Visum Russland - Handmade in Germany

Transcription

Visum Russland - Handmade in Germany
 Hinweise zum Beantragen von Visa zur Einreise nach Russland Inhalt Wie lange dauert die Bearbeitung des Visums für Russland? ...................................................... 1 Was kostet ein Visum für Russland? ........................................................................................................ 2 Muss etwas nach der Einreise nach Russland beachtet werden? ............................................... 2 Allgemeine Information ................................................................................................................................ 3 Touristenvisum ................................................................................................................................................. 5 Humanitäres Visum ........................................................................................................................................ 6 Geschäftsvisum ................................................................................................................................................. 7 Diplomatische Vertretungen Russlands in Deutschland: ............................................................... 8 Russische Visazentren ................................................................................................................................... 9 Auf den folgenden Seiten haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zur Einreise nach Russland und dem Beantragen eines Visums zusammengestellt. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Angaben ohne Gewähr sind. Alle Unterlagen zum Herunterladen finden Sie hier: http://russische-­‐botschaft.de/konsularabteilung/visafragen.html unter Konsularabteilung Visafragen Wir empfehlen das Touristenvisum, da dieses weniger kompliziert zu beantra-­‐
gen ist (z.B. über Ihr Hotel oder Reisebüro). Kosten des Visums hängen von der Dauer des Aufenthalts und der Bearbeitungszeit sowie von der Visumsart ab. Wenn Sie direkt im Konsulat ein Visum beantragen möchten, dann müssen Sie geduldig sein und etwas Zeit einplanen, daher würden wir Ihnen empfehlen, eine Firma zu beauftragen, die speziell auf das Ausstellen von russischen Visen spezialisiert ist 1 Wie lange dauert die Bearbeitung des Visums für Russland? Zuerst muss die jeweilige Einladung beschafft werden, welche für das auszustellende Visum notwendig ist. Wird eine private Einladung beantragt, muss der russische Bürger die ent-­‐
sprechenden Formulare im Visa-­‐ und Registrierungsamt ausfüllen und zum Wohnungsamt, wo er nachweisen muss, dass eine Unterbringungsmöglichkeit vorhanden ist. Dies kann allein 2 bis 3 Tage dauern. Die Bearbeitung selbst erstreckt sich meist zusätzlich über meh-­‐
rere Wochen; ist der Einreisende bekannt geht es eventuell schneller. Touristische Einla-­‐
dungen können über ein Reisebüro beantragt werden, jedoch sollten vorher die Kosten hierfür angefragt werden. Geschäftliche Einladungen benötigen allein für die Bearbeitung im Schnitt einen Monat. Einladungen können auch online beantragt werden, auch in einer kürzeren Zeit. Für eine Express-­‐Bearbeitung wird jedoch eine Gebühr fällig. Für die Bear-­‐
beitung des Visumantrags selbst muss zusätzlich mit ca. 10 bis 30 Tagen gerechnet werden. Eine Express-­‐Ausstellung, welche zusätzliche Gebühren kostet, dauert ca. 3 Tage, jedoch gibt es keinen Anspruch mehr darauf. Was kostet ein Visum für Russland? Für die Bearbeitung des Antrags muss eine Gebühr von 35 Euro bezahlt werden, direkt an der Kasse des Generalkonsulats. Als Zahlungsmöglichkeiten stehen bei den Kreditkarten VISA und MasterCard sowie die EC-­‐Kartenzahlung zur Verfügung. Barzahlungen, welche über 25 Euro liegen, können nicht getätigt werden. Expressvisa kosten 70 Euro. Bei mehr-­‐
