Landkreis Kleve - Eingliederungsbericht (2006)

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Landkreis Kleve - Eingliederungsbericht (2006)
Eingliederungsbericht zur Jahresrechnung 2006
1. Kurzportrait des zugelassenen kommunalen Trägers
Seit dem 1. Januar 1975 gibt es den Kreis Kleve in seinen heutigen Grenzen. Er
setzt sich aus den ehemaligen Kreisen Kleve und Geldern und den Städten
Emmerich und Rees (vormals Kreis Rees) sowie der Gemeinde Rheurdt (früher
Kreis Moers) zusammen. Im Norden und Westen grenzt er auf einer Länge von
138 Kilometern an die Niederlande mit den Gebietsteilen der Provinzen
Gelderland und Limburg. Ein gutes Verhältnis zum niederländischen Nachbarn
und
die
Prägung
internationalen
Bewusstseins
kennzeichnen
diesen
grenzbegleitenden Raum. Seine mehr als 305.000 Einwohnerinnen und
Einwohner leben in acht Städten und acht Gemeinden auf gut 1.200 km².
Die "klassischen" Standortvorteile des Kreises Kleve in der Zentralposition
zwischen den Wirtschaftsräumen und Ballungszentren diesseits und jenseits der
ehemaligen Grenze zu den Niederlanden verschaffen ihm eine hervorragende
Wettbewerbsposition.
Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes
Der Kreis Kleve verfügt über eine breit gefächerte mittelständische
Wirtschaftsstruktur. In den acht Städten und acht Gemeinden des Kreises ist der
Einzelhandel gut vertreten. Hinzu kommt der seit Jahren zunehmende Tourismus
mit seinen positiven Auswirkungen auf das Gastgewerbe im Kreis Kleve.
Das größte Wachstumspotenzial im Mittelstand bildet aber – wie fast überall –
die Dienstleistungsbranche. Der Dienstleistungsanteil an der gesamten
Arbeitsbevölkerung im Kreis Kleve beträgt inzwischen ca. 60 Prozent. Welchen
Stellenwert die Landwirtschaft einnimmt, wird allein schon aus der
Flächenverteilung im Kreis sichtbar. Ungefähr 70 Prozent der Kreisfläche werden
landwirtschaftlich genutzt, weitere 14 Prozent sind Waldflächen. Insbesondere im
südlichen Kreisgebiet konzentrieren sich die Betriebe seit Jahren verstärkt auf
den Zierpflanzenanbau und auf den Gartenbau. Bereits jetzt produziert der Kreis
Kleve zirka 10 Prozent der bundesdeutschen Waren auf diesem Sektor. Das
Ernährungsgewerbe spielt mit einem Beschäftigtenanteil von über 6 % eine
besondere
Rolle.
So
befindet
sich
auch
die
bundesweit
größte
Versteigerungseinrichtung gartenbaulicher Erzeugnisse (Landgard e.G.) im Kreis
Kleve.
Die Unternehmenslandschaft reicht von der Herstellung von Leiterplatten,
Verpackungsmaschinen, Spektralanalysegeräten über Industrieofenbau, den
weltgrößten Hersteller von Kaffeeröstmaschinen, den Produzenten von digitalen
Datenträgern bis hin zu den bekannten Konsumgütermarken Diebels, Bofrost,
Bonduelle, Kühne und Katjes.
Die Wirtschaftsstruktur nach Wirtschaftszweigen zeigt, dass der Kreis Kleve
gegenüber Nordrhein Westfalen überproportional mehr Beschäftigte in der
Landwirtschaft, im Baugewerbe sowie im Handel und im öffentlichen und
privaten Dienstleistungssektor hat.
Weniger Beschäftigte als vergleichsweise in NRW gibt es vor allem beim
Verarbeitenden Gewerbe und im Grundstückswesen bzw. bei Dienstleistungen für
Unternehmen. Deutlichere Abnahmen sind insbesondere im Baugewerbe, im
Kredit- und Versicherungsgewerbe und in der öffentlichen Verwaltung zu
verzeichnen.
Betrachtet man jedoch die Entwicklung im Verarbeitenden Gewerbe seit dem
Jahr 2000, fällt auf, dass im Kreis Kleve die Beschäftigtenzahl nur um 2,1 %
zurückging, während sie im gesamten IHK-Kammerbezirk um 10 % und in
Nordrhein Westfalen in diesem Zeitraum sogar um 12,3 % zurückging was
belegt, dass die Beschäftigtenzahlen in diesem Wirtschaftszweig im Kreis Kleve
sehr stabil sind.
Organisation des zugelassenen kommunalen Trägers
Die Aufgabenwahrnehmung wurde aus Gründen der Orts- und Bürgernähe vom
Kreis Kleve auf die 16 kreisangehörigen Städte und Gemeinden delegiert.
Gleichwohl obliegt es dem Kreis Kleve als zuständiger kommunaler Träger ein
einheitliches Erscheinungs- und Entscheidungsbild bei der Umsetzung des SGB II
zu konzipieren, zu realisieren, zu kontrollieren und zu garantieren. Die
strategische Führung wie z.B. die Aushandlung von Vereinbarungen mit Dritten,
Erarbeitung kreiseinheitlicher Richtlinien und die zentrale Gestaltung der
Öffentlichkeitsarbeit sowie zentrale Aufgabenbereiche werden durch den Kreis
Kleve wahrgenommen. Darüber hinaus erfüllt der Kreis Kleve die Aufgaben aus
den gesetzlichen Vorgaben wie die Erstellung der notwendigen Statistik, die
Widerspruchsbearbeitung etc..
Bezüglich der Organisation des Kreises Kleve als zugelassener kommunaler
Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende verweise ich auf das als Anlage
beigefügte Organigramm.
2. Kernaussagen zur Eingliederungsstrategie
Für den Kreis Kleve als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde ein
Arbeitsmarktprogramm entwickelt, das eine auf die örtlichen Gegebenheiten
zugeschnittene Lösung darstellt. Hierbei wurde und wird besonders auf die
individuellen lokalen Verhältnisse Rücksicht genommen. Aus den Erfahrungen in
der Vergangenheit konnte festgestellt werden, dass für die einzelnen
kreisangehörigen
Kommunen,
die
unterschiedliche
Größen,
Beschäftigungsstrukturen und besondere Problemfelder aufweisen, ein breit
angelegtes flächendeckendes Programm keinen sinnvollen Lösungsansatz
darstellt.
Die Kommunen genießen bei der Gestaltung der Arbeitsabläufe soviel Freiheit wie
möglich, um ihre individuellen Stärken einbringen zu können bzw. Schwächen
auszuschalten.
