Landkreis Kleve - Eingliederungsbericht (2006)
Transcription
Landkreis Kleve - Eingliederungsbericht (2006)
Eingliederungsbericht zur Jahresrechnung 2006 1. Kurzportrait des zugelassenen kommunalen Trägers Seit dem 1. Januar 1975 gibt es den Kreis Kleve in seinen heutigen Grenzen. Er setzt sich aus den ehemaligen Kreisen Kleve und Geldern und den Städten Emmerich und Rees (vormals Kreis Rees) sowie der Gemeinde Rheurdt (früher Kreis Moers) zusammen. Im Norden und Westen grenzt er auf einer Länge von 138 Kilometern an die Niederlande mit den Gebietsteilen der Provinzen Gelderland und Limburg. Ein gutes Verhältnis zum niederländischen Nachbarn und die Prägung internationalen Bewusstseins kennzeichnen diesen grenzbegleitenden Raum. Seine mehr als 305.000 Einwohnerinnen und Einwohner leben in acht Städten und acht Gemeinden auf gut 1.200 km². Die "klassischen" Standortvorteile des Kreises Kleve in der Zentralposition zwischen den Wirtschaftsräumen und Ballungszentren diesseits und jenseits der ehemaligen Grenze zu den Niederlanden verschaffen ihm eine hervorragende Wettbewerbsposition. Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes Der Kreis Kleve verfügt über eine breit gefächerte mittelständische Wirtschaftsstruktur. In den acht Städten und acht Gemeinden des Kreises ist der Einzelhandel gut vertreten. Hinzu kommt der seit Jahren zunehmende Tourismus mit seinen positiven Auswirkungen auf das Gastgewerbe im Kreis Kleve. Das größte Wachstumspotenzial im Mittelstand bildet aber – wie fast überall – die Dienstleistungsbranche. Der Dienstleistungsanteil an der gesamten Arbeitsbevölkerung im Kreis Kleve beträgt inzwischen ca. 60 Prozent. Welchen Stellenwert die Landwirtschaft einnimmt, wird allein schon aus der Flächenverteilung im Kreis sichtbar. Ungefähr 70 Prozent der Kreisfläche werden landwirtschaftlich genutzt, weitere 14 Prozent sind Waldflächen. Insbesondere im südlichen Kreisgebiet konzentrieren sich die Betriebe seit Jahren verstärkt auf den Zierpflanzenanbau und auf den Gartenbau. Bereits jetzt produziert der Kreis Kleve zirka 10 Prozent der bundesdeutschen Waren auf diesem Sektor. Das Ernährungsgewerbe spielt mit einem Beschäftigtenanteil von über 6 % eine besondere Rolle. So befindet sich auch die bundesweit größte Versteigerungseinrichtung gartenbaulicher Erzeugnisse (Landgard e.G.) im Kreis Kleve. Die Unternehmenslandschaft reicht von der Herstellung von Leiterplatten, Verpackungsmaschinen, Spektralanalysegeräten über Industrieofenbau, den weltgrößten Hersteller von Kaffeeröstmaschinen, den Produzenten von digitalen Datenträgern bis hin zu den bekannten Konsumgütermarken Diebels, Bofrost, Bonduelle, Kühne und Katjes. Die Wirtschaftsstruktur nach Wirtschaftszweigen zeigt, dass der Kreis Kleve gegenüber Nordrhein Westfalen überproportional mehr Beschäftigte in der Landwirtschaft, im Baugewerbe sowie im Handel und im öffentlichen und privaten Dienstleistungssektor hat. Weniger Beschäftigte als vergleichsweise in NRW gibt es vor allem beim Verarbeitenden Gewerbe und im Grundstückswesen bzw. bei Dienstleistungen für Unternehmen. Deutlichere Abnahmen sind insbesondere im Baugewerbe, im Kredit- und Versicherungsgewerbe und in der öffentlichen Verwaltung zu verzeichnen. Betrachtet man jedoch die Entwicklung im Verarbeitenden Gewerbe seit dem Jahr 2000, fällt auf, dass im Kreis Kleve die Beschäftigtenzahl nur um 2,1 % zurückging, während sie im gesamten IHK-Kammerbezirk um 10 % und in Nordrhein Westfalen in diesem Zeitraum sogar um 12,3 % zurückging was belegt, dass die Beschäftigtenzahlen in diesem Wirtschaftszweig im Kreis Kleve sehr stabil sind. Organisation des zugelassenen kommunalen Trägers Die Aufgabenwahrnehmung wurde aus Gründen der Orts- und Bürgernähe vom Kreis Kleve auf die 16 kreisangehörigen Städte und Gemeinden delegiert. Gleichwohl obliegt es dem Kreis Kleve als zuständiger kommunaler Träger ein einheitliches Erscheinungs- und Entscheidungsbild bei der Umsetzung des SGB II zu konzipieren, zu realisieren, zu kontrollieren und zu garantieren. Die strategische Führung wie z.B. die Aushandlung von Vereinbarungen mit Dritten, Erarbeitung kreiseinheitlicher Richtlinien und die zentrale Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit sowie zentrale Aufgabenbereiche werden durch den Kreis Kleve wahrgenommen. Darüber hinaus erfüllt der Kreis Kleve die Aufgaben aus den gesetzlichen Vorgaben wie die Erstellung der notwendigen Statistik, die Widerspruchsbearbeitung etc.. Bezüglich der Organisation des Kreises Kleve als zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende verweise ich auf das als Anlage beigefügte Organigramm. 2. Kernaussagen zur Eingliederungsstrategie Für den Kreis Kleve als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde ein Arbeitsmarktprogramm entwickelt, das eine auf die örtlichen Gegebenheiten zugeschnittene Lösung darstellt. Hierbei wurde und wird besonders auf die individuellen lokalen Verhältnisse Rücksicht genommen. Aus den Erfahrungen in der Vergangenheit konnte festgestellt werden, dass für die einzelnen kreisangehörigen Kommunen, die unterschiedliche Größen, Beschäftigungsstrukturen und besondere Problemfelder aufweisen, ein breit angelegtes flächendeckendes Programm keinen sinnvollen Lösungsansatz darstellt. Die Kommunen genießen bei der Gestaltung der Arbeitsabläufe soviel Freiheit wie möglich, um ihre individuellen Stärken einbringen zu können bzw. Schwächen auszuschalten. Dabei gilt, dass jede Kommune, die sich neben Ihrer Kernzuständigkeit im Bereich der Geld- und Sachleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes auch im Bereich