Vortrag Eigentumsförderung in Düsseldorf
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Vortrag Eigentumsförderung in Düsseldorf
Eigentumsförderung Marc Baumann <[email protected]> in Düsseldorf Wohnungsamt 1 Wer kann gefördert werden ? Haushalte mit •mindestens einer volljährigen Person und einem Kind oder •einer schwerbehinderten Person Wohnungsamt 2 Was kann gefördert werden ? Neubau und Erwerb von Eigenheimen und selbstgenutzten Eigentumswohnungen (Neu- oder Gebrauchtimmobilien) Neuschaffung von Wohnungen durch Nutzungsänderung und Erweiterung von Gebäuden (z.B. Dachgeschossausbau) Wohnungsamt 3 Welche Förderungen gibt es? Förderung durch das Land NordrheinWestfalen für Haushalte mit einem Einkommen innerhalb der für den sozialen Wohnungsbau festgelegten Einkommensgrenze Wohnungsamt 4 Welche Förderungen gibt es? Förderung durch die Stadt Düsseldorf mit städtischen Mitteln für Haushalte deren Einkommen die Einkommensgrenze um bis zu 60% überschreiten Wohnungsamt 5 Wieviel dürfen Sie verdienen? Haushalt 1 Person 2 Personen (1 Kind) 3 Personen (1 Kind) 4 Personen (2 Kinder) Land NRW Stadt Düsseldorf 28.287 Euro 44.660 Euro 40.924 Euro 61.242 Euro 42.409 Euro 67.254 Euro 50.924 Euro 80.878 Euro Wohnungsamt 6 Tragbarkeit Mindestrückbehalt • 780 Euro • 1.000 Euro • 255 Euro Einpersonenhaushalt Zweipersonenhaushalt jede weitere Person z.B. 1.510 Euro für eine Familie mit zwei Kindern Wohnungsamt 7 Wie hoch sind die Darlehen ? Darlehen Land NRW Stadt Düsseldorf Grundpauschale 73.000 Euro 40.000 Euro Kinderbonus 10.000 Euro 10.000 Euro Stadtbonus 20.000 Euro Starterdarlehen 10.000 Euro Für gebrauchte Immobilien betragen die Darlehen max. 80 % Wohnungsamt 8 Wie hoch sind Zinsen und Tilgung ? Land NRW Stadt Düsseldorf Zinsen 0,5 % ab 16. Jahr 2%-4% (einkommensabhängig) 1. - 10. Jahr 0% 10. - 15. Jahr 2% ab 16. Jahr 3% Tilgung 1% oder 2% 1% oder 2% 2% gebr. Immobilien VKB 0,5% - Wohnungsamt 9 Wir beraten Sie gerne und freuen uns auf Ihren Besuch Wohnungsamt 10