Dabei gilt, dass jede Kommune, die sich neben Ihrer Kernzuständigkeit im
Bereich der Geld- und Sachleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes auch
im Bereich der Integration in Arbeit engagiert, diese Aufgaben anstelle der
Träger der beschäftigungsfördernden Maßnahmen wahrnimmt. Hierdurch wird
auch ein Wettbewerb um die besten Lösungen zwischen den Kommunen und den
Trägern erzeugt. Dieser Wettbewerb ist natürlich, je nach Intensität des
Engagements der Kommune im Integrationsbereich, unterschiedlich ausgeprägt.
Durch die unterschiedliche Betätigungsintensität der Kommunen im Bereich der
Integration in Arbeit ist auch eine Form des Wettbewerbs der Kommunen
untereinander um die bestmögliche Ausgestaltung von Arbeitsinhalten und –
abläufen entstanden.
Neben den Kommunen haben sich als weitere wichtige Säule der Umsetzung der
Arbeitsmarktstrategie
im
Gebiet
des
Kreises
Kleve
die
Träger
beschäftigungsfördernder Maßnahmen etabliert.
Hier befinden sich die eigentlichen Kernkompetenzen im Bereich der
Aufgabenerfüllung der aktiven Integration Arbeitsuchender in Arbeit, aber auch
die Kompetenzen im Bereich der Umsetzung von Maßnahmen etc. Der Kreis
Kleve hat sich diese Ressourcen in Form von Vereinbarungen, die mit Trägern
abgeschlossen wurden, zu Nutze gemacht. Die im Kreis Kleve gut entwickelte
Trägerlandschaft bietet somit die Möglichkeit, die individuellen unterschiedlichen
Stärken und Fähigkeiten der einzelnen Träger optimal einzusetzen.
Ein entscheidender Faktor bei der erfolgreichen Umsetzung ist sicherlich die
praktizierte Bürgernähe. Der direkte Kontakt zum Kunden ist durch einen
gleichbleibenden Ansprechpartner, der zudem direkt am Wohnort des Kunden
ansässig ist, kontinuierlich gegeben. Ebenso sorgen die Kontakte mit der
örtlichen Wirtschaft dafür, dass bei den ansässigen Arbeitgebern die
Grundsicherungsträger eine hohe Akzeptanz erfahren. Hier gilt es, die
Vernetzung zwischen den einzelnen Akteuren weiterhin voranzutreiben.
3. Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen
Wie bereits vorstehend dargestellt, arbeitet der Kreis Kleve bei der Umsetzung
des SGB II eng mit Bildungs- und Beschäftigungsträgern zusammen. Hierzu
wurden Eingliederungsmaßnahmen entwickelt, die je nach Qualifikation, Neigung
und bestehenden Vermittlungshemmnissen der Kunden individuell eingesetzt
werden können. Diese Eingliederungsmaßnahmen wurden und werden nach den
in der Praxis gemachten Erfahrungen kontinuierlich weiterentwickelt und
optimiert.
In diesem Zusammenhang dient die grundsätzliche Rahmenvereinbarung dazu,
die Vereinbarungspartner generell auf die konzeptionelle Ausrichtung des Kreises
Kleve „einzuschwören“. So werden u.a. die grundsätzlichen „Spielregeln“
vereinbart
(z.B.
Rechnungslegung,
Zahlungsziele,
etc.)
und
die
steuerungsrelevanten übergeordneten Bereiche der Zusammenarbeit festgelegt.
Die Rahmenvereinbarung dient darüber hinaus als Vorvereinbarung und damit
quasi als „Zugang“ zu den einzelnen Modulvereinbarungen.
Aus der Rahmenvereinbarung erwachsen keine eigenständigen finanziellen
Ansprüche. Es werden aber grundsätzliche, für alle Modulvereinbarungen gültige
Bedingungen definiert.
Bei den einzelnen Vereinbarungen wird zwischen Kunden-, Maßnahmen- und
Beschäftigungsmodulen unterschieden. Diese werden nachstehend in aller Kürze
erläutert,
da
eine
ausführliche
Darstellung
den
Rahmen
dieses
Eingliederungsberichtes sprengen würde.
Kundenmodul „Arbeitsplatzsuche“
In diesem Modul hält der Träger für die Kundinnen und Kunden im Rechtskreis
des SGB II das Angebot der regionalen und überregionalen (auch
grenzüberschreitenden) Stellenakquise und Vermittlungstätigkeit bereit.
Vor Beginn der Arbeitsplatzsuche wird grundsätzlich ein Tiefenprofiling der/des
Kundin/Kunden durchgeführt. Im Rahmen dieses Profilings sollen die Marktnähe
und Integrationsfähigkeit dieser Person festgestellt werden. Konkret soll
hierdurch eine vollständige Erfassung der aktuellen Lebenslage der Kundin bzw.
des Kunden erreicht werden. Hierbei sind insbesondere die herrschenden
Familienverhältnisse, die Schul-, Ausbildungs- und Berufserfahrungen zu
ergründen und sowohl die fachlichen als auch die psycho-sozialen Probleme
festzustellen. Im Rahmen einer Stärken/Schwächenanalyse soll im Ergebnis eine
realistische Einschätzung über die Chancen und Risiken, die in der aktuellen
Lebenssituation der Kundin bzw. des Kunden liegen, möglich werden.
Kundenmodul „Fallmanagement“
Im Kundenmodul „Fallmanagement“ erfolgt für die Kundinnen und Kunden
zusätzlich zur reinen Arbeitsplatzsuche die intensive und einzelfallbezogene
"ganzheitliche" Begleitung und Betreuung.
Mit Hilfe professioneller arbeits- und sozialpädagogisch geschulter Mitarbeiter
werden in Zusammenarbeit mit dem Kunden bzw. der Kundin Lösungsansätze
zur Überwindung (multipler) Problemlagen gefunden und sukzessive umgesetzt.
Die Begleitung und Betreuung findet dabei über alle Problemebenen
(wirtschaftliche, fachliche, soziale, gesundheitliche) hinweg mit der mittelfristigen
bzw. langfristigen Zielsetzung der (Wieder-)eingliederung in den ersten
Arbeitsmarkt statt.
Ebenso wie im Kundenmodul Arbeitsplatzsuche findet auch hier zunächst ein
Tiefenprofiling des Kunden statt.
Kundenmodul „Profiling“
Das Tiefenprofiling soll, aus der systematischen Befragung des Arbeitsuchenden
und durch dessen aktive Teilnahme an dem Verfahren, die Erhebung von
eingliederungsrelevanten Informationen und deren Bewertung ermöglichen.
