Leitfaden für Schenkungen und Erbschaften

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Leitfaden für Schenkungen und Erbschaften
Leitfaden für Schenkungen
und Erbschaften
Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen
- Aktualisierung am 1. November 2014 -
Diese Broschüre wurde unter Aufsicht einer aus Beamten des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen bestehenden Arbeitsgruppe erstellt. Sie darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Föderalen Öffentlichen Dienstes nicht mittels
Druck, Kopie, Mikrofilm oder auf jegliche andere Weise vervielfältigt und/oder
veröffentlicht werden. Sie kann ebenfalls nicht als ministerielles Rundschreiben
betrachtet werden und kann somit nicht vor Gericht geltend gemacht werden.
Layout: Dienst Strategische Koordination und Kommunikation
Verantwortlicher Herausgeber:
Nadine Daoût (Dienst Strategische Koordination und Kommunikation)
FÖD Finanzen - North Galaxy B24
Boulevard du Roi Albert II 33, Bk. 70 - 1030 Brüssel
D/2014 - 1418/20
Inhalt
Schenkungen
5
Schenkung: Begriffsbestimmung, Arten usw.
7
Berechnung der Schenkungssteuer
9
Steuersätze in den verschiedenen Regionen
Erbschaften
10
37
Sperrung und Freigabe der Bankkonten
39
Tod und Nachlasserklärung
47
Erbschaft und Berechnung der Erbschaftssteuer
57
Steuersätze in den verschiedenen Regionen
58
Zahlung der Erbschaftssteuer
87
Glossar
89
3
Leitfaden für Schenkungen und Erbschaften
Schenkungen
5
Schenkung: Begriffsbestimmung, Arten usw.
Was ist eine Schenkung?
Eine Schenkung ist ein Vertrag, durch den der Schenker unentgeltlich, unverzüglich
und unwiderruflich ein bewegliches oder unbewegliches Gut zu Gunsten eines
Beschenkten, der dies annimmt, verschenkt.
Vor meinem Tod möchte ich gerne einen Teil meiner Güter verschenken. Ist eine solche Schenkung steuerpflichtig?
Wenn Sie eine Schenkung von beweglichen Gütern beabsichtigen, bieten sich
Ihnen verschiedene Möglichkeiten: die Handschenkung, die indirekte Schenkung
per Banküberweisung, die Schenkung durch notarielle Urkunde.
Bei der Schenkung unbeweglicher Güter ist zwingend eine notarielle Urkunde
notwendig. Diese notarielle Urkunde muss registriert werden und der Beschenkte
muss Schenkungssteuer zahlen.
Was versteht man unter Handschenkung?
Bei einer Handschenkung gehen unbewegliche Güter ohne Formalitäten von einer
Hand in die andere über. Die für diese Schenkung zu berücksichtigenden Güter
sind Geld, Schmuck, Antiquitäten usw.
Für Handschenkungen besteht keinerlei Registrierungspflicht und daher ist auch
keine Schenkungssteuer geschuldet. Wenn die Handschenkung jedoch registriert
wurde, wird die Schenkungssteuer fällig.
7
Wenn die Schenkung nicht registriert wurde und der Schenker innerhalb von 3 Jahren ab Schenkung verstirbt, muss diese Schenkung in der
Nachlasserklärung vermerkt werden. Auf den Betrag der Schenkung
wird dann Erbschaftssteuer erhoben. Die Erbschaftssteuer ist höher
als die Schenkungssteuer.
Als Beschenkter können Sie eine Handschenkung ohne Mitwirken
eines Notars registrieren lassen, indem Sie dem Registrierungsamt
alle Dokumente (Briefe usw.), die die Existenz der Schenkung belegen,
übermitteln. Wenn Sie Registrierungsgebühren auf diese Schenkung
beweglicher Güter gezahlt haben, müssen Sie sie als Erbe nicht mehr
in der Nachlasserklärung vermerken und Sie schulden demnach auch
keine Erbschaftssteuer.
Was versteht man unter indirekte Schenkung per Banküberweisung?
Ebenso besteht für die indirekte Schenkung per Banküberweisung keine Registrierungspflicht und daher ist auch keine Schenkungssteuer geschuldet. Wenn diese
Schenkung jedoch registriert wurde, wird die Schenkungssteuer fällig.
Wenn die Schenkung nicht registriert wurde und der Schenker verstirbt innerhalb von 3 Jahren ab Schenkung, muss diese Schenkung
in der Nachlasserklärung aufgeführt werden. Die Erbschaftssteuer
wird dann auf den Betrag der Schenkung erhoben und ist höher als
die Schenkungssteuer.
Als Beschenkter können Sie eine indirekte Schenkung per Banküberweisung ohne Mitwirken eines Notars registrieren lassen, indem Sie
dem Registrierungsamt alle Dokumente (Briefe, Überweisungsbeleg
usw.), die die Existenz der Schenkung belegen, übermitteln. Wenn
Sie Registrierungsgebühren auf diese Schenkung beweglicher Güter
gezahlt haben, müssen Sie sie als Erbe nicht mehr in der Nachlasserklärung vermerken und Sie schulden demnach auch keine Erbschaftssteuer.
8
Berechnung der Schenkungssteuer
Wie wird die Schenkungssteuer berechnet?
Die Schenkungssteuer wird berechnet
✓ auf den Bruttowert der vom Beschenkten erhaltenen Güter
✓ nach einem Steuersatz, der im Verhältnis zum Wert der Güter ansteigt
✓ nach einem Steuersatz, der im Verhältnis zum Verwandtschaftsgrad zwischen
Schenker und Beschenktem variiert (je entfernter der Verwandtschaftsgrad,
desto höher der Steuersatz)
Die Steuersätze variieren je nach Region, in der der Schenker seinen Steuerwohnsitz
zum Zeitpunkt der Schenkung hat. Wenn während 5 Jahren vor der Schenkung
der Steuerwohnsitz des Schenkers an mehr als einem Ort in Belgien war, wird der
Steuersatz der Region angewandt, in der er während dieses Zeitraums am längsten
seinen Steuerwohnsitz hatte.
9
Steuersätze in den verschiedenen Regionen
WALLONISCHE REGION
1. Schenkung von unbeweglichen Gütern
Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung einer Immobilie an den
Ehepartner/gesetzlich Zusammenwohnenden in der Wallonischen
Region angewandt?
Die Schenkung von unbeweglichen Gütern an einen Ehepartner/gesetzlich
Zusammen-wohnenden in der Wallonischen Region gibt Anlass zur Erhebung einer
Schenkungssteuer auf den Bruttowert der vom Beschenkten erhaltenen Güter zu
folgendem Steuersatz.
Schenkungstranche (Euro)
von
0,01
12.500,01
25.000,01
50.000,01
100.000,01
150.000,01
200.000,01
250.000,01
Über 500.000
bis (einschließlich)
An Ehegatten und gesetzlich Zusammenwohnende
anwendbarer
Gesamtbetrag
Prozentsatz auf
der Steuer auf die
den entsprechenvorangehenden
den Teilbetrag
Teilbeträge (in EUR)
12.500
25.000
50.000
100.000
150.000
200.000
250.000
500.000
3
4
5
7
10
14
18
24
30
10
375
875
2.125
5.625
10.625
17.625
26.625
86.625
Kann ich eine Ermäßigung der Schenkungssteuer erhalten, wenn ich
von meinem Ehepartner/gesetzlich Zusammenwoh-nenden eine
Immobilie in der Wallonischen Region erhalte?
Die Ermäßigung für beschenkte Ehepartner/gesetzlich Zusammenwohnende, die
wenigstens drei lebende Kinder unter 21 Jahren haben, beläuft sich auf 4 % pro
Kind, das das Alter von 21 Jahren noch nicht erreicht hat. Diese Ermäßigung darf
jedoch nicht höher als 124 Euro pro Kind sein.
Was versteht man unter gesetzlich Zusammenwohnendem in der
Wallonischen Region?
Unter gesetzlich Zusammenwohnendem versteht man in der Wallonischen Region:
✓ die Person, die zum Zeitpunkt der Schenkung mit dem Schenker zusammenwohnt
✓ und mit der der Schenker eine Erklärung über das gesetzliche Zusammenwohnen unterschrieben hat
✓ vorausgesetzt, dass die Erklärung über das gesetzliche Zusammenwohnen
dem belgischen Zivilgesetzbuch oder dem Gesetzbuch über das internationale
Privatrecht entsprechend aufgestellt wurde
Kann ich eine Ermäßigung der Schenkungssteuer erhalten, wenn ich von
meinem Ehepartner/gesetzlich Zusammen-wohnenden eine Immobilie,
die zu Wohnzwecken in der Wallonischen Region bestimmt ist, erhalte?
Bei einer Schenkung zwischen Eheleuten/gesetzlich Zusammenwohnenden
eines Teils des Volleigentums des Schenkers an einer Immobilie, die ganz oder
teilweise zu Wohnzwecken bestimmt ist, in der Wallonischen Region liegt und in
der der Schenker zum Zeitpunkt der Schenkung seit mindestens 5 Jahren seinen
Hauptwohnsitz hat, wird folgender Vorzugstarif für den Beschenkten, der seine
Anwendung beantragt, gewährt:
11
Teilbetrag der Schenkung in Euro
von
0,01
25.000,01
50.000,01
175.000,01
250.000,01
Über 500.000
bis (einschließlich)
Zwischen Ehepartnern und gesetzlich Zusammenwohnenden
anwendbarer
Gesamtbetrag
Prozentsatz auf
der Steuer auf die
den entsprechenvorangehenden
den Teilbetrag
Teilbeträge (in EUR)
25.000
50.000
175.000
250.000
500.000
1
2
5
12
24
30
250
750
7.000
16.000
76.000
Außerdem ist für die Schenkungsurkunden, die diesem Vorzugstarif unterliegen,
dasjenige was zwischen Eheleuten oder gesetzlich Zusammenwohnenden geschenkt wurde, von der Schenkungssteuer befreit:
✓ für einen Betrag von 12.500 Euro
✓ für einen Betrag von zusätzlichen 12.500 Euro wenn der Bruttoteil pro Beschenktem 125.000 Euro nicht übersteigt.
Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung einer Immobilie an einen
Familienangehörigen in gerader Linie (Kind, Enkel, Elternteil,
Großelternteil) in der Wallonischen Region angewandt?
Die Schenkung von unbeweglichen Gütern an einen Familienangehörigen in
gerader Linie (Kind, Enkel, Elternteil, Großelternteil) in der Wallonischen Region
gibt Anlass zur Erhebung einer Schenkungssteuer auf den Bruttowert der vom
Beschenkten erhaltenen Güter zu folgendem Steuersatz.
12
Teilbetrag der Schenkung in Euro
von
0,01
12.500,01
25.000,01
50.000,01
100.000,01
150.000,01
200.000,01
250.000,01
Über 500.000
bis (einschließlich)
Zwischen gerader Linie
Gesamtbetrag
anwendbarer
der Steuer auf die
Prozentsatz auf
vorangehenden
den entsprechenTeilbeträge (in EUR)
den Teilbetrag
12.500
25.000
50.000
100.000
150.000
200.000
250.000
500.000
3
4
5
7
10
14
18
24
30
375
875
2.125
5.625
10.625
17.625
26.625
86.625
Kann ich eine Ermäßigung der Schenkungssteuer erhalten, wenn ich
von einem Familienangehörigen in gerader Linie (Kind, Enkelkind,
Elternteil, Großelternteil) eine Immobilie, die zu Wohnzwecken in der
Wallonischen Region bestimmt ist, erhalte?
Bei einer Schenkung in gerader Linie eines Teils des Volleigentums des Schenkers
an einer Immobilie, die ganz oder teilweise zu Wohnzwecken bestimmt ist, in der
Wallonischen Region liegt und in der der Schenker zum Zeitpunkt der Schenkung
seit mindestens 5 Jahren seinen Hauptwohnsitz hat, wird folgender Vorzugstarif für
jeden der Beschenkten, der seine Anwendung beantragt, gewährt:
Teilbetrag der Schenkung in Euro
von
0,01
25.000,01
50.000,01
175.000,01
250.000,01
Über 500.000
bis (einschließlich)
In gerader Linie
anwendbarer
Gesamtbetrag
Prozentsatz auf
der Steuer auf die
den entsprechenvorangehenden
den Teilbetrag
Teilbeträge (in EUR)
25.000
50.000
175.000
250.000
500.000
1
2
5
12
24
30
13
250
750
7.000
16.000
76.000
Außerdem sind Schenkungen in gerader Linie (Kind, Enkel, Elternteil, Großelternteil)
von der Schenkungssteuer befreit:
✓ für einen Betrag von 12.500 Euro
✓ für einen Betrag von zusätzlichen 12.500 Euro wenn der Bruttoteil pro
Beschenktem 125.000 Euro nicht übersteigt.
Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung einer Immobilie an einen
Bruder oder eine Schwester in der Wallonischen Region angewandt?
Die Schenkung von unbeweglichen Gütern an einen Bruder oder eine Schwester
in der Wallonischen Region gibt Anlass zur Erhebung einer Schenkungssteuer auf
den Bruttowert der vom Beschenkten erhaltenen Güter zu folgendem Steuersatz.
Schenkungstranche (Euro)
von
0,01
12.500,01
25.000,01
75.000,01
Über 175.000
An Geschwister
bis (einschl.)
Anwendbarer
Steuersatz auf die
jeweilige Tranche
12.500
25.000
75.000
175.000
20
25
35
50
65
Zahlbarer Steuerbetrag für die
vorausgehenden
Tranchen (Euro)
2.500
5.625
23.125
73.125
Welcher Steuersatz kommt in der Wallonischen Region bei einer
Schenkung von unbeweglichen Gütern an Onkel, Tante, Nichte oder
Neffen zum Tragen?
