Antrag auf Zuwendung eines Projektes (zutreffendes bitte
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Antrag auf Zuwendung eines Projektes (zutreffendes bitte
Antrag auf Zuwendung eines Projektes für (zutreffendes bitte ankreuzen): ª Jugendförderung ª soziale Zwecke ª kulturelle Projekte ª Wissenschaft und Forschung ª Bildung ª mildtätige und kirchliche Zwecke ª sportliche Belange ª Alten- und Behindertenpflege 1. Antragsteller (Name des Vereines, vollständige Anschrift) 2. Ansprechpartner (Name, Vorname, Funktion, Tel.-Nr., E-Mail) 3. Kontoverbindung des Antragstellers (Kontonummer Bankleitzahl Institut) 4. Kurzbezeichnung des Projektes 5. … in Stichworten 6. Zeitplan 7. Ort der Durchführung 8. Höhe der beantragten Zuwendung in Euro 9. Kosteneinschätzung / Finanzierungsplan / Eigenanteil 10. Bescheinigung der Gemeinnützigkeit des Projektträgers durch das zuständige Finanzamt 11. ggf. Anlagen, die das Projekt näher beschreiben ª liegt vor (Kopie ist beigefügt) ª liegt noch nicht vor ª Die Förderrichtlinien sind bekannt und werden akzeptiert. _________________________________________ Ort, Datum ________________________________________________________ Unterschrift der/des Antragsteller(s) (Projektträger) FörderRichtlinien - Informationen für Antragsteller Die Stiftungsidee/Allgemeine Grundsätze Diese Stiftung ist eine Initiative der Volks- und Raiffeisenbank eG und ihrer Mitglieder. Die Bürgerstiftung der Volks- und Raiffeisenbank eG ist damit eine Gemeinschaftseinrichtung von Bürgern für Bürger. Im Rahmen ihres Satzungszweckes fördert die Stiftung gesellschaftliche Vorhaben, die im Interesse der Region und ihrer Bürger liegen, soweit staatliche Mittel dafür nicht zur Verfügung stehen. Die Stiftung will dabei vor allem „Hilfe zur Selbsthilfe“ leisten und fühlt sich damit dem genossenschaftlichen Selbsthilfegedanken verbunden. Welche Projekte werden gefördert? Die Bürgerstiftung der Volks- und Raiffeisenbank eG fördert Projekte von gemeinnützigen Vereinen, Institutionen, Unternehmen und Initiativen, die sich den Satzungszielen der Stiftung zuordnen lassen (siehe Satzung - § 2 Stiftungszeck). Insbesondere werden die Bereiche Jugend und Bildung gefördert. Priorität haben Projekte, die mindestens drei der folgenden Kriterien erfüllen: Hilfe zur Selbsthilfe hoher Anteil an ehrenamtlicher Arbeit bei der Realisierung Modell- und Vorbildcharakter Nachhaltigkeit Führung durch lokale Mitarbeiter innovativer Ansatz Investitionen in Sachanlagen Welche Projekte werden nicht gefördert? Von der Förderung der Bürgerstiftung der Volks- und Raiffeisenbank eG ausgeschlossen sind in der Regel: Personalkosten und laufende Kosten (höchstens als Anschubfinanzierung) kommerzielle Veranstaltungen und Fundraising-Aktivitäten Einzelpersonen politische Gruppierungen Projekte außerhalb des Geschäftsbereiches der Volks- und Raiffeisenbank eG, Wismar die Förderung über einen längeren Zeitraum Die Antragstellung Wenn Sie einen Antrag stellen, benötigen wir ein vollständig ausgefülltes Formblatt (siehe Antrag auf Zuwendung eines Projektes). Weiterführende Angaben einschließlich der Darlegung der Gesamtfinanzierung sollten den Umfang von 2 Seiten nicht überschreiten. Verwendungsnachweis Über die Verwendung der erhaltenen Zuwendungen ist ein Nachweis zu führen. Dieser ist der Stiftung bis spätestens 6 Monate nach Zuwendungsübergabe vorzulegen. Fristverlängerungen können beantragt werden. Veröffentlichung Im Falle einer öffentlichen Präsentation ist auf die Förderung durch die Stiftung hinzuweisen (Beispiel: „Dieses Projekt wurde durch die Bürgerstiftung der Volks- und Raiffeisenbank eG gefördert.“) Bitte richten Sie Ihren Antrag an Bürgerstiftung der Volks- und Raiffeisenbank eG, Mecklenburger Straße 12 – 16, 23966 Wismar [email protected] Vor der Antragstellung bietet sich eine kurze schriftliche Anfrage darüber an, ob die Projektidee grundsätzlich gefördert werden kann.