Damit hat das Tiefenprofiling die Aufgabe, die berufliche, persönliche, soziale und
medizinische Eignung der/des Arbeitsuchenden sowie die Bewerberfähigkeiten
frühzeitig zu klären und Barrieren für die Vermittlungsfähigkeit sowie die Gründe
hierfür zu eruieren. Es soll systematisch die individuelle Förderbedürftigkeit
des/der Arbeitsuchenden identifiziert werden und damit die passgenaue
Maßnahme und der maßgeschneiderte Eingliederungsplan gefunden/erstellt
werden.
Durch das Profiling sollen die Marktnähe und Integrationsfähigkeit dieser Person
festgestellt werden. Es soll eine vollständige Erfassung der aktuellen Lebenslage
der Kundin bzw. des Kunden erreicht werden. Hierbei sind insbesondere die
herrschenden
Familienverhältnisse,
die
Schul-,
Ausbildungsund
Berufserfahrungen zu ergründen und sowohl die fachlichen als auch die psychosozialen Probleme festzustellen. Im Rahmen einer Stärken/Schwächenanalyse
soll im Ergebnis eine realistische Einschätzung über die Chancen und Risiken, die
in der aktuellen Lebenssituation der Kundin bzw. des Kunden liegen, möglich
werden.
Maßnahmemodul „Arbeitsgewöhnung und Arbeitserprobung“
Der Grundgedanke der Maßnahme ist es, Personen zu helfen, die der Gewöhnung
an eine berufliche Tätigkeit bedürfen oder deren Bereitschaft zur Übernahme
einer Arbeit zweifelhaft erscheint, dass diese Personen nicht sofort als nicht
einsatzfähig ausgewiesen und daraus evtl. direkt Sanktionen hergeleitet werden.
Im Vordergrund steht hierbei nicht die Arbeitsleistung sondern der
therapeutische Zweck des Beschäftigungsverhältnisses.
Diese
Maßnahme
wird
für
den
Personenkreis
der
erwerbsfähigen
Arbeitsuchenden, bei dem die Gefahr der Arbeitsentwöhnung oder der Verlust
von Schlüsselqualifikationen beispielsweise aufgrund langer Erwerbslosigkeit
besteht, sowie insbesondere für junge erwerbsfähige Arbeitsuchende ohne
berufliche
Orientierung
bzw.
ohne
entwickelte
Schlüsselqualifikationen
angeboten. Sowohl die Vermittlung neuer Fertigkeiten sowie die charakterliche
Festigung der Teilnehmer und Teilnehmerinnen im Arbeitsverhalten als auch die
persönliche Stabilisierung werden angestrebt.
Unter Schlüsselqualifikationen werden vor allem Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit,
Leistungsbereitschaft
und
Motivation,
korrektes
Verhalten
gegenüber
Kundinnen/Kunden sowie Kolleginnen/Kollegen verstanden.
Die Ziele der Maßnahme werden in der Entwicklung bzw. Erhaltung von
Schlüssel- und der allgemeinen beruflichen Qualifikationen sowie in der
Überprüfung bzw. Steigerung der individuellen Leistungsfähigkeit und –
motivation gesehen.
Maßnahmemodul „Mehrbedarfsbeschäftigung mit Betreuung“
Der Grundgedanke der Maßnahme ist es, Personen im Rahmen funktionierender
Arbeitsgruppen, aber in einem teilgeschützten öffentlichen Bereich, im Rahmen
ihrer erlernten Fertigkeiten und Kenntnisse praktisch zu beschäftigen.
Hierdurch sollen die Integrationsfähigkeit und damit die Erwerbsfähigkeit der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den allgemeinen Arbeitsmarkt erlangt bzw.
wiedererlangt, erhalten oder verbessert, die Nähe zum Arbeitsalltag erhalten und
Schlüsselqualifikationen gefestigt werden.
Durch die Einbettung in den teilgeschützten Bereich bei gleichzeitiger Vermittlung
von Qualifikationen soll ein weiteres Heranführen an die Anforderungen des
allgemeinen Arbeitsmarktes erreicht werden.
Mehrbedarfsbeschäftigung mit Betreuung muss in ihrer formalen und inhaltlichen
Ausgestaltung weitere Voraussetzungen erfüllen. Sie muss gemeinnützig,
arbeitsmarktneutral (somit also zusätzlich) und zumutbar sein.
Maßnahmemodul „Bewerbungstraining“
Diese
Maßnahme
soll
die
Vermittlungsfähigkeit
langzeitarbeitsloser
Arbeitsuchender deutlich verbessern. Bei vielen Arbeitsuchenden scheitert eine
erfolgreiche Arbeitsaufnahme weniger an den fachlichen Fähigkeiten als vielmehr
am mangelhaften Auftreten im Rahmen der Bewerbung bzw. an im Vorfeld
fehlerhaft erstellten Bewerbungsunterlagen.
Im Mittelpunkt dieser Dienstleistung steht die Vermittlung erfolgversprechender
Bewerbungstechniken und die Vermittlung von Kenntnissen über den regionalen
und überregionalen Arbeitsmarkt sowie im Umgang mit den hierzu notwendigen
modernen Medien (z.B. Internet). Er werden sowohl die Erstellung von
individuellen
Bewerbungsunterlagen
betreut
und
begleitet
als
auch
Gesprächssituationen trainiert, simuliert und analysiert.
Maßnahmemodul „Passgenaue Qualifizierung“
Diese
Maßnahme
soll
die
Vermittlungsfähigkeit
langzeitarbeitsloser
Arbeitsuchender deutlich verbessern. Bei vielen Arbeitsuchenden scheitert eine
erfolgreiche Arbeitsaufnahme nicht an den sogenannten Arbeitstugenden bzw.
Schlüsselqualifikationen, sondern daran, dass die fachliche Qualifikation zwar
vorhanden ist, aber nicht mehr dem aktuellen Anforderungsprofil des
allgemeinen Arbeitsmarktes entspricht.
Mit gezielten, kurzfristigen und passgenauen Qualifizierungen soll der Einstieg
oder der Wiedereinstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt möglich werden.
Die Maßnahme unterliegt grundsätzlich keiner zeitlichen Befristung. Als
notwendige Mindestvoraussetzung für ein angedachtes Ende der Maßnahme ist
jedoch der erfolgreiche Abschluss einer angestrebten Prüfung oder die
Bescheinigung bzw. Zertifizierung der erfolgreichen Teilnahme an einem
angestrebten Lehrgang anzusehen. Grundsätzlich wird die Maßnahme in einem
kürzeren zeitlichen Rahmen eingebettet sein, da es sich hier um unterschwellige
Qualifizierungen, Teil- und Aufbauqualifizierungen handelt, die ausgehend vom
individuellen Kenntnisstand und Leistungsvermögen des Teilnehmers dessen
Bewerberprofil ergänzen und vervollständigen sollen.