Bei einer Schenkung von unbeweglichen Gütern an Onkel, Tante, Nichte oder
Neffen in der Wallonischen Region werden Registrierungsgebühren auf den vom
Beschenkten erhaltenen Bruttoschenkungswert gemäß folgender Tabelle zahlbar.
14
Teilbetrag der Schenkung in Euro
von
0,01
12.500,01
25.000,01
75.000,01
Über 175.000
bis (einschließlich)
Zwischen Onkeln oder Tanten und
Neffen oder Nichten
anwendbarer
Gesamtbetrag
Prozentsatz auf
der Steuer auf die
den entsprechenvorangehenden
den Teilbetrag
Teilbeträge (in EUR)
12.500
25.000
75.000
175.000
25
30
40
55
70
3.125
6.875
26.875
81.875
Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung einer Immobilie an eine
andere Person als den Ehepartner/gesetzlich Zusammenwohnenden,
den Familienangehörigen in gerader Linie, einen Bruder, eine Schwester, einen Onkel, eine Tante, einen Neffen oder einen Nichte in der
Wallonischen Region angewandt?
Die Schenkung von unbeweglichen Gütern an eine andere Person als den Ehepartner/gesetzlich Zusammenwohnenden, einen Familienangehörigen in gerader
Linie, einen Onkel, eine Tante, einen Neffen oder eine Nichte in der Wallonischen
Region gibt Anlass zur Erhebung einer Schenkungssteuer auf den Bruttowert der
vom Beschenkten erhaltenen Güter zu folgendem Steuersatz.
Teilbetrag der Schenkung in Euro
von
0,01
12.500,01
25.000,01
75.000,01
Über 175.000
bis (einschließlich)
Zwischen allen anderen Personen
anwendbarer
Gesamtbetrag
Prozentsatz auf
der Steuer auf die
den entsprechenvorangehenden
den Teilbetrag
Teilbeträge (in EUR)
12.500
25.000
75.000
175.000
30
35
60
80
80
15
3.750
8.125
38.125
118.125
Kann ich auch eine Ermäßigung der Schenkungssteuer erhalten,
wenn ich von einer anderen Person als meinem Ehepartner/gesetzlich
Zusammenwohnenden eine Immobilie in der Wallonischen Region
erhalte?
Der Beschenkte, der wenigstens 3 lebende Kinder hat, die am Tag, an dem die Steuer
dem Staat zusteht, das Alter von 21 Jahren noch nicht erreicht haben, erhält eine
Ermäßigung von 2 % für jedes seiner Kinder, die jedoch 62 Euro pro Kind nicht
übersteigen darf.
Für den beschenkten Ehepartner oder Zusammenwohnenden werden diese Zahlen
verdoppelt (siehe hiervor).
2. Schenkung von beweglichen Gütern
Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung von beweglichen Gütern
an den Ehepartner/gesetzlich Zusammenwohnenden in der
Wallonischen Region angewandt?
Im Prinzip wird eine Steuer von 3,3 % auf den Bruttowert der vom Beschenkten
erhaltenen Güter erhoben. Dieser Steuersatz unterliegt jedoch bestimmten Bedingungen. Anderenfalls wird die Steuer, die für die Schenkung einer Immobilie
vorgesehen ist, erhoben.
Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung von beweglichen Gütern an
einen Familienangehörigen in gerader Linie (Kind, Enkel, Elternteil,
Großelternteil) in der Wallonischen Region angewandt?
Im Prinzip wird eine Steuer von 3,3 % auf den Bruttowert der vom Beschenkten
erhaltenen Güter erhoben. Dieser Steuersatz unterliegt jedoch bestimmten Bedingungen. Anderenfalls wird die Steuer, die für die Schenkung einer Immobilie
vorgesehen ist, erhoben.
16
Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung von beweglichen Gütern
an einen Bruder oder eine Schwester, einen Onkel, eine Tante, einen
Neffen oder eine Nichte in der Wallonischen Region angewandt?
Im Prinzip wird eine Steuer von 5,5 % auf den Bruttowert der vom Beschenkten
erhaltenen Güter erhoben. Dieser Steuersatz unterliegt jedoch bestimmten Bedingungen. Anderenfalls wird die Steuer, die für die Schenkung einer Immobilie
vorgesehen ist, erhoben.
Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung von beweglichen Gütern
an eine andere Person als den Ehepartner/gesetzlich Zusammenwohnenden, den Familienangehörigen in gerader Linie, einen Bruder, eine
Schwester, einen Onkel, eine Tante, einen Neffen oder einen Nichte in
der Wallonischen Region angewandt?
Im Prinzip wird eine Steuer von 7,7 % auf den Bruttowert der vom Beschenkten
erhaltenen Güter erhoben. Dieser Steuersatz unterliegt jedoch bestimmten Bedingungen. Anderenfalls wird die Steuer, die für die Schenkung einer Immobilie
vorgesehen ist, erhoben.
REGION BRÜSSEL-HAUPTSTADT
1. Schenkung von unbeweglichen Gütern
Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung einer Immobilie an den
Ehepartner/Zusammenwohnenden in der Region Brüssel-Hauptstadt
angewandt?
Die Schenkung von unbeweglichen Gütern an einen Ehepartner/Zusammenwohnenden in der Region Brüssel Hauptstadt gibt Anlass zur Erhebung einer
Schenkungssteuer auf den Bruttowert der vom Beschenkten erhaltenen Güter zu
folgendem Steuersatz.
17
Teilbetrag der Schenkung in Euro
von
0,01
50.000,01
100.000,01
175.000,01
250.000,01
Über 500.000
bis (einschließlich)
Zwischen Ehepartnern und
gesetzlich
anwendbarer
Gesamtbetrag
Prozentsatz auf
der Steuer auf die
den entsprechenvorangehenden
den Teilbetrag
Teilbeträge (in EUR)
50.000
100.000
175.000
250.000
500.000
3
8
9
18
24
30
1.500
5.500
12.250
25.750
85.750
Kann ich eine Ermäßigung der Schenkungssteuer erhalten, wenn
ich von meinem Ehepartner/gesetzlich Zusammenwohnenden eine
Immobilie in der Region Brüssel-Hauptstadt erhalte?
Die Ermäßigung für beschenkte Ehepartner/Zusammenwohnende, die wenigstens
drei lebenden Kinder unter 21 Jahren haben, beläuft sich auf 4 % pro Kind, das das
Alter von 21 Jahren noch nicht erreicht hat. Diese Ermäßigung darf jedoch nicht
höher als 124 Euro pro Kind sein.
Was versteht man unter Zusammenwohnender in der Region BrüsselHauptstadt?
Unter Zusammenwohnender versteht man in der Region Brüssel-Hauptstadt:
✓ die Person mit der der Schenker eine Erklärung über das gesetzliche Zusammenwohnen gemacht hat.
18
Kann ich eine Ermäßigung der Schenkungssteuer erhalten, wenn ich von
meinem Ehepartner/gesetzlich Zusammen-wohnenden eine Immobilie, die
zu Wohnzwecken bestimmt ist, in der Region Brüssel-Hauptstadt erhalte?
Bei einer Schenkung zwischen Eheleuten/gesetzlich Zusammenwohnenden eines
Teils des Volleigentums des Schenkers in einer Immobilie, die ganz oder teilweise
zu Wohnzwecken bestimmt ist und die in der Region Brüssel-Hauptstadt liegt, wird
folgender Vorzugstarif angewandt.
Teilbetrag der Schenkung in Euro
von
0,01
50.000,01
100.000,01
175.000,01
250.000,01
Über 500.000
bis (einschließlich)
Zwischen Ehepartnern und
gesetzlich
anwendbarer
Gesamtbetrag
Prozentsatz auf
der Steuer auf die
den entsprechenvorangehenden
den Teilbetrag
Teilbeträge (in EUR)
50.000
100.000
175.000
250.000
500.000
2
5,3
6
12
24
30
1.000
3.650
8.150
17.150
77.150
Achtung!
Die Anwendung dieses Vorzugstarifs unterliegt folgenden Bedingungen:
1. Zum Zeitpunkt der Schenkung darf der Beschenkte nicht das gesamte Volleigentum an einer anderen Wohnimmobilie besitzen, auch nicht, wenn diese sich
im Ausland befindet.
2. Der Beschenkte muss die Anwendung des Vorzugstarifs ausdrücklich in der
Schenkungsurkunde oder in der Urkunde zur Annahme der Schenkung beantragen.
3. In dieser Urkunde muss jeder der Beschenkten, der die Anwendung des Vorzugstarifs beantragt, ausdrücklich erklären, dass er von dieser Anwendung nicht
ausgeschlossen ist.
19
4. Wenigstens einer der Beschenkten, der die Anwendung dieses Vorzugstarifs
beantragt, muss sich in dieser Urkunde verpflichten:
●
seinen Hauptwohnort innerhalb von 2 Jahren ab Registrierung an die Adresse besagter Wohnung zu verlegen
●
seinen Hauptwohnort während mindestens 5 Jahren ab Einrichtung seines
Hauptwohnortes in besagtem Gut in der Region Brüssel-Hauptstadt zu
behalten
Achtung: Die Verordnung vom 16. Dezember 2011 (BS 2. Februar 2012)
hat diese Bedingung aufgehoben für Urkunden, die ab 12. Februar 2012
getätigt wurden.
Dieser Vorzugstarif ist nicht anwendbar bei der Schenkung eines
Baugrundstücks.
Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung von Immobilien an einen
Familienangehörigen in gerader Linie (Kind, Enkel, Elternteil,
Großelternteil) in der Region Brüssel-Hauptstadt angewandt?
Bei Schenkung unbeweglicher Güter an einen Familienangehörigen in gerader
Linie (Kind, Enkel, Elternteil, Großelternteil) in der Region Brüssel-Hauptstadt wird
die Schenkungssteuer auf den Bruttowert der vom Beschenkten erhaltenen Güter
nach folgendem Steuersatz erhoben:
Teilbetrag der Schenkung in Euro
von
0,01
50.000,01
100.000,01
175.000,01
250.000,01
Über 500.000
bis (einschließlich)
In gerader Linie
anwendbarer
Gesamtbetrag
Prozentsatz auf
der Steuer auf die
den entsprechenvorangehenden
den Teilbetrag
Teilbeträge (in EUR)
50.000
100.000
175.000
250.000
500.000
3
8
9
18
24
30
20
1.500
5.500
12.250
25.750
85.750
Kann ich eine Ermäßigung der Schenkungssteuer erhalten, wenn ich
von einem Familienangehörigen in gerader Linie (Kind, Enkelkind,
Elternteil, Großelternteil) eine Immobilie, die zu Wohnzwecken
bestimmt ist, in der Region Brüssel-Hauptstadt erhalte?
Bei einer Schenkung in gerader Linie eines Teils des Volleigentums des Schenkers
in einer Immobilie, die ganz oder teilweise zu Wohnzwecken bestimmt ist und die
in der Region Brüssel-Hauptstadt liegt, wird folgender Vorzugstarif angewandt.
Teilbetrag der Schenkung in Euro
von
0,01
50.000,01
100.000,01
175.000,01
250.000,01
Über 500.000
bis (einschließlich)
In gerader Linie
anwendbarer
Gesamtbetrag
Prozentsatz auf
der Steuer auf die
den entsprechenvorangehenden
den Teilbetrag
Teilbeträge (in EUR)
50.000
100.000
175.000
250.000
500.000
2
5,3
6
12
24
30
1.000
3.650
8.150
17.150
77.150
Achtung!
Die Anwendung dieses Vorzugstarifs unterliegt folgenden Bedingungen:
1. Zum Zeitpunkt der Schenkung darf der Beschenkte nicht das gesamte Volleigentum einer anderen Wohnimmobilie besitzen, auch nicht wenn diese sich
im Ausland befindet.
2. Der Beschenkte muss die Anwendung des Vorzugstarifs ausdrücklich in der
Schenkungsurkunde oder in der Urkunde zur Annahme der Schenkung beantragen.
3. In dieser Urkunde muss jeder der Beschenkten, der die Anwendung des Vorzugstarifs beantragt, ausdrücklich erklären, dass er von dieser Anwendung nicht
ausgeschlossen ist.
21
4. Wenigstens einer der Beschenkten, der die Anwendung dieses Vorzugstarifs
beantragt, muss sich in dieser Urkunde verpflichten:
●
seinen Hauptwohnort innerhalb von 2 Jahren ab Registrierung an die Adresse besagter Wohnung zu verlegen
●
seinen Hauptwohnort während mindestens 5 Jahren ab Einrichtung seines
Hauptwohnortes in besagtem Gut in der Region Brüssel-Hauptstadt zu
behalten.
Achtung: Die Verordnung vom 16. Dezember 2011 (BS 2. Februar 2012) hat
diese Bedingung aufgehoben für die Urkunden, die ab dem 12. Februar
2012 getätigt wurden.
Dieser Vorzugstarif ist nicht anwendbar bei der Schenkung eines
Baugrundstücks.
Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung einer Immobilie an einen
Bruder oder eine Schwester in der Region Brüssel-Hauptstadt angewandt?
Bei einer Schenkung unbeweglicher Güter an einen Bruder oder eine Schwester
wird die Schenkungssteuer in der Region Brüssel-Hauptstadt auf den Bruttowert
der vom Beschenkten erhaltenen Güter nach folgendem Steuersatz erhoben.
Teilbetrag der Schenkung in Euro
von
0,01
12.500,01
25.000,01
50.000,01
100.000,01
175.000,01
Über 250.000
bis (einschließlich)
Zwischen Geschwistern
anwendbarer
Gesamtbetrag
Prozentsatz auf
der Steuer auf die
den entsprechenvorangehenden
den Teilbetrag
Teilbeträge (in EUR)
12.500
25.000
50.000
100.000
175.000
250.000
20
25
30
40
55
60
65
22
2.500
5.625
13.125
33.125
74.375
119.375
Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung einer Immobilie an einen
Onkel, eine Tante, einen Neffen oder eine Nichte in der Region BrüsselHauptstadt angewandt?