maligen Einreisen entstehen höhere Kosten, die bei Antragsabgabe mitgeteilt werden. Hin-­‐
zu kommt die jeweilige Gebühr für die Einladungen, welche bereits ab 5 Euro im Internet beantragt werden kann. Muss etwas nach der Einreise nach Russland beachtet werden? Ja. Wenn sich ein Ausländer länger als drei Tage am selben Ort aufhält, muss er sich spätes-­‐
tens nach drei Tagen registrieren lassen. Dies kann auf einem Postamt oder bei der zustän-­‐
digen Immigrationsbehörde erfolgen und muss von dem Gastgeber durchgeführt werden, bei dem der Einreisende übernachtet. Hotels übernehmen diese Formalitäten. Das ausge-­‐
stellte Anmeldeformular ist ständig mitzutragen und auf Nachfrage vorzuzeigen. Verlässt man den Ort, muss sich abgemeldet werden, auch wenn man nicht direkt Russland verlässt, sondern nur den Ort wechselt. 2 Allgemeine Information Grundsätzlich sind folgende Unterlagen vorzulegen (unvollständige Unterlagen und nicht vollständig ausgefüllte Visumanträge werden nicht angenommen): 1. Original-­‐Reisepass (keine Passkopien) oder Kinderausweis. Der Reisepass soll in der Regel 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein. Außerdem soll der Pass bzw. Kinderausweis über mindestens 2 leere Seiten zwecks Einklebens des Visums verfügen. 2. Auf der Sonderwebseite der Konsularabteilung des Auswärtigen Amtes der Russi-­‐
schen Föderation visa.kdmid.ru ausgefüllter, ausgedruckter und persönlich unter-­‐
schriebener Visumantrag. Alle Fragen des Visumantrags sind richtig und vollständig zu beantworten. Beachten Sie bitte dabei, dass wenn Sie das Visum direkt bei uns beantragen möchten, geben Sie als „Destination“ (letzte Frage des Antrags) "Embas-­‐
sy of Russia in Germany" an. 3. Auf dem Visumantrag festgeklebtes Passbild (keine Kopien), Format 3,5x4,5 cm. Fo-­‐
tos im Profil, mit Mütze sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder ge-­‐
tönter Brille zeigen, werden nicht akzeptiert. 4. Einladung / Reisebestätigung (s. den entsprechenden Abschnitt). 5. Krankenversicherungsnachweis von einem in Russland anerkannten deutschen Versicherungsunternehmen. 6. Seit dem 1. November 2010 sind für deutsche Staatsbürger aufgrund des Prinzips der Gegenseitigkeit die Veränderungen des Beantragungsverfahrens von einigen Vi-­‐
saarten eingeführt. Für die Beantragung von Visa für Privat-­‐ oder Touristenreise werden bei der Antragstellung Garantien der Rückkehrwilligkeit in den Aufenthaltsstaat verlangt (Nachweis eines regel-­‐
mäßigen Einkommens durch Arbeits-­‐ und Verdienstbescheinigung (im Original), Registrie-­‐
rung der eigenen Firma, Nachweis von Wohneigentum usw.). Für die Beantragung von Visa für Geschäftsreisen werden verlangt: (bei selbständig Erwerbstätigen) Vorlage und Kopie der Registrierung der eigenen Firma; (bei Angestellten oder Arbeitern) Bestätigung des Arbeitgebers über das Beschäftigungs-­‐
verhältnis auf firmeneigenem Papier, aus dem sich die Position des Arbeitnehmers in der 3 Firma, das monatliche Gehalt und die Entsendung zur Dienstreise nach Russland ergeben. Es wird auf Folgendes hingewiesen: • Von der Kosularabteilung der Russischen Botschaft in Berlin werden grundsätzlich keine Visumanträge per Post angenommen. Wenn Sie keine Möglichkeit haben, per-­‐
sönlich bei der Konsularabteilung vorzusprechen, können Sie den Visumantrag mit allen erforderlichen Unterlagen durch Ihren Vertreter bzw. durch ein in Berlin an-­‐