Maßnahmemodul „ausbildungsbegleitende Hilfen“
Nach dieser Modulvereinbarung können grundsätzlich nur benachteiligte
Jugendliche und junge Erwachsene in der Berufsausbildung gefördert werden, um
die Aufnahme einer Ausbildung und/oder deren erfolgreichen Abschluss zu
ermöglichen. Als benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene im Sinne der
Modulvereinbarung gelten ausschließlich lernbeeinträchtigte und sozial
benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene, die wegen der in ihrer Person
liegenden Gründe ohne die Förderung eine Berufsausbildung nicht beginnen,
fortsetzen oder erfolgreich beenden können oder nach dem Abbruch einer
Berufsausbildung eine weitere Ausbildung voraussichtlich nicht beginnen
fortsetzen oder erfolgreich beenden können. Diese Maßnahme beinhaltet
ausdrücklich alle abH die dazu dienen, den Erfolg der laufenden Ausbildung zu
sichern. Hierunter sind insbesondere Stützunterricht und sozialpädagogische
Betreuung zu verstehen.
Beschäftigungsmodul „Qualifizierende Beschäftigung“
Ziel der Maßnahme ist es, langzeitarbeitslose Personen, die aufgrund fachlicher
und/oder sozialer Probleme als schwervermittelbar gelten und ob dieser
Probleme längerfristiger Betreuung bedürfen, in einem teilgeschützten Bereich
praktisch zu beschäftigen.
Hierdurch soll die Integrationsfähigkeit und damit die Erwerbsfähigkeit der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den allgemeinen Arbeitsmarkt erlangt bzw.
wiedererlangt, erhalten bzw. verbessert, die Nähe zum Arbeitsalltag erhalten
werden und Schlüsselqualifikationen sollen gefestigt werden.
Durch die Einbettung in den teilgeschützten Bereich bei gleichzeitiger Vermittlung
von Qualifikationen und praktischer Erfahrung von Arbeitsalltag soll ein weiteres
Heranführen an die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erreicht
werden.
Qualifizierende Beschäftigung muss in ihrer formalen und inhaltlichen
Ausgestaltung weitere Voraussetzungen erfüllen. Sie muss nicht gemeinnützig,
sollte aber arbeitsmarktneutral (somit also zusätzlich) sein. Zusätzlich sind nur
Arbeiten, die sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt
verrichtet werden würden, d.h. im Rahmen regulär entlohnter Arbeitsverhältnisse
gegenwärtig und regelmäßig nicht durchgeführt werden. Arbeitsverhältnisse, die
zur Einsparung regulärer Arbeitskräfte führen, können nicht eingerichtet werden.
Im Gegensatz zu einer Mehrbedarfsbeschäftigung mit Betreuung werden hierbei
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse begründet.
Beschäftigungsmodul „Vollqualifizierung“
Diese Maßnahme
langzeitarbeitsloser
soll insbesondere
Arbeitsuchender
die Vermittlungsfähigkeit jüngerer
deutlich
verbessern.
Ungeachtet
unterschiedlichster Gründe ist ein großer Teil jüngerer langzeitarbeitsloser
Arbeitsuchender bisher gänzlich ohne Ausbildung bzw. ohne arbeitsmarktlich
verwertbare Ausbildung, obwohl dieser grundsätzlich den Anforderungen einer
Ausbildung gewachsen wäre.
Über betriebsnahe Ausbildungen mit überbetrieblichen Qualifizierungsanteilen
bzw. komplett überbetrieblichen Ausbildungen sowie Qualifizierung wird den
jungen Arbeitslosen die Chance eröffnet, auf diesem Umwege den Anschluss an
den allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden.
Die vorgesehene Berufsbezeichnung, die Dauer der Ausbildung, das verlangte
Berufsbild (Kenntnisse und Fähigkeiten) und die Prüfungsanforderungen sind
unbedingt zu beachten.
Da es sich bei der Qualifizierungsmaßnahme um sozialversicherungspflichtige
Ausbildungsverhältnisse handelt, erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
eine feste monatliche Ausbildungsvergütung.
Beschäftigungsmodul „Vollqualifizierung Benachteiligter“
Nach dieser Modulvereinbarung können ausschließlich benachteiligte Jugendliche
und junge Erwachsene bis zum Alter von 25 Jahren (U 25) in der
Berufsausbildung gefördert werden, um die Aufnahme einer Ausbildung und den
erfolgreichen Abschluss zu ermöglichen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
dürfen mit Beginn der Maßnahme das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Als Benachteiligte im Sinne dieser Modulvereinbarung gelten ausschließlich
lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene,
die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne die Förderung eine
Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können
oder nach dem Abbruch einer Berufsausbildung eine weitere Ausbildung nicht
beginnen und sich aus diesem Grund für eine betriebliche Ausbildung auf dem
freien Markt nicht eignen.
Es genügt nicht, formal zur Zielgruppe zu gehören; ausschlaggebend ist, dass
der Auszubildende aufgrund seiner individuellen Situation der Hilfen auch bedarf.
Die Förderung über diese Modulvereinbarung setzt außerdem ausnahmslos
voraus, dass die auszubildenden Jugendlichen und jungen Erwachsenen für die
Berufsausbildung geeignet sind und dass sie im Vorfeld bereits an einer
berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) mit einer Laufzeit von
mindestens 6 Monate teilgenommen haben. Dabei werden auch schulische
Formen der Berufsvorbereitung wie das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) oder zum
Beispiel ein Freiwilliges Soziales Jahr angerechnet. Die BaE beinhaltet
ausdrücklich alle ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH), die dazu dienen, den
Erfolg der Ausbildung zu sichern.
Über betriebsnahe Ausbildungen mit überbetrieblichen Qualifizierungsanteilen
bzw. komplett überbetrieblichen Ausbildungen sowie Qualifizierung wird den
jungen Arbeitslosen die Chance eröffnet, auf diesem Umwege den Anschluss an
den allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden.
Die vorgesehene Berufsbezeichnung, die Dauer der Ausbildung, das verlangte
Berufsbild (Kenntnisse und Fähigkeiten) und die Prüfungsanforderungen sind
unbedingt zu beachten.
Da es sich bei der Qualifizierungsmaßnahme um sozialversicherungspflichtige
Ausbildungsverhältnisse handelt, erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
eine feste monatliche Ausbildungsvergütung.