Bei einer Schenkung unbeweglicher Güter an einen Onkel, eine Tante, einem Neffen oder eine Nichte wird die Schenkungssteuer in der Region Brüssel-Hauptstadt
auf den Bruttowert der vom Beschenkten erhaltenen Güter nach folgendem
Steuersatz erhoben.
Teilbetrag der Schenkung in Euro
von
0,01
50.000,01
100.000,01
Über 175.000
bis (einschließlich)
Zwischen Onkeln oder Tanten und
Neffen oder Nichten
anwendbarer
Gesamtbetrag
Prozentsatz auf
der Steuer auf die
den entsprechenvorangehenden
den Teilbetrag
Teilbeträge (in EUR)
50.000
100.000
175.000
35
50
60
70
17.500
42.500
87.500
Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung einer Immobilie an eine
andere Person als den Ehepartner/gesetzlich Zusammenwohnenden,
den Familienangehörigen in gerader Linie, einen Bruder, eine Schwester, einen Onkel, eine Tante, einen Neffen oder einen Nichte in der
Region Brüssel-Hauptstadt angewandt?
Bei der Schenkung unbeweglicher Güter an einen andere Person als den Ehepartner/gesetzlich Zusammenwohnenden, einen Familienangehörigen in gerader Linie,
einen Onkel, eine Tante, einen Neffen oder eine Nichte wird die Schenkungssteuer
in der Region Brüssel-Hauptstadt auf den Bruttowert der vom Beschenkten erhaltenen Güter nach folgendem Steuersatz erhoben.
23
Teilbetrag der Schenkung in Euro
von
0,01
50.000,01
75.000,01
Über 175.000
bis (einschließlich)
Zwischen allen anderen Personen
anwendbarer
Gesamtbetrag
Prozentsatz auf
der Steuer auf die
den entsprechenvorangehenden
den Teilbetrag
Teilbeträge (in EUR)
50.000
75.000
175.000
40
55
65
80
20.000
33.750
98.750
Kann ich auch eine Ermäßigung der Schenkungssteuer erhalten, wenn
ich von einer anderen Person als meinem Ehepartner/gesetzlich
Zusammenwohnenden eine Immobilie in der Region Brüssel-Hauptstadt erhalte?
Der Beschenkte, der wenigstens 3 lebende Kinder hat, die am Tag, an dem die Steuer
dem Staat zusteht, das Alter von 21 Jahren noch nicht erreicht haben, erhält eine
Ermäßigung von 2 % für jedes seiner Kinder, die jedoch 62 Euro pro Kind nicht
übersteigen darf.
Für den beschenkten Ehepartner oder gesetzliche Zusammenwohnenden werden
diese Zahlen verdoppelt (siehe hiervor).
2. Schenkung von beweglichen Gütern
Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung von beweglichen Gütern
an den Ehepartner/Zusammenwohnenden in der Region BrüsselHauptstadt angewandt?
Auf den Bruttowert der vom Beschenkten erhaltenen Güter wird eine Steuer von
3 % erhoben.
24
Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung von beweglichen Gütern
an einen Familienangehörigen in gerader Linie (Kind, Enkel, Elternteil,
Großelternteil) in der Region Brüssel-Hauptstadt angewandt?
Auf den Bruttowert der von jedem Beschenkten erhaltenen Güter wird eine Steuer
von 3 % erhoben.
Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung von beweglichen Gütern
an eine andere Person als einen Ehepartner oder einen Familienangehörigen in gerader Linie (Kind, Enkel, Elternteil, Großelternteil) in der
Region Brüssel-Hauptstadt angewandt?
Auf den Bruttowert der von jedem Beschenkten erhaltenen Güter wird eine Steuer
von 7 % erhoben.
25
FLÄMISCHE REGION
Ab 1. Januar 2015 ist die Flämische Region für die Schenkungssteuer bei
unbeweglichen und beweglichen Gütern zuständig.
Für die Schenkung von Immobilien :
✓ Der Schenker muss in der Flämischen Region wohnen (und mindestens während der längsten Zeit innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Schenkung
dort gewohnt haben (Fünf-Jahre-Regel)).
oder
✓ Wenn der Schenker nicht in Belgien wohnt, muss die Schenkung (eine)
Immobilie(n) betreffen, die sich in der Flämischen Region befindet.
Für die Schenkung von beweglichen Gütern :
✓ Der Schenker muss in der Flämischen Region wohnen (Fünf-Jahre-Regel).
oder
✓ Wenn der Schenker nicht in Belgien wohnt, muss der Beschenkte in der Flämischen Region wohnen (Fünf-Jahre-Regel).
oder
✓ Wenn weder der Schenker, noch der Beschenkte einen Wohnsitz in Belgien
hat, muss die Schenkung in der Flämischen Region registriert werden.
26
1. Schenkung von unbeweglichen Gütern
Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung einer Immobilie an den
Ehepartner/Zusammenwohnenden in der Flämischen Region
angewandt?
Teilbetrag der Schenkung in Euro
von
0,01
12.500,01
25.000,01
50.000,01
100.000,01
150.000,01
200.000,01
250.000,01
Über 500.000
bis (einschließlich)
Zwischen Ehepartnern und
anwendbarer
Gesamtbetrag
Prozentsatz auf
der Steuer auf die
den entsprechenvorangehenden
den Teilbetrag
Teilbeträge (in EUR)
12.500
25.000
50.000
100.000
150.000
200.000
250.000
500.000
3
4
5
7
10
14
18
24
30
375
875
2.125
5.625
10.625
17.625
26.625
86.625
Kann ich eine Ermäßigung der Schenkungssteuer erhalten, wenn ich
von meinem Ehepartner/Zusammenwohnenden eine Immobilie in der
Flämischen Region erhalte?
Die Ermäßigung für beschenkte Ehepartner/Zusammenwohnende, die wenigstens
drei lebenden Kinder unter 21 Jahren haben, beläuft sich auf 4 % pro Kind, das das
Alter von 21 Jahren noch nicht erreicht hat. Diese Ermäßigung darf jedoch nicht
höher als 124 Euro pro Kind sein.
Diese Ermäßigung ist nicht gültig bei Schenkung eines zum ermäßigten Satz besteuerten Baugrundstücks.
27
Was versteht man unter Zusammenwohnender in der Flämischen
Region?
Unter Zusammenwohnender versteht man in der Flämischen Region:
✓ die Person mit der der Schenker eine Erklärung über das gesetzliche Zusammenwohnen gemacht hat (=gesetzlich Zusammenwohnender)
✓ die Person(en), die am Tag der Schenkung wenigstens seit einem Jahr ununterbrochen mit dem Schenker in einem gemeinsamen Haushalt zusammengewohnt haben (= faktisch Zusammenwohnender).
Kann ich eine Ermäßigung der Schenkungssteuer erhalten, wenn ich
von meinem Ehepartner/Zusammenwohnenden ein Grundstück in der
Flämischen Region erhalte, das zum Bau einer Wohnung nach
Städtebauvorschriften bestimmt ist?
Im Fall einer Schenkung zwischen Eheleuten/Zusammenwohnenden eines Baugrundstücks, das zum Bau einer Wohnung bestimmt ist, sind die Steuersätze bis zu
einem Teilbetrag von 100.000 bis einschließlich 150.000 Euro um 2 % gegenüber
dem gewöhnlichen Steuersatz ermäßigt.
Teilbetrag der Schenkung in Euro
von
0,01
12.500,01
25.000,01
50.000,01
100.000,01
150.000,01
200.000,01
250.000,01
Über 500.000
bis (einschließlich)
Zwischen Ehepartnern und
anwendbarer
Gesamtbetrag
Protzentsatz auf
der Steuer auf die
den entsprechenvorangehenden
den Teilbetrag
Teilbeträge (in EUR)
12.500
25.000
50.000
100.000
150.000
200.000
250.000
500.000
1
2
3
5
8
14
18
24
30
28
125
375
1.125
3.625
7.625
14.625
23.625
83.625
Bedingung zur Beibehaltung der Ermäßigung
Für Urkunden, die vor 1. Januar 2012 getätigt wurden
Eine vollständige Akte für den Erhalt der Baugenehmigung einer Wohnung muss
beim Städtebau innerhalb von 3 Jahren nach der Schenkung eingereicht werden.
Für Urkunden, die zwischen 1. Januar 2012 und 31. Dezember 2014 getätigt wurden
Das Haushaltsdekret 2012 sieht zum letzten Mal eine Verlängerung dieser Vorzugsregelung bis 31. Dezember 2014 vor. Außerdem führt das Dekret neue Bedingungen zur Anwendung des ermäßigten Satzes auf..
Das Grundstück, das Sie schenken möchten ist zum Bau einer Wohnung nach
Städtebauvorschriften bestimmt. Jetzt kommt dazu, dass das Grundstück in der
Flämischen Region liegen muss.
Andere Neuerung: die Person, der Sie das Grundstück schenken, muss sich verpflichten, innerhalb von fünf Jahren ab Urkunde ihren Hauptwohnsitz an der Adresse
des Grundstücks zu nehmen. Dies schließt die doppelte Bedingung ein, dass auf
diesem Grundstück tatsächlich eine Wohnung errichtet werden muss und dass
der Beschenkte dort effektiv wohnen muss. Die frühere Bedingung, dass der Beschenkte eine vollständige Akte für den Erhalt einer Baugenehmigung einreichen
musste, entfällt jedoch.
Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung einer Immobilie an einen
Familienangehörigen in gerader Linie (Kind, Enkel, Elternteil,
Großelternteil) in der Flämischen Region angewandt?
Seit 17. Januar 2014 sind folgende Schenkungen in der Flämischen Region Schenkungen in gerader Linie :
✓ Schenkungen zwischen Stiefeltern und Stiefkindern (Kind des Elternteils, des
gesetzlich Zusammenwohnenden oder des faktisch zusammenwohnenden
Partners) und umgekehrt
✓ wenn es gemeinsame Nachkommen gibt, Schenkungen zwischen geschiedenen oder von Tisch und Bett getrennten Eltern und Schenkungen zwischen
Ex-Zusammenwohnenden
✓ Schenkungen zwischen Pflegeeltern und Pflegekindern - und umgekehrt - wenn
die "de facto adoptierte" Person vor dem Altern von 21 Jahren und ununterbrochen während drei Jahren im Haushalt einer anderen Person gelebt hat und
hauptsächlich von dieser Person oder deren Partner (Ehepartner, gesetzlich
29
Zusammenwohnender oder faktisch zusammenwohnender Partner) die Hilfe
und Pflege erhalten hat, die Kinder normalerweise von ihren "blutsverwandten"
Eltern erhalten.
Die vorgenannten Schenkungen unterliegen einem Vorzugssatz (3 % für die
Schenkung beweglicher Güter, 3 % bis 30 % für die Schenkung von Immobilien).
Teilbetrag der Schenkung in Euro
von
0,01
12.500,01
25.000,01
50.000,01
100.000,01
150.000,01
200.000,01
250.000,01
Über 500.000
bis (einschließlich)
An Verwandte in auf- und absteigender Linie
anwendbarer
Gesamtbetrag
Prozentsatz auf
der Steuer auf die
den entsprechenvorangehenden
den Teilbetrag
Teilbeträge (in EUR)
12.500
25.000
50.000
100.000
150.000
200.000
250.000
500.000
3
4
5
7
10
14
18
24
30
375
875
2.125
5.625
10.625
17.625
26.625
86.625
Kann ich eine Ermäßigung der Schenkungssteuer erhalten, wenn ich
von einem Familienangehörigen in gerader Linie (Kind, Enkel, Elternteil,
Großelternteil) ein Baugrundstück in der Flämischen Region erhalte,
das zum Bau einer Wohnung nach Städtebauvorschriften bestimmt
ist?
Bei Schenkung eines Grundstücks in gerader Linie, das zum Bau einer Wohnung
bestimmt ist, sind die Steuersätze bis zum Teilbetrag von 100.000 bis einschließlich
150.000 Euro um 2 % im Vergleich zum normalen Steuersatz ermäßigt.
30
Teilbetrag der Schenkung in Euro
von
0,01
12.500,01
25.000,01
50.000,01
100.000,01
150.000,01
200.000,01
250.000,01
Über 500.000
bis (einschließlich)
In gerader Linie
anwendbarer
Gesamtbetrag
Prozentsatz auf
der Steuer auf die
den entsprechenvorangehenden
den Teilbetrag
Teilbeträge (in EUR)
12.500
25.000
50.000
100.000
150.000
200.000
250.000
500.000
1
2
3
5
8
14
18
24
30
125
375
1.125
3.625
7.625
14.625
23.625
83.625
Bedingung zur Beibehaltung der Ermäßigung
Für Urkunden, die vor 1. Januar 2012 getätigt wurden
Eine vollständige Akte für den Erhalt der Baugenehmigung einer Wohnung muss
beim Städtebau innerhalb von 3 Jahren nach der Schenkung eingereicht werden.
Für Urkunden, die zwischen 1. Januar 2012 und 31. Dezember 2014 getätigt wurden
Das Haushaltsdekret 2012 sieht zum letzten Mal eine Verlängerung dieser Vorzugsregelung bis 31. Dezember 2014 vor. Außerdem führt das Dekret neue Bedingungen zur Anwendung des ermäßigten Satzes ein.
Das Grundstück, das Sie schenken möchten ist zum Bau einer Wohnung nach
Städtebauvorschriften bestimmt. Jetzt kommt dazu, dass das Grundstück in der
Flämischen Region liegen muss.
