Vortrag Eigentumsförderung in Düsseldorf

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Vortrag Eigentumsförderung in Düsseldorf
Eigentumsförderung
Marc Baumann
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in Düsseldorf
Wohnungsamt
1
Wer kann gefördert
werden ?
Haushalte mit
•mindestens einer volljährigen Person
und einem Kind
oder
•einer schwerbehinderten Person
Wohnungsamt
2
Was kann gefördert
werden ?
Neubau und Erwerb von Eigenheimen
und selbstgenutzten
Eigentumswohnungen (Neu- oder
Gebrauchtimmobilien)
Neuschaffung von Wohnungen durch
Nutzungsänderung und Erweiterung
von Gebäuden (z.B.
Dachgeschossausbau)
Wohnungsamt
3
Welche Förderungen
gibt es?
Förderung durch das Land NordrheinWestfalen für
Haushalte mit einem Einkommen
innerhalb der für den sozialen
Wohnungsbau festgelegten
Einkommensgrenze
Wohnungsamt
4
Welche Förderungen
gibt es?
Förderung durch die Stadt Düsseldorf
mit städtischen Mitteln für
Haushalte deren Einkommen die
Einkommensgrenze um bis zu
60% überschreiten
Wohnungsamt
5
Wieviel dürfen Sie
verdienen?
Haushalt
1 Person
2 Personen
(1 Kind)
3 Personen
(1 Kind)
4 Personen
(2 Kinder)
Land NRW
Stadt
Düsseldorf
28.287 Euro
44.660 Euro
40.924 Euro
61.242 Euro
42.409 Euro
67.254 Euro
50.924 Euro
80.878 Euro
Wohnungsamt
6
Tragbarkeit
Mindestrückbehalt
• 780 Euro
• 1.000 Euro
• 255 Euro
Einpersonenhaushalt
Zweipersonenhaushalt
jede weitere Person
z.B. 1.510 Euro für eine Familie mit
zwei Kindern
Wohnungsamt
7
Wie hoch sind die
Darlehen ?
Darlehen
Land NRW
Stadt
Düsseldorf
Grundpauschale
73.000 Euro
40.000 Euro
Kinderbonus
10.000 Euro
10.000 Euro
Stadtbonus
20.000 Euro
Starterdarlehen
10.000 Euro
Für gebrauchte Immobilien betragen die Darlehen max. 80 %
Wohnungsamt
8
Wie hoch sind
Zinsen und Tilgung ?
Land NRW
Stadt Düsseldorf
Zinsen
0,5 %
ab 16. Jahr 2%-4%
(einkommensabhängig)
1. - 10. Jahr 0%
10. - 15. Jahr 2%
ab 16. Jahr 3%
Tilgung
1% oder 2%
1% oder 2%
2% gebr. Immobilien
VKB
0,5%
-
Wohnungsamt
9
Wir beraten Sie gerne
und
freuen uns auf Ihren
Besuch
Wohnungsamt
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