Beschäftigungsmodul „Dienstleistungspools“
Mit der Einrichtung von Dienstleistungspools soll der Tatsache Rechnung
getragen werden, dass vielfach unter den langzeitarbeitslosen Arbeitsuchenden
zumindest niedrigschwellig Qualifizierungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten
vorhanden sind, die aber aus eigener Kraft/Energie nicht legal/regulär marktfähig
angeboten werden können, so dass sozialversicherungspflichtige oder
selbstständige Beschäftigungsverhältnisse dennoch nicht entstehen. Gleichwohl
gibt es für derlei Dienstleistungen teilweise eine ausgeprägte Nachfrage, die aber
nicht am legalen Markt, sondern üblicherweise durch Schwarzarbeitsdienste
befriedigt wird.
Mit
der
Erbringung
dieser
Dienstleistungen
im
Rahmen
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse soll die hier bestehende
Marktangebotslücke geschlossen, zusätzliche legale Beschäftigungsverhältnisse
geschaffen und der regionale Markt für weitere Schwarzarbeit verengt werden.
Dienstleistungspools müssen nicht gemeinnützig und arbeitsmarktneutral sein.
Sie sind direkt am Markt aufgestellt und stellen sich den dort herrschenden
Marktgesetzen.
Sonstige weitere lokale Projekte
Zusätzlich zu den einheitlichen Modulen haben die kreisangehörigen Kommunen
eigene Projekte oder Instrumente zur erfolgreichen Umsetzung des SGB II
entwickelt. Bei den genannten Projekten spiegelt sich auch die oben
beschriebene Strategie wieder, dass sich Größe und Ausgestaltung der
kommunal entwickelten Projekte an der jeweiligen individuellen örtlichen
Situation orientiert.
Beispielhaft werden nachstehend einzelne Projekte kurz erläutert.
Im Rahmen eines Projektes einer kreisangehörigen Kommune mit rd. 13.000
Einwohnern und rd. 170 Bedarfsgemeinschaften wurden zwei Gruppen von je
drei männlichen Leistungsempfängern -angeleitet und pädagogisch betreut von
Mitarbeitern eines Bildungs- und Beschäftigungsträgers- an pflegeintensiven
Bereichen in zwei Ortschaften der Kommune (jeweils in der Nähe der Friedhöfe,
Sportplätze und Kirchen bzw. sonstigen Grünanlagen) eingesetzt. Durch die
Arbeit der „Grüntrupps“ wurde das Erscheinungsbild der jeweiligen Bereiche
deutlich aufgewertet und eine über das übliche Maß hinaus gehende Pflege der
Anlagen erreicht. Gleichzeitig konnten sich die Teilnehmer -teilweise nach langer
Arbeitslosigkeit- endlich wieder in Arbeitszusammenhängen beweisen und auch
für zukünftige potentielle Arbeitsstellen durch den Erwerb von Motorsägen- bzw.
Staplerscheinen qualifizieren. Die positiven Effekte für die Kommune wurden
insbesondere von Seiten der Bevölkerung hoch geschätzt und führten dazu, dass
die Maßnahme auch im Jahr 2007 weitergeführt wird.
In der Umsetzung dieser Kommune ist weiterhin ein Projekt „Sozial- und
Personal-Training“ in zwei Seniorenheimen innerhalb der Gemeinde zur
Verbesserung der Vermittlungsfähigkeit von ALG II-BezieherInnen und zum
Abbau von (Langzeit-) Arbeitslosigkeit.
Im Rahmen dieses Projektes werden insgesamt sechs HilfebezieherInnen in
Seniorenheimen innerhalb der Gemeinde im Hinblick auf allgemeine
grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten (z.B. Kommunikation, Selbstreflexion,
Verhalten am Arbeitsplatz, soziale Kompetenzen, Arbeitstugenden) einerseits und
arbeitsplatzspezifische Inhalte (z.B. Umgang mit Sterben und Tod, Kenntnisse
von Pflege- und Betreuungsstandards, Dienstleistungsmentalität, „achtungsvolle
Assistenz“) andererseits im Rahmen einer einjährigen Maßnahme qualifiziert. Im
Vordergrund
steht
hierbei
die
individuelle
Weiterentwicklung
der
TeilnehmerInnen, um die persönlichen und fachlichen Potentiale dieser Personen
zu finden, zu fördern und nachhaltig zu verbessern, da auf diese Weise von einer
besseren zukünftigen Vermittlungsfähigkeit ausgegangen werden kann. Priorität
hat die Vermittlung in eine Beschäftigung, welche zu einer Unabhängigkeit der
TeilnehmerInnen von staatlichen Transferleistungen führt. Als potentielle
Arbeitgeber sind dabei nicht nur Seniorenheime sondern der gesamte Sektor
„Dienstleistung“ in den Blick genommen worden.
In einer mittelgroßen kreisangehörigen Kommune wurde das Projekt „Sicherheit
und Sauberkeit/City-Service-Team“ ins Leben gerufen.
Die Zielsetzung des Projektes war zum einen, dass zeitlich befristete
Arbeitsplätze neu generiert werden können, die es vorher nicht gegeben hat.
Darüber hinaus war und ist es vordringliche Notwendigkeit und Aufgabe, die
Teilnehmer aus den befristeten Arbeitsverhältnissen heraus einer möglichst
dauerhaften Integration in den ersten Arbeitsmarkt zuzuführen. Gleiches galt für
die Teilnehmer, die erfolgreich die Prüfungen im Sicherheitsgewerbe abgelegt
haben aber zunächst nicht mit einer Anstellung rechnen konnten.
Der zusätzliche Vorteil und Mehrwert für die Kommune bestand und besteht in
einer erheblichen Verbesserung des äußeren Stadtbildes, ebenso wie in einer
deutlichen Stärkung des Sicherheitsgefühls für alle Bürgerinnen und Bürger.
Zum Jahresbeginn 2006 wurde mit rd. 100 ALG-II-Kunden ein intensives Profiling
durchgeführt, wobei 19 Personen den hohen Anforderungen für die
Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. §34a GewO entsprachen. Die
Ausbildung über den Bildungsträger in Zusammenarbeit mit einem
Sicherheitsunternehmen wurde von 12 Teilnehmern erfolgreich abgeschlossen. 5
Teilnehmer wurden für die Wiederholungsprüfung angemeldet.
