DIE ERSTE SEITE Dr. José A. Campos Nave, RA/FAStR/FAHaGesR
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DIE ERSTE SEITE Dr. José A. Campos Nave, RA/FAStR/FAHaGesR Trotz zunehmender Wirtschaftskriminalität - mehr Strafe muss (nicht) sein WIRTSCHAFTSRECHT Prof. Dr. Markus Gehrlein, Richter am BGH BB-Rechtsprechungsreport zur Unternehmensinsolvenz 2013/2014 (Teil 2) 11603 Christopher Blumenthal, RA Rechtswahlklauseln in notariellen Verträgen 11612 STEUERRECHT Tobias Hagemann und Christian Kahlenberg BB-Rechtsprechungsreport -Internationales Steuerrecht 2013 1 1623 Dr. Bernd Rüber, RA, und Dr. Gunter Reiff, RA/StB Voraussetzungen einer gewerblichen Entprägung der extern verwalteten geschlossenen Investmentkommanditgesellschaft 1 1634 BILANZRECHT UNO BETRIEBSWIRTSCHAFT Prof. Dr. Wolfram Scheffler und Sebastian Binder Vorteilhaftigkeit einer gewinnvorverlagernden Steuerbilanzpolitik 1 1643 ARBEITSRECHT Dr. André Zimmermann, LL.M., RA/FAArbR BB-Rechtsprechungsreport zur Arbeitnehmerüberlassung 2012/2013 (Teil 2) 1 1653 FachmedienRecht und Wirtschaft 1 dfv Mediengruppe 1 Frankfurt am Main Inhalt Wi rtschaftsrecht Steuerrecht Die Woehe im Bliek 1601 Die Woehe im Bliek 1621 Entscheidungen BGH: In-Sich-Vereinbarung über eine Gehaltserhöhungs- Entscheidungen BFH: Schuldzinsen einer Personengesellschaft für ein Darlehen ih- vereinbarung durch Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH res Gesellschafters fallen nicht in den Anwendungsbereich Abs. 4a EStG(12.2.2014 - IV R 22/10) (15.42014 - 11 ZR 44/13) des § 4 BFH: Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids (10.4.2014 - 111 R 20/13) BGH: Gesamtschuldnerische Haftung von Gesellschaft und Organ bei Verstol3 gegen Vertragsstrafeversprechen (8.5.2014 -I ZR 210/12) BFH: Abziehbarkeit von Veräul3erungskosten bei einer Anteils- BGH: Berücksichtigung einer unstreitigen, für begrenzte Zeit veräul3erung nach § 8b Abs. 2 KStG2002 (12.3.2014 -I R45/13) gestundeten Forderung bei der Prognose über drohende Zahlungsunfähigkeit (22.5.2014 -IX ZR 95/13) BFH: Auslegung und Verfassungsmäl3igkeit des Abzugsverbots in § 8b Abs. 3 Satz 3 und 4 KStG 2002 n. F. (12.3.2014 - I R 87/12) BGH: Aligemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgeit für Privatkredite unwirksam (13.5.2014 - XI ZR 405/12) BGH: Offener Immobilienfonds - fehlerhafte Anlageberatung we- BFH: Verluste aus Termingeschäften als Veräul3erungskosten gen unterlassenen Hinweises auf die Möglichkeit einer zeitweiligen BFH: Keine Gewährung der gewerbesteuerrechtlichen nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG2002 (9.4.2014 - I R 52/12) Aussetzung der Anteilsrücknahme (29.4.2014 - XI ZR 130/13) BGH: Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksver- Kürzung nach § 9 Nr. 2a GewStG bei einem qualifizierten Anteilstausch (16.4.2014 -I R 44/13) käufers bei unverhältnismäl3ig (4.4.2014 - V ZR 275/12) Aufsätze hohen Mängelbeseitigungskosten Tobias Hagemann, M.5c., und Christian Kahlenberg, M.5c. Aufsätze Prof. Dr. Markus Gehrlein, Richter am BGH BB-Rechtsprechungsreport zur Unternehmensinsolvenz 1603 Der vorliegende Rechtsprechungsreport 2013/2014 (Teil 2) 1623 BB-Rechtsprechungsreport Internationales Steuerrecht 2013 widmet sich den aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Internationalen Steuerrecht im Bereich der Unternehmensbesteuerung aus dem Jahr Die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Insolvenzrecht befindet sich - wie dieser und frühere in dieser Zeitschrift erschienene 2013 und knüpft Rechtsprechungsberichte verdeutlichen - in einem ständigen Fluss. Immer neue Gestaltungen erfordern höchstrichterliche Leit- port - Internationales Steuerrecht 2012/2013, BB 2013, 2007, an. Gegenstand der Urteilsbesprechungen sind ausgewählte