Visafragen Liberalisierung des Visa
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Visafragen Liberalisierung des Visa
VISUM Über die Befreiung von der Visumpflicht Gemäß dem Verfassungsgesetz der Republik Kasachstan "Über das internationale Finanzzentrum "Astana" hat die Regierung der Republik Kasachstan mit dem Beschluss №838 vom 23. Dezember 2016 Visumpflichtiges Verfahren für Staatsbürger von Australien, Belgien, Bulgarien, Chile, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Großbritannien, Estland, Italien, Irland, Israel, Island, Kanada, Korea, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Vereinigte Arabische Emirate, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Turkey, Tschechien, Ungarn, Vereinigte Staaten von Amerika, Finnland, Frankreich, Schweiz, Schweden, Japan und Zypern, aufgehoben. In diesem Zusammenhang können sich die Bürger der o.a. Länder vom 1. Januar 2017 in Kasachstan ohne Visum bis zu 30 Tagen aufhalten. Sollte eine begründete Notwendigkeit des weiteren Aufenthaltes der Geschäftsleute der o.g. Länder in der Republik Kasachstan über 30 Tage bestehen, so können sie ein Visum der Kategorie "Geschäftsvisum" für 30 Tage bei den Innenbehörden der Republik Kasachstan (Migrationspolizei) beantragen. Ein vereinfachtes Verfahren für die Ausstellung eines Visums Bei der Beantragung von einmaligen Dienst- (A3), Geschäfts- (B1, B3), Privat- (B10) und Touristenvisum (B12) bis zu 30 Tage bei den kasachischen konsularischen Vertretungen ist 1 / 20 VISUM grundsätzlich keine Einladung aus Kasachstan erforderlich. Das gilt für die Staatsbürger der 48 Länder: Australien, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, England, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Israel, Jordanien, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Katar, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Oman, Österreich, Polen, Portugal, Republik Korea, Rumänien, Saudi-Arabien, Schweiz, Schweden, Singapur, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika, Zypern. Hinweis: Wir bitten Sie die Unterlagen und Visaanträge per Post an die Botschaft nicht zu schicken! Per Post geschickte Unterlagen werden nicht bearbeitet! Die Botschaft übernimmt keine Haftung für die Unterlagen, die auf dem Postweg verloren werden können! Das Visum soll persönlich oder über Reisebüro beantragt werden. Die Konsulareinrichtungen sind berechtigt zusätzliche Unterlagen anzufordern. 2 / 20 VISUM Visakategorie: Diplomatisches (A1) oder Dienstvisum (A3) 1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit zwei leeren Seiten 2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular mit einem aktuellen Passbild (3,5×4,5) 3. Eine Verbalnote mit einem Anliegen, ein Visum mit Hinweis auf den Namen, die Position, die Aufenthaltsdauer in Kasachstan, das Ziel der Reise auszustellen Visakategorie: Diplomatisches (A2) oder Dienstvisum (A4) 1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit zwei leeren Seiten 2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular mit einem aktuellen Passbild (3,5×4,5) 3. Eine Verbalnote mit einem Anliegen, ein Visum mit Hinweis auf den Namen, die Position, die Aufenthaltsdauer in Kasachstan, das Ziel der Reise auszustellen 3 / 20 VISUM 4. Eine Kopie der Einladung aus der Republik Kasachstan mit der Bestätigung des Außenministeriums der Republik Kasachstan (Referenznummer). Visakategorie: Investorenvisum (A5) 1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit wenigstens zwei leeren Seiten 2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular mit einem aktuellen Foto (3,5×4,5). Bei der PKW-Einfahrt in das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan sollen die Daten über die Automarke und das Autokennzeichen angegeben werden 3. Eine Kopie der Einladung von dem Beauftragten für die Fragen der Investitionstätigkeit in der Republik Kasachstan mit der Bestätigung des Innenministeriums der Republik Kasachstan (Referenznummer). 4. Eine Gebühr wird nicht erhoben. 4 / 20 VISUM Visakategorie: ● Geschäftsvisum (B1) - einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 60 Tagen, - mehrmaliges - bis zu 1 Jahr mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 60 Tagen bei jeder Einreise; ● Geschäftsvisum (B2) - einmaliges - bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 30 Tagen, - mehrmaliges - bis 180 Tagen mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 60 Tagen bei jeder Einreise; ● Geschäftsvisum (B3) - einmaliges - bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 30 Tagen, - mehrmaliges - bis 1 Jahr mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 60 Tagen bei jeder Einreise; 5 / 20 VISUM 1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit wenigstens zwei leeren Seiten 2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular mit einem aktuellen Foto (3,5×4,5). Bei der PKW-Einfahrt in das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan sollen die Daten über die Automarke und das Autokennzeichen angegeben werden. 