Nach der Ausbildungsphase wurden vier Personen im Mai 2006 für das CityService-Team eingestellt. Serviceaufgaben des City-Service-Teams sind, Bürger
und Besucher auf Unterkünfte, Parkplätze, Radwege, Freizeitaktivitäten, TouristInformations-Möglichkeiten, Firmen, öffentliche Einrichtungen, etc. hinzuweisen
bzw. zu informieren. Weiter gehört die Überwachung und Kontrolle in Bezug auf
Schäden und Verunreinigungen von öffentlichen Strassen, Wegen, Plätzen,
Gebäuden, Grundstücken, Park- und Grünanlagen, Spielplätzen, Schulen,
Kindergärten, Friedhöfen zu ihren Aufgaben.
Durch die Teilnahme an dieser Qualifizierungsmaßnahme haben die
Hilfeempfänger einen so hohen Motivationsschub bekommen, dass sie wieder
Selbstvertrauen gewonnen und Eigenverantwortung übernommen haben. Somit
konnte z.B. ein Teilnehmer innerhalb von zwei Monaten bei einer Firma vom
Konfektionär zum Produktionsleiter aufsteigen.
Im Laufe des Jahres wurde aus der Maßnahme heraus der überwiegende Teil der
Kunden in Vollzeitbeschäftigungen oder befristete Arbeitsverhältnisse vermittelt.
Im Rahmen des Projektes wurden intensive Kontakte zu Sicherheitsfirmen
geknüpft. Diese Kontakte werden weiterhin kontinuierlich ausgebaut, da der
Bedarf an Arbeitskräften in diesem Gewerbe vorhanden ist.
Das Projekt ist als sehr erfolgreich zu beurteilen, da Arbeitsuchende SGB IIHilfeempfänger durch eine passgenaue Qualifizierung wieder in eine
sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt
gebracht werden konnten.
Ein weiteres individuelles Konzept für Jugendliche wurde unter dem Namen
„Drachen-Kunstpfad“ ins Leben gerufen.
Unter den Arbeitslosengeld IIEmpfängern einer größeren kreisangehörigen Stadt gibt es viele Jugendliche und
junge Erwachsene, bei denen noch keine Berufswahlentscheidung getroffen
wurde und die aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur hierfür noch zu unreif sind.
Viele dieser Jugendlichen haben eine gescheiterte Schulkarriere hinter sich und
sind für „Arbeit“ nur schwer zu motivieren. Durch den Zugang über Kunstobjekte
sollen diese jungen Erwachsenen einerseits motiviert werden und eine geregelte
Tagesstruktur erlernen.
Andererseits lernen sie bei der Umsetzung der
geplanten Objekte verschiedene Arbeitsmaterialien und Arbeitstechniken kennen,
so dass hierbei eine Weichenstellung hin in eine Berufsorientierung erfolgen
kann.
Ein zentrumsnahes Erholungsgebiet verlor im Laufe der Zeit immer weiter an
Attraktivität. So gibt es dort keinerlei Spielmöglichkeiten für Kinder. Die dort mal
gebaute Grillhütte und Grillplatz waren immer wieder Ziel von Vandalismus, so
dass später keinerlei Nutzen mehr gegeben war. Bisher wurden lediglich die
Wanderwege in Stand gehalten. Die geplante Maßnahme „Drachen“- Kunstpfad“
soll die Attraktivität wieder herstellen und erweitern. Unter dem Motto „Kunst
von Gelderner für Gelderner“ soll auch ein Bewusstsein in der Bevölkerung
geschaffen werden, so dass Vandalismus voraussichtlich ausgeschlossen werden
kann.
Das Projekt ist zunächst auf 12 Monate angelegt. Die Teilnehmer werden
individuell für 6 Monate zugewiesen. Teilnehmerplätze, die durch einen Übergang
in andere Maßnahmen, Abbruch oder den Übergang in Arbeit frei werden, sollen
kurzfristig nachbesetzt werden. Im Einzelfall werden Verlängerungsoptionen
möglich und notwendig sein. Zielgröße für die Maßnahme waren durchschnittlich
12 Teilnehmer. Geleitet wird die Gruppe durch ein Künstlerehepaar, auch
ehemalige ALG-II-Empfänger, deren Beschäftigungsverhältnis beim Träger
gefördert wird. Für die Materialbearbeitung wird auf die verschiedenen Gewerke
des Beschäftigungsträgers (Schreinerei, Schlosserei, Kunststoffwerkstatt)
zurückgegriffen.
Hier
stehen
die
dementsprechenden
Techniker
und
Handwerksmeister zur Verfügung, um die Jugendlichen an die verschiedenen
Verarbeitungstechniken heranzuführen und dafür Sorge zu tragen, dass
handwerklich einwandfreie Ergebnisse erzielt werden. Am Ende der Maßnahme
soll gerade für die jugendlichen Teilnehmer der Übergang in eine Ausbildung
bzw. eine Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen stehen.
Ein wesentliches Projekt im Bereich U 25 betraf die Ausbildungsplatzinitiative
„Steilpass“ der größten kreisangehörigen Stadt im Kreisgebiet Kleve, die in
Kooperation mit einem Berufsbildungszentrum durchgeführt wurde. Dabei wurde
eine Zielgruppe von rd. 200 Jugendlichen im Alter von 16-18 Jahren durch den
Einsatz des Casemanagements analysiert. Durch ein Profiling wurden die
Bemühungen letztlich auf die Gruppe konzentriert, bei denen die direkte
Einmündung in eine betriebliche Ausbildung realistisch erschien.
Zunächst ging es darum Berufswünsche, persönliche Erscheinung und formale
Eignung abzugleichen. Im Besonderen wurden die Erwartungen an den
Wunschberuf, frühere berufliche Erfahrungen (Praktika) und eventuelle
Alternativen besprochen. Auffällig war, dass alle Jugendlichen sich für einen
weiteren Schulbesuch am Berufskolleg angemeldet hatten, um im Sommer nicht
ohne Anschlussperspektive dazustehen; ein weiterer Schulbesuch war für sie nur
„Zweite Wahl“. Lediglich vier Jugendliche hatten den festen Wunsch das
Berufskolleg zu besuchen, um die Fach- bzw. Allgemeine Hochschulreife zu
erlangen.
Im Anschluss an das Profiling bestand für die Jugendlichen die Möglichkeit an
einer Eignungsüberprüfung des Berufsbildungszentrums teilzunehmen. Im
Rahmen dieser zweitägigen Eignungsüberprüfung wurden anhand verschiedener
Aufgabenstellungen und Testverfahren das intellektuelle Leistungsvermögen und
die personalen Fähigkeiten erfasst und mit dem Fähigkeitsprofil des
Wunschberufes abgeglichen. Entsprechend des ermittelten Potentials wurden mit
den Jugendlichen auch Alternativen zum genannten Wunschberuf erörtert. Im
Anschluss an die Eignungsüberprüfung erhielten die Jugendlichen ein „Feedback“
im Rahmen eines Auswertungsgespräches und eine schriftliche Dokumentation
ihrer Ergebnisse. Einigen Jugendlichen wurde während dieser Gespräche nahe
gelegt, ihren Schulabschluss zu verbessern, da bei ihnen ein ausbaufähiges
schulisches Potential festzustellen war.