sässiges Reisebüro einreichen. Wir bitten um Verständnis, dass die zugesandten Un-­‐
terlagen unbearbeitet zurückgeschickt werden. • An der Grenze werden keine Visa ausgestellt. • Die Visa für die Einreise/Transitreise in andere GUS-­‐Staaten werden von den jewei ligen Konsulaten ausgestellt. • Für Bürger aus Drittländern ist grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis für die Bun-­‐
desrepublik Deutschland erforderlich, ansonsten soll das Visum im Heimatland be-­‐
antragt werden. • Zwei Visa im Pass werden gleichzeitig nicht ausgestellt. • Im Einzellfall kann die Vorlage zusätzlicher Unterlagen gefordert werden. Die Vorla-­‐
ge gefälschter Unterlagen führt zu einem möglicherweise unbefristeten Verbot der Einreise nach Russland. • Die Konsularabteilung trägt keine Haftung für Nebenkosten, die durch Nichtausstel-­‐
lung eines Visums entstehen. • Überprüfen Sie die Visa sofort nach Erhalt und nicht erst vor dem Abflug (Geburtsda-­‐
tum, Passnummer, Daten der Ein-­‐ und Ausreise), um die möglicherweise aufgetrete-­‐
nen Fehler rechtzeitig beim Konsulat korrigieren zu können. Alle Beanstandungen im Nachhinein können nicht mehr geltend gemacht werden. • Die Einreise nach Russland trotz gültigen Visums kann verweigert werden, sofern sich an den Grenzstellen entsprechende Hinweise ergeben. 4 Touristenvisum Für Touristenvisa sind folgende Unterlagen vorzulegen: 1. Reisepass 2. Visumantrag 3. Krankenreiseversicherungsnachweis 4. Garantie der Rückkehrwilligkeit 5. Reisebestätigung und Voucher des russischen Reiseveranstalters mit folgenden Angaben: • Nummer der Reisebestätigung mit der Schreibmaschine oder typographisch lesbar angegeben; • Art des beantragten Visums (1-­‐malig oder 2-­‐malig); Staatsangehörigkeit; Ein-­‐ und Ausreisedaten für Russland (max. 30 Tage); • Name und Vorname des ausländischen Bürgers, an wen die Bestätigung gerichtet ist; • Geburtsdatum und Geschlecht des ausländischen Bürgers; • Passnummer des ausländischen Bürgers; • Zweck der Reise (Tourismus, Autotourismus, Tourismus mit bestimmten Zwecken, Jagdtourismus); • Reiseziel und Aufenthaltsort; Adresse des Reiseveranstalters und seine Ref. Nr. ge-­‐
mäß der Liste der touristischen Organisationen, die Reisen nach Russland veranstal-­‐
ten; Zusätzliche Angaben. Eine solche Reisebestätigung wird von einem bevollmächtigten Mitarbeiter des Reiseveran-­‐
stalters unterschrieben und mit einem Stempel dieses Reiseveranstalters versiegelt. Für individuelle Reisen mit dem PKW/Wohnmobil/Motorrad auf den freigegebenen Stre-­‐
cken und für Reisen mit der Transsibirischen Eisenbahn ist ebenso die o.e. Reisebestätigung erforderlich. Es gibt folgende Arten von Touristenvisa: •
für eine Einreise (max. Aufenthaltsdauer 1 Monat); •
für zwei Einreisen (max. Aufenthaltsdauer insgesamt 1 Monat). 5 Wichtig! Das zweifache Touristenvisum wird nur in dem Fall ausgestellt, wenn eine Reise auch mit einem touristischen Zweck inzwischen in das an Russland grenzende Land vorgesehen ist und bei den touristischen Unterlagen ein entsprechender Vermerk vorhanden ist. Humanitäres Visum Für humanitäre Reisen (kulturelle, wissenschaftlich-­‐technische Zusammenarbeit, Sport-­‐, Schul-­‐ und Jugendaustausch) sind folgende Unterlagen vorzulegen: 1. Reisepass 2. Visumantrag 3. Krankenreiseversicherungsnachweis 4. Eine vom russischen Außenministerium oder den Behörden des russischen In-­‐
nenministeriums ausgestellte förmliche Einladung oder Entscheidung des russischen Außenministeriums. Laut dem Abkommen zwischen der EU und der Russischen Föderation über die Er-­‐