der Integration in Arbeit engagiert, diese Aufgaben anstelle der Träger der beschäftigungsfördernden Maßnahmen wahrnimmt. Hierdurch wird auch ein Wettbewerb um die besten Lösungen zwischen den Kommunen und den Trägern erzeugt. Dieser Wettbewerb ist natürlich, je nach Intensität des Engagements der Kommune im Integrationsbereich, unterschiedlich ausgeprägt. Durch die unterschiedliche Betätigungsintensität der Kommunen im Bereich der Integration in Arbeit ist auch eine Form des Wettbewerbs der Kommunen untereinander um die bestmögliche Ausgestaltung von Arbeitsinhalten und – abläufen entstanden. Neben den Kommunen haben sich als weitere wichtige Säule der Umsetzung der Arbeitsmarktstrategie im Gebiet des Kreises Kleve die Träger beschäftigungsfördernder Maßnahmen etabliert. Hier befinden sich die eigentlichen Kernkompetenzen im Bereich der Aufgabenerfüllung der aktiven Integration Arbeitsuchender in Arbeit, aber auch die Kompetenzen im Bereich der Umsetzung von Maßnahmen etc. Der Kreis Kleve hat sich diese Ressourcen in Form von Vereinbarungen, die mit Trägern abgeschlossen wurden, zu Nutze gemacht. Die im Kreis Kleve gut entwickelte Trägerlandschaft bietet somit die Möglichkeit, die individuellen unterschiedlichen Stärken und Fähigkeiten der einzelnen Träger optimal einzusetzen. Ein entscheidender Faktor bei der erfolgreichen Umsetzung ist sicherlich die praktizierte Bürgernähe. Der direkte Kontakt zum Kunden ist durch einen gleichbleibenden Ansprechpartner, der zudem direkt am Wohnort des Kunden ansässig ist, kontinuierlich gegeben. Ebenso sorgen die Kontakte mit der örtlichen Wirtschaft dafür, dass bei den ansässigen Arbeitgebern die Grundsicherungsträger eine hohe Akzeptanz erfahren. Hier gilt es, die Vernetzung zwischen den einzelnen Akteuren weiterhin voranzutreiben. 3. Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen Wie bereits vorstehend dargestellt, arbeitet der Kreis Kleve bei der Umsetzung des SGB II eng mit Bildungs- und Beschäftigungsträgern zusammen. Hierzu wurden Eingliederungsmaßnahmen entwickelt, die je nach Qualifikation, Neigung und bestehenden Vermittlungshemmnissen der Kunden individuell eingesetzt werden können. Diese Eingliederungsmaßnahmen wurden und werden nach den in der Praxis gemachten Erfahrungen kontinuierlich weiterentwickelt und optimiert. In diesem Zusammenhang dient die grundsätzliche Rahmenvereinbarung dazu, die Vereinbarungspartner generell auf die konzeptionelle Ausrichtung des Kreises Kleve „einzuschwören“. So werden u.a. die grundsätzlichen „Spielregeln“ vereinbart (z.B. Rechnungslegung, Zahlungsziele, etc.) und die steuerungsrelevanten übergeordneten Bereiche der Zusammenarbeit festgelegt. Die Rahmenvereinbarung dient darüber hinaus als Vorvereinbarung und damit quasi als „Zugang“ zu den einzelnen Modulvereinbarungen. Aus der Rahmenvereinbarung erwachsen keine eigenständigen finanziellen Ansprüche. Es werden aber grundsätzliche, für alle Modulvereinbarungen gültige Bedingungen definiert. Bei den einzelnen Vereinbarungen wird zwischen Kunden-, Maßnahmen- und Beschäftigungsmodulen unterschieden. Diese werden nachstehend in aller Kürze erläutert, da eine ausführliche Darstellung den Rahmen dieses Eingliederungsberichtes sprengen würde. Kundenmodul „Arbeitsplatzsuche“ In diesem Modul hält der Träger für die Kundinnen und Kunden im Rechtskreis des SGB II das Angebot der regionalen und überregionalen (auch grenzüberschreitenden) Stellenakquise und Vermittlungstätigkeit bereit. Vor Beginn der Arbeitsplatzsuche wird grundsätzlich ein Tiefenprofiling der/des Kundin/Kunden durchgeführt. Im Rahmen dieses Profilings sollen die Marktnähe und Integrationsfähigkeit dieser Person festgestellt werden. Konkret soll hierdurch eine vollständige Erfassung der aktuellen Lebenslage der Kundin bzw. des Kunden erreicht werden. Hierbei sind insbesondere die herrschenden Familienverhältnisse, die Schul-, Ausbildungs- und Berufserfahrungen zu ergründen und sowohl die fachlichen als auch die psycho-sozialen Probleme festzustellen. Im Rahmen einer Stärken/Schwächenanalyse soll im Ergebnis eine realistische Einschätzung über die Chancen und Risiken, die in der aktuellen Lebenssituation der Kundin bzw. des Kunden liegen, möglich werden. Kundenmodul „Fallmanagement“ Im Kundenmodul „Fallmanagement“ erfolgt für die Kundinnen und Kunden zusätzlich zur reinen Arbeitsplatzsuche die intensive und einzelfallbezogene "ganzheitliche" Begleitung und Betreuung. Mit Hilfe professioneller arbeits- und sozialpädagogisch geschulter Mitarbeiter werden in Zusammenarbeit mit dem Kunden bzw. der Kundin Lösungsansätze zur Überwindung (multipler) Problemlagen gefunden und sukzessive umgesetzt. Die Begleitung und Betreuung findet dabei über alle Problemebenen (wirtschaftliche, fachliche, soziale, gesundheitliche) hinweg mit der mittelfristigen bzw. langfristigen Zielsetzung der (Wieder-)eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt statt. Ebenso wie im Kundenmodul Arbeitsplatzsuche findet auch hier zunächst ein Tiefenprofiling des Kunden statt. Kundenmodul „Profiling“ Das Tiefenprofiling soll, aus der systematischen Befragung des Arbeitsuchenden und durch dessen aktive Teilnahme an dem Verfahren, die Erhebung von eingliederungsrelevanten Informationen und deren Bewertung ermöglichen. Damit hat das Tiefenprofiling die Aufgabe, die berufliche, persönliche, soziale und medizinische Eignung der/des Arbeitsuchenden sowie die Bewerberfähigkeiten frühzeitig zu klären und Barrieren für die Vermittlungsfähigkeit sowie die Gründe hierfür zu eruieren. Es soll systematisch die individuelle Förderbedürftigkeit des/der