Regelwerk - beim Funsport
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Regelwerk - beim Funsport
Offizielles Regelwerk des Funsport Rotenburg e. V. Abteilung Real Action Paintball Wir spielen, um Spaß und Freude am Sport mit den anderen Spielern zu haben. Wir verfolgen weder politische noch religiöse Ziele, üben kein paramilitärisches Training aus und distanzieren uns von allen links- und rechtsgerichteten sowie menschenverachtenden Gruppierungen Es gelten die Grundsätze des „Fairplay“ und „Freude am Sport“. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis.................................................................................................................................... 2 §1 Allgemeines ........................................................................................................................................ 3 §1.1 Spielteilnahme ............................................................................................................................ 3 §1.2 Gesetzliche Regelungen .............................................................................................................. 3 §1.3 Spielunterbrechungen ................................................................................................................ 4 §2 Ausrüstung ......................................................................................................................................... 4 §2.1 Schutzausrüstung ........................................................................................................................ 4 §2.2 Sonstige Bekleidung .................................................................................................................... 4 §2.3 Markierer und Treibgas............................................................................................................... 4 §3 Spielfeld.............................................................................................................................................. 5 §4 Verhalten und Regeln im Spiel ........................................................................................................... 5 §5 Folgen bei Nichtbeachtung ................................................................................................................ 6 Funsport-Rotenburg e. V. IBAN: DE62 5325 0000 0053 0481 98 BIC: HELADEF1HER Kto.-Nr: 530 481 98 BLZ: 532 500 00 Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg Page 2 of 6 §1 Allgemeines §1.1 Spielteilnahme 1. Die Teilnahme am Spiel wird geregelt durch die gesetzlichen Vorschriften, insb. dem WaffG. 2. Jeder Spieler muss - sofern vorhanden - in der beim Spielorganisator bereitgestellten Teilnehmerliste mit vollständigen Daten eingetragen sein. 3. Jeder Spieler muss einen Haftungsausschluss unterzeichnet haben. 4. Kostenumlagen, Beiträge oder Gebühren müssen im Vorfeld an den Organisator entrichtet werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht bis zu Beginn des Spielbetriebes oder, falls vorhanden, bis Ende der Anmeldefrist. Durch Vereinsbeiträge, bzw. den zugehörigen Sparten-Sonderbeiträgen werden diese Kosten beglichen. 5. Den Anordnungen des Organisators und den von ihm vor Ort bestimmten Organisationshelfern ist Folge zu leisten. 6. Alle Teilnehmer, die aktiv keinen Markierer führen, z. B. Kameramänner / -frauen oder Fotografen / -innen, haben, sofern sie sich auf dem Spielfeld befinden, eine Schutzmaske und eine dem Kfz-Bereich entsprechende Warnweste zu tragen. Dies dient sowohl dem Selbstschutz sowie der Reduzierung der Verwechslungsgefahr im laufenden Betrieb. 7. Der Teilnehmer verzichtet auf die Rechte am eigenen Bild, was Fotos und Videos betrifft, die während der Teilnahme am laufenden Spiel erstellt werden. Diese zählen als Dokumentation von sportlichen Veranstaltungen und werden analog dieser behandelt. 8. Auffallende, stark alkoholisierte oder durch sonstige Stoffe berauschte Personen, können, nach Feststellung, von der Spielteilnahme ausgeschlossen werden (Vgl. §5.5). §1.2 Gesetzliche Regelungen 1. Jeder Spieler hat sich selbständig über die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Ausübung dieses Sports zu informieren. 2. Hierunter fallen auch sämtliche Regelungen über das Waffengesetz zum Führen von Waffen sowie dem Transport (verschlossenes Behältnis, etc. ). 3. Weiterhin erfolgt das Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit, um den öffentlichen Frieden nicht zu gefährden. Spielbetrieb findet in Hallen nur bei geschlossenen Toren und Türen statt. 