DZ Bank - True Sale International
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ABS & Structured Credits Eine Research-Publikation der DZ BANK AG Bad Bank Boom (BBB) Anleihen Special 15.6.2009 Inhalt Management Summary 2 Problemlage 4 Das „große“ Bild Das Phänomen „Toxische Assets“ Bad Bank Konzepte 11 Typisierung von Zielen und Bad BankVarianten Bad Bank Beispiele aus der Praxis Exkurs: Das Problem des Kaufpreises „toxischer Assets“ Richtlinien der EU Kommission für „Asset Relief-Maßnahmen“ (ARP)32 Verbriefungsmodell „Virtuelle Bank“ 33 Bad Bank vs. Good Bank Verbriefungen mit Staatsgarantie Konzept Virtuelle Bad Bank/Good Bank für Deutschland Deutschland’s Bad Bank Quelle: www.pixelio.de 49 „Allgemeines“ deutsches Bad Bank Modell „Ausgliederungs“- Bad Bank für den Landesbanken-Sektor Anlage 1: Rahmenwerk Bad Bank der EU 62 Anlage 2: Prozyklische Effekte IFRS & Basel II 70 IFRS Basel II – Prozyklität der regulatorischen Eigenmittel Impressum 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 76 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Management Summary Die Finanzkrise hat vor ungefähr zwei Jahren ihre ersten, weithin spürbaren und schmerzhaften Signale ausgesendet, die ihr Epizentrum inmitten des US-amerikanischen SubprimeImmobilienmarktes hatten. Zunächst schlugen sich Effekte wie fallende Hauspreise, niedrigere Verwertungserlöse, ansteigende Zahlungsrückstände und massive Downgrades im USSubprime-RMBS-Segment des Verbriefungsmarktes nieder. „Kettenreaktionen“(z.B. drastische Spreadausweitungen nach vorhergehenden jahrelangen Einengungen, Zwangsliquidationen von Off-Balance-Vehikeln bzw. deren Reintegration in die Bilanzen der Sponsorbanken, Fondsschließungen, zunehmende Illiquidität) und prozyklische Effekte (v.a. durch Zwang zur Markt-to-Market-Bewertung i.R.d. IFRS bzw. US-GAAP sowie feste Verankerung einer Rating-basierten Eigenkapitalunterlegung in den Vorschriften von Basel II) ließen die Verbriefungsmärkte in den USA und Europa sehr bald vollständig kollabieren. Unsicherheit über die Risikosituation einzelner Marktteilnehmer breitete sich schnell zu einem flächendeckenden Misstrauen in Verbindung mit Angst vor realwirtschaftichen Effekten aus, so dass sehr bald alle Credit-Produkte des Kapitalmarktes „infiziert“ waren. Die Abwertungsspirale drehte sich schneller, und Bewertungsverluste in Verbindung mit steigenden Finanzierungskosten über den Kapitalmarkt sowie zunehmender Eigenkapitalknappheit setzten einen Trend des „De-Leveraging“ in Gang. Standortbestimmung - die 1. Welle der Krise Inzwischen hat die zweite bzw. dritte Welle der Krise die Realwirtschaft getroffen. Banken reagieren weltweit auf die höheren Risiken und steigenden Ausfälle mit einer Verschärfung ihrer Kreditvergabekriterien. Zum Teil ist auch die Nachfrage nach Krediten, vor allem längerfristigen Investitionskrediten, zurück gegangen. Die Analysen zum Thema, ob eine Kreditklemme vorliegt, kommen zu differenzierten Ergebnissen. Im Moment kann aus unserer Sicht noch nicht von einer Kreditklemme im Sinne einer flächendeckenden Kreditverknappung gesprochen werden. Trotzdem häufen sich in Deutschland die Klagen, sowohl aus dem Lager großer Unternehmen, als auch aus dem Lager des Mittelstandes, dass es zu Liquiditäts- und Finanzierungsengpässen kommt. Ebenfalls gibt es Befürchtungen, dass es bei einem Anziehen der Konjunktur unter den derzeit den Banken gesetzten regulatorischen Rahmenbedingungen zu einem spürbaren angebotsseitigen Engpass des Kreditangebots kommen könnte. Dies ist unter anderem darauf zurück zu führen, dass wegen der derzeit nicht voll funktionsfähigen Verbriefungsmärkte die entsprechenden Instrumente der Refinanzierung, aber vor allem des Kreditrisikotransfers und der Eigenkapitalentlastung nicht einsetzbar sind. Standortbestimmung - die 2. und 3. Welle der Krise Beide hier skizzierten Problemfelder zusammen genommen, also die Krise am Kapitalmarkt mit der hieraus resultierenden Unsicherheit über die „Gesundheit“ einzelner Marktteilnehmer sowie die Sorge um eine drohende Kreditklemme bzw. zumindest eine nicht ausreichend die Konjunktur stimulierende Kreditvergabe haben in den letzten Monaten immer häufiger Rufe nach einer Bad Bank laut werden lassen, nicht nur in Deutschland. Wunsch nach einer Bad Bank als "Allheilmittel" Doch was ist nun eigentlich eine Bad Bank? Es gibt weder eine eindeutige Definition noch ein einheitliches Verständnis dieses Begriffs. Zudem sind die individuellen Rahmenbedingungen, in denen eine wie auch immer geartete Bad Bank in einzelnen Ländern agieren muss, sehr heterogen und in der Regel nicht vergleichbar. Aus diesem Grunde werden auch wir im Rahmen dieser Studie leider keine griffige Begriffsbestimmung liefern. Das ist nicht schlimm. Letzten Endes und abstrakt formuliert ist eine Bad Bank lediglich ein Instrument, Instrumentenbündel bzw. Vehikel, um bestimmte kriseninduzierte Ziele zu erreichen, also „Mittel zum Zweck“. Der erste Schritte sollte demnach die Identifizierung störender Kriseneffekte sein, der zweite ein hieraus abgeleiteter Zielkatalog, der dritte Schritt die Auswahl Bad Bank ist nur "Mittel zum Zweck" 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 2 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Ziel führender Instrumente und erst der vierte Schritt die Frage „Bad Bank – ja oder nein ? Den fünften Schritt, die Erfolgskontrolle, wird man vermutlich erst in mehreren Jahren durchführen können. Wir entwickeln in dieser Studie ein sehr breit angelegtes Verständnis des Instruments Bad Bank, das weit über die intuitiv vermutlich vorherrschende Idee einer „zentralen Mülldeponie für nuklearen Abfall“, den man irre geleiteten Investoren gegen bare Münze abkauft und anschließend idealerweise physisch verpackt in luftdichte Tonnen lagert, hinaus geht. Hierbei spannen wir den Bogen vom Paradebeispiel Schweden, über aktuelle Maßnahmen in den USA und Europa bis hin zum Status Quo der Bad Bank in Deutschland, wo gerade zwei parallel einzusetzende Modelle ihren letzten Schliff erhalten. Sehr breites Spektrum von Bad Bank-Ansätzen wir vorgestellt Die Ansätze unterscheiden sich zum Teil erheblich im Umfang, in dem Risiken und Chancen umverteilt werden. Viele Maßnahmen sind noch nicht richtig angelaufen bzw. kämpfen (noch) mit Schwierigkeiten. Insoweit ist fest zu halten, dass weder Schweden, noch ein anderes Land als „Blaupause“ für eine deutsche Lösung heran gezogen werden kann. Dies gilt umso mehr, wenn man die spezielle Situation in Deutschland betrachtet. Hier geht es nicht nur darum, unmittelbare Kriseneffekte zu bekämpfen, zum Beispiel mittels einer Bereinigung von Bankbilanzen. Vielmehr ist es erklärtes Ziel der Bad Bank-Variante „Ausgliederungsbank“ bzw. „Konsolidierungsbank“, eine Neuordnung des Landesbanken-Sektors zu forcieren. Es gibt keine "Blaupause" für Deutschland Wie ein roter Faden zieht sich das Thema „Verbriefung“ durch diese Studie. Übertreibungen in einzelnen Segmenten waren auslösendes Moment für die aktuelle Situation. Auf der anderen Seite ist festzustellen, dass bei vielen hier vorgestellten staatlichen Maßnahmen bzw. „Bad Bank-Varianten“ Verbriefungstechnologie eingesetzt wird, wie zum Beispiel Zweckgesellschaften und Tranchierung von Risiken. Zahlreiche Maßnahmen setzen gezielt am Verbriefungsmarkt an und sollen diesen wieder in Gang bringen, mit dem erklärten Ziel, hierüber letztlich die Kreditvergabe und damit wiederum die Konjunktur zu stimulieren. Die zum Teil sehr polemische Diskussion um das Thema Verbriefung beginnt, sich wieder zu versachlichen. Langsam dringt die Erkenntnis durch, dass Verbriefung ein elementarer Bestandteil bzw. das zentrale Bindeglied zwischen Kredit- und Kapitalmarkt darstellt, das man benötigt, um die Krise erfolgreich zu bekämpfen und die Märkte wieder dauerhaft zu stabilisieren. Verbriefung als zentrales Bindeglied zwischen Kredit- und Kapitalmarkt In einem separaten Kapitel stellen wir deshalb einfache, von uns konzipierte verbriefungsbasierte Bad Bank bzw. Good Bank Modelle in „virtueller Form“ vor. Exemplarisch stellen wir am Beispiel der deutschen Mittelstandsfinanzierung bzw. des Verbriefungsinstruments Mittelstands-CLO die Effekte vor, wie sie sich durch eine (partielle) Staatsgarantie für einzelne Tranchen ergeben würden. Mit geringem Risiko, ohne Selektionsproblem einzelner stützungsbedürftiger Unternehmen sowie mit ceteris paribus minimaler bis keiner Sozialisierung von Risiken könnte man ein Instrument entwickeln, dass Banken spürbare Eigenkapitalentlastung und damit Spielraum für neue Kreditvergabe verschafft. Je nach Ausgestaltung werden daneben entsprechende Liquiditäts- bzw. Finanzierungseffekte generiert. Im Ergebnis könnte die virtuelle Good Bank für Deutschland, wo der Mittelstand den zentralen Stützpfeiler der Wirtschaft darstellt, einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass in Zukunft als Folge von Welle Nr. 2 und 3 der Krise die Diskussion um die Bad Bank mit noch größerer Intensität und unter neuen Vorzeichen geführt werden muss. Modell einer "virtuellen Good Bank" für den deutschen Mittelstand 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 3 ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 DZ BANK Problemlage Das „große“ Bild Die nun fast zwei Jahre andauernde Finanzkrise hat die Bilanzen der Banken massiv belastet. Stetig steigende Verlustschätzungen haben bei Investoren zu einer wachsenden Verunsicherung über das Risikopotenzial und die Werthaltigkeit zahlreicher Assetklassen geführt. Die starke Investorenzurückhaltung setzte die Kurse vieler Credit-Produkte vor allem im Structured-Finance-Bereich massiv unter Druck. Die fallenden Kurse führten in Folge von Triggerbrüchen zur Liquidation von Investmentvehikeln. Zwangsverkäufe trafen aufgrund der Verunsicherung von Investoren auf geringe Nachfrage, was den Abwärtstrend der Kurse beschleunigte. Der massive Kursverfall in zahlreichen Assetklassen führte in Folge des Markto-Market-Ansatzes zu deutlichen Marktwertabschreibungen zu Lasten des Eigenkapitals. Daraus entsteht zusätzlicher Druck, Risikoaktiva abzubauen, um weitere Abschreibungen durch Marktwertverluste zu vermeiden. Aus Fair Value-Bewertung sowie den Ratingbasierten Vorschriften von Basel II ergibt sich eine Abwärtsspirale, die das Eigenkapital zunehmend reduziert (vgl. hierzu auch Anlage 2 zur „Prozyklizität von IFRS & Basel II“). Mark-to-Market Abwärtsspirale Bis heute haben Marktwertabschreibungen auf Wertpapierbestände sowie steigende Kreditausfälle seit Juli 2007 weltweit zu Verlusten von 1,47 Bio. USD beziehungsweise etwa 460 Mrd. USD in Europa geführt. Diese Verluste haben stark am Eigenkapital vieler Banken gezehrt. Um die Verluste zu kompensieren, wurde den Banken weltweit bisher Kapital von über 1,2 Bio. USD beziehungsweise 440 Mrd. USD in Europa zugeführt. Ein großer Teil dieses Kapitals stammt aus staatlichen Rettungsmaßnahmen. Allein in Deutschland stellte der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung 19 Mrd. Euro Eigenkapital zur Verfügung. Aufgrund besserer Ergebnisse im ersten Quartal 2009 haben inzwischen erste US-Institute angekündigt, ihre Staatshilfen zurückzahlen zu wollen. Anfang Juni billigte das USFinanzministerium die Rückzahlungspläne von zehn Banken in Höhe von insgesamt 68 Mrd. USD. Verluste zehren an Eigenkapital Verluste und Kapitalaufnahme von Banken weltweit 500 Verluste 450 Kapitalaufnahmen 400 in Mrd. USD 350 300 250 200 150 100 50 0 Q3-07 Q4-07 Q1-08 Q2-08 Q3-08 Q4-08 Q1-09 Q2-09 Quelle: Bloomberg Viele Kreditinstitute streben parallel zu der im aktuellen Marktumfeld schwierigen Aufnahme frischen Kapitals eine Verbesserung ihrer Eigenkapitalsituation durch Entlastung der vorhandenen Kapitalbasis an. Dazu versuchen sie, Vermögensteile zu veräußern oder durch 1)2)3)4)5)6) De-Leveraging Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 4 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Abschmelzen der Wertpapierportfolios ihre Risikoaktiva zu reduzieren. Niedrigere Bestände an Risikoaktiva verringern die Eigenkapitalanforderungen und würden somit die Kernkapitalquote ohne Zuführung frischen Kapitals verbessern. Jedoch ist eine Veräußerung von Unternehmensteilen oder Wertpapierportfolios im aktuellen Marktumfeld nur zu deutlichen Abschlägen möglich und würde zu einer Realisierung von endgültigen Verlusten führen. Einer Entlastung durch Veräußerung von Risikoaktiva über den Markt sind im aktuellen Marktumfeld enge Grenzen gesetzt. Die Möglichkeit, Eigenkapital durch die Verbriefung von Aktiva freizusetzen, ist seit Ausbruch der Subprime-Krise kaum mehr vorhanden. Der Wegfall wichtiger Investorengruppen wie SIVs und ABCPs und die immer noch herrschende hohe Unsicherheit bei den verbliebenen Investoren hat den Verbriefungsmarkt fast vollständig ausgetrocknet. Die Zurückhaltung der Investoren drückt sich auch in der Entwicklung der ABS-Spreads aus, die sich im Verlauf der Finanzkrise massiv ausgeweitet haben. Im aktuellen Umfeld bleibt Originatoren aufgrund der Illiquidität des ABS-Marktes meist nur die Möglichkeit, die Anleihen einzubehalten und zur Refinanzierung mit der Zentralbank über Repo-Geschäfte einzusetzen. Eine Ausplatzierung der Kreditrisiken an Investoren ist derzeit kaum möglich. 2008 konnten nur 2% des europäischen ABS-Emissionsvolumens in einer öffentlichen Vermarktung bei Investoren platziert werden. Platzierung europäischer Verbriefungen 1200 1400 RMBS ESP RMBS NL RMBS UK NC ABS Lease 1200 1000 RMBS IT RMBS UK Prime CMBS 1000 in Mrd. USD AAA Spreads in Basispunkten ABS-Spreads in Europa 800 600 400 800 600 400 200 200 0 0 Apr 07 Quelle: DZ BANK Jul 07 Okt 07 Jan 08 Apr 08 Jul 08 Okt 08 Jan 09 Apr 09 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 public placement private/retained Quelle: ESF, IWF Das Potenzial zur Verbesserung der angespannten Eigenkapitalsituation aus eigener Kraft ist demnach limitiert. Darüber hinaus steht der Bankensektor im Zuge der negativen realwirtschaftlichen Entwicklung vor zusätzlichen Belastungen. Die anhaltende Rezession lässt einen massiven Anstieg der Kreditausfallraten erwarten. So zeigen die Ausfallraten für Unternehmen weltweit in den letzten Monaten einen raschen Anstieg. Für die zweite Jahreshälfte wird bei europäischen Unternehmen schwächerer Bonität mit 14% ein historischer Höchststand der jährlichen Ausfallrate erwartet. Auch bei privaten Kreditnehmern ist aufgrund steigender Arbeitslosigkeit mit einem starken Anstieg der Kreditausfälle zu rechnen. Daraus werden Banken zu den bisherigen Belastungen aus Marktwertabschreibungen in zunehmendem Maße Verluste aus Kreditausfällen entstehen. 1)2)3)4)5)6) Entlastung über Verbriefung aktuell nicht möglich Steigende Ausfallraten Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 5 ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 DZ BANK Ausfallrate Corporates Ausfallrate Sub-IG Corporates (inkl. Base Line Prognose) 6% 25% 20% Default Rate Default Rate 5% 4% 3% 2% 15% 10% 1% 5% 0% 0% 1970 Quelle: Moody’s 1976 1982 Global 1988 US 1994 2000 2006 1999 Non US Eine Schwächung der Eigenkapitaldecke vieler Banken wirkt sich tendenziell restriktiv auf die Kreditvergabe aus, da neue Kredite mit zusätzlichem Eigenkapital unterlegt werden müssen. Darüber hinaus müssen in Antizipation negativer Rating-Migration in den Kreditportfolios bereits gedanklich EK-Puffer zur Kompensation gebildet werden. Ohne die Zuführung von zusätzlichem Eigenkapital könnten Kreditinstitute weit weniger Kredite ausreichen und würden diese nur noch an Schuldner hoher bzw. höchster Bonität vergeben. Kreditnehmer schwächerer Bonität erhielten - wenn überhaupt - deutlich weniger Kredite und müssten deutlich höhere Risikoprämien zahlen. Die regelmäßigen Umfragen der EZB bestätigen den Trend einer restriktiveren Kreditvergabe europäischer Banken. Seit dem dritten Quartal 2007 berichten per saldo mehr Banken im Euroraum und in Deutschland über eine restriktivere Kreditvergabe. In Deutschland waren von der Verschärfung der Kreditkonditionen bis Mitte 2008 insbesondere große Unternehmen betroffen. Die Verschärfung der Kreditkonditionen schürt die Angst vor einer Unterversorgung der Volkswirtschaft mit Krediten, was die wirtschaftliche Entwicklung in der aktuellen Rezession noch zusätzlich belasten könnte. Dementsprechend wird die Aussicht auf staatliche Entlastungsmaßnahmen vielfach mit der Auflage an den Bankensektor verknüpft, die Kreditvergabe nicht einzuschränken. 75 Kreditrichtlinien verschärft ggü. Vorquartal 50 25 0 -25 2007 Global 2009 Verschärfung der Kreditvergabekonditionen… 75 50 Kreditrichtlinien verschärft ggü. Vorquartal 25 0 -25 -50 Kreditrichtlinien gelockert ggü. Vorquartal -75 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 2006 2007 2007 2008 2008 2009 Wohnungsbaukredite kl. und mittl. Unternehmen Quelle: ECB Banking Lending Survey Konsumentenkredite groß e Unternehmen -50 -75 Kreditrichtlinien gelockert ggü. Vorquartal Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 2006 2007 2007 2008 2008 2009 Wohnungsbaukredite kl. und mittl. Unternehmen Konsumentenkredite groß e Unternehmen Quelle: Bundesbank Wie die Grafik oben links zeigt, haben sich die Kreditkonditionen für Unternehmenskredite in den letzten sieben Quartalen nicht nur in Deutschland, sondern im gesamten Euroraum kontinuierlich verschärft. Die Furcht vor einer Kreditklemme ist deshalb kein deutsches Phä1)2)3)4)5)6) 2005 US Kreditvergabestandards Deutschland Saldo in % Saldo in % Kreditvergabestandards Euroraum 2001 2003 Europa … in Deutschland und Europa Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 6 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 nomen, sondern greift europaweit um sich. (vgl. ausführlich zur Situation in Deutschland den Abschnitt „Konzept virtuelle Bad Bank/Good Bank für Deutschland“) Eine Betrachtung der Volumenentwicklung von Unternehmenskrediten zeigt für Deutschland bislang immer noch eine kontinuierliche Zunahme in den letzten Quartalen und damit keine Anzeichen für eine Kreditklemme. Lediglich bei Wohnungsbaukrediten – und damit im Privatsektor - ist seit Ende 2006 ein leichter Rückgang zu verzeichnen (vgl. die beiden nachfolgenden Abbildungen). Aus der reinen Volumenbetrachtung lässt sich jedoch nicht erkennen, ob es sich hierbei lediglich um die Inanspruchnahme bereits bewilligter Kreditlinien seitens der Kreditnehmer handelt, oder ob die Vergabe von Neukrediten den Volumenzuwachs bei Unternehmenskrediten auslöste. Wohnungsbaukredite in Deutschland 1200 5% 4% 3% 2% 1% 0% -1% -2% -3% -4% -5% in Mrd. Euro 1100 1000 900 800 700 600 Q1 2003 Q1 2005 absolut (rechts) Q1 2007 Q1 2009 Veränderung Q/Q (links) in Mrd. Euro Kredite an Unternehmen und Selbständige Bislang keine Kreditklemme in Deutschland 1300 2,0% 1250 1,5% 1200 1,0% 1150 0,5% 1100 0,0% 1050 -0,5% 1000 -1,0% Q1 2003 Q1 2005 absolut (rechts) Q1 2007 Q1 2009 Veränderung Q/Q (links) Quelle: Bundesbank In Folge der Rezession ist auch in Deutschland ein massiver Anstieg der Kreditausfälle durch zunehmende Unternehmensinsolvenzen und steigende Arbeitslosigkeit zu erwarten. Die Furcht vor steigenden Kreditausfällen in Verbindung mit der Unsicherheit über die Verlustrisiken der in der aktuellen Diskussion als „toxische Wertpapiere“ eingestuften Vermögenswerte in deutschen Bankbilanzen lösen immer wieder kritische Fragen zur Stabilität des deutschen Bankensystems aus. Die Schätzungen über den Bestand entsprechender Wertpapiere bzw. Kredite in deutschen Bankbilanzen wie auch über das hieraus resultierende Verlustpotenzial divergieren stark und zeigen sich im Zeitverlauf äußerst volatil. Angst um Stabilität des deutschen Bankensystems Bei der Diskussion über die Verfassung deutscher Banken steht vor allem die Zukunft der Landesbanken, die besonders von den Auswirkungen der Finanzkrise getroffen sind, im Zentrum der Diskussion. West LB, HSH Nordbank und BayernLB mussten bereits umfangreiche Hilfen ihrer Eigner in Anspruch nehmen, um den Zusammenbruch der Institute abzuwenden. Jegliche Ansätze einer Fusion der schwer angeschlagenen Institute, um die überfällige Konsolidierung des Sektors voranzutreiben, sind jedoch meist schon frühzeitig gescheitert. Die EU-Kommission hat das Genehmigungsverfahren für die Beihilfen an die West LB genutzt, um den Druck auf den Landesbanksektor wieder zu erhöhen. So knüpfte sie die Genehmigung an die Auflage der Aufspaltung der West LB und einer mittelfristigen Änderung ihrer Eigentümerstruktur. Aufgrund des Drucks der EU-Kommission und der schlechten wirtschaftlichen Lage der Landesbanken scheint sich der Konsolidierungsprozess im Landesbanksektor nun doch zu beschleunigen. Um dies zu erreichen gilt es Instrumente zu finden, die eine rasche Ausgliederung von toxischen Wertpapieren und nicht-strategischen Unternehmensteilen ermöglichen, ohne eine zusätzliche Belastung für die schwache Eigenkapitalbasis der Landesbanken nach sich zu ziehen. Den aktuellen Stand der vor diesem Hinter- Sonderfall Landesbanken 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 7 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 grund in Deutschland im Entstehen begriffenen Bad Bank-Lösung analysieren wir im Kapitel „Deutschland’s Bad Bank“. Das Phänomen „Toxische Assets“ Es gibt keine allgemeingültige Definition für den Begriff „toxische Assets“. So werden beispielsweise nach der Definition des „Troubled Assets Relief Program (TARP)“ zunächst explizit RMBS, CMBS sowie alle anderen mit diesbezüglichen Hypotheken in Zusammenhang stehenden Wertpapiere gefasst. Nach dem TARP zu Grunde liegenden „Emergency Economic Stabilization Act“ können jedoch auch jegliche andere (nicht näher genannte) Finanzinstrumente vom Finanzministerium in Abstimmung mit der US-Notenbank als „troubled assets“ deklariert werden, sofern dies für die Stabilisierung der Finanzmärkte für erforderlich gehalten wird. In der Tagespresse werden vielfach strukturierte Credit Produkte mit Subprime RMBS gleichgesetzt und in der Folge insgesamt als „Schrottpapiere“ klassifiziert. Dies dürfte nach unserer Einschätzung auch der Grund dafür sein, dass in den Köpfen zahlreicher Marktbeobachter und weniger informierter Teilnehmer unter „toxischen Papieren“, „bad assets“ oder ähnlichen Begriffskategorien auch heute noch vornehmlich bis ausschließlich verbriefte Wertpapiere verstanden werden. Da es keine Legaldefinition von „toxischen Assets“ gibt, wird im Rahmen der aktuellen Diskussion – auch um eine Bad Bank – alles Mögliche in diesen Begriff hineininterpretiert. Grundsätzlich versucht man unter dem Begriff „toxische Assets“, Bilanzaktiva mit einem besonders großen Ausmaß erwarteter Verluste zu fassen. Stark verkürzt handelt es sich bei diesen Bilanzpositionen einerseits um Wertpapiere, die aufgrund von Mark-to-Market-Bewertung unter Druck stehen, sowie andererseits zunehmend um Buchkredite, die in Folge der 2. und 3. Welle der Krise betroffen sind. Qualitativ ist insoweit zwischen Bewertungsverlusten und tatsächlichen Ausfällen zu unterscheiden. Eine Beschränkung des Begriffs allein auf Structured Finance Anleihen ist demnach irreführend. Dies haben wir in unserem Flash „Toxische Assets – von der Kreditblase zum Verlustballon?“ vom 29.04.2009 anhand einer Analyse der Verlustprognose des IWF vom April 2009 und einer eigenen Verlustschätzung für Corporate Bonds und ABS auf Basis historischer Daten deutlich gemacht. Zur Abgrenzung von „toxischen Assets“ nehmen wir im Folgenden Bezug auf die Ergebnisse dieser Analysen. Keine allgemeingültige Definition für „Toxische Assets“ Mit insgesamt 2,1 Bio. USD übersteigen die weltweiten Verlusterwartungen für Darlehen inzwischen die Verlustprognosen für Wertpapiere von 2,0 Bio. USD. Dies resultiert einerseits aus dem starken Anstieg der Verlustprognosen bei Darlehen in den USA um 151% von 425 auf 1.068 Mrd. USD gegenüber einem Anstieg um 68% von 980 auf 1.644 Mrd. USD bei Wertpapieren im Vergleich zur Schätzung vom Oktober 2008. Andererseits ist der überproportionale Anstieg der Verlustprognosen für Darlehen gegenüber der letzten Schätzung auf die Integration der Zahlen für Europa zurückzuführen. Dort prognostiziert der IWF Verluste bei Buchkrediten in Höhe von 888 Mrd. USD gegenüber Wertpapieren mit 305 Mrd. USD, was einem Verhältnis von 3:1 entspricht. Jedoch ist hier die deutlich abweichende Marktstruktur im Vergleich zu den USA zu berücksichtigen. Während sich das Marktvolumen von 26,6 Bio. USD in den USA fast paritätisch auf Wertpapiere und Buchkredite verteilt, dominieren in Europa Buchkredite mit einem Anteil von 20,8 Bio. USD (87%) am gesamten Marktvolumen von 23,8 Mrd. USD. Dies ist auf die traditionell geringe Bedeutung der Kapitalmarktfinanzierung in Europa zurückzuführen. Dadurch relativiert sich das Verhältnis der erwarteten Verluste für Buchkredite gegenüber Wertpapieren in Europa. Betrachtet man die erwarteten Verlustraten zeigen Wertpapiere weltweit mit 11,6% gegenüber 5,1% bei Krediten (Europa: 10,0% zu 4,3%) einen mehr als doppelt so hohen Wert. Bereits an dieser Stelle sei angemerkt, dass auf Basis dieser Ergebnisse ein Bad Bank-Konzept, welches sich ausschließlich auf (strukturierte Kredit-)Wertpapiere bezieht, nicht wirklich greifen kann. Verlustschätzung des IWF 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 8 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Global Japan Europa Wertpapiere Darlehen USA Wertpapiere Darlehen Verlustprognose des IWF für den Zeitraum 2007 bis 2010 Mrd. USD Assetkategorie Residential mortgage Commercial mortgage Consumer Corporate Municipal Gesamt Darlehen Residential mortgage Commercial mortgage Consumer Corporate Gesamt Wertpapiere Gesamt USA Residential mortgage Commercial mortgage Consumer Corporate Gesamt Darlehen Residential mortgage Commercial mortgage Consumer Corporate Gesamt Wertpapiere Gesamt Europa Darlehen Wertpapiere Gesamt Japan Darlehen Wertpapiere Gesamt Volumen 5.117 1.913 1.914 1.895 2.669 13.507 6.940 640 677 4.790 13.047 26.554 4.632 2.137 2.467 11.523 20.759 1.390 181 250 1.227 3.048 23.807 6.569 789 7.358 40.835 16.884 57.719 Verlustschätzung 2007 bis 2010 Okt. 2008 Apr. 2009 Veränderung 170 431 154% 90 187 108% 45 272 504% 120 98 -18% n/a 80 n/a 425 1.068 151% 580 990 71% 160 223 39% n/a 96 n/a 240 335 40% 68% 980 1.644 93% 1.405 2712 n/a 192 n/a n/a 105 n/a n/a 175 n/a n/a 416 n/a n/a 888 n/a n/a 195 n/a n/a 31 n/a n/a 18 n/a n/a 61 n/a n/a 305 n/a n/a 1.193 n/a n/a 131 n/a n/a 17 n/a n/a 149 n/a n/a 2.087 n/a n/a 1.966 n/a n/a 4.054 n/a Verlustrate 8,4% 9,8% 14,2% 5,2% 3,0% 7,9% 14,3% 34,8% 14,2% 7,0% 12,6% 10,2% 4,1% 4,9% 7,1% 3,6% 4,3% 14,0% 17,4% 7,1% 5,0% 10,0% 5,0% 2,0% 2,2% 2,0% 5,1% 11,6% 7,0% Verlustverteilung auf Sektoren Banken Versicherungen Sonstige 206 22 204 116 9 62 169 14 89 61 5 32 50 4 26 601 53 414 604 99 287 136 22 65 59 10 28 204 33 97 1.002 164 477 1.604 218 890 119 10 63 65 5 34 109 9 58 258 21 137 551 44 292 119 19 56 19 3 9 11 2 5 37 6 18 186 31 89 737 75 381 118 7 7 11 2 5 129 8 12 1.271 104 712 1.199 197 570 2.470 301 1.283 Quelle: IWF Was ist die Grundlage der Prognosen des IWF? Die Schätzung des IWF für Darlehen basiert auf einer Regression in Abhängigkeit makroökonomischer Daten und erfasst als Verlustrate die (Brutto-)Ausfälle im Sinne der default rate. Die Verlusterwartungen für Wertpapiere wurden dagegen anhand der angefallenen Marktwertverluste beziehungsweise Spreadausweitungen ermittelt. Eine verlässliche Prognose von Verlusten auf Basis von Marktwertverlusten setzt aber implizit eine effiziente Preisbildung im entsprechenden Markt voraus. Durch den nahezu vollständigen Zusammenbruch der Nachfrage seit Ausbruch der Krise finden im Structured Finance Markt trotz hohem Angebots kaum mehr Umsätze statt. In Folge der Illiquidität des Marktes kann hier nicht mehr von einer effizienten Preisbildung ausgegangen werden. Die aktuellen Spreadniveaus spiegeln neben dem Ausfallrisiko zu einem wesentlichen Anteil die Illiquidität des Marktes wider. Eine Verlustschätzung unter der Annahme, dass der Spread allein das Ausfallrisiko widerspiegelt, resultiert in einer Überschätzung des Verlustpotenzials von ABS. Verlustschätzung auf Basis von Spreads greift für ABS zu hoch Auf Basis einer alternativen Verlustschätzung mit historischen Ausfallraten für Wertpapiere ergibt sich ein abweichendes Bild. Für Corporate Bonds errechnet sich mit dieser Methode ein Verlustpotenzial vergleichbar zu den IWF-Schätzungen. Dagegen fällt das ermittelte Verlustpotenzial für ABS weltweit mit 200 Mrd. USD gegenüber der IWF-Schätzung von 1.553 Mrd. USD um ein Vielfaches geringer aus. 1 In Verlustraten ausgedrückt bedeutet dies Alternative Prognose für ABS und Corporate Bonds auf Basis historischer Ausfallraten 1 Die Berechnung basiert aufgrund der eingeschränkten Datenhistorie im Structured Finance Segment auf globalen durchschnittlichen Verlustraten bezogen auf die jeweiligen Ratingstufen über alle Assetklassen. 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 9 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 für die USA 2,3% beziehungsweise 0,6% für Europa. Gegenüber der für Darlehen oder Corporate Bonds in Europa prognostizierten Verlustrate des IWF von 4,3% beziehungsweise 5,0% zeigen insbesondere europäische ABS mit einer Verlustprognose auf Basis historischer Ausfallraten von 0,6% eine deutlich geringere Toxizität. Die häufige Gleichsetzung von toxischen Wertpapieren mit ABS ist auf Basis dieser Ergebnisse irreführend. Verlustprognose für ABS auf Basis historischer Ausfallraten USA Europa Verlustrate Anteil Q4 08 Mrd. USD Verlustprogn. Mrd. USD AAA 0,02% 63,0% 5.200 1,2 81,1% 1.477 0,3 AA 0,68% 8,7% 716 3,9 6,5% 119 0,7 A 1,17% 6,8% 557 5,2 5,6% 102 1,1 BBB 3,86% 7,6% 625 19,7 4,2% 76 2,8 BB 8,19% 3,1% 253 15,1 1,2% 22 1,5 0,6 Volumen Rating Volumen Anteil Q4 08 Mrd. USD Verlustprogn. Mrd. USD B 11,79% 2,7% 224 18,5 0,4% 8 C-CCC 30,50% 8,3% 683 124,0 1,0% 17 3,1 8.257 187,7 1.821 10,1 Summe Verlustrate 2,3% 0,6% Quelle: DZ BANK 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 10 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Bad Bank Konzepte In der Diskussion um die Bad Bank wurde zum Teil – vor allem in Deutschland – in den Hintergrund gedrängt, dass diese zunächst nichts anderes ist als eine Worthülse, die mit Inhalt zu füllen ist. Es gibt keine einheitliche Definition bzw. kein einheitliches Konzept einer Bad Bank. Letztlich ist sie nicht mehr als ein Vehikel bzw. Instrument(enbündel) um ein oder mehrere Ziele zu erreichen, die sich regelmäßig aus der Krise einzelner Banken oder aber einer systematischen Finanz- bzw. Wirtschaftskrise ableiten. Zunächst muss deshalb Ursachenforschung betrieben werden, um spezifische Problemfelder zu identifizieren, deren Ursachen dann in der Folge gegebenenfalls via Bad Bank bekämpft werden sollen. Erst danach ist es sinnvoll, über die Einführung einer Bad Bank und ihre Notwendigkeit grundsätzlich zu diskutieren sowie einzelne Bad Bank Modelle in ihren Vor- und Nachteilen gegeneinander abzuwägen. Bad Bank ist nur ein Instrument – wichtiger ist Zielformulierung Typisierung von Zielen und Bad Bank-Varianten An dieser Stelle soll und kann natürlich nicht eine vollständige Zerlegung des Phänomens Banken- bzw. Finanzkrise hinsichtlich der Ansatzpunkte für die Wirkungsanalyse einer Bad Bank angestellt werden. Wir wollen vielmehr nur eine typisisierende, stark vereinfachte dreistufige Darstellung von „Kriseneffekten“ vornehmen - die es in der Folge zu „bekämpfen“ gilt - und setzen wiederum vereinfachend als gegeben voraus, dass die „Problemzonen“ in der aktuellen Phase der Krise im Bereich der Wertpapier- und Kreditportfolios der Banken liegen. Typisierung der Kriseneffekte Kriseneffekte zur Ableitung eines Zielkatalogs für eine Bad Bank A1. „Bilanzielle“ Effekte Passiva Aktiva !Wertminderungen !(Realisierte) Verluste !Rating-Downgrades !RWA Anstieg !P&L Verschlechterung !EK-Reduktion !ReFi teurer/ z.T. beschränkt A2. „Geschäftspolitische“ Effekte B. Systematische Effekte !De-Leveraging / Reduktion von RWAs !Wertpapiere !Abschmelzen !Verkauf !Keine Neu-Investments !Kredite: Restriktive Kreditvergabe !