Arbeitsuchenden identifiziert werden und damit die passgenaue Maßnahme und der maßgeschneiderte Eingliederungsplan gefunden/erstellt werden. Durch das Profiling sollen die Marktnähe und Integrationsfähigkeit dieser Person festgestellt werden. Es soll eine vollständige Erfassung der aktuellen Lebenslage der Kundin bzw. des Kunden erreicht werden. Hierbei sind insbesondere die herrschenden Familienverhältnisse, die Schul-, Ausbildungsund Berufserfahrungen zu ergründen und sowohl die fachlichen als auch die psychosozialen Probleme festzustellen. Im Rahmen einer Stärken/Schwächenanalyse soll im Ergebnis eine realistische Einschätzung über die Chancen und Risiken, die in der aktuellen Lebenssituation der Kundin bzw. des Kunden liegen, möglich werden. Maßnahmemodul „Arbeitsgewöhnung und Arbeitserprobung“ Der Grundgedanke der Maßnahme ist es, Personen zu helfen, die der Gewöhnung an eine berufliche Tätigkeit bedürfen oder deren Bereitschaft zur Übernahme einer Arbeit zweifelhaft erscheint, dass diese Personen nicht sofort als nicht einsatzfähig ausgewiesen und daraus evtl. direkt Sanktionen hergeleitet werden. Im Vordergrund steht hierbei nicht die Arbeitsleistung sondern der therapeutische Zweck des Beschäftigungsverhältnisses. Diese Maßnahme wird für den Personenkreis der erwerbsfähigen Arbeitsuchenden, bei dem die Gefahr der Arbeitsentwöhnung oder der Verlust von Schlüsselqualifikationen beispielsweise aufgrund langer Erwerbslosigkeit besteht, sowie insbesondere für junge erwerbsfähige Arbeitsuchende ohne berufliche Orientierung bzw. ohne entwickelte Schlüsselqualifikationen angeboten. Sowohl die Vermittlung neuer Fertigkeiten sowie die charakterliche Festigung der Teilnehmer und Teilnehmerinnen im Arbeitsverhalten als auch die persönliche Stabilisierung werden angestrebt. Unter Schlüsselqualifikationen werden vor allem Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Leistungsbereitschaft und Motivation, korrektes Verhalten gegenüber Kundinnen/Kunden sowie Kolleginnen/Kollegen verstanden. Die Ziele der Maßnahme werden in der Entwicklung bzw. Erhaltung von Schlüssel- und der allgemeinen beruflichen Qualifikationen sowie in der Überprüfung bzw. Steigerung der individuellen Leistungsfähigkeit und – motivation gesehen. Maßnahmemodul „Mehrbedarfsbeschäftigung mit Betreuung“ Der Grundgedanke der Maßnahme ist es, Personen im Rahmen funktionierender Arbeitsgruppen, aber in einem teilgeschützten öffentlichen Bereich, im Rahmen ihrer erlernten Fertigkeiten und Kenntnisse praktisch zu beschäftigen. Hierdurch sollen die Integrationsfähigkeit und damit die Erwerbsfähigkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den allgemeinen Arbeitsmarkt erlangt bzw. wiedererlangt, erhalten oder verbessert, die Nähe zum Arbeitsalltag erhalten und Schlüsselqualifikationen gefestigt werden. Durch die Einbettung in den teilgeschützten Bereich bei gleichzeitiger Vermittlung von Qualifikationen soll ein weiteres Heranführen an die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erreicht werden. Mehrbedarfsbeschäftigung mit Betreuung muss in ihrer formalen und inhaltlichen Ausgestaltung weitere Voraussetzungen erfüllen. Sie muss gemeinnützig, arbeitsmarktneutral (somit also zusätzlich) und zumutbar sein. Maßnahmemodul „Bewerbungstraining“ Diese Maßnahme soll die Vermittlungsfähigkeit langzeitarbeitsloser Arbeitsuchender deutlich verbessern. Bei vielen Arbeitsuchenden scheitert eine erfolgreiche Arbeitsaufnahme weniger an den fachlichen Fähigkeiten als vielmehr am mangelhaften Auftreten im Rahmen der Bewerbung bzw. an im Vorfeld fehlerhaft erstellten Bewerbungsunterlagen. Im Mittelpunkt dieser Dienstleistung steht die Vermittlung erfolgversprechender Bewerbungstechniken und die Vermittlung von Kenntnissen über den regionalen und überregionalen Arbeitsmarkt sowie im Umgang mit den hierzu notwendigen modernen Medien (z.B. Internet). Er werden sowohl die Erstellung von individuellen Bewerbungsunterlagen betreut und begleitet als auch Gesprächssituationen trainiert, simuliert und analysiert. Maßnahmemodul „Passgenaue Qualifizierung“ Diese Maßnahme soll die Vermittlungsfähigkeit langzeitarbeitsloser Arbeitsuchender deutlich verbessern. Bei vielen Arbeitsuchenden scheitert eine erfolgreiche Arbeitsaufnahme nicht an den sogenannten Arbeitstugenden bzw. Schlüsselqualifikationen, sondern daran, dass die fachliche Qualifikation zwar vorhanden ist, aber nicht mehr dem aktuellen Anforderungsprofil des allgemeinen Arbeitsmarktes entspricht. Mit gezielten, kurzfristigen und passgenauen Qualifizierungen soll der Einstieg oder der Wiedereinstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt möglich werden. Die Maßnahme unterliegt grundsätzlich keiner zeitlichen Befristung. Als notwendige Mindestvoraussetzung für ein angedachtes Ende der Maßnahme ist jedoch der erfolgreiche Abschluss einer angestrebten Prüfung oder die Bescheinigung bzw. Zertifizierung der erfolgreichen Teilnahme an einem angestrebten Lehrgang anzusehen. Grundsätzlich wird die Maßnahme in einem kürzeren zeitlichen Rahmen eingebettet sein, da es sich hier um unterschwellige Qualifizierungen, Teil- und Aufbauqualifizierungen handelt, die ausgehend vom individuellen Kenntnisstand und Leistungsvermögen des Teilnehmers dessen Bewerberprofil ergänzen und vervollständigen sollen. Maßnahmemodul „ausbildungsbegleitende Hilfen“ Nach dieser Modulvereinbarung können grundsätzlich nur benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene in der Berufsausbildung gefördert werden, um die Aufnahme einer Ausbildung und/oder deren erfolgreichen Abschluss zu ermöglichen. Als benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene im Sinne der Modulvereinbarung gelten ausschließlich lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne die Förderung eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können oder nach dem Abbruch einer Berufsausbildung eine weitere Ausbildung voraussichtlich nicht beginnen fortsetzen oder erfolgreich beenden können. Diese Maßnahme beinhaltet ausdrücklich alle abH die dazu dienen, den Erfolg der laufenden Ausbildung zu sichern. Hierunter sind insbesondere Stützunterricht und sozialpädagogische Betreuung zu verstehen. Beschäftigungsmodul „Qualifizierende Beschäftigung“ Ziel der Maßnahme ist es, langzeitarbeitslose Personen, die aufgrund fachlicher und/oder sozialer Probleme als schwervermittelbar gelten und ob dieser Probleme längerfristiger Betreuung bedürfen, in einem teilgeschützten Bereich praktisch zu beschäftigen. Hierdurch soll die Integrationsfähigkeit und damit die Erwerbsfähigkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den allgemeinen Arbeitsmarkt erlangt bzw. wiedererlangt, erhalten bzw. verbessert, die Nähe zum Arbeitsalltag erhalten werden und Schlüsselqualifikationen sollen gefestigt werden. Durch die Einbettung in den teilgeschützten Bereich bei gleichzeitiger Vermittlung von Qualifikationen und praktischer Erfahrung von Arbeitsalltag soll ein weiteres Heranführen an die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erreicht werden. Qualifizierende Beschäftigung muss in ihrer formalen und inhaltlichen Ausgestaltung weitere Voraussetzungen erfüllen. Sie muss nicht gemeinnützig, sollte aber arbeitsmarktneutral (somit also zusätzlich) sein. Zusätzlich sind nur Arbeiten, die sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würden, d.h. im Rahmen regulär entlohnter Arbeitsverhältnisse gegenwärtig und regelmäßig nicht durchgeführt werden. Arbeitsverhältnisse, die zur Einsparung regulärer Arbeitskräfte führen, können nicht eingerichtet werden. Im Gegensatz zu einer Mehrbedarfsbeschäftigung mit Betreuung werden hierbei sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse begründet. Beschäftigungsmodul „Vollqualifizierung“ Diese Maßnahme langzeitarbeitsloser soll insbesondere Arbeitsuchender die Vermittlungsfähigkeit jüngerer deutlich verbessern. Ungeachtet unterschiedlichster Gründe ist ein großer Teil jüngerer langzeitarbeitsloser Arbeitsuchender bisher gänzlich ohne Ausbildung bzw. ohne arbeitsmarktlich verwertbare Ausbildung, obwohl dieser grundsätzlich den Anforderungen einer Ausbildung gewachsen wäre. Über betriebsnahe Ausbildungen mit überbetrieblichen Qualifizierungsanteilen bzw. komplett überbetrieblichen Ausbildungen sowie Qualifizierung wird den jungen Arbeitslosen die Chance eröffnet, auf diesem Umwege den Anschluss an den allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Die vorgesehene Berufsbezeichnung, die Dauer der Ausbildung, das verlangte Berufsbild (Kenntnisse und Fähigkeiten) und die Prüfungsanforderungen sind unbedingt zu beachten. Da es sich bei der Qualifizierungsmaßnahme um sozialversicherungspflichtige Ausbildungsverhältnisse handelt, erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine feste monatliche Ausbildungsvergütung. Beschäftigungsmodul „Vollqualifizierung Benachteiligter“ Nach dieser Modulvereinbarung können ausschließlich benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 25 Jahren (U 25) in der Berufsausbildung gefördert werden, um die Aufnahme einer Ausbildung und den erfolgreichen Abschluss zu ermöglichen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen mit Beginn der Maßnahme das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Als Benachteiligte im Sinne dieser Modulvereinbarung gelten ausschließlich lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne die Förderung eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können oder nach dem Abbruch einer Berufsausbildung eine weitere Ausbildung nicht beginnen und sich aus diesem Grund für eine betriebliche Ausbildung auf dem freien Markt nicht eignen. Es genügt nicht, formal zur Zielgruppe zu gehören; ausschlaggebend ist, dass der Auszubildende aufgrund seiner individuellen Situation der Hilfen auch bedarf. Die Förderung über diese Modulvereinbarung setzt außerdem ausnahmslos voraus, dass die auszubildenden Jugendlichen und jungen Erwachsenen für die Berufsausbildung geeignet sind und dass sie im Vorfeld bereits an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) mit einer Laufzeit von mindestens 6 Monate teilgenommen haben. Dabei werden auch schulische Formen der Berufsvorbereitung wie das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) oder zum Beispiel ein Freiwilliges Soziales Jahr angerechnet. Die BaE beinhaltet ausdrücklich alle ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH), die dazu dienen, den Erfolg der Ausbildung zu sichern. Über betriebsnahe Ausbildungen mit überbetrieblichen Qualifizierungsanteilen bzw. komplett überbetrieblichen Ausbildungen sowie Qualifizierung wird den jungen Arbeitslosen die Chance eröffnet, auf diesem Umwege den Anschluss an den allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Die vorgesehene Berufsbezeichnung, die Dauer der Ausbildung, das verlangte Berufsbild (Kenntnisse und Fähigkeiten) und die Prüfungsanforderungen sind unbedingt zu beachten. Da es sich bei der Qualifizierungsmaßnahme um sozialversicherungspflichtige Ausbildungsverhältnisse handelt, erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine feste monatliche Ausbildungsvergütung. Beschäftigungsmodul „Dienstleistungspools“ Mit der Einrichtung von Dienstleistungspools soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass vielfach unter den langzeitarbeitslosen Arbeitsuchenden zumindest niedrigschwellig Qualifizierungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten vorhanden sind, die aber aus eigener Kraft/Energie nicht legal/regulär marktfähig angeboten werden können, so dass sozialversicherungspflichtige oder selbstständige Beschäftigungsverhältnisse dennoch nicht entstehen. Gleichwohl gibt es für derlei Dienstleistungen teilweise eine ausgeprägte Nachfrage, die aber nicht am legalen Markt, sondern üblicherweise durch Schwarzarbeitsdienste befriedigt wird. Mit der Erbringung dieser Dienstleistungen im Rahmen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse soll die hier bestehende Marktangebotslücke geschlossen, zusätzliche legale Beschäftigungsverhältnisse geschaffen und der regionale Markt für weitere Schwarzarbeit verengt werden. Dienstleistungspools müssen nicht gemeinnützig und arbeitsmarktneutral sein. Sie sind direkt am Markt aufgestellt und stellen sich den dort herrschenden Marktgesetzen. Sonstige weitere lokale Projekte Zusätzlich zu den einheitlichen Modulen haben die kreisangehörigen Kommunen eigene Projekte oder Instrumente zur erfolgreichen Umsetzung des SGB II entwickelt. Bei den genannten Projekten spiegelt sich auch die oben beschriebene Strategie wieder, dass sich Größe und Ausgestaltung der kommunal entwickelten Projekte an der jeweiligen individuellen örtlichen Situation orientiert. Beispielhaft werden nachstehend einzelne Projekte kurz erläutert. Im Rahmen eines Projektes einer kreisangehörigen Kommune mit rd. 13.000 Einwohnern und rd. 170 Bedarfsgemeinschaften wurden zwei Gruppen von je drei männlichen Leistungsempfängern -angeleitet und pädagogisch betreut von Mitarbeitern eines Bildungs- und Beschäftigungsträgers- an pflegeintensiven Bereichen in zwei Ortschaften der Kommune (jeweils in der Nähe der Friedhöfe, Sportplätze und Kirchen bzw. sonstigen Grünanlagen) eingesetzt. Durch die Arbeit der „Grüntrupps“ wurde das Erscheinungsbild der jeweiligen Bereiche deutlich aufgewertet und eine über das übliche Maß hinaus gehende Pflege der Anlagen erreicht. Gleichzeitig konnten sich die Teilnehmer -teilweise nach langer Arbeitslosigkeit- endlich wieder in Arbeitszusammenhängen beweisen und auch für zukünftige potentielle Arbeitsstellen durch den Erwerb von Motorsägen- bzw. Staplerscheinen qualifizieren. Die positiven Effekte für die Kommune wurden insbesondere von Seiten der Bevölkerung hoch geschätzt und führten dazu, dass die Maßnahme auch im Jahr 2007 weitergeführt wird. In der Umsetzung dieser Kommune ist weiterhin ein Projekt „Sozial- und Personal-Training“ in zwei Seniorenheimen innerhalb der Gemeinde zur Verbesserung der Vermittlungsfähigkeit von ALG II-BezieherInnen und zum Abbau von (Langzeit-) Arbeitslosigkeit. Im Rahmen dieses Projektes werden insgesamt sechs HilfebezieherInnen in Seniorenheimen innerhalb der Gemeinde im Hinblick auf allgemeine grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten (z.B. Kommunikation, Selbstreflexion, Verhalten am Arbeitsplatz, soziale Kompetenzen, Arbeitstugenden) einerseits und arbeitsplatzspezifische Inhalte (z.B. Umgang mit Sterben und Tod, Kenntnisse von Pflege- und Betreuungsstandards, Dienstleistungsmentalität, „achtungsvolle Assistenz“) andererseits im Rahmen einer einjährigen Maßnahme qualifiziert. Im Vordergrund steht hierbei die individuelle Weiterentwicklung der TeilnehmerInnen, um die persönlichen und fachlichen Potentiale dieser Personen zu finden, zu fördern und nachhaltig zu verbessern, da auf diese Weise von einer besseren zukünftigen Vermittlungsfähigkeit ausgegangen werden kann. Priorität hat die Vermittlung in eine Beschäftigung, welche zu einer Unabhängigkeit der TeilnehmerInnen von staatlichen Transferleistungen führt. Als potentielle Arbeitgeber sind dabei nicht nur Seniorenheime sondern der gesamte Sektor „Dienstleistung“ in den Blick genommen worden. In einer mittelgroßen kreisangehörigen Kommune wurde das Projekt „Sicherheit und Sauberkeit/City-Service-Team“ ins Leben gerufen. Die Zielsetzung des Projektes war zum einen, dass zeitlich befristete Arbeitsplätze neu generiert werden können, die es vorher nicht gegeben hat. Darüber hinaus war und ist es vordringliche Notwendigkeit und Aufgabe, die Teilnehmer aus den befristeten Arbeitsverhältnissen heraus einer möglichst dauerhaften Integration in den ersten Arbeitsmarkt zuzuführen. Gleiches galt für die Teilnehmer, die erfolgreich die Prüfungen im Sicherheitsgewerbe abgelegt haben aber zunächst nicht mit einer Anstellung rechnen konnten. Der zusätzliche Vorteil und Mehrwert für die Kommune bestand und besteht in einer erheblichen Verbesserung des äußeren Stadtbildes, ebenso wie in einer deutlichen Stärkung des Sicherheitsgefühls für alle Bürgerinnen und Bürger. Zum Jahresbeginn 2006 wurde mit rd. 100 ALG-II-Kunden ein intensives Profiling durchgeführt, wobei 19 Personen den hohen Anforderungen für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. §34a GewO entsprachen. Die Ausbildung über den Bildungsträger in Zusammenarbeit mit einem Sicherheitsunternehmen wurde von 12 Teilnehmern erfolgreich abgeschlossen. 