Eigentumsförderung in Hagen 2016

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Eigentumsförderung in Hagen 2016
Fachbereich Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Abteilung Wohnen
Eigentumsförderung in Hagen 2016
Das Land unterstützt Haushalte beim Bau, Erwerb oder der Modernisierung von selbst
genutzten Immobilien. Die Unterstützung konzentriert sich auf Haushalte mit geringem
Einkommen.
Auf die Gewährung der Darlehen besteht kein Rechtsanspruch.
Wer wird gefördert?
Ob und welche Haushalte gefördert werden können, hängt in erster Linie von der Höhe des
Jahreseinkommens und der Haushaltsgröße ab.
Zum Haushalt muss mindestens eine volljährige Person und ein Kind oder ein schwerbehinderter
Haushaltsangehöriger gehören.
In Hagen ist jedoch eine Einschränkung zu beachten.
Fördermittel für den Neubau und den Erwerb neuer bzw. neugeschaffener Familienheime
oder Eigentumswohnungen können hier nur in Härtefällen gewährt werden.
Die näheren Einzelheiten hierzu erhalten Sie in der Abteilung Wohnen des o.a. Fachbereiches.
Der Erwerb gebrauchter Familienheime oder Eigentumswohnungen ist von dieser Einschränkung nicht
betroffen.
Wie hoch darf das Einkommen sein?
Maßgebendes Gesamteinkommen eines Haushaltes ist die Summe der Jahreseinkommen aller
Haushaltsangehörigen, abzüglich der nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum
(WFNG) festgelegten anrechnungsfreien Beträge, z.B. für junge Ehepaare oder Schwerbehinderte.
Grundsätzlich ist bei der Ermittlung des Jahreseinkommens das Einkommen des vergangenen
Kalenderjahres zu Grunde zu legen. Wenn innerhalb der nächsten 12 Monate jedoch eine Erhöhung des
Einkommens sicher erwartet wird, ist diese Veränderung zu berücksichtigen.
Die näheren Einzelheiten können Sie bei den SachbearbeiterInnen der Abteilung Wohnen erfragen.
Welche Einkommensgrenzen sind zu beachten?
Einkommensgrenze
jährlich EUR
Haushaltsgröße
mögliches Jahresbruttoeinkommen EUR
1 Person (schwerbehindert)
18.430,00
28.924,00
2 Personen (Alleinerziehende/r mit 1 Kind)
22.210,00
40.712,00
3 Personen (Ehepaar mit 1 Kind)
27.970,00
3 Personen (Alleinerziehende/r mit 2 Kindern)
28.630,00
4 Personen (Ehepaar m. 2 Kindern)
33.730,00
52.106,00
5 Personen (Ehepaar m. 3 Kindern)
39.490,00
60.833,00
6 Personen (Ehepaar m. 4 Kindern)
45.250,00
69.561,00
43.379,00
Die beispielhaft angeführten Einkommensbeträge sind berechnet für einen „normalen“ ArbeitnehmerHaushalt mit nur einem Verdiener, der Steuern, Beiträge zur Kranken-, und Rentenversicherung zahlt und
bei dem ein Werbungskostenpauschalbetrag von 1.000 EUR abgezogen werden kann.
1
Wie hoch sind die Förderdarlehen?
•
100% der Darlehenssummen beim Neubau und Ersterwerb eines neuen Objektes
•
80 % der Darlehenssummen bei der erstmaligen Schaffung eines Förderobjektes durch
Nutzungsänderung und beim Erwerb eines solchen Objektes
•
80 % der Darlehenssummen bei einem vorhandenen Eigenheim oder einer Eigentumswohnung in der
Bauform eines Reihen- oder Doppelhauses, wenn innerhalb eines Jahres nach Erteilung der
Förderzusage der Nachweis erbracht wird, dass Maßnahmen durchgeführt worden sind, die
gewährleisten, dass der Endenergiebedarf den Wert von 150 kWh(m²a) nicht überschreitet
-Kombi-Modell-
•
70 % der Darlehenssummen bei vorhandenen Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, wenn für
das Objekt
o
nach dem 31.12.1994 der Bauantrag gestellt wurde oder
o
mindestens der Standard der Wärmeschutzverordnung 1995 erfüllt wird oder
o
der Endenergiebedarf den Wert von 150 kWh(m²a) nicht überschreitet.