„Zurückhaltung im Interbankengeschäft !Unsicherheit / Intransparenz !Friktionen in der Kreditversorgung der Realwirtschaft !Generierung neuer „Problemakiva“ (NPLs) !Abwertungs- /Downgradespirale !Faktische Marktschließung für einzelne Produkte !Folgekosten und Problem der Lastenverteilung Quelle: DZ BANK Grob ergeben sich drei „Schichten“ von unmittelbaren und mittelbaren Kriseneffekten auf Ebene der Banken („bilanziell“ mit unmittelbarer Auswirkung auf die operative Situation sowie „geschäftspolitisch“ mit eher mittelbaren und strategischen Implikationen) bzw. „systematische“ Effekte mit breiter Abstrahlwirkung, vgl. hierzu die obige Grafik. Geht man nun davon aus, dass anderweitige Maßnahmen ausgereizt sind, kann es sinnvoll sein, über eine Bad Bank nachzudenken, die in einer idealen Ausgestaltung möglichst alle drei Schichten von Kriseneffekten vollständig auflöst bzw. beseitigt. Diese „perfekte“ Bad Bank bzw. 1)2)3)4)5)6) Kriseneffekte auf Bank- und Systemebene Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 11 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 ihr Zielkatalog kann gedanklich als Benchmark zur Beurteilung und Einordnung von Bad Banks in der Realität, also auch der aktuellen deutschen Variante heran gezogen werden. Im Vorgriff auf die nachfolgende ausführlichere Darstellung verschiedener Bad BankKonzepte und quasi als „Bezugspunkt“ und grafische Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse stellt folgende Übersicht verschiedene Ausprägungen mit Bezug zu konkreten praktischen Beispielen sowie die „Zielerreichung“ in einigen zentralen Punkten dar. Dem deutschen Bad Bank-Modell haben wir ein separates Kapitel gewidmet. Bad Bank-Varianten im Überblick Strukturvarianten für eine/mehrere Bad Bank(s): On vs. Off balance, zentral vs. dezentral Asset- und EK-Entlastung Kauf-Modell Versicherungs-Modell Transferpreis Versicherungssumme Risiko-/Chancen-Verteilung & Entgelt On balance Workout intern - Abteilung- On balance On balance Off balance dezentral CDS Protection -Staat - Synthetische Verbriefung Übertragung auf SPV - Staatsgarantie - -eigen-credit link- dezentral dezentral dezentral BoE / UK Virtuelle Bad Bank WestLB Standardfall On balance Spin Off Workout Off balance Off balance Übertragung auf SPV Übertragung auf Bad „Bank“ -Staatsgarantie- -offen-mit/ohne credit link- -offen- dezentral zentral zentral Off balance True Sale Verbriefung Virtuelle Bad Bank Super SIV (M-LEC) Securum (SWE) -z.B. GmbH- dezentral DreBa (IRU) EK-Entlastung nein ja ja z.T. (Garantie) ja z.T. (ohne c.l.) z.T. (ohne c.l.) ja ja z.T. (cash/Ford.) Liquidität nein nein nein nein Bilanzbereinigung nein nein nein ja ja ja ja Quelle: DZ BANK Unabhängig von technischen Details ist ein ganz besonderer Diskussionspunkt rund um die Bad Bank stets die Frage, ob man ein zentrales oder dezentrales Modell schaffen will. Diese Frage hat nicht nur eine ökonomische, sondern auch eine politische bzw. psychologische Dimension. Die wesentlichen Vor- und Nachteile (de-) zentraler Lösungen sind in der folgenden Grafik aufgeführt. Betrachtet man die aktuellen Lösungsansätze in Europa und den 1)2)3)4)5)6) Zentrale oder dezentrale Bad Bank ? Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 12 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 USA ist festzustellen, dass mit Ausnahme von Irland – das Paradebeispiel Schweden datiert aus den frühen 90’er Jahren - durchweg dezentrale Maßnahmen verfolgt werden. Im nächsten Abschnitt dieser Studie gehen wir hierauf detailliert ein. Vor- und Nachteile einer zentralen „Bad Bank“ bzw. Asset Management Gesellschaft Vor- und Nachteile einer zentralen „Bad Bank“ (AMC) Nachteile Vorteile !Skaleneffekte (Konsolidierung von Fähigkeiten und Ressourcen) !Bank hat Informationsvorteil auf Basis der Geschäftsbeziehung zum !Verbriefung u.U. einfacher, da Asset-Pools größer Kreditnehmer !Zentralisiertes Eigentum über Collateral erleichtert Einwirken auf !Problem-Aktiva dezentral in den Banken zu belassen kann unter Schuldner Umständen Anreiz sein, Prozesse der Kreditgenehmigung und !Durchbrechung der direkten Kundenbeziehung zwischen Bank und –überwachung zu verbessern Kreditnehmer erleichtert unter Umständen Work out !Restrukturierung von Krediten durch Bank ggfs. einfacher, da zusätzliche !Asset abgebende Bank kann sich auf Kerngeschäft konzentrieren Finanzierung bereit gestellt werden kann !Asset aufnehmende Bad Bank kann sich auf Work out als !Politischer Druck auf zentrale Bad Bank vermutlich groß – und umso Kerngeschäft konzentrieren höher, je größer der Anteil der gesamten Bank-Aktiva wäre, der durch sie !Auf Seiten der Bank keine Probleme der Konsolidierung, Bewertung, verwaltet wird Eigenkapitalunterlegung etc. in Bezug auf die Problemaktiva Quelle: Klingenbiel Bad Bank Beispiele aus der Praxis a) Zentrale – staatliche – Bad Banks Historisch hat es bereits eine ganz Reihe zentraler staatlicher Bad Banks gegeben, die zum Teil mit sehr unterschiedlichem Ergebnis gearbeitet haben, von denen die wichtigsten in der folgenden Übersicht2 aufgeführt sind. Da stets – auch in der deutschen Diskussion – Schweden als Paradebeispiel und potenzielle „Blaupause“ angeführt wird, stellen wir das schwedische Modell etwas ausführlicher dar – nicht zuletzt um zu belegen, dass es kaum auf die aktuelle Situation – nicht nur in Deutschland – übertragen werden kann. Aktuell arbeitet man zum Beispiel auch in Irland an einer zentralen, staatlichen Bad Bank. Wir skizzieren auch diese Variante nach dem gegenwärtigen Stand. Pressemitteilungen zur Folge sieht man sich hier jedoch zur Zeit noch mit erheblichen praktischen Problemen in der Umsetzung konfrontiert, was belegt, dass es keine „One size fits it all“-Lösung gibt. Die nachfolgende Übersicht aus einer Studie der Weltbank enthält sechs Beispiele für staatliche zentrale Bad Banks bzw. „Asset Management Companies (AMCs)“. Im Falle von Finnland und Schweden (hierzu im nächsten Abschnitt mehr) handelt es sich um so genannte „Restructuring AMCs“, die den Zweck haben, Problemaktiva von Banken zu übernehmen, um deren Bilanzen zu bereinigen, damit sie letztlich für potenzielle Investoren attraktiver werden. Die übernommenen Aktiva werden verwaltet und im Laufe der Zeit liquidiert bzw. nach Möglichkeit restrukturiert und verkauft. Im Falle der vier anderen Beispiele der Tabelle handelt es sich bei den Bad Banks um so genannte „Rapid Asset Disposition AMCs“. Sie dienen grundsätzlich ausschließlich der schnellstmöglichen Liquidation der auf sie übertragenen Assets bzw. zum Teil ganzer Banken zu höchst möglichen Verwertungsquoten ohne Idee der Bad Bank ist nicht neu Sechs Beispiele 2 Basierend auf der Studie von Daniela Klingenbiel “The Use of Asset Management Companies in the Resolution of Banking Crises. Cross-Country Experiences” aus dem Jahr 2000. 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 13 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 das Ziel, Kreditengagements bzw. gewerbliche Kreditnehmer im Portfolio zu restrukturieren und am Leben zu erhalten. Zum Teil sind die Übergänge zwischen den Typen allerdings fließend. In der vorletzten Spalte wird die Übertragung der Aktiva auf die Bad Bank näher spezifiert, unter anderem hinsichtlich Volumen, Art der Aktiva, Kriterien für die Übernahmen und dem Ankaufspreis – jeweils nur soweit die Daten verfügbar waren. In der letzten Spalte wird die Zielerreichung des jeweiligen Vehikels an Hand dreier Kriterien rekapituliert: (1) Welcher Anteil der Assets konnte binnen fünf Jahren liquidiert werden ?, (2) Konnten die betroffenen Banken restrukturiert werden ?, (3) Wurde im jeweiligen Land unter Berücksichtung der Bad Bank die Kreditvergabe wieder stimuliert ? Asset-Transfer und Zielerreichung Beispiele für staatliche zentrale Bad Banks (AMCs = Asset Management Companies) Land Finnland Name AMC Arsenal Gründung 1993 Typ AMC R Ziele Asset-Transfer a) Volumen (abs./% gesamte Finanzaktiva), b)Art, c) Kriterien, d) Ankaufspreis Etablierung eines Bereinigungs-Mechanismus für Sparkassen und Skopbank a) 42,9 Mrd. FIM (k.A.) Administration, Restrukturierung u. Liquidation b) Non Performing Loans (Immobilien 34%, von Non Performing Assets (geordnet und zu Kundenford. 41%, sonstige 25%) c) keine Einschränkung d) Buchwert Schweden USA Securum [S] 1992 R Funktion als "Bad Banks" für Nordbanken (Securum) und Gotha Bank (Retriva) Retriva [R] 1993 R Maximierung der Verwertungserlöse für NPLs Resolution Trust Corporation [RTC] 1989 RAD Maximierung der Verwertungserlöse aus der Auflösung der Savings&Loan-Krise Minimierung der negativen Auswirkungen aus der Krise auf Immobilien- und Finanzmärkte Maximierung von "affordable housing" für wirtschaftlich schwächer Gestellte Spanien Mexiko Deposit Foundation Fund (DFP) FOBAPROA 1977 1995 RAD RAD Restrukturierung der Banken zwecks schnellem Weiterverkauf "Bad assets", die von potentiellem Investor nicht übernommen würden, hat man herausgetrennt und separat abgewickelt Schneller Verkauf der separierten "bad assets" zu maximalen Verwertungsquoten Bereinigung u. Restrukturierung von Banken Schnellstmöglicher Verkauf/Work out von Problemaktiva a) [S] 67 Mrd. SEK (4,4%); [R] 45 Mrd. SEK (3,0%) b) 80% der Aktiva haben Immobilienbezug; [S] 91,1% Kredite, 6,2% Sonstige Aktiva, 2,7% Immobilien; [R] 86,2% Kredite, 1,6% Sonstige Aktiva, 12,3% Immobilien c) Volumen und Komplexität der Kredite, so mindestens 15 Mio. SEK und multinationale, komplexe Strukturen; keine verbriefungsfähigen Aktiva d) Buchwert a) 465 Mrd. USD (8%); Abwicklung von 747 Sparkassen b) Performing und Non Performing Assets; 49% Immobiliendarlehen, 8% Sonstige Kredite, 35% Cash/Wertpapiere, 8% Sonstiges c) Insolvenz der Sparkasse durch FED festgestellt d) k.A. Asset Privatization Trust (APT) 1987 RAD Geordneter und schneller Transfer von Non Performing Assets in den privaten Sektor a) Nein - Nach 5Y noch 46,5% Assets under Management; 78% Immobilien-Aktiva verkauft b) Nein - Effekt auf die Restrukturierung der Banken unklar. c) Nein - Kein positiver Effekt auf die Kreditgabe a) Ja b) Ja - beide Banken erfolgreich restrukturiert und an Privatinvestoren veräußert c) Nein - Kein positiver Effekt auf die Kreditvergabe a) Ja - 100% der Assets veräußert bei durchschnittlicher Verwertungserlösquote von 87% b) n/a c) n/a a) Alle Banken wurden binnen eines Jahres verkauft; Verkauf der separierten Assets verlief sehr schleppend a) 26 Banken (1%) b) 8,2% Immobilien, 19,2% Aktien, 72% Sonstiges c) Separierte "bad assets" die Erwerber einer Bank nicht mit übernhemen würde d) k.A. a) 142 Mrd. PTS (17%) b)Konsumenten, Immobilien-, u. Unternehmenskredite c) intransparent / unklar d) Buchwert Philippinen Ergebnis/Zielerreichung a) Asset-Verkauf 5Y, b) Restrukturierung Banken, c) Stimulus Kreditvergabe a) 108 Mrd. PTS (21,7%) b) "Alles", u.a. Schiffe, Fabrikanlagen, Hotels c) Verkaufs-/Liquidationspotenzial und erforderliche Expertise d) Buchwert b) Ja - s.o., durch Separierung von Problemaktiva c) Ja - Kreditvergabe belebte sich wieder. a) Nein - nach 3Y waren nur 0,5% der Problemaktiva abgearbeitet. b) Nein c) Nein - Kein positiver Effekt auf die Kreditvergabe a) Nein - nach 3Y waren nur 40-50% der Problemaktiva abgearbeitet. b) Ja c) Ja - Kreditvergabe belebte sich wieder deutlich. Quelle: Klingenbiel (2000) Schweden als „meist-zitiertes“ Muster Die Ursache für die Bankenkrise in Schweden Anfang der 90’er Jahre lag ähnlich wie in den USA heute in einem kreditfinanzierten Immobilien- und Aktienboom, die in einem Platzen der Blasen, verbunden mit steigenden Zahlungsausfällen und in der Folge Eigenkapitalerosion sowie letztlich Insolvenzen unter schwedischen Banken mündete. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass Immobilienkredite das zentrale Geschäftsfeld der meisten schwedischen Banken waren. Die Krise führte zu einer Konsolidierung im schwedischen Bankensektor, wobei letztlich mit Nordbanken und Gotabank nur zwei Institute temporär verstaatlicht werden mussten. Um ihre Restrukturierung zu ermöglichen, sollten zunächst ihre Bilanzen bereinigt werden. Man 1)2)3)4)5)6) Déjà vu ? Erfolgsfaktoren Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 14 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 gründete zu diesem Zweck mit Securum (für Nordbanken) und Retriva (für Gotabank) zwei Vermögensverwertungsgesellschaften bzw. in der heutigen Diktion Bad Banks. Die Verwertung der „Problemaktiva“ verlief sehr erfolgreich, was in der Literatur vor allem auf die folgenden Aspekte zurückgeführt wird: (1) Die Problemaktiva bestanden überwiegend aus besicherten gewerblichen Immobilienkrediten, bei denen man soweit erforderlich unmittelbar auf die Schuldner zugehen und einwirken konnte. (2) Insoweit genügte es im Zweifel, die Immobilienfinanzierung als solche zu restrukturieren, und nicht etwa wie im Falle von Unternehmenskrediten unter Umständen ein ganzes Unternehmen, mit entsprechenden Konsequenzen wie zum Beispiel Personalabbau. (3) Die übertragenen Kredite waren oft groß und komplex, so dass es lohnend war, Zeit und Geld in ihren Work out zu investieren. (4) Der Anteil der insgesamt übertragenen Aktiva war überschaubar und entsprach lediglich etwa 8% aller schwedischen Bankaktiva. Insoweit wurde im Rahmen von Verwertungen auch nur ein moderater Angebotsdruck auf den Markt ausgeübt. (5) Securum und Retriva konnten in größtmöglicher Unabhängigkeit agieren, da die schwedische Regierung eine ausreichende Finanzierung bereit stellte und sich nicht in das operative Geschäft einmischte, sondern es Experten überließ. Außerdem war der zeitliche Rahmen für die Tätigkeit der Vehikel quasi unbefristet ausgelegt, so dass man nicht gezwungen war, in einer negativen Marktsituation Notverkäufe zu entsprechend schlechten Preisen zu tätigen. Nach fünf Jahren waren bereits 98% der Aktiva liquidiert. Aktuelles Beispiel Irland (NAMA) Im April hat die irische Regierung das Projekt “Bad Bank” bekannt gegeben und antizipativ eine FAQ-Liste sowie ein indikatives Term Sheet veröffentlicht. Noch vor dem Sommer soll zu diesem Zweck ein Vehikel namens „National Asset Management Agency“ (NAMA) gegründet und operativ tätig werden. In der Presse wurde dies u.a. mit der Schlagzeile „Irland wird zum Bad Bank Vorreiter…Als erstes Land in Europa richtet Irland eine Bad Bank ein3“ gefeiert bzw. kommentiert. Der Teufel liegt jedoch im Detail, so dass mittlerweile sowohl die irische Regierung als in der Folge auch die Presse etwas zurückrudern mussten, so dass die FTD am 25. Mai formuliert: „Irland verzweifelt an ‚Bad Bank’“, und der irische Finanzminister zitiert wird: „Es gibt enorme praktische Schwierigkeiten damit, und deshalb nehmen wir uns Zeit bei den Vorarbeiten mit den Banken und bei der Ausarbeitung des Gesetzes, das wir im Juli veröffentlichen wollen.“ Man sollte den Tag nicht vor dem Abend loben Nach der FAQ-Liste aus dem April stellt sich das Konzept für die NAMA wie nachfolgend beschrieben dar und ist aktuell bislang der einzige Bad Bank Prototyp, der die gleichzeitig klassische, aber auch brachiale Variante des zentralisierten Ankaufs mit anschließendem aktiven Asset Management bzw. Work out, wie seinerzeit in Schweden durchexerziert, vertritt. Eine Erklärung für die Vorgehensweise kann darin liegen, dass ebenso wie in Schweden, die zulässigen Bilanzaktiva ausschließlich immobilienbasiert sind, vor allem Darlehen für Projektentwicklung/Bauträger, Grundstücke („Land and Development Loans“) und größere Immobiliendarlehen – insgesamt also ausschließlich Kredite und keine Wertpapiere. Schwedische Verhältnisse in Irland ? Ziel des NAMA-Projekts ist ein umfassende Bereinigung der Bilanzen irischer Banken, die grundsätzliche Beseitigung der Unsicherheit über mögliche „bad debts“ und letztlich eine Stützung des irischen Kreditmarktes, sowohl für private als auch gewerbliche Kreditnehmer. Ziele Die zulässigen Aktiva sollen zu einem „angemessenen“ Buchwert, also nach ausreichenden, vorherigen Abschreibungen transferiert werden, um die übertragenden Banken ebenfalls angemessen an zu erwartenden Verlusten zu beteiligen. Eine Präzisierung der Bewertungs-, bzw. Preisfindungsfrage steht noch aus und dürfte naturgemäß der zentrale Knack- NAMA Volumen bis zu 90 Mrd. Euro 3 FTD vom 8. April 2009 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 15 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 punkt des Modells sein. Einerseits drohen den verkaufenden Banken zusätzliche Verluste sowie in der Folge erneuter Kapitalbedarf. Andererseits will man natürlich das Verlustrisiko auf Ebene der NAMA und letztlich der Steuerzahler minimieren. Da ein klassischer Ankauf durchgeführt wird, muss dieser auch finanziert werden. Das Programmvolumen soll schätzungsweise 80-90 Mrd. Euro betragen und würde durch die zusätzliche Emission von Staatsanleihen refinanziert, was c.p. natürlich zusätzlichen Druck auf das Rating von Irland aufbaut. Die NAMA versteht sich nicht als „toxic bank“ – wenngleich sie nach unserem Verständnis als solche agiert, obwohl sie kein eigentliches Bankgeschäft betreibt. Es wird betont, dass nicht wertlose, sondern vielmehr schwer zu bewertende Aktiva übernommen werden sollen, worunter sowohl gute („performing assets“), als auch schlechte („non performing assets“) gehören. Diese werden aktiv verwaltet und man strebt an, dass sich auf Portfolioebene Gewinne und Verluste zumindest die Waage halten. b) Zentrale – halb staatliche – Bad Bank Das US Treasury hat am 23. März 2009 nach TARP und TALF Details zu einem weiteren Maßnahmenbündel zur Bekämpfung der Finanzkrise veröffentlicht, das unter dem Namen „Public Private Investment Program (PPIP) for Legacy Assets“ zusammengefasst, und der negative Terminus „toxisch“ durch „legacy“ im Sinne von „Altlasten“ ersetzt wird. Die verschiedenen Programmbestandteile, welche wir nachfolgend näher erläutern, zeigt die folgende Grafik. Mindest-Ziel ist eine schwarze Null Altlasten statt Atommüll Struktur des Public Private Investment Programs Public-Private Investment Program for Legacy Assets Legacy Loan Program (LLP) Public Private Investment Funds Fremdkapital mit Garantie FDIC Legacy Securities Program (LSP) Public Private Investment Funds „Senior Debt“ vom Treasury TALF Erweiterung Equity Debt Equity Debt Debt 50% Private 50% Treasury Max. Leverage 6:1 50% Private 50% Treasury Max. Leverage 1:1 100% Quelle: DZ BANK Zunächst kann bereits festgestellt werden, dass die Devise „Nicht kleckern – sondern Klotzen“ gilt, was das Volumen des Programms betrifft. Während durch eine Kombination aus privatem und staatlichem Eigenkapital mit privatem und staatlichem Fremdkapital bereits in der ersten Stufe eine „Kaufkraft“ von 500 Mrd. USD für aus Bankbilanzen herauszulösende Assets generiert werden soll, besteht die Möglichkeit, diesen Rahmen im Zeitverlauf auf bis zu 1 Bio. USD zu erweitern. "Nicht kleckern - sondern klotzen" Das Ziel des LLP bzw. der Kreditverkäufe wird vor allem mit einer Bereinigung der Bankbilanzen und der damit einhergehenden Beseitigung von Unsicherheit um die Bonität der jeweiligen Häuser angegeben. Die Mark-to-Market Bewertungsproblematik stellt sich hier grundsätzlich, anders als bei Wertpapieren, nicht. Eigenkapitalfreisetzung, auch wenn in der Programmdokumentation nicht explizit genannt, stellt jedoch sicherlich auch ein Ziel an sich Ziele von LLP und LSP 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 16 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 dar. Das auf Verbriefungsprodukte abzielende LSP verfolgt darüber hinaus, wie bereits von der US-Regierung im Zusammenhang mit TALF in der bisherigen Variante beschrieben, das Ziel einer Wieder-Ingangsetzung des Verbriefungsmarktes, um hierüber letzen Endes auch die originäre Kreditvergabe wieder zu stimulieren. Die Verbriefung hat in den USA, wesentlich stärker als in Europa, eine enorme Bedeutung für die Refinanzierung von Krediten, aber auch für die Weiterreichung von Kreditrisiken, mit dem Ergebnis der Eigenkapitalfreisetzung und der Schaffung neuen Spielraums für die Kreditvergabe. Beide Unterprogramme einen gewisse, in der Programmdokumentation formulierte Grundprinzipien, während sich die jeweiligen Ziele asset-spezifisch unterscheiden, was folgende Grafik nochmals zusammenfasst: Grundprinzipien und Ziele des PPIP Public-Private Investment Program for Legacy Assets Grundprinipien Maximaler Wirkungsgrad öffentlicher Finanzmittel Co-Investments führen zu (fairer) Verteilung von Risiken und Chancen Preisfindung über Privatinvestoren soll „Überzahlungen“ aus öffentlichen Mitteln verhindern Ziele LLP: •Bereinigung der Bankbilanzen von „legacy loans“ •Beseitigung der Unsicherheit, die aus diesen Assets resultiert LSP: •Neustart der Märkte für „legacy securities“ •Freisetzung von Eigenkapital •Stimulierung der Kreditvergabe Quelle: DZ BANK Der Wirkungsgrad der eingesetzten öffentlichen Mittel soll durch die Kombination mit Eigen- und Fremdkapital von Privatinvestoren und die hieraus resultierende Bündelung von „Kaufkraft“ maximiert werden. Dies gilt unseres Erachtens nicht nur quantitativ, sondern auch bei qualitativer Betrachtung, da davon auszugehen ist, dass qualifizierte Privatinvestoren den Investmentprozess und die anschließende Portfolioadministration wesentlich effizienter handhaben als eine staatliche Institution. Maximaler Wirkungsgrad öffentlicher Mittel In Europa werden in der Diskussion bezüglich der Verteilung von Risiken und Chancen aus Asset Relief Programmen stets nur die Alt-Investoren aus dem Bankenlager sowie die öffentliche Hand bzw. letztlich der Steuerzahler genannt. Tendenziell sollen die Alt-Investoren in maximalem Umfang, der Steuerzahler möglichst wenig Risiken bzw. potenzielle Verluste tragen. Dies ist verständlich, aber zum Teil sicherlich schwer umzusetzen, wenn das spezifische Institut „Land unter“ da steht. Letzten Endes geht es auch um die Frage einer Umverteilung bzw. Sozialisierung von Risiken und Verlusten. An dieser Stelle weist das amerikanische Modell relativ betrachtet zumindest ansatzweise marktwirtschaftlichen Charme auf, da durch das Vehikel der Co-Investments nun auch die Privatwirtschaft im weitesten Sinne mit ins Obligo geht, wenn auch mit erheblicher staatlicher finanzieller Unterstützung, so dass eine ausgeprägt asymmetrische Verteilung von Risiken und Chancen entsteht – vgl. hierzu weiter unten das Zahlenbeispiel. Verteilung von Risiken und Chancen „Überzahlungen“ bzw. nicht effizienter Einsatz öffentlicher Mittel treten schlicht auf, wenn den abgebenden Banken zu viel gezahlt würde, d.h. mehr als der ökonomischen Substanz (Cash Flows bis zur Fälligkeit) der fraglichen Assets entspricht. Mag dies zum Teil gewollt und erforderlich sein (siehe oben, „Land unter“) hilft eine solche Vorgehensweise auf keinen Fall aus der Misere der flächendeckend kaum noch vorhandenen Marktpreise, gerade Preisfindung, Preisindikationen und Vermeidung von "Überzahlungen" 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 17 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 für strukturierte Kreditprodukte. Marktpreis soll hier weniger als buchhalterische Größe verstanden sein, als vielmehr im Sinne einer „Preisindikation“ für Primär- und Sekundärmarkt. Gegenüber einem herkömmlichen Zwangsverkauf böte das hier beschriebene Verfahren eine größere Transparenz, Institutionalisierung (durch explizite Auswahl und Nominierung eines abgegrenzten Kreises potenzieller Käufer) und letzten Endes Relevanz und Aussagekraft für den Gesamtmarkt. Programmbaustein Nr. 1 – Das Legacy Loan Program (LLP) In das LLP involvierte Parteien sind die Bank, welche Kredite verkaufen möchte, private Investoren als (potentielle) Käufer dieser Kredite, das US Treasury als Co-Investor und Eigenkapitalsponsor des gemeinsam mit dem privaten Investor aufgelegten Public Private Partnership Investment Fund (PPIF) sowie der amerikanischen Einlagensicherung FDIC (Federal Deposit Insurance Corporation) als Garantiegeber für den fremdfinanzierten Teil des Kaufpreises sowie vor allem als zentrale Kontrollinstanz für die Gründung, die Finanzierung sowie den laufenden Geschäftsbetrieb des PPIF. Involvierte Parteien - FDIC als "Kontrolleur" Programmstruktur LLP Public-Private Investment Program for Legacy Assets (Loans) Private FK-Geber Analyse und Max. Bestimmung Garantie zulässiger FK Assets Garantie (FK max. 6:1 EK) FDIC vs. Gebühr Refinanzierung Private EK Investoren (HF, PE, u.a.) Collateral FK (privat) US-Bank Loan Portfolio PPI Fonds Bestimmung zulässiger Assets 50% EK 50% EK Höchster Bieter Zuschlag 1 2 3 … n US Treasury Auktionsverfahren Quelle: DZ BANK Der Ablauf eines Kreditverkaufs im Rahmen des LLP stellt sich schematisch in Form von vier Arbeitsschritten dar, wobei der gesamte Prozess durch die FDIC überwacht und kontrolliert wird. Auf der anderen Seite kann der private Investor innerhalb des von Treasury und FDIC abgesteckten Rahmens auch wie ein Privatinvestor agieren, und nicht bloß wie ein Erfüllungsgehilfe der öffentlichen Hand. 1)2)3)4)5)6) Ablauf des Kreditverkaufs Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 18 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Arbeitsschritte beim Kreditverkauf im Rahmen des LLP Initiierung und Prüfung eines Kreditverkaufs •Bank selektiert Kredite/Portfolios, die verkauft werden sollen •FDIC analysiert, in welcher Höhe die Finanzierung garantiert werden kann (max. Leverage von 6:1) •Festlegung zulässiger Assets durch Bank, Aufsichtsbehörde, FDIC und Treasury Auktion •FDIC führt für zulässige Asset eine Auktion durch •Der Investor mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag, und damit Zugang zum PPIP •Treasury und Investor legen gemeinsam einen Investment Fund auf und stellen ihm hälftig das erforderliche Eigenkapital zur Verfügung Garantie •Fremdkapital, dass anteilig (max. Leverage 6:1) zur Finanzierung des Kaufpreises vom Investor aufgenommen werden muss, wird von der FDIC garantiert •Garantie wird besichert durch die an den Fund verkauften Assets •Privater Investor muss für die Garantie eine Gebühr an die FDIC zahlen. Asset Management •Das Management der vom Fund erworbenen Assets obliegt diskretionär dem privaten Investor. •Ziel ist die Verwaltung der Assets bis zu deren Fälligkeit und Liquidierung. •Das Asset Management unterliegt der Aufsicht durch die FDIC. Quelle: DZ BANK Hier nun ein einfaches Zahlenbeispiel zur Finanzierung eines Kreditverkaufs im Rahmen des LLP. (1) Das Kreditportfolio hat ein Nominalvolumen von 100. (2). Durch die Auktion wird das höchste Gebot und damit der Kaufpreis mit 84 fixiert. (3) Der Hebel bzw. die Relation Fremd – zu Eigenkapital liegt beim maximalen Wert von 6:1. (4) Der Kaufpreis von 84 lässt sich demnach zerlegen in einen erforderlichen Eigenkapitalanteil in Höhe von 12, sowie einen durch die FDIC Garantie besicherten – und damit c.p. zinsgünstigeren - Fremdkapitalanteil in Höhe von 72. (5) Das Eigenkapital wird hälftig in Höhe von 6 vom Investor sowie dem Treasury bereit gestellt. (6) Das Fremdkapital von 72 muss der Investor mittels Kredit oder über den Kapitalmarkt finanzieren. Zahlenbeispiel Durch diese Hebelung erhöht der private Investor zunächst die Rendite seines eingesetzten Kapitals. Daneben ergibt sich durch die Ausgestaltung der Kredite als „non recourse“ für ihn noch eine vorteilhafte asymmetrische Verteilung von Gewinnen und Verlusten aus dem Investment. Gewinne werden auf Grund der identischen Eigenkapital-Anteile jeweils hälftig aufgeteilt. Für Verluste gilt dies nur, insoweit sie bis zur Höhe des – gesamten – Eigenkapitals anfallen. Alle darüber hinaus gehenden Verluste trägt letztlich über die FDIC-Garantie in Verbindung mit dem ausgeschlossenen Rückgriff auf den Kreditnehmer der Staat. Einer 50/50 Gewinnverteilung steht also im – für den Staat - schlechtesten Falle eine 8/92 Verlustverteilung gegenüber. Asymmetrische Gewinn- und Verlustverteilung Nach aktuellen Pressemitteilungen, unter anderem auch der FDIC-Vorsitzenden Sheila Bair, wird das LLP bislang vom Markt nicht angenommen und könnte sich als „Rohrkrepierer“ erweisen. Hierfür gibt es zwei wesentliche Gründe. LLP = "Rohrkrepierer" ? Zunächst ist auf die große Diskrepanz zwischen Buchwerten und Fair Values hinzuweisen, zu denen die potenziellen LLP-Kredite in den Büchern amerikanischer Banken stehen. Nach einer Auswertung von Bloomberg für die 19 größten Banken würde insgesamt ein Verlust von 168 Mrd. USD realisiert, wenn diese alle ihre Kredite im Rahmen des LLP zu Marktpreisen anstelle zu Buchwert verkaufen würden. Dem „Form 10-K“-Bericht der Bank of America als Spitzenreiter der Bloomberg-Liste zum 31.12.2008 ist zu entnehmen, dass dem Buchwert des Darlehensbestandes von 886,2 Mrd. USD ein Fair Value von 841,6 Mrd. USD Problem 1: Buchwert > Fair Value 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 19 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 gegenüber steht, woraus allein für dies Bank bei einem vollständigen Verkauf des Kreditportfolios ein Veräußerungsverlust in Höhe von 44,5 Mrd. USD entstehen würde. Vor einem Jahr sah hier die Welt noch ganz anders aus und der Fair Value lag mit 847 Mrd. USD um 5 Mrd. USD über dem Buchwert. Des Weiteren wird auf ein Rechtsunsicherheit hingewiesen, die sich aus einem Gesetz abgleitet, dass am 20. Mai in Kraft gesetzt wurde. Hierdurch sollen Interessenkonflikte zwischen Käufern und Verkäufern von Kreditportfolios vermieden und sicher gestellt werden, dass diese zu „neutralen Bedingungen“ nach dem „dealing at arm’s length“-Prinzip abgewickelt werden. Diese Regelungen sind sicherlich zu begrüßen, haben aber trotzdem die Marktteilnehmer offensichtlich zunächst sehr verunsichert, da unklar scheint, wie die praktische Umsetzung erfolgen soll. Programmbaustein Nr. 2 – Das Legacy Security Program (LSP) Die Zahl der Transaktionsparteien sowie der gesamte Prozess sind hier etwas übersichtlicher. Zum einen spielt die FDIC hier keine Rolle. Zum anderen ist der Kreis der privaten Investoren nicht wie bei den Krediten unbegrenzt und es findet auch keine Auktion statt. Vielmehr wird ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt, auf das sich Asset-Manager bis zum 24. April 2009 bewerben konnten. Das Treasury trifft dann auf Basis dieser Bewerbungen eine Auswahl von bis zu fünf (evtl. auch mehr) Asset-Managern, mit einem nachgewiesenen Track Record in Sachen Distressed Debt Investment („proven track record of purchasing legacy assets“). Problem 2: Rechtsunsicherheit Assessment Center für Asset Manager Programmstruktur LSP Public-Private Investment Program for Legacy Assets (ABS) Asset Manager PPI Fonds 5 US-Bank n US-Bank 22 US-Bank ABS PPI Fonds 1 US-Bank 1 50% EK Einlage US Treasury 50% EK FK-Vergabe (senior debt) in Höhe von 50% oder 100% des Eigenkapitalbetrags 1 2 3 4 5 Auswahl und Zulassung Quelle: DZ BANK Nach der Selektion der Asset-Manager soll diesen ein noch zu bestimmender Zeitrahmen eingeräumt werden, um Eigenkapital einzusammeln. In genau der Höhe der Eigenkapitaleinlage des Asset-Managers bzw. von dessen Sponsoren stellt auch das Treasury Eigenkapital zur Verfügung und fungiert auf Einzel-Deal-Basis als Co-Investor des Fonds. An bestimmte Bedingungen geknüpft, stellt das Treasury dem Fonds ergänzend auch Fremdkapital zur Verfügung, entweder bis zur Höhe von 50% des gesamten Eigenkapitals des Fonds, oder unter strengeren Voraussetzungen ausnahmsweise auch bis zur Höhe von 100% des 1)2)3)4)5)6) Eigenkapital und Fremdkapital maximaler Leverage von 1:1 Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 20 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 gesamten Eigenkapitals. Der maximale Leverage aus Sicht des Asset-Managers beträgt somit 1:1. Wiederum ein einfaches Zahlenbeispiel zur Finanzierung eines Wertpapierverkaufs im Rahmen des LSP. (1) Einer der selektieren Asset-Manager wirbt bei Sponsoren Eigenkapital in Höhe von 100 ein. (2) Das Treasury fungiert in eben dieser Höhe von 100 als Co-Investor und stellt Eigenkapital zur Verfügung. (3) Angenommen, alle Anforderungen sind erfüllt, stellt das Treasury zusätzlich Fremdkapital in Höhe von 100% des gesamten Eigenkapitals des Funds, also 100% von 200 bereit. (4) Insgesamt verfügt der Fund somit über 400 und es kann begonnen werden, Assets (ABS etc.) zu kaufen. Zahlenbeispiel Die Anreizeffekte durch Hebelung und asymmetrische Verteilung von Gewinnen und Verlusten bestehen hier ebenso wie oben bei den Krediten und LLP beschrieben, nur sind sie weniger stark ausgeprägt. Hebel weniger extrem PPIP soll Anfang Juli operativ gestartet werden, nachdem Ende April die Bewerbungsfrist für potentielle Asset-Manager abgelaufen ist, von denen offensichtlich mehr als 100 an der Zahl, aus den Lagern traditionelles Fixed Income, Real Estate und Alternative Investments, ihr Interesse bekundet haben, im Rahmen des Programms aktiv zu werden. Im Laufe der nächsten Wochen sollen die ausgewählten Asset Manager informiert werden.4 PPIP-Start Anfang Juli Zwischenzeitlich haben verschiedene US-Banken sogar öffentliche Überlegungen darüber angestellt, das PPIP dazu zu verwenden, ihre eigenen Aktiva - subventioniert - aufzukaufen. Die Vorsitzende der FDIC Sheila Bair hat diese sicherlich sehr progressive Interpretation des Programms jedoch am 27. Mai definitiv als unmöglich und nicht gewollt deklariert. Selbstheilungskräfte ? Nach dem aktuellen Stand scheint es somit, dass LLP derzeit nicht in Gang zu kommen scheint und LSP eher eine positive Marktresonanz hervor ruft. Letztlich muss jedoch die weitere Entwicklung abgewartet werden. Effekt bleibt abzuwarten Erweiterung des TALF-Programms („Legacy TALF“) Die Term Asset Backes Securities Lending Facility (TALF) haben wir bereits an anderer Stelle ausführlich beschrieben (vgl. unsere Flashes „TALF ante Portas“ und „TALF ready to run“ vom Februar bzw. März 2009). TALF zielte bislang auf „neue“ Verbriefungen ab, bzw. auf die Finanzierung von Verbriefungen „neuer“ Kredite. Am 23. März 2009 hat die amerikanische Zentralbank bekannt gegeben, dass eine Erweiterung des Programms um „alte“ Verbriefungen („Legacy Securities“) geprüft wird. Inzwischen hat man sich entschieden, ab Juli TALF für „Legacy CMBS“ hoher Qualität zu öffnen, die vor dem 1. Januar 2009 emittiert wurden. Wesentliche Voraussetzung für die Zulässigkeit von CMBS für TALF ist ein sehr gutes Rating der fraglichen Tranchen. Zum Closing muss das Rating mindestens zweier Rating-Agenturen AAA betragen bzw. kein Agentur-Rating darf schlechter als AAA sein.5 Soweit, so gut – nur hat man die Rechnung wieder einmal ohne die Rating-Agenturen aufgemacht. Am 26. Mai, also nur wenige Tage nach der grundsätzlichen TALF-Öffnung für CMBS hat S&P das Konsultationspapier („Request for Comment“) zu einer neuen und strengeren Rating-Methodik für US CMBS veröffentlicht, dass Marktteilnehmer bis zum 9. Juni 2009 kommentieren sollen6. Ohne auf Details einzugehen, werden im Ergebnis für die einzelnen Ratingstufen höhere Credit Enhancements erforderlich, vor allem für Transaktio- TALF jetzt auch für "Altbestände" an CMBS Downgradewelle bei CMBS als Damoklesschwert 4 Pressemitteilung U.S. Department of Treasury vom 29. April 2009 “Treasury Announces Receipt of Applications to Become Fund Managers under Public Private Investment Program”. 