Andere Neuerung: die Person, der Sie das Grundstück schenken, muss sich verpflichten, innerhalb von fünf Jahren ab Urkunde ihren Hauptwohnsitz an der Adresse
des Grundstücks zu nehmen. Dies schließt die doppelte Bedingung ein, dass auf
diesem Grundstück tatsächlich eine Wohnung errichtet werden muss und dass der
Beschenkte dort effektiv wohnen wird. Die frühere Bedingung, dass der Beschenkte
eine vollständige Akte für den Erhalt einer Baugenehmigung einreichen musste,
entfällt jedoch.
31
Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung einer Immobilie an einen
Bruder oder eine Schwester in der Flämischen Region angewandt?
Teilbetrag der Schenkung in Euro
von
0,01
12.500,01
25.000,01
75.000,01
Über 175.000
bis (einschließlich)
Zwischen Geschwistern
anwendbarer
Gesamtbetrag
Prozentsatz auf
der Steuer auf die
den entsprechenvorangehenden
den Teilbetrag
Teilbeträge (in EUR)
12.500
25.000
75.000
175.000
20
25
35
50
65
2.500
5.625
23.125
73.125
Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung einer Immobilie an einen
Onkel, eine Tante, einen Neffen oder eine Nichte in der Flämischen
Region angewandt?
Teilbetrag der Schenkung in Euro
von
0,01
12.500,01
25.000,01
75.000,01
Über 175.000
bis (einschließlich)
Zwischen Onkeln oder Tanten und
Neffen oder Nichten
anwendbarer
Gesamtbetrag
Prozentsatz auf
der Steuer auf die
den entsprechenvorangehenden
den Teilbetrag
Teilbeträge (in EUR)
12.500
25.000
75.000
175.000
25
30
40
55
70
32
3.125
6.875
26.875
81.875
Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung einer Immobilie an eine
andere Person als den Ehepartner/Zusammenwohnenden, den Familienangehörigen in gerader Linie, einen Bruder, eine Schwester, einen
Onkel, eine Tante, einen Neffen oder einen Nichte in der Flämischen
Region angewandt?
Teilbetrag der Schenkung in Euro
von
0,01
12.500,01
25.000,01
75.000,01
Über 175.000
bis (einschließlich)
Zwischen allen anderen Personen
anwendbarer
Gesamtbetrag
Prozentsatz auf
der Steuer auf die
den entsprechenvorangehenden
den Teilbetrag
Teilbeträge (in EUR)
12.500
25.000
75.000
175.000
30
35
50
65
80
3.750
8.125
33.125
98.125
Kann ich auch eine Ermäßigung der Schenkungssteuer erhalten, wenn ich
von einer anderen Person als meinem Ehepartner/gesetzlich Zusammenwohnenden oder einem Familienangehörigen in gerader Linie (Kind, Enkelkind,
Elternteil, Großelternteil) ein Baugrundstück in der Flämischen Region erhalte,
das zum Bau einer Wohnung nach Städtebauvorschriften bestimmt ist?
Bei Schenkung eines Baugrundstücks, das zum Bau einer Wohnung bestimmt ist,
zwischen Personen, die nicht Ehepartner/Zusammenwohnende oder Familienangehörige in gerader Linie sind, ist ein Steuersatz von 10 % bis zum Teilbetrag von
150.000 Euro anwendbar. Darüber hinaus ist der gewöhnliche Steuersatz für Schenkungen von Immobilien unter Berücksichtigung des Verwandtschaftsverhältnisses
zwischen Schenker und Beschenktem anwendbar.
33
Teilbetrag der Schenkung in Euro
von
0,01
150.000,01
Über 175.000
bis (einschließlich)
Zwischen Geschwistern
anwendbarer
Gesamtbetrag
Prozentsatz auf
der Steuer auf die
den entsprechenvorangehenden
den Teilbetrag
Teilbeträge (in EUR)
150.000
175.000
10
50
65
Teilbetrag der Schenkung in Euro
von
0,01
150.000,01
Über 175.000
bis (einschließlich)
Zwischen Onkeln oder Tanten und
Neffen oder Nichten
anwendbarer
Gesamtbetrag
Prozentsatz auf
der Steuer auf die
den entsprechenvorangehenden
den Teilbetrag
Teilbeträge (in EUR)
150.000
175.000
10
55
70
Teilbetrag der Schenkung in Euro
von
0,01
150.000,01
Über 175.000
bis (einschließlich)
15.000
27.500
15.000
28.750
Zwischen allen anderen Personen
anwendbarer
Gesamtbetrag
Prozentsatz auf
der Steuer auf die
den entsprechenvorangehenden
den Teilbetrag
Teilbeträge (in EUR)
150.000
175.000
10
65
80
34
15.000
31.250
Kann ich auch eine Ermäßigung der Schenkungssteuer erhalten, wenn
ich von einer anderen Person als meinem Ehepartner/gesetzlich Zusammenwohnenden eine Immobilie in der Flämischen Region erhalte?
Der Beschenkte, der wenigstens 3 lebende Kinder hat, die am Tag, an dem die
Steuer dem Staat zukommt, das Alter von 21 Jahren noch nicht erreicht haben,
erhält eine Ermäßigung von 2 % für jedes seiner Kinder, die jedoch 62 Euro pro
Kind nicht übersteigen darf.
Für den beschenkten Ehepartner oder gesetzlich Zusammenwohnenden werden
diese Ziffern verdoppelt (siehe hiervor).
2. Schenkung von beweglichen Gütern
Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung von beweglichen Gütern
an den Ehepartner/gesetzlich Zusammenwohnenden in der Flämischen Region angewandt?
Auf den Bruttowert der vom Beschenkten erhaltenen Güter wird eine Steuer von
3 % erhoben.
Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung von beweglichen Gütern
an einen Familienangehörigen in gerader Linie (Kind, Enkel, Elternteil,
Großelternteil) in der Flämischen Region angewandt?
Auf den Bruttowert der von jedem Beschenkten erhaltenen Güter wird eine Steuer
von 3 % erhoben.
35
Seit 17. Januar 2014 sind folgende Schenkungen in der Flämischen Region Schenkungen in gerader Linie :
✓ Schenkungen zwischen Stiefeltern und Stiefkindern (Kind des Elternteils, des
gesetzlich Zusammenwohnenden oder des faktisch zusammenwohnenden
Partners) und umgekehrt
✓ wenn es gemeinsame Nachkommen gibt, Schenkungen zwischen geschiedenen oder von Tisch und Bett getrennten Eltern und Schenkungen zwischen
Ex-Zusammenwohnenden
✓ Schenkungen zwischen Pflegeeltern und Pflegekindern - und umgekehrt - wenn
die "de facto adoptierte" Person vor dem Altern von 21 Jahren und ununterbrochen während drei Jahren im Haushalt einer anderen Person gelebt hat und
hauptsächlich von dieser Person oder deren Partner (Ehepartner, gesetzlich
Zusammenwohnender oder faktisch zusammenwohnender Partner) die Hilfe
und Pflege erhalten hat, die Kinder normalerweise von ihren "blutsverwandten"
Eltern erhalten.
Die vorgenannten Schenkungen unterliegen einem Vorzugssatz (3 % für die
Schenkung beweglicher Güter, 3 % bis 30 % für die Schenkung von Immobilien).
Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung von beweglichen Gütern
an eine andere Person als einen Ehepartner oder einen Familienangehörigen in gerader Linie (Kind, Enkel, Elternteil, Großelternteil) in der
Flämischen Region angewandt?
Auf den Bruttowert der von jedem Beschenkten erhaltenen Güter wird eine Steuer
von 7 % erhoben.
36
Leitfaden für Schenkungen und Erbschaften
Erbschaften
37
Sperrung und Freigabe der Bankkonten
Warum wird ein Bankkonto bei einem Sterbefall gesperrt?
Da man nicht mit Sicherheit bestimmen kann, wer die Rechtsnachfolger beim Tod
eines Bankkonteninhabers oder Mieters eines Schließfachs sind, wird das Konto
oder das Schließfach durch das Bankinstitut gesperrt (genannt Drittinhaber des
Guthabens).
Eine Sperrung der Konten und der Schließfächer auf Anfrage der Verwaltung geschieht nur in einem einzigen Fall: wenn ein oder mehrere Erben außerhalb des
Europäischen Wirtschaftsraums wohnen (*).
Wenn keiner der Erben außerhalb der Europäischen Wirtschaftsraums (*) wohnt, sind
Drittinhaber nur an eine Informationspflicht gebunden: die Guthaben des Verstorbenen oder seines Ehepartners können erst dann ausgezahlt oder erstattet werden,
wenn die Liste (Liste 201 genannt), auf der die Guthaben festgehalten wurden, der
Verwaltung übermittelt wurde.
(*) Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Dänemark, Spanien, Estland,
Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien,
Tschechische Republik, Vereinigtes Königreich, Slowakei Slowenien und Schweden.
Wie kann ich vorgehen, um ein Bankkonto freizugeben?
Die Freigabe eines Bankkontos ist möglich mittels Vorlage:
✓ einer vom Notar ausgestellten Erburkunde
✓ eines vom Einnehmer des Registrierungsamtes ausgestellten Erbscheins
(= Erbschaftsamt)
Die von den Gemeindeverwaltungen unterzeichnete "Erberklärung" für kleine
Summen und die vom Friedensrichter ausgestellte "Offenkundigkeitsurkunde"
sind für die Freigaben nicht gültig.
39
Der überlebende Partner (verheiratet oder gesetzlich zusammenwohnend) kann,
ohne dass Erburkunde oder Erbschein (im Prinzip erforderlich) vorgelegt wurden,
die Hälfte der Summe aller Konten mit einem Maximum von 5.000 Euro als Anzahlung auf dringende Ausgaben erhalten.
Ist der Einnehmer des Registrierungsamtes in allen Fällen zuständig?
Der Einnehmer des Registrierungsamtes, der mit der Erbschaftsakte des Verstorbenen betraut ist, ist für die Ausstellung des Erbscheins zuständig, insofern alle
folgenden Bedingungen erfüllt sind:
✓ die Erbschaft unterliegt ausschließlich den Verfügungen der im belgischen
Zivilgesetzbuch vorgesehenen gesetzlichen Übertragung: bestehen ein oder
mehrere Testamente oder jegliche andere Urkunde, die den letzten Willen des
Verstorbenen enthalten, ist der Einnehmer nicht zuständig;
✓ der Testator hat weder einen Ehevertrag abgeschlossen, noch eine Abänderungsurkunde des Ehevertrags getätigt;
✓ es gibt keine Erben, die "handlungsunfähig" sind (minderjährige Erben, für handlungsunfähig Erklärte usw.).
Was ändert ab 1. Juli 2012?
Ab 1. Juli 2012 muss der Notar oder der Einnehmer des Registrierungsamtes, bei
dem die Erben die Erburkunde oder den Erbschein beantragen, mit Steuer- und
Sozialverwaltung Kontakt aufnehmen.
Diese müssen prüfen, ob keine Schuld auf Namen des Verstorbenen und/oder der Erben besteht. Wenn das der Fall ist, können diese Verwaltungen dies dem Notar oder
dem betreffenden Einnehmer innerhalb einer Frist von 12 Werktagen mitteilen.
Die Bankkonten können freigegeben werden, wenn im Erbschein, in der Erburkunde
oder unten auf der Kopie ("Abschrift"), die für die verschiedenen Erben bestimmt
ist, vermerkt ist:
40
✓ dass weder für den Verstorbenen, noch für die Erben eine Schuld eingetragen
ist
✓ dass
- entweder alle aufgeführten Schulden bezahlt wurden
- oder alle aufgeführten Schulden vor der Freigabe mit dem Guthaben des
(der) gesperrten Kontos (Konten) bezahlt werden. In diesem Fall muss die
Bank tatsächlich über das Einverständnis aller Erben verfügen.
Diese neue Regelung gilt für alle Erbscheine oder Erburkunden, die ab 1. Juli 2012
ausgestellt werden.
Achtung:
Bevor eine Erburkunde oder ein Erbschein beantragt wird, achten die Erben zunächst darauf, dass - wenn möglich - all ihre fälligen Steuer- und Sozialschulden
bezahlt werden. Auf diese Weise verhindern oder mindern sie das Risiko, dass noch
eine Schuld erwähnt wird und beschleunigen die Freigabe der Bankkonten.
Was kostet eine Erburkunde oder ein Erbschein?
✓ Die Kosten einer notariellen Erburkunde decken die Registrierungsgebühren (50
Euro), die Schreibgebühren (7,5 Euro), die Notarhonorare und die Aktenkosten.
✓ Der vom Einnehmer des Registrierungsamtes ausgestellte Erbschein ist vollkommen unentgeltlich.
Wie kann ich einen Erbschein beim Einnehmer des Registrierungsamtes beantragen?
Für die Erben gibt es zwei Möglichkeiten, einen Erbschein zu beantragen:
ERSTE MÖGLICHKEIT
Sie nehmen Kontakt mit irgendeinem Registrierungsamt auf. Den Informationen
entsprechend, über die Sie zu diesem Zeitpunkt verfügen, wird das Registrierungsamt Ihnen ein Antragsformular ausstellen.
41
✓ entweder nicht vorausgefüllt
✓ oder teilweise vorausgefüllt
✓ oder vollständig vorausgefüllt
Wenn Sie sofort ein vollständig vorausgefülltes Antragsformular erhalten möchten,
raten wir Ihnen, beim Registrierungsamt folgende Dokumente vorzulegen:
✓ einen Originalauszug aus der von der Gemeindeverwaltung ausgestellten
Sterbeurkunde;
✓ das Heiratsbuch (die Heiratsbücher) (oder eine Kopie) des Verstorbenen (und
insbesondere die Seiten, die die Personalien der Ehepartner, die Nachkommenschaft und die Eintragungen bezüglich eines Ehevertrags aufführen);
✓ wenn der Verstorbene keine Nachkommenschaft hinterlässt, eine Kopie des
Heiratsbuchs oder der Heiratsbücher der Eltern des Verstorbenen und seiner
(Halb )Geschwister.