5 Teilnehmer wurden für die Wiederholungsprüfung angemeldet. Nach der Ausbildungsphase wurden vier Personen im Mai 2006 für das CityService-Team eingestellt. Serviceaufgaben des City-Service-Teams sind, Bürger und Besucher auf Unterkünfte, Parkplätze, Radwege, Freizeitaktivitäten, TouristInformations-Möglichkeiten, Firmen, öffentliche Einrichtungen, etc. hinzuweisen bzw. zu informieren. Weiter gehört die Überwachung und Kontrolle in Bezug auf Schäden und Verunreinigungen von öffentlichen Strassen, Wegen, Plätzen, Gebäuden, Grundstücken, Park- und Grünanlagen, Spielplätzen, Schulen, Kindergärten, Friedhöfen zu ihren Aufgaben. Durch die Teilnahme an dieser Qualifizierungsmaßnahme haben die Hilfeempfänger einen so hohen Motivationsschub bekommen, dass sie wieder Selbstvertrauen gewonnen und Eigenverantwortung übernommen haben. Somit konnte z.B. ein Teilnehmer innerhalb von zwei Monaten bei einer Firma vom Konfektionär zum Produktionsleiter aufsteigen. Im Laufe des Jahres wurde aus der Maßnahme heraus der überwiegende Teil der Kunden in Vollzeitbeschäftigungen oder befristete Arbeitsverhältnisse vermittelt. Im Rahmen des Projektes wurden intensive Kontakte zu Sicherheitsfirmen geknüpft. Diese Kontakte werden weiterhin kontinuierlich ausgebaut, da der Bedarf an Arbeitskräften in diesem Gewerbe vorhanden ist. Das Projekt ist als sehr erfolgreich zu beurteilen, da Arbeitsuchende SGB IIHilfeempfänger durch eine passgenaue Qualifizierung wieder in eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt gebracht werden konnten. Ein weiteres individuelles Konzept für Jugendliche wurde unter dem Namen „Drachen-Kunstpfad“ ins Leben gerufen. Unter den Arbeitslosengeld IIEmpfängern einer größeren kreisangehörigen Stadt gibt es viele Jugendliche und junge Erwachsene, bei denen noch keine Berufswahlentscheidung getroffen wurde und die aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur hierfür noch zu unreif sind. Viele dieser Jugendlichen haben eine gescheiterte Schulkarriere hinter sich und sind für „Arbeit“ nur schwer zu motivieren. Durch den Zugang über Kunstobjekte sollen diese jungen Erwachsenen einerseits motiviert werden und eine geregelte Tagesstruktur erlernen. Andererseits lernen sie bei der Umsetzung der geplanten Objekte verschiedene Arbeitsmaterialien und Arbeitstechniken kennen, so dass hierbei eine Weichenstellung hin in eine Berufsorientierung erfolgen kann. Ein zentrumsnahes Erholungsgebiet verlor im Laufe der Zeit immer weiter an Attraktivität. So gibt es dort keinerlei Spielmöglichkeiten für Kinder. Die dort mal gebaute Grillhütte und Grillplatz waren immer wieder Ziel von Vandalismus, so dass später keinerlei Nutzen mehr gegeben war. Bisher wurden lediglich die Wanderwege in Stand gehalten. Die geplante Maßnahme „Drachen“- Kunstpfad“ soll die Attraktivität wieder herstellen und erweitern. Unter dem Motto „Kunst von Gelderner für Gelderner“ soll auch ein Bewusstsein in der Bevölkerung geschaffen werden, so dass Vandalismus voraussichtlich ausgeschlossen werden kann. Das Projekt ist zunächst auf 12 Monate angelegt. Die Teilnehmer werden individuell für 6 Monate zugewiesen. Teilnehmerplätze, die durch einen Übergang in andere Maßnahmen, Abbruch oder den Übergang in Arbeit frei werden, sollen kurzfristig nachbesetzt werden. Im Einzelfall werden Verlängerungsoptionen möglich und notwendig sein. Zielgröße für die Maßnahme waren durchschnittlich 12 Teilnehmer. Geleitet wird die Gruppe durch ein Künstlerehepaar, auch ehemalige ALG-II-Empfänger, deren Beschäftigungsverhältnis beim Träger gefördert wird. Für die Materialbearbeitung wird auf die verschiedenen Gewerke des Beschäftigungsträgers (Schreinerei, Schlosserei, Kunststoffwerkstatt) zurückgegriffen. Hier stehen die dementsprechenden Techniker und Handwerksmeister zur Verfügung, um die Jugendlichen an die verschiedenen Verarbeitungstechniken heranzuführen und dafür Sorge zu tragen, dass handwerklich einwandfreie Ergebnisse erzielt werden. Am Ende der Maßnahme soll gerade für die jugendlichen Teilnehmer der Übergang in eine Ausbildung bzw. eine Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen stehen. Ein wesentliches Projekt im Bereich U 25 betraf die Ausbildungsplatzinitiative „Steilpass“ der größten kreisangehörigen Stadt im Kreisgebiet Kleve, die in Kooperation mit einem Berufsbildungszentrum durchgeführt wurde. Dabei wurde eine Zielgruppe von rd. 200 Jugendlichen im Alter von 16-18 Jahren durch den Einsatz des Casemanagements analysiert. Durch ein Profiling wurden die Bemühungen letztlich auf die Gruppe konzentriert, bei denen die direkte Einmündung in eine betriebliche Ausbildung realistisch erschien. Zunächst ging es darum Berufswünsche, persönliche Erscheinung und formale Eignung abzugleichen. Im Besonderen wurden die Erwartungen an den Wunschberuf, frühere berufliche Erfahrungen (Praktika) und eventuelle Alternativen besprochen. Auffällig war, dass alle Jugendlichen sich für einen weiteren Schulbesuch am Berufskolleg angemeldet hatten, um im Sommer nicht ohne Anschlussperspektive dazustehen; ein weiterer Schulbesuch war für sie nur „Zweite Wahl“. Lediglich vier Jugendliche hatten den festen Wunsch das Berufskolleg zu besuchen, um die Fach- bzw. Allgemeine Hochschulreife zu erlangen. Im Anschluss an das Profiling bestand für die Jugendlichen die Möglichkeit an einer Eignungsüberprüfung des Berufsbildungszentrums teilzunehmen. Im Rahmen dieser zweitägigen Eignungsüberprüfung wurden anhand verschiedener Aufgabenstellungen und Testverfahren das intellektuelle Leistungsvermögen und die personalen Fähigkeiten erfasst und mit dem Fähigkeitsprofil des Wunschberufes abgeglichen. Entsprechend des ermittelten Potentials wurden mit den Jugendlichen auch Alternativen zum genannten Wunschberuf erörtert. Im Anschluss an die Eignungsüberprüfung erhielten die Jugendlichen ein „Feedback“ im Rahmen eines Auswertungsgespräches und eine schriftliche Dokumentation ihrer Ergebnisse. Einigen Jugendlichen wurde während dieser Gespräche nahe gelegt, ihren