Danach wurden gezielt geeignete Unternehmen angesprochen, um für die
Jugendlichen Ausbildungsstellen zu akquirieren. Kurzfristig wurden die
Jugendlichen zu Vorstellungsgesprächen und vereinbarten Probearbeitstagen
begleitet. Im Ergebnis konnten 32 Ausbildungsstellen in den verschiedensten
Berufsfeldern besetzt werden. Die Ausbildungsverhältnisse setzen sich
zusammen
aus
betrieblichen,
betriebsnahen
und
außerbetrieblichen
Ausbildungsplätzen. Da es sich bei fast allen betrieblichen bzw. betriebsnahen
Plätzen um zusätzliche Ausbildungsstellen handelt, zum Teil in Firmen, die
erstmalig ausbilden, erhalten die Betriebe eine Förderung in Form eines
Zuschusses zur Ausbildungsvergütung. Alle über die Offensive vermittelten
Auszubildenden erhalten weiterhin ausbildungsbegleitende Hilfen durch das
Berufsbildungszentrum, um den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zu
gewährleisten.
Nach Aufnahme der Ausbildung kam es aus verschiedensten Gründen zu einigen
Ausbildungsabbrüchen, so z.B. durch Entlassungen während der Probezeit, weil
sich die Jugendlichen entgegen des anfänglichen positiven Eindrucks als zu
unverlässig und damit nicht ausbildungsfähig erwiesen.
Jugendliche, die nicht über die Ausbildungsoffensive „Steilpass“ vermittelt
werden konnten bzw. deren Ausbildung abgebrochen wurde, werden automatisch
durch den zuständigen Fallmanager betreut. Viele dieser Jugendlichen sind
inzwischen in berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Schulersatzmaßnahmen,
Qualifizierungsmaßnahmen oder auch in den ersten Arbeitsmarkt eingemündet.
Als Resümee ist zu bemerken, dass Erfolge im Besonderen bei Jugendlichen zu
erkennen sind, die in der Vergangenheit durch andere Angebote nicht erreicht
werden konnten. Durch regelmäßige Kontakte mit dem Fallmanagement und
durch eine enge zielgruppenspezifische Betreuung (Arbeitsgewöhnung/
Arbeitserprobung) konnte vielen Jugendlichen die Bedeutung der Entwicklung
einer beruflichen Perspektive näher gebracht werden. Mittlerweile werden
Jugendliche, die grundsätzlich für eine Ausbildung in Frage kommen, im
Assessment-Center des Berufsbildungszentrums auf berufliche Fähigkeiten,
Eignungen und Neigungen hin überprüft und beraten. So können berufliche
Wunschvorstellungen mit dem persönlichen Profil und konkreten werkpraktischen
Erfahrungen verglichen werden, um die Praktikums- und damit auch
Ausbildungsplatzsuche gezielter und individuell passender zu gestalten. Beruflich
unorientierten Jugendlichen können darüber hinaus Neigungen und Interessen
bewusst gemacht werden.
Letzlich sind noch zwei Bereiche zu nennen, die bei der Umsetzung des SGB II im
Kreis Kleve eine wichtige bzw. zunehmend wichtigere Rolle spielen. Dies sind die
Bereiche „Saisonarbeit in der Landwirtschaft“ und „grenzüberschreitende
Vermittlung in den niederländischen Arbeitsmarkt“.
Welchen Stellenwert die Landwirtschaft im Gebiet des Kreises Kleve einnimmt, ist
bei der Analyse des regionalen Arbeitsmarktes bereits deutlich gemacht worden.
Der überproportional vertretene Bereich des Garten- und Ackerbaus mit den
Schwerpunkten Spargel, Gurken, sonstiges Gemüse und Blumen führt zu einer
erhöhten Nachfrage der Saisonbeschäftigung. Die Betriebe erzeugen und ernten
nicht nur die landwirtschaftlichen Produkte, sondern sie verpacken, etikettieren
und liefern teilweise auch direkt an den Einzelhandel aus. Insofern werden dort
Saisonarbeitskräfte nicht nur, wie in der öffentlichen Meinung stark verankert, in
der unmittelbaren Ernte, sondern auch vorgelagert bei der Aussaat und der
Anzucht, als auch nachgelagert beim Sortieren, Verpacken, Transport und
Verkauf
benötigt.
Für
Arbeitslose
existiert
hier
ein
beachtliches
Beschäftigungspotential. Sie können durch eine Tätigkeit in der Landwirtschaft
zumindest vorübergehend die Arbeitslosigkeit beenden und sind dann auch
weniger auf staatliche Unterstützung angewiesen.
So wurde im vergangenen Jahr in verschiedensten Projekten die Tätigkeit in
diesen Bereichen verstärkt. Dabei war zu berücksichtigen, dass negative
Erfahrungen
der
vergangenen
Jahre
auf
Arbeitgeberseite
durch
vertrauensbildende Maßnahmen ausgeräumt und auf der anderen Seite auch
Anreize auf Seiten der Arbeitnehmer geschaffen werden mussten. Durch ein
ausführliches Profiling und Qualifizierungsmaßnahmen bei unterschiedlichen
Trägern einschl. Probearbeiten konnten die SGB-II-Kunden passgenau qualifiziert
werden. Dadurch konnten die kurzfristigen Bedarfe der Betriebe zumindest z.T.
befriedigt werden. Durch einen Wiederholungseinsatz in saisonnahen
Beschäftigungen (Klebeeffekt) wurde zudem versucht, die Chancen auf eine
dauerhafte Beschäftigung zu erhöhen. Insgesamt wurden in diesem Bereich im
Jahre 2006 111 Arbeitsaufnahmen erreicht.
Darüber hinaus bestimmt die Grenzsituation zu den Niederlanden zunehmend die
besondere Situation des Kreises Kleve. Grenzüberschreitende Projekte und
Arbeitsvermittlung dienen der Erschließung dieses euregionalen Arbeitsmarktes.