5 Die detaillierten Bedingungen können dem Term Sheet der Federal Reserve Bank of New York entnommen werden („Term Asset-Backed Securities Loan Facility – Legacy CMBS: Terms and Conditions“), Stand 19. Mai 2009. 6 S&P: „U.S. CMBS Rating Methodology and Assumptions For Conduit/Fusion Pools“, vom 26. Mai 2009. 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 21 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 nen der Jahrgänge 2005, 2006 und 2007, wofür S&P neben zunehmend aggressivem Underwriting bei der Kreditvergabe auch die Tatsache verantwortlich machen, dass die verbrieften Darlehen auf dem Höhepunkt der Immobiliemarktentwicklung vergeben wurden, und nun im Abschwung des Marktes besonders von adverser Entwicklung bei Mieten und Objektwerten betroffen sind, zumal wenn man die neu konzipierten Stressfaktoren von S&P anwendet. Das mögliche Ergebnis der neuen Methodik zeichnet sich als desaströs ab. Nach Schätzung von S&P würden bei den CMBS-Jahrgängen 2005, 2006 und 2007 – nach Anzahl der Tranchen gemessen – jeweils 25%, 60% bzw. sogar 90% der höchstrangigen Tranchen herunter gestuft. Nach dem jetzigen Stand der TALF-Regularien würde somit ein großer Teil des Marktes das oben beschriebene Rating-Kriterium nicht mehr erfüllen und damit aus dem Programm heraus fallen. Auch wenn davon auszugehen ist, dass man flexibel reagieren und die TALFKriterien entsprechend anpassen wird, gilt es zunächst doch ein weiteres Problem zu beseitigen. Vor allem aber – und dies unabhängig von TALF – löst die Aktion von S&P eine weitere Verunsicherung der Marktteilnehmer aus und man fühlt sich an die US-Subprime RMBS-Herabstufung aus dem Sommer 2007 erinnert. c) Dezentrale – in house – Bad Bank Anfang des Jahres 2003 rief die Dresdner Bank ihre so genannte “Institutional Recovery Unit” (IRU) ins Leben, auf die Bilanzaktiva im Sinne von „nicht-strategischem Geschäft“ im Umfang von 35,5 Mrd. Euro übertragen wurden. Darunter fielen u.a. einwandfreie, aber nicht-strategische Kreditengagements, nicht-strategsiche problembehaftete KreditEngagements, nicht-strategische Tochtergesellschaften und Unternehmensteile. TALF wird vermutlich flexibel angepaßt IRU-"Gründung" 2003 Als Zielvorgabe sollte die IRU, unter Leitung des ehemaligen Securum-Managers (s.o) Jan E. Kvarnström, im Zeitraum von fünf bis sechs Jahren das Kreditportfolio reduzieren, Unternehmenseinheiten restrukturieren, verkaufen, schließen oder in andere Konzerneinheiten integrieren. Bereits im September 2005, also nach weniger als drei Jahren, wurde bekannt gegeben, dass die IRU ihren Auftrag erfüllt und in der Folge als eigenständige Organisationseinheit aufgelöst wird. Ziele Ähnlich hat die Commerzbank im Rahmen ihrer am 8. Mai 2009 präsentierten Strategie „Roadmap 2012: Focus, Optimization, Downsizing“ im Zusammenhang mit deren zuletzt genannter Komponente „Downsizing“ die Etablierung ihrer internen Abwicklungsbank „Portfolio Restructuring Unit (PRU)“ bekannt gegeben. Dieser wurde die Aufgabe des aktiven Managements im Sinne eines kontrollierten Abschmelzens für ein Portfolio mit Produkten der Segmente Structured Credit, Exotic Credit Derivatives und Credit Flow Loan Trading mit einem Marktwert per Q1 2009 von 38 Mrd. Euro übertragen. Erklärtes Ziel dieser Maßnahme ist es, diese Asset-Klassen vom operativen Kerngeschäft der Bank zu trennen und systematisch abzubauen, um Druck von der Gewinn- und Verlustrechnung zu nehmen. PRU-„Gründung“ 2009 d) Dezentrale Bad Bank (Versicherungsmodell) Im Februar diesen Jahres hat das UK Treasury das so genannte „UK Asset Protection Scheme“ (APS) veröffentlicht, durch welches das Kreditrisiko bestimmter Bilanzaktiva partiell staatlich abgesichert wird. Zulässige absicherungsfähige Bilanzaktiva sind Unternehmenskredite, Leveraged Loans, private und gewerbliche Immobiliendarlehen, und strukturierte Kreditprodukte. Die Absicherung hat eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren und richtet sich nach der Fälligkeit der abgesicherten Aktiva. Vom Gedanken her sollen demnach die als problematisch eingestuften Aktiva auf den Bilanzen der Banken verbleiben, welche in der Folge auch das Management dieser Aktiva 1)2)3)4)5)6) UK Asset Protection Scheme Versicherungslösung… Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 22 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 weiterhin vornehmen und nicht zuletzt auch einen bestimmten Anteil der künftig entstehenden Verluste aus diesen Positionen tragen sollen. Dieser Risiko- bzw. Verlustselbstbehalt wird technisch durch eine Tranchierung erreicht. Die erwarteten Verluste aus dem abgesicherten Portfolio werden in einer „First Loss Tranche“ reflektiert und sind vollständig von der am APS teilnehmenden Bank zu tragen. Das über den Erstverlust hinaus gehende Risiko wird in einer Senior-Tranche abgebildet, an deren Kreditrisiko wiederum die Bank zum Teil partizipiert. Die Senior-Tranche wird zu diesem Zweck mittels eines „Vertical Slice“ gedanklich gespalten und der den Erstverlust übersteigende Verlust im Verhältnis 10 zu 90 zwischen Bank und HM Treasury aufgeteilt. ...mit Verbriefungstechnologie Grundstruktur Asset Protection Scheme UK UK Bank XY UK Treasury P A A P Senior Tranche Eigenkapital 90% Senior Risiko 10% Senior Risiko Eigenkapital Eigenkapital Credit „Protection“ 1st Loss Tranche Quelle: UK Treasury, DZ BANK Als Entgelt für die Absicherung zahlen die Banken eine Gebühr an das Treasury, welche grundsätzlich in bar oder in Form eigener Anteile am Kapital entrichtet werden kann. Die Anteile sind mit einer Mindestdividende ausgestattet. Darüber hinaus müssen sich die Banken für die Jahre 2009 und 2010 in bestimmter Höhe zu einer zusätzliche Kreditvergabe an Konsumenten und Unternehmen verpflichten. Pflicht zusätzlicher Kreditvergabe Die Absicherung via APS führt zu diversen Effekten in Bezug auf die Risiko gewichteten Aktiva (RWAs) der Bank sowie deren Eigenkapitalposition, die u.a. in einer Mitteilung der britischen Bankenaufsicht FSA („Detailed FSA statement on the capital implications of the Government Asset Protection Scheme“) beschrieben werden. Im Wesentlichen erhöht sich durch Emission von Eigenkapitalanteilen (zur Begleichung der „Gebühr“) das Tier-1-Kapital, die Risikogewichte der abgesicherten Aktiva reduzieren sich und für die Erstverlustposition ist ein Kapitalabzug vorzunehmen bzw. ein Risikogewicht von 1.250% anzusetzen. EK rauf, RWAs runter Beispiel 1: Lloyds Banking Group plc (Lloyds): Am 7. März 2009 hat Lloyds Banking Group plc (Lloyds) bekannt gegeben, am APS zu partizipieren, und über das Programm Bilanzaktiva im Nominalwert von rund 260 Mrd. GBP abzusichern. Diese „Covered Assets“ setzen sich im wesentlichen zusammen aus Immobiliendarlehen (74 Mrd. GBP), unbesicherten Personalkrediten (18 Mrd. GBP) sowie Unternehmens- und gewerblichen Immobilienkrediten (151 Mrd. GBP) und schließlich Wertpapieren aus dem Treasury in Höhe von 17 Mrd. GBP. Kredite dominieren somit die „Problemaktiva“ von Lloyds ganz deutlich mit 93%. Nach Angabe von Lloyds reduzieren sich durch die Absicherung die Risk Weighted Assets der Bank um 194 Mrd. GBP bzw. 39%. Wie im APS vorgesehen trägt Lloyds auch nach der Absicherung den Erstverlust aus dem Portfolio, der hier in Höhe von 25 Mrd. GBP veranschlagt wird (nach Abzug bereits vorgenommener Abschreibungen und Wertberichtigungen). Weiterhin muss Lloyds 10% der dar1)2)3)4)5)6) 260 Mrd. GBP Assets 25 Mrd. GBP Erstverlust Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 23 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 über hinausgehenden Verluste aus den abgesicherten Assets tragen – die restlichen 90% trägt das HM Treasury. Als Gebühr für die Absicherung zahlt Lloyds 15,6 Mrd. GBP an das HM Treasury, welches wiederum mit diesem Betrag Anteile („B Shares“) an der Bank erwirbt, die mit einer Mindest-Dividende von 7% ausgestattet sind. 15,6 Mrd. GBP Gebühr Im Gegenzug verpflichtet sich Lloyds, in den 12 Monaten nach APS-Beitritt 14 Mrd. GBP neue Kredite zu vergeben sowie im Jahr 2010 nochmals das gleiche Volumen. 28 Mrd. GBP neue Kredite Beispiel 2 Royal Bank of Scotland plc (RBS) Am 26. Februar 2009 hat RBS bekannt gegeben, am APS zu partizipieren, und über das Programm Bilanzaktiva im Nominalwert von rund 325 Mrd. GBP abzusichern. Diese „covered assets“ setzen sich im Wesentlichen zusammen aus Unternehmenskrediten, Leveraged Loans, privaten und gewerblichen Immobiliendarlehen, Structured Credits und Kontrahentenrisiken gegenüber Monolinern und Credit Derivative Product Companies. Nach Angabe von RBS reduzieren sich durch die Absicherung die Risk Weighted Assets der Bank um 144 Mrd. GBP. 325 Mrd. GBP Assets Wie im APS vorgesehen trägt RBS auch nach der Absicherung den Erstverlust aus dem Portfolio, der hier in Höhe von 19,5 Mrd. GBP veranschlagt wird (nach Abzug bereits vorgenommener Abschreibungen und Wertberichtigungen). Weiterhin muss RBS 10% der darüber hinaus gehenden Verluste aus den abgesicherten Assets tragen – die restlichen 90% trägt das HM Treasury. 19,5 Mrd. GBP Erstverlust Als Gebühr für die Absicherung zahlt RBS 6,5 Mrd. GBP an das HM Treasury, welches wiederum mit diesem Betrag Anteile („B Shares“) an der Bank erwirbt, welche mit einer Mindest-Dividende von 7% ausgestattet sind. 6,5 Mrd. GBP Gebühr Im Gegenzug verpflichtet sich RBS, in den 12 Monaten nach APS-Beitritt 25 Mrd. GBP neue Kredite zu vergeben sowie im Jahr 2010 nochmals das gleiche Volumen. 50 Mrd. GBP neue Kredite e) Dezentrale – ausgelagerte – Bad Bank mit “Credit Link” Im Falle der WestLB hat man sich im vergangenen Jahr für eine innovative „SPV-Bad Bank“ Variante als Instrument der Risikoabschirmung entschieden. Das Verfahren ist in der ersten Stufe ohne Schnittstelle zum Kapitalmarkt ausgestaltet. Ein Wertpapierportfolio im Gesamtumfang von 23 Mrd. Euro (8 Mrd. On Balance-Positionen, 15 Mrd. aus restrukturierten SIVs) wird an die Zweckgesellschaft Phönix SPV zu Anschaffungskosten verkauft. Auf Grund der bis dahin im Zuge der Finanzkrise angefallenen Buchwertkorrekturen entsteht hieraus für die WestLB ein außerordentlicher Ertrag in Höhe von 947 Mio. Euro. Das SPV Phönix refinanziert den Ankauf durch Begebung von zwei, zum Portfolio fristenkongruenten, nicht gerateten Anleihen, davon 18 Mrd. Euro Senior Notes und 5 Mrd. Euro Junior Notes. Diese werden jedoch nicht wie bei einer ABS-Transaktion üblich am Kapitalmarkt platziert. Vielmehr übernimmt die WestLB im Gegenzug wiederum Senior und Junior Notes, nachdem letztere mit einer Garantie der WestLB-Eigentümer ausgestattet wurden. 1)2)3)4)5)6) Phoenix = SPV-Bad Bank Senior- und Junior Notes Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 24 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 SPV „Bad Bank“ der WestLB („Phönix“) WestLB Phönix SPV P A 18 Mrd.€ Sen. Notes „Stufe 1“ P&L 5 Mrd.€ Jun. Notes 8 Mrd.€ von Bilanz 15 Mrd.€ aus SIVs Rating +947Mio.€ 8 Mrd.€ von Bilanz 15 Mrd.€ aus SIVs 18 Mrd.€ Sen. Notes 5 Mrd.€ Jun. Notes Kapitalmarkt Garantie „Stufe 2“ Investoren 18 Mrd.€ Sen. Notes EZB Repo Quelle: DZ BANK Die Garantie sichert die Junior Notes bis zur Höhe von 5 Mrd. Euro gegen „tatsächliche Verluste“ (also realisierte Zahlungsausfälle und nicht etwa Marktpreisabschreibungen) ab. Dabei ist der Erstverlust bis maximal 2 Mrd. Euro pro rata duch alle Anteilseigner zu tragen. Darüber hinausgehende Verluste wären bis zum Garantierahmen von 5 Mrd. Euro allein vom Land NRW auszugleichen. Das theoretisch noch über den Garantieumfang hinaus gehende Verlustrisiko verbleibt unverändert bei der WestLB. 5 Mrd. Euro Garantie für Junior Notes Durch die Transaktion wurden im Wesentlichen folgende Effekte erzielt: (1) Abgang der Aktiva aus dem Einzelabschluss der WestLB, (2) Vermeidung einer Konsolidierung des SPV im Konzernabschluss, da die wesentlichen Chancen und Risiken („Risks and Rewards“) sich in den Junior Notes konzentrieren und über die Garantie letztlich den WestLB-Eigentümern zuzurechnen sind, (3) die Finanzierung des Wertpapierportfolios erfolgt in „Stufe 1“ weiterhin durch die WestLB, (4) potenzielle künftige Marktwertverluste des Portfolios tangieren Bilanz und GuV der WestLB nicht mehr, (5) unterstellt man regulatorisch einen wesentlichen Risikotransfer, reduziert die Transaktion die Risikoaktiva der Bank und entlastet entsprechend das Eigenkapital. Effekte für WestLB Gemäß der offiziellen Quartalsberichterstattung der WestLB ist beabsichtigt, in einer zweiten Stufe die Notes zumindest teilweise mit einem Rating versehen zu lassen. „Hierzu wird ein Rating der Senior Notes angestrebt, um dann auch die Refinanzierungsmöglichkeiten der Gesellschaft zu verbessern“. Diese Möglichkeiten könnten entweder in einer Platzierung der Notes am Kapitalmarkt, oder gegebenenfalls in der Verwendung als EZB Collateral bestehen. Rating der Senior-Notes angestrebt 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 25 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Exkurs: Das Problem des Kaufpreises „toxischer Assets“ Grundsatz Das Kaufpreisproblem ergibt sich zunächst aus der banalen Tatsache, dass es auf Grund der Marktverfassung gegenwärtig schwierig bis unmöglich ist „Marktpreise im Sinne fairer Werte“ zu ermitteln. Legt man den Kaufpreis anderweitig fest, zum Beispiel modellbasiert, wird man regelmäßig damit konfrontiert, dass Käufer und Verkäufer unterschiedliche Annahmen in die Modellierung einfließen lassen werden und dass ein Verkäufer, der als „distressed seller“ identifiziert wird, einen zusätzlichen Abschlag hinnehmen muss, weil er die schwächere Verhandlungsposition inne hat. Andererseits sind die Positionen toxischer Assets meist bereits auf sehr niedrige Niveaus abgeschrieben, die die fundamentalen Gegebenheiten – sprich die letztlich wirklich zu erwartenden Cash Flows aus den fraglichen Papieren – konservativ extrem überzeichnen. Selbst ein Verkauf zum Buchwert erscheint deswegen häufig wenig attraktiv. Kaufpreisproblem verhindert "marktbasierte" Lösung Letzten Endes gründet die Idee einer Bad Bank jedoch zu Recht auf einer Notsituation, aus der die einzelne betroffene Bank befreit werden soll, weshalb der Kaufpreis bzw. Transferpreis sich prinzipiell vom aktuellen „fairen Wert“ entfernen sollte. Für die Entlastung sollte ein Preis gezahlt werden, mit dem u.a. die Risiken aus der Entlastungsmaßnahme abgegolten sind. Der Kaufpreis wirkt idealerweise zusätzlich noch in mehrfacher – und zum Teil gegenläufiger - Hinsicht lenkend, was den Sachverhalt verkompliziert: (1) Banken sollen dazu gebracht werden, „Problemaktiva“ zu reduzieren. (2) Der Kaufpreis sollte eine potenzielle Risikoübernahme entgelten. (3) Anderseits darf ein entsprechender Abschlag nicht so hoch ausfallen, dass der Kaufpreis nicht nur psychologisch prohibitiv niedrig ausfällt, sondern zugleich ad hoc ein zusätzlicher schmerzhafter Verlust realisiert und entsprechend Eigenkapital vernichtet wird. (4) Der Kaufpreis sollte dazu beitragen, dass zukünftig eintretende Verluste möglichst verursachungsgerecht getragen werden, d.h. nicht über Gebühr eine Sozialisierung von Verlusten vorgenommen wird. (5) Analog sollten auch zukünftige Erträge aus den Problemaktiva möglichst verursachungsgerecht zugeordnet werden, mit der Einschränkung, dass ein gewisser Transfer dieses Ertragspotenzials auf denjenigen, der die Entlastungsmaßnahmen in Form einer Bad Bank sponsort, legitim erscheint. Lenkungseffekte des Kaufpreises Nachfolgend werden wir einige der hier genannten Aspekte (Umverteilungswirkungen, Motivation der mit einer Bad Bank kooperierenden Bank) vertiefen. Daneben soll modellhaft - über einen Optionspreisansatz - gezeigt werden, dass eine Bank im Grunde genommen nie einen Anreiz hat, toxische Assets zu ihrem fairen Wert zu verkaufen. Daraus folgt die Konsequenz, dass eine Diskussion um diese fairen Werte sich eigentlich erübrigt, da fest steht, dass ein – freiwilliger – Verkauf nur mittels Subventionierung durchführbar ist. Agenda Idealfall des Kaufs ohne Umverteilungseffekte Die folgenden Ausführungen zu Umverteilungseffekten basieren auf einer Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung7. Neben der Höhe des Verkaufspreises und seiner Relation zum Buchwert der fraglichen Bilanzpositionen ist von Bedeutung, ob die agierenden Banken – einschließlich der Bad Bank – sich in Privat- oder Staatseigentum befinden. In einem extremen Szenario des reinen Staatseigentums spielt der Kaufpreis überhaupt keine Rolle mehr, da positive und negative Wertänderungen der auf die Bad Bank übertragenen Aktiva stets den Staat – bzw. letztlich die Steuerzahler – treffen. Insgesamt würden sich zudem positive und negative Ergebnisbeiträge auf Ebene des Staatshaushaltes 100% Staatseigentum - Kaufpreis spielt keine Rolle 7 Vgl. hierzu Heike Joebges/Alexandra Krieger: Bad Bank, Ausgleichsforderungen und Kreditversicherungen, Februar 2009 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 26 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 ausgleichen, d.h. gegenläufige Effekte auf Ebene der einzelnen Banken mit denen auf Ebene der Bad Bank kompensieren. Umverteilungswirkung einer Bad Bank Lösung – Preis nur ein Aspekt Alle Banken 100% Staatseigentum Wertänderungen (+/-) treffen stets den Staat Alle Banken 100% Privateigentum Wertänderungen (+/-) treffen stets private Kapitalgeber Einzelne Banken 100% Privateigentum Wertänderungen (+/-) treffen z.T. Staat / private Kapitalgeber Umverteilungswirkungen (Privatisierung/Sozialisierung Risiken und Chancen) •Kaufpreis •Prämien (CDS, Garantie, Versicherung) •Wertänderungen (+/-) •Finanzierungskosten •Realisierte Verluste (Ausfälle) •Realisierte Erträge (Verkäufe/Fälligkeiten) Quelle: DZ BANK; Joebges/Krieger 2009; Anmerkung: „Alle“ Banken meint inklusive Bad Bank Analog wäre eine Konstellation mit ausschließlich privaten Banken (Geschäftsbanken und Bad Bank) zu beurteilen und entsprechend die Suche nach dem geeigneten Veräußerungspreis volkswirtschaftlich bedeutungslos. Eine „Sozialisierung“ von Gewinnen und Verlusten findet nicht statt. Allenfalls kommt es zu – vertraglich vereinbarten – Umverteilungseffekten innerhalb des Privatsektors, d.h. zwischen den involvierten Eigen- und Fremdkapitalgebern aller Banken – was ordnungspolitisch unbedenklich wäre. Allerdings entspricht dieses rein privatwirtschaftliche Szenario auf Grund vorgenommener Staatshilfen bereits heute nicht mehr der Realität. 100% Privateigentum gibt es nicht (mehr) Grundsätzlich stellt sich somit letztlich das Problem, in welchem Umfang im Falle eines tatsächlichen Verkaufs von Problemaktiva Risiken vom Staat bzw. der Allgemeinheit getragen werden sollen bzw. müssen und wie nun konkret Wertänderungen, Finanzierungskosten sowie realisierte Wertänderungen (durch Ausfälle, Verkäufe, Fälligkeiten) aufgeteilt werden. Die Frage der Aufteilung stellt sich im Übrigen nicht nur bei einem Verkauf, sondern auch im Falle einer Absicherung von Positionen, die auf der Bilanz der partizipierenden Bank verbleiben, wobei in diesem Fall nicht der Kaufpreis, sondern die Garantie- bzw. Versicherungsprämie berechnet werden muss. Welcher Grad an "Sozialisierung" ist tragbar ? „Loss on Sale“ oder „Prinzip Hoffnung“ Als gedankliches „Entrée“ zur Motivation einer Bank, sich von toxischen Bilanzpositionen zu trennen, haben wir für einige wichtige Asset-Klassen des Anleihemarktes die indikativen Wertverluste von Januar 2007 bis heute zusammen gestellt. Das Damoklesschwert, welches über den Investoren schwebt, stellt sich in Form weiterer Abwertungen auf Grund von Illiquidität, fundamentaler Eintrübung sowie drohender Rating-Downgrades dar, wobei sowohl Abwertungen als auch Downgrades tendenziell beide auch zu einer Eigenkapitalbelastung führen – vgl. hierzu auch die Anlage 2 zur Prozyklizität. Die folgende Tabelle mit Wertverlusten enthält keine Angaben zu einem weiteren Problemfeld von Banken, da Kreditportfolios ja nicht der Marktpreisbewertung unterliegen. Gerade hier ist aber bei einer länger anhaltender Krise auch mit weiter zunehmenden Problemen in Form von erforderlicher höherer Risikovorsorge und letztlich Kreditausfällen zu rechnen. Mit anderen Worten kommen hier die Zweit- und Drittrundeneffekte in der Realwirtschaft zum Tragen. 1)2)3)4)5)6) Bewertungsverluste bei Wertpapieren auf den 1. Blick,... ...Probleme bei Krediten erst auf den 2. Blick zu erkennen Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 27 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Wertverluste bei Anleihen aus verschiedenen Assetkategorien von Januar 2007 bis heute Assetklasse Staatsanleihen Eurozone Staatsanleihen Emerging Markets Banken, Euro, Senior Banken, Euro, Subordinated Corporate Bonds Euro Corporate Bonds Euro, AA Corporate Bonds Euro, A Corporate Bonds Euro, BBB Corporate Bonds USD Corporate Bonds USD, AA Corporate Bonds USD, A Corporate Bonds USD, BBB Covered Bonds Covered Bonds Deutschland Covered Bonds Spanien Covered Bonds UK Covered Bonds Irland Covered Bonds Frankreich Wertverlust seit Januar 2007 bis -5% bis -25% -4% -36% -15% -9% -20% -12% -14% -8% -17% -15% -2% 0% -5% -6% -10% -0.5% Quelle iBoxx/Bloomberg iBoxx/Bloomberg iBoxx iBoxx iBoxx iBoxx iBoxx iBoxx iBoxx iBoxx iBoxx iBoxx iBoxx iBoxx iBoxx iBoxx iBoxx iBoxx Assetklasse Leveraged Loans USA Leveraged Loans Europa Auto ABS AAA Credit Card ABS AAA RMBS UK Prime AAA RMBS UK Prime BBB RMBS UK NC AAA RMBS UK NC BBB RMBS Spanien AAA RMBS Italien AAA RMBS Niederland AAA CMBS Europa AAA CMBS Europa BBB US Subprime ABS AAA 2006 US Subprime ABS AAA 2007 US Subprime ABS BBB 2006 US Subprime ABS BBB 2007 Wertverlust seit Januar 2007 -29% -32% -3% -8% -11% -40% -20% -80% -25% -13% -8% -14% -40% -52% -76% -97% -97% Quelle S&P/Bloomberg Thomson Reuters Markit/ESF Markit/ESF Markit/ESF Markit/ESF Markit/ESF Markit/ESF Markit/ESF Markit/ESF Markit/ESF Markit/ESF Markit/ESF Informa Global Markets Informa Global Markets Informa Global Markets Informa Global Markets Quelle: DZ BANK Wir gehen ähnlich wie der IWF davon aus, dass bis zum Ende der Krise die negativen Belastungs-Effekte aus den Kreditbüchern der Banken für diese das im Vergleich zu den Wertpapierportfolios größere Problem darstellen werden. Dies gilt insbesondere, wenn Instrumente des Kreditrisiko-Tranfers wie Verbriefung nur stark eingeschränkt eingesetzt werden können. Abgesehen von Verbriefung steckt der Handel ganzer Kreditportfolios nach wie vor in den Kinderschuhen, insbesondere in Europa. Motivation für einen Verkauf wäre hier viel eher als bei den Wertapieren die Vermeidung zu realisierender Verluste sowie einer höheren EK-Unterlegung auf Grund von negativer Portfoliomigration. Die Bewertungsproblematik stellt sich insoweit zunächst nicht, kommt jedoch bei einer potenziellen Übertragung auf eine Bad Bank zum Tragen und wirkt unter Umständen noch heftiger, da sich potenzielle Wertminderungen bislang nicht im Buchwert niedergeschlagen haben und nun unter Umständen auf einen Schlag nachgeholt werden müssen. Kredite könnten das größere Problem werden Die folgenden Abbildungen sollen zum einen die Bankbreite möglicher Verkaufspreise bei einem Verkauf toxischer Bilanzaktiva an eine Bad Bank illustrieren sowie zum anderen den Unterschied zwischen dem aktuellen Marktwertverlust und dem heute noch unbekannten tatsächlich realisierten finalen Verlust herausarbeiten. Bei Verbriefungen von Immobilienkrediten zum Beispiel ist diese Diskrepanz aufgrund der ohnehin relativ langen Laufzeit der Anleihe und dem nicht selten zeitintensiven Verwertungsprozess der Immobilien bei Darlehensausfällen besonders groß. Insofern ist es auch möglich, dass ein großer Teil des aktuellen Verlustes durch zukünftige Zuschreibungen aufgeholt wird. Dies gilt umso mehr, wenn der Kurs aufgrund von Marktverwerfungen seine Indikatorfunktion weitgehend eingebüßt hat. Der "richtige" Wert 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 28 ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Kaufpreisbandbreite toxischer Assets Pari 100 AK 90 D (RR > BW) 70 BW (MtM) 50 D (RR < BW) Marktpreisverlust vs. finaler realisierter Verlust 20 Bank SPV D (RR = 0) 0 tatsächlicher, heute jedoch unbekannter Verlust 100 US Supbrime ABS BBB (ABX.HE 2007-1) DZ BANK ? 80 ? 60 ? akuteller Verlust aus Marktpreis 40 20 ? ? 0 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Quelle: DZ BANK In der obigen linken Grafik gehen wir beispielhaft davon aus, dass die Anschaffungskosten (AK) eines Wertpapiers im Nominalwert von 100 bei 90 liegen und der aktuelle Marktwert (MtM) bei 50. Unterstellen wir nun eine Übertragung von der Bank auf die Bad Bank bzw. ein entsprechendes SPV zu diesem Marktwert und einen anschließenden Default bzw. allgemein eine Verlustrealiserung auf Ebene der Verbriefungstranche, so zeigt sich, dass selbst in diesem extremen Szenario letztlich ein realisierter Verlust nur entsteht, wenn die Recovery Rate niedriger ist als der Kaufpreis. Das Spektrum möglicher Cash Flow-Generierung aus einer angeschlagenen Verbriefungsposition zeigt am Beispiel des ABX-Index die obige rechte Grafik. Abgerechnet wird zum Schluß Vor dem Hintergrund der langen Laufzeiten von Verbriefungsprodukten, der komplexen Wasserfallstruktur sowie des grundsätzlichen Problems, mögliche zukünftige Umweltzustände, z.B. in Bezug auf langfristige Hauspreisentwicklungen und Ausfallraten in den Portfolios, sind alle Cash Flow-Simulationen mit hoher Unsicherheit behaftet. Generell spricht jedoch vieles dafür, dass die aktuellen Marktreise den fundamentalen Wert vieler Portfolios krass unterzeichnen und somit tendenziell mit Wertaufholungen in der Zukunft zu rechnen ist. In Bezug auf Anleihen, speziell Verbriefungsprodukte, sollte demnach in den meisten Banken – zu Recht – das Prinzip Hoffnung regieren und nach Möglichkeit ein Abgang „stiller Reserven“ vermieden werden. Die Zurückhaltung der Banken sollte sich im Hinblick auf zusätzlich geforderte Abschreibungen als „Sicherheitspuffer“ für eine Bad Bank nochmals erhöhen. Ein Verkauf mit ergänzendem Abschlag würde zudem zusätzlich Ertragslage und Eigenkapitalsituation belasten. Abgang stiller Reserven vermeiden Im Hinblick auf Kreditportfolios stellt sich die Lage etwas anders dar, da wie gesagt hier weniger ein Marktbewertungsproblem – weder aktuell noch zukünftig – vorliegt, sondern ein in stärkerem Maße drohender Ratingdruck auf die – nicht innerhalb von Strukturen durch Kreditbesicherung geschützten – Portfolios einerseits, sowie ein drohender Anstieg bei den Ausfallraten und letztlich tatsächlich realisierten Verluste andererseits. Buchkredite "ohne Netz und doppelten Boden" Kein Verkauf (zum Marktpreis) wegen Put-Option8 Als Ergebnis dieses Ansatzes, sei vorweg genommen, dass ein Verkauf toxischer Assets (freiwillig) niemals zum Marktwert durchgeführt wird, sondern der Verkäufer bzw. Eigentümer einen höheren Preis verlangt. In der Theorie lässt sich dies aus der Put-Call-Parität bzw. Put-Call-Parität 8 Die folgenden Ausführungen basieren auf dem Aufsatz „The Put Problem with Buying Toxic Assets“ von Linus Wilson, vom 24. April 2009. 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 29 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 den Erkenntnissen von Merton herleiten. Demnach ist der Eigentümer der Bank bzw. Aktionär unter anderem auch Inhaber einer Put-Option, die ihm das Recht zum Verkauf der Assets der Bank einräumt. Der Wert bzw. die Wertänderung dieser Put-Option muss c.p. neben dem Marktwert der toxischen Assets im Rahmen des Kaufpreises entgolten werden, was wir nachfolgend kurz erläutern und danach mit einem Beispiel illustrieren. Gleichung (1a): Sx = Assets – [PV (F) – Px] >0 In Gleichung (1) gibt Sx den Aktienkurs einer Bank an, die unter anderem über toxische Assets verfügt. Anders betrachtet kann die Aktie gleich gesetzt werden mit einer CallOption auf die Assets der Bank. Sie sichert dem Inhaber der Call-Option das vollständige Eigentum an der Bank unter der Voraussetzung, dass alle Gläubiger vollständig ausbezahlt wurden, bzw. anders ausgedrückt können die Aktionäre die Bank zum Preis des Nominalwertes der Verbindlichkeiten kaufen. Px ist der Wert einer Put-Option auf die – gesamten Assets der Bank, die einen Strike in Höhe des Nominalwerts der Verbindlichkeiten F aufweist. Die Put-Option stellt für die Eigentümer sicher, dass der Wert der Aktie nie unter den Wert Null sinken kann, und sichert damit ihre beschränkte Haftung. PV(F) gibt den Barwert der Verbindlichkeiten an. Der Wert der Put-Option wird im Wesentlichen durch die Volatilität der Assets bestimmt, wobei regelmäßig vermutlich ein großer Teil der Wertschwankungen aus den toxischen Assets stammt. Wie sieht nun der Wert der Aktie bzw. Call-Option nach dem Verkauf dieser toxischen Assets aus ? Die „Assets“ sind zunächst gedanklich zu zerlegen, in die verbleibenden „guten“ Assets sowie den Verkaufserlös – in bar – der toxischen Assets. Entsprechend ist die Ausgangsgleichung (1b) umzustellen. Aktionäre können Bank zum Nominalwert der Verbindlichkeiten kaufen Gleichung (1b): Sx = Assets – PV (F) + Px Gleichung (2) soll die Situation nach dem Verkauf der toxischen Assets darstellen, und einen Irrtum illustrieren. Die Gleichung ist nämlich nicht mehr erfüllt, da die Put-Option Px durch den Verkauf der toxischen Assets und die korrespondierende Reduktion der AssetVolatilität c.p. an Wert verloren hat. Gleichung (2): Sx = („Gute“ Assets + Erlös Toxische Assets) – PV (F) + Px Gehen wir vereinfachend davon aus, dass die gesamte Asset-Volatilität auf die toxischen Assets zurückzuführen ist und somit nach deren Verkauf auf Null fällt, sinkt der Wert der Put-Option ebenfalls auf Null. Geht man davon aus, dass die Bank nach dem Verkauf der toxischen Assets nicht insolvent wird, d.h. die Bedingung Assets >= 0 erfüllt ist, gilt Gleichung (3). Die Vermögensposition S der Eigentümer hat sich vom Szenario Sx zu Sy um den positiven Wert Px der Put-Option reduziert. Gleichung (3): Vola-Verlust mindert Wert der Put-Option… ...im Extremfall auf Null Sy = („Gute“ Assets + Erlös Toxische Assets) – PV (F) und Py = 0 Die Eigentümer werden c.p. somit zusätzlich zum fairen Wert bzw. Marktpreis der toxischen Assets den durch deren Verkauf resultierenden Wertverlust der Put-Option verlangen, um ihre gesamte Vermögensposition unverändert zu halten. Kompensationswunsch Diesen Sachverhalt soll folgendes Zahlenbeispiel illustrieren. Die Volatilität der Assets betrage 20% mit und 5% ohne die toxischen Assets. Der Nominalwert der Verbindlichkeiten F ist 100, ihre Fälligkeit beträgt zwei Jahre und die Assets haben einen Wert von 90. Der risikolose Zins liegt bei 2%. Der Marktwert der toxischen Assets soll bei 25 liegen. Eine Bewertung der Optionen auf Basis dieser Daten liefert folgendes Ergebnis: Beispiel 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 30 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Call-Option (Sx) Put-Option (Px) Mit toxischen Assets 7,69 13,80 Ohne toxische Assets 0,63 6,74 Differenz 7,06 7,06 Die Put-Option sinkt durch den Verkauf der toxischen Assets um 7,06 im Wert und entsprechend um den gleichen Betrag auch der Wert der Aktien. Die Eigentümer werden deshalb einen Kaufpreis in Höhe von 25 (Marktpreis der toxischen Assets) plus 7,06 (Wertverlust der Put-Option) verlangen, um ihre Vermögensposition konstant zu halten. 