In jedem Fall müssen die vollständigen Personalien aller Erben des Verstorbenen
auf dem Antragsformular vermerkt sein.
Die Erklärungen, die der Antragsteller auf dem Antragsformular festhält, müssen
korrekt und auf Ehre und Gewissen abgegeben werden.
ZWEITE MÖGLICHKEIT
✓ Sie füllen selbst ein Antragsformular via Internet aus.
✓ Speichern Sie dieses Dokument auf Ihrem Rechner.
✓ Vervollständigen Sie das Formular unter Berücksichtigung der auf dem Antragsformular vermerkten Erläuterungen.
✓ Drucken, unterschreiben und hinterlegen sie das Dokument in einem Registrierungsamt zusammen mit den oben erwähnten Dokumenten (Auszug aus
der Sterbeurkunde, Heiratsbuch (Heiratsbücher)).
Sie können sich an gleich welches Registrierungsamt wenden, um dieses Dokument auszufüllen. Zur Beschleunigung des Verfahrens schlagen wir Ihnen vor, das
Dokument sofort dem zuständigen Amt zu übermitteln. Sie finden die Angaben
des zuständigen Registrierungsamtes mit Hilfe der Anwendung "Info Succession".
42
Wie finde ich das zuständige Registrierungsamt?
Um diese Angabe erhalten zu können, müssen Sie über folgende Elemente verfügen:
✓ die Nationale Nummer des Verstorbenen (die Nationale Nummer befindet
sich auf dem elektronischen Personalausweis des Verstorbenen und auf seiner
SIS-Karte);
✓ die Wohnsitze, an denen der Verstorbene während der letzten fünf Jahre im
Bevölkerungsregister eingetragen war, sowie die jeweiligen Zeiträume der
Eintragung (Für jede Adresse, Anfangs- und Enddatum der Einschreibung im
Bevölkerungsregister).
Gehen Sie wie folgt vor:
✓ Gehen Sie auf die Webseite des FÖD Finanzen: www.finances.belgium.be >
E-services > Les E-services pour les Particuliers>Info-Succ
✓ Klicken Sie auf „Version francophone“.
✓ Klicken Sie auf "OK" im erscheinenden Pop-up Fenster.
✓ Geben Sie die Nationale Nummer des Verstorbenen im vorgesehenen Feld ein.
✓ Klicken Sie auf "service".
✓ Füllen Sie den Teil "données du défunt" mit Namen, Vornamen und Sterbedatum
des Verstorbenen aus.
✓ Füllen Sie den Teil "Vos données" mit Ihrem Namen, Vornamen und Telefonnummer aus und kreuzen Sie "Téléphone" unter Kontakt an.
✓ Klicken Sie auf den Pfeil ➔ (weiter).
✓ Klicken Sie die Schaltfläche "ajouter le domicile" an.
✓ Wählen Sie den ersten Buchstaben oder das erste Zeichen des Namens der
Gemeinde oder Stadt, wo der Verstorbene im Bevölkerungsregister bei seinem
Tod eingetragen war.
✓ Wählen Sie die betreffende Gemeinde aus dem Abrollmenü.
✓ Füllen Sie das Datum aus, ab dem der Verstorbene dort wohnhaft war.
43
✓ Füllen Sie das Datum aus, bis wann der Verstorbene dort eingetragen war
(Sterbedatum).
✓ Klicken Sie auf den Pfeil ➔ (zurück).
✓ Fügen Sie gegebenenfalls die Wohnsitze bei, an denen der Verstorbene während
der letzten fünf Jahre vor seinem Tod gelebt hat (dabei jedes Mal die Schaltfläche
"ajouter un domicile" anklicken).
✓ Klicken Sie auf ➔ (weiter), nachdem Sie alle Wohnsitze eingegeben haben. Die
Angaben des zuständigen Amtes werden angezeigt (Sie können diese Seite
über "Fichier", "Imprimer" drucken).
✓ Dann können Sie das Programm verlassen.
Wann werde ich den Erbschein vom Einnehmer des Registrierungsamtes erhalten?
Der Einnehmer wird den Schein mit Hinweis auf den Erbanteil eines jeden Erben
ausstellen:
✓ nach Prüfung der Aktenstücke (Auszug aus der Sterbeurkunde usw.) und der
erhaltenen Auskünfte
✓ nachdem er eventuell zusätzliche Auskünfte angefragt hat
✓ nachdem er die Dokumentation der Verwaltung eingesehen hat
✓ nachdem er das Nationalregister eingesehen hat
✓ nach Bestätigung vom Zentralregister der Testamente, dass es keine bekannte
Eintragung auf den Namen des Verstorbenen gibt (Auskunft, die im Prinzip am
Tag nach dem Antrag erteilt wird)
✓ nachdem er die Steuerverwaltung und die Sozialverwaltung von der Existenz
eines Bescheinigungsantrags in Kenntnis gesetzt hat
✓ nach Ablauf einer Frist von 12 Tagen, während der die Verwaltungen die Möglichkeit haben, die Schulden mitzuteilen
✓ (gegebenenfalls) nachdem die Zahlungsnachweise der angegebenen Schulden
hinterlegt wurden
44
Konkret bedeutet dies, dass :
Sie mit etwa vier Wochen für die Ausstellung eines Erbscheins rechnen müssen,
in dem festgehalten wird, dass;
- entweder keine Schuld eingetragen ist
- oder die eingetragenen Schulden noch nicht bezahlt sind
- oder die eingetragenen Schulden bezahlt sind, insofern alle Zahlungsbelege
vor der Ausstellung vorgelegt wurden; wenn die eingetragenen Schulden nach
Ausstellung des Scheins beglichen wurden, kann der Anspruchsberechtigte
den zuständigen Einnehmer bitten, einen zusätzlichen Schein auszustellen, in
dem die Zahlung der Schulden eingetragen ist und dem die Belege beigefügt
sind (Bescheinigung des Gläubigers, dass alle diese Schulden beglichen sind).
Wird die Bank den Erbschein in jedem Fall annehmen?
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind und auf Vorlage eines "Erbscheins" wird die
Bank Ihr Einverständnis zur Freigabe der Barmittel, Gelder und Werte, die auf Namen
des Verstorbenen und/oder seines Ehepartners eingetragen sind, geben.
Wie bereits erklärt wird keine Urkunde und kein Erbschein vom überlebenden
Partner (verheiratet oder gesetzlich zusammenwohnend) verlangt, wenn es darum geht, die Hälfte der Summen, die sich auf allen Konten befindet, mit einem
Höchstbetrag von 5.000 Euro zu erhalten.
Jede Bank behält sich jedoch das Recht vor, die Freigabe aufgrund irgendeines Erbscheins zu verweigern, wenn der Verstorbene oder sein Ehepartner ein Schließfach
bei der Bank gemietet haben.
Kann ein Einnehmer oder ein Notar die Ausstellung eines Erbscheins
oder einer Erburkunde verweigern?
Sie können diese Ausstellung verweigern, wenn aus den hinterlegten Erklärungen und durchgeführten Nachforschungen hervorgeht, dass die Erben nicht mit
Sicherheit bestimmt werden können.
Wenn der Einnehmer nicht für das Ausstellen des Scheins zuständig ist, muss er
den Antrag ablehnen.
45
Reicht ein Erbschein oder eine Erburkunde aus, um die Bankkonten
freizugeben?
Diese Dokumente genügen, aber für die Übertragung der Guthaben auf die Erben
ist die Anwesenheit aller Erben erforderlich oder die notwendigen Vollmachten
müssen verfügbar sein. Für die praktischen Bestimmungen nehmen Sie Kontakt
mit Ihrer Bank auf.
Ist es möglich, die Zahlung bestimmter normaler Schulden durch die
Bank tätigen zu lassen, bevor die Guthaben auf dem Bankkonto vollständig freigegeben werden?
Auf Anfrage des Notars oder der Anspruchsberechtigten (Erben, Universalvermächtnis-nehmer usw.), kann die Bank die Zahlung einer bestimmten Anzahl "normaler"
Schulden vornehmen:
✓ bevorrechtigte Schulden (im Hypothekengesetz aufgeführt):
-
im gemeinsamen Interesse der Gläubiger ausgelegte Gerichtskosten
Bestattungskosten im Verhältnis zum Bestand der Mittel des Verstorbenen
Kosten für die letzte Krankheit während der Dauer eines Jahres
Forderungen des Landesinstitutes für Kranken- und Invalidenversicherung
dem Landesamt für soziale Sicherheit geschuldete Beträge
Ausgabe von Existenzmitteln an den Schuldner und seine Familie während
6 Monaten
✓ folgende Kosten in Verbindung mit dem letzten Wohnort des Verstorbenen, die
einen Fälligkeitstermin von 3 Monaten vor oder 6 Monaten nach seinem Tod
haben:
-
Wasser-, Strom-, Heizöl-, Gaslieferungen
Feuerversicherung
Miete
Rückzahlung eines Hypothekendarlehens (nach dem rechtskräftigen
Zahlungsplan zum Zeitpunkt des Todes)
✓ im Rahmen von Erbscheinen und Erburkunden gelten Trauermahl und Grabnutzungsrechte als Teil der Beerdigungskosten.
46
Tod und Nachlasserklärung
Ab 1. Januar 2015 ist die Flämische Region für die Erbschaftssteuer zuständig.
Für Nachlässe muss der Verstorbene, Einwohner des Königreichs, in der Flämischen Region gewohnt haben (und mindestens während der längsten Zeit
innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Schenkung dort gewohnt haben (FünfJahre-Regel)).
Für Übertragungen von Todes wegen muss der Verstorbene, Nicht-Einwohner
des Königreichs, (eine) Immobilie(n) in der Flämischen Region hinterlassen
haben (siehe S. 56).
WANN?
Wann muss eine Nachlasserklärung hinterlegt werden?
Eine Nachlasserklärung muss hinterlegt werden, wenn Güter eines Verstorbenen
bei seinem Tod übertragen werden.
Muss in jedem Fall eine Nachlasserklärung hinterlegt werden?
Im Prinzip ist die Hinterlegung einer Nachlasserklärung verpflichtend. Die Verwaltung zeigt sich entgegenkommend und verlangt keine Erklärung, wenn
die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Der Nachlass des Einwohners des Königreiches enthält keine Immobilien und
2. es ist keine Erbschaftssteuer (siehe Glossar S. 89) geschuldet.
47
Innerhalb welcher Frist muss die Nachlasserklärung hinterlegt werden?
Die Hinterlegungsfrist der Nachlasserklärung wird durch den Sterbeort bestimmt.
Die Frist wird von Monatstag zu Monatstag ab dem Todestag berechnet.
Die neue Frist beträgt
wenn der Tod eingetreten ist
4 Monate
in Belgien
5 Monate
in einem anderen europäischen Land
6 Monate
außerhalb Europas
Achtung: Für jeden vor dem 1. August 2012 eingetretenen Todesfall erhöhen
sich die Fristen für die Hinterlegung der Nachlasserklärung um einen Monat
(5, 6, 7 statt 4, 5, 6).
Wenn der letzte Tag der Frist ein Tag ist, an dem das Registrierungsamt nicht
geöffnet hat, wird die Frist bis zum nächsten Öffnungstag des Amtes verlängert.
Kann die Frist zur Hinterlegung der Nachlasserklärung verlängert
werden?
Bei ernsten Schwierigkeiten können die Erben bei dem Registrierungsamt, bei
dem die Erklärung hinterlegt werden muss, einen Antrag auf Fristverlängerung
stellen.
Ein solcher Antrag ist nach Ablauf der Frist zur Hinterlegung der Nachlasserklärung nicht mehr möglich.
Die Verlängerung der Hinterlegungsfrist schiebt die Zahlungsfrist für die Steuern
und Zinsen in keinem Fall auf.
Was geschieht, wenn die Nachlasserklärung zu spät hinterlegt wird?
Wenn die Erklärung nicht zeitig hinterlegt wird, droht jedem Erben eine Geldbuße
von 25 Euro pro Verzugsmonat.
48
WER?
Wer ist zur Hinterlegung einer Nachlasserklärung verpflichtet?
Folgende Personen sind zur Hinterlegung einer Nachlasserklärung verpflichtet:
a) für den Nachlass eines Einwohners des Königreiches:
● die Erben
● die Universalvermächtnisnehmer
b) für den Nachlass eines Nicht-Einwohners des Königreiches:
●
diejenigen, die in Belgien gelegene Immobilien erhalten, die Teil des Nachlasses sind, wenn diese Immobilien im Amtsbereich verschiedener Ämter
liegen UND von verschiedenen Personen geerbt werden, muss pro Amt eine
separate Erklärung eingereicht werden.
Kann ich als Erbe die Nachlasserklärung selbst verfassen?
Da die Nachlasserklärung eine gründliche Kenntnis des Zivilrechts und des Steuerrechts erfordert, wenden die Erben sich meistens an eine kompetente Person
(z.B. an einen Notar).
Als Erbe können Sie die Nachlasserklärung natürlich auch selbst verfassen.
Sie können bei dem Registrierungsamt, bei dem Sie die Nachlasserklärung hinterlegen müssen, Auskünfte zu den gesetzlichen Vorschriften, denen diese genügen
muss, erhalten. Die Bediensteten des Registrierungsamtes dürfen jedoch nicht an
der Abfassung der Nachlasserklärung selbst mitarbeiten.
WIE?
Wie muss eine Nachlasserklärung verfasst werden?
Um eine Nachlasserklärung zu verfassen, müssen die Erben das Formular benutzen,
dass ihnen zusammen mit der Aufforderung, die Nachlasserklärung zu hinterlegen,
49
vom zuständigen Registrierungsamt zugesandt wurde. Sollten Sie kein Formular erhalten haben, sind Sie trotzdem verpflichtet eine Nachlasserklärung zu hinterlegen.