3. Firmenschreiben (eines deutschen Arbeitgeber), mit dem Hinweis auf den Zweck und die Dauer der Reise. 4. Eine Kopie der Einladung aus der Republik Kasachstan mit der Bestätigung des Innenministeriums der Republik Kasachstan (Referenznummer). 5. Ein Einzahlungsbeleg über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original / Kontoauszug (kein Bargeld). ● einmaliges Visum – 50 € ● mehrmaliges Visum – 170 € Visakategorie: 6 / 20 VISUM ● Visum für die praktische Ausbildung oder ein Praktikum (B7) - einmaliges - bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum, - mehrmaliges - bis 180 Tagen mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum; 1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit wenigstens zwei leeren Seiten. 2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular mit einem aktuellen Foto (3,5×4,5). 3. Firmenschreiben des deutschen Arbeitgebers, mit dem Hinweis auf den Zweck und die Dauer der Reise. 4. Eine Kopie der Einladung aus der Republik Kasachstan mit der Bestätigung des Innenministeriums der Republik Kasachstan (Referenznummer). 5. Ein Einzahlungsbeleg über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original / Kontoauszug (kein Bargeld). ● einmaliges Visum – 50 € 7 / 20 VISUM ● mehrmalige Visum – 170 € Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben. Visakategorie: Um eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen (B8) - einmaliges - bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum, - mehrmaliges - bis 90 Tagen mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum; 1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit wenigstens zwei leeren Seiten 2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular mit einem aktuellen Foto (3,5×4,5). 8 / 20 VISUM 3. Ein Schreiben mit dem Wunsch für die Ausreise in die Republik Kasachstan zum ständigen Wohnsitz (für Staatsangehörige der 48 Länder). 4. Ein notariell beglaubigtes Vertrag oder eine notarielle Vereinbarung mit dem privaten oder juristischen Person für ein Wohnsitz und ständige Anmeldung des Antragstellers (für Staatsangehörige der 48 Länder). 5. Eine medizinische Bescheinigung über die Abwesenheit von sozial bedeutsamen Krankheiten (für Staatsangehörige der 48 Länder). 6. Ein Einzahlungsbeleg über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original / Kontoauszug (kein Bargeld). ● einmaliges Visum – 50 € ● mehrmalige Visum – 170 € Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben. 9 / 20 VISUM Visakategorie: Besuchsvisum (B10) - einmaliges - bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum, - mehrmaliges - bis 180 Tagen mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 90 Tage; 1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit zwei leeren Seiten 2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular mit einem aktuellen Foto (3,5×4,5). Bei der PKW-Einfahrt in das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan sollen die Daten über die Automarke und das Autokennzeichen angegeben werden 4. Die Einladung, die durch das Außenministerium oder Innenministerium der Republik Kasachstan bestätigt ist. 5. Ein Einzahlungsbeleg über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original mit Kontoauszug 10 / 20 VISUM (kein Bargeld) ● einmaliges Visum – 50 € ● mehrmalige Visum – 170 € Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben. Visakategorie: Besuchsvisum (C10) (mehrmalig – bis zu 3 Jahre, mit Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum). Das Visum C10 wird für die ethnische Kasachen bei der Vorlage von ethnische Zugehörigkeit nachweisenden Dokumenten (Geburtsurkunde etc.) erteil. 11 / 20 VISUM 1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit zwei leeren Seiten 2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular mit einem aktuellen Foto (3,5×4,5). Bei der PKW-Einfahrt in das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan sollen die Daten über die Automarke und das Autokennzeichen angegeben werden 3. An den Konsul gerichtetes Schreiben – ein Antrag auf Erteilung des Visums, in freier Form gestaltet. 4. Eine Gebühr wird nicht erhoben. Hinweis: Das Visum der Kategorie B10 kann beantragt werden von: Ausländischen Staatsbürger – ehemaligen Landsleuten ohne Einladung (bis 90 Tagen); Ausländische Staatsbürger bei Vorlage einer Einladung. Visakategorie: Touristenvisum (B12) 12 / 20 VISUM - einmaliges - bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 30 Tagen, - mehrmaliges - bis 90 Tagen mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 30 Tagen bei jeder Einreise; 1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit zwei leeren Seiten 2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular mit einem aktuellen Foto (3,5×4,5). Bei der PKW-Einfahrt in das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan sollen die Daten über die Automarke und das Autokennzeichen angegeben werden 4. Die Einladung mit Referenznummer des Innenministeriums der Republik Kasachstan. 