Die Wohnungsrenovierung vor dem Auszug - Ing.
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Die Wohnungsrenovierung vor dem Auszug - Ing.
HUSET IMMOBILIENSERVICE eK Freiherr-v.-Stein-Str. 12, 63263 Neu-Isenburg Tel.: 06102/ 306802, Fax: 06102/308128 www.huset.de, e-mail: [email protected] Die Wohnungsrenovierung vor dem Auszug Die abschließende Renovierung der Wohnung vor Beendigung des Mietverhältnisses ist in den meisten Fällen wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages und verdient besondere Beachtung, da es leider gerade in diesem Punkt immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter kommt. Um bereits im Vorfeld eventuellen Mißverständnissen zu begegnen, haben wir für Sie nachfolgend eine Checkliste zusammengestellt, um deren sorgfältige Beachtung wir im Sinne einer reibungslosen Abwicklung des Mietverhältnisses bitten. • Entfernen Sie sämtliche Einrichtungsgegenstände, Gardinenleisten, Bilderhaken, Dübel u.ä., die von Ihnen angebracht wurden und nicht zur Wohnung gehören (sofern Sie sich nicht diesbezüglich mit dem Nachmieter geeinigt haben). Verschließen Sie Dübellöcher oberflächenbündig mit (Wand-) Spachtelmasse. Beachten Sie hierbei, daß die Masse beim Trocknen schwindet und daher eine Nachbearbeitung notwendig werden kann. Risse im Putz lassen sich auch gut durch Acrylmasse verschließen. • Sämtliche Decken und Wände sind weiß anzulegen. Achten Sie unbedingt auf einen deckenden, gleichmäßigen Anstrich bis in alle Ecken. Schalter und Dosen sind vor Bearbeitung der Wand zu entfernen, um sie vor Farbe zu schützen (und vor Wiedermontage in Seifenlauge zu reinigen); ebenso ist darauf zu achten, daß weder Fensterleibung, noch Türzargen überstrichen werden - kleben Sie diese mit Kreppband sorgfältig ab! Sollte die Tapete bereits mehrfach überstrichen worden und die Struktur überdeckt sein, oder löst sich die Tapete stellenweise ab, müssen die Wände unbedingt neu tapeziert werden (Rauhfaser). • Türzargen und (Holz-)Fensterrahmen sind gleichmäßig deckend zu lackieren. Achten Sie zuvor darauf, daß der Untergrund sauber und fettfrei ist. Schleifen Sie die Flächen an, um eine glatte, tragfähige Basis für den Neuanstrich zu schaffen. Bitte verwenden Sie weiße (nicht abgetönte) Qualitätsfarbe in seidenmatt (läßt sich leichter Verarbeiten und führt zu besseren Ergebnissen). • Zimmertüren und die Innenseite der Eingangstür (bis zum Falz) sind zu lackieren, sofern es sich nicht um beschichtete Türen oder Naturholztüren handelt, bzw. der Anstrich sich bereits in absolut einwandfreiem Zustand befindet. • Sämtliche Heizkörper sind zu lackieren, sofern diese nicht halbwegs neu, bzw. einbrennlackiert sind und daher eine einwandfrei glatte Oberfläche aufweisen. Einen an zwei bis drei Stellen ausgebesserten, sich ansonsten aber in einwandfreiem Zustand befindlichen Heizkörper werden wir eher akzeptieren, als eine flächige aber mangelhafte Lackierung. Reinigen Sie die Heizkörper in jedem Fall, unbedingt aber vor dem Anstrich! Verwenden Sie zum Lackieren ausschließlich speziellen Heizkörperlack, da anderer Lack unter Einwirkung von Hitze vergilbt. Bei schadhafter Oberfläche empfehlen wir, einen Lack auf Lösemittelbasis, da wasserlösliche Produkte zu Roststellen führen können und eine geringere Deckkraft aufweisen. • Fensterscheiben und -rahmen sind innen und außen zu reinigen, achten Sie insbesondere auch auf die Reinigung der Falzen. • Wandfliesen in Bad und Küche sind abzuwaschen und sämtliche Sanitärobjekte gründlich zu reinigen, ebenso PVC- und Fliesenböden. Silikonfugen sind fachgerecht zu erneuern, sofern sie sich durch Verschmutzung oder Schimmelbildung in mangelhaftem Zustand befinden. Armaturen und Ventile lassen sich gut mit einem Handtuch nachpolieren. • Teppichböden sind chemisch zu reinigen. Reinigungsgeräte können z.B. im Baumarkt ausgeliehen werden. Wir weisen darauf hin, daß der Mieter für übermäßige Verschmutzung oder Abnutzung des Teppichbodens haftbar gemacht werden kann. Das Alter des Teppichbodens wird hierbei natürlich entsprechend berücksichtigt. Sachbeschädigungen wie Brandlöcher o.ä. verpflichten den Mieter zur Ersatzleistung in vollem Umfang. Wir empfehlen die Renovierung durch einen Fachmann, es ist Ihnen aber freigestellt, die Arbeiten auch selbst auszuführen. Es sei jedoch eindringlich darauf hingewiesen, daß ein einwandfreies, fachmännisches Ergebnis unabdingbar ist. Sollten bei der Abnahme Mängel sichtbar sein, werden wir Ihnen Gelegenheit zur Nachbesserung geben - den zusätzlichen Aufwand eines 2. Abnahmetermins müssen wir Ihnen dann jedoch mit pauschal - in Rechnung stellen, die ggf. von der Mietkaution in Abzug gebracht werden. Wir weisen außerdem darauf hin, daß Sie bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe der Mietsache weiterhin mietpflichtig sind: an Stelle des Mietzinses tritt dann eine Nutzungsentschädigung in gleicher Höhe, ohne daß dadurch das eigentliche Mietverhältnis fortgesetzt oder verlängert würde. Bitte vereinbaren Sie den Abnahmetermin also zeitig genug, um ggf. noch innerhalb Ihrer vorgesehenen Mietzeit Gelegenheit zur Durchführung eventueller Nachbesserungen zu haben. Bitte denken Sie auch an Ihren Nachmieter: hinterlassen Sie die Wohnung in einem Zustand, den auch Sie sich für Ihr neues Zuhause wünschen. Eine einwandfrei durchgeführte Renovierung vereinfacht und beschleunigt auch die Abrechnung und Auszahlung Ihrer Mietkaution erheblich. Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen!