Einreise und Visuminformation Russland

Transcription

Einreise und Visuminformation Russland
Einreise und Visuminformation Russland
1) Wichtige Hinweise
TUI Wolters Reisen übernimmt NICHT die Visabesorgung für Russland. Im Folgenden erhalten Sie
von uns jedoch die wichtigsten Informationen zur Visabeschaffung. Gerne hilft Ihnen auch Ihr
Reisebüro dabei.
Deutsche und österreichische Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Russland einen gültigen
Reisepass sowie ein Visum. Das Visum muss vor der Einreise bei einer der russischen
Auslandsvertretungen beantragt und eingeholt werden. Die Konsularabteilungen der Russischen
Föderation in Deutschland und Österreich berechnen für Staatsbürger der EU und der Schweiz
zurzeit ca. € 35,- für ein fristgerecht beantragtes Touristenvisum. Bei einer kurzfristigen
Beantragung sowie bei der Beanspruchung eines Visa-Dienstes fallen Zusatzkosten an.
Für Angehörige anderer Staaten können andere Bestimmungen und Visakosten gelten.
Visaanträge für die Russische Föderation können frühestens 6 Wochen vor dem Einreisedatum
eingereicht werden. Die Bearbeitung des Visumantrages beträgt bis zu 30 Werktage.
Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrem Reisebüro und bei der russischen Botschaft.
Bitte beachten Sie, dass die Visakosten bei Stornierung/Nichtantritt einer Reise nicht erstattet
werden können. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Reise aufgrund widriger Umstände nicht
stattfinden kann.
Die Einreise in die Russische Föderation erfolgt mit einem gültigen Visum, das in einer
Konsularvertretung der Russischen Föderation in Berlin, Hamburg, Bonn, München, Frankfurt am
Main oder Leipzig rechtzeitig vor der Reise beantragt werden muss.
Zu empfehlen ist auch der kostenpflichtige Visa-Dienst der CIBT Visum Centrale:
CIBT Visum Centrale
Servicenummer: 030 230 959 175
E-Mail: [email protected]
Internet: www.cibtvisas.de
Bürozeiten: Mo-Fr. 08:00 - 17:00 Uhr
Telefonisch erreichbar: Mo-Fr. 08:00 - 19:00 Uhr
Stand: 07. Dez. 2016
Seite 1 von 3
2) Visabefürwortung
Bei Buchung der Reise werden bereits Passdaten abgefragt. Diese werden für die Einholung und
die Ausstellung einer Visabefürwortung (Einladung/Visa-Support Letter) bei unserem russischen
Partnern benötigt. Das in kyrillischer Schrift ausgestellte Dokument wird nach Ausstellung von
unserem Partner direkt an uns geschickt und wir leiten dieses nach Erhalt umgehend an Ihr
Reisebüro weiter.
Bitte warten Sie unbedingt unsere Visainformation mit der „Visabefürwortung“ ab, da ohne diese
kein Visum ausgestellt werden kann!
3) Visabeantragung
Visumanträge können in der Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation in
Deutschland ausschließlich nach Vereinbarung gestellt werden. Um einen Termin zu vereinbaren,
benutzen Sie bitten den folgenden Link: http://berlin.kdmid.ru
Vollständige Informationen und die Möglichkeit zur Terminvereinbarung finden Sie auf der
Internetseite der Botschaft der Russischen Föderation unter https://russischebotschaft.ru/de/consulate/visafragen/
Folgende Unterlagen sind vorzulegen (unvollständige Unterlagen und nicht vollständig ausgefüllte
Visaanträge werden nicht angenommen):
 Original-Reisepass (keine Passkopien) oder Kinderausweis. Der Reisepass muss mind. 6
Monate über die beantrage Visumdauer hinaus gültig sein. Es werden mind. 2
gegenüberliegende freie Seiten zwecks Einklebens des Visums benötigt.
 Der Visumantrag (erhältlich unter auf der Sonderwebseite der Konsulatabteilung des
Auswärtigen Amtes der Russischen Föderation http://visa.kdmid.ru) –
o Bitte beachten Sie die anfangs aufgeführten Hinweise
o Muss vollständig und online ausgefüllt sein, ohne handschriftliche Änderungen.
o Bitte „nicht zutreffend“ in alle Felder ohne Angaben eintragen.
o Muss das Datum der Antragstellung im dafür vorgesehenen Feld enthalten
o Muss die identische Unterschrift wie im Reisepass tragen
 Biometrisches Passbild, Format 35x45 mm (auf dem Antrag festgeklebt).
 Visabefürwortung (Einladung/Visa-Support Letter) und Reisebestätigung
 Reisekrankenversicherungsnachweis von einem in Russland anerkannten deutschen
Versicherungsunternehmen sowie in Blockschrift oder mit Schreibmaschine ausgefülltes
Versicherungskartenformular (erhältlich auf der Internetseite des russischen Konsulats).
Daten im Versicherungskartenformular sollen mit Daten im Visumantrag zusammenfallen.
 Einkommensnachweis
Ein Beleg finanzieller Mittel von mindestens 1.000,00 €. In Kopie kann wahlweise beigelegt
werden:
o Ein aktueller Lohn-/Gehaltsnachweis
o Eine Rentenbescheinigung der letzten drei Monate
Stand: 07. Dez. 2016
Seite 2 von 3
o Selbständige müssen in Kopie die Eintragung des Unternehmens
(Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung) sowie einen aktuellen Kontoauszug
nachweisen.
o Kinder und Jugendliche müssen in Kopie ihre Geburtsurkunde und einen
Einkommensnachweis der letzten drei Monate eines Elternteils beilegen.
Überprüfen Sie Ihr Visum sofort nach Erhalt und nicht erst vor dem Abflug (Geburtsdatum,
Passnummer, Daten der Ein- und Ausreise), um möglicherweise aufgetretene Fehler rechtzeitig
beim Konsulat korrigieren zu können. Alle Beanstandungen im Nachhinein können nicht mehr
geltend gemacht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einreise nach Russland trotz
gültigen Visums verweigert werden kann, sofern sich an den Grenzstellen entsprechende Hinweise
ergeben.
Bitte beachten Sie, dass sich Visabestimmungen ändern können, bitte informieren Sie sich
rechtzeitig über die Beantragung sowie mögliche Änderungen.
Stand: 07. Dez. 2016
Seite 3 von 3