5. Ein Einzahlungsbeleg über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original mit Kontoauszug (kein Bargeld) 6. Bestätigung einer Hotelbuchung in Kasachstan Hinweis: Das Visum der Kategorie B12 kann beantragt werden von: 13 / 20 VISUM Ausländischen Staatsbürger – für Staatsangehörige der 48 Länder ohne Einladung (bis 30 Tagen); ● einmaliges Visum 35 € Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben ● Visakategorie: Transit (B13) - einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 5 Tagen, - mehrmaliges – bis 180 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 5 Tagen; 14 / 20 VISUM 1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit zwei leeren Seiten. 3. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular mit einem aktuellen Paßbild (3,5×4,5). Bei der PKW-Einfahrt in das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan sollen die Daten über die Automarke und das Autokennzeichen angegeben werden 4. Eine persönliche Erklärung/Antrag in freier Form gestaltet. 5. Eine Kopie von der Vorderseite des Passes mit der Kopie des Visums des Ziellandes, Reisedokumente oder anderen Gründen, die Eintritt für das Bestimmungsland berechtigt. 6. Ein Einzahlungsbeleg / Kontoauszug über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original (kein Bargeld). ● einmaliges Visum 30 € Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben 15 / 20 VISUM Visakategorie: Visum für Familienzusammenführung (C2) - einmaliges - bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum, - mehrmaliges - bis 1 Jahr mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum 1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit wenigstens zwei leeren Seiten 2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular mit einem aktuellen Foto (3,5×4,5). 3. Eine persönliches Schreiben in freier Form gestaltet. 4. Das Aufenthaltserlaubnis der einladenden Person. 5. Durch das Gesetz der Republik Kasachstan festgesetzte Nachweis der Finanzmittel für die Aufrechterhaltung für jedes Familienmitglied pro Monat in Höhe von nicht weniger als den Mindestlohn. 16 / 20 VISUM 6. Die Bestätigung über der Verfügbarkeit bei der einladenden Person einer Unterkunft in der Republik Kasachstan, die Fläche, die die Mindeststandards für jedes Familienmitglied nach der Gesetzgebung der Republik Kasachstan festgesetzt, sowie Sanitär- und andere Anforderungen erfüllt (notariell beglaubigte Kopie). 7. eine medizinische Versicherung. 8. Das Führungszeugnis. 9. Ein Einzahlungsbeleg / Kontoauszug über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original (kein Bargeld). ● einmaliges Visum 50 € ● mehrmaliges Visum 170 € Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben 17 / 20 VISUM Visakategorie: Arbeitsvisum (C3) 1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem seit dem Ablauf des Visums und mit zwei leeren Seiten 2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular mit einem aktuellen Foto (3,5×4,5) 3. Firmenschreiben des deutschen Unternehmens / der deutschen Organisation mit dem Hinweis auf Zweck, Dauer der Reise 4. Einladung des kasachischen Partners mit der Bestätigung (Referenznummer) des Innenministeriums der Republik Kasachstan 5. Kopie von Arbeitserlaubnis aus Kasachstan 6. Ein Einzahlungsbeleg über die entrichtete Bearbeitungsgebühr in Höhe von 170 € im Original mit Kontoauszug (kein Bargeld). Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben 18 / 20 VISUM ● Visakategorie: Missionarvisum (C7) - einmaliges - bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 30 Tagen, - mehrmaliges - bis 180 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum 1. Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit wenigstens zwei leeren Seiten 2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular mit einem aktuellen Foto (3,5×4,5) 3. Ein Schreiben von der geistlichen / religiösen Gemeinschaft mit einem Anliegen, ein Visum mit Hinweis auf den Zweck und auf die Dauer des Aufenthalts in Kasachstan 4. (Eine Kopie der Einladung aus der Republik Kasachstan mit der Bestätigung des Innenministeriums der Republik Kasachstan (Referenznummer)) 5. Ein Einzahlungsbeleg / Kontoauszug über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original (kein Bargeld) ● einmaliges Visum 50 € 19 / 20 VISUM ● mehrmaliges Visum – 170 € Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben 20 / 20