, S. 9; den Beitrag „Österreich" von Paul Luif und die von Melanie Morisse-Schilbach zusammengestellte Bibliographie in diesem Jahrbuch. Zur kritischen Auseinandersetzung vgl. u.a. Georg Lord Weidenfeld, Moralpolitik mit Schönheitsfehlern, in: Die Welt v. 8.2.2000. Zum Souveränitätsbegriff vgl. u.a. Thomas J. Biersteker, Cynthia Weber, State Sovereignty as Social Construct, Cambridge 1996. F. H. Hinsley, Sovereignty, London 1966. Stefan Höbe, Der offene Verfassungsstaat zwischen Souveränität und Interdependenz, Berlin 1998. Alan James, Sovereign Statehood. The Basis of International Society, London 1986. Die Schlussfolgerungen des Vorsitzes der Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs sind einsehbar unter http://www.europa.eu.int/ council/off/conclu/index.htm (Zugriff: 25.7.99). Vgl. u.a. Percy Barnerick u.a., Hat sich der EU-Erweiterungsprozess verirrt?, Brüssel 2000; Iris Kempe u.a., Die EU-Beitrittskandidataen und ihre östlichen Nachbarn, Gütersloh 1999. Jürgen Nötzold, Stabilität durch Integration - Polens Beitritt zur Europäischen Union, in: Jens van Scherpenberg und Peter Schmidt (Hrsg.), Stabilität und Sicherheit, Baden-Baden (in Arbeit). Walter Hallstein, Der unvollendete Bundesstaat, Wien 1969. Bericht des belgischen Ministerpräsidenten Leo Tindemanns über die Europäische Union vom 29. Dezember 1975, in: Werner Weidenfeld (Hrsg.), Wie Europa verfaßt ein soll. Materialien zur Politischen Union, Gütersloh 1991. Vgl. Werner Weidenfeld (Hrsg.), Die Identität Europas. Fragen, Positionen, Perspektiven, München 1985. Siehe zu ergänzenden Aspekten: Elke Thiel, Die Euro-EU als gobaler Akteur: Weltmachtrolle ohne politische Autorität, SWP-AP 3129, Ebenhausen 2000. Jahrbuch der Europäischen Integration 1999/2000 23 D I E BILANZ Weiterführende Literatur Hans Arnold, Europa neu denken: Warum und wie weiter Einigung, Bonn 1999. Timothy Garton Ash, Zeit der Freiheit, München 1999. Hans-Jürgen Axt, Solidarität und Wettbewerb die Reform der EU-Strukturpolitik, Gütersloh 2000. Sven Behrendt / Christian-Peter Hanelt (Hrsg.), Bound to Cooperate - Europe and the Middle East, Gütersloh 2000. Bertelsmann Foundation (Hrsg.), Enhancing the European Union as an International Security Actor, Gütersloh 2000. Franz H. U. Borkenhagen u.a., Arbeitsteilung in der Europäischen Union - die Rolle der Regionen, Gütersloh 1999. 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