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 31 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Richtlinien der EU Kommission für „Asset Relief-Maßnahmen“ (ARP) Die Europäische Kommission hat am 25. Februar 2009 Leitlinien für die Entlastungspakete – also die jeweiligen Bad Bank Ansätze – für wertgeminderte Risikoaktiva von Banken veröffentlicht. Die Ausgestaltung kann dabei grundsätzlich als Asset-Kauf oder als Versicherungslösung erfolgen. Die mit ARPs im verbundenen Aspekte sowie die Ziele sind in den beiden folgenden Grafiken zusammengefasst. Grundsätzlich sollen ARPs aber keinen umfassenden staatlichen „Bail out“ oder eine flächendeckende „Rettung“ der Banken zu Lasten der Bürger bzw. Steuerzahler ermöglichen. Zentrale Aspekte von Asset Relief-Maßnahmen Teilnahmeberechtige Banken / Transparenz Verteilung von Risiken / Lasten Banken vs. Staat Interessenausgleich Banken vs. Staat Zulässige Assets Bewertung zulässiger Assets Asset Management Sechs zentrale Felder Ziele der EU i.V.m. Asset Relief Maßnahmen Schutz der Stabilität des Finanzsystems Wiederherstellung von Vertrauen durch Demonstration konzertierter Vorgehensweise auf EU-Ebene Förderung der Kreditvergabe/ Vermeidung Credit Crunch Vermeidung einer Spirale von Rekapitalisierungsmaßnahmen Beachtung von Budget-Restriktionen/Besonderheiten einzelner Staaten Vermeidung von First-Mover Aktivitäten und Ingangsetzen eines „Subventionswettlaufs“ zwischen EU-Staaten Schutz des einheitlichen Binnenmarktes für FinanzDienstleistungen und Abwehr von Protektionismus Minimierung von Wettbewerbsverzerrungen und Moral Hazard unter Beachtung der Kontrolle staatlicher Beihilfen Quelle: EU-Kommission, DZ BANK Teilnahmeberechtigt sollen nur Institute sein, die eine solche Unterstützung auch tatsächlich benötigen. Voraussetzung ist eine vollständige Transparenz, in welchem Umfang bereits Impairments eingetreten sind und welche Assets von den ARP erfasst werden sollen. Zur Identifikation zulässiger Assets soll innerhalb der EU ein einheitlicher und koordinierter Ansatz verfolgt werden. Für die Lastenverteilung gilt der klare Grundsatz, dass Banken die Verluste aus „Impaired Assets“ in größtmöglichem Umfang selbst tragen sollen. Zudem ist eine angemessene Vergütung für die Risikoübernahme des Staates zu zahlen. Für die Anmeldung einer Inanspruchnahme eines ARP ist im Regelfall ein Zeitfenster von nur sechs Monaten vorgesehen. Damit wird den Banken die Option genommen, durch Abwarten zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise einen größeren Entlastungseffekt zu erzielen. Grundlegende Bedingungen für ARPs Die Bewertungsfrage stellt ganz klar das zentrale Problem, nicht nur der gesamten Finanzkrise, sondern auch jeglicher Entlastungsmaßnahme der Banken von „toxischen“ Assets dar. Die Festlegung des Transfer- bzw. Verkaufspreises determiniert grundsätzlich die Verteilung von Risiken und Chancen. Insofern ist es nachvollziehbar, dass die Wertansätze der fraglichen Assets von unabhängigen Experten bestätigt und von den zuständigen Aufsichtsbehörden überprüft werden. Ohne einen konsistenten Bewertungsmodus besteht die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen zwischen verschiedenen Ländern, aber auch zwischen Banken in einem Land, je nachdem ob sie am ARP Teil nehmen oder nicht. Mit modellbasierten Verfahren, „Reverse Auction“ und einem Haircut-System sind drei Bewertungsvarianten vorgesehen. In der Praxis ist davon auszugehen, dass verschiedene Bewertungsansätze parallel zum Einsatz kommen. Bewertung ist das zentrale Problem Eine ausführlichere Darstellung des EU-Regelwerks findet sich in der Anlage 1 „Rahmenwerk Bad Bank der EU“. 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 32 ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 DZ BANK Verbriefungsmodell „Virtuelle Bank“ Bad Bank vs. Good Bank Wie bereits dargelegt, gibt es kein einheitliches Verständnis des Instruments Bad Bank. Wir betrachten es daher sehr flexibel und undogmatisch im Hinblick auf die Erreichung der angestrebten Ziele. Was „Good“ und „Bad“ ist, kommt letztlich auf die Perspektive an. Lagert man alle „schlechten“ Assets aus, wird die übertragende Bank c.p. zur Good Bank - jedoch natürlich nur, wenn nach Auslagerung noch genügend Rest-Substanz vorhanden ist. Das aufnehmende bzw. absichernde Vehikel wird zur Bad Bank. Grundsätzlich könnte es aber auch umgekehrt sein. Für die „alte“ Bank gibt es kein Konzept bzw. nicht ausreichend „gute“ Assets als Basis zur Unternehmensfortführung. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, die guten Assets auszulagern, so dass das aufnehmende bzw. absichernde Vehikel zur Good Bank wird, und das übertragende Institut, also die bisherige Bank, zur die Bad Bank mutiert. Eine Frage der Perspektive Fokussiert man sich auf die zu erreichenden Ziele, nach Möglichkeit auf die Meta-Ziele Stimulierung der Kreditvergabe und der Konjunktur und geht realistisch davon aus, dass diese Ziele ohne staatliche Hilfe nicht erreicht werden können, ist es letztlich egal, ob die entsprechenden Maßnahmen in Form einer Bad Bank oder Good Bank ausgestaltet sind. Betrachten wir nun in diesem Licht das Instrument Verbriefung im Sinne einer „virtuellen Bank“. Diese kann als Bad Bank ausgestaltet werden, indem -wie auch immer abgegrenzte „schlechte“ Assets verbrieft werden und damit Bilanz entlastend bzw. Bilanz bereinigend wirken. Hierbei kann es sich um strukturierte Credit-Produkte handeln, oder aber auch um Non-Performing-Loans. Sie kann aber auch als Good Bank ausgestaltet werden und gezielt spezifische Bilanzaktiva aus dem Segment verbriefen, in dem man die Kreditvergabe stimulieren möchte. Für beide Varianten der virtuellen Bank gab es bereits vor der Krise viele Beispiele. Wir beschränken uns hier auf die Variante virtuelle Good Bank und stellen kurz die Beispiele Spanien bzw. ICO, EIF sowie das aktuelle „UK Asset-Backed Securities Guarantee Scheme“ vor, welche jeweils das Instrument Verbriefung durch eine (staatliche) Garantie unterstützen. Verbriefung kann via "Bad Bank" und via "Good Bank" hilfreich sein Verbriefungen mit Staatsgarantie ICO-Garantie-Volumen (neu, p.a., Mio. Euro) Mio. Euro jährlich European Investment Fund Garantie-Volumen (ausstehend, Mio. Euro) Mio. Euro kumuliert 10.000 ausstehendes Volumen (Mio. EUR) 1.600 1.400 8.000 1.200 1.000 6.000 800 4.000 600 400 2.000 200 0 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Quelle: EIF, ICO 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 33 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Variante 1: Spanien (via ICO) Das spanische Wirtschaftsministerium legt seit 1999 ein jährliches Budget für Garantien fest, die für Verbriefungen spanischer Mittelstandskredite über die FTPYME-Vehikel durchgeführt werden. Nachdem das Jährliche Garantie-Budget seit dem Jahr 2000 niemals den Betrag von 1,8 Mrd. Euro überschritten hatte, ist kriseninduziert eine Anhebung auf 3 Mrd. Euro für die Jahre 2008 bis 2010 zu verzeichnen. Die jährliche Neuvergabe von Garantien unterliegt jedoch der Restriktion, dass das ausstehende Volumen garantierter Tranchen (aller Jahrgänge) einen Gesamtbetrag von 7,7 Mrd. Euro nicht übersteigen darf. Die Garantien sind an folgende Voraussetzungen bzw. Bedingungen geknüpft: • Die zu verbriefenden Kredite werden (i) durch Banken vergeben, die zuvor eine Vereinbarung mit dem spanischen Wirtschaftsministerium abgeschlossen haben, (ii) an Unternehmen außerhalb des Finanzsektors mit Sitz in Spanien vergeben und (iii) haben eine ursprüngliche Laufzeit von mehr als einem Jahr. • Mindestens 80% der Kredite müssen an SMEs gemäß Definition der EU Kommission vergeben werden: (i) <= 250 Mitarbeiter und (ii) <= 50 Mio. Euro Umsatz oder <= 43 Mio. Euro Bilanzsumme. • Die Originatoren müssen die Einnahmen aus dem Verkauf der Kredite in voller Höhe zur Vergabe neuer SME-Kredite nach o.a. Definition verwenden – 50% binnen eines halben Jahres nach Verkauf und weitere 50% bis ein Jahr danach. • Das Königreich Spanien (via des Istituto Comercial Oficial „ICO“) garantiert Zinszahlungen und Kapital für bis zu 80% der Verbriefungs-Anleihen mit einem Ausgangs-Rating von mindestens AA. Als Ergebnis der ICO-Garantien werden die garantierten Tranchen analog zu Spanien mit AAA/AA+ geratet und erhalten ein Risikogewicht von Null. Variante 2: Europa (via EIF) Meta-Ziel der Verbriefungs-Aktivitäten des Europäischen Investment Funds (EIF), einer Einheit der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Luxemburg, ist es, durch die Bereitstellung von Kreditbesicherung im weiteren Sinne für Verbriefungen mittelbar die Kreditvergabe an mittelständische Unternehmen in Europa (Mitgliedstaaten, Beitrittskandidaten sowie Länder der EFTA9 zu unterstützen – grundsätzlich können Kreditbesicherungen aber auch für andere Asset-Klassen zur Verfügung gestellt werden. Garantiert werden Senior- und/oder Mezzanine-Tranchen mit einem Mindest-Rating ohne Berücksichtigung der Garantie von BB, sowohl im Rahmen von True Sale, als auch im Rahmen von synthetischen Transaktionen. Technisch kann eine EIF-Garantie zum Beispiel durch einen Wrap, einen bilateralen Garantie-Vertrag oder einen CDS umgesetzt werden. Die Garantien werden vor allem anlässlich von Neuemissionen, aber teilweise auch am Sekundärmarkt, also für bereits laufende Transaktionen vergeben. Exemplarisch stellt die nachfolgende Tabelle die vom EIF aus eigenen Mitteln unterlegten SME-CLO-Garantien aus dem Jahr 2007 dar: 9 ICO und FTPYME in Spanien Bedingungen Effekt: AAA + RW = 0 EIF für Europa Breit gefächertes Instrumentarium European Free Trade Association 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 34 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Transaktion Land primär sekundär Volumen (Mio. Euro) Anaptyxi 2006-1 GR Aqua Sme (Finibanco) Ascot Black 2007 PT UK x x 15,0 234,3 NL D Pan EU F B UK UK UK UK NL PL Pan EU D D Pan EU DK DK D NL NL NL NL x x x x x x 80,0 116,0 5,0 22,5 263,4 109,7 46,0 10,0 41,0 5,0 18,8 29,5 15,0 109,5 40,0 13,0 146,2 29,3 10,0 7,5 8,0 3,5 1.389,2 BEST SME 2007 CoSMO Germany ETV FCC GIAC 6 Fortis SME CLO Goodwood Gold SME CLO Gracechurch Corporate Loans 2005-1 Gracechurch Corporate Loans 2005-1 Gracechurch Corporate Loans 2007-1 MARS 2004 Millennium Leasing Noble Venture Finance II PREPS 2007-1 Promise-I 2002-1 PULS CDO 2007 ScandiNotes IV ScandiNotes V S-Core SMILE 2007 SMILE 2007-1 Stichting MARS 2006 Stichting MARS 2006 Summe x x x x x x x x x x x x x x x x x 11,0 Der Effekt einer EIF-Garantie in Bezug auf die hiervon erfasste Anleihe ist einerseits eine Anhebung des Tranchen-Ratings auf das EIF-Niveau von AAA , andererseits eine Reduzierung des Risikogewichts der garantieren Tranche auf Null, da der EIF den Status einer multilateralen Entwicklungsbank im Sinne der Solvabilititätsverordnung bzw. von Basel II hat. Variante 3: UK (via HM Treasury) Das erste Avis bezüglich des hier skizzierten „2009 Asset-Backed Securities Guarantee Scheme“ (nachfolgend: ABS-Scheme) machte die britische Regierung bereits am 19. Januar 2009 im Zusammenhang mit der Erläuterung des Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des britischen Finanzsystems. Es stellt eine Erweiterung des bereits weiter oben vorgestellten „2008 Credit Guarantee Scheme“ dar, erhielt per 21. April 2009 die beihilferechtliche Zulassung der EU-Kommission und wurde am 22. April formal in Kraft gesetzt.10 Das ABS-Scheme verfolgt vier wesentliche Ziele: (1) Erleichterung der Kapitalmarktfinanzierung für Banken und Building Societies, (2) Stimulierung der Kreditvergabe, (3) Stabilisierung der Märkte und (4) Schutz der Steuerzahler. Teilnahmeberechtigt sind inländische und ausländische Banken mit wesentlichen Aktivitäten in Großbritannien, die auch Einlagen verwalten sowie UK Building Societies. Zur Erreichung dieser Ziele soll die Emission von RMBS, die durch private Immobiliendarlehen und Immobilien in Großbritannien besichert sind, gefördert werden. Das Programm umfasst sowohl Einzel-Transaktionen als auch Mas- Effekt: AAA + RW = 0 UK ABS Guarantee Scheme 4 Ziele 10 Das ABS Scheme ist in seinen Grundzügen von HM Treasury im Dokument „Market Notice: Outline of the UK Government’s 2009 Asset-Backed Securities Guarantee Scheme“, sowie detailliert im Dokument „The Commissioners of her Majeysty’s Treasury: Rules of the 2009 Asset-Backed Securities Guarantee Scheme“ beschrieben. 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 35 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 ter-Trusts wobei die Anleihen sowohl auf GBP als auch auf zahlreiche Fremdwährungen wie USD und EUR denominieren können. Das Ausgangs-Rating - ohne Berücksichtigung einer Garantie - der über das Programm abgesicherten RMBS-Tranchen muss bei mindestens zwei Agenturen AAA betragen. Die verbrieften Darlehen sollen „hoher“ Qualität sein, und bei Verbriefung von Darlehen nach ursprünglichem Beitritt zum ABS-Scheme zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen: (1) Kreditvergabe nicht früher als 1. Januar 2008, (2) erstrangige Besicherung mit in UK gelegenem Sicherungsobjekt, (3) LTV des einzelnen Darlehens bei Origination maximal 90%, (4) Durchschnitts-LTV im Portfolio maximal 75%, sowie (5) keine adverse Kredithistorie des Darlehensnehmers. Zentrales Instrument des ABS-Scheme, dem zunächst ein Rahmen in Höhe von 50 Mrd. GBP eingeräumt wird (Anm.: Aufstockung möglich) sind Garantien, die von HM Treasury als Garantiegeber für einzelne Verbriefungstransaktionen ausgesprochen werden. Zu unterscheiden ist zwischen den Varianten Kreditgarantie („credit guarantee“) und Liquiditätsgarantie („liquidity guarantee“), die auch in Kombination in Anspruch genommen werden dürfen. Der Zeitraum, in dem diese Garantien beantragt werden können, beträgt sechs Monate, beginnend mit dem 22. April 2009 (Anm.: Verlängerung möglich). Die Laufzeit der Garantien soll anteilig zu 2/3 des gesamten Programms im Bereich bis zu drei Jahren liegen und zu 1/3 des Programms im Bereich bis zu fünf Jahren. 6-monatiger Antragszeitraum Die Kreditgarantie stellt eine unbedingte und unwiderrufliche Garantie von HM Treasury für die rechtzeitige Zahlung aller vertraglich fälligen Beträge (Anm.: Zinsen und Kapital) einer Transaktion dar. Die Liquiditätsgarantie deckt eine Call-Option des Emittenten (SPV) sowie eine Put-Option des Anleiheinvestors ab. Sie greift demnach einerseits bei Unterlassung der Ausübung einer Call-Option im Sinne der Transaktionsdokumentation (z.B. Time-Call) durch den Emittenten. Andererseits kann die Garantie gezogen werden im selteneren Fall der Ausübung einer Put-Option durch den Anleiheinvestor, woraufhin der Emittent es unterlässt, die angediente Anleihe auch zurück zu kaufen. Die Ziehung der Liquiditätsgarantie bewirkt in jedem Fall, dass HM Treasury als Garantiegeber die betroffene Anleihe kauft und entsprechend das Eigentum erwirbt. Der Kauf erfolgt zum so genannten „Relevant Price“, der im ABS-Scheme als ausstehendes Nominal zuzüglich aufgelaufener, nicht gezahlter Zinsen und abzüglich realisierter Verluste im verbrieften Portfolio definiert ist. Kredit- und Liquiditätsgarantie Werden die Garantien in Anspruch genommen, entsteht für HM Treasury in Abhängigkeit der Garantie-Variante ein Rückgriffsrecht auf die verbriefende Bank (Originator) bzw. das SPV als Emittent der garantierten RMBS („Government’s Recourse“). Im Falle der Kreditgarantie hat der Garantiegeber Anspruch auf Entschädigung für jeden Betrag, mit dem er aus der Garantie in Anspruch genommen wird. Dieser Anspruch besteht sowohl in Form einer unbesicherten Forderung („Unsecured Counter-Indemnity“) gegenüber dem Originator, als auch in Form einer Forderung gegenüber dem SPV als Emittenten, analog zu den Ansprüchen, wie sie sich üblicherweise für einen Anleiheinvestor ergeben. Bei Inanspruchnahme der Liquiditätsgarantie entsteht ausschließlich ein unbesicherter Anspruch gegenüber der Bank als Originator. Der Garantiegeber kauft wie gesagt ersatzweise die RMBS-Anleihen an und hat in der Folge die Optionen, diese zu halten oder aber zu verkaufen. Solch ein Verkauf kann entweder am freien Markt vorgenommen werden, oder aber der Garantiegeber kann die Anleihen dem Originator verbindlich andienen, welcher in diesem Fall wiederum zum Ankauf verpflichtet wäre. Rückgriffsrecht des Garantiegebers Das ABS-Scheme ist für die partizipierenden Banken vergleichsweise teuer. Die Garantiegebühr entspricht pro Jahr dem 5-Jahres CDS Level des Originators zuzüglich einem Aufschlag von 25 Basispunkten. Als maßgeblicher CDS-Level wird vom ABS-Scheme der entsprechen- Hohe Kosten 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 36 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 de Median im Betrachtungszeitraum 2. Juli 2007 bis 1. Juli 2008 festgelegt. Die Gebühr wird jeweils auf Basis des ausstehenden Nominals der garantierten Anleihe berechnet. Bislang wurde das Programm noch nicht in Anspruch genommen. Dies erklärt sich zumindest teilweise aus den folgenden Kritikpunkten, die dem ABS Scheme entgegen gehalten werden müssen: Kritikpunkte am ABS Scheme Die Garantiegebühr erscheint uns unverhältnismäßig hoch. Die Anknüpfung an die CDSPrämie des Originators stellt implizit auf den gleichzeitigen Ausfall von Originator und AAAgerateter RMBS-Tranche ab. Die Risikoeinstufung von Verbriefungsprodukten soll und kann ja nun aber ex definitione unabhängig vom Originator erfolgen. Insbesondere bezogen auf die relativ risikoarmen AAA-Anteile der Kapitalstruktur erscheint diese Vorgehensweise unangebracht. Prämienkalkulation Die Garantiegebühr in dieser Höhe verändert natürlich erheblich die Ökonomie einer Verbriefungstransaktion. Unterstellt man vereinfachend und faktisch unrealistisch, dass ein Originator das bescheidene Ziel hat, eine AAA-RMBS-Tranche mit Garantie zu unveränderten Gesamtkosten zu platzieren, reduzieren sich in Höhe der Garantiegebühren die Zinserträge aus der Transaktion, welche dadurch letztlich vermutlich sogar unwirtschaftlich wird. Gebühren belasten „Ökonomie“ Betrachten wir ein Beispiel und unterstellen zunächst als aktuelles Marktniveau für britische AAA-RMBS 300 Basispunkte. Der relevante Median CDS-Level des Originators betrage 150 Basispunkte und damit die gesamte Garantiegebühr 175 Basispunkte. Um die Gesamtkosten konstant zu halten, kann der den Investoren angebotene Kupon bzw. Spread für die Anleihe nur noch im Bereich von 125 Basispunkten liegen. Rein von den Kosten her betrachtet, bietet diese Konstellation dem Originator keinen Vorteil. Zentrale Frage ist, ob die Investoren den Wert der Garantie so hoch einschätzen, dass sie bereit sind, auf die Spreaddifferenz von 175 Basispunkten bzw. rund 60% zu verzichten. Der Wert der Garantie erscheint zumindest teilweise fraglich. So dürfte die Kreditgarantie in Bezug auf „pünktliche“ Zahlungen des Kapitals insoweit ins Leere laufen, als in der Regel im Rahmen von Pass Trough-Strukturen kein exakter Tilgungsplan in der Dokumentation fixiert ist – Ausnahme hierzu wäre eine selten vorkommende „Scheduled Amortisation“. Die Liquiditätsgarantie erscheint gerade im aktuellen Umfeld sehr sinnvoll und werthaltig – es darf aber nicht übersehen werden, dass sie lediglich eine auf Optionen basierende Laufzeitverlängerung absichert, nicht jedoch eine Laufzeitverlängerung, die auf verändertes Amortisierungsverhalten des verbrieften Portfolios, vor allem durch Verringerung der außerplanmäßigen Tilgungen (CPR) zurückzuführen ist. Beispiel Aus Sicht des Originators wird sicherlich der Aspekt der Eigenkapitalentlastung eine Rolle spielen, die er bei Durchführung einer nicht-garantierten RMBS-Transaktion ceteris paribus erreicht. Im Falle einer Kredit-Garantie halten wir eine Eigenkapitalentlastung zumindest für fraglich, da der Originator über das Rückgriffsrecht letzten Endes wiederum gegenüber dem Garantiegeber in vollem Umfang ausgleichspflichtig ist. In Bezug auf die Eigenkapitalbelastung des Investors kann die Garantie mit einiger Wahrscheinlichkeit jedoch durchaus Wert stiften, insoweit sie das Risikogewicht der Tranche auf Null abgesenkt. Bewirkt die Garantie zudem ein stabiles Tranchen-Rating auf AAA-Niveau, generiert sie auf jeden Fall ebenfalls Wert, da sie dem Investor so stets als EZB-Repo-Material zur Verfügung steht. Eigenkapitalentlastung fraglich Konzept Virtuelle Bad Bank/Good Bank für Deutschland Virtuelle Bad Bank Bereits vor einigen Monaten haben wir als Alternative zu einer zentralen institutionalisierten Bad Bank den Vorschlag eines dezentralen, flexiblen Konzepts mit Hilfe von Zweckgesell1)2)3)4)5)6) Dezentrales, flexibles Konzept Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 37 ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 DZ BANK schaften für einzelne Banken bzw. Bankengruppen gemacht11. Die Grundidee der „virtuellen Bad Bank“ entspricht insoweit dem „Bad Bank“-Konzept gemäß Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung (FMStFG-E) per 13. Mai 2009, wie es im Kapitel „Deutschland’s Bad Bank“dieser Studie beschrieben wird. Wie die folgende Grafik deutlich macht, hatte unser Konzept zwei wesentliche Unterschiede. Es ging von einem Verkauf bzw. synthetischen Risikotransfer auf Zweckgesellschaften aus und nicht von einem „Tausch“. Die Refinanzierung des Kaufs bzw. die Weiterreichung des Risikos sollte über das Instrument – garantierte – Verbriefung auf Investoren erfolgen. Der zweite Unterschied liegt darin, dass der Begriff der „Problemaktiva“ von uns wesentlich weiter bzw. offen verstanden wird, und nicht nur auf strukturierte Kreditprodukte beschränkt ist. Soweit heute ersichtlich, kommt in den Entwürfen einer Ausgliederungs- bzw. Konsolidierungsbank letztlich doch noch eine umfassendere Auslegung von Problemaktiva zum Tragen. Verbriefungsmodell Transaktionsstruktur „Virtuelle Bad Bank“ SOFFIN Bank XY Garantie A. Performende Assets B. Risikopositionen (§8 FMStG) 1. 2. 3. Forderungen (NPLs) Wertpapiere Derivate ABS 1 1 SPV 2 ABS 2 AAA BBB N.R. 3 Pool 1 ABS 3 1 Pool 2 Pool 3 I n v e s t o r e n 2 3 Quelle: DZ BANK Wir halten es unabhängig von der letzten Endes angewandten Separierungstechnik für dringend geboten, das Bad Bank-Konzept für Deutschland offen zu gestalten und nicht auf strukturierte Kreditprodukte zu beschränken. Wie eingangs dargelegt spricht einiges dafür, dass insbesondere aus den Kreditportfolios deutscher Banken noch größere Belastungen erwachsen als aus deren Wertpapierbeständen – entsprechend sollten diese bei Bedarf auf eine Bad Bank übertragen werden können. Bad Bank für alle Asset-Klassen Da die Weichen in Deutschland in Bezug auf „toxische Assets“ und Bad Bank gestellt sind, wollen wir im nächsten Abschnitt das spiegelbildliche Konzept einer virtuellen Good Bank vorstellen – mit der letztlich die gleichen übergeordneten Ziele verfolgt werden können wie mit einer Bad Bank. Good Bank statt Bad Bank Virtuelle Good Bank Ausgangspunkt unserer Überlegungen zum Konzept virtueller Good Banks in Deutschland ist das allgemeine Meta-Ziel, welches auf globaler Ebene instrumentenunabhängig verfolgt wird, nämlich eine Stabilisierung der Konjunktur und des Finanzsektors. Hieraus leiten sich als Unterziele vor allem funktionsfähige Kredit- und Kapitalmärkte ab. Einen Baustein hier11 ABS mit Garantie Vgl. Beitrag in der Kolumne „Kreditwürdig“ der Börsenzeitung vom 28. Januar 2009. 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 38 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 für im Sinne eines Bindeglieds zwischen beiden Märkten stellt das Instrument der Verbriefung dar. Es dient grundsätzlich als Instrument des Kreditrisikotransfers, RisikoManagements und der Finanzierung über den Kapitalmarkt. Da der Verbriefungsmarkt im Zuge der Krise nur noch eingeschränkt funktionsfähig ist und die sehr hohen Transaktionsvolumina überwiegend nur noch zum Repo bei Zentralbanken verwendet werden können, wird eine Initialzündung, angeregt durch staatliche Maßnahmen, benötigt. Wie ein Blick in andere Länder zeigt, kommen als Maßnahme vor allem Subventionen für Investments in Frage, oder Garantien für die Verbriefungsprodukte. Um Kosten für den Staat sowie Umverteilungseffekte („Sozialisierung von Risiken und Verlusten“) zu minimieren, favorisieren wir das Instrument der Garantie. Im nächsten Schritt gilt es zu klären, an welcher Stelle entsprechende Maßnahmen die größte Hebelwirkung entfalten. Auf globaler oder auch europäischer Ebene erscheint es ratsam, bei den Immobilienmärkten anzusetzen bzw. den entsprechenden Verbriefungen der Segmente RMBS und CMBS, da zum einen die Immobilienmärkte zentraler Schauplatz der Krise sind (u.a. in Spanien, UK, Irland) und zum anderen die Verbriefung traditionell ein zentrales Instrument für Finanzierung und Risikotransfer der Immobilienfinanzierer ist. Die Krise an den Immobilienmärkten und die Krise des Verbriefungsmarktes haben sich insoweit wechselseitig verstärkt. Ansatzpunkt in Europa: Immobilienfinanzierung In Deutschland stellt sich die Situation anders dar, da der Immobilienmarkt sich während der letzten Jahren stabil gezeigt hat und auch nicht ansatzweise die Überhitzungserscheinungen vieler anderer europäischer Märkte zeigt – mit anderen Worten hat sich keine Blase gebildet, die nun kriseninduziert und krisenverstärkend geplatzt ist. Daneben dominiert der Pfandbrief die Kapitalmarktaktivitäten deutscher Immobilienfinanzierer und Verbriefung spielt bislang eine wesentlich geringere Rolle als zum Beispiel in UK, Spanien oder Irland. Spezifisches Merkmal der deutschen Wirtschaft ist hingegen die herausragende Bedeutung des Mittelstandes, für den letztlich die Kreditversorgung mittels Kredit, Leasing oder Factoring von vitaler Bedeutung ist. So stellen nach einer Untersuchung des Bonner IfM (Institut für Mittelstandsforschung) aus dem April 2009 im Jahr 2007 KMU (kleine und mittlere Unternehmen) nach ihrer Definition (weniger als 500 Beschäftigte und jährlicher Umsatz unterhalb von 50 Mio. Euro) mit 3,58 Mio. an der Zahl rund 99,7% aller Unternehmen in Deutschland und beschäftigen mit 20,9 Mio. mehr als 70% aller Arbeitnehmer – vgl. hierzu auch die folgende Grafik.12 Ansatzpunkt in Deutschland: Mittelstandsfinanzierung KMU-Anteile in Deutschland 2007 laut KMU Definition des IfM Bonn Anzahl Unternehmen Beschäftige Umsatz 37,5 99,7 70,6 Auszubildende Nettowertschöpfung 47,2 83,0 Quelle: IfM April 2009 12 Zahlen entstammen der Erhebung des IfM „Schlüsselzahlen des Mittelstands in Deutschland 2007“. 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 39 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Aussagen und Analysen in Bezug auf die Kreditversorgung des deutschen Mittelstandes kommen zu differenzierten Ergebnissen bezüglich der Frage, ob eine Kreditklemme droht oder womöglich schon eingetreten ist. Differenzierte Aussagen zur Kreditklemme Nach einer aktuellen Untersuchung der KfW13 lässt der Einbruch bei den Investitionen das Kreditneugeschäft schrumpfen, wenngleich noch keine flächendeckende Kreditklemme festzustellen ist. Der Rückgang des Kreditneugeschäfts ist vor allem auf den Rückgang der langfristigen Neuzusagen und diese wiederum auf eine rückläufige Kreditnachfrage auf Grund eines Einbruchs bei der Investitionstätigkeit zurück zu führen. Dies erklärt auch, weshalb bei einem gesamten Rückgang des Kreditneugeschäfts deutscher Banken an Unternehmen und Selbständige über alle Laufzeiten in Q1 2009 um 2% (gg. Vj.), langfristige Kreditzusagen sogar um 12% geringer ausgefallen sind, während kurzfristige sogar noch um 4% zulegen konnten. Da sich das Kreditangebot somit grundsätzlich restriktiver gestaltet - vgl. zu den Gründen hierfür weiter unten - scheint der aktuelle Rückgang des neuen Kreditvolumens in erheblichem Maße nachfrageinduziert zu sein. Für die beiden folgenden Quartale prognostiziert die KfW mit Rückgängen um 4-8% (Q2) sowie 6-10% (Q3) eine zunehmende Dynamik dieses Trends. Ergebnisse der KfW Die Lage in Bezug auf die Angebotsseite spiegeln aktuell die jüngsten Ergebnisse der ifo Kredithürde14 vom Mai 2009 wider, die monatlich im Rahmen des ifo Konjunkturtests ermittelt wird. Die Kredithürde hat sich demnach im Mai spürbar erhöht. Mit 42,9% geben deutlich mehr der befragten Unternehmen (Vormonat 41,6%) an, dass sich die Kreditvergabe aus ihrer Sicht restriktiver gestaltet. Besonders betroffen ist das verarbeitende Gewerbe, wo der Anstieg der Hürde von 42,8% auf 45,4% noch deutlicher ausfiel. In diesem Zusammenhang wird auch das „K-Wort“ verwendet: „Besonders die großen Unternehmen stecken in einer besorgniserregenden Kreditklemme“. 54,2% (+3,3%) beurteilen die Kreditvergabe als zunehmend restriktiv. Bei den kleinen verarbeitenden Unternehmen ist zwar (noch) das Niveau wesentlich niedriger (41,8%), allerdings fällt der Anstieg der Kredithürde hier mit +5,3% wesentlich dynamischer aus, vgl. hierzu auch die beiden Grafiken auf der nächsten Seite. ifo Konjunkturtest Darüber hinaus mehren sich die Pressemeldungen über Insolvenzen und immer häufiger sind Klagen zu vernehmen, dass auf Grund fehlender „Systemrelevanz“ des einzelnen Unternehmens nicht mit staatlichen Rettungsmaßnahmen zu rechnen ist. Auch wenn der Mittelstand insgesamt genommen im Hinblick auf seine oben skizzierten „Marktanteile“ sicherlich systemrelevant für die deutsche Wirtschaft ist, hätte man im Einzelfall das Problem der Selektion aus einer Vielzahl von Unternehmen in Verbindung mit der Notwendigkeit, Interdependenzen bezüglich möglicher „Kettenreaktionen“ zu prüfen. Sinnvoller und praktikabler erscheint es, statt einzelfallbezogener Rettungsmaßnahmen in der Breite eine ausreichende Kreditversorgung, selbstverständlich im Rahmen der üblichen Standards, sicherzustellen. Mittelstand ist systemrelevant, aber nicht der Mittelständler... 13 KfW Kreditmarktausblick vom 2. Juni 2009 Die Kredithürde basiert auf ca. 4.000 Meldungen von Unternehmen der Gewerblichen Wirtschaft. Darin enthalten sind das verarbeitenden Gewerbe, das Bauhauptgewerbe, der Großhandel und der Einzelhandel. Die Unternehmen werden gebeten, ihr Urteil auf folgende Frage abzugeben: „Wie beurteilen Sie zur Zeit die Bereitschaft der Banken, Kredite an Unternehmen zu vergeben?“. Die möglichen Antworten sind: „entgegenkommend“, „normal“, „restriktiv“. Die Kredithürde wird aus den Prozentanteilen der letzten dieser drei Antwortkategorien berechnet. Für die Zusammenfassung zur Kredithürde für die gewerbliche Wirtschaft werden die Prozentanteile im verarbeitenden Gewerbe, im Bauhauptgewerbe und im Handel mit den durchschnittlichen Kreditvolumen der Wirtschaftsbereiche im Jahr 2005 gewichtet. 14 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 40 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Ifo Kredithürde Gewerbliche Wirtschaft Ifo Kredithürde Verarbeitendes Gewerbe 80,0 70,0 70,0 60,0 60,0 50,0 50,0 40,0 40,0 große Unt. mittlere Unt. kleine Unt. 30,0 30,0 20,0 20,0 Gewerbliche Wirtschaft 10,0 10,0 Apr 09 Nov 08 Jan 08 Jun 08 Aug 07 Okt 06 Mrz 07 Mai 06 Jul 05 Dez 05 Feb 05 Apr 04 Sep 04 Jun 03 Apr 09 Nov 08 Jan 08 Jun 08 Aug 07 Okt 06 Mrz 07 Mai 06 Jul 05 Dez 05 Feb 05 Apr 04 Sep 04 Nov 03 Jun 03 Nov 03 0,0 0,0 Quelle: ifo Mai 2009 Hier ergibt sich jedoch das Problem, dass viele Banken derzeit vermutlich weniger unter Kreditrisiko-Aspekten restriktiver in der Kreditvergabe agieren als vielmehr auf Grund von Eigenkapitalknappheit und dem Bemühen, entsprechend Risikoaktiva abzubauen, bzw. im Hinblick auf eine kriseninduzierte negative Rating-Migration im Kreditportfolio einen Puffer für den zu erwartenden – prozyklisch wirkenden – Anstieg der risikogewichteten Aktiva zu schaffen. An dieser Stelle kann nun aber das Instrument Verbriefung helfen, um Risikoaktiva zu reduzieren bzw. das Portfolio gegen eine negative Rating-Migration abzuschirmen und entsprechend regulatorisches Eigenkapital freizusetzen bzw. zumindest einen erhöhten Eigenkapitalbedarf zu vermeiden. Dieses Ziel kann über synthetische oder auch durch TrueSale-Verbriefungen erreicht werden, wobei im Falle von True-Sale in Verbindung mit öffentlicher Platzierung gleichzeitig eine langfristige fristenkongruente Refinanzierung des Kreditportfolios beschafft werden kann, bzw. angesichts der Krise zumindest die AAA-Tranchen für EZB-Repos verwendet werden könnten. Fasst man den Begriff des Mittelstandskredits weit und versteht darunter auch Leasingforderungen, ist insoweit jedoch nach den aktuellen steuerlichen Vorschriften, insbesondere der Gewerbesteuer, ein True-Sale ohne Steuerrisiken nicht möglich, so dass es insoweit einer zusätzlichen Gesetzesänderung bedürfen würde. Abbau der RWAs durch Verbriefung Voraussetzung für eine wirksame Eigenkapitalentlastung bzw. anders gewendet eine wirksame Reduktion von Risikoaktiva ist insbesondere der wesentliche Risikotransfer im Sinne von §232 der Solvabilitätsverordnung (SolvV). Vereinfacht15 ausgedrückt wird dieser erzielt, indem der Originator entweder (1) ausschließlich mit 1.250% Risikogewicht (entspricht Eigenkapitalabzug) belastete Tranchen zurück behält und trotzdem Eigenkapitalerleichterung erzielt oder (2) mindestens 50% der durch die Mezzanine-Tranchen (grds. Rating im Intervall von A+ bis BB-) einer Verbriefungstransaktion repräsentierten RWAs ausplatziert. Wesentlicher Risikotransfer 15 Nach dem exakten - und „übersetzungswürdigen“ - Wortlaut der SolvV wird ein wesentlicher Risikotransfer gemäß § 232 Abs. 2 insbesondere dann bewirkt, wenn „1. das Institut als Originator einer Verbriefungstransaktion sämtliche von ihm in diese Verbriefungstransaktion gehaltenen Verbriefungspositionen entweder mit einem Risikogewicht von 1.250% bei der Ermittlung des Gesamtanrechungsbetrages für Adressrisiken oder nach § 265 als abzuziehende Verbriefungspositionen im Abzugsbetrag für Verbriefungspositionen berücksichtigt oder 2. der Anteil a) der Summe der risikogewichteten Positionswerte für die vom Institut gehaltenen Verbriefungspositionen der maßgeblichen mezzaninen Verbriefungstranchen an b) der Summe der risikogewichteten Positionswerte für sämtliche zu dieser Verbriefungstransaktion gehörenden maßgeblichen mezzaninen Verbriefungstranchen nicht größer als 50% ist.