leichterung der Ausstellung von Visa (im pdf-­‐Format öffnen) werden ab dem 01.06.2007 humanitäre Visa für Staatsangehörige der EU-­‐Länder (mit Ausnahme von Irland und Groß-­‐
britannien) auch aufgrund eines schriftlichen Ersuchens: • der gastgebenden juristischen Person, • der gastgebenden Organisation, • von zentralstaatlichen oder örtlichen Behörden der Russischen Föderation, • Konferenzen und Symposien, die in Russland stattfinden, erteilt. Solch ein Ersuchen ist in Originalform (für mehrfache Visa) oder in gut lesbarer Kopie und mit enthaltenden Angaben gemäss Artikel 4, Punkt 2 des Abkommens vom Antragsteller vorzulegen. Es gibt folgende Arten von Visa für humanitäre Reisen: • für eine Einreise (max. Aufenthaltsdauer 90 Tage); • für zwei Einreisen (max. Aufenthaltsdauer insgesamt 90 Tage); 6 Geschäftsvisum Für Geschäftsreisen sind folgende Unterlagen vorzulegen: 1. Reisepass 2. Visumantrag 3. Krankenreiseversicherungsnachweis 4. Garantie der Rückkehrwilligkeit 5. Eine vom russischen Außenministerium oder den Behörden des russischen In-­‐
nenministeriums ausgestellte förmliche Einladung oder Entscheidung des russi-­‐
schen Außenministeriums. Laut dem Abkommen zwischen der EU und der Russischen Föderation über die Er-­‐
leichterung der Ausstellung von Visa (im pdf-­‐Format öffnen) werden ab dem 01.06.2007 Geschäftsvisa für Staatsangehörige der EU-­‐Länder (mit Ausnahme von Irland und Großbri-­‐
tannien) auch aufgrund eines schriftlichen Ersuchens: • der gastgebenden juristischen Person, • des gastgebenden Unternehmens, • der gastgebenden Organisation, • von zentralstaatlichen oder örtlichen Behörden der Russischen Föderation, • Organisationskomitees von Handels-­‐ und Industrieausstellungen, • Konferenzen und Symposien, die in Russland stattfinden, erteilt. Solch ein Ersuchen ist in Originalform oder in gut lesbarer Kopie und mit enthaltenden An-­‐
gaben gemäß Artikel 4, Punkt 2 des Abkommens vom Antragsteller vorzulegen. Weitere Kategorien von Bürgern der EU-­‐Länder, die Visa auf dem erleichterten Wege bean-­‐
tragen können, sowie vorzulegende Dokumente sind in Artikeln 4 und 5 des Abkommens erwähnt. Es gibt folgende Arten von Visa für Geschäftsreisen: • für eine Einreise (max. Aufenthaltsdauer 90 Tage); • für zwei Einreisen (max. Aufenthaltsdauer insgesamt 90 Tage); • für mehrere Einreisen (Gültigkeit von bis zu 5 Jahren mit einem geplanten Aufenthalt von höchstens 90 Tagen pro Zeitraum von 180 Tagen). 7 Diplomatische Vertretungen Russlands in Deutschland: Botschaft Berlin Unter den Linden 63-­‐65 10117 Berlin Tel.: 030/2291110, 2291129 Fax: 030/2299397 Konsularabteilung Berlin Behrenstr. 66 10117Berlin Tel.: 030/2291207 Fax: 030/2290035 Öffnungszeiten: Mo-­‐Fr 09.00-­‐13.00 Uhr Generalkonsulat Bonn Waldstr. 42 53177 Bonn Tel.: 0228/3867923 (Keine Auskunft über konsularische Fragen) Fax: 0228/312164 Öffungszeiten: Mo-­‐Fr 09.00 -­‐ 13.00 Uhr (09.00-­‐12.00 -­‐ Annahme der Unterlagen 12.00-­‐13.00 -­‐ Ausgabe der fertigen Unterlagen) Generalkonsulat Hamburg Am Feenteich 20 22085 Hamburg Tel.: 040/2295201, 2295301 Fax: 040/2297727 Öffnungszeiten: Mo-­‐Fr 09.00-­‐12.00 Uhr Generalkonsulat Leipzig Turmgutstraße 1-­‐3 04155 Leipzig Tel.: 0341/5851876 Fax: 0341/5649589 Öffnungszeiten: Mo-­‐Fr 09.00-­‐12.30 Uhr 8 Generalkonsulat Frankfurt am Main Eschenheimer Anlage 33-­‐34 60318 Frankfurt am Main Tel.: 069/596-­‐74-­‐231 (Mo-­‐Fr, 14.30 bis 18.00) Fax: 069/596-­‐74-­‐505 Öffnungszeiten: Mo-­‐Fr 09.00-­‐13.00 (Einlass bis 12.30 Uhr) Generalkonsulat München Seidlstr. 28 80335München Tel.: 089/592503 (09.00-­‐13.00 Uhr, 15.00-­‐17.00 Uhr Bezahl-­‐Hotline für 1,86 Euro pro Mi-­‐