Schulabschluss zu verbessern, da bei ihnen ein ausbaufähiges schulisches Potential festzustellen war. Danach wurden gezielt geeignete Unternehmen angesprochen, um für die Jugendlichen Ausbildungsstellen zu akquirieren. Kurzfristig wurden die Jugendlichen zu Vorstellungsgesprächen und vereinbarten Probearbeitstagen begleitet. Im Ergebnis konnten 32 Ausbildungsstellen in den verschiedensten Berufsfeldern besetzt werden. Die Ausbildungsverhältnisse setzen sich zusammen aus betrieblichen, betriebsnahen und außerbetrieblichen Ausbildungsplätzen. Da es sich bei fast allen betrieblichen bzw. betriebsnahen Plätzen um zusätzliche Ausbildungsstellen handelt, zum Teil in Firmen, die erstmalig ausbilden, erhalten die Betriebe eine Förderung in Form eines Zuschusses zur Ausbildungsvergütung. Alle über die Offensive vermittelten Auszubildenden erhalten weiterhin ausbildungsbegleitende Hilfen durch das Berufsbildungszentrum, um den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zu gewährleisten. Nach Aufnahme der Ausbildung kam es aus verschiedensten Gründen zu einigen Ausbildungsabbrüchen, so z.B. durch Entlassungen während der Probezeit, weil sich die Jugendlichen entgegen des anfänglichen positiven Eindrucks als zu unverlässig und damit nicht ausbildungsfähig erwiesen. Jugendliche, die nicht über die Ausbildungsoffensive „Steilpass“ vermittelt werden konnten bzw. deren Ausbildung abgebrochen wurde, werden automatisch durch den zuständigen Fallmanager betreut. Viele dieser Jugendlichen sind inzwischen in berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Schulersatzmaßnahmen, Qualifizierungsmaßnahmen oder auch in den ersten Arbeitsmarkt eingemündet. Als Resümee ist zu bemerken, dass Erfolge im Besonderen bei Jugendlichen zu erkennen sind, die in der Vergangenheit durch andere Angebote nicht erreicht werden konnten. Durch regelmäßige Kontakte mit dem Fallmanagement und durch eine enge zielgruppenspezifische Betreuung (Arbeitsgewöhnung/ Arbeitserprobung) konnte vielen Jugendlichen die Bedeutung der Entwicklung einer beruflichen Perspektive näher gebracht werden. Mittlerweile werden Jugendliche, die grundsätzlich für eine Ausbildung in Frage kommen, im Assessment-Center des Berufsbildungszentrums auf berufliche Fähigkeiten, Eignungen und Neigungen hin überprüft und beraten. So können berufliche Wunschvorstellungen mit dem persönlichen Profil und konkreten werkpraktischen Erfahrungen verglichen werden, um die Praktikums- und damit auch Ausbildungsplatzsuche gezielter und individuell passender zu gestalten. Beruflich unorientierten Jugendlichen können darüber hinaus Neigungen und Interessen bewusst gemacht werden. Letzlich sind noch zwei Bereiche zu nennen, die bei der Umsetzung des SGB II im Kreis Kleve eine wichtige bzw. zunehmend wichtigere Rolle spielen. Dies sind die Bereiche „Saisonarbeit in der Landwirtschaft“ und „grenzüberschreitende Vermittlung in den niederländischen Arbeitsmarkt“. Welchen Stellenwert die Landwirtschaft im Gebiet des Kreises Kleve einnimmt, ist bei der Analyse des regionalen Arbeitsmarktes bereits deutlich gemacht worden. Der überproportional vertretene Bereich des Garten- und Ackerbaus mit den Schwerpunkten Spargel, Gurken, sonstiges Gemüse und Blumen führt zu einer erhöhten Nachfrage der Saisonbeschäftigung. Die Betriebe erzeugen und ernten nicht nur die landwirtschaftlichen Produkte, sondern sie verpacken, etikettieren und liefern teilweise auch direkt an den Einzelhandel aus. Insofern werden dort Saisonarbeitskräfte nicht nur, wie in der öffentlichen Meinung stark verankert, in der unmittelbaren Ernte, sondern auch vorgelagert bei der Aussaat und der Anzucht, als auch nachgelagert beim Sortieren, Verpacken, Transport und Verkauf benötigt. Für Arbeitslose existiert hier ein beachtliches Beschäftigungspotential. Sie können durch eine Tätigkeit in der Landwirtschaft zumindest vorübergehend die Arbeitslosigkeit beenden und sind dann auch weniger auf staatliche Unterstützung angewiesen. So wurde im vergangenen Jahr in verschiedensten Projekten die Tätigkeit in diesen Bereichen verstärkt. Dabei war zu berücksichtigen, dass negative Erfahrungen der vergangenen Jahre auf Arbeitgeberseite durch vertrauensbildende Maßnahmen ausgeräumt und auf der anderen Seite auch Anreize auf Seiten der Arbeitnehmer geschaffen werden mussten. Durch ein ausführliches Profiling und Qualifizierungsmaßnahmen bei unterschiedlichen Trägern einschl. Probearbeiten konnten die SGB-II-Kunden passgenau qualifiziert werden. Dadurch konnten die kurzfristigen Bedarfe der Betriebe zumindest z.T. befriedigt werden. Durch einen Wiederholungseinsatz in saisonnahen Beschäftigungen (Klebeeffekt) wurde zudem versucht, die Chancen auf eine dauerhafte Beschäftigung zu erhöhen. Insgesamt wurden in diesem Bereich im Jahre 2006 111 Arbeitsaufnahmen erreicht. Darüber hinaus bestimmt die Grenzsituation zu den Niederlanden zunehmend die besondere Situation des Kreises Kleve. Grenzüberschreitende Projekte und Arbeitsvermittlung dienen der Erschließung dieses euregionalen Arbeitsmarktes. Mit seiner strategisch günstigen Lage im wirtschaftlichen Kerngebiet zwischen dem städtischen Ballungsraum im Westen der Niederlande und dem Ruhrgebiet profiliert sich die Grenzregion entlang der niederländischen Städte Venlo (Provinz Limburg) sowie Nimwegen und Arnheim (Provinz Gelderland) mit mehr als 800.000 Einwohnern als wichtiger Knotenpunkt für Dienstleistungen, Güter und Personen. Die Förderung der regionalen Wirtschaft durch Schaffung von verkehrsgünstig gelegenen Gewerbeflächen für Unternehmen, Investitionen in die Infrastruktur, die