Das Formular ist kostenlos in egal welchem Registrierungsamt erhältlich und kann
über die Adresse www.myminfin.be heruntergeladen werden (Klicken Sie auf "Zugriff auf MyMinfin ohne Authentifizierung", dann auf die Registerkarte "Formulare",
wählen Sie das Thema "Erbschaftssteuer" und dann "Nachlasserklärung" Sie
haben die Wahl zwischen einem Blankoformular und einem Formular mit Leitfaden.
Wenn sie Ihr Formular selbst herunterladen, bittet die Verwaltung Sie, eine gute
Papierqualität zu verwenden. Die einzelnen Seiten müssen nummeriert und
zusammengeheftet werden. Auf der letzten Seite muss die Anzahl Seiten der
Erklärung vermerkt werden: "Diese Erklärung umfasst ... Seiten".
In der Erklärung müssen alle Elemente aufgeführt werden, die eine Berechnung
der Erbschaftssteuer möglich machen, das heißt die genaue Zusammensetzung
des Nachlasses, der Wert der Güter, wer was in der Erbschaft erhält usw.
WAS?
Welche Güter und Angaben müssen in die Nachlasserklärung
eingetragen werden?
Folgende Angaben und Güter müssen in die Nachlasserklärung eingetragen
werden:
✓ Die Unterzeichneten oder Anmeldepflichtigen
Die Nachlasserklärung muss von allen Anmeldepflichtigen unterzeichnet werden.
Jeder ist jedoch zur Hinterlegung einer eigenen Erklärung berechtigt.
Die Anmeldepflichtigen vermerkten Ihren Namen, Vornamen, nationale Nummer
(in Ermangelung einer solchen: ihren Wohnsitz, Geburtsort und -datum) und die
Beziehung zur verstorbenen Person. Wenn die Anmeldepflichtigen verheiratet sind,
geben sie ebenfalls Namen und Vornamen ihres Ehepartners an.
50
✓ Die verstorbene Person
Die Erklärung führt Namen, Vornamen, Beruf, Wohnsitz, Geburtsort und -datum
der verstorbenen Person auf. Sterbeort und -datum müssen ebenfalls aufgeführt
werden.
Wenn es sich bei dem Verstorbenen um einen Einwohner des Königreiches handelt, muss die Erklärung ausdrücklich folgende Angaben enthalten: Adresse, Datum
der Niederlassung und Dauer des Aufenthalts an den verschiedenen Steuerwohnsitzen, die der Verstorbene während der letzten 5 Jahre vor seinem Tod hatte.
✓ Ausgeschlossene Erben
Wenn die verstorbene Person einen Erben in seinem Testament oder einer vertraglichen Verfügung ausgeschlossen hat, müssen die Personalien dieser ausgeschlossenen Erben in der Erklärung vermerkt werden.
✓ Erben, Vermächtnisnehmer oder Beschenkte
Diese Personen geben ihren Namen, Vornamen und nationale Nummer an, sowie
das, was jeder von ihnen aus der Erbschaft erhält.
✓ Wahl einer gemeinsamen Zustellanschrift
Die Erben, Vermächtnisnehmer oder Beschenkten wählen eine Adresse, an die der
gesamte Schriftverkehr gesandt wird.
✓ Schenkung unter Lebenden
In der Erklärung muss vermerkt werden, ob der Verstorbene zu Gunsten seiner
Erben, Vermächtnisnehmer oder Beschenkten innerhalb der drei Jahre vor seinem Tod Schenkungen getätigt hat, für die eine Schenkungssteuer gezahlt
wurde oder nicht.
Wenn ja, muss die Erklärung Folgendes enthalten:
●
●
wer der Empfänger der Schenkung war
den Betrag der Schenkung, nämlich die Erhebungsgrundlage auf die Schenkungssteuer gezahlt wurde oder werden muss.
51
Diese Regel ist unabhängig vom Datum der Urkunde ebenso anwendbar, wenn die
Schenkung unter aufschiebender Bedingung vorgenommen wurde, die infolge des
Todes des Schenkers oder weniger als drei Jahre vor seinem Tod eingetreten ist.
✓ Nießbrauch
Die Erklärung muss angeben, ob der Verstorbene Nießbraucher von einigen Gütern
oder Treuhandgütern war.
Wenn ja:
●
●
muss erklärt werden, woraus diese Güter bestehen,
müssen die Personen bestimmt werden, die infolge des Todes des Verstorbenen
in den Genuss des Volleigentums oder des Treuhandvermögens gekommen
sind.
✓ Mobilien (Mobiliar usw.)
Wenn der Verstorbene Mobilien hinterlassen hat, müssen die Anmeldepflichtigen
in der Erklärung vermerken, ob diese Güter gegen Feuer, Diebstahl oder jegliches
andere Risiko versichert waren oder nicht.
Wenn diese Güter versichert waren, müssen folgende Angaben für alle am Todestag
laufenden Versicherungen angegeben werden:
●
●
●
Name/Bezeichnung und Adresse des Versicherers
Datum der Police und deren Nummer
die versicherten Güter und der versicherte Wert.
Die Anmeldepflichtigen müssen ebenfalls ausdrücklich bestätigen, dass nach ihrem
Wissen die Güter nicht Gegenstand anderer Versicherungen waren.
✓ Steuerpflichtige Vermögensmasse
Wenn der Verstorbene ein Einwohner des Königreiches Belgien war (siehe
Glossar S. 89), muss all sein Vermögen, das heißt alle Mobilien und Immobilien
inner- und außerhalb des Landes, erklärt werden. Der Nachlass (die Erbschaft) eines
Einwohners des Königreiches unterliegt dem Erbschaftssteuerrecht.
52
Achtung!
Bestimmte Güter, die nicht oder nicht mehr zum Nachlass des Verstorbenen gehören, können ebenfalls der Erbschaftssteuer unterliegen:
●
●
Kapital oder Rente, die aus einem Lebensversicherungsvertrag bezogen wurde
Mobilien, über die der Verstorbene in den letzten drei Jahren vor seinem Tod
unentgeltlich verfügt hat und für die keine Schenkungssteuer bezahlt wurde.
Für Mobilien muss eine präzise Beschreibung und eine Bewertung pro Gegenstand gegeben werden. Beispiele von Mobilien, die Teil der steuerpflichtigen
Vermögensmasse sind:
● Bankkonten, Schließfächer usw.
● Bargeld, Kassenbons, Aktien usw.
● persönliche Gegenstände
● Mobiliar
● Sammlungen
● Personenkraftwagen, Wohnwagen, Schiffe usw.
Für Immobilien muss die Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Parzellennummer) jeder Immobilie, die Teil des Nachlasses ist, angegeben werden.
Wenn der Verstorbene kein Einwohner des Königreiches war, muss nur eine Erklärung seiner in Belgien gelegenen Immobilien abgegeben werden. Die Erbschaft
eines Nicht-Einwohners des Königreichs unterliegt der Steuer auf Übertragung im
Todesfall, kurz "Übertragungssteuer".
✓ Passiva (Schulden, Beerdigungskosten, ...)
Wenn der Verstorbene ein Einwohner des Belgischen Königreiches war können
bestimmte Kosten und Schulden von der steuerpflichtigen Aktiva abgezogen
werden.
Die Kosten und Schulden, die als Passiva angegeben werden können, sind:
●
Beerdigungskosten:
- Sarg, Grabstein
- Abschiedsgottesdienst, Todesanzeigen, Trauermahl am Tag der Beerdigung
usw.
53
●
die zum Zeitpunkt des Todes bestehenden Schulden des Verstorbenen:
- Kosten der letzten Erkrankung
- Rechnungen für Telefon, Wasser, Gas und Strom, Steuern usw.
Andere Schulden können ebenfalls als Passiva aufgeführt werden. Für jede Schuld
muss Folgendes angegeben werden:
- Name, Vorname und Wohnsitz des Gläubigers
- Grund der Schuld
- wenn möglich, Datum der Urkunde, sofern vorhanden.
Es obliegt den Erben, die Existenz der Schuld, deren Betrag und den Teil zu Lasten
des Verstorbenen zu beweisen. Die Belege müssen der Nachlasserklärung beigefügt werden. Für die Beerdigungskosten genügen Quittungen und Rechnungen
als Beweis.
Wenn der Verstorbene kein Einwohner des Königreiches war, kann im Prinzip
keine Passiva abgezogen werden.
Wenn ein Verstorbener in der Flämischen Region/Region BrüsselHauptstadt kein Einwohner des Königreiches ist, sein Wohnsitz oder
Vermögenssitz jedoch innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
liegt, kann die Passiva (Schulden) berücksichtigt werden, wenn die Erben
beweisen, dass sie insbesondere zum Erwerb oder Erhalt von in Belgien
gelegenen Immobilien entstanden ist.
In der Wallonischen Region können alle Schulden, die sich auf in
Belgien gelegene Immobilien beziehen als Passiva abgezogen werden.
Wer legt den Wert der Nachlassgüter fest?
Es sind die Erben, die den Wert der Güter abschätzen müssen.
Der Wert der zu erklärenden Güter ist der Verkaufswert am Todestag.
Für die in Belgien gelegenen Immobilien gibt es zwei Möglichkeiten, den Wert
festzulegen:
54
1. Die Erben nehmen selbst eine Schätzung aufgrund der neuesten Angaben
vor (zum Beispiel den Verkaufspreis ähnlicher Güter in der Umgebung). Wenn
die Verwaltung die Schätzung in der Nachlasserklärung für zu niedrig befindet,
teilt sie den Erben ihre eigene Schätzung mit..
2. Die Erben lassen auf ihre Kosten den Verkaufswert der Güter von einem
oder 3 Sachverständigen abschätzen. Diese Methode wird "vorheriges Gutachten" genannt. Die Schätzung muss zeitig beantragt werden (d.h. vor dem
Einreichungsdatum der Nachlasserklärung). Sie müssen diesen Antrag per
Einschreiben an den Einnehmer des Registrierungsamtes, bei dem diese Nachlasserklärung eingereicht werden muss, senden. Der von den Sachverständigen
festgelegte Verkaufswert bindet die Anmelder und die Verwaltung.
Es kann kein Mehrwert auf Güter festgelegt werden, die nach diesem Verfahren
abgeschätzt wurden.
WO?
Wo muss eine Nachlasserklärung hinterlegt werden?
a) Der Verstorbene war Einwohner des Königreiches
Die Nachlasserklärung eines Einwohners des Königreiches muss bei dem Registrierungsamt hinterlegt werden, dass für den Ort zuständig ist, wo der Verstorbene
seinen letzten Steuerwohnsitz hatte (siehe Glossar S. 89).
Ausnahme
Diese Regel gilt nur, wenn der Verstorbene innerhalb der 5 Jahre vor seinem Tod
seinen Steuerwohnsitz in mehr als einer Region hatte (Flämische Region, Region
Brüssel-Hauptstadt, Wallonische Region) (siehe nachstehende Frage).
b) Der Verstorbene war Nicht-Einwohner des Königreiches
Die Nachlasserklärung eines Nicht-Einwohners des Königreichs muss bei dem Registrierungsamt hinterlegt werden, das durch die Lage der Immobilien in Belgien,
die dem Verstorbenen gehören, bestimmt wird.
55
Wenn ein Erbe verschiedene Immobilien erhält, die im Amtsbereich verschiedener Registrierungsämter liegen, ist das zuständige Amt dasjenige, in dessen
Amtsbereich der Teil der Güter liegt, die das höchste föderale Katastereinkommen darstellen.
Wo muss die Nachlasserklärung hinterlegt werden, wenn der verstorbene Einwohner des Königreiches seinen Steuer-wohnsitz innerhalb
der letzten 5 Jahre vor seinem Tod in mehr als einer Region hatte?
Wenn der verstorbene Einwohner des Königreiches innerhalb der letzten 5 Jahre
vor seinem Tod seinen Steuerwohnsitz in mehr als einer Region hatte, muss die
Erklärung hinterlegt werden:
✓ bei dem Registrierungsamt, das für den Ort zuständig ist, wo der Verstorbene
seinen letzten Steuerwohnsitz hatte,
✓ in der Region, in der der Verstorbene seinen Steuerwohnsitz während dieser 5
Jahre die längste Zeit hatte.
Beispiel:
Innerhalb der 5 Jahre vor seinem Tod hatte der Verstorbene folgende Steuerwohnsitze:
✓ 2 Jahre in Namur (Wallonische Region)
✓ 1 Jahr in Brüssel (Region Brüssel-Hauptstadt)
✓ 1 Jahr in Gembloux (Wallonische Region)
✓ 1 Jahr in Antwerpen (Flämische Region).
Es ist die Wallonische Region, in der er im Laufe des Zeitraums von 5 Jahren die
längste Zeit seinen Steuerwohnsitz (2 Jahre + 1 Jahr). Die Nachlasserklärung muss
im Amt von Gembloux hinterlegt werden (letzter Steuerwohnsitz in der Wallonischen Region).
56
Erbschaft und Berechnung der Erbschaftssteuer
Was geschieht nach der Hinterlegung der Nachlasserklärung?
Die Erbschaftssteuer wird auf Grundlage der Nachlasserklärung berechnet.
Die Erbschaftssteuer wird berechnet:
✓ nach einem progressiven Steuersatz pro Teilbetrag,
✓ nach einem Steuersatz, der je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Verstorbenem und Erben verschieden ist.
Die Steuersätze variieren je nach der Region, in der der Verstorbene seinen letzten
Wohnsitz hatte.