nute 0900/1000 84 30 10). Fax: 089/5503828 Öffnungszeiten der Visaabteilung: Mo-­‐Fr 09.00-­‐13.00 Uhr Russisches Visazentrum (030) 814 53 49 10 (von 9.00 bis 17.00) Russische Visazentren •
•
•
•
Für die Beantragung von russischen Visa empfehlen wir Ihnen, die Dienstleistungen des Russischen Visazentrums in Anspruch zu nehmen. Das Visazentrum finden Sie unter Adresse: Friedrichstrasse 58, 10117 Berlin und im Internet unter: www.vhs-­‐
germany.com . Das Russische Visazentrum wurde mit dem Ziel errichtet, die Servicequalität für deutsche Staatsangehörige, Staatsbürger anderer Länder und für die Staatenlose bei ihrer Visumbeantragung für die Einreise in die Russische Föderation zu erhöhen und maximalen Komfort zu bieten, sowie das Beantragungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. In der Bundesrepublik Deutschland sind neben dem Visa-­‐
zentrum in Berlin noch weitere Filialen in Bonn, Frankfurt am Main, Hamburg, Leipzig und München eröffnet. Für weitere Informationen und Fragen steht Ihnen auch das Callcenter des Visazent-­‐
rums zur Verfügung: (030) 30 80 92 96 Die Visazentren sind offiziell beauftragt, Visumanträge von den Privatpersonen so-­‐
9 •
•
•
•
•
wie von den Organisationen und Unternehmen (darunter auch Reiseveranstalter) anzunehmen, zu bearbeiten, an die diplomatischen Vertretungen und Konsularein-­‐
richtungen der Russischen Föderation zur Visumerteilung weiterzuleiten, inkl. Er-­‐
hebung von Konsulargebühren, sowie die visierten Pässe am Ende des Verfahrens an die Antragsteller zurückzugeben. Die endgültige Entscheidung über die Erteilung oder Ablehnung von Visumanträgen treffen ausschließlich diplomatische Vertretungen und Konsulareinrichtungen der Russischen Föderation. Die Antragsteller sind weiterhin berechtigt, das Visum direkt bei der russischen dip-­‐
lomatischen Vertretung oder Konsulareinrichtung zu beantragen, in Fällen, wenn sie einen Visumantrag für sich selbst oder für die Familienangehörigen einreichen wol-­‐
len, jedoch nur mit einer vorherigen Terminanmeldung. Außerdem werden von den diplomatischen Vertretungen und Konsulareinrichtungen direkt, ohne Einreichung im Visazentrum, die Visumanträge auf Ersuchen von außenpolitischen Einrichtun-­‐
gen angenommen, darunter die Anträge von den Mitarbeitern der deutschen diplo-­‐
matischen Vertretungen und Konsulareinrichtungen in der Russischen Föderation, sowie von den Angehörigen offizieller Delegationen, die auf eine Einladung von den Staatsorganen der Russischen Föderationen einreisen. Alle Unternehmen und Einrichtungen, darunter auch Reiseveranstalter und Vermitt-­‐
lungsagenturen, die für Ihre Mitarbeiter und Kunden (unabhängig von dem Reise-­‐
zweck in Russland) die Unterlagen zur Visumerteilung einreichen wollen, müssen dafür die Dienstleistungen der Visazentren in Anspruch nehmen. Für die erbrachten Dienstleistungen wird im Visazentrum eine feste Servicegebühr in Höhe von 25 Euro erhoben. Die Servicegebühr ist von der Konsulargebühr zu un-­‐
terscheiden, die an die diplomatische Vertretung oder Konsulareinrichtung überwie-­‐
sen wird. Die Höhe der Konsulargebühr ist in geltenden zwischenstaatlichen Ab-­‐
kommen und Tarifen geregelt. Wenn Sie etwas an den Dienstleistungen des Visazentrums zu beanstanden haben (Beschwerden über mangelnde Kundenbetreuung, lange Wartezeiten, nicht korrek-­‐
tes Verhalten der Mitarbeiter usw.) oder Empfehlungen und Vorschläge zur Verbes-­‐
serung mitteilen wollen, schicken Sie diese gerne per Post an die Adresse der Konsu-­‐
larabteilung der russischen Botschaft: Behrenstrasse 66, 10117 Berlin oder per E-­‐
Mail unter: infokonsulat(at)russische-­‐botschaft.de. 10