Haushalt (Personen)
Anzahl der Kinder
Förderungsbeträge in Euro
Grundpauschale
Kinderbonus
Stadtbonus
Gesamtbaudarlehen (100 %)
Baudarlehen (80 %)
Baudarlehen (70 %),
3
1
4
2
5
3
6
4
67.500
10.000
15.000
92.500
74.000
64.750
67.500
20.000
15.000
102.500
82.000
71.750
67.500
30.000
15.000
112.500
90.000
78.750
67.500
40.000
15.000
122.500
98.000
85.750
Zusätzlich für alle
Starterdarlehen
10.000
10.000
10.000
10.000
ggf. zusätzlich bei Neubau/Ersterwerb
Zusatzdarlehen für Barrierefreiheit
10.000
10.000
10.000
10.000
Wie hoch sind Zinsen und Tilgung der Darlehen?
Die Darlehenskonditionen ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle:
Verzinsung
lfd.
Verwaltungskostenbeitrag
Tilgung
Auszahlung
Baudarlehen (ggf. einschl.
Zusatzdarlehen „Barrierefreiheit“)
Neubau/Ersterwerb
1.- 10. Jahr 0,5 %
0,5 %
1,0 %
99,6 %
Baudarlehen Kombimodell
1. - 10. Jahr 0,5 %
0,5 %
2,0 %
99,6 %
Baudarlehen vorhandener Wohnraum
1. - 10. Jahr 0,5 %
0,5 %
2,0%
99,6 %
Zinsen wie
Baudarlehen
0,5 %
5,0 %
99,6 %
Darlehensart
Starterdarlehen
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Wann werden die Darlehen ausgezahlt?
Die NRW.BANK zahlt die bewilligten Darlehen beim Neubau/ Aufstockung/ Anbau/ Nutzungsänderung in
drei Raten aus, und zwar
•
30% bei Baubeginn, 40% nach Fertigstellung des Rohbaus, 30 % bei Bezugsfertigkeit
Beim Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum hingegen und beim Erwerb vorhandenen
Wohnraums werden die bewilligten Darlehen erst nach Bezugsfertigkeit/Lastenübergang in einer Summe
ausgezahlt.
Beim Kombimodell erfolgt die Auszahlung wie folgt:
•
40 % bei Abschluss des Kaufvertrages, 30 % bei Beginn der baulichen Maßnahmen, 30 % bei
Nachweis der Durchführung der baulichen Maßnahmen
Wie hoch muss die Eigenleistung sein?
Selbst genutztes Wohneigentum kann nur gefördert werden, wenn die Antragsteller eine angemessene
Eigenleistung in Höhe von mindestens 15 % der Gesamtkosten erbringen. Die Hälfte dieses
Mindesteigenleistungsanteils muss durch eigene Geldmittel (hierzu zählt auch das unbelastete
Grundstück) erbracht werden.
Das Starterdarlehen kann als Eigenkapitalersatz anerkannt werden, allerdings nur für den Anteil, der nicht
aus eigenen Mitteln erbracht werden muss.
Wann ist die Belastung tragbar?
Die Förderung setzt voraus, dass die spätere Belastung tragbar ist und nicht die wirtschaftliche
Existenzgrundlage gefährdet.