57
Steuersätze in den verschiedenen Regionen
WALLONISCHE REGION
Ich war mit dem Verstorbenen, der seinen letzten Steuerwohnsitz in der
Wallonischen Region hatte, verheiratet oder hatte mit ihm eine Erklärung über das gesetzliche Zusammenwohnen abgegeben. Wie wird die
Erbschaftssteuer berechnet?
In der Wallonischen Region wird folgender Steuersatz auf den Nettoerbteil des
hinterbliebe-nen Ehepartners oder gesetzlich Zusammenwohnenden angewandt:
Besteuerungsteilbeträge
in EUR
von
Steuersatz pro
Teilbetrag (%)
Zu erhebender
Gesamtbetrag auf
die Gesamtheit der
vorigen Teilbeträge
(in EUR)
bis
0,01
12.500
3%
12.500,01
25.000
4%
375
25.000,01
50.000
5%
875
50.000,01
100.000
7%
2.125
100.000,01
150.000
10 %
5.625
150.000,01
200.000
14 %
10.625
200.000,01
250.000
18 %
17.625
250.000,01
500.000
24 %
26.625
30 %
86.625
Über 500.000
58
Ich war mit dem Verstorbenen, der seinen letzten Steuerwohnsitz in
der Wallonischen Region hatte, verheiratet oder hatte mit ihm eine
Erklärung über das gesetzliche Zusammenwohnen abgegeben. Kann
ich eine Ermäßigung der Erbschaftssteuer beanspruchen?
Der hinterbliebene Ehepartner oder gesetzlich Zusammenwohnende kann in der
Wallonischen Region eine Befreiung von 12.500 Euro beanspruchen, d.h. für den
ersten Teilbetrag von 12.500 Euro ist sein Erbteil von der Steuer befreit.
Wenn der Nettoerbteil des überlebenden Ehepartners oder gesetzlich Zusammenwohnenden 125.000 Euro nicht übersteigt, kommt eine zusätzliche Befreiung
in Höhe von 12.500 Euro für den zweiten Teilbetrag hinzu, also eine Gesamtbefreiung von 25.000 Euro.
Auf den hinterbliebenen Ehepartner oder gesetzlich Zusammenwohnenden
entfällt die Hälfte der zusätzlichen Befreiungen, die alle gemeinsamen Kinder
beanspruchen können.
Darüber hinaus gilt ein ermäßigter Steuersatz auf den Nettoanteil an der
Familienwohnung, den der hinterbliebene Ehepartner oder gesetzlich Zusammenwohnende erbt; für den Rest seines Erbteils ist der gewöhnliche Steuersatz
anwendbar (siehe Glossar S. 89).
Besteuerungsteilbeträge
in EUR
von
Steuersatz pro
Teilbetrag (%)
Zu erhebender
Gesamtbetrag auf
die Gesamtheit der
vorigen Teilbeträge
(in EUR)
bis
0,01
25.000
1%
25.000,01
50.000
2%
250
50.000,01
175.000
5%
750
175.000,01
250.000
12 %
7.000
250.000,01
500.000
24 %
16.000
30 %
76.000
Über 500.000
59
Für Nachlässe, die seit 1. Juni 2014 eröffnet wurden: wird auf den ersten Teilbetrag
des Nettoteils der Familienwohnung, die der Ehepartner oder gesetzlich zusammenwohnende Partner des Verstorbenen erhält, eine Befreiung angewandt :
✓ von 160.000 bis 250.000 Euro ist ein Vorzugstarif anwendbar
✓ über 250.000 Euro unterliegt der Überschuss dem gewöhnlichen Steuersatz
Steuerteilbeträge
in EUR
von
bis (einschließlich)
Ehepartner oder gesetzlich zusammenwohnender Partner
Steuersatz pro Teilbetrag des Nettoteils
der Wohnung (%)
Auf alle vorherigen
Teilbeträge zu erhebender Gesamtbetrag (in EUR)
0,01
25.000
0%
25.000,01
50.000
0%
50.000,01
160.000
0%
160.000,01
175.000
5%
175.000,01
250.000
12 %
750
250.000,01
500.000
24 %
9.750
30 %
69.750
Über 500.000
Was versteht man unter Zusammenwohnender in der Wallonischen
Region?
In der Wallonischen Region versteht man unter Zusammenwohnende(r):
✓ die Person, die bei Eintritt des Erbfalls mit dem Verstorbenen zusammen gewohnt hat
✓ und die mit dem Verstorbenen eine Erklärung über das gesetzliche Zusammenwohnen gemäß dem belgischen Zivilgesetzbuch oder dem Gesetzbuch über
das internationale Privatrecht abgegeben hat
60
Ich bin Erbe des Verstorbenen in gerader Linie (Kind, Enkel, Elternteil,
Großelternteil usw.), der seinen letzten Steuerwohnsitz in der
Wallonischen Region hatte. Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?
In der Wallonischen Region wird folgender Steuersatz auf den Nettoerbteil eines
Kindes, eines Adoptivkindes (unter bestimmten Bedingungen) oder eines anderen
Erben in gerader Linie angewandt:
Besteuerungsteilbeträge
in EUR
von
Steuersatz pro
Teilbetrag (%)
Zu erhebender
Gesamtbetrag auf
die Gesamtheit der
vorigen Teilbeträge
(in EUR)
bis
0,01
12.500
3%
12.500,01
25.000
4%
375
25.000,01
50.000
5%
875
50.000,01
100.000
7%
2.125
100.000,01
150.000
10 %
5.625
150.000,01
200.000
14 %
10.625
200.000,01
250.000
18 %
17.625
250.000,01
500.000
24 %
26.625
30 %
86.625
Über 500.000
61
Ich bin Erbe des Verstorbenen in gerader Linie (Kind, Enkel, Elternteil,
Großelternteil usw.), der seinen letzten Steuerwohnsitz in der
Wallonischen Region hatte. Kann ich eine Ermäßigung der Erbschaftssteuer beanspruchen?
In der Wallonischen Region können die Erben in gerader Linie, die gesetzlich zur
Erbschaft berechtigt sind (Kinder, Enkel usw.) eine Befreiung von 12.500 Euro beanspruchen, d.h. dass der erste Teilbetrag von 12.500 Euro seines Erbteils von
der Steuer befreit ist.
Wenn der Nettoerbteil des Erben in gerader Linie 125.000 Euro nicht übersteigt,
kommt eine zusätzliche Befreiung in Höhe von 12.500 Euro, für den zweiten
Teilbetrag hinzu. Also eine Gesamtbefreiung von 25.000 Euro.
Die Kinder des Verstorbenen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
können eine zusätzliche Befreiung von 2.500 Euro pro vollständiges Jahr bis
zur Vollendung des 21. Lebensjahres beanspruchen.
Beispiel:
Pierre Desmet stirbt und hinterlässt als Erbin seine Tochter Hilde, die 17 Jahre
und 6 Monate alt ist.
Nach Abzug der Beerdigungskosten und Pierres Schulden beläuft sich der
Nachlass auf 150.000 Euro.
Hilde hat Anrecht auf folgende Befreiungen:
✓ ein befreiter Teilbetrag von 12.500 Euro
✓ ein zusätzlich befreiter Teilbetrag von 2.500 Euro x 3 (= Anzahl vollständiger
Jahre bis 21 Jahre), also 7.500 Euro
Insgesamt: 20.000 Euro steuerfrei
62
Die von Hilde geschuldete Erbschaftssteuer wird wie folgt berechnet:
12.500
befreit
7.500
befreit
5.000 zu 4 % =
200 Euro
25.000 zu 5 % =
1.250 Euro
50.000 zu 7 % =
3.500 Euro
50.000 zu 10 % =
5.000 Euro
9.950 Euro
Darüber hinaus ist ein ermäßigter Steuersatz anwendbar auf den Teil der Familienwohnung, den die Erben in gerader Linie erben. Der gewöhnliche Steuersatz
ist auf den Rest des Erbteils anwendbar.
Besteuerungsteilbeträge
in EUR
von
Steuersatz pro
Teilbetrag (%)
Zu erhebender
Gesamtbetrag auf
die Gesamtheit der
vorigen Teilbeträge
(in EUR)
bis
0,01
25.000
1%
25.000,01
50.000
2%
250
50.000,01
175.000
5%
750
175.000,01
250.000
12 %
7.000
250.000,01
500.000
24 %
16.000
30 %
76.000
Über 500.000
Ich bin Bruder oder Schwester des Verstorbenen, der seinen letzten
Steuerwohnsitz in der Wallonischen Region hatte. Wie wird die
Erbschaftssteuer berechnet?
Auf den Nettoerbteil von Geschwistern ist folgender Steuersatz in der Wallonischen
Region anwendbar:
63
Besteuerungsteilbeträge
in EUR
von
Steuersatz pro
Teilbetrag (%)
Zu erhebender
Gesamtbetrag auf
die Gesamtheit der
vorigen Teilbeträge
(in EUR)
bis
0,01
12.500
20 %
12.500,01
25.000
25 %
2.500
25.000,01
75.000
35 %
5.625
75.000,01
175.000
50 %
23.125
65 %
73.125
Über 175.000
Ich bin Onkel, Tante, Neffe oder Nichte des Verstorbenen, der seinen
letzten Steuerwohnsitz in der Wallonischen Region hatte. Wie wird die
Erbschaftssteuer berechnet?
Auf den Nettoerbteil eines Onkels, einer Tante, eines Neffen oder einer Nichte ist
folgender Steuersatz in der Wallonischen Region anwendbar:
Besteuerungsteilbeträge
in EUR
von
Steuersatz pro
Teilbetrag (%)
Zu erhebender
Gesamtbetrag auf
die Gesamtheit der
vorigen Teilbeträge
(in EUR)
bis
0,01
12.500
25 %
12.500,01
25.000
30 %
3.125
25.000,01
75.000
40 %
6.875
75.000,01
175.000
55 %
26.875
70 %
81.875
Über 175.000
64
Ich bin Erbe des Verstorbenen, der seinen letzten Steuerwohnsitz in der
Wallonischen Region hatte, aber weder dessen Ehepartner, noch
gesetzlich Zusammenwohnender, Erbe in gerader Linie, Bruder,
Schwester, Onkel, Tante, Neffe oder Nichte. Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?
In der Wallonischen Region wird folgender Steuersatz auf den Nettoerbteil
einer Person angewandt, die weder dessen Ehepartner, noch dessen gesetzlich
Zusammenwohnender, Erbe in gerader Linie, Schwester, Bruder, Onkel, Tante, Neffe
oder Nichte war:
Besteuerungsteilbeträge
in EUR
von
Steuersatz pro
Teilbetrag (%)
Zu erhebender
Gesamtbetrag auf
die Gesamtheit der
vorigen Teilbeträge
(in EUR)
bis
0,01
12.500
30 %
12.500,01
25.000
35 %
3.750
25.000,01
75.000
60 %
8.215
75.000,01
175.000
80 %
38.125
80 %
118.125
Über 175.000
REGION BRÜSSEL-HAUPTSTADT
Ich war mit dem Verstorbenen, der seinen letzten Steuer-wohnsitz in
der Region Brüssel-Hauptstadt hatte, verheiratet. Wie wird die
Erbschaftssteuer berechnet?
In der Region Brüssel-Hauptstadt wird folgender Steuersatz auf den Nettoerbteil
des hinter-bliebenen Ehepartners angewandt.
65
Besteuerungsteilbetrag
in EUR
von
Steuersatz pro
Teilbetrag (%)
Zu erhebender
Gesamtbetrag auf
die Gesamtheit der
vorigen Teilbeträge
(in EUR)
bis
0,01
50.000
3%
50.000,01
100.000
8%
1.500
100.000,01
175.000
9%
5.500
175.000,01
250.000
18 %
12.250
250.000,01
500.000
24 %
25.750
30 %
85.750
Über 500.000
Für jeden Todesfall vor dem 1. Januar 2014 wird von diesem Steuersatz abgewichen, wenn der Nachlass
✓ einen Teil in Volleigentum der Immobilie enthält
✓ die dem Verstorbenen während wenigstens 5 Jahren als Hauptwohnort gedient
hat
In diesem Fall wird folgender Steuersatz auf diesen Teil des Nachlasses angewandt:
Besteuerungsteilbeträge
in EUR
von
Steuersatz pro
Teilbetrag
bis
0,01
50.000
2%
50.000,01
100.000
5,3 %
100.000,01
175.000
6%
175.000,01
250.000
12 %
Der Vorteil ist auf 250.000 Euro begrenzt, der Überschuss unterliegt dem gewöhnlichen Steuersatz.
250.000,01
Über 500.000
500.000
24 %
30 %
66
Bemerkungen:
1. Der Beweis, dass der Verstorbene seinen Hauptwohnort in der betreffenden
Immobilie hatte, geht im Prinzip aus den Angaben des Nationalregisters der
natürlichen Personen hervor. Die Vorlage eines Auszugs aus dem Bevölkerungsoder Fremdenregister ist nicht mehr notwendig.
2. Der Anspruch auf den Vorzugstarif bleibt erhalten, wenn der Verstorbene seinen
Hauptwohnort aus Gründen höherer Gewalt nicht behalten konnte.
Für jeden Todesfall ab dem 1. Januar 2014 zahlt der überlebende Ehepartner keine
Erbschaftssteuer auf den Nettoteil der Familienwohnung, die er erbt. Die Schulden, die
speziell für den Erwerb oder Erhalt dieser Wohnung getätigt wurden,müssen abgezogen
und in der Nachlasserklärung vermerkt werden. Der Nettoteil wird mehr oder weniger
groß sein,je nachdem ob Sie Kinder haben oder nicht und je nach ehelichem Güterstand.
Ich war mit dem Verstorbenen, der seinen letzten Steuerwohnsitz in
der Region Brüssel-Hauptstadt hatte, verheiratet. Kann ich eine
Ermäßigung der Erbschaftssteuer beanspruchen?