4. Die Verantwortung für die genutzte Ausrüstung liegt beim Spieler, auch wenn dieser nicht Eigentümer der Ausrüstung ist. 5. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen von Gegenständen haftet der Veranstalter nicht. Funsport-Rotenburg e. V. IBAN: DE62 5325 0000 0053 0481 98 BIC: HELADEF1HER Kto.-Nr: 530 481 98 BLZ: 532 500 00 Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg Page 3 of 6 §1.3 Spielunterbrechungen Der laufende Spielbetrieb wird sofort bis auf Weiteres unterbrochen, wenn … 1. … sich ein Mitspieler verletzt. 2. … ein Verstoß gegen das Regelwerk vorliegt. 3. … Dritte das Spielfeld betreten. 4. … die Organisatoren das Spiel unterbrechen oder beenden. 5. … ein Mitspieler seine Schutzmaske im Spielfeld abnimmt oder diese als defekt signalisiert. 6. … ein Mitspieler um eine Unterbrechung bittet, indem er laut z. B. „Stop“ oder „Halt“ ruft. 7. … das Spielfeld nicht mehr den Regeln entspricht (z. B. Tür nach draußen wurde geöffnet) §2 Ausrüstung §2.1 Schutzausrüstung 1. Jeder, der das Spielfeld betritt hat eine für den Paintballsport geeignete Gesichtsschutzmaske zu tragen. Diese kann je nach Art und Beschaffenheit aus mehreren Einzelteilen bestehen, sollte jedoch mindestens Augen, Ohren und den Mundbereich adäquat vor Treffern schützen. Der Augenschutz sollte hierbei die Augen komplett umschließen. 2. Zusätzliche Schutzausrüstung (Knieschoner, Handschuhe, etc.) werden zwar empfohlen, sind jedoch nicht zwingend für die Teilnahme notwendig. 3. Festes Schuhwerk (mindestens knöchelhohe Schuhe, die den Fuß komplett umschließen) wird empfohlen. §2.2 Sonstige Bekleidung 1. Die Bekleidung muss den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. 2. Dies gilt vor allem für sämtliche Symbole oder Abzeichen. Diese dürfen weder politische, religiöse noch gewaltverherrlichende Bezüge oder Andeutungen aufweisen. §2.3 Markierer und Treibgas 1. Erlaubt sind alle Markierer im Kaliber .43. Magfeed oder TacCap Markierer im Kaliber .68er sind nur zugelassen, sofern die Mündungsenergie auf ein faires Niveau angepasst ist. Die Zulassung / Entscheidung wird durch Spielleiter vor Ort getroffen. Andere Markierer, Gerätschaften oder Vorrichtungen um Spieler zu markieren wie z. B.: Turniermarkierer, Markierer in einem anderem Kaliber (z. B. cal.50), Airsoftwaffen, Granatwerfer, Minen, Fallen, Schleudervorrichtungen, etc. sind nur nach vorheriger Absprache erlaubt. 2. Diese müssen zwingend das F-Kennzeichen des deutschen Beschussamts tragen und dürfen in der Funktionsweise nicht verändert worden sein. Für die gesetzliche Vorgeschriebene maximale Mündungsenergie von 7,5 Joule ist jeder Mitspieler selbst verantwortlich. Funsport-Rotenburg e. V. IBAN: DE62 5325 0000 0053 0481 98 BIC: HELADEF1HER Kto.-Nr: 530 481 98 BLZ: 532 500 00 Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg Page 4 of 6 3. Die erlaubten Geschosse sind handelsübliche Powderballs (Kreidekugeln). Sonstige Geschosse wie z. B. Paint- (Farb), Re- (Schaumstoff), Klett- (Plastik mit Klett), Rubberballs (Gummi), First Strike oder andere sind nur nach vorheriger Absprache erlaubt. 4. Zu vermeiden ist die Farbe Rot, da diese den Eindruck einer realen Verletzung erwecken könnte. 5. Der Betrieb der Markierer erfolgt ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Treibgasen (CO2, HP). Andere Treibgase können vor Ort durch die Organisatoren genehmigt werden. 6. Beschädigte oder defekte Treibgasbehälter dürfen aus Sicherheitsgründen nicht genutzt werden. 7. Markierer sind außerhalb des laufenden Spiels zu behandeln wie „scharfe“ Waffen. Es gelten die für Schusswaffen vorgesehenen Sicherheitsbestimmungen. Der pflichtbewusste und verantwortungsvolle Umgang mit den Markierern und den Treibgasbehältern hat stets höchste Priorität. Spielerischer Umgang oder „Herumspielen“ wird mit Ausschluss und Platzverweis gem. §5 geahndet. Hierunter fällt auch das Anheben des geladenen und schussbereiten Markierers auf Gesichtshöhe in allen Bereichen, in denen nicht jeder der Anwesenden die notwendige Schutzausrüstung trägt. §3 Spielfeld 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Das Spielfeld wird vor Spielbeginn durch eine Spielfeldführung eingegrenzt. Das Spiel begrenzt sich auf das vor Ort festgelegte Spielfeld. Das Spielen außerhalb dieses Spielfelds ist strikt untersagt. Das Spielfeld ist ein geschlossener Bereich, der durch Mauern, Zäune oder sonstige Begrenzungen von der