“ 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 41 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Perspektivisch ist in diesem Zusammenhang auch die zukünftige Verpflichtung von Originatoren zum Risikoeinbehalt („Retention of net economic Interest“) auf Basis der Neufassung von Artikel 122a der Kapitaladäquanzrichtlinie zu berücksichtigen. Die EU-Kommission sieht hier ab dem Jahr 2011 einen Einbehalt in Höhe von 5% der „verbrieften Risiken“ vor, wobei hierfür eine Vielzahl von Berechnungsvarianten zur Verfügung steht, auf die hier nicht eingegangen werden soll. Für Alt-Transaktionen wird es ein „Grandfathering“ geben, so dass die Vorschrift nur für neue Transaktionen greift. Sie soll, was grundsätzlich zu begrüßen ist, eine Angleichung der Interessen von Originator und Investoren erreichen und die Moral Hazard - Problematik im Zusammenhang mit „Originate to Distribute“Geschäftsmodellen eindämmen, um im Vorfeld einer Verbriefung eine ordnungsgemäße und gewissenhafte Kreditvergabe sowie später ein sorgfältiges Servicing der verbrieften Kredite sicherzustellen. Auch ohne diese formale Vorschrift sollte nach der SubprimeErfahrung aus unserer Sicht bereits der Druck der Investoren einen entsprechenden Einbehalt bewirken, insoweit man als Originator nachhaltig am Markt aktiv sein will. 5% Risiko-Einbehalt Vor diesem Hintergrund ist eine mögliche Ausgestaltung staatlicher Garantien für ABSTranchen zu überlegen. Denkbare Varianten (1-4) sind im oberen Teil der umseitigen Grafik dargestellt. Als zentrale entscheidungsrelevante Aspekte seien nochmals zusammenfassend aufgeführt (1) die Notwendigkeit des wirksamen Risikotransfers mittels Ausplatzierung bzw. Garantie von 50% des mezzaninen Risikos, (2) ausreichender Risikoeinbehalt des Originators via Erstverlustposition, (3) eine Minimierung von Umverteilungseffekten, d.h. Sozialisierung von Risiken bzw. Verlusten und letztlich (4) eine wirksame Stimulierung von Kreditund Kapitalmarkt. Entscheidungsrelevante Aspekte Zur Erinnerung ist im mittleren Teil der Grafik schematisch dargestellt, wie die Verteilung des zu erwartenden Portfolioverlustes im Rahmen einer Verbriefungstransaktion in deren Tranchierung reflektiert wird. Die Erstverlustposition – die nach dem oben Gesagten beim Originator verbleiben sollte – dient dazu, den erwarteten Verlust („relativ geringe Höhe, relativ hohe Eintrittswahrscheinlichkeit“) abzudecken. 1)2)3)4)5)6) Erwarteter vs. unerwarteter Verlust Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 42 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Staatsgarantierte ABS Prämie Senior Risiko „AAA“ 1 2 3 4 Bank SPV Mezzanine Risiko „BBB“ SOFFIN Garantie Mezzanine Risiko „BB“ 1st Loss Rueckgriff Portfolioverlust 10,0% 9,0% 8,0% Senior Risiko (AAA) 7,0% 6,0% 5,0% 4,0% Mezzanine Risiko (BBB) 3,0% 2,0% Mezzanine Risiko (BB) 1,0% 1st Loss (N.R.) 0,0% 5% 4% 3% 2% 1% 0% Wahrscheinlichkeit SOFFIN SPV EZB Garantie SME CLO Investor „öffentlich“ Senior SME Kredite SME Kredite Mezzanine Mezzanine Mezzanine 1st Loss Investor „privat“ Senior Mezzanine Bank 1st Loss Senior Mezzanine 1st Loss Quelle: DZ BANK 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 43 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Die unerwarteten Verluste („relativ große Höhe, relativ geringe Eintrittswahrscheinlichkeit“) werden gedanklich den Mezzanine- und Senior Tranchen zugeordnet. Eine vollständige Garantie der gesamten Kapitalstruktur von Verbriefungstransaktionen kommt auf Grund der Aspekte (2) und (3) nicht in Frage. Eine Garantie der Senior-Tranchen birgt für den Garantiegeber auf Grund des oben beschriebenen Grundprinzips der Tranchierung und im Hinblick auf die bislang außerordentlich gute Performance deutscher SMECLOs nur marginale Risiken. Auf der anderen Seite bietet sie aus diesem Grund einem Investor allerdings auch nur marginalen Mehrwert. Aus Sicht des Originators ist sie für einen wirksamen Risikotransfer nutzlos. Im Einzelfall könnte die Garantie zwar die Ausplatzierung erleichtern, dagegen laufen aber die Garantiegebühren, die ceteris parisbus die Transaktionskosten erhöhen (vgl. die Ausführungen zum UK ABS-Guarantee-Scheme) und als Ultima Ratio bleibt unverändert die Möglichkeit, die Tranchen zum EZB-Repo zu verwenden. Wirklich zwingend erforderlich, aber auch gleichzeitig ausreichend, wäre eine Garantie im Umfang von 50% des mezzaninen Risikos gemäß Aspekt (1). Da demnach letzten Endes die Erstverlustposition sowie die restlichen 50% Mezzanine-Risikos (gemessen in RWA, nicht in Tranchenvolumen) den Verlustpuffer für den Garantiegeber bilden, könnte aus unserer Sicht getrost auf ein Rückgriffsrecht (wie in UK) auf den Originator verzichtet werden, zumal es fraglich erscheint, ob ansonsten überhaupt wirksam ein Risikotransfer im Sinne der SolvV stattfindet. 50% "Mezzanine-Garantie" reicht aus Im unteren Teil der Grafik auf der vorherigen Seite ist in Form eines Strukturdiagramms dargestellt, wie eine SME-CLO mit partieller Staatsgarantie (via Soffin) für die Mezzanine Tranchen aussehen könnte. Die Frage, wo und bei wem letztlich die verschiedenen CLOTranchen platziert werden, hat im aktuellen Marktumfeld natürlich eine besondere Bedeutung. Als konservative Arbeitshypothese gehen wir zunächst davon aus, dass eine „normale“ Platzierung b.a.w. nicht möglich ist, wir jedoch trotzdem möglichst schnell die angestrebten Effekte in Bezug auf den Kreditmarkt erzielen möchten. In diesem Szenario wäre es denkbar, dass Erstverlustposition, Senior-Tranchen und anteilig (50% der RWA) die garantierten Mezzanine-Tranchen - die im Übrigen durch die Garantie vermutlich AAA-fähig sind - vom Originator einbehalten werden. Im Falle einer True-Sale-Verbriefung könnten die AAA-Tranchen für das EZB-Repo verwendet werden. Aus unserer Sicht wäre es unschädlich für einen wirksamen Risikotransfer, wenn auch die restlichen Teile der Mezzanine-Tranchen beim Originator verbleiben würden. Als ersten Schritt, um den Primärmarkt für Verbriefungen wieder zu beleben, würden wir es jedoch für nützlich halten, wenn insoweit eine tatsächliche Ausplatzierung auf einen Investor stattfinden würde. Hier wäre es denkbar, diese Teile der Transaktion an eine „staatliche Instanz“ zu verkaufen, sei es ein Investmentvehikel des Soffin selbst, die Bundesbank, oder aber die KfW oder eine andere Förderbank des Bundes. Wichtig wäre die Kalkulation eines für beide Seiten „fairen“ Preises, so dass die aufnehmende Stelle angemessen von einer positiven Performance und einer zu erwartenden Rückzahlung zu Pari profitieren kann. Alternativ würde sich bei einer Normalisierung der Märkte die Gelegenheit eröffnen, die CLO-Positionen an private „Endinvestoren“ weiterzureichen. "Normale" Ausplatzierung derzeit nicht möglich Nachfolgend beschreiben wir an Hand eines Beispiels die Entlastungs- bzw. Abschirmwirkung einer partiell garantierten SME-CLO. Wir gehen dabei von einer geringfügig modifizierten realen synthetischen Transaktion aus, der ein Kreditportfolio im Umfang von 2,9 Mrd. Euro zu Grund liegt, für das wir ein Durchschnitts-Rating von BB unterstellen. Für die Kalkulation der Ausgangs-Eigenkapitalbelastung kommt es zunächst darauf an, welchen Ansatz im Sinne der SolvV der Originator verwendet. Geht man vereinfachend vom Kreditrisiko-Standardansatz „KSA“ aus, und nimmt weiter vereinfachend – realitätsfern, aber für Beispiel 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 44 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 das Beispiel substanziell unerheblich – davon aus, dass alle Kreditnehmer über ein externes Rating verfügen, kann man über das Tabellenwerk der SolvV ein Risikogewicht (RW) von 100% ermitteln. Vermutlich wird von potenziellen Originatoren eher der interne Ratingbasierte Ansatz (IRBA) angewendet, wozu man jedoch individuelle Schätzungen vor allem der Parameter Ausfallwahrscheinlichkeit und Verwertungsquote treffen muss. Tendenziell sollte das IRBA-RW niedriger sein als die 100% im KSA, aber sie erscheinen uns als realistische Ausgangsgröße, um unter anderem auch auf die Effekte einer negativen Portfolio-Migration zu schließen. Berechung RWAs nach der SolvV für eine SME-CLO mit partieller Garantie für Mezzanine-Tranchen SolvV RWA (vor Garantie) SME CLO Tranchen Rating AAA / SSS AA A (AAA G) BBB (AAA G) BB (AAA G) FLP gesamt Mio. Euro Anteil % 2.000 119 589 50 58 84 2.900 69% 4% 20% 2% 2% 3% 100% SolvV RW 7% 15% 20% 75% 425% 1250% Mio. Euro Anteil % 140 18 118 38 247 1.050 1.610 9% 1% 7% 2% 15% 65% 100% RWAalt Mezzanine für Berechnung Risikotransfer (50%) Mio. Euro Anteil gesamt % Garantie Tranche RWAneu für Tranchen mit Garantie für Risikotransfer Mio. Euro Anteil gesamt % 118 38 46 7% 2% 3% 589 50 11 20,3% 1,7% 0,4% 201 12% 650 22,4% RW neu 7% 7% 7% RWAneu Mio. Euro 41 4 1 45 SolvV RWA (nach Garantie & 100% on balance) SolvV RWA (nach Garantie & Mezzanine G off balance) Mio. Euro Anteil % Mio. Euro Anteil % 140 18 41 4 201 1.050 1.453 10% 1% 3% 0% 14% 72% 100% 140 18 0 0 200 1.050 1.408 10% 1% 0% 0% 14% 75% 100% Quelle: DZ BANK, Anm: (G) = Tranche mit Garantie Die Kapitalstruktur der CLO haben wir mit einer - konservativen – Anpassung unverändert von der Originaltransaktion übernommen und dabei 500 Mio. Euro von der AAA-Tranche auf die A-Tranche verschoben, so dass sich insgesamt etwa 26% der Kapitalstruktur im Mezzanine-Bereich befinden. Vor Garantie errechnen sich auf Basis der RW gemäß SolvV für alle Tranchen inklusive Erstverlustposition Risiko gewichtete Aktiva (RWA) von 1.620 Mio. Euro. Der Löwenanteil (65%) hiervon entfällt naturgemäß auf die vom Eigenkapital abzuziehende Erstverlustposition. Auf die Mezzanine-Tranchen entfallen 202 Mio. Euro bzw. 12% der gesamten RWA. Für einen wirksamen Risikotransfer ist nun eine physische Ausplatzierung bzw. Garantie eines Tranchen-Volumens erforderlich, dass 50% dieser RWA, also 101 Mio. Euro entspricht. Fassen wir die Mezzanine-Tranchen in der Reihenfolge ihrer Seniorität entsprechend zusammen und gehen vereinfachend von einer Teilbarkeit der Tranchen bzw. einer entsprechenden nicht in der Tabelle gezeigten Unterteilung in Pari Passu-Tranchen aus müssen die Tranchen mit Ausgangs-Rating A und BBB vollständig sowie die BB-Tranche anteilig garantiert werden, insgesamt im Volumen von 650 Mio. Euro, was rund 22% des Transaktions- bzw. Portfoliovolumens entspricht. In der Folge gehen wir - konservativ - davon aus, dass das Rating der Mezzanine-Tranchen sich durch die Garantie auf ein AAA verbessert und rechnen mit einem entsprechenden Risikogewicht von 7% weiter, und lassen außer Acht, dass die Verbriefungstranchen durch die Staatsgarantie vermutlich analog einer Bundesanleihe überhaupt nicht mehr mit Eigenkapital zu unterlegen sein werden. Für den Fall, dass der Originator die vollständige Transaktion auf den eigenen Büchern behält, hätte er nach Garantie RWAs in Höhe von 1.453 Mio. Euro mit Eigenkapital zu unterlegen, was in etwa einer Halbierung im Vergleich zur Konstellation mit einem nicht verbrieften Portfolio entspricht. Werden die Mezzanine-Tranchen entsprechend der Regelung zum wesentlichen Risikotransfer anteilig ausplatziert, reduzieren sich die RWAs weiter auf 1.408 Mio. Euro. Garantie-Wirkung Die nachfolgende Tabelle nebst Grafik stellt die RWAs „post CLO“ den RWAs für das nicht verbriefte SME-Portfolio und verschiedene RW-Szenarien gegenüber. Einerseits sieht man, Ergebnisse 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 45 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 dass sich selbst bei einem RW von 50%, ohne Berücksichtigung von Transaktionskosten und Garantiegebühren, noch ein positiver RWA-Effekt durch die Verbriefung ergibt. Anders betrachtet, zeigt sich mit zunehmenden RWs – zum Beispiel in Folge negativer Portfoliomigration – ein überproportional zunehmender Entlastungs- bzw. Abschirmeffekt. Hierbei gehen wir allerdings vereinfachend davon aus, dass die negative Portfoliomigration nicht auf das Rating der CLO-Tranchen durchschlägt. RWA SME-Portfolio vs. SME-CLO für diverse RW (SME-Portfolio); Basisszenario mit RW (SME-Portfolio) = 100% bei durchschnittlichem BB-Rating RW 50% 60% 70% 80% 90% 100% 110% 120% 130% 140% 150% RWAP 1.450 1.740 2.030 2.320 2.610 2.900 3.190 3.480 3.770 4.060 4.350 RWACLO 1.400 1.400 1.400 1.400 1.400 1.400 1.400 1.400 1.400 1.400 1.400 5.000 4.500 RWAP RWACLO 4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 50% 60% 70% 80% 90% 100% 110% 120% 130%140% 150% Quelle: DZ BANK Die folgenden Grafiken zu kumulierten Defaults und gewichteten Recovery-Raten entstammen dem aktuellen Pan-European SME-CLO Performance-Tracker per 22. Mai 2009 von Fitch. Auf Grund sehr unterschiedlicher Performanceentwicklung und fundamentaler Besonderheiten wertet Fitch europäische SME-CLOs in vier separaten Kategorien aus: (1) Balance Sheet-CLOs (s.o.) ex Spanien, (2) Spanische Balance Sheet-CLOs, (3) Mezzanine SME-CLOs und (4) sonstige SME CLOs. Für unsere Überlegungen zur Bad Bank bzw. Good Bank sind nur Balance Sheet SME CLOs relevant, zuvorderst natürlich deutsche Transaktionen. Aus der oben dargestellten Index-Peergroup verbriefen folgende aktuelle noch ausstehende Transaktionen aus dem Fitch-Universium – mit Ausnahme der Geldilux-Transaktionen alle auf synthetischem Wege – Kredite an deutsche Unternehmen: Geldilux-TS 2005 und 2007, Gate SME CLO 2006-1, PROMISE XXS-2006-1, PROMISE-I Mobility 2005-2, SMART SME CLO 2006-1, CART 1, PROMISE I Mobility 2005-1, PROMISE-K 2006-1 und PROMISE I Mobility 2006-1. Systematik von SME-CLOs in Europa Insgesamt stellt sich die Performance für die gesamte Index-Peergroup sehr gut dar. Fitch unterteilt die Transaktionen in zwei Untergruppen, nämlich solche ohne jegliche realisierte Verluste und solche mit höherem Seasoning, bei denen sich zwar Verluste realisiert haben, jedoch durchweg auf sehr moderatem Niveau. Die realisierten Verluste werden nicht separat ausgewiesen, sind aber auf recht niedrige Default-Raten in Verbindung mit hohen Recovery-Raten zurückzuführen. Während bei CART 1 und Geldilux TS-2007 noch überhaupt keine Defaults im Portfolio aufgetreten sind, liegen die Recovery Quoten bei den meisten deutschen Transaktionen bei 100% - Ausnahmen hiervon ist die PROMISE-I Mobility-Serie, bei der die Verwertungsquoten tendenziell fallen und sich in den letzten Quartalen im Bereich von 50-90% bewegen. Gute Performance 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 46 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Kumulierte Defaults europäischer Balance Sheet SME-CLOs seit Closing (Stand Mai 2009) in % des maximalen Portfoliovolumens 4,0% 3,5% 3,0% 2,5% 2,0% 1,5% 1,0% 0,5% 0,0% Close Q1 Q2 Q3 Q4 Q5 Q6 Q7 Q8 Q9 Q10 Q11 Q12 Q13 Q14 Q15 Q16 MARS 2004 B.V Promise Caravela 2004 Plc Promise I Mobility 2005-1 plc Geldilux-TS-2005 S.A. Gate SME CLO 2006-1 Ltd Promise-I Mobility 2005-2 Plc Lusitano SME No. 1 plc Promise-K 2006-1 Gmbh Promise I Mobility 2006-1 GmbH PROMISE XXS-2006-1 GmbH SMART SME CLO 2006-1 Ltd Clock Finance No.1 B.V. Geldilux-TS-2007 S.A. CART 1 Ltd Best SME 2007 B.V. EuroConnect Issuer SME 2007 Ltd UBI Finance 2 S.r.l. BPM Securitisation 2 S.r.l. Q17 Durchschnittliche gewichtete Recovery-Rate europäischer Balance Sheet SME-CLOs seit Closing (Stand Mai 2009) 120% 100% 80% 60% 40% 20% 0% Close Q1 Q2 Q3 Q4 MARS 2004 B.V Geldilux-TS-2005 S.A. Gate SME CLO 2006-1 Ltd PROMISE XXS-2006-1 GmbH Geldilux-TS-2007 S.A. EuroConnect Issuer SME 2007 Ltd Q5 Q6 Q7 Q8 Q9 Q10 Q11 Promise Caravela 2004 Plc Promise-I Mobility 2005-2 Plc Lusitano SME No. 1 plc SMART SME CLO 2006-1 Ltd CART 1 Ltd UBI Finance 2 S.r.l. Q12 Q13 Q14 Q15 Q16 Q17 Promise I Mobility 2005-1 plc Promise-K 2006-1 Gmbh Promise I Mobility 2006-1 GmbH Clock Finance No.1 B.V. Best SME 2007 B.V. BPM Securitisation 2 S.r.l. Quelle: Fitch Nachdem diese Auswertung belegt, dass die Performance deutscher Balance Sheet SMECLOs auch im europäischen Kontext als gut zu bezeichnen ist, stellen wir nachfolgend ergänzend separat die Performance der deutschen PROMISE-Serie dar, wobei in der Aufstellung auch einige Transaktionen enthalten sind, die bereits vollständig zurückgeführt sind. Augenfällig ist das insgesamt sehr niedrige Verlustniveau – woraus sich ableiten lässt, auch unter Berücksichtigung einer tendenziellen Eintrübung der Konjunktur, dass sich das Risiko 1)2)3)4)5)6) PROMISE-Plattform der KfW Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 47 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 für einen Garantiegeber im Mezzanine-Bereich, wie wir es weiter oben beschrieben haben, letztlich in Grenzen hält. Eine tatsächliche Inanspruchnahme aus einer Garantie, bzw. anders betrachtet ein Verlustniveau, welches die Erstverlustpositionen übersteigt, erscheint zum jetzigen Zeitpunkt sehr unwahrscheinlich. Kumulierte Defaults deutscher synthetischer Balance Sheet SME-CLOs (PROMISE-Serie) 3,00% 2,50% 2,00% 1,50% 1,00% 0,50% 0,00% 1 2 3 4 5 6 7 8 Promise I 2000-1 Promise G 2001-1 Promise Austria 2002 Promise-I Mobility 2005-1 Promise XXS 2006-1 9 10 11 12 13 Promise A 2000-1 Promise I 2002-1 Promise Color 2003-1 Promise-I Mobility 2005-2 Promise-I Mobility 2008-1 14 15 16 17 18 19 Promise K 2001-1 Promise A 2002-1 Promise XXS 2003-1 Promise K 2006-1 Reihe19 20 21 22 23 24 25 Promise Z 2001-1 Promise C 2002-1 Promise Caravela 2004 Promise-I Mobility 2006-1 Reihe20 Kumulierte realisierte Verluste deutscher synthetischer Balance Sheet SME-CLOs (PROMISE-Serie) 0,70% 0,60% 0,50% 0,40% 0,30% 0,20% 0,10% 0,00% 1 2 3 4 Promise I 2000-1 Promise I 2002-1 Promise XXS 2003-1 Promise-I Mobility 2006-1 5 6 7 8 9 Promise A 2000-1 Promise A 2002-1 Promise Caravela 2004 Promise XXS 2006-1 10 11 12 13 14 15 Promise K 2001-1 Promise C 2002-1 Promise-I Mobility 2005-1 Promise-I Mobility 2008-1 16 17 18 19 20 21 Promise Z 2001-1 Promise Austria 2002 Promise-I Mobility 2005-2 22 23 24 25 Promise G 2001-1 Promise Color 2003-1 Promise K 2006-1 Quelle: Investor Reports 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 48 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Deutschland’s Bad Bank „Allgemeines“ deutsches Bad Bank Modell Als weiteren Baustein im Maßnahmenpaket zur Überwindung der Folgen der internationalen Finanzmarktkrise hat in Deutschland, wie auch in anderen Staaten, die Einführung einer „Bad Bank“-Lösung konkrete Formen angenommen. Nachdem einige Zeit über das Für und Wieder, wie auch die möglichen Strukturvarianten diskutiert wurde, hat die Bundesregierung am 13. Mai 2009 einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Einführung von „allgemeinen“ Bad Banks für deutsche Banken vorgelegt. Als nächsten Schritt hat die Regierung am 10. Juni 2009 einen Gesetzesentwurf für eine „Landesbanken“-Bad Bank in Umlauf gebracht, der in das laufende parlamentarische Verfahren einfließen soll. Das Volumen entsprechender Papiere in den Bilanzen deutscher Banken wird von der Regierung auf rund 200 Mrd. Euro geschätzt, kann aber aus unserer Sicht nicht genau nachvollzogen werden. Da von den für Garantien bereitgestellten Mitteln des SoFFin in Höhe von 400 Mrd. Euro bisher erst 133 Mrd. Euro zugesagt wurden, stehen mit 267 Mrd. Euro also noch ausreichend Mittel zur Verfügung. Gesetze in der Pipeline Als zentralen Anlass für die Einführung von Bad Banks wird in der Begründung des Gesetzentwurfs „monokausal“ die beeinträchtigte Vertrauensbildung an den Finanzmärkten in Folge hoher Bestände an strukturierten Wertpapieren in den Bankbilanzen genannt. Dass diese einseitige Fokussierung zu kurz greift, und die Nichtberücksichtigung von Krediten die Wirkung in Frage stellt, haben wir bereits eingangs dargelegt. Immerhin erhalten die deutschen Banken die Möglichkeit, in Bezug auf strukturierte Wertpapiere „reinen Tisch zu machen“, indem sie diese Papiere auf ein jeweils speziell für eine Bank konzipiertes und nicht konsolidierungspflichtiges Vehikel übertragen, wodurch Unsicherheit bei den Marktteilnehmern abgebaut und durch die Portfolios gebundenes regulatorisches Kapital freigesetzt werden soll. Die Bundesregierung hat folgende vier Ziele formuliert, die mit der Bad BankLösung erreicht werden sollen – oder müssen. In unserer Würdigung des Konzeptes (vgl. weiter unten) greifen wir die Ziele noch einmal auf und überlegen, ob sie tatsächlich erreicht werden. Anlass: Vertrauensverlust an den Finanzmärkten 1) Bankbilanzen sollen kurzfristig entlastet werden 2) Banken sollen Planungssicherheit hinsichtlich der erforderlichen Abschreibungen erhalten 3) Die Risiken für den Staat sollen minimiert werden 4) Das freigesetzte Eigenkapital soll in Form von Krediten in den Wirtschaftskreislauf fließen Vier zentrale Anforderungen an die Bad Bank Lösung Der Idee einer Bad Bank folgend hat auch das deutsche Modell mit einem Finanzinstitut, welches Bankgeschäfte abwickelt, nichts gemein, sondern bezeichnet ein Vehikel, auf das ein wirtschaftlich angeschlagenes Kreditinstitut „problematische“ Assets übertragen kann, um befreit von diesem „Ballast“ den eigentlichen Aufgaben – insbesondere der Hereinnahme von Einlagen sowie der Vergabe von Krediten – wieder nachkommen zu können. Damit bei der Nutzung des Bad Bank-Modells eine hohe Transparenz gewährleistet ist, wird es keine zentrale Institution für den gesamten deutschen Bankensektor geben, bei der die Teilportfolios verschiedener Häuser „vermischt“ werden. Stattdessen ist eine eigene Plattform für jedes teilnehmende Kreditinstitut vorgesehen, so dass die Zuordnung der Portfolioentwicklung wie auch des gesamten Abwicklungsergebnisses der zu Beginn übertragenen Wertpapiere auf das zugehörige Kreditinstitut gewährleistet ist. Dezentrale Lösung für hohes Transparenzniveau Die nachfolgende Abbildung zeigt den grundsätzlichen Aufbau jeder einzelnen Bad Bank. Die einzelnen an dieser Stelle nur kurz genannten Elemente werden im Folgenden näher erläutert. Als gesellschaftsrechtliches Vehikel wird für jede partizipierende Bank eine Zweck- Grundlegender Aufbau 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 49 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 gesellschaft errichtet, auf die das jeweilige Kreditinstitut die ausgewählten Assets im Regelfall mit einem Abschlag von 10% auf den Buchwert überträgt. Im Gegenzug erhält das Kreditinstitut eine von der Zweckgesellschaft emittierte Anleihe, die mit einer Garantie des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) in gleicher Höhe ausgestattet ist. Für die Risikoübernahme erhält der SoFFin eine Garantiegebühr von der Zweckgesellschaft, die aber letztlich vom Kreditinstitut zu zahlen ist. Mit dieser Garantie werden zwar die Zins- und Kapitalzahlungen der begebenen „Bad Bank Anleihe“ sichergestellt, nicht aber automatisch auch die im Portfolio anfallenden Verluste übernommen. Diese sollen in erster Linie vom Kreditinstitut – genauer von dessen Eigentümern – durch einen Ausgleichsbetrag während der Garantielaufzeit und einen darüber hinaus gehenden Ausgleich aus einer Ausschüttungssperre (Nachhaftung) erfolgen. Der Fiskus und damit der Steuerzahler sollen also nur dann für Verluste einstehen, sofern diese nicht durch Ausschüttungen des Kreditinstituts an seine Anteilseigner beglichen werden können. Nach unserem Verständnis einer Stellungnahme des IDW16 ist aufgrund der Ausschüttungssperre in Verbindung mit Vorschriften der IFRS und der Nichtanwendbarkeit von § 58 Abs. 3 AktG die Entlastungswirkung des Modells in Frage gestellt. Nach Auffassung des IDW besteht bei Umsetzung des vorliegenden Entwurfs eine gewinnabhängige Zahlungsverpflichtung, die nach IFRS zu einer Passivierungspflicht führt. IDW-Stellungnahme stellt Entlastungswirkung in Frage Funktionsweise des Bad Bank Modells SoFFin (Bund) Garantiegebühr „Bad Bank“ (SPV) Garantie Anleihe (90% Buchwert der Wertpapiere) Garantiegebühr BANK Wertpapiere (90% des Buchwertes) Ausgleichsbetrag (Differenz reduzierter Buchwert und Fundamentalwert) Ausgleich aus Ausschüttungssperre (Nachhaftung) Quelle: Bundesministerium der Finanzen Die in Frage kommenden Assets sind auf strukturierte Wertpapiere beschränkt, zu denen aufgrund der Begründung des Gesetzesentwurfs insbesondere Asset Backed Securities (ABS), Collaterialized Debt Obligations (CDO), CDOs of ABS, Collateralized Loan Obligations (CLO), Residential Mortgage Backed Securities (RMBS) und Commercial Mortgage Backed Securities (CMBS) zählen. Weiterhin darf das Kreditinstitut die Anleihen nicht nach dem 31. Dezember 2008 erworben haben, wobei diese Zeitgrenze angesichts des kaum noch vorhandenen Handels in diesen Produkten in der Praxis bedeutungslos sein dürfte. Zulässige Assets Das Volumen der einzelnen Garantie orientiert sich an der Summe der risikogewichteten Aktiva und den für Bad Bank-Garantien insgesamt zur Verfügung stehenden Mitteln. Die Umfang der Garantie 16 Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung vom 8. Juni 2009, gerichtet an den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 50 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Garantie umfasst das Kapital und die Zinsen der zu emittierenden Anleihe. Für die Laufzeit ist im Entwurf keine Begrenzung vorgesehen. Das hat den Vorteil, dass die Garantie an die weit in die Zukunft reichende juristische Endfälligkeit, vor allem bei RMBS, angepasst werden kann. Auf das Garantievolumen muss das Kreditinstitut eine marktgerechte Vergütung zahlen, die sich am Ausfallrisiko des konkreten Portfolios orientiert. Was angesichts der Verwerfungen an den Finanzmärkten „marktgerecht“ heißt, ist sicherlich interpretationsfähig und derzeit noch ein offener Punkt. Zudem ist die Bestimmung des tatsächlichen Ausfallrisikos auf der Ebene der Zweckgesellschaft komplex, da verschiedene Elemente berücksichtigt werden müssen. Zunächst ist nicht der gesamte Nominalbetrag der Anleihe ausfallgefährdet, sondern „nur“ der derzeit im Regelfall ohnehin geringere Buchwert, vermindert um einen Abschlag von 10%, zu dem die Wertpapiere übertragen werden. Dies entspricht letztlich einer Tranchierung in eine Seniortranche (Übertragungsbewertung) und eine Erstverlustposition (Differenz zum Nominalwert), bis zu deren Höhe Verluste in den einzelnen Anleihen auftreten können, ohne dass es zu einem Verlust auf der Ebene der Zweckgesellschaft kommt. Weiterhin müssen auch die Zahlungen des Kreditinstituts im Rahmen der Verlustübernahme berücksichtigt werden (siehe dazu die Erläuterungen zum Ausgleichsbetrag und zur Nachhaftung weiter unten), die für eine weitere Reduzierung des faktisch vom SoFFin zu tragenden Risikos sorgen. Vergütung der Garantie Die Übernahme der Garantie setzt voraus, dass das jeweilige Kreditinstitut über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügt und eine im Einzelfall angemessene Kapitalausstattung vorhanden ist. Die Verwaltung der Wertpapiere (Servicing) kann auf Verlangen des SoFFin an einen Dritten übertragen werden. Verbleibt das Servicing beim Kreditinstitut, ist eine organisatorische und funktionelle Trennung vom übrigen Geschäft vorzunehmen. Für die Zahlung der Vergütung ist es alternativ auch möglich, diese ganz oder teilweise in Form von Kapitalanteilen zu leisten. Weitere Garantiebedingungen Die Übertragung der Wertpapiere soll zu 90% des Buchwertes oder – falls höher – zum tatsächlichen wirtschaftlichen Wert, der mittels einer Modellbewertung bestimmt wird, erfolgen. Insofern kommen auf das teilnehmende Kreditinstitut im Regelfall zusätzliche Abschreibungen von bis zu 10% des ausgewählten Portfolios zu. Ein reduzierter Abschlag ist nur dann zulässig, wenn es sonst zu einer Kernkapitalquote von weniger als 7% beim betreffenden Kreditinstitut kommen würde. Mit der Abschlags- und Kernkapitalregelung werden Vorgaben der Europäischen Kommission umgesetzt, wonach Risiken so weit wie möglich vom Institut selbst zu tragen sind, sofern die genannte Kapitalquote nicht verletzt wird. Der zugrunde gelegte Buchwert ergibt sich aus dem letzten geprüften Jahresabschluss, dessen Stichtag aber nicht vor dem 31. März 2009 liegen darf, oder aufgrund einer analogen Bewertung zu diesem Zeitpunkt, die vom Abschlussprüfer zu bestätigen ist. Bewertung zur Übertragung Der pauschale Abschlag von 10% auf den Buchwert bietet Anlass zur Kritik. Die Charakteristik des jeweiligen Portfolios bleibt unberücksichtig. Es kann sich um Senior Tranchen von konservativen RMBS oder um das untere Ende der Kapitalstruktur von Leveraged Loan CLOs mit gewaltigen Unterschieden in der Sensitivität hinsichtlich der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung handeln. Ebenso wird nicht danach differenziert, wie die Buchwerte zuvor ermittelt wurden. Hier reicht die Spanne von einer konservativen Vorgehensweise, bei der bereits relativ hohe Abschreibungen vorgenommen wurden, bis hin zum Gegenteil, nämlich der Ausnutzung aller Bewertungsspielräume zur Vermeidung von Abschreibungen. Für eine solche differenzierte Berücksichtigung der Portfolioeigenschaften hätte man ein sehr umfangreiches Tableau entwerfen müssen, um der Heterogenität verschiedener Portfoliopositi- Pauschaler Abschlag fragwürdig, aber auch pragmatisch 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 51 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 onen und den Unterschieden im Bilanzansatz einigermaßen gerecht zu werden. Zudem ist die Frage, ob die Unterschiede in der Praxis tatsächlich so groß sind, dass ein solches „Fine Tuning“ eine spürbare Verbesserung gegenüber dem Pauschalansatz ermöglichen würde. Die folgende Abbildung soll die verschiedenen Wertdimensionen im Zusammenhang mit dem deutschen Bad Bank-Entwurf illustrieren. Bewertungsgrößen im Überblick Rückerstatt. Nachhaftung Kumulierte Zahlungen (Portfolioerlöse + Ausgleichsbeträge) Anleihevolumen Ausgleich Fundamentalwert Buchwert – 10% = Kaufpreis Aktueller Buchwert (Bilanzansatz) Nominalwert des Portfolios Gegenüberstellung der Bewertungsbegriffe Quelle: DZ BANK Neben dem Buchwert ist der tatsächliche wirtschaftliche Wert der Papiere – von einem sachverständigen Dritten geprüft, von der Bankenaufsicht bestätigt – zu ermitteln. Ein explizites Verfahren für die Ermittlung des tatsächlichen wirtschaftlichen Wertes wird nicht vorgegeben. Gemäß der Begründung zum Entwurf können Modelle, die auf der „Discounted Cash Flow“ Methode (DCF-Methode) basieren, eingesetzt werden. Vom ermittelten Wert ist noch ein angemessener Abschlag abzuziehen, der weitere Risiken berücksichtigt, die sich bis zum Ende der Laufzeit einstellen können. Mit diesem Abschlag soll den besondern Eigenschaften strukturierter Wertpapiere Rechnung getragen werden. Das Ergebnis, also der tatsächliche wirtschaftliche Wert abzüglich Abschlag, wird als Fundamentalwert bezeichnet. Fundamentalwert Die Vorgehensweise zur Ermittlung des Fundamentalwertes ist allerdings nicht stringent. Dass aufgrund des schwierigen Marktumfeldes statt auf Marktpreise auf eine Modellbewertung wie die DCF-Methode zurückgegriffen wird, ist naheliegend und auch üblich („Mark-to Model“). Überraschend ist dann allerdings der zusätzliche Risikoabschlag. Zum einen sollte eine adäquate Bewertungsmethode die relevanten Risiken angemessen berücksichtigen, so dass es keinen Anlass für einen zusätzlichen Abschlag auf den Modellpreis gibt. Zum anderen bleibt unklar, welche spezifischen Risiken im Zusammenhang mit strukturierten Wertpapieren berücksichtigt werden sollen. Ausfallrisiken sollten in der Modellbewertung ausreichend berücksichtigt sein. Bewertungsrisiken aufgrund der geringen Marktliquidität und der damit verbundenen breiten Geld-/Briefspanne können nicht gemeint sein, da die Idee der Bad Bank ja gerade darin besteht, die Papiere nicht zu verkaufen, sondern durch Rückflüsse aus dem Portfolio der jeweiligen Transaktion amortisieren zu lassen. Die Unsicherheit über den Verlauf der Zukunft betrifft aber alle Assetklassen gleichermaßen. Sinn des zusätzlichen Risikoabschlags beim Fundamentalwert ist fraglich Ein zentrales Element der deutschen Bad Bank-Lösung ist die Risikoabschirmung von Staat und Steuerzahler. Die Risiken aus dem übertragenen Portfolio sind von den Eigentümern der Kreditinstitute unbegrenzt zu tragen, wenngleich diese Belastung über einen langen Zeitraum gestreckt wird. Die Garantieverpflichtung des Bundes über den SoFFin greift nur, Eigentümer bleiben im Obligo 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 52 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 wenn die Verlusttragfähigkeit, die einen Einbehalt der Dividendenzahlung darstellt, nicht ausreicht. Technisch wird die Verlustübernahme durch zwei Mechanismen, den Ausgleichsbetrag sowie den Ausgleich im Rahmen einer Ausschüttungssperre in die Bad Bank-Struktur integriert. Der Ausgleichsbetrag orientiert sich nicht am tatsächlichen Verlust des Portfolios, sondern verteilt lediglich die Differenz zwischen dem Übernahmewert des Wertpapiers – im Regelfall dem um 10% reduzierten Buchwert – und dem anfänglich ermittelten Fundamentalwert über die Laufzeit der Garantie, maximal jedoch auf 20 Jahre. Dabei entsteht in jedem Geschäftsjahr eine Verbindlichkeit in Form eines gleich bleibenden Anteils am beschriebenen Differenzbetrag. Zur Berechnung wird der Differenzbetrag durch die Anzahl der vollen Laufzeitjahre (maximal 20) geteilt. Die jährliche Ausgleichszahlung ist vom Kreditinstitut aus dem an die Anteilseigner auszuschüttenden Betrag an die Zweckgesellschaft zu zahlen. Reicht der auszuschüttende Betrag in einem Geschäftsjahr nicht aus, muss die Zahlung in den Folgejahren entsprechend erhöht werden. Ausgleichsbetrag Reichen die gezahlten Ausgleichsbeträge und Zinsüberschüsse nicht aus, um die im Portfolio gegenüber dem Wertansatz zum Übertragungszeitpunkt aufgelaufenen Verluste vollständig aufzufangen, kann die Anleihe aus den Mitteln der Zweckgesellschaft nicht vollständig bedient werden. Dementsprechend muss die Garantie der SoFFin in Anspruch genommen werden. Dafür haftet das Kreditinstitut über die Laufzeit der Garantie hinaus in voller Höhe mit dem an die Anteilseigner auszuschüttenden Betrag. Der Ausgleich kann im gegenseitigen Einvernehmen auch in Aktien geleistet werden. Zudem wird während des Nachhaftungszeitraumes in §58 (Verwendung des Jahresüberschusses) des Aktiengesetzes eingegriffen, um die Einstellung in die Gewinnrücklagen zu begrenzen. Handelt es sich beim Kreditinstitut nicht um eine Aktiengesellschaft, sind vergleichbare Regelungen in den Garantiebedingungen vorzusehen. Über die Auswirkung der Nachhaftung muss im Lagebericht Auskunft gegeben werden. Ansprüche aus der Nachhaftung unterliegen nicht der Verjährung. Weiterer Verlustausgleich (Nachhaftung) Zu einem Überschuss kommt es, wenn nach der vollständigen Verwertung des gesamten Portfolios in der Zweckgesellschaft nach der Begleichung aller Verbindlichkeiten, also insbesondere nach vollständiger Rückzahlung der Anleihe, noch Mittel verblieben sind. Dieser positive Saldo wird dem Kreditinstitut zur Auszahlung an die Anteilseigner übertragen. Damit profitieren die Aktionäre unmittelbar von einer Wertaufholung im Portfolio, wenn auch bezogen auf einzelne Anleihe i.d.R. mit Zeitverzug. Überschuss wird den Anteilseignern rückerstattet Ein Verlust beziehungsweise Überschuss sind Residualgrößen, die nach der Verrechnung aller Einnahmen der Zweckgesellschaft mit ihren Ausgaben verbleiben. Die folgende Übersicht zeigt, welche Einnahmekomponenten der Zweckgesellschaft zufließen und welche Zahlungen sie zu leisten hat. Einnahme- und Ausgabepositionen der Zweckgesellschaft 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 53 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben der Zweckgesellaft Kapitalzahlungen aus Portfolio + Kapitalzahlung emittierte Anleihe + Kuponzahlungen aus Portfolio + Kupons emittierte Anleihe + Ausgleichsbeträge Servicing des Portfolios = = Gesamte Einnahmen Gesamte Ausgaben Einnahmen > Ausgaben => Erstattung Einnahmen < Ausgaben => Nachschuss Quelle: DZ BANK Beispielrechnung Anhand des folgenden vereinfachten Beispiels stellen wir die Funktionsweise des Bad BankModells und die (potenziellen) Zahlungsströme zwischen abgebendem Institut und Bad Bank während und nach Ablauf der Garantiezeit dar. Dabei klammern wir die Garantiegebühr als durchlaufenden Posten aus. Wir nehmen dabei exemplarisch einen Buchwert der einzuliefernden strukturierten Wertpapiere von 100 Mio. Euro und die maximale Garantielaufzeit von 20 Jahren an. Beispielrechnung Initialisierung: Tausch strukturierte Wertpapiere gegen garantierte Anleihen Bad Bank* strukturierte Wertp. 