Allgemeine Informationen - Schleswig
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Allgemeine Informationen - Schleswig
Allgemeine Informationen für Eltern sowie Schülerinnen und Schüler Längerfristiger individueller deutsch-französischer Schüleraustausch zwischen Schleswig-Holstein und der Partnerregion Pays de la Loire „PROGRAMME BRIGITTE SAUZAY“ 2017 Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) unterstützt den dreimonatigen individuellen Schüleraustausch im Rahmen des Brigitte-Sauzay-Programms Allgemeine Informationen des Deutsch-Französischen Jugendwerkes Wie läuft der Austausch ab? Der Austausch beruht auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Die Teilnehmer verbringen drei Monate am Stück (mind. 84 Tage) im jeweils anderen Land. Ausschließlich Schüler, die während des Aufenthalts in Frankreich noch Achtklässler sind, können den Aufenthalt auf zwei Monate (mind. 56 Tage) verkürzen, die Dauer des Gegenbesuchs bleibt davon unberührt. Wenn der Austauschpartner in einer höheren Klassenstufe ist, gilt für ihn die Regeldauer von drei Monaten. Während seines Aufenthaltes lebt der Schüler in der Familie seines Austauschpartners und besucht mit ihm gemeinsam mindestens sechs Wochen lang die französische Schule. Die Aufenthaltsdaten werden in Absprache mit den beteiligten Familien und Schulen festgelegt. Die Aufnahme des französischen Partners in Deutschland kann vor oder nach dem Aufenthalt des deutschen Schülers in Frankreich liegen. Die Schulbehörden der Länder und die französischen „Rectorats d’Académie“ können auch bei der Suche nach einem geeigneten Partner behilflich sein. Einige Bundesländer bieten im Rahmen bestehender Regionalpartnerschaften Hilfe bei der Vermittlung für den individuellen Schüleraustausch an. Zuschussantrag Das DFJW kann den Teilnehmern einen pauschalen Zuschuss zu den Fahrtkosten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gewähren, sofern der Austausch den Bedingungen des Brigitte-Sauzay-Programms entspricht. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein: Der Austausch beruht auf Gegenseitigkeit. Die Aufenthaltsdauer liegt bei jeweils mindestens zwölf aufeinanderfolgenden Wochen (84 Tage), innerhalb derer mindestens sechs Wochen lang die Schule besucht wird. Schüler, die während der Jahrgangsstufe 8 nach Frankreich fahren, können den Aufenthalt auf zwei Monate (56 Tage) verkürzen. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht automatisch für den Gegenbesuch des französischen Austauschpartners. Die Mindestaufenthaltsdauer muss von beiden Austauschpartnern entsprechend ihrer Klassenstufe berücksichtigt werden. Die Beantragung des Zuschusses erfolgt über eine Online-Plattform. Aus Sicherheitsgründen erfordert die Benutzung der Plattform eine vorherige Anmeldung. D.h. jeder Teilnehmer legt für sich ein Konto an. Dafür muss er die Nutzungsbedingungen lesen und akzeptieren. Durch Klicken auf die deutsche Flagge erscheint der gesamte Text der Plattform in deutscher Sprache. Wenn der Antrag vollständig ausgefüllt ist, kann er ausgedruckt und vom Schulleiter und den Eltern unterschrieben werden. Der unterschriebene Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn des Austausches über die Plattform hochgeladen werden. Eine Kopie bzw. die gescannte Version des unterschriebenen Antrags soll an die zuständige Schulbehörde geschickt werden. Unvollständige und/oder nachträglich eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet. Die Überweisung des Fahrtkostenzuschusses erfolgt nach der Rückkehr der Schüler und gegen Vorlage folgender Nachweise: ein Erfahrungsbericht (PDF-Format, max. 2 MB) einer Bescheinigung der französischen Schule über die Dauer des Aufenthaltes (PDF-Format, max. 2 MB) Beide Dokumente müssen innerhalb eines Monats nach der Rückkehr der Schüler wieder auf der Plattform hochgeladen werden. hier-> Link zur Plattform Der Bericht sollte mindestens zwei DIN-A4-Seiten umfassen und kann auf Deutsch oder/und Französisch verfasst sein. Die folgenden Fragen oder Stichpunkte können beim Verfassen des Berichts hilfreich sein: - Wie habe ich vom Brigitte-Sauzay-Programm erfahren? - Warum habe ich an dem Programm teilgenommen? - Ankunft in Frankreich - Leben in der Gastfamilie und mit dem/der Austauschschüler/in; Gestaltung der Freizeit - Ankunft in der Schule und Schulalltag - Kulturelle Unterschiede - Persönliche Entwicklung, Fortschritte in der Sprache - Was würde ich anders machen, wenn ich noch einmal fahren würde? - Kritik am Programm und Verbesserungsvorschläge Zusatzinformationen zum Schüleraustausch zwischen Schleswig-Holstein und der Region Pays de la Loire: Zielgruppen: Bewerben können sich - Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 (bei G 8) und - Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 oder 10 (bei G 9) - Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8 können nur teilnehmen, wenn die erforderliche Reife durch die Schule bestätigt wird in Frankreich: - Schülerinnen und Schüler in der "seconde" und "première" - sowie der "quatrième" und "troisième mit Deutsch als erster Fremdsprache. Zusammenarbeit der Schulen: Zur Eingewöhnung und Wiedereingliederung der Schülerin oder des Schülers ist eine enge pädagogische Zusammenarbeit zwischen den Lehrkräften der entsendenden Schule und der Gastschule von großer Bedeutung. Ein Unterrichtsplan, der individuelle Bedürfnisse und Interessen berücksichtigt, soll von der Gastschule in Abstimmung mit der entsendenden Schule ausgearbeitet werden, um die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Aufenthalt zu schaffen. Pädagogische Betreuung: Eine Lehrkraft der Gastschule übernimmt die pädagogische Betreuung der Gastschülerin oder des Gastschülers. Am Ende des Aufenthalts verfasst sie oder er einen Bericht, in dem Angaben über die Mitarbeit der Gastschülerin/des Gastschülers in den einzelnen Fächern sowie über die Eingliederung in die Schulgemeinschaft enthalten sein sollen. Fahrtkosten: Informationen: siehe oben „Zuschussantrag“. (Fahrtkostentabelle des DFJW aus 2016: rund 170 € in die Region Pays de la Loire). Weitere Informationen: Die Académie und das Ministerium für Schule und Berufsbildung unterstützen bei der Vermittlung, der Organisation und stehen allen Beteiligten bei großen Problemen zur Seite. Die Durchführung des Austausches liegt in der alleinigen Verantwortung der Schulen und der Familien. Die Gastfamilie übernimmt die Verantwortung für den/die ausländischen Schüler/innen. Bei Problemen müssen sich die Familien abstimmen, um zu einer Lösung zu kommen, eventuell sogar die Entscheidung treffen, den Austausch abzubrechen. Die beteiligten Behörden leisten keine Aufwandsentschädigung, wenn ein Austausch abgebrochen wird und ein Gegenbesuch nicht stattfinden kann. Auch nicht, wenn eine Familie höhere Ausgaben hatte als die andere. Ein Anspruch auf Neuvermittlung besteht nicht. Der Zeitrahmen des Austausches: ca. Mai-Juli 2017: Aufenthalt der franz. Schüler/-innen in Schleswig-Holstein ca. Aug.-Okt. 2017: Aufenthalt der deutschen Schüler/-innen in der Region Pays de la Loire. Die genauen Daten legen die Gasteltern in diesem Zeitrahmen individuell fest.