Entschei- entscheidungen. dungen zu den Themen Mitunternehmerschaft, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Hybridgesellschaften und -instrumente Im abgelaufenen Berichtsjahr betreffen Schwer- punkte der Rechtsprechung neben Dauerbrennern wie dem Begriff der Zahlungsunfähigkeit die Rechtsfolgen nach Freigabe der selb- damit nahtlos an den BB-Rechtsprechungsre- ständigen Tätigkeit des Schuldners, die in Teil 1 des in Heft 26 er- sowie verdeckte Gewinnausschüttungen im internationalen Kontext. Dabei interessieren nicht nur die einschlägigen Urteile des schienenen Reports behandelt wurden. Gegenstand des 2. Teils ist das Anfechtungsrecht, das auch in vielfacher Weise fortentwickelt nannten Themenkomplexen. BFH, sondern ebenso ausgewählte FG-Entscheidungen zu den ge- wurde. Dr. Bernd Rüber, RA, und Dr. Gunter Reitf, RA/StB Christopher Blumenthal, RA Rechtswahlklauseln 1612 in notariellen Verträgen Eine "Verbindung zum Recht verschiedener Staaten" kann ausrei- Voraussetzungen einer gewerblichen Entprägung der extern verwalteten geschlossenen Investmentkommanditgesellschaft chen, um den internationalen Bezug eines Vertrages herzustellen, der zur Anwendbarkeit kollisionsrechtlicher Vorschriften führt. Die geschlossene Investmentkommanditgesellschaft Zwar kann ei ne Regelung der Parteien hinsichtlich pitalanlagegesetzbuch als Investitionsvehikel des anwend- dienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigte Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) verwaltet wird. Dabei kann die Investment- werden. Im Rahmen notarielI zu beurkundender Verträge kann dies durch die Neuregelung des Kostenrechts zu vermeidbaren Mehrkosten führen. Während Rechtswahl in notariellen KG selber als interne KVG die regulatorischen füllen. Verträgen da- Vertretungsbefugnisse Kommentierte Entseheidungen 1615 treuhänderischer Inkassozession (3.4.2014 -IX ZR 201/13 - dazu BB-Kammentar van Dr. Marco Wilhelm, RA) BGH: Zur Schenkungsanfechtung bei Begleichung einer gegen einen Dritten gerichteten wertlosen Forderung durch Schuldner (3.4.2014 - IXZR 236/13 - dazu BB-Kammentar van Dr. Dominik Skauradszun, Richter beim LGTübingen) 11 Anforderungen die extern verwaltete er- Invest- nicht Gesellschafter ist. Da der externen KVG durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag weitreichende Geschäftsführungs- und Gestaltungsmöglichkeiten BGH: Verpflichteter eines Anfechtungsanspruchs bei Regelmäl3ig wird jedoch ment-KG anzutreffen sein, bei der die Verwaltung der Investment-KG durch eine aul3enstehende KVG erfolgt, die selbst nach in jedem Fall vermieden werden sollte, kann es sich nun zudem anbieten, für eine (erforderliche) Wahl des anwendbaren Rechts durch die Parteien alternative in Betracht zu ziehen. (KAGB) eingeführt wurde und zukünftig für langfristige Investitionen in Sachwerte dienen wird. Kennzeichnend für eine Investment-KG ist, dass sie durch eine regulierte und von der Bundesanstalt für Finanz- dass Rechtswahlklauseln häufig standardisiert und rein vorsorglich, also ohne Prüfung des oh ne Rechtswahl anzuwendenden eine rein vorsorgliche (lnvestment- KG) ist eine Sonderform der GmbH & Co. KG, die durch das Ka- baren Rechts in Verträgen mit tatsächlich internationalem Bezug oftmals zweckmäl3ig sein, es lässt sich allerdings beobachten, Rechts, in Verträge aufgenommen 1634 übertragen werden, wird aktuell disku- tiert, ob und unter wekhen Voraussetzungen weiterhin eine einkommensteuerlich anerkannte gewerbliche Entprägung der extern verwalteten Investment-KG gem. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG möglich ist. Kommentierte Entscheidung 1620 BFH: Erlass von Nachzahlungszinsen bei freiwilliger Zahlung 1637 des Steuerpflichtigen auf die voraussichtliche Steuerschuld (7.11.2013 - X R 23/11 - dazu BB-Kammentar van Dr. Stefan Rogge, RA/StB) Betnebs-Berater I BB 27/28.2014 I 30.6.2014 Inhalt _ Arbeitsrecht Bilanzrecht und Betriebswirtschaft DieWoehe im Bliek 1641 Rechnungslegung EU-Kommission: EU-Expertengruppe zur Evaluierung ordnung EFRAG: Stellungnahme der Übernahmeempfehlung zum Entwurf 1651 Entscheidungen LAG Berlin-Brandenburg: Rechtsmissbräuchliches auf die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB (3.4.2014 - 21 Sa 2218/13) der IAS-Ver- der Anpassungen an lAS 16 und lAS 38 EFRAG: Übernahmestatusbericht im Rahmen der Anpassungen Die Woehe im Bliek ArbG Berlin: Loyalitätspflicht und Gefühlsimpuls nehmers (20.12.2013 - 28 Ca 13574/13) an lAS 19 aktualisiert BAG: Berechnung Wirtschaftsprüfung lung von gewerblichen Arbeitnehmern (17.6.2014 - 3 AZR 757/12) IOW: Neuer Standard-Entwurf zur Beurteilung der Insolvenzreife IOW: Stellungnahme zum Entwurf eines BMF-Schreibens zu § 8c IOW: Common Content Project beruft Prof. Dr. Jens Wüstemann BAG: Gutschrift Committee auf Arbeitszeitkonto kleidung an auûerbetrieblkher (19.3.2014 - 5 AZR 954/12) Finanzierung KfW: German Private Equity Barometer Dr. André Zimmermann, und 1643 Beschäftigung - Abholung von Dienst- Ausgabestelle - LL.M., RA/FAArbR 1653 BB-Rechtsprechungsreport zur Arbeitnehmerüberlassung 2012/2013 (Teil 2) Binder Der zweite Teil des Rechtsprechungsreports Vorteilhaftigkeit einer gewinnvorverlagernden Steuerbilanzpolitik Traditionell besteht die Zielsetzung Erträge möglichst spät auszuweisen früh zu verrechnen. Recht und Kindertages- Aufsatz Aufsatz Dipl iur. oec. Sebastian Behand- und Angestellten LAG Schieswig-Hoistein: Ausschweifende Internetnutzung Kündigung na eh 21 Jahren (6.5.2014 - 1 Sa 421/13) WPK: Jahresbericht 2013 veröffentlicht Scheffler des Arbeit- - Unterschiedliche BAG: Unzumutbarkeit der tatsächlichen (16.4.2014 - 5 AZR 739/11) WPK: Weiterer Entwurf eines BMF-Schreibens zu den GoBD WPK: Stellungnahme zum BRRD-Umsetzungsgesetz Prof. Dr. Wolfram einer Betriebsrente BAG: Betriebsteilübergang - zwingendes stätte (20.3.2014 - 8 AZR 1/13) KStG- Verlustbeschränkung von Körperschaften IOW: Prüfung der Verfassunqsrnäûiqkeit von § 8c S. 1 KStG zum neuen Vorsitzer des Oversight Berufen lassung 2012/2013 Zinsniveau zu Werk- und Dienstverträgen und Equal Pay. Der erste Teil des BB-Rechtsprechungsreports ist bereits in BB 2014, 1461 erschie- hat sich der Vorteil des damit erzielbaren Steuerstundungseffekt deutlich reduziert. Damit gewinnen die Vorschriften des deutschen Steuer- nen. rechts an Bedeutunq. Kommentierte bei denen es sich aufgrund von Bemessungs- grundlagen- und Steuersatzeffekten empfiehlt, Gewinne früher auszuweisen. In dem Beitrag werden die Situationen vorgestellt, in denen eine gewinnvorverlagernde ist. Steuerbilanzpolitik Berücksich- tigung von vorangegangenen Beschäftigungszeiten als Leiharbeitnehmer, vorübergehende Überlassung, dem Klassiker Abgrenzung der Steuerbilanzpolitik darin, und Aufwendungen möglichst Bei dem derzeit niedrigen zur Arbeitnehmerüber- befasst sich mit den Themenfeldern BAG: Anspruch Entseheidung auf gleiches Arbeitsentgelt C,equal pay") - 1657 Differenzvergütung (19.2.2014 - 5 AZR 1047/12 - dazu BB-Kammentar van Dr. Alexander Bisseis, FAArbR) vorteilhaft Kommentierte Entseheidung Niedersächsisches FG: Wertaufholung nach einer Teilwertabschreibung (1.4.2014- 13 K 315/1 0 - dazu BB-Kammentar van Dr. Florian Kleinmanns, 5tB/RA/FAStR) 1648 Die Erste Seite M&A-Konferenz 2014 25. September 20141 Industrie-Club Düsseldorf www.munda-konferenz.de ,.,' Dr. José A. Campos Nave, EMBA (Accounting & Controllinq), RAiFAStR/FAHaGesR Trotz zunehmender Wirtschaftskriminalität mehr Strafe muss (nicht) sein ImpressumNorschau - VIII " êetnebs-Berater 1 BB 27/28.2014130.6.2014 11I