90 Strukturierte Wertpapiere zu 90 Mio. Garantierte Anleihen 90 Quelle: DZ BANK Bank* Garantierte Anleihen i. H. v. 90 Mio. strukturierte Wertp. 100 Verlust -10 Garantierte Anleihen 90 *Beträge in Mio. Euro Die abgebende Bank überträgt die strukturierten Wertpapiere mit einem Bilanzwert von 100 Mio. Euro zu einem Abschlag von 10%, also mit einem Wert von 90 Mio. Euro an die Zweckgesellschaft. Im Gegenzug erhält sie dafür garantierte Anleihen in gleicher Höhe. Im Zeitpunkt der Übertragung realisiert das abgebende Institut damit einen Verlust in Höhe des Sicherheitsabschlags von 10% des Buchwertes, in unserem Beispiel also 10 Mio. Euro. Die Kosten des Bad Bank Modells belaufen sich zu Beginn für die Bank damit bereits auf 10 Mio. Euro. Einlieferung der Wertpapiere Der anerkannte tatsächliche wirtschaftliche Wert bei Übertragung wird in unserem Beispiel auf 80 Mio. Euro festgelegt. Für weitere Risiken während der Laufzeit legt der SoFFin einen zusätzlichen Sicherheitsabschlag von 10 Mio. Euro fest. Der Fundamentalwert beläuft sich damit auf 70 Mio. Euro. Daraus errechnet sich ein Unterschiedsbetrag von 20 Mio. Euro. Dividiert durch die Garantielaufzeit von 20 Jahren ergibt sich ein jährlicher Ausgleichsbetrag von 1 Mio. Euro, der aus den zur Ausschüttung an die Eigentümer zur Verfügung stehenden Mitteln geleistet werden muss. Jährlicher Ausgleichsbetrag 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 54 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Berechnung des jährlichen Ausgleichsbetrag Berechnung des Ausgleichsbetrag 90 Mio. Euro reduzierter Buchwert – Fundamentalwert – 70 Mio. Euro = Unterschiedsbetrag = 20 Mio. Euro Jahr (in Mio. Euro) 1 2 3 4 5 6 7 Ausschüttungsbetrag 1,5 1,7 0,5 1,2 1,6 1,8 1,5 … bis 20 … > 1,0 Ausgleichsbetrag 1,0 1,0 0,5 1,2 1,3 1,0 1,0 … 1,0 Divindende 0,5 0,7 0,0 0,0 0,3 0,8 0,5 … >0 / Garantielaufzeit (20 Jahre) = jährlicher Ausgleichsbetrag = 1 Mio. Euro Quelle: DZ BANK Im Jahr 3 stehen der Bank jedoch nur 0,5 Mio. Euro zur Ausschüttung an die Eigentümer zur Verfügung. Da der Betrag geringer ist als der geforderte Ausgleichsbetrag, ist er in voller Höhe an die Bad Bank abzuführen und die Eigentümer erhalten keine Ausschüttung. Im Jahr 4 verbleiben der Bank 1,2 Mio. Euro zur Ausschüttung. Dies reicht aus, um den gleichbleibenden jährlichen Ausgleichsbetrag von 1,0 Mio. Euro abzuführen. Da im Vorjahr jedoch 0,5 Mio. Euro zu wenig gezahlt wurden, muss der gesamte zur Ausschüttung verfügbare Betrag von 1,2 Mio. Euro an die Zweckgesellschaft weitergeleitet werden. Eine Dividende kann erst wieder im Jahr 5 ausgeschüttet werden, nachdem die Defizite aus den Vorjahren vollständig aufgeholt sind. Ausschüttungsbetrag < rechnerischer Ausgleichsbetrag Am Ende der Garantielaufzeit nach 20 Jahren erfolgt die Endabrechnung in der Zweckgesellschaft. Aus den garantierten Anleihen hat sie Verbindlichkeiten von 90 Mio. Euro. Diesen stehen auf der Aktivseite die Ausgleichszahlungen von insgesamt 20 Mio. Euro und der Endwert beziehungsweise Verwertungserlös der strukturierten Wertpapiere gegenüber. Bei einem Verwertungserlös von 60 Mio. Euro hat die Zweckgesellschaft aus der Übernahme der strukturierten Wertpapiere nur 80 Mio. Euro erhalten, aber 90 Mio. Euro an Anleihen dafür ausgegeben. Die verbleibenden 10 Mio. Euro muss die Bank aus den zukünftigen Ausschüttungen begleichen und wird solange mit einer Ausschüttungssperre belegt, sofern sie den Verlustausgleich nicht durch die Ausgabe von Kapitalanteilen an die SoFFin vornimmt (Fall1). Dagegen erzielt die Zweckgesellschaft bei einem Endwert von 75 Mio. Euro einen Überschuss von 5 Mio. Euro, den sie an die Bank zur Ausschüttung an die Eigentümer zurückgibt (Fall 2). Endabrechnung Ende der Garantielaufzeit: Fall 1 (Ausschüttungssperre) Endabrechnung Fall 1 Endwert Wertpapiere 60 Ausgleichsbeträge 20 Nachhaftung 10 90 Gar. Anleihen Ende der Garantielaufzeit: Fall 2 (Rückfluss an Bank) Endabrechnung Fall 2 90 Endwert Wertpapiere 75 Ausgleichsbeträge Gar. Anleihen 20 Ausschüttung 90 90 95 5 95 Quelle: DZ BANK 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 55 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Kritische Würdigung Zunächst wollen wir prüfen, ob die eingangs postulierten Ziele durch das Modell erreicht werden können. Zielerreichungsgrad Vier Ziele – wurden sie erreicht? Ziel Beschreibung 1 Kurzfristige Entlastung der Bankbilanzen 2 Planungssicherheit für die Banken 3 Risikominimierung für den Staat 4 Eigenkapitalfreisetzung für Kredite Ziel erreicht? Begründung ja Durch den Transfer von Risikoaktiva auf die Zweckgesellschaft kommt es zu einer entsprechenden Entlastung. Da h haltlic das Kreditinstitut nicht selbst für die Ausfallrisiken haftet, Vorbe punkte ik it sondern ggf. auf Dividendenzahlungen zurückgegriffen wird, der Kr W des ID werden je nach Größe und Struktur des übertragenen Portfolios die bislang durch das Portfolio gebundenen regulatorischen Mittel freigesetzt. ja Nach einer – finalen – weiteren Abschreibung von 10% auf den Buchwert der Wertpapiere kommt es durch den Übertrag des Portfolios nicht zu weiteren Abschreibungen. Allerdings ist diese Planungssicherheit beschränkt auf Risiken aus dem Portfolio strukturierter Wertpapiere. ja Durch den Übernahmepreis des Portfolios deutlich unterhalb des Nominalwertes besteht bereits ein umfassender Verlustpuffer. Für die darüber hinaus gehenden Verluste haftet der Staat nur, wenn auf lange Sicht keine ausreichenden Dividenden erwirtschaftet werden können. möglich Denn die bloße Fähigkeit, das Volumen der Risikoaktiva wieder erhöhen zu können, heißt ja nicht, dass das Kreditbuch auch tatsächlich ausgeweitet wird. Ob jedenfalls Unternehmen und Privathaushalte in Deutschland davon profitieren, ist offen. h haltlic Vorbe punkte ik it r der K W des ID Quelle: DZ BANK Durch den Transfer sinkt der Druck, im derzeit schlechten Umfeld Eigenmittel beschaffen zu müssen. Dies wird allerdings dadurch erkauft, dass die Fähigkeit des Kreditinstituts, zukünftig Dividenden auszuschütten und Gewinne zu thesaurieren, stark beeinträchtigt sein kann. Beide Aspekte können sich negativ auf die Eigenmittelsituation in der Zukunft auswirken. Ist die Aktie für Aktionäre in der Zukunft nicht attraktiv, wird es entsprechend schwierig, am Kapitalmarkt Eigenmittel zu beschaffen. Zudem kann die Nachhaftung die Bildung von Gewinnrücklagen beeinträchtigen. Aber ohne die Fähigkeit, über einen langen Zeitraum Eigenmittel zu generieren, ist eine Bank im Wettbewerb stark benachteiligt – und das womöglich für eine Zeitdauer von mehr als 20 Jahren. Langfristig kann Zugang zu Eigenmitteln beeinträchtigt sein Andererseits beinhaltet das Modell durchaus Chancen für die Aktionäre. Marktpreise und damit auch die Buchwerte von strukturierten Anleihen sind angesichts der nachhaltigen Marktstörung deutlich stärker erodiert, als es aufgrund ihrer fundamentalen Qualität gerechtfertigt wäre. Insofern steckt im Bad Bank Portfolio ein beachtliches Wertaufholungspotenzial, welches direkt an die Anteilseigner des Kreditinstituts auszuzahlen wäre. Chancen bei geringen Verlusten Aufgrund des zusammengebrochenen Marktes für Anleihen aus Verbriefungstransaktionen haben sich die Marktspreads gewaltig ausgeweitet. Dementsprechend sind die Marktpreise wie auch die Buchwertansätze stark erodiert. Weitere negative Einflussfaktoren wie Ratingherabstufungen und Verlängerungen der anfänglich erwarteten Anleihelaufzeiten sind bereits umfassend berücksichtigt worden. Kurz gesagt, es sind bereits massive Abschreibungen – in mehreren Wellen – auf den Bestand vorgenommen worden. Damit ist aus unserer Sicht die Wahrscheinlichkeit, dass es zu weiteren hohen Abschreibungen kommt, eher gering. Demzufolge verliert der Abschirmungseffekt der Bad Bank aber an Bedeutung. Wie wahrscheinlich sind weitere hohe Abschreibungen auf ABS? 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 56 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Ein Problem sind potenzielle Downgrades von verbrieften Anleihen, da die auf externen Ratings basierende Eigenmittelunterlegung unmittelbar zu steigenden „Risk Weighted Assets“ (RWAs) und damit einer Verschlechterung der Kapitalquote führt. Allerdings sind bereits in hohem Maße Ratingherabstufungen vorgenommen worden, so dass sich auch hier die Frage stellt, ob das Schlimmste nicht bereits überstanden ist und es somit eher andere Assets sind, die die RWAs nach oben treiben. Rating runter, RWA rauf Abschreibungen und RWA-Ausweitungen in Folge abnehmender Schuldnerbonität sind angesichts des verschlechterten konjunkturellen Umfeldes nämlich in hohem Maße eher bei den Kreditportofolios und Unternehmensanleihen zu erwarten. Diese Teile der Aktivseite sind aber nicht für eine Bad Bank-Lösung vorgesehen. Hierin sehen wir das größte Manko dieses Konzepts. Kredit und Corporate Bonds sind als Assets nicht zugelassen Es gibt gute Argumente, dass die hier skizzierte Bad Bank Variante für sich allein genommen zu kurz greift. Dies ist etwa die einseitige Ausrichtung auf strukturierte Anleihen, die offenbar als fortwährendes Problem angesehen werden, während bei anderen Kreditprodukten das Gefährdungspotenzial deutlicher geringer eingeschätzt wird. Hier sollte jedenfalls noch einmal überlegt werden, ob nicht die Abschreibungsnotwendigkeit im ABSBereich abebbt, während sie bei anderen Kreditprodukten tendenziell an Fahrt gewinnt. Werden ABS-Risiken durch negative Erfahrungen überschätzt? Dem Argument der auf strukturierte Anleihen begrenzten zulässigen Assets könnte man an dieser Stelle entgegenhalten, dass die im nächsten Abschnitt dargestellte Form der Bad Bank zwar an den Kreis der Landesbanken adressiert ist, aber grundsätzlich allen deutschen Kreditinstituten zur Verfügung steht. Wir glauben allerdings, dass der als Voraussetzung geforderte „Striptease“ für private Institute – die sich der Bad Bank-Nutzung gegenüber bislang ohnehin zurückhaltend geäußert haben – nicht akzeptabel ist. Hürden für Landesbanken-Bad Bank sind für private Institute zu groß „Ausgliederungs“- Bad Bank für den Landesbanken-Sektor Gleichzeitig mit dem im vorherigen Abschnitt beschriebenen Gesetzesentwurf zur Errichtung dezentraler Bad Banks vom 13. Mai, die ausschließlich der Auslagerung strukturierter Wertpapiere dienen, wurde dem Bundesministerium der Finanzen der Auftrag für die Entwicklung eines separaten „Konsolidierungsbankenmodells“ erteilt. Als Ergebnis dieses Auftrages wurde am 10. Juni ein entsprechender Gesetzesentwurf veröffentlicht17. Das darin beschriebene Modell soll deutschen Banken18 die Auslagerung von „Risikopositionen und „nichtstrategienotwendigen Geschäftsbereichen“ ermöglichen. Ist die Zielgruppe im Gesetzesentwurf somit noch allgemein gehalten, stellt eine begleitende Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums (24/2009 vom 10. Juni) unmissverständlich klar, dass die Bundesregierung mit diesem Modell das Ziel verfolgt, „ (…) insbesondere auch die notwendige Konsolidierung der Landesbanken zu unterstützen.“ Entsprechend hält auch die Gesetzesbegründung die Zielgruppe zwar grundsätzlich offen („bei anderen Kreditinstituten mit Überkapazitäten gilt Entsprechendes“), jedoch wird die eigentliche Stoßrichtung ausführlich und deutlich formuliert, wodurch letztlich auch entsprechende Vorgaben der EU-Kommission umgesetzt werden sollen: Gesetzesentwurf für Landesbanken-Bad Bank 17 Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung; hier: Formulierungshilfen für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen; zu finden unter www.bundesfinanzministerium.de . 18 Der Gesetzesentwurf benennt im Formulierungsvorschlag für §3a Abs. 2 des FMStFG die Zielgruppe mit „Kreditinstitute, Finanzholding-Gesellschaften, deren in- und ausländische Tochterunternehmen sowie Zweckgesellschaften, die Risikopositionen von ihnen übernommen haben (…).“ 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 57 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Konsolidierungsmodell: Zielgruppe = Landesbanken „Eine Landesbank soll das Konsolidierungsmodell nur nutzen können, wenn sich die an der Bank beteiligten Bundesländer zu einer Neuordnung des Landesbankensektors bekannt haben. Im Rahmen der Beurteilung des Geschäftsmodells der Landesbank soll darüber hinaus verlangt werden, dass sich erste Konsolidierungsschritte abzeichnen. Mögliche Schritte auf dem Weg zur Neuordnung des Landesbankensektors könnten Maßnahmen zur Schaffung einer Holding-Struktur oder zur Verringerung der Anzahl der Landesbanken auf nicht mehr als drei Institute sein. Allen Konsolidierungsmaßnahmen muss gemein sein, dass sie zu einem signifikanten Rückgang der Bilanzsumme führen.“ Quelle: BMF, Entwurf Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung Generell ist die Möglichkeit, an der hier skizzierten Bad Bank-Variante partizipieren zu können, gemäß Gesetzesentwurf an drei Voraussetzungen geknüpft, die von der jeweiligen Bank erfüllt werden müssen. Diese sind aus unserer Sicht bewusst offen und auslegungsfähig formuliert, und stellen vermutlich genau den Ansatzpunkt dar, um das übergeordnete Ziel der Konsolidierung im Landesbankensektor zu erreichen. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass eine potenzielle Auslagerung von Bilanzaktiva nicht nur im Hinblick auf die individuelle wirtschaftliche Situation erfolgt, sondern auch gezwungener Maßen auf Druck der EU-Kommission, welche verbindlich eine drastische Verkleinerung der Bilanzsummen fordert, um im Gegenzug entsprechende Stützungsmaßnahmen durch die Eigentümer als beihilferechtlich unbedenklich zu testieren19. 3 Voraussetzungen für Teilnahme Voraussetzungen für Ausgliederungsbank Voraussetzungen für Nutzung einer Ausgliederungsbank Tragfähiges Geschäftsmodell Angemessene Kapitalausstattung Tragfähiger Abwicklungsplan Quelle: BMF, Entwurf Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung Neben einem „tragfähigen“ Geschäftsmodell und einer „im Einzelfall angemessenen“ Kapitalausstattung – wie beides konkret aussehen könnte, wird nicht näher spezifiziert – muss auch ein Abwicklungsplan für die ausgegliederten bzw. übertragenen Positionen vorgelegt werden. Hierin ist kein bloßer formaler Akt, sondern vermutlich eine größere Hürde zu sehen, denn laut Gesetzesbegründung trägt der Antragsteller, also die am Programm interessierte Bank, die Beweislast für die Tragfähigkeit von Geschäftsmodell und Abwicklungsplan. An der gleichen Stelle wird erläutert, dass auf Basis des Abwicklungsplans aus der Abwicklung der fraglichen Bankaktiva per Saldo für das Konstrukt Bad Bank kein Verlust entstehen soll.20 Abwicklungsplan soll "schwarze Null" sichern 19 Ob und gegebenenfalls inwiefern Maßnahmen im Rahmen des Ausgliederungsbank-Modells als beihilferechtliche Maßnahmen zu werten sind, wird nach der Gesetzesbegründung derzeit noch mit der EU-Komission geklärt. 20 „Außerdem muss ein Abwicklungsplan für die Abwicklung der übernommenen Risikopositionen und nichtstrategienotwendigen Bereiche vorgelegt werden, unterschieden nach den einzelnen Vermögenswerten, den jeweils beabsichtigten Maßnahmen und einem Zeitplan, aus dem die Art und der Zeitraum der Maßnahmen erkennbar werden. Für die Abwicklungsanstalten sollte nach Möglichkeit sichergestellt werden, dass die erwarteten Einnah1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 58 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Strukturdiagramm des Bad Bank Modells „Ausgliederungsbank FinanzmarktstabilisierungsAnstalt Geschäftsmodell Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung („Anstalt“) Abwicklungsanstalten Kapitalausstattung Abwicklungsplan Risikopositionen (Landes-) Banken Eigentümer Geschäftsbereiche •Rechtsgeschäft •Umwandlung •Garantie •Unterbeteiligung •Treuhand •Etc. Schuldtitel Garantie Verbindlichkeiten SoFFin Quelle: DZ BANK Institutionell betrachtet hat man für die „Ausgliederungsbank“-Variante der Bad Bank ein zentralisiertes Modell gewählt, bei dem jedoch aus Transparenz- und Haftungsgründen wiederum für jede partizipierende Bank ein separates Auslagerungsvehikel implementiert wird. Nukleus des Modells ist die bereits existierende Finanzmarktstabilisierungsanstalt, die mit endgültiger Umsetzung des Gesetzes zur „Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA, nachfolgend „Anstalt“) wird und dann als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts unter der Ägide des Bundesfinanzministeriums agieren soll. Zentrale Aufgabe der Anstalt ist es, Banken die Möglichkeit zur „rechtlichen oder wirtschaftlichen Übertragung“ von Risikopostionen und nichtstrategienotwendigen Geschäftsbereichen zu geben, und sie hierdurch zu „entlasten“. Die Anstalt Eine Übertragung soll nicht unmittelbar auf die Anstalt vorgenommen werden. Diese kann jedoch auf Antrag einer interessierten Bank speziell für dieses Institut eine so genannte „Abwicklungsanstalt“ errichten, auf welche die Übertragung der Aktiva „zum Zwecke der Abwicklung“ vorgenommen werden kann. Insoweit kann von einer „Anstalt in der Anstalt“ oder auch AIDA gesprochen werden. Geschäftszweck bzw. Ziel der Abwicklungsanstalten ist ausschließlich die Abwicklung der übernommenen Risikopositionen und Geschäftsbereiche – ihre Existenz ist auf den für die Abwicklung erforderlichen Zeitraum begrenzt. Die (Abwicklungs-) Anstalt in der Anstalt (AIDA) In der Gesetzesbegründung wird hervorgehoben, dass die institutsspezifischen Abwicklungsanstalten voneinander organisatorisch und wirtschaftlich selbständig agieren und ebenso wie die Anstalt selbst von den Vorschriften des Kreditwesengesetzes befreit sind, nicht als Kreditinstitute gelten und damit auch keinen regulatorischen Eigenkapitalvorschrif- Abwicklungsanstalten sind keine Kreditinstitute men (Cash Flows) aus den auf die Abwicklungsanstalten übertragenen Vermögenswerte die erwarteten Aufwendungen aus übernommenen oder neu begründeten Verbindlichkeiten, Verwaltungskosten und Steuern (mindestens) decken.“ 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 59 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 ten unterliegen. Es besteht eine Pflicht zur Rechnungslegung auf Basis des Handelsgesetzbuches, jedoch keine Pflicht zum Konzernabschluss – etwa für den „Konsolidierungskreis“ Anstalt und Abwicklungsanstalt oder die übertragende Bank in Verbindung mit der Abwicklungsanstalt. Hierdurch entfallen für Anstalt und Abwicklungsanstalten Zwänge, die sich bei Anwendbarkeit der IFRS aus Mark-to-Market-Vorschriften ergeben könnten, ebenso wie sich eine Befreiung von der Norm einer konzerneinheitlichen Bilanzierung und Bewertung ergibt. Das Zusammenspiel zwischen Anstalt und Abwicklungsanstalt ist so vorgesehen, dass die Anstalt für letztere „Koordinationsaufgaben“ wahrnehmen kann, diese überwachen soll und dabei wiederum der Aufsicht des Bundesfinanzministeriums unterliegt. Als Beispiele für Koordinationsaufgaben führt §3a Abs. 3 Grundsätze der Risikobewertung, Refinanzierung und marktschonenden Veräußerung übernommener Vermögenswerte an. Zusammenspiel der Anstalten Das Vermögen der Abwicklungsanstalten ist voneinander getrennt zu betrachten. Eine Abwicklungsanstalt haftet nicht für die Verbindlichkeiten anderer Abwicklungsanstalten. Im Außenverhältnis haften auch weder Anstalt noch Bund für die Verbindlichkeiten der Abwicklungsanstalten21. Strikte Vermögenstrennung Im Hinblick auf die Lastenverteilung wird in der Gesetzesbegründung der Grundsatz der „Eigentümerverantwortung“ postuliert. Entsprechend besteht eine Verpflichtung der Eigentümer der übertragenden Bank zum Ausgleich von Verlusten „ihrer“ Abwicklungsanstalt. Ist ein Ausgleich nicht unmittelbar möglich, zum Beispiel „mangels Masse“ oder vor allem auch im Falle eines nicht geschlossenen Kreises von Anteilseignern (z.B. bei Börsennotierung) entsteht für das übertragende Unternehmen die Verpflichtung, die Verluste aus zukünftigen, an die Anteilseigener auszuschüttenden Beträgen auszugleichen. Verbleibt nach vollständiger Abwicklung ein Überschuss bei der Abwicklungsanstalt, steht dieser den Eigentümern der übertragenden Bank zu. Postulat der "Eigentümerverantwortung" Die Übertragung von Risikopositionen und Geschäftsbereichen kann gemäß § 8a Abs. 1 des Gesetzentwurfes durch Rechtsgeschäft oder Umwandlung, vor allem in Form einer Abspaltung oder Ausgliederung, erfolgen. „Rechtsgeschäft“ wird in der Gesetzesbegründung mit „Asset Deal“ erläutert, was wir so verstehen, dass nicht zwangsläufig ein klassischer „Kauf“ mit entsprechender Kaufpreiszahlung in bar bzw. Entstehung einer Kaufpreisforderung vorgesehen ist, sondern vielmehr auch die Option bestehen wird, dass die übertragende Bank Anteile an der Abwicklungsanstalt erhält. Entsprechend heißt es weiter in der Gesetzesbegründung, dass die Abwicklungsanstalten in der Regel „über ein eigenes Stammkapital verfügen, das durch Sacheinlage des von dem betreffenden Kreditinstitut (…) übertragenen Vermögens gebildet wird.“ Andererseits wird in der Gesetzesbegründung auch die Möglichkeit erwähnt, dass Abwicklungsanstalten „Schuldtitel oder sonstige Verbindlichkeiten zur Refinanzierung“ begeben können, welche vom Soffin mit einer Garantie versehen werden können. Dem genauen Wortlaut nach ist diese Möglichkeit jedoch beschränkt auf strukturierte Wertpapiere, was zunächst etwas verwunderlich erscheint, wenngleich die Übertragung durch Umwandlung in der Gesetzesbegründung als „Regelfall“ genannt wird. "Asset-Transfer" durch Übertragung 21 Im Innenverhältnis kann jedoch im Einzelfall eine nachrangige Haftung der Anstalt für die Verbindlichkeiten einer Abwicklungsanstalt entstehen, wenn sich die Verlustausgleichverpflichtung der Eigentümer der übertragenden Bank als nicht ausreichend erweist. Insoweit entsteht wiederum ein Rückgriffanspruch der Anstalt gegenüber dem übertragenden Unternehmen sowie dessen Eigentümern. 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 60 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Daneben sieht §8a Abs 1 des Gesetzentwurfes auch eine Übernahme bzw. Absicherung von Risikopositionen ohne Übertragung vor. Demnach würden die entsprechenden Assets zum Beispiel durch Garantien, Unterbeteiligungen, Treuhandkonstrukte oder ähnliche Lösungen durch die Abwicklungsanstalt abgesichert. "Asset-Transfer" ohne Übertragung Die Kosten bzw. Gebühren für die Übertragung bzw. Absicherung werden im Gesetzentwurf nicht weiter detailliert und lediglich erwähnt, dass die Anstalt eine entsprechende „Gegenleistung“ bestimmen kann. In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu ergänzend, dass die „Gegenleistung“ davon abhängt, „wie die Übertragung ausgestaltet wird und wer letztlich für die übertragenen Vermögenswerte haftet“. Kosten & Gebühren Zusammenfassend ist zu sagen, dass die AIDA-Variante der Bad Bank sich primär an den Landesbanken-Sektor wendet und von privaten Banken bzw. dem FinanzVerbund mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in Anspruch genommen wird. Der Grund hierfür ist aus unserer Sicht darin zu sehen, dass der Leidensdruck bzw. die Notwendigkeit hierfür nicht groß genug ist – insbesondere wenn man die hohe Hürde der Eingangsvoraussetzungen berücksichtigt. Einen derart umfassenden „Unternehmens-TÜV“ wird man nach Möglichkeit vermeiden wollen. Gemäß dem Anspruch, die Bad Bank im Sinne einer Konsolidierungsbank für die Restrukturierung bzw. Konsolidierung des Landesbanken-Sektors zu verwenden, ist das Modell aus unserer Sicht ausreichend offen und flexibel gehalten. Dies betrifft sowohl die Bandbreite grundsätzlich zulässiger Assets als auch die Transfermechanismen. Ähnlich wie bei der im vorherigen Abschnitt beschriebenen „allgemeinen“ Bad Bank-Variante gilt der oberste Grundsatz der Eigentümerverantwortung bzw. anders ausgedrückt der minimalen Sozialisierung von Risiken bzw. Verlusten. Anders als bei allen anderen in dieser Studie vorgestellten Bad Bank-Varianten steht hier ex ante fest, dass das Modell auf Grund faktischer Zwänge genutzt werden muss. Im Hinblick auf den Verbriefungsmarkt sehen wir per Saldo keinen spürbaren Effekt. Vorhandene Positionen werden entweder „natürlich“ auslaufen oder „marktschonend“ abgebaut. Als Investoren in Verbriefungstransaktionen fallen Landesbanken vermutlich bis zur Neuordnung des Sektors in weiten Teilen aus, wobei ihnen eine diesbezügliche Passivität angesichts der Krise bis auf weiteres leider kein Alleinstellungsmerkmal verleiht. Was die eigenen Verbriefungsaktivitäten anbetrifft, halten wir es für sinnvoll und wahrscheinlich, dass diese unabhängig vom AIDA-Modell weiter verfolgt werden, nicht zuletzt, um eine flexible Kreditvergabe vor allem im Mittelstands- und Immobilienbereich zu gewährleisten. Fazit: Faktischer Zwang zur Teilnahme 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 61 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Anlage 1: Rahmenwerk Bad Bank der EU Richtlinien der EU Kommission für „Asset Relief-Maßnahmen“ Die Europäische Kommission hat am 25. Februar 2009 Leitlinien („Communication from the Commission on the treatment of impaired assets in the Community banking sector“) veröffentlicht, in deren Rahmen sich die Entlastungspakete in den Mitgliedsstaaten für wertgeminderte Risikoaktiva von Banken bewegen müssen. Die damit im Zusammenhang stehenden Aspekte sind in der folgenden linken Grafik dargestellt. Die mit dem Setzen eines solchen Rahmens seitens der EU für künftige nationale Entlastungspakete verfolgten Ziele zeigt die rechte Übersicht. Insgesamt sind die Vorgaben im jetzigen Stadium zwar noch sehr allgemein und abstrakt gehalten, sie geben aber dennoch bereits jetzt wertvolle Hinweise darauf, wie die Umsetzung in EU-Mitgliedsstaaten erfolgen könnte. Zentrale Aspekte von Asset Relief-Maßnahmen Teilnahmeberechtige Banken / Transparenz Verteilung von Risiken / Lasten Banken vs. Staat Interessenausgleich Banken vs. Staat Zulässige Assets Bewertung zulässiger Assets Asset Management Sechs zentrale Felder Ziele der EU i.V.m. Asset Relief Maßnahmen Schutz der Stabilität des Finanzsystems Wiederherstellung von Vertrauen durch Demonstration konzertierter Vorgehensweise auf EU-Ebene Förderung der Kreditvergabe/ Vermeidung Credit Crunch Vermeidung einer Spirale von Rekapitalisierungsmaßnahmen Beachtung von Budget-Restriktionen/Besonderheiten einzelner Staaten Vermeidung von First-Mover Aktivitäten und Ingangsetzen eines „Subventionswettlaufs“ zwischen EU-Staaten Schutz des einheitlichen Binnenmarktes für FinanzDienstleistungen und Abwehr von Protektionismus Minimierung von Wettbewerbsverzerrungen und Moral Hazard unter Beachtung der Kontrolle staatlicher Beihilfen Quelle: EU-Kommission, DZ BANK Das wesentliche Ergebnis sei vorweg genommen, und war auch nicht viel anders zu erwarten: einen allumfassenden staatlichen „Bail out“, der letztendlich ausschließlich zu Lasten der Bürger bzw. Steuerzahler geht, wird es nicht geben – ebenso wenig wie eine flächendeckende „Rettung“ aller Banken ohne schmerzhafte Einschnitte. Letzteres ergibt sich daraus, dass an verschiedenen Stellen darauf hingewiesen wird, dass auch „Asset Relief“Programme (nachfolgend ARP) zum Teil nur den Rahmen darstellen, um eine Restrukturierung bzw. geordnete Abwicklung einzelner Häuser durchzuführen. In diesem Kontext ist auch die vorgestellte Alternative zu sehen, in extrem gelagerten Fällen statt einer „Bad Bank“-, eine „Good Bank“-Lösung zu schaffen, indem nicht etwa die schlechten, sondern die guten Assets transferiert werden und das Residuum abgewickelt wird. Ex-ante-Transparenz und Teilnahme berechtigte Banken Nach dem Motto „Problem erkannt – Bank (noch nicht) tot“, soll in einem ersten, auf potenzielle ARP-Maßnahmen vorbereitenden Schritt zunächst das genaue Ausmaß der Aktiva bezogenen Probleme einer Bank identifiziert und - ex ante, also vor Inanspruchnahme von Entlastungsmaßnahmen - transparent gemacht werden. Gleichzeitig soll auch das Potenzial der Bank abgeschätzt werden, wieder eigenständig lebensfähig zu sein. Letzten Endes soll durch diesen „Gesundheits-Check“ sinnlose Ressourcenverschwendung vermieden werden. Eine Berechtigung zur Partizipation an ARPs nach dem Gießkannenprinzip wird es demnach in keinem Land geben, mit allen nachgelagerten Konsequenzen, wie bereits erwähnt. 1)2)3)4)5)6) Quintessenz: Kein Freibier für alle "Problem erkannt - Bank (noch) nicht tot" Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 62 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Im Hinblick auf Transparenz wird verlangt, dass die den Antrag stellende Bank differenziert offen legt, in welchem Umfang bereits Impairments22 eingetreten sind und welche Assets von den ARP erfasst werden sollen. Die Wertansätze der fraglichen Assets müssen hierbei von unabhängigen Experten bestätigt und von den zuständigen Aufsichtsbehörden überprüft werden. Ziel ist, die für ein Institut erforderliche Hilfe bzw. den aus dem Asset-Transfer resultierenden Verlust zu quantifizieren. Verteilung von Risiken und Lasten zwischen Banken, Aktionären und Staat Die EU-Guidelines stellen im Hinblick auf die Lastenverteilung den klaren Grundsatz auf, dass Banken die Verluste aus „Impaired Assets“ in größtmöglichem Umfang selbst tragen sollen. Neben den beiden oben skizzierten Eingangsvoraussetzungen der Ex-anteTransparenz bzw. -Offenlegung sowie valider Ex-Ante-Bewertung ist hierfür zwingende Voraussetzung, dass - ebenfalls ex ante - eine angemessene Vergütung für den Staat festgelegt wird. Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser Maximale Verlustbeteiligung der Banken ex ante Nur in Fällen, in denen ex ante aus zwingenden Gründen keine umfassende Regelung zur Lastenverteilung getroffen werden kann, ist es möglich, diese später nachzuholen. Instrumentell ist hier je nach der Variante des ARP zu differenzieren. Bei einem Modell des AssetKaufs wird als mögliches Instrument die „Claw Back Clause“ genannt, welche die Anspruchsgrundlage für eine nachträgliche Kaufpreisreduzierung bzw. -rückforderung darstellen würde, falls die Wertentwicklung der transferierten Assets hinter den ursprünglichen Erwartungen zurück bleibt. Wird hingegen ein Versicherungs-Modell verwendet, könnte zum Beispiel eine Erstverlustvereinbarung („Clause of First Loss“) in Verbindung mit einer Residualverlustvereinbarung („Clause of Residual Loss Sharing“) getroffen werden. Für die beiden Klauseln des Versicherungs-Modells wird, bezogen auf die zu tragenden Erst- sowie darüber hinaus gehenden Residualverluste eine Untergrenze von jeweils 10% vorgeschlagen. Der Verlust-Eigenbehalt im Falle des Asset-Verkaufs wird nicht quantifiziert, aber müsste sich nach unserem Verständnis in einer Analogie ebenfalls in der Dimension von 20% bewegen. Ausnahme: Ex-post-Verlustverteilung Als Ausnahme zur im vorigen Abschnitt postulierten Regel, dass ARP-Maßnahmen an die Überlebensfähigkeit der Bank geknüpft sein sollen, wird der Fall von systemrelevanten Häusern genannt. In solchen Fällen kann Hilfe, begrenzt auf das unbedingt notwendige Maß in Form von Asset-Käufen oder Asset-Versicherungen zur Verfügung gestellt werden, um entweder eine Restrukturierung oder eine geordnete Abwicklung zu ermöglichen. Für solche eher kritischen Fälle wird auch die Option der Verstaatlichung als Ultima Ratio ins Spiel gebracht. Systemrelevante Todeskandidaten Interessenausgleich zwischen Banken und Staat Die Inanspruchnahme nationaler ARPs soll laut EU-Guidelines grundsätzlich nur in einem Zeitfenster von sechs Monaten angemeldet werden können, was wohlgemerkt nicht mit dem Zeitraum der Inanspruchnahme zu verwechseln ist, welcher wesentlich länger sein kann. Durch diese Begrenzung soll nicht nur eine möglichst schnelle Auflösung der Krise erreicht werden. Vielmehr will man Banken auch die Option nehmen, die Inanspruchnahme und damit verbunden die Schaffung von Transparenz hinaus zu zögern, in der Hoffnung, später eventuell einen größeren Entlastungseffekt zu erzielen. Sechs-Monats-Fenster zur Anmeldung,… 22 Im Folgenden werden wegen der umständlichen, etwas unpräzisen Übersetzung die englischen Ausdrücke „Impairments“ sowie „Impaired Assets“ verwendet. 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 63 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Eine Anmeldung der Inanspruchnahme nach Ablauf der 6-Monatsfrist ist nur in außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Fällen möglich, für die die betroffene Bank nicht verantwortlich ist. Außerdem sollen in solch einem Fall die Programmbedingungen restriktiver ausgelegt werden, vor allem in Bezug auf die Gebühren. ...später wird es teurer Im Hinblick auf den bestehenden Zeitdruck, und eine potenzielle Verschlechterung der Gesamtsituation wird auch die Möglichkeit eingeräumt, Banken in besonders schlechter Lage zur Teilnahme an ARPs zu zwingen. Zwangs-"Hilfe" Die Teilnahme an ARPs ist mit der Einhaltung gewisser Verhaltensmaßregeln verknüpft. So soll vor allem sichergestellt werden, dass freigesetztes Kapital auch tatsächlich zur Kreditvergabe verwendet und nicht etwa für Wachstumsstrategien beispielsweise durch Akquisitionen eingesetzt wird. Weiterhin werden Restriktionen in Bezug auf Dividenden und die Vergütung des Managements vorgeschlagen. Governance Zulässige Assets Dem Grundsatz nach soll innerhalb der EU ein einheitlicher und koordinierter Ansatz zur Identifikation von für ARPs zulässigen Assets verfolgt werden. Hierdurch sollen Wettbewerbsverzerrungen verhindert und vor allem für international tätige Banken („cross border banks“) der Anreiz genommen werden, Arbitrage zwischen nationalen ARPs zu betreiben. Um EU-weit eine konsistente Identifikation zulässiger Assets zu erreichen, soll eine Kategorisierung dieser Assets – in Form sogenannter „Baskets“ – vorgenommen werden, die den Grad der vorliegenden Impairments reflektieren. Hierdurch soll u.a. ein EU-weiter Vergleich der Risikoprofile von Banken erleichtert werden. Das in den EU-Guidelines vorgeschlagene Raster, welches idealerweise noch weiter differenziert werden kann, stellt sich wie folgt dar, wobei grundsätzlich zwischen verbrieften und nicht verbrieften Krediten unterschieden wird: 1. Verbriefungen RMBS CMBS CDO ABS Corporate Debt Sonstige Kredite Summe 2. Nicht verbriefte Kredite Unternehmenskredit Immobilienkredit Sonstige Kredite Summe Bilanz-Kategorie FVPL Bewertung i.R.d. Programms Ökonomischer TransferMarktwert Wert Wert AFS Σ Σ Marktwert HTM L&R Σ Σ Die guten ins Töpfchen... Weitere mögliche Verfeinerungskriterien geographisch Seniorität d. Tranchen Ratings Bezug zu Subprime/Alt-A Fälligkeit Jahrgang, Abschreibungen Σ Bewertung i.R.d. Programms Ökonomischer TransferWert Wert Bilanz-Kategorie Kein Entlasungs-Tourismus Σ Weitere mögliche Verfeinerungskriterien geographisch; PD Besicherung; Fälligkeit;etc. Abschreibungen Quelle: EU-Kommission; Anm: FVPL = Fair Value through Profit & Loss, AFS = Available for Sale, HTM = Held to Maturity, L&R = Loans and Receivables; PD = Probability of Default Positiv zu werten ist, dass die Asset-Kategorisierung bzw. -Identifikation nicht dogmatisch gesehen wird. Flexible Sonderregelungen werden für Mitgliedstaaten in Aussicht gestellt, deren Bankensektor zusätzlich mit nennenswerten nationalen Problemen konfrontiert ist, wie zum Beispiel dem (drohenden) Platzen einer Blase am heimischen Immobilienmarkt. Hier wäre zum Beispiel an Spanien und Irland zu denken. Als zusätzliche Option wird zur Berücksichtigung spezifischer Besonderheiten einzelner Mitgliedstaaten bzw. Banken vorgeschlagen, in bestimmtem Umfang auch Assets über ARPs zu erfassen, die grundsätzlich nicht den allgemeinen Zulässigkeitskriterien entsprechen. Als möglicher Umfang wird eine 1)2)3)4)5)6) Undogmatische Kategorisierung Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 64 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Bandbreite von zusätzlichen10-20%, bezogen auf die Assets der Bank, die unter die allgemeinen Zulässigkeitskriterien fallen, genannt. Auf der anderen Seite wird der Umfang der ARPs in Bezug auf potenziell akzeptable Assets jedoch auch ganz klar und restriktiv begrenzt. Assets, die aktuell nicht als „impaired“ zu betrachten sind, sollen nicht von ARPs abgedeckt werden. ARPs sollen nicht als zeitlich unbefristete Versicherung gegen mögliche zukünftige negative Konsequenzen der Rezession verstanden werden. Assets werden nur als zulässig anerkannt, wenn sie vor einem bestimmten, noch zu definierenden Stichtag vor Veröffentlichung eines ARP auf die Bilanz einer Bank genommen worden sind. Im Hinblick auf mögliche „Asset-Arbitrage“ wird erwogen, EU-weit einen einheitlichen spätesten Zugangsstichtag wie zum Beispiel den 31.12.2008 festzulegen. Hierdurch soll auch vermieden werden, die Fehler der Vergangenheit (leichtfertige Kreditvergabe und Moral Hazard, getrieben durch „Originate to Distribute“-Geschäftsmodelle) zu wiederholen. Bewertung zulässiger Assets und Vergütung von Entlastungsmaßnahmen Bewertungsmethodik („Valuation“) Die Bewertungsfrage stellt ganz klar das zentrale Problem, nicht nur der gesamten Finanzkrise, aber leider auch jeglicher Maßnahme zur Entlastung der Banken von „toxischen“ Assets, dar. Die Festlegung des Transfer- bzw. Verkaufspreises determiniert c.p. die Verteilung von Risiken und Chancen aus den transferierten Assets. Wird kein konsistenter Modus für die Bewertung gefunden, besteht die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen zwischen verschiedenen Ländern mit ARPs, aber auch zwischen Banken in einem Land, je nachdem ob sie am ARP Teil nehmen oder nicht. Um zeitnah und vollständig die Risikosituation bzw. den Hilfsbedarf der an ARPs partizipierenden Banken abschätzen zu können, sollen diese ihre Asset-Portfolios auf täglicher Basis nach noch festzulegenden Methoden und Verfahren bewerten, und regelmäßig an die Aufsichtsbehörden berichten. Denkbare Verkaufspreise i.R.v. ARPs Real economic Value (REV) Bewertung = Kasus Knaktus Wertrelationen am Beispiel Verkaufspreis / Transferpreis AnschaffungsKosten (AK)/Pari Restriktionen „Fairer“ Transferwert Buchwert (BW) Bandbreite für Transferwert mit Entlastungseffekt Marktwert 100 AK / Pari 90 REV 50 BW 30 MtM 0 D (+RR =0) Quelle: DZ BANK Begrifflich verwenden die EU-Guidelines drei Wertkonzeptionen: Marktwert („Market Value“), Transferwert („Transfer Value“) und langfristiger ökonomischer Wert („Real Economic Value“). Der Marktwert unterliegt der bekannten Problematik, dass er für viele CreditProdukte derzeit nur schwierig zu bestimmen und kaum aussagekräftig ist. Würde man ARPs zu Marktwerten durchführen, würden so bei den Asset-abgebenden Banken drastische Verluste realisiert, die regelmäßig weitere Rekapitalisierungsmaßnahmen nach sich ziehen würden. Der Wert, zu dem die Assets von der Bank auf eine externe Instanz, z.B. 1)2)3)4)5)6) Drei Wertkonzeptionen Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 65 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Bad Bank übertragen werden – der Transferwert – sollte dementsprechend über dem Marktwert liegen, um – im Vergleich zu einem freihändigen Verkauf am Markt – überhaupt einen Entlastungseffekt bei der Bank zu erzielen. Nach den EU-Guidelines sollte der Transferwert dem langfristigen ökonomischen Wert der Assets entsprechen, wie er sich auf Basis bestimmter „realistischer“ Annahmen über Cash-Flows, Ausfallraten etc. errechnen würde. Ein einfaches Beispiel zu den Wertrelationen zeigt die rechte Grafik auf der vorigen Seite mit einem „fairen“ Transferwert in Höhe des langfristigen ökonomischen Wertes von 90. Als Ausnahme ist der Fall zu sehen, dass der Transferwert womöglich doch höher als der langfristige ökonomische Wert der Assets liegt, zum Beispiel um eine drohende technische Insolvenz einer Bank zu verhindern. Die Komponente der staatlichen Beihilfe hat in solchen Fällen ein höheres Gewicht und wird von der EU nur akzeptiert, wenn gleichzeitig weit reichende Restrukturierungsmaßnahmen durchgeführt werden und zum Beispiel durch „Claw Back“-Mechanismen die Voraussetzung dafür geschaffen wird, dass der Staat zu einem späteren Zeitpunkt seine Vorleistung zurück erhält. Hoher Preis hat seinen Preis Von der Wertkonzeption zu unterscheiden ist die anzuwendende Bewertungsmethode. Grundsätzlich werden hier mit modellbasierten Verfahren, „Reverse Auction“ und einem Haircut-System drei Varianten aufgeführt. „Reverse Auctions“ wurden ja bereits mit nur wenig Erfolg in den USA versucht. Sie eignen sich im Grunde genommen nur für homogene Produkte, für die sich ausreichend Auktionsteilnehmer finden, welche sich zumindest notdürftig an vorhandenen Marktpreisen orientieren können müssen. Diese Variante dürfte auch in Europa kaum praktikabel sein. Modellbasierte Bewertungen liefern formal die genauesten Ergebnisse und sind grundsätzlich auf alle Assets anwendbar. Es wird jedoch zu Recht darauf hingewiesen, dass der Modell-Output letztlich vom Modell-Input abhängig ist, und insofern eine sehr große subjektive Komponente enthält. Die dritte Variante der Haircuts wird bereits seit geraumer Zeit von Zentralbanken im Rahmen von Repo-Transaktionen angewendet. Sie hat den Vorteil, dass wohl am einfachsten eine flächendeckende Standardisierung zu erreichen und auch relativ einfach große Mengen an Assets zu bewerten wären. Es bleibt jedoch noch offen, auf welche Bezugsgröße die Abschläge vorgenommen werden (z.B. Buchwert, Marktwert, Modellwert). Zudem erscheint eine Anwendung auf sehr spezifische, komplexe Assets kaum praktikabel, da die Vorgehensweise insgesamt doch sehr unspezifisch ist. Letztlich ist davon auszugehen, dass verschieden Verfahren parallel zum Einsatz kommen werden. Drei Bewertungsmethoden Bewertungsmethoden laut EU-Guidelines DCF-Modellvarianten zur Bewertung von ABS-Strukturen Discounted Cash Flow Modelle Bewertungsmethoden Analytische Modelle (Reverse) Auktion Modellbewertung Haircuts Re-Rating Methode Vektor-Analyse Simulationsmodelle Probabilistic Modelle Quelle: DZ BANK Eine Validierung und Abnahme der Modelle durch unabhängige Expertengremien ist vorgesehen. Zudem sollen die Modelle nicht nur einmal – vor Initiierung der ARPs – sondern vielmehr regelmäßig während der Laufzeit der ausgelagerten Assets auf ihre Tauglichkeit überprüft werden. Die EU-Guidelines betonen, dass die Kalibrierung der Modelle auch sehr 1)2)3)4)5)6) Keine "Schönwetter-Modelle" Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 66 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 scharfen Stress-Szenarien wie einer lang anhaltenden weltweiten Rezession Genüge tun muss. In Ausnahmesituationen, insbesondere bei sehr komplexen Bewertungsfällen, die womöglich auch noch in hoher Konzentration im Portfolio einer Bank enthalten sind, schlagen die EU-Guidelines zwei „extreme“ alternative Ansätze vor. Zunächst wird an die Schaffung einer „Good Bank“ als Komplement zur vielzitierten Bad Bank gedacht. In diesem Falle würde der Staat nicht die „schlechten“, sondern die „guten“ Assets aufkaufen, um dann die Rest-Bank geordnet abzuwickeln. Ultima Ratio wäre letzten Endes die Verstaatlichung einer kompletten Bank, mit dem Ziel, diese zu restrukturieren oder geordnet abzuwickeln und so die Bewertung über einen längeren Zeitraum und mit weniger Druck durchzuführen. Ultima Ratio: Good Bank statt Bad Bank oder aber Staats-Bank In diesem Zusammenhang skizzieren die EU-Guidelines folgende „Bewertungsvariante mit Verzögerungseffekt“: das Entgelt für die übernommenen Assets wird, ähnlich wie bei der in Deutschland von Axel Weber ins Spiel gebrachten „Bad Bank Light“ nicht in Cash gezahlt, sondern in Höhe des Nominalwerts in Form von Staatsanleihen. Zusätzlich zu den Assets erhält der Staat Aktien-Optionsscheine („contingent warrants“) auf das Kapital der jeweiligen Bank, deren Wert abhängig ist vom späteren Verkaufspreis der übernommenen Assets. Mit anderen Worten determiniert der später erzielte Verkaufspreis der „toxischen“ Assets den Kurs, zu dem der Staat Eigenkapitalanteile der betroffenen Bank erwerben kann. Nachfolgend stellen wir die Wirkungsweise dieses „Contingent Warrant“-Modells an Hand eines Zahlenbeispiels vor.23 Einsatz von Contingent Warrants zur "Bewertung mit Verzögerung" Fatale Konsequenzen „falscher“ Wertfestlegung beim Verkauf von Impaired Assets (Ausgangssituation) T0 Aktiva Aktiva 1 80 Aktiva 2 20 100 Bank XY "gut" "schlecht" T2 T1 Aktiva Aktiva 1 80 Aktiva 2 15 95 Bank XY "gut" "schlecht" Passiva EK 5 Verbindlichk. 90 95 Aktiva Aktiva 1 80 Aktiva 2 5 85 Bank XY "gut" "schlecht" Passiva EK 0 Verbindlichk. 90 90 Passiva EK 10 Verbindlichk. 90 100 Aktiva Aktiva 1 0 Aktiva 2 0 0 Bank XY "gut" "schlecht" Passiva EK Verbindlichk. 0 5 5 Quelle: DZ BANK In der Ausgangssituation hat die Bank XY „schlechte“ Assets im Nominalvolumen von 20 auf der Bilanz und ein Eigenkapital von 10. Ein „fairer“ bzw. „wahrer“ Wert für die schlechten Assets von weniger als 20 hat verschiedene negative Konsequenzen in abgestufter Form. Unterstellt man einen fairen Wert von 15 für die schlechten Assets, müssen entsprechend Abschreibungen in Höhe von 5 auf die Position „Aktiva 2“ vorgenommen werden, so dass sich das Eigenkapital und in Folge dessen auch der potenzielle Kreditvergabespielraum der Bank reduzieren. Liegt der wahre Wert der schlechten Aktiva bei 5, zehrt die erforderliche Abschreibung das Eigenkapital der Bank vollständig auf, sie wird insolvent und der Liquidationserlös reicht nicht aus, um die Verbindlichkeiten in voller Höhe zu begleichen. 23 Beispiel Vgl. J. Sachs, FT vom 5. Februar 2009 „A strategy of contingent nationalisation“ 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 67 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Einsatz von Contingent Warrants i.R.v. ARPs und EK-Verschiebungen Bank XY „Bad Bank“(Staat, ZB, etc.) P A EK Aktiva 1 (gut) 10 80 Contingent Warrants Contingent Warrants Govies 20 Aktiva 2 (schlecht) 20 Aktiva 2 (schlecht) 20 Govies P A 20 EK 10 "Aktionärgruppe" Alt-Aktionäre Staat a) VP = 20 10 0 b) VP <= 10 0 10 c) 10< VP<20 EK(alt))-(20-VP) EK(alt)+(20-VP) Quelle: DZ BANK Werden die schlechten Assets zu einem Preis verkauft, der dem Nominalwert entspricht, entsteht hieraus für den Staat kein Verlust und die „Aktionärsstruktur“ der Bank XY verändert sich nicht. Liegt der Verkaufspreis bei bzw. unterhalb von 10, ist das EK der Bank vollständig aufgezehrt, Insolvenz liegt vor bzw. sie geht faktisch vollständig in Staatseigentum über. Liegt der Verkaufspreis über 10 und unter 20 erhält der Staat als Verlustausgleich durch Ausübung der Warrants Aktien der Bank im Umfang von 20 abzüglich des Verkaufspreises, also zum Beispiel bei einem Verkaufspreis von 12 Aktien in der Höhe von 8. Umgekehrt vermindert sich die Beteiligung der Alt-Aktionäre um eben diesen Betrag, im Beispiel von 10 auf 2. Durch diesen Mechanismus wird einerseits die Bank nicht zusätzlich unter Druck gesetzt, indem realisierte Verluste die Eigenkapitalbasis mindern und andererseits übernimmt der Staat keine Verluste aus den schlechten Assets, ohne einen Gegenwert dafür zu erhalten. Vergütung („Pricing“) Als Grundregel formulieren die EU-Guidelines, dass die Vergütung von Seiten der am ARP partizipierenden Bank an den Staat neben dem Entgelt für die Liquiditätsbereitstellung vor allem auch eine Risikoprämie enthalten muss. Unterstellt man einen Transfer zum langfristigen ökonomischen Wert, liegt das Risiko schlicht in dessen fehlerhafter Berechnung, bzw. mit anderen Worten in einer Unterschätzung zukünftig eintretender Verluste. Liegt der Transferwert in Ausnahmefällen über dem langfristigen ökonomischen Wert, resultiert hieraus unmittelbar ein zusätzliches Risiko für den Staat. Im Falle eines Kauf-Modells könnte die Vergütung über einen Kaufpreisabschlag und im Falle eines Versicherungs-Modells über die Versicherungsprämie gesteuert werden. Als denkbares zusätzliches Instrument zur Steuerung der Vergütung werden AktienOptionsscheine mit Bezug zum Eigenkapital der Banken angeführt, welche im Zuge einer ARP-Maßnahme auf den Staat übertragen würden. Wieder ist zu unterscheiden zwischen Kauf- und Versicherungsmodell. Werden im Falle des Kauf-Modells die Assets vom Staat „erfolgreich“ am Markt platziert bzw. haben sie ihre Ziel-Rendite erreicht, müssen die Optionsscheine wieder an die Bank zurückgegeben werden. Wird die Ziel-Rendite durch den Staat nicht erreicht, muss die Bank die Differenz in Cash ausgleichen. Leistet sie die Zahlung nicht, verkauft der Staat die Optionsscheine am Markt. Für das Versicherungsmodell wird ein Konstrukt vorgeschlagen, bei dem die Bank die Garantie-Gebühr mittels eigener Aktien bezahlt, die mit einer fixen Dividende ausgestattet sind, welche so kalkuliert ist, dass sie kumuliert der Ziel-Rendite des Staates aus der Versicherung der Assets entspricht. Muss die 1)2)3)4)5)6) Beispiel - Fortsetzung Risikoprämie Ausgestaltungsformen Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 68 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Garantie im Ernstfall tatsächlich gezogen werden, könnte der Staat über die AktienOptionsscheine im Umfang der Garantie-Inanspruchnahme Anteile der Bank beziehen. Asset Management Nur am Rande, in einem einzigen Satz, erwähnen die EU-Guidelines eine wichtige organisatorische Bedingung, die mit der Inanspruchnahme von ARP-Maßnahmen verknüpft ist. Unabhängig vom Modell (Kauf, Versicherung, Hybrid) wird betont, dass Interessenkonflikte vermieden werden müssen und deshalb eine klare funktionale und organisatorische Trennung zwischen den vom ARP erfassten Impaired Assets und der restlichen Bank geschaffen werden muss, wobei insbesondere auf das jeweils zuständige Personal und Management hingewiesen wird. Geht man also davon aus, dass auch im Falle des Asset-Verkaufs, die Portfolio-Administration aus Praktikabilitäts- und Ressourcengründen weiter bei der abgebenden Bank verbleibt, wären Aufbau- und Ablauforganisation entsprechend zu trennen, was sich beim Personal in einer Unterscheidung zwischen „Good Guys“ und „Bad Guys“ niederschlagen müsste, die im Tagesgeschäft unabhängig voneinander operieren. 1)2)3)4)5)6) Good Guys und Bad Guys Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 69 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Anlage 2: Prozyklische Effekte IFRS & Basel II IFRS Der „fair value“ als beizulegender Zeitwert im Sinne der IFRS ist der Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern ein Vermögenswert getauscht oder eine Verbindlichkeit beglichen werden könnte. IAS 39 gibt eine Hierarchie vor, die bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes eines Finanzinstruments angewendet werden soll [IAS 39.AG69-82]. Wie nachfolgend dargestellt, stehen hier an erster Stelle börsennotierte Marktpreise in einem aktiven Markt. Sie gelten als bestes Indiz für den beizulegenden Zeitwert und sind – sofern vorhanden – zu verwenden, um ein Finanzinstrument zu bewerten („mark-to-market“ Bewertung). Wenn kein aktiver Markt für ein spezifisches Finanzinstrument besteht, bestimmt der Bilanzierende den beizulegenden Zeitwert mit Hilfe einer Bewertungsmethode. Dabei sind im größtmöglichen Umfang Daten aus dem Markt zu verwenden, so zum Beispiel die jüngsten Geschäftsvorfälle und der Vergleich mit den Marktpreisen eines anderen, im Wesentlichen vergleichbaren Finanzinstruments („mark-to-matrix“ Bewertung). Schließlich können als zulässige Bewertungsmethoden auch das „discounted cash flow“ Verfahren sowie Optionspreismodelle zur Ermittlung eines Fair Values herangezogen werden („mark-to-model“ Bewertung). Analoge Regelungen für US GAAP sind im „Financial Accounting Standard“ (FAS) Nr. 157 niedergelegt. Aktiver Markt Fair Value Bewertungshierarchie – IAS 39 Notierter Preis Transaktionspreis Stufe 1 Stufe 2 AG71-AG73 !Abschlußstichtag !Kurz vor Abschlußstichtag Kein aktiver Markt Bewertungsmethoden Stufe 3 !Verwendung von Preisen aus jüngsten Transaktionen für betr. Finanzinstrument zw. Vertragswilligen, sachverständigen und unabhängigen Geschäftspartnern Stufe 4 !Vergleich mit dem aktuellen „fair value“ eines anderen, i.W. identischen Finanzinstruments Stufe 5 !Bewertungsmodelle: Barwert-u. Optionspreismodelle AG74-AG79 Nicht beobachtbare Inputparameter Stufe 6 !Eigenkapitalinstrumente, die über keinen auf einem aktiven Markt notieren Preis verfügen u. entsprechende Derivate darauf: AK minus Wertminderung AG80-AG81 Quelle: DZ BANK Aufgrund der besonderen Marktgegebenheiten im Kontext der Finanzkrise entfaltete sich eine Diskussion um die Angemessenheit der am Markt quotierten Kurse, da in den meisten Fällen die Kursverluste in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zu den realisierten bzw. zu 1)2)3)4)5)6) Missverhältnis von Fundamentalwerten und Marktpreisen Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 70 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 erwartenden Verlusten aus den notierten Schuldtiteln zu stehen schienen. Finanzinstitute mussten ihre Vermögenswerte aufgrund der kontinuierlich fallenden Marktpreise immer weiter abschreiben. Diese Belastungen spiegelten sich wiederum auf der Eigenkapitalseite wider und verschärften damit die Lage der betreffenden Institute. In der Folge mussten weltweit Risikoaktiva verstärkt abgebaut werden, so dass sich hieraus eine prozyklische Abwärtsspirale entwickelte. Der IASB hat daher im Oktober 2008 als Reaktion auf die sich verschärfende Krise wie auch eine entsprechende Verlautbarung des amerikanischen FASB im September eine Änderung zu IAS 39 beschlossen. Durch die Änderung wurde nunmehr die Möglichkeit geschaffen, auch in den IFRS unter bestimmten Bedingungen nicht-derivative Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, in andere Kategorien umzugliedern. Eine solche nachträgliche Umwidmung war bisher nicht möglich, da die Kaufintention und die dazugehörige Kategorisierung bei Erwerb ausschlaggebend waren. Den Ansatz und die Bewertung von Finanzinstrumenten gemäß IAS 39 sowie die geänderten Umwidmungsbestimmungen haben wir in nachfolgender Abbildung veranschaulicht. FASB und IASB lockern Umwidmungsbestimmungen im Herbst 2008 Erstansatz und Folgebewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS (IAS 39) Wertpapierkategorie Bewertungsregel Erstansatz Folgeansatz G+V wirksam Held for Trading Fair Value & erfolgswirksam (IAS 39.46 iVm IAS 39.55(a) Fair Value (i.d.R. AK) Fair Value ja Available for Sale Fair Value & erfolgsneutral (IAS 39.46 iVm IAS 39.55 (b) Fair Value (i.d.R. AK) Fair Value nein (direkt im EK) Held to Maturity Fortgeführte AK (IAS 39.46(b) Fair Value fortgeführte AK ja Loans and Receivables Fortgeführte AK (IAS 39.46 (a) Fair Value fortgeführte AK ja Umwidmung bisher neu Quelle: DZ BANK; Anm.: „Held for Trading“ entspricht „Financial Assets at Fair Value through Profit or Loss“ Da europäische Banken in der Regel als börsennotierte Unternehmen seit 2005 einen internationalen Konzernabschluß nach IFRS aufstellen müssen, können sie grundsätzlich auch von der Änderung der Umwidmungsbestimmungen profitieren. Wertpapiere im Handelsbestand, die als „held-for-trading“ zum Fair Value erfolgswirksam zu bilanzieren waren, können nunmehr bei geänderter Halteintention in die Kategorie „held-to-maturity“(Bankbuch) umgebucht werden. Hierdurch lassen sich marktwertbedingte Abschreibungen vermeiden, da in dieser Kategorie die Folgebewertung zu (fortgeführten) Anschaffungskosten erfolgt. Des Weiteren ist es in analoger Weise möglich, originäre Vermögenswerte aus der Kategorie „available-for-sale“ in die Kategorie „loans-and-receivables“ umzugliedern. Somit können die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Eigenkapitalveränderungsrechnung schon kurzfristig entlastet werden. Wie die dargestellte Bloomberg-Abbildung auf Seite 3 zeigt, hat sich in der Folge bereits im ersten Quartal 2009 ein erheblicher Entlastungseffekt bei den Banken eingestellt. Erstmals seit Ausbruch der Krise waren die Verlustausweise signifikant rückläufig. Zwar kann die prozyklische Wirkung der Rechnungslegung somit umgangen werden, jedoch wird damit das Fair Value Accounting de facto ausgehebelt. Zudem berauben sich die Institute im Gegenzug potenziell der Chance künftiger (M-t-M) Wertaufholungen bis zum Tilgungszeitpunkt. Trotz der gelockerten Umwidmungsbestimmungen blieb im Hinblick auf das anzuwendende Bewertungsverfahren ein weiterer Streitpunkt unter den Beteiligten die Frage, ob unter den gegebenen Marktkonstellationen ein aktiver (= funktionsfähiger) Markt für die betreffenden 1)2)3)4)5)6) Letzter Transaktionspreis in inaktiven Märkten als Streitpunkt Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 71 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Finanzinstrumente vorliegt oder nicht, und damit letztlich ein vermeintlich „verzerrter“ Transaktionspreis als Beurteilungsmaßstab Gültigkeit hat. Aufgrund der Illiquidität der Märkte besteht in einigen Marktsegmenten nur ein geringes („atypisches“) Handelsvolumen oder es finden gar keine Transaktionen mehr statt bzw. nur solche, die nachweislich aus erzwungenen Geschäften („forced transactions“), Zwangsliquidationen („involuntary liquidation“) oder Notverkäufen („distressed sales“) resultieren. Hierzu hat das FASB als Anleitung für die Praxis weitergehende Kriterien zur Bestimmung eines inaktiven Marktes sowie zur Identifikation von unter Druck durchgeführten Wertpapiertransaktionen (mit der Folge nicht marktgerechter Preise) Ende April erlassen, die Gültigkeit für Geschäftsjahresabschlüsse nach dem 15. März 2009 haben. Demnach ist der letzte verfügbare Transaktionspreis nicht zwingend zur Bewertung heranzuziehen, wenn dieser als nicht repräsentativ gilt. Somit können in der Folge weitere marktwertbedingte Abschreibungen auf Schuldtitel aller Art im Handelsbuch vermieden werden. Die Einführung der genannten Vorschläge dürfte bei den betroffenen Banken allerdings zu einer Zunahme der Level 3 Assets führen. Vom IASB wurden diese FASB-Regelungen jedoch nicht in IFRS übernommen. Aufgrund von Bedenken, dass europäische Banken dadurch gegenüber ihren US-amerikanischen Wettbewerbern einen Nachteil erleiden könnten, wurde daraufhin der Vorsitzende des IASB am 9. Juni vor den Ausschuss für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten (ECOFIN) der Europäischen Union zu einem diesbezüglichen „Meinungsaustausch“ gebeten. Der Vorsitzende versprach dem Ausschuss, dass der IASB noch in diesem Jahr einen überarbeiteten Standard herausgeben wird, der eine umfassende Lösung der entsprechenden Sachverhalte bietet und für diesjährige Geschäftsabschlüsse herangezogen werden kann. Neuer IFRS-Standard bis Jahresende Basel II – Prozyklität der regulatorischen Eigenmittel Das zentrale Anliegen der internationalen Eigenkapitalregeln ist die Sicherstellung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung der Banken in Abhängigkeit vom jeweiligen Risiko. Bezogen auf das Kreditrisiko werden zu diesem Zweck mit Ausfallrisiken behaftete Positionen mit einem Faktor (Risikogewicht) bewertet, der das Kreditportfolio in die letztlich mit Eigenmitteln zu unterlegenden „Risk Weighted Assets“ (RWAs) überführt. Die Regelungen des ersten Baseler Akkordes wiesen zwar eine bestechende Simplizität auf, konnten aber mit ihrer pauschalen Bemessung des regulatorischen Kapitals nach Assetklassen (Forderungen an Kunden, Pfandbriefe, Staatsanleihen) deren individuelles Ausfallrisiko nicht adäquat erfassen und haben zu einer – falschen – Anreizstruktur geführt. Wenn ein Plus an Risiko zwar mit einer höheren Renditeerwartung, nicht jedoch mit einem obligatorischen Zuwachs der Eigenmittelunterlegung einhergeht, kann das bei einer entsprechend kollektiven Verhaltensweise der Kreditinstitute – siehe aktuelle Krise - für das Finanzsystem destabilisierende Auswirkungen haben. Idee von Basel: risikoadäquate Eigenkapitalausstattung Zur Überwindung dieses Kernproblems wurde in Basel II die Assetklassenstruktur mit einer bonitätsabhängigen Abstufung des Risikogewichts erweitert. Diese Abstimmung hat nicht nur in einen zähen internationalen Abstimmungsprozess gemündet, sondern über verschieden komplexe Ansätze, die sowohl auf internen wie externen Ratings basieren, ein kaum noch durchschaubares Regelwerk bezüglich der Eigenmittelvorschriften hervorgebracht. Die ohne Frage vorhandenen deutlichen Verbesserungen bei der Eigenmittelunterlegung von Kreditrisiken sind jedoch nicht frei von Nebenwirkungen, die – auch das ist in der Krise sichtbar geworden – sowohl direkt als auch indirekt die Stabilität des internationalen Finanzsystems beeinträchtigen können. Die Ursache dafür ist die prozyklische Wirkung des zweiten Baseler Akkordes, noch verstärkt durch die zum Teil bestehende feste Anbindung Bonitätsabhängiges Risikogewicht - Segen und Fluch zugleich 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 72 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 an externe Ratings. Dabei darf nicht vergessen werden, dass auch Basel I zyklusverstärkend gewirkt hat – allerdings in einem geringeren Ausmaß. Was bedeutet in diesem Zusammenhang „prozyklisch“? Dahinter verbirgt sich eine Wirkungskette, die fatale Folgen haben kann. Reduziert sich das Eigenkapital einer Bank durch Verluste, kann sie mit dem verbliebenen Kapital nur noch ein geringeres Volumen an RWAs unterlegen. Gegebenfalls müssen daher Positionen abgebaut werden, wodurch erneut Druck auf den Markt ausgeübt wird. Die Kurse verschlechtern sich weiter und es müssen erneut Risikoaktiva abgebaut werden. Daneben führt das verminderte Eigenkapital aber auch dazu, dass in anderen Sparten der Bank das Neugeschäft zurückgefahren werden muss, da für weitere Engagements keine freien Eigenmittel mehr verfügbar sind. Insofern wirkt sich die Eigenmittelunterlegung auch auf die Volkswirtschaft insgesamt negativ aus. Dieser Effekt wird durch Basel II noch verstärkt, da sich in Krisenzeiten die Bonität von Krediten und Anleihen verschlechtert und über den bonitätsabhängigen Unterlegungseffekt die notwendigen regulatorischen Mittel steigen. Dadurch werden sowohl der Abbaudruck auf Portfoliopositionen als auch die Restriktionen im Neugeschäft verstärkt. Prozyklische Wirkung der regulatorischen Eigenmittel Die Auswirkungen sollen am folgenden Beispiel eines ABS-Portfolios illustriert werden. Das Beispiel soll die Problematik nur grundsätzlich verdeutlichen. Insofern ist die Bewertung des Portfolios und die Eigenmittelunterlegung hier nur vereinfachend dargestellt. Beispiel 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 73 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Beispiel zur prozyklischen Wirkung von Basel II Ausgangssituation Rating Exposure Art RW AAA Senior & Granular 7% AAA Non-Sen & Granular 12% AAA Non-Granular 20% AA Senior & Granular 8% AA Non-Sen & Granular 15% AA Non-Granular 25% A Senior & Granular 12% A Non-Sen & Granular 20% A Non-Granular 35% BBB Senior & Granular 60% BBB Non-Sen & Granular 75% BBB Non-Granular 75% BB n/a 425% B und darunter n/a 1250% Summe Portfolio 23,3% Regulatorisches Kapital Stufe 1: Bewertungsverluste durch Spreadausweitungen Rating Exposure Art RW AAA Senior & Granular 7% AAA Non-Sen & Granular 12% AAA Non-Granular 20% AA Senior & Granular 8% AA Non-Sen & Granular 15% AA Non-Granular 25% A Senior & Granular 12% A Non-Sen & Granular 20% A Non-Granular 35% BBB Senior & Granular 60% BBB Non-Sen & Granular 75% BBB Non-Granular 75% BB n/a 425% B und darunter n/a 1250% Summe Portfolio 16,1% Bewertungsveränderung Regulatorisches Kapital Änderung regulatorisches Kapital Stufe 2: Bewertungsverluste durch Spreadausweitungen Rating Exposure Art RW AAA Senior & Granular 7% AAA Non-Sen & Granular 12% AAA Non-Granular 20% AA Senior & Granular 8% AA Non-Sen & Granular 15% AA Non-Granular 25% A Senior & Granular 12% A Non-Sen & Granular 20% A Non-Granular 35% BBB Senior & Granular 60% BBB Non-Sen & Granular 75% BBB Non-Granular 75% BB n/a 425% B und darunter n/a 1250% Summe Portfolio 90,2% Regulatorisches Kapital Änderung regulatorisches Kapital Gesamte negative Wirkung auf Eigenkapitalsituation Anteil 40% 15% 15% 7% 2% 2% 7% 2% 2% 4% 1% 1% 2% 0% 100% Volumen 400.000.000 150.000.000 150.000.000 70.000.000 20.000.000 20.000.000 70.000.000 20.000.000 20.000.000 40.000.000 10.000.000 10.000.000 20.000.000 0 1.000.000.000 RWA 28.000.000 18.000.000 30.000.000 5.600.000 3.000.000 5.000.000 8.400.000 4.000.000 7.000.000 24.000.000 7.500.000 7.500.000 85.000.000 0 233.000.000 18.640.000 Anteil 44% 16% 16% 6% 2% 2% 5% 2% 2% 3% 1% 1% 1% 0% 100% Volumen 380.000.000 140.000.000 140.000.000 55.000.000 17.000.000 17.000.000 45.000.000 14.000.000 14.000.000 22.000.000 5.500.000 5.500.000 5.000.000 0 860.000.000 -140.000.000 RWA 26.600.000 16.800.000 28.000.000 4.400.000 2.550.000 4.250.000 5.400.000 2.800.000 4.900.000 13.200.000 4.125.000 4.125.000 21.250.000 0 138.400.000 11.072.000 -7.568.000 Anteil 33% 9% 8% 8% 4% 3% 7% 4% 6% 5% 2% 2% 3% 5% 100% Volumen 280.000.000 80.000.000 70.000.000 65.000.000 35.000.000 30.000.000 60.000.000 35.000.000 55.000.000 40.000.000 20.000.000 20.000.000 30.000.000 40.000.000 860.000.000 RWA 19.600.000 9.600.000 14.000.000 5.200.000 5.250.000 7.500.000 7.200.000 7.000.000 19.250.000 24.000.000 15.000.000 15.000.000 127.500.000 500.000.000 776.100.000 62.088.000 -43.448.000 -183.448.000 Quelle: DZ BANK 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 74 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Das obere Drittel der umseitigen Tabelle zeigt ein ABS-Portfolio, welches nach Ratingkategorie und der Art des Exposures unterteilt ist. Die letztgenannte Unterteilung unterscheidet die Risikogewichte über die Bonitätsstaffelung hinaus noch danach, ob es sich um Seniortranchen oder granulare Portfolios handelt. Unser Ausgangsportfolio mit einem Volumen von 1 Mrd. Euro (vor der Krise) ist von guter Qualität, 70% der Anleihen vefügen über ein AAA-Rating, über 90% sind mit „A“ und besser eingestuft. Dementsprechend ist das durchschnittliche Risikogewicht niedrig, es beträgt lediglich 23,3% oder anders gesagt weniger ein Viertel des Portfoliovolumens müssen mit dem von Basel I übernommenen Eigenmittelsatz von 8% unterlegt werden. Dadurch muss das Portfolio nur mit insgesamt 18,6 Mio. Euro Eigenmitteln unterlegt werden – eine Relation von 54:1. Ausgangsportfolio von guter Qualtität Durch die Krise kommt es zu einem starken Kursverfall der Papiere im ABS-Portfolio (mittlerer Teil der Tabelle). Der Wert des Portfolios sinkt um 140 Mio. Euro . Dieser Bewertungsverlust reduziert das vorhandene Eigenkapital der Bank. Gleichzeitig müssen aber auch „nur“ noch 860 Mio. Euro unterlegt werden, da maximal noch dieser Betrag zu einem Verlust führen kann. Somit wird der negative Effekt etwas abgeschwächt. Kursverluste belasten das Eigenkapital Im unteren Teil der Tabelle wirkt sich nun noch die Verschlechterung der Bonitätssituation bei ABS aus. Die massenhaften Herabstufungen – vor allem von Transaktionen mit Bezug zu US-Subprime – hinterlassen hierbei deutlich ihre Spuren. Selbst wenn unmittelbar kein Verlustrisiko droht, führt diese negative Ratingmigration zu einer Erhöhung der notwendigen regulatorischen Mittel. Zumal der Basel II-Ansatz von ABS faktisch fast vollständig auf externen Ratings beruht. Schießen die Ratingagenturen bei der Neubewertung der Risiken über das Ziel hinaus – etwa um dem Vorwurf zu entgehen, man hätte maßgebliche Gefahren übersehen – und belegen ganze Assetklassen wie es aktuell der Fall ist mit flächendeckenden Herabstufungen, führt dies zu einem sprunghaften Anstieg der Risikogewichte und damit der RWAs. In unserem Beispiel haben Ratingherabstufungen dazu geführt, dass nun ein spürbarer Teil des Portfolios mit einem Rating von „B“ und schlechter eingestuft wird. Diese Bonitätsstufe, die anfänglich überhaupt nicht im Portfolio enthalten war, führt zum Kapitalabzug und wirkt sich besonders stark erhöhend auf die regulatorische Anforderung aus. Ratingmigration treibt RWAs nach oben Durch die Ratingmigration hat sich das durchschnittliche Risikogewicht des Portfolios auf über 90% erhöht Die anfängliche regulatorische Eigenmittelanforderung von 18,6 Mio. Euro hat sich damit auf 62,1 Mio. Euro erhöht bzw. mehr als verdreifacht. Zusammen mit der Reduzierung des Eigenkapitals aus Verlusten erreicht die gesamte negative Auswirkung auf die Eigenmittelsituation durch Kursverlust und Ratingmigration ein Ausmaß von über 183 Mio. Euro, ein dramatischer Wert verglichen mit den 18,6 Mio. Euro die vor der Krise notwendig waren, um das Portfolio mit regulatorischen Eigenmitteln zu unterlegen. Negativer Effekt auf Eigenmittel und anfänglicher Unterlegungsbetrag klaffen auseinander Mit Blick auf dieses Ergebnis erscheint es sinnvoll, Überlegungen anzustellen, wie verhindert werden kann, dass Banken durch die Kombination aus Kurs- oder Kreditverlusten und Ratingmigration „voll auf die Bremse“ treten müssen. Dadurch wird der ohnehin angeschlagene Anleihemarkt zusätzlich belastet und die Gefahr einer Kreditklemme vergrößert. Ebenfalls bedenkenswert ist der Punkt, ob die feste Verdrahtung zu externen Ratings besser gelöst werden kann. "Fine Tuning" sinnvoll 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 75 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Impressum Herausgeber: DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Platz der Republik, 60265 Frankfurt am Main Vorstand: Wolfgang Kirsch (Vorsitzender), Dr. Thomas Duhnkrack, Lars Hille, Wolfgang Köhler, Albrecht Merz, Frank Westhoff Verantwortlich: Klaus Holschuh, Leiter Research und Volkswirtschaft Verantwortlich: Dr. Jan Holthusen, Leiter Fixed Income Research, Tel.: +49 (0)69 7447 6163, E-Mail: [email protected] © DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main 2009 Nachdruck und Vervielfältigung nur mit Genehmigung der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main Zeitliche Bedingungen vorgesehener Aktualisierungen–Bond analyses ("Corporate Bonds and Eurobonds of Emerging Markets") Die DZ BANK führt Listen von bestimmten Emittenten, die Anleihen begeben und für die Empfehlungen ("Masterlisten für Corporates und für Emerging Markets" veröffentlicht werden. Kriterium für die Aufnahme oder Streichung eines Emittenten sind unter anderem die Handelbarkeit und gute Marktliquidität von Anleihen dieser Emittenten. Hierbei liegt es allein im Ermessen der DZ BANK, jederzeit die Aufnahme oder Streichung von Emittenten auf der Masterliste vorzunehmen. Für die auf der Masterliste aufgeführten Unternehmen und Länder wird mindestens quartalsweise ein Kurzkommentar bzw. eine zusammenfassende Bewertung (Empfehlungsübersicht) erstellt. Zur Einhaltung der Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes kann es jederzeit vorkommen, dass für einzelne auf der Masterliste aufgeführten Emittenten die Veröffentlichung von Finanzanalysen ohne Vorankündigung gesperrt wird. Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt am Main, Germany Verantwortliches Unternehmen DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Platz der Republik, 60265 Frankfurt am Main, Germany Vergütung der Analysten Research-Analysten werden nicht für bestimmte Investment Banking-Transaktionen vergütet. Der/die Verfasser dieser Studie erhält/erhalten eine Vergütung, die (unter anderem) auf der Gesamtrentabilität der DZ BANK basiert, welche Erträge aus dem Investment Banking-Geschäft und anderen Geschäftsbereichen des Unternehmens einschließt. Die Analysten der DZ BANK und deren Haushaltsmitglieder sowie Personen, die den Analysten Bericht erstatten, dürfen grundsätzlich kein finanzielles Interesse an Finanzinstrumenten von Unternehmen haben, die vom Analysten gecovert werden. Die nachfolgenden Erläuterungen (1-6) beziehen sich auf die angegebenen Hochziffern in der Finanzanalyse. Die DZ BANK und/oder mit ihr verbundene Unternehmen: 1) sind am Grundkapital des Emittenten mit mindestens 1 Prozent beteiligt. 2) waren innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate an der Führung eines Konsortiums beteiligt, das Finanzinstrumente des Emittenten im Wege eines öffentlichen Angebots emittierte. 3) betreuen Finanzinstrumente des Emittenten an einem Markt durch das Einstellen von Kauf- oder Verkaufsaufträgen. 4) haben innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate mit Emittenten, die selbst oder deren Finanzinstrumente Gegenstand der Finanzanalyse sind, eine Vereinbarung über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Investmentbanking-Geschäften geschlossen oder eine Leistung oder ein Leistungsversprechen aus einer solchen Vereinbarung erhalten. 5) halten Aktien des analysierten Emittenten im Handelsbestand. 6) haben mit den Emittenten, die selbst oder deren Finanzinstrumente Gegenstand der Finanzanalyse sind, eine Vereinbarung zu der Erstellung der Finanzanalyse getroffen. Weitere Informationen und Pflichtangaben zu Finanzanalysen finden Sie unter www.dzbank.de 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 76 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Fixed Income Research: Veränderte Anlageurteile der letzten 12 Monate AAREAL BANK AG 15.01.2009 Underperformer ACHMEA HYPOTHEEKBANK NV 15.01.2009 Underperformer ALLIED IRISH BANKS PLC 15.01.2009 Underperformer ARCELOR MITTAL 11.02.2009 Underperformer BANCO BILBAO VIZCAYA ARGENTARIA SA 28.04.2009 Underperformer BANCO BILBAO VIZCAYA ARGENTARIA SA 15.01.2009 Marketperformer BANCO ESPIRITO SANTO 15.01.2009 Marketperformer BANCO POPULAR ESPANOL 15.01.2009 Underperformer BANCO SANTANDER SA 15.01.2009 Marketperformer BANK OF AMERICA CORP 15.01.2009 Underperformer BASF AG 31.10.2008 Underperformer BASF AG 17.07.2008 Marketperformer BAYERISCHE LANDESBANK 15.01.2009 Marketperformer BAYERISCHE MOTOREN WERKE AG 18.09.2008 Marketperformer BERLIN-HANNOVER HYPBK AG 15.01.2009 Marketperformer BERTELSMANN AG 12.05.2009 Underperformer BRITISH AMERICAN TOBACCO PLC 19.02.2009 Underperformer BRITISH AMERICAN TOBACCO PLC 09.12.2008 Marketperformer BRITISH AMERICAN TOBACCO PLC 18.09.2008 Underperformer CAISSE CENTRALE DESJARDINS DU QUEBEC 15.01.2009 Outperformer CAISSE CENTRALE DU CREDIT IMMOBILIER DE FRANCE 15.01.2009 Marketperformer CAIXA ECONOMICA MONTEPIO GERAL 15.01.2009 Underperformer CARREFOUR SA 18.11.2008 Underperformer CASINO GUICHARD PERRACHON SA 15.10.2008 Marketperformer CASINO GUICHARD PERRACHON SA 29.08.2008 Outperformer CIE FINANCIERE DU CRED 15.01.2009 Marketperformer COMMERZBANK AG 16.01.2009 Marketperformer CONTINENTAL AG 10.02.2009 Underperformer CONTINENTAL AG 19.01.2009 Marketperformer CONTINENTAL AG 10.11.2008 Underperformer CONTINENTAL AG 17.07.2008 Marketperformer CREDIT AGRICOLE SA 16.01.2009 Marketperformer CREDIT SUISSE 24.04.2009 Outperformer CREDIT SUISSE 16.01.2009 Marketperformer DAIMLER AG 27.10.2008 Marketperformer DAIMLER AG 18.09.2008 Outperformer DEPFA BANK PLC 15.01.2009 Underperformer DEUTSCHE HYPOTHEKENBANK 15.01.2009 Marketperformer DEUTSCHE LUFTHANSA AG 12.03.2009 Underperformer DEUTSCHE TELEKOM AG 22.04.2009 Marketperformer DEUTSCHE TELEKOM AG 07.11.2008 Outperformer DNB NORBANK ASA 06.05.2009 Marketperformer DNB NORBANK ASA 15.01.2009 Outperformer DUESSELDORFER HYPOBANK 15.01.2009 Underperformer E.ON AG 13.05.2009 Marketperformer EBS BUILDING SOCIETY 10.03.2009 Underperformer ELECTRICITE DE FRANCE 22.01.2009 Outperformer ELECTRICITE DE FRANCE 14.01.2009 Marketperformer ELECTRICITE DE FRANCE 19.11.2008 Marketperformer ELECTRICITE DE FRANCE 19.06.2008 Underperformer ENBW ENERGIE BADEN-WUERTTEMBERG 11.05.2009 Underperformer ENDESA S.A. 13.03.2009 Marketperformer ENDESA S.A. 22.01.2009 Underperformer ENDESA S.A. 18.12.2008 Marketperformer ENEL-SOCIETA PER AZIONI 13.05.2009 Marketperformer ENEL-SOCIETA PER AZIONI 22.01.2009 Underperformer ENEL-SOCIETA PER AZIONI 12.11.2008 Marketperformer ERSTE GROUP BANK AG 15.01.2009 Underperformer EUROHYPO AG 09.04.2009 Underperformer EUROHYPO AG 07.04.2009 Marketperformer EUROHYPO AG 15.01.2009 Underperformer EWE AG 07.05.2009 Underperformer EWE AG 19.11.2008 Marketperformer FEDERAL REP OF GERMANY 06.11.2008 Outperformer FRENCH REPUBLIC 07.05.2009 Marketperformer FRENCH REPUBLIC 06.11.2008 Outperformer FRESENIUS SE 08.07.2008 Underperformer GDF SUEZ 05.05.2009 Marketperformer GDF SUEZ 18.09.2008 Outperformer GOLDMAN SACHS GROUP INC 15.01.2009 Marketperformer HELLENIC REPUBLIC 08.06.2009 Underperformer HELLENIC REPUBLIC 06.11.2008 Marketperformer HENKEL KGAA 14.11.2008 Underperformer 1)2)3)4)5)6) HSH NORDBANK AG HYPO REAL ESTATE HLDG AG HYPO REAL ESTATE HLDG AG IBERDROLA IKB DEUTSCHE INDUSTRIEBANK AG IMPERIAL TOBACCO GROUP PLC IMPERIAL TOBACCO GROUP PLC INTESA SANPAOLO SPA JPMORGAN CHASE & CO KINGDOM OF BELGIUM KINGDOM OF THE NETHERLANDS KONINKLIJKE AHOLD NV KONINKLIJKE AHOLD NV LAFARGE LAFARGE LANDESBANK BADEN-WUERTTEMBERG LEASEPLAN CORPORATION NV LINDE AG LLOYDS TSB GROUP PLC LVMH MOET-HENNESSY MEDIOBANCA SPA MEDIOBANCA SPA MEDIOBANCA SPA MERCK KGAA MERRILL LYNCH & CO MORGAN STANLEY MORGAN STANLEY NATIONWIDE BLDG SOCIETY OTP BANK PLC PEUGEOT SA PEUGEOT SA POHJOLA BANK PLC POHJOLA BANK PLC POHJOLA BANK PLC PORSCHE AG PORSCHE AG PORSCHE AG PORTUGAL TELECOM SGPS SA PORTUGUESE REPUBLIC RAIFF ZENTRALBK OEST AG RAIFF ZENTRALBK OEST AG REPSOL YPF SA REPSOL YPF SA REPUBLIC OF AUSTRIA REPUBLIC OF AUSTRIA REPUBLIC OF BULGARIA REPUBLIC OF CROATIA REPUBLIC OF CROATIA REPUBLIC OF FINLAND REPUBLIC OF HUNGARY REPUBLIC OF IRELAND REPUBLIC OF IRELAND REPUBLIC OF KAZAKHSTAN REPUBLIC OF SLOVENIA REPUBLIC OF SOUTH AFRICA REPUBLIC OF TURKEY REPUBLIC OF TURKEY ROBERT BOSCH GMBH RWE AG SANOFI-AVENTIS SLOVAK REPUBLIC SNS BANK NEDERLAND SUEDZUCKER AG TELECOM ITALIA SPA TELECOM ITALIA SPA TELEFONICA S.A. TELEKOM AUSTRIA AG TELEKOM AUSTRIA AG TELEKOM AUSTRIA AG TELIASONERA AB TELIASONERA AB TESCO PLC THYSSENKRUPP AG TUI AG UBS AG 15.01.2009 03.06.2009 15.01.2009 19.06.2008 15.01.2009 27.11.2008 19.06.2008 17.07.2008 15.01.2009 06.11.2008 29.01.2009 19.11.2008 01.09.2008 21.01.2009 07.11.2008 15.01.2009 15.01.2009 05.05.2009 02.03.2009 10.02.2009 15.01.2009 10.12.2008 17.07.2008 18.02.2009 15.01.2009 09.04.2009 15.01.2009 15.01.2009 15.01.2009 27.10.2008 18.09.2008 07.05.2009 15.01.2009 17.07.2008 14.05.2009 07.01.2009 27.10.2008 18.02.2009 06.11.2008 26.05.2009 15.01.2009 17.11.2008 17.07.2008 12.03.2009 06.11.2008 26.11.2008 11.03.2009 26.11.2008 06.11.2008 15.10.2008 29.01.2009 06.11.2008 30.06.2008 06.11.2008 26.11.2008 11.03.2009 04.08.2008 15.09.2008 13.11.2008 29.04.2009 21.07.2008 15.01.2009 30.04.2009 11.05.2009 06.11.2008 17.07.2008 25.05.2009 26.02.2009 19.11.2008 10.10.2008 17.07.2008 21.08.2008 13.02.2009 19.06.2008 22.01.2009 Underperformer Marketperformer Underperformer Outperformer Marketperformer Marketperformer Outperformer Marketperformer Underperformer Marketperformer Outperformer Marketperformer Underperformer Underperformer Marketperformer Underperformer Underperformer Outperformer Underperformer Underperformer Marketperformer Underperformer Marketperformer Underperformer Underperformer Underperformer Marketperformer Marketperformer Underperformer Underperformer Marketperformer Underperformer Outperformer Marketperformer Underperformer Marketperformer Underperformer Marketperformer Marketperformer Marketperformer Underperformer Underperformer Outperformer Outperformer Underperformer Underperformer Underperformer Marketperformer Marketperformer Underperformer Underperformer Marketperformer Underperformer Marketperformer Underperformer Underperformer Outperformer Marketperformer Outperformer Outperformer Marketperformer Marketperformer Outperformer Marketperformer Underperformer Outperformer Underperformer Marketperformer Outperformer Marketperformer Outperformer Marketperformer Underperformer Marketperformer Marketperformer UBS AG UBS AG/FRANKFURT UKRAINE UNICREDITO ITALIANO SPA UNICREDITO ITALIANO SPA UNICREDITO ITALIANO SPA UNITED MEXICAN STATES UNITED MEXICAN STATES VATTENFALL AB VATTENFALL AB VATTENFALL AB VOLKSWAGEN AG VOLKSWAGEN AG Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 21.01.2009 16.01.2009 30.06.2008 13.05.2009 10.12.2008 17.07.2008 27.04.2009 26.11.2008 24.02.2009 15.10.2008 17.07.2008 27.10.2008 21.08.2008 Underperformer Marketperformer Underperformer Marketperformer Underperformer Marketperformer Underperformer Outperformer Outperformer Marketperformer Underperformer Marketperformer Outperformer 77 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Disclaimer 1. a) Dieses Dokument wurde von der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank AG, Frankfurt am Main, Deutschland ("DZ BANK") erstellt und von der DZ BANK für die Verteilung in Deutschland und solchen Orten, die nachstehend genannt sind, genehmigt. Die Analysten, die dieses Dokument verfasst haben, sind bei der DZ BANK angestellt. b) Unsere Empfehlungen stellen keine Anlageberatung dar und können deshalb je nach den speziellen Anlagezielen, dem Anlagehorizont oder der individuellen Vermögenslage für einzelne Anleger nicht oder nur bedingt geeignet sein. Die in diesem Dokument enthaltenen Empfehlungen und Meinungen geben die nach besten Kräften erstellte Beurteilung der DZ BANK zum Zeitpunkt der Erstellung des Dokuments wieder und können aufgrund künftiger Ereignisse oder Entwicklungen ohne Vorankündigung geändert werden. Dieses Dokument darf in allen Ländern nur in Einklang mit dem jeweils dort geltenden Recht verteilt werden, und Personen, die in den Besitz dieses Dokuments gelangen, sollten sich über die dort geltenden Rechtsvorschriften informieren und diese befolgen. Dieses Dokument stellt eine unabhängige Bewertung der entsprechenden Emittentin beziehungsweise Wertpapiere durch die DZ BANK dar und alle hierin enthaltenen Bewertungen, Meinungen oder Erklärungen sind diejenigen des Verfassers des Dokuments und stimmen nicht notwendigerweise mit denen der Emittentin oder dritter Parteien überein. c) Dieses Dokument wurde Ihnen lediglich zu Informationszwecken übergeben und darf weder ganz noch teilweise vervielfältigt, an andere Personen weiter verteilt oder veröffentlicht werden. d) Die DZ BANK hat die Informationen, auf die sich das Dokument stützt, aus Quellen übernommen, die sie als zuverlässig einschätzt, hat aber nicht alle diese Informationen selbst nachgeprüft. Dementsprechend geben die DZ BANK, DZ Financial Markets LLC und/oder ihre jeweiligen Tochtergesellschaften keine Gewährleistungen oder Zusicherungen hinsichtlich der Genauigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der in diesem Dokument enthaltenen Informationen oder Meinungen ab. Des Weiteren übernimmt die DZ BANK keine Haftung für Verluste, die durch die Verteilung und/oder Verwendung dieses Dokuments verursacht und/oder mit der Verwendung dieses Dokuments im Zusammenhang stehen. Eine Entscheidung bezüglich einer Wertpapieranlage sollte auf der Grundlage unabhängiger Investmentanalysen und Verfahren sowie anderer Studien, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Informationsmemoranden, Verkaufs- oder Emissionsprospekte erfolgen und nicht auf der Grundlage dieses Dokuments. Obgleich die DZ BANK Hyperlinks zu Internet-Seiten von in dieser Studie erwähnten Unternehmen angeben kann, bedeutet die Einbeziehung eines Links nicht, dass die DZ BANK sämtliche Daten auf der verlinkten Seite bzw. Daten, auf welche von dieser Seite aus zugegriffen werden kann, bestätigt, empfiehlt oder genehmigt. Die DZ BANK übernimmt weder eine Haftung für solche Daten noch für irgendwelche Konsequenzen, die aus der Verwendung dieser Daten entstehen. e) Dieses Dokument stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb von Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten dar und darf auch nicht dahingehend ausgelegt werden. Die Informationen in diesem Dokument stellen keine Anlageberatung dar. Mit der Ausarbeitung dieses Dokuments wird die DZ BANK gegenüber keiner Person als Anlageberater oder als Portfolioverwalter tätig. f) Die DZ BANK ist berechtigt, Investment Banking- und sonstige Geschäftsbeziehungen zu dem/den Unternehmen zu unterhalten, die Gegenstand dieser Studie sind. Die Research-Analysten der DZ BANK liefern ebenfalls wichtigen Input für Investment Banking- und andere Verfahren zur Auswahl von Unternehmen. Anleger sollten davon ausgehen, dass die DZ BANK, DZ Financial Markets LLC und/oder deren jeweilige Tochtergesellschaften bestrebt sind bzw. sein werden, Investment Banking- oder sonstige Geschäfte von dem bzw. den Unternehmen, die Gegenstand dieser Studie sind, zu akquirieren, und dass die Research-Analysten, die an der Erstellung dieser Studie beteiligt waren, im Rahmen des geltenden Rechts am Zustandekommen eines solchen Geschäfts beteiligt sein können. DZ BANK, DZ Financial Markets LLC und/oder deren jeweilige Tochtergesellschaften sowie deren Mitarbeiter halten möglicherweise Positionen in diesen Wertpapieren oder tätigen Geschäfte mit diesen Wertpapieren. g) Research-Analysten werden nicht für bestimmte Investment Banking-Transaktionen vergütet. Der/die Verfasser dieser Studie erhält/erhalten eine Vergütung, die (unter anderem) auf der Gesamtrentabilität der DZ BANK basiert, welche Erträge aus dem Investment Banking-Geschäft und anderen Geschäftsbereichen des Unternehmens einschließt. Die Analysten der DZ BANK und deren Haushaltsmitglieder sowie Personen, die den Analysten Bericht erstatten, dürfen grundsätzlich kein finanzielles Interesse an Wertpapieren oder Futures von Unternehmen haben, die vom Analysten gecovert werden. 2. Spezifische Angaben für die Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada: Dieses Research-Dokument wird US-amerikanischen Investoren durch die DZ BANK gemäß Vorschrift 15a-6 des Securities and Exchange Act of 1934 zur Verfügung gestellt. Es wird ausschließlich an große institutionelle Investoren entsprechend der Definition in Vorschrift 15a-6 verteilt und ist ausschließlich dazu bestimmt, von diesen gelesen zu werden. Jeder Auftrag zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, die in diesem Dokument analysiert werden, muss bei der in den Vereinigten Staaten als Händler und Makler registrierten Tochtergesellschaft der DZ BANK platziert werden. Sie erreichen die DZ Financial Markets LLC in der 609 Fifth Avenue, New York, NY 10017, 121-745-1600. Dieses Dokument wurde außerhalb der Vereinigten Staaten von Analysten verfasst, für die möglicherweise keine Vorschriften über die Erstellung von Analysen und die Unabhängigkeit von Research-Analysten galten, die den Vorschriften entsprechen, die in den Vereinigten Staaten gelten. Die in diesem Dokument enthaltenen Meinungen, Schätzungen und Prognosen sind diejenigen der DZ BANK zum Zeitpunkt der Erstellung des Dokuments und können ohne Mitteilung geändert werden. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen wurden von der DZ BANK aus Quellen zusammengestellt, die als zuverlässig eingeschätzt wurden; es übernimmt jedoch weder die DZ BANK noch ihre Tochtergesellschaften noch irgendeine andere Person ausdrücklich oder stillschweigend irgendwelche Garantien oder Gewährleistungen bezüglich der Genauigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit dieses Dokuments. Im Anwendungsbereich der bundesrechtlichen Rechtsvorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) oder dem Recht der Einzelstaaten der USA geht der vorstehende Garantie-, Haftungs- und Gewährleistungsausschluss der Klausel zum Haftungsausschluss oben in Ziffer 1 d) vor. Die in diesem Dokument analysierten Wertpapiere/ADRS sind entweder an einer US-amerikanischen Börse notiert bzw. werden am US-amerikanischen Over-the-Counter-Markt oder ausschließlich am Devisenmarkt gehandelt. Diejenigen Wertpapiere, die nicht in den USA registriert sind, dürfen nicht innerhalb der USA oder US-amerikanischen Personen angeboten oder innerhalb der USA oder an US-amerikanische Personen verkauft werden (im Sinne von Regulation S und gemäß Securities Act of 1933 (das „Wertpapiergesetz“), es sei denn, es liegt eine Ausnahme entsprechend des Wertpapiergesetzes vor. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers im Sinne von Abschnitt 5 des Wertpapiergesetzes dar und weder dieses Dokument noch irgendwelche darin enthaltenen Bestandteile bilden die Grundlage irgendeines Vertrages oder anderweitigen Verpflichtung irgendeiner Art. Darüber hinaus ist es nicht zulässig, sich im Zusammenhang mit irgendeinem Vertrag oder einer anderweitigen Verpflichtung auf dieses Dokument oder irgendwelche darin enthaltenen Bestandteile zu stützen. In Kanada darf dieses Dokument nur an die dort gebietsansässigen Personen verteilt werden, die, befreit von der Prospektpflicht gemäß den im jeweiligen Territorium bzw. der jeweiligen Provinz geltenden wertpapierrechtlichen Bestimmungen, berechtigt sind, Abschlüsse im Zusammenhang mit den hierin beschriebenen Wertpapieren zu tätigen. 3.a) Spezifische Angaben für Großbritannien: Die DZ BANK unterliegt hinsichtlich ihrer Verhaltens- und Organisationspflichten der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Soweit allerdings dieses Dokument in Großbritannien verteilt wird, darf es nur an berechtigte Gegenparteien (Eligible Counterparties) und professionelle Kunden (Professional Clients) entsprechend der Definition dieser Begriffe in den FSA (Financial Services Authority) Regularien verteilt und an diese gerichtet sein (diese Personen werden folgend als „relevante Personen“ bezeichnet). Keine anderen als die relevanten Personen sollen auf der Grundlage dieses Dokuments handeln oder darauf vertrauen. Jede Investitionen oder Investmentaktivität, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur relevanten Personen zur Verfügung und nur relevante Personen können diese Investitionen tätigen. b) Die DZ BANK, DZ Financial Markets LLC und/oder ihre jeweiligen Tochtergesellschaften schließen ausdrücklich alle Bedingungen, Garantien, Gewährleistungen und Bestimmungen (gleich, ob sie auf Gesetz, Common Law oder auf anderer Grundlage beruhen) jeglicher Art aus, gleichgültig, ob sie sich auf die Genauigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit dieser Information oder der in diesem Dokument vertretenen Meinungen oder Sonstiges beziehen. Ferner übernimmt die DZ BANK keinerlei Haftung für direkte oder indirekte Schäden oder Verluste jeglicher Art, gleichgültig, ob sie aus einer Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung (inklusive Fahrlässigkeit), Verletzung einer gesetzlichen Pflicht, Freistellung oder sonstigen Tatbeständen herrühren, welche durch die Veröffentlichung und/oder Nutzung dieses Dokuments entstanden sind. Mit keiner Angabe in diesem Disclaimer ist beabsichtigt, die Haftung für (i) Betrug, (ii) den Tod oder körperliche Verletzungen aufgrund von Fahrlässigkeit, (iii) Verletzung von Bedingungen mit Bezug auf Ansprüche gemäß Abschnitt 2 Sale of Goods Act 1979 und/oder Abschnitt 2 Supply of Goods and Services Act 1982, oder (iv) in Bezug auf Tatbestände, bei denen die Haftung kraft Gesetzes nicht begrenzt oder aufgehoben werden darf, ganz oder teilweise auszuschließen. Im Anwendungsbereich der in England geltenden Rechtsvorschriften geht diese Ziffer 3 b) den Bestimmungen zum Haftungsausschluss oben in Ziffer 1d) vor. 4. Spezifische Angaben für Italien: Dieses Dokument darf in Italien nur an Personen weitergeleitet werden, die in Artikel 2 (1) (e) der Richtlinie 2003/71/EG definiert sind („Qualifizierte Anleger“). Andere Personen als Qualifizierte Anleger sollten die Informationen in diesem Dokument weder lesen, noch danach handeln oder sich darauf verlassen. Jegliche Handlungen, die in diesem Dokument genannt werden, werden nur mit oder für Qualifizierte Anleger vorgenommen. 5.a) Hinweis: Sämtliche Kursziele, die für die in dieser Studie analysierten Unternehmen angegeben werden, können auf Grund verschiedener Risikofaktoren, einschließlich, jedoch nicht ausschließlich, Marktvolatilität, Branchenvolatilität, Maßnahmen des Unternehmens, Wirtschaftslage, Nichterfüllung von Ertrags- und/oder Umsatzprognosen, Nichtverfügbarkeit von vollständigen und genauen Informationen und/oder ein später eintretendes Ereignis, das sich auf die zugrundeliegenden Annahmen der DZ BANK bzw. sonstiger Quellen, auf welche sich die DZ BANK in diesem Dokument stützt, auswirkt, möglicherweise nicht erreicht werden. b) Die DZ BANK ist ebenfalls berechtigt, während des Analysezeitraums eine andere Studie über das Unternehmen zu veröffentlichen, in der kein Kursziel angegeben wird, sondern Bewertungsprobleme erörtert werden. Die angegebenen Kursziele sollten im Zusammenhang mit allen bisher veröffentlichten Studien und Entwicklungen, welche sich auf das Unternehmen sowie die Branche und Finanzmärkte, in denen das Unternehmen tätig ist, beziehen, betrachtet werden. c) Die DZ BANK trifft keine Pflicht zur Aktualisierung des Research Reports. Anleger müssen sich selbst über den laufenden Geschäftsgang und etwaige Veränderungen im laufenden Geschäftsgang der Emittentin informieren. d) Indem Sie dieses Dokument nutzen oder sich gleich in welcher Weise darauf verlassen, akzeptieren Sie die vorstehenden Beschränkungen als für Sie verbindlich. Zusätzliche Informationen über den Inhalt dieser Studie erhalten Sie auf Anfrage. e) Sollte sich eine Bestimmung dieses Disclaimers unter dem jeweils anwendbaren Recht als rechtswidrig, unwirksam oder nicht durchsetzbar herausstellen, ist die betreffende Bestimmung so zu behandeln, als wäre sie nicht Bestandteil dieses Disclaimers; in keinem Fall berührt sie die Rechtmäßigkeit, Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 78 DZ BANK ABS & STRUCTURED CREDITS – BAD BANK BOOM (BBB) SPECIAL 15.6.2009 Verantwortlich Frank Cerveny, CIIA / CEFA Autor(en) und Ersteller Frank Cerveny ,CIIA / CEFA Wolfgang Grill Thorsten Lange Ralf Raebel ,EMBA / CIIA Ansprechpartner Capital Markets Deutschland / Österreich Sales Institutionelle Kunden Sales Banken Sales Firmenkunden Consulting / Advisory Treasury Banken Retail Clients Capital Markets International Clients Sales Europa Sales Emerging Markets Sales Asien + 49 – (0)69 – 74 47 – 38 18 [email protected] Leiter Research ABS & Structured Credits Analyst ABS & Structured Credits Analyst ABS & Structured Credits Analyst ABS & Structured Credits +49 - (0)69 - 74 47 - 38 18 +49 - (0)69 - 74 47 - 9 00 94 +49 - (0)69 - 74 47 - 47 60 +49 - (0)69 - 74 47 - 14 08 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Bereichsleiter Abteilungsleiter Gruppenleiter Sales Institutionelle Deutschland Gruppenleiter Strukturierte Produkte Gruppenleiter Institutionelle Banken und Österreich Abteilungsleiter Gruppenleiter Nord/Ost Gruppenleiter Bayern Gruppenleiter Mitte Gruppenleiter Zentral Abteilungsleiter Gruppenleiter Großkunden Gruppenleiter VR Cross-Selling und Mittelstand Gruppenleiter Internationale Kunden, Public Clients Abteilungsleiter Gruppenleiter Liquidität Verbund Gruppenleiter Retailsales Nord Gruppenleiter Vertrieb Produktlösungen Gruppenleiterin Handel Zinsprodukte + 49 – (0)69 – 74 47 – 69 62 + 49 – (0)69 – 74 47 – 63 70 + 49 – (0)69 – 74 47 – 18 36 + 49 – (0)69 – 74 47 – 40 07 + 49 – (0)69 – 74 47 – 34 32 + 49 – (0)69 – 74 47 – 90 14 7 + 49 – (0)511 – 99 19 – 44 5 + 49 – (0)89 – 21 34 – 30 45 + 49 – (0)69 – 74 47 – 46 60 + 49 – (0)69 – 74 47 – 29 99 + 49 – (0)69 – 74 47 – 23 69 + 49 – (0)69 – 74 47 – 18 50 + 49 – (0)69 – 74 47 – 43 54 + 49 – (0)69 – 74 47 – 42 69 5 + 49 – (0)69 – 74 47 – 69 56 + 49 – (0)69 – 74 47 – 12 16 + 49 – (0)69 – 74 47 – 71 26 + 49 – (0)69 – 74 47 – 42 36 7 + 49 – (0)69 – 74 47 – 68 20 H.-Theo Brockmann Klaus Bollmann Thorsten Göttel Jörn Schneider Norbert Schäfer Torsten Merkle Carsten Bornhuse Mario Zollitsch Norbert Mayer Sven Köhler Roland Weiß Hans-J. Gretscher Klaus Langer Christian Sauer Dr. Reinhard Mathweis Marianne Höhler Jörg Hartmann Markus Reitmeier Kirsten Ernst Bereichsleiter + 49 – (0)69 – 74 47 – 99 09 9 Frank Scheidig Abteilungsleiter Gruppenleiter Westeuropa Gruppenleiter Südeuropa Gruppenleiter Nordeuropa Gruppenleiter Zentralbanken Abteilungsleiter Gruppenleiter Mittlerer Osten / Nord-Afrika / Türkei Gruppenleiter Zentral- und Osteuropa Abteilungsleiter Gruppenleiter Nord- und Südasien Abteilungsleiter Gruppenleiter Financials Deutschland Gruppenleiter Financials Ausland und Corporates + 49 – (0)69 – 74 47 – 90 15 1 + 49 – (0)69 – 74 47 – 28 39 + 49 – (0)69 – 74 47 – 34 50 + 49 – (0)69 – 74 47 – 12 70 + 49 – (0)69 – 74 47 – 99 39 9 + 49 – (0)69 – 74 47 – 4 24 20 + 49 – (0)69 – 74 47 – 42 50 0 + 49 – (0)69 – 74 47 – 16 18 + 65 – 65 80 – 16 28 + 65 – 65 80 – 16 28 + 49 – (0)69 – 74 47 – 49 97 + 49 – (0)69 – 74 47 – 48 00 + 49 – (0)69 – 74 47 – 17 10 Marc Brugman Marco Kubatzki Paola Schmauss-Cortés Lars Carlsen Pavel Jansta Tilo Sperling Marc Schoucair Nikos Papailiou Mahmood Jumabhoy Aik Kiong Yeo Arnold Fohler Jörg Müller Kai-Henning Poerschke H600 Origination Leiter Research ABS & Structured Credits 1)2)3)4)5)6) Wichtig: Bitte lesen Sie die Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten und die Disclaimer am Ende dieser Studie. 79