Sie wird als tragbar angesehen, wenn im Zeitpunkt der Bewilligung das Nettoeinkommen des Haushaltes
so hoch ist, dass hiervon die Kosten der Baufinanzierung, die Bewirtschaftungskosten des Objektes und
alle sonstigen Zahlungsverpflichtungen (z.B. Kreditraten für Auto oder Möbel, Versicherungen) bezahlt
werden können und dann für den Lebensunterhalt immer noch ein monatlicher Mindestbetrag zur
Verfügung steht. Dieser Mindestrückbehalt ist abhängig von der Anzahl der Haushaltsangehörigen und
beträgt:
Anzahl der Personen im Haushalt
Mindestrückbehalt
1 Person
780 EUR
2 Personen
1.000 EUR
3 Personen
1.255 EUR
4 Personen
1.510 EUR
5 Personen
1.765 EUR
jede weitere Person
+ 255 EUR
Welche Voraussetzungen müssen sonst noch erfüllt werden?
Qualitätsanforderungen
Selbstgenutzter Wohnraum darf nur gefördert werden, wenn die Entfaltung eines gesunden
Zusammenlebens aller Haushaltsangehörigen gewährleistet ist. Bei neu geschaffenen Objekten dürfen
Wohn- und Schlafräume nicht kleiner als 10 m² sein.
Kostenobergrenzen
Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Gesamtkosten die Grenzen überschreiten, die im Bereich
der Bewilligungsbehörde als angemessen anzusehen sind.
Die näheren Einzelheiten erfragen Sie bitte bei den SachbearbeiterInnen der Abteilung Wohnen.
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Allgemeines zur Förderung selbstgenutzten Eigentums
Die beim Fachbereich Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen eingereichten Förderungsanträge können
erst nach Mittelzuweisung des Landes Nordrhein-Westfalen und im Rahmen des zur Verfügung gestellten
Budgets bewilligt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung der Fördermittel besteht nicht.
Die Förderbestimmungen, Broschüren und weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie auch auf den
Internetseiten des Ministeriums für, Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen (MBWSV) unter
http://www.mbwsv.nrw.de/wohnen/wohnraumfoerderung/index.php
und der NRW.BANK unter
http://www.nrwbank.de/de/themen/wohnen/index.html
Die Antragsvordrucke für selbst genutztes Wohneigentum können Sie sich z.B. auf der Internetseite der
NRW.BANK herunterladen. Falls Sie diese Möglichkeit nicht haben, wenden Sie sich bitte die nachstehend
aufgeführten SachbearbeiterInnen.
Wie erreichen Sie uns?
Die SachbearbeiterInnen der Abteilung Wohnen sind wie folgt zu erreichen:
Rathaus I, Rathausstr.11, 2. Etage
östliches Stadtgebiet
Stadtmitte, Fley, Halden, Remberg, Emst, Eppenhausen, Helfe, Delstern, Eilperfeld, Eilpe, Selbecke,
Höing, Ischeland, Ambrock, Dahl, Priorei, Rummenohl, Hohenlimburg, Herbeck, Berchum, Garenfeld,
Altenhagen (östl. der Boeler Str.)
Sachbearbeiterin Förderung
Frau Barton
Zimmer B.237, Telefon 207-2721
westliches Stadtgebiet
Stadtmitte (südwestlich des Märkischen Ringes), Wehringhausen, Kuhlerkamp, Haspe, Westerbauer,
Vorhalle, Eckesey
Sachbearbeiterin Förderung
(nur vormittags)
Frau Nastali-Malberg
Zimmer B.204, Telefon 207-3854
nördliches Stadtgebiet
Boele, Boelerheide, Hengstey, Bathey, Kabel, Helfe, Altenhagen
Sachbearbeiterin Förderung
(nur vormittags)
Frau Hegel-Söhnchen
Zimmer B.209 Telefon 207-3849
Technische Sachbearbeitung
Herr Reddig (bis 31.03.16)
Zimmer B.205, Telefon 207-2938
Sachgruppenleiterin
Frau Schirmer
Zimmer B.236, Telefon 207-3852
Sprechzeiten:
nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
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