Brigitte - Sauzay - Programm

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Brigitte - Sauzay - Programm
Brigitte - Sauzay - Programm
Seit dem Jahr 1989 fördert das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) den
mittelfristigen individuellen Schüleraustausch zwischen Deutschland und Frankreich. Das
Brigitte-Sauzay-Programm unterstützt Schüler der 8. bis 11. Klasse, die seit mindestens
zwei Jahren Französisch lernen und einen individuellen Aufenthalt in Frankreich auf
Austauschbasis absolvieren wollen.
Ablauf des Austausches
Der Austausch beruht auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit.
Die Teilnehmer verbringen drei Monate am Stück (mind. 84 Tage) im jeweils anderen
Land. Ausschließlich Schüler, die während des Aufenthalts in Frankreich noch Achtklässler
sind, können den Aufenthalt auf zwei Monate (mind. 56 Tage) verkürzen. Die Dauer des
Gegenbesuchs bleibt davon unberührt. Wenn der Austauschpartner in einer höheren
Klassenstufe ist, gilt für ihn die Regeldauer von drei Monaten.
Während seines Aufenthaltes lebt der Schüler in der Familie seines Austauschpartners
und besucht mit ihm gemeinsam mindestens sechs Wochen lang die französische
Schüler. Die Aufenthaltsdaten werden in Absprache mit den beteiligten Familien und
Schulen festgelegt. Die Aufnahme des französischen Partners in Deutschland kann vor
oder nach dem Aufenthalt des deutschen Schülers in Frankreich liegen.
Organisation des Austausches
1. Einen Austauschpartner finden
• Wenn ein Schüler einen Austausch machen möchte, sollte er sich in jedem Fall
zunächst an seinen Französischlehrer wenden. Dieser kann, sofern eine
Partnerschaft mit einer französischen Schule besteht, über den Deutschlehrer in
Frankreich Kontakte zu interessierten Schülern auf französischer Seite herstellen.
• Die Schulbehörden der Länder und die französischen Rectorats d’Académie
können auch bei der Suche nach einem geeigneten Partner behilflich sein. Einige
Bundesländer bieten im Rahmen bestehender Regionalpartnerschaften Hilfe bei der
Vermittlung für den individuellen Schüleraustausch an.
• Wenn keine Kontakte zu einer französischen Schule bestehen, bietet die Rubrik
„Kleinanzeigen“ auf der Startseite des DFJW die Möglichkeit, nach einem
Austauschpartner zu suchen
2. Die Genehmigung der Schulleitung / Dossier
Der Schulleiter und der Klassen- bzw. Fachlehrer entscheiden gemeinsam über die
Möglichkeit der Teilnahme an einem Austausch. Es wird empfohlen, die Informationen
über die am Austausch beteiligten Familien und Schulen in einem Dossier
zusammenzutragen und dieses zu unterschreiben. Einen entsprechenden Vordruck finden
Sie auf der Seite des DFJW. Dieses Dossier soll die Kommunikation zwischen den
einzelnen Akteuren des Austausches erleichtern. Daher soll es an die französische
Schule, die französische Familie und wenn möglich auch an die Tutoren und die
Schulbehörde geschickt werden.
3. Zuschussantrag
Das DFJW kann den Teilnehmern einen pauschalen Zuschuss zu den Fahrtkosten im
Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gewähren, sofern der Austausch den
Bedingungen des Brigitte-Sauzay-Programms entspricht. Folgende Bedingungen müssen
erfüllt sein:
- Der Austausch beruht auf Gegenseitigkeit.
- Die Aufenthaltsdauer liegt bei jeweils mindestens zwölf aufeinanderfolgenden Wochen
(84 Tage), innerhalb derer mindestens sechs Wochen lang die Schule besucht wird.
Schüler, die während ihrer 8. Klasse nach Frankreich fahren, können den Aufenthalt auf
zwei Monate (56 Tage) verkürzen. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht automatisch für den
Gegenbesuch des französischen Austauschpartners.
- Die Mindestaufenthaltsdauer muss von beiden Austauschpartnern entsprechend ihrer
Klassenstufe berücksichtigt werden.
Die Beantragung des Zuschusses erfolgt über eine Online-Plattform (siehe Seite des
DFJW). Aus Sicherheitsgründen erfordert die Benutzung der Plattform eine vorherige
Anmeldung. D.h. jeder Teilnehmer legt für sich ein Konto an. Dafür muss er die
Nutzungsbedingungen lesen und akzeptieren. Durch Klicken auf die deutsche Flagge
erscheint der gesamte Text der Plattform in deutscher Sprache.
Wenn der Antrag vollständig ausgefüllt ist, kann er ausgedruckt und vom Schulleiter und
den Eltern unterschrieben werden.Der unterschriebene Antrag muss spätestens einen
Monat vor Beginn des Austausches über die Plattform hochgeladen werden. Eine Kopie
bzw. die gescannte Version des unterschriebenen Antrags soll an die zuständige
Schulbehörde geschickt werden.
Unvollständige und/oder nachträglich eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet.
Die Überweisung des Fahrtkostenzuschusses erfolgt nach der Rückkehr der Schüler und
gegen Vorlage folgender Nachweise:
• ein Erfahrungsbericht (PDF-Format, max. 2 MB)
• einer Bescheinigung der französischen Schule über die Dauer des Aufenthaltes
(PDF-Format, max. 2 MB)
Beide Dokumente müssen innerhalb eines Monats nach der Rückkehr der Schüler
wieder auf der Plattform hochgeladen werden.
Der Bericht sollte mindestens zwei DIN-A4-Seiten umfassen und kann auf deutsch
oder/und französisch verfasst sein. Die folgende Fragen oder Stichpunkte können beim
Verfassen des Berichts hilfreich sein:
- Wie habe ich vom Brigitte-Sauzay-Programm erfahren?
- Warum habe ich an dem Programm teilgenommen?
- Ankunft in Frankreich
- Leben in der Gastfamilie und mit dem/der Austauschschüler/in
- Ankunft in der Schule und Schulalltag
- Freizeit
- Kulturelle Unterschiede
- Persönliche Entwicklung, Fortschritte in der Sprache
- Was würde ich anders machen, wenn ich noch einmal fahren würde?
- Kritik am Programm und Verbesserungsvorschläge
Kontakt beim DFJW:
Anett Waßmuth
Tel.: 030 / 288 757-15
E-Mail: [email protected]
Kontakt am GadSA:
Sabine Joka
E-Mail: [email protected]