Antrag auf Zuwendung eines Projektes (zutreffendes bitte

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Antrag auf Zuwendung eines Projektes (zutreffendes bitte
Antrag auf Zuwendung eines Projektes für (zutreffendes bitte ankreuzen):
ª Jugendförderung
ª soziale Zwecke
ª kulturelle Projekte
ª Wissenschaft und Forschung
ª Bildung
ª mildtätige und kirchliche Zwecke
ª sportliche Belange
ª Alten- und Behindertenpflege
1. Antragsteller
(Name des Vereines,
vollständige Anschrift)
2. Ansprechpartner
(Name, Vorname,
Funktion,
Tel.-Nr., E-Mail)
3. Kontoverbindung
des Antragstellers
(Kontonummer
Bankleitzahl
Institut)
4. Kurzbezeichnung des
Projektes
5. … in Stichworten
6. Zeitplan
7. Ort der Durchführung
8. Höhe der beantragten
Zuwendung in Euro
9. Kosteneinschätzung /
Finanzierungsplan /
Eigenanteil
10. Bescheinigung der
Gemeinnützigkeit des
Projektträgers durch das
zuständige Finanzamt
11. ggf. Anlagen, die das
Projekt näher beschreiben
ª liegt vor (Kopie ist beigefügt)
ª liegt noch nicht vor
ª Die Förderrichtlinien sind bekannt und werden akzeptiert.
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Ort, Datum
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Unterschrift der/des Antragsteller(s) (Projektträger)
FörderRichtlinien
- Informationen für Antragsteller Die Stiftungsidee/Allgemeine Grundsätze
Diese Stiftung ist eine Initiative der Volks- und Raiffeisenbank eG und ihrer Mitglieder. Die Bürgerstiftung
der Volks- und Raiffeisenbank eG ist damit eine Gemeinschaftseinrichtung von Bürgern für Bürger. Im
Rahmen ihres Satzungszweckes fördert die Stiftung gesellschaftliche Vorhaben, die im Interesse der
Region und ihrer Bürger liegen, soweit staatliche Mittel dafür nicht zur Verfügung stehen. Die Stiftung
will dabei vor allem „Hilfe zur Selbsthilfe“ leisten und fühlt sich damit dem genossenschaftlichen
Selbsthilfegedanken verbunden.
Welche Projekte werden gefördert?
Die Bürgerstiftung der Volks- und Raiffeisenbank eG fördert Projekte von gemeinnützigen Vereinen,
Institutionen, Unternehmen und Initiativen, die sich den Satzungszielen der Stiftung zuordnen lassen
(siehe Satzung - § 2 Stiftungszeck). Insbesondere werden die Bereiche Jugend und Bildung gefördert.
Priorität haben Projekte, die mindestens drei der folgenden Kriterien erfüllen:
Hilfe zur Selbsthilfe
hoher Anteil an ehrenamtlicher Arbeit bei der Realisierung
Modell- und Vorbildcharakter
Nachhaltigkeit
Führung durch lokale Mitarbeiter
innovativer Ansatz
Investitionen in Sachanlagen
Welche Projekte werden nicht gefördert?
Von der Förderung der Bürgerstiftung der Volks- und Raiffeisenbank eG ausgeschlossen sind in der
Regel:
Personalkosten und laufende Kosten (höchstens als Anschubfinanzierung)
kommerzielle Veranstaltungen und Fundraising-Aktivitäten
Einzelpersonen
politische Gruppierungen
Projekte außerhalb des Geschäftsbereiches der Volks- und Raiffeisenbank eG, Wismar
die Förderung über einen längeren Zeitraum
Die Antragstellung
Wenn Sie einen Antrag stellen, benötigen wir ein vollständig ausgefülltes Formblatt (siehe Antrag auf
Zuwendung eines Projektes). Weiterführende Angaben einschließlich der Darlegung der
Gesamtfinanzierung sollten den Umfang von 2 Seiten nicht überschreiten.
Verwendungsnachweis
Über die Verwendung der erhaltenen Zuwendungen ist ein Nachweis zu führen. Dieser ist der Stiftung
bis spätestens 6 Monate nach Zuwendungsübergabe vorzulegen. Fristverlängerungen können beantragt
werden.
Veröffentlichung
Im Falle einer öffentlichen Präsentation ist auf die Förderung durch die Stiftung hinzuweisen
(Beispiel: „Dieses Projekt wurde durch die Bürgerstiftung der Volks- und Raiffeisenbank eG gefördert.“)
Bitte richten Sie Ihren Antrag an
Bürgerstiftung der Volks- und Raiffeisenbank eG, Mecklenburger Straße 12 – 16, 23966 Wismar
[email protected]
Vor der Antragstellung bietet sich eine kurze schriftliche Anfrage darüber an, ob die Projektidee
grundsätzlich gefördert werden kann.