Öffentlichkeit separiert wird. Vor jedem Spielbeginn ist sicherzustellen, dass ein versehentliches Betreten Dritter ausgeschlossen ist. Auf dem Spielfeld und dem umliegenden Gelände ist angemessenes, respektvolles Verhalten erwünscht. Randalieren, vorsätzliches Verursachen von Dreck und Müll sowie das Beschädigen des Eigentums Dritter ist verboten. Die durch den Spielbetrieb anfallenden Verunreinigungen werden von allen Teilnehmern und dem Betreiber in Kauf genommen und zählen zum normalen Spielbetrieb. Das Spielfeld darf während dem Spielbetrieb grds. nicht verändert werden. Es obliegt dem Spielleiter, einzelne Elemente (z. B. Fässer) für in- Game Veränderungen freizugeben. Veränderungen an sicherheitsrelevanten Einrichtungen (Beleuchtung, Fluchtwege, Erste Hilfe Kasten, etc.) sind strikt verboten. §4 Verhalten und Regeln im Spiel 1. Vor Spielbeginn wird der geltende Spielmodus festgelegt und die Teams aufgeteilt. 2. Sollten Teams durch Armbändchen, Leibchen, etc. gekennzeichnet werden, so sind diese sichtbar im Brust oder Schulterbereich zu tragen. 3. Es dürfen nur zugelassene Ausrüstungsgegenstände mit in das Spielfeld genommen werden. Sonstige Gegenstände (Messer, Äxte, Spaten, Fackeln, etc.) sind im Spielfeld verboten. Funsport-Rotenburg e. V. IBAN: DE62 5325 0000 0053 0481 98 BIC: HELADEF1HER Kto.-Nr: 530 481 98 BLZ: 532 500 00 Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg Page 5 of 6 4. Mitspieler können nur mit den im Spiel zugelassenen Markierern / Vorrichtungen markiert werden, i. d. R. geschieht dies durch direkte Treffer. 5. Auf das Anschießen kann verzichtet werden, sofern die Distanz zum Gegenspieler sehr gering ist. In diesem Fall ist statt dem Schießen laut „Bang“ zu rufen. 6. Es gilt Fairplay. Besteht der Verdacht eines Treffers zählt man als „markiert“. 7. Eigenbeschuss oder Teambeschuss wird als „markiert“ gewertet. Die Herkunft des Geschosses ist nicht relevant. 8. Jeder Treffer des Körpers oder der Ausrüstung zählt als Treffer, unabhängig davon, ob die Kugel zerplatzt oder nicht. Der getroffene Spieler hat dies sofort laut und deutlich zu signalisieren. Mindestens durch heben der Hand und lautes Ausrufen von z. B. „Treffer“ oder „Hit“. 9. Treffer gegen den eigenen Markierer sind die einzige Ausnahme. Diese zählen nicht als Treffer, sodass der Spieler weiterspielen kann und nicht als markiert gilt. Der Markierer zählt jedoch als Defekt und darf für diese Runde nicht weiter verwendet werden. 10. Markierte Spieler verlassen mit erhobener Hand zügig auf dem kürzesten Weg das Spielfeld und begeben sich in die vorher festgelegte Sammelzone. Mehrfaches rufen von „Hit“ während dem Verlassen des Spielfeldes wird empfohlen. Ein Abnehmen der Maske ist in der Sammelzone i. d. R. gestattet, sofern dieser Bereich nicht innerhalb des Spielbereichs liegt. 11. Auf Spieler, die „Hit“ gerufen haben und/oder die Hand heben, während sie das Spielfeld verlassen, soll nicht geschossen werden. 12. Es ist alles nur ein Spiel um Spaß zu haben. Dementsprechend müssen alle Teilnehmer die Beherrschung bewahren, um den Spielfrieden der übrigen Teilnehmer nicht zu stören. Dies gilt vor allem nach einem Treffer, sowohl für das eigene Verhalten wie auch verbale Äußerungen. 13. Jeder Spieler kann zu jeder Zeit aufgeben und das Spielfeld verlassen. Hierzu sollte sich der Spieler analog einem Treffer verhalten. Dies tritt zumeist bei technischem Defekt des Markierers, keiner vorhandenen „Munition“ oder bei beschlagener Maske auf. §5 Folgen bei Nichtbeachtung 1. Jeder Spieler oder Teilnehmer ist in vollem Umfang für das eigene Handeln verantwortlich. 2. Die Haftung der Teilnehmer beschränkt sich auf alle Schäden, die durch vorsätzliche Missachtung dieser Regeln und ggf. der vor Ort festgelegten Regeln durch eigenes Verschulden aufgetreten sind. 3. Bei einem Verstoß gegen die o. g. Regeln wird der Betroffene sofort aus dem laufenden Spiel ausgeschlossen und ein Platzverweis für den Rest des Spieltages erteilt. Rechtliche Folgen werden durch die o. g. Regeln nicht berührt. 4. Jeder Verstoß, der einen Schaden für Dritte darstellt, wird zur Anzeige gebracht, sollte keine Einigung der Betroffenen vor Ort zustande kommen. 5. Ein Anspruch auf Erstattung der gezahlten Gebühren oder Beiträge besteht nicht bei selbstverschuldetem Ausscheiden oder höherer Gewalt. Funsport-Rotenburg e. V. IBAN: DE62 5325 0000 0053 0481 98 BIC: HELADEF1HER Kto.-Nr: 530 481 98 BLZ: 532 500 00 Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg Page 6 of 6