Mit seiner strategisch günstigen Lage im wirtschaftlichen Kerngebiet zwischen
dem städtischen Ballungsraum im Westen der Niederlande und dem Ruhrgebiet
profiliert sich die Grenzregion entlang der niederländischen Städte Venlo (Provinz
Limburg) sowie Nimwegen und Arnheim (Provinz Gelderland) mit mehr als
800.000 Einwohnern als wichtiger Knotenpunkt für Dienstleistungen, Güter und
Personen. Die Förderung der regionalen Wirtschaft durch Schaffung von
verkehrsgünstig gelegenen Gewerbeflächen für Unternehmen, Investitionen in
die Infrastruktur, die Verbesserung der Wettbewerbsposition der Wirtschaft
(Investitionsprogramme, Werbung und Akquisition) sorgen für positive
wirtschaftliche Kennziffern, die auch im Bereich des Arbeitsmarktes ihren
Niederschlag finden.
Der niederländische Arbeitsmarkt zieht seit Frühjahr 2006 - deutlich stärker noch
als der deutsche Arbeitsmarkt - an. Indikator hierfür ist, wie in vergangenen
Zeiten, die starke Nachfrage nach Fachkräften insbesondere im gewerblichtechnischen Bereich durch niederländische Uitzendbureaus. Insbesondere im
metall- und holzverarbeitenden Gewerbe werden Fachkräfte gesucht. Aber auch
Anlern- und Helferstellen sind zu besetzen.
Einzelne Beschäftigungsträger verfügen aufgrund langjähriger Tätigkeiten in der
Beratung und Vermittlung von Arbeitslosen - auch in den niederländischen
Arbeitsmarkt - und der Durchführung vielseitiger euregionaler Projekte über
genaue
Kenntnisse
des
regionalen
und
nationalen
niederländischen
Arbeitsmarktes und seiner Akteure sowie über vielfältige und belastbare
Kontakte und Netzwerke zu und mit niederländischen Arbeitsmarktpartnern.
Die Maßnahmen zur Integration in den Euregionalen Arbeitsmarkt werden unter
dem Schlagwort „Grenzenlose Arbeit“ zusammengefasst. Dabei werden den
Kundinnen und Kunden Informationen über Lebens- und Arbeitsbedingungen in
den Niederlanden gegeben sowie Trainings für den beruflichen Wiedereinstieg
bezogen auf die sog. Euregiokompetenz (beinhaltet Fremdsprachen-,
interkulturelle und berufsbezogene Kompetenz) angeboten.
Die Rechtsgrundlage der Kunden-, Maßnahmen- und Beschäftigungsmodule
finden sich zum Einen in § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. den Vorschriften des SGB III
wieder, so z.B. in den §§ 48, 49 SGB III. Weiterhin setzen die Module die
Vorschriften des § 16 Abs. 3 Satz 1 SGB II sowie § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II um.
Letztlich sind einige Module auf der Basis des § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II
entwickelt worden.
Die oben beschriebenen örtlichen Projekte finden ihre Rechtsgrundlage in § 16
Abs. 2 Satz 1 SGB II. Die Projekte zeichnen sich durch den individuellen Ansatz
für die speziellen Belange der SGB-II-Kunden aus.
Gemäß § 16 Abs. 2 SGB II können weitere Leistungen erbracht werden, die für
die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben
erforderlich sind. Dazu gehören gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB II u.a. die sog.
komplementären Dienstleistungen:
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•
•
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•
Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die
häusliche Pflege von Angehörigen,
Schuldnerberatung,
Psychosoziale Betreuung,
Suchtberatung,
sonstige soziale Dienste, die über § 16 Abs. 2 SGB II hinaus gehen.
Gemäß § 17 Abs. 1 SGB II soll der Leistungsträger keine neuen Einrichtungen
und Dienste für die Erbringung der komplementären Dienstleistungen schaffen,
soweit geeignete Einrichtungen, insbesondere von Trägern der freien
Wohlfahrtspflege vorhanden sind.
Das Netz der im Kreis Kleve vorhandenen sozialen Dienste und Beratungsstellen,
die im Einzelfall auch bei der Vermittlung in Arbeit hilfreich sein können, deckt
die in § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB II genannten Leistungen nicht nur ab, sondern
geht weit über den dort definierten Umfang hinaus.
Erziehungsberatungsstellen,
Beratungsstellen
für
Ehe-,
Familien-,
und
Lebensfragen usw., die im Rahmen des Fallmanagements eine Rolle spielen
können, sind im Kreis Kleve umfassend vertreten.
Bewertung durch den zugelassenen kommunalen Träger
Die Erfahrungen des Jahres 2006 haben gezeigt, dass sich die Konzeption des
Kreises Kleve bewährt hat. Stand im Jahre 2005 noch weitgehend die
organisatorische Umsetzung im Vordergrund, wurden im Jahre 2006
weitestgehend die Bemühungen zur Integration in Arbeit intensiviert. Die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben in enger Zusammenarbeit mit
den Bildungs- und Beschäftigungsträgern die jeweils für ihre Kommune
erfolgversprechendste Aufbau- und Ablauforganisation installiert und die
vorgesehenen Strategien entsprechend umgesetzt.
Dies hat dazu geführt, dass die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Kreis Kleve
im Laufe des Jahres 2006 deutlich gesunken ist. Im Vergleich zum Dezember
2005 konnte die Zahl der Bedarfsgemeinschaften von 8.183 um insgesamt 580
auf 7.603 im Dezember 2006 zurückgeführt werden. Bezogen auf den
Höchststand der Bedarfsgemeinschaften im Monat April 2006 (8.713) sank die
Zahl bis zum Monat Dezember 2006 um insgesamt 1.110.
Insgesamt konnten im Jahre 2006 4.678 Vermittlungserfolge erzielt werden,
davon lag der Anteil der Vollzeitstellen bei rd. 55 %, die Anzahl der besetzten
Ausbildungsstellen betrug rd. 240.
Der Kreis Kleve wird auch weiterhin versuchen, an diese Erfolge anzuknüpfen.
Hierzu ist eine stetige Weiterentwicklung der Umsetzungsstrategien erforderlich,
in denen die Erfahrungen der kreisangehörigen Kommunen und der Bildungsund Beschäftigungsträger einfließen. Es ist erkennbar, dass innerhalb der
örtlichen Kommunen eine Anpassung der eigenen Vorgehensweise im Sinne von
„best-pratice“-Modellen anderer Kommunen erfolgt.
Nicht verkannt werden darf allerdings, dass in zunehmenden Maße der Fokus
darauf gerichtet sein wird, den langzeitarbeitslosen Kundinnen und Kunden, die
mit teilweise multiplen Vermittlungshemmnissen ausgestattet sind, die
bestmögliche individuelle Förderung zukommen zu lassen, damit diese den
Anschluss an den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft nicht vollständig verlieren.
Anlagen
● Organigramm
● Schulungs- und Strategieunterlagen
● Konzept Fallmanagement U 25
● Auszug Maßnahmemodul