Verbesserung der Wettbewerbsposition der Wirtschaft (Investitionsprogramme, Werbung und Akquisition) sorgen für positive wirtschaftliche Kennziffern, die auch im Bereich des Arbeitsmarktes ihren Niederschlag finden. Der niederländische Arbeitsmarkt zieht seit Frühjahr 2006 - deutlich stärker noch als der deutsche Arbeitsmarkt - an. Indikator hierfür ist, wie in vergangenen Zeiten, die starke Nachfrage nach Fachkräften insbesondere im gewerblichtechnischen Bereich durch niederländische Uitzendbureaus. Insbesondere im metall- und holzverarbeitenden Gewerbe werden Fachkräfte gesucht. Aber auch Anlern- und Helferstellen sind zu besetzen. Einzelne Beschäftigungsträger verfügen aufgrund langjähriger Tätigkeiten in der Beratung und Vermittlung von Arbeitslosen - auch in den niederländischen Arbeitsmarkt - und der Durchführung vielseitiger euregionaler Projekte über genaue Kenntnisse des regionalen und nationalen niederländischen Arbeitsmarktes und seiner Akteure sowie über vielfältige und belastbare Kontakte und Netzwerke zu und mit niederländischen Arbeitsmarktpartnern. Die Maßnahmen zur Integration in den Euregionalen Arbeitsmarkt werden unter dem Schlagwort „Grenzenlose Arbeit“ zusammengefasst. Dabei werden den Kundinnen und Kunden Informationen über Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Niederlanden gegeben sowie Trainings für den beruflichen Wiedereinstieg bezogen auf die sog. Euregiokompetenz (beinhaltet Fremdsprachen-, interkulturelle und berufsbezogene Kompetenz) angeboten. Die Rechtsgrundlage der Kunden-, Maßnahmen- und Beschäftigungsmodule finden sich zum Einen in § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. den Vorschriften des SGB III wieder, so z.B. in den §§ 48, 49 SGB III. Weiterhin setzen die Module die Vorschriften des § 16 Abs. 3 Satz 1 SGB II sowie § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II um. Letztlich sind einige Module auf der Basis des § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II entwickelt worden. Die oben beschriebenen örtlichen Projekte finden ihre Rechtsgrundlage in § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II. Die Projekte zeichnen sich durch den individuellen Ansatz für die speziellen Belange der SGB-II-Kunden aus. Gemäß § 16 Abs. 2 SGB II können weitere Leistungen erbracht werden, die für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind. Dazu gehören gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB II u.a. die sog. komplementären Dienstleistungen: • • • • • • Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen, Schuldnerberatung, Psychosoziale Betreuung, Suchtberatung, sonstige soziale Dienste, die über § 16 Abs. 2 SGB II hinaus gehen. Gemäß § 17 Abs. 1 SGB II soll der Leistungsträger keine neuen Einrichtungen und Dienste für die Erbringung der komplementären Dienstleistungen schaffen, soweit geeignete Einrichtungen, insbesondere von Trägern der freien Wohlfahrtspflege vorhanden sind. Das Netz der im Kreis Kleve vorhandenen sozialen Dienste und Beratungsstellen, die im Einzelfall auch bei der Vermittlung in Arbeit hilfreich sein können, deckt die in § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB II genannten Leistungen nicht nur ab, sondern geht weit über den dort definierten Umfang hinaus. Erziehungsberatungsstellen, Beratungsstellen für Ehe-, Familien-, und Lebensfragen usw., die im Rahmen des Fallmanagements eine Rolle spielen können, sind im Kreis Kleve umfassend vertreten. Bewertung durch den zugelassenen kommunalen Träger Die Erfahrungen des Jahres 2006 haben gezeigt, dass sich die Konzeption des Kreises Kleve bewährt hat. Stand im Jahre 2005 noch weitgehend die organisatorische Umsetzung im Vordergrund, wurden im Jahre 2006 weitestgehend die Bemühungen zur Integration in Arbeit intensiviert. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben in enger Zusammenarbeit mit den Bildungs- und Beschäftigungsträgern die jeweils für ihre Kommune erfolgversprechendste Aufbau- und Ablauforganisation installiert und die vorgesehenen Strategien entsprechend umgesetzt. Dies hat dazu geführt, dass die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Kreis Kleve im Laufe des Jahres 2006 deutlich gesunken ist. Im Vergleich zum Dezember 2005 konnte die Zahl der Bedarfsgemeinschaften von 8.183 um insgesamt 580 auf 7.603 im Dezember 2006 zurückgeführt werden. Bezogen auf den Höchststand der Bedarfsgemeinschaften im Monat April 2006 (8.713) sank die Zahl bis zum Monat Dezember 2006 um insgesamt 1.110. Insgesamt konnten im Jahre 2006 4.678 Vermittlungserfolge erzielt werden, davon lag der Anteil der Vollzeitstellen bei rd. 55 %, die Anzahl der besetzten Ausbildungsstellen betrug rd. 240. Der Kreis Kleve wird auch weiterhin versuchen, an diese Erfolge anzuknüpfen. Hierzu ist eine stetige Weiterentwicklung der Umsetzungsstrategien erforderlich, in denen die Erfahrungen der kreisangehörigen Kommunen und der Bildungsund Beschäftigungsträger einfließen. Es ist erkennbar, dass innerhalb der örtlichen Kommunen eine Anpassung der eigenen Vorgehensweise im Sinne von „best-pratice“-Modellen anderer Kommunen erfolgt. Nicht verkannt werden darf allerdings, dass in zunehmenden Maße der Fokus darauf gerichtet sein wird, den langzeitarbeitslosen Kundinnen und Kunden, die mit teilweise multiplen Vermittlungshemmnissen ausgestattet sind, die bestmögliche individuelle Förderung zukommen zu lassen, damit diese den Anschluss an den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft nicht vollständig verlieren. Anlagen ● Organigramm ● Schulungs- und Strategieunterlagen ● Konzept Fallmanagement U 25 ● Auszug Maßnahmemodul