Brigitte - Sauzay - Programm
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Brigitte - Sauzay - Programm
Brigitte - Sauzay - Programm Seit dem Jahr 1989 fördert das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) den mittelfristigen individuellen Schüleraustausch zwischen Deutschland und Frankreich. Das Brigitte-Sauzay-Programm unterstützt Schüler der 8. bis 11. Klasse, die seit mindestens zwei Jahren Französisch lernen und einen individuellen Aufenthalt in Frankreich auf Austauschbasis absolvieren wollen. Ablauf des Austausches Der Austausch beruht auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Die Teilnehmer verbringen drei Monate am Stück (mind. 84 Tage) im jeweils anderen Land. Ausschließlich Schüler, die während des Aufenthalts in Frankreich noch Achtklässler sind, können den Aufenthalt auf zwei Monate (mind. 56 Tage) verkürzen. Die Dauer des Gegenbesuchs bleibt davon unberührt. Wenn der Austauschpartner in einer höheren Klassenstufe ist, gilt für ihn die Regeldauer von drei Monaten. Während seines Aufenthaltes lebt der Schüler in der Familie seines Austauschpartners und besucht mit ihm gemeinsam mindestens sechs Wochen lang die französische Schüler. Die Aufenthaltsdaten werden in Absprache mit den beteiligten Familien und Schulen festgelegt. Die Aufnahme des französischen Partners in Deutschland kann vor oder nach dem Aufenthalt des deutschen Schülers in Frankreich liegen. Organisation des Austausches 1. Einen Austauschpartner finden • Wenn ein Schüler einen Austausch machen möchte, sollte er sich in jedem Fall zunächst an seinen Französischlehrer wenden. Dieser kann, sofern eine Partnerschaft mit einer französischen Schule besteht, über den Deutschlehrer in Frankreich Kontakte zu interessierten Schülern auf französischer Seite herstellen. • Die Schulbehörden der Länder und die französischen Rectorats d’Académie können auch bei der Suche nach einem geeigneten Partner behilflich sein. Einige Bundesländer bieten im Rahmen bestehender Regionalpartnerschaften Hilfe bei der Vermittlung für den individuellen Schüleraustausch an. • Wenn keine Kontakte zu einer französischen Schule bestehen, bietet die Rubrik „Kleinanzeigen“ auf der Startseite des DFJW die Möglichkeit, nach einem Austauschpartner zu suchen 2. Die Genehmigung der Schulleitung / Dossier Der Schulleiter und der Klassen- bzw. Fachlehrer entscheiden gemeinsam über die Möglichkeit der Teilnahme an einem Austausch. Es wird empfohlen, die Informationen über die am Austausch beteiligten Familien und Schulen in einem Dossier zusammenzutragen und dieses zu unterschreiben. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie auf der Seite des DFJW. Dieses Dossier soll die Kommunikation zwischen den einzelnen Akteuren des Austausches erleichtern. Daher soll es an die französische Schule, die französische Familie und wenn möglich auch an die Tutoren und die Schulbehörde geschickt werden. 3. Zuschussantrag Das DFJW kann den Teilnehmern einen pauschalen Zuschuss zu den Fahrtkosten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gewähren, sofern der Austausch den Bedingungen des Brigitte-Sauzay-Programms entspricht. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein: - Der Austausch beruht auf Gegenseitigkeit. - Die Aufenthaltsdauer liegt bei jeweils mindestens zwölf aufeinanderfolgenden Wochen (84 Tage), innerhalb derer mindestens sechs Wochen lang die Schule besucht wird. Schüler, die während ihrer 8. Klasse nach Frankreich fahren, können den Aufenthalt auf zwei Monate (56 Tage) verkürzen. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht automatisch für den Gegenbesuch des französischen Austauschpartners. - Die Mindestaufenthaltsdauer muss von beiden Austauschpartnern entsprechend ihrer Klassenstufe berücksichtigt werden. Die Beantragung des Zuschusses erfolgt über eine Online-Plattform (siehe Seite des DFJW). Aus Sicherheitsgründen erfordert die Benutzung der Plattform eine vorherige Anmeldung. D.h. jeder Teilnehmer legt für sich ein Konto an. Dafür muss er die Nutzungsbedingungen lesen und akzeptieren. Durch Klicken auf die deutsche Flagge erscheint der gesamte Text der Plattform in deutscher Sprache. Wenn der Antrag vollständig ausgefüllt ist, kann er ausgedruckt und vom Schulleiter und den Eltern unterschrieben werden.Der unterschriebene Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn des Austausches über die Plattform hochgeladen werden. Eine Kopie bzw. die gescannte Version des unterschriebenen Antrags soll an die zuständige Schulbehörde geschickt werden. Unvollständige und/oder nachträglich eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet. Die Überweisung des Fahrtkostenzuschusses erfolgt nach der Rückkehr der Schüler und gegen Vorlage folgender Nachweise: • ein Erfahrungsbericht (PDF-Format, max. 2 MB) • einer Bescheinigung der französischen Schule über die Dauer des Aufenthaltes (PDF-Format, max. 2 MB) Beide Dokumente müssen innerhalb eines Monats nach der Rückkehr der Schüler wieder auf der Plattform hochgeladen werden. Der Bericht sollte mindestens zwei DIN-A4-Seiten umfassen und kann auf deutsch oder/und französisch verfasst sein. Die folgende Fragen oder Stichpunkte können beim Verfassen des Berichts hilfreich sein: - Wie habe ich vom Brigitte-Sauzay-Programm erfahren? - Warum habe ich an dem Programm teilgenommen? - Ankunft in Frankreich - Leben in der Gastfamilie und mit dem/der Austauschschüler/in - Ankunft in der Schule und Schulalltag - Freizeit - Kulturelle Unterschiede - Persönliche Entwicklung, Fortschritte in der Sprache - Was würde ich anders machen, wenn ich noch einmal fahren würde? - Kritik am Programm und Verbesserungsvorschläge Kontakt beim DFJW: Anett Waßmuth Tel.: 030 / 288 757-15 E-Mail: [email protected] Kontakt am GadSA: Sabine Joka E-Mail: [email protected]