Der hinterbliebene Ehepartner kann eine Befreiung von 15.000 Euro beanspruchen,
d.h. dass im ersten Teilbetrag 15.000 Euro steuerfrei sind. Auf den hinterbliebenen Ehepartner entfällt außerdem die Hälfte der zusätzlichen Befreiungen,
die alle gemeinsamen Kinder beanspruchen können.
Ich wohnte mit dem Verstorbenen, der seinen letzten Steuer-wohnsitz
in der Region Brüssel-Hauptstadt hatte, zusammen. Wie wird die
Erbschaftssteuer berechnet?
Der Steuersatz wird auf den Nettoerbteil des zusammenwohnenden Erben angewandt.
67
Besteuerungsteilbeträge
in EUR
von
Steuersatz pro
Teilbetrag (%)
Zu erhebender
Gesamtbetrag auf
die Gesamtheit der
vorigen Teilbeträge
(in EUR)
bis
0,01
50.000
3%
50.000,01
100.000
8%
1.500
100.000,01
175.000
9%
5.500
175.000,01
250.000
18 %
12.250
250.000,01
500.000
24 %
25.750
30 %
85.750
Über 500.000
Für jeden Todesfall vor dem 1. Januar 2014 wird von diesem Steuersatz abgewichen, wenn der Nachlass
✓ einen Teil in Volleigentum der Immobilie enthält
✓ die dem Verstorbenen während wenigstens 5 Jahren als Hauptwohnort gedient hat
In diesem Fall wird folgender Steuersatz auf diesen Teil des Nachlasses angewandt:
Besteuerungsteilbeträge
in EUR
von
Steuersatz pro
Teilbetrag (%)
bis
0,01
50.000
2%
50.000,01
100.000
5,3 %
100.000,01
175.000
6%
175.000,01
250.000
12 %
Der Vorteil ist auf 250.000 Euro begrenzt, der Überschuss unterliegt dem gewöhnlichen Steuersatz.
250.000,01
Über 500.000
500.000
24 %
30 %
68
Bemerkungen:
1. Der Beweis, dass der Verstorbene seinen Hauptwohnort in der betreffenden
Immobilie hatte, geht im Prinzip aus den Angaben des Nationalregisters der
natürlichen Personen hervor. Die Vorlage eines Auszugs aus dem Bevölkerungsoder Fremdenregister ist nicht mehr notwendig.
2. Der Anspruch auf den Vorzugstarif bleibt erhalten, wenn der Verstorbene seinen
Hauptwohnort aus Gründen höherer Gewalt nicht behalten konnte.
Für jeden Todesfall ab dem 1. Januar 2014 zahlt der überlebende gesetzlich Zusammenwohnende keine Erbschaftssteuer auf den Nettoteil der Familienwohnung,
die er erbt. Die Schulden, die speziell für den Erwerb oder Erhalt dieser Wohnung
getätigt wurden, müssen abgezogen und in der Nachlasserklärung vermerkt werden. Der Nettoteil darf mehr oder weniger groß sein, je nachdem ob Sie Kinder
haben oder nicht und je nach Regelung des Zusammenlebens.
Was versteht man unter Zusammenwohnendem in der Region BrüsselHauptstadt?
Unter Zusammenwohnendem versteht man in der Region Brüssel-Hauptstadt:
✓ die Person, die bei Eintritt des Erbfalls mit dem Verstorbenen gesetzlich zusammengewohnt hat
✓ und die mit dem Verstorbenen eine Erklärung über das gesetzliche Zusammenwohnen vor dem Standesbeamten des gemeinsamen Wohnortes abgegeben
hat (gesetzlich Zusammenwohnender)
Ich wohnte mit dem Verstorbenen zusammen, der seinen letzten
Steuerwohnsitz in der Region Brüssel-Hauptstadt hatte. Kann ich eine
Ermäßigung der Erbschaftssteuer beanspruchen?
Der zusammenwohnende Erbe kann eine Befreiung von 15.000 Euro beanspruchen,
d.h. dass im ersten Teilbetrag 15.000 Euro steuerfrei sind.
69
Wie für den hinterbliebenen Ehepartner entfällt auch auf den zusammenwohnenden Erben außerdem die Hälfte der zusätzlichen Befreiungen, die alle
gemeinsamen Kinder beanspruchen können.
Ich bin Erbe des Verstorbenen in gerader Linie (Kind, Enkel, Elternteil,
Großelternteil usw.), der seinen letzten Steuerwohnsitz in der Region
Brüssel-Hauptstadt hatte. Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?
Folgender Steuersatz wird auf den Nettoerbteil der Erben in gerader Linie angewandt.
Besteuerungsteilbeträge
in EUR
von
Steuersatz pro
Teilbetrag (%)
Zu erhebender
Gesamtbetrag auf
die Gesamtheit der
vorigen Teilbeträge
(in EUR)
bis
0,01
50.000
3%
50.000,01
100.000
8%
1.500
100.000,01
175.000
9%
5.500
175.000,01
250.000
18 %
12.250
250.000,01
500.000
24 %
25.750
30 %
85.750
Über 500.000
Von diesem Steuersatz wird abgewichen, wenn der Nachlass
✓ einen Teil in Volleigentum der Immobilie enthält
✓ die dem Verstorbenen während wenigstens 5 Jahren als Hauptwohnort gedient hat
In diesem Fall wird folgender Steuersatz auf diesen Teil des Nachlasses angewandt:
70
Besteuerungsteilbeträge
in EUR
von
Steuersatz pro
Teilbetrag (%)
bis
0,01
50.000
2%
50.000,01
100.000
5,3 %
100.000,01
175.000
6%
175.000,01
250.000
12 %
Der Vorteil ist auf 250.000 Euro begrenzt, der Überschuss ist dem gewöhnlichen
Steuersatz unterworfen.
250.000,01
500.000
Über 500.000
24 %
30 %
Bemerkungen:
1. Der Beweis, dass der Verstorbene seinen Hauptwohnort in der betreffenden
Immobilie hatte, geht im Prinzip aus den Angaben des Nationalregisters der
natürlichen Personen hervor. Die Vorlage eines Auszugs aus dem Bevölkerungsoder Fremdenregister ist nicht mehr notwendig.
2. Der Anspruch auf den Vorzugstarif bleibt erhalten, wenn der Verstorbene seinen
Hauptwohnort aus Gründen höherer Gewalt nicht behalten konnte.
In der Region Brüssel-Hauptstadt wird der Steuersatz in gerader Linie auch für "Stiefkinder", "Stiefeltern" und Adoptivkinder angewandt. Die Anspruchsberechtigten
müssen beweisen, dass sie die festgelegten Bedingungen erfüllen.
Was versteht man in der Region Brüssel-Hauptstadt unter "Stiefkind"
und "Stiefelternteil"?
Unter "Stiefkind" versteht man
✓ Kind des Ehepartners des Verstorbenen
✓ oder der Person, die mit dem Verstorbenen zusammenlebte
71
✓ und das, vor dem Alter von 21 Jahren
✓ ununterbrochen während 6 Monaten
✓ vom "Stiefelternteil" die Hilfe und Pflege erhalten hat, die Kinder normalerweise
von ihren Eltern erhalten.
Unter Stiefelternteil versteht man
✓ den Ehepartner des Vaters oder der Mutter des Verstorbenen
✓ die Person, mit der der Elternteil des Verstorbenen zusammenlebte.
Was versteht man in der Region Brüssel-Hauptstadt unter Adoptivkind?
In der Region Brüssel-Hauptstadt versteht man unter Adoptivkind eine Person
die nach dem einfachen oder Volladoptionsverfahren adoptiert wurde. Damit der
Steuersatz in gerader Linie bei einer einfachen Adoption angewandt werden kann,
sind folgende Bedingungen erforderlich:
1. Das Adoptivkind ist eine Person, die
●
vor dem Alter von 21 Jahren
●
ununterbrochen während 6 Monaten
●
vom Adoptierenden (von dieser Person oder ihrem Partner) die Hilfe und
Pflege erhalten hat, die Kinder normalerweise von ihren Eltern erhalten.
2. Das Adoptivkind ist das Kind des Partners des Adoptierenden.
3. Zum Zeitpunkt der Adoption
●
war das Kind unter der Vormundschaft der Sozialhilfe oder eines Sozialhilfezentrums oder
●
das Kind war Waise eines Vaters oder einer Mutter, der/die für Belgien
gestorben ist.
4. Das Kind wurde von einer Person adoptiert, deren Nachkommen alle für Belgien
gestorben sind.
72
Ich bin Erbe des Verstorbenen in gerader Linie (Kind, Enkel, Elternteil
usw.), der seinen letzten Steuerwohnsitz in der Region Brüssel-Hauptstadt hatte. Kann ich eine Ermäßigung der Erbschaftssteuer beanspruchen?
Die Erben in gerader Linie, die gesetzlich erbberechtigt sind, können eine Befreiung von 15.000 Euro beanspruchen, d.h. dass im ersten Teilbetrag 15.000 Euro
steuerfrei sind.
Die Kinder des Verstorbenen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
können eine zusätzliche Befreiung von 2.500 Euro pro vollständiges Jahr bis
zur Vollendung des 21. Lebensjahres beanspruchen.
Beispiel:
Anne Delebarre verstirbt und hinterlässt als Erbin ihre Tochter Elsa. Elsa ist 17
Jahre und 6 Monate alt.
Nach Abzug der Beerdigungskosten und Annes Schulden beläuft sich der
Nachlass auf 30.000 Euro.
Elsa hat Anrecht auf folgende Befreiungen:
✓ ein befreiter Teilbetrag von 15.000 Euro
✓ ein zusätzlich befreiter Teilbetrag von 2.500 Euro x 3 (= Anzahl vollständiger
Jahre bis 21 Jahre), also 7.500 Euro
Insgesamt: 22.500 Euro steuerfrei
Die von Elsa geschuldete Erbschaftssteuer wird wie folgt berechnet:
15.000
befreit
7.500
befreit
7.500 zu 3 % = 225 Euro.
73
Ich bin Bruder oder Schwester des Verstorbenen, der seinen letzten
Steuerwohnsitz in der Region Brüssel-Hauptstadt hatte. Wie wird die
Erbschaftssteuer berechnet?
In der Region Brüssel-Hauptstadt wird folgender Steuersatz auf den Nettoerbteil
von Geschwistern angewandt.
Besteuerungsteilbeträge
in EUR
von
Steuersatz pro
Teilbetrag (%)
Zu erhebender
Gesamtbetrag auf
die Gesamtheit der
vorigen Teilbeträge
(in EUR)
bis
0,01
12.500
20 %
12.500,01
25.000
25 %
2.500
25.000,01
50.000
30 %
5.625
50.000,01
100.000
40 %
13.125
100.000,01
175.000
55 %
33.125
175.000,01
250.000
60 %
74.375
65 %
119.375
Über 250.000
Ich bin Bruder oder Schwester des Verstorbenen, der seinen letzten
Steuerwohnsitz in der Region Brüssel-Hauptstadt hatte. Kann ich eine
Ermäßigung der Erbschaftssteuer beanspruchen?
In der Region Brüssel-Hauptstadt ist der Nettoerbteil von Geschwistern in Höhe
von 1.250 Euro befreit. Wenn die Erbschaft diesen Betrag nicht übersteigt, ist keine
Erbschaftsteuer geschuldet.
Ich bin Onkel, Tante, Neffe oder Nichte des Verstorbenen, der seinen
letzten Steuerwohnsitz in der Region Brüssel-Hauptstadt hatte. Wie
wird die Erbschaftssteuer berechnet?
In der Region Brüssel-Hauptstadt wird folgender Steuersatz auf den Erbteil von
Onkeln, Tanten, Neffen oder Nichten angewandt.
74
Besteuerungsteilbeträge
in EUR
von
Steuersatz pro
Teilbetrag (%)
Zu erhebender
Gesamtbetrag auf
die Gesamtheit der
vorigen Teilbeträge
(in EUR)
bis
0,01
50.000
35 %
50.000,01
100.000
50 %
17.500
100.000,01
175.000
60 %
42.500
70 %
87.500
Über 175.000
Ich bin Onkel, Tante, Neffe oder Nichte des Verstorbenen, der seinen
letzten Steuerwohnsitz in der Region Brüssel-Hauptstadt hatte. Kann ich
eine Ermäßigung der Erbschaftssteuer beanspruchen?
In der Region Brüssel-Hauptstadt ist der Nettoerbteil von Onkeln, Tanten, Neffen
oder Nichten in Höhe von 1.250 Euro befreit. Wenn die Erbschaft diesen Betrag
nicht übersteigt, ist keine Erbschaftsteuer geschuldet.
Ich bin Erbe des Verstorbenen, der seinen letzten Steuerwohnsitz in
der Region Brüssel-Hauptstadt hatte, aber weder dessen Ehepartner,
noch gesetzlich Zusammenwohnender, Erbe in gerader Linie, Bruder,
Schwester, Onkel, Tante, Neffe oder Nichte. Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?
In der Region Brüssel-Hauptstadt wird folgender Steuersatz auf die Gesamtheit
der Erbteile der Personen, die weder Ehepartner, noch gesetzlich Zusammenwohnender, Erbe in gerader Linie, Schwester, Bruder, Onkel, Tante, Neffe oder Nichte
des Verstorbenen sind.
75
Besteuerungsteilbeträge
in EUR
von
Steuersatz pro
Teilbetrag (%)
Zu erhebender
Gesamtbetrag auf
die Gesamtheit der
vorigen Teilbeträge
(in EUR)
bis
0,01
50.000
40 %
50.000,01
75.000
55 %
20.000
75.000,01
175.000
65 %
33.750
80 %
98.750
Über 175.000
Ich bin Erbe des Verstorbenen, der seinen letzten Steuerwohnsitz in
der Region Brüssel-Hauptstadt hatte, aber weder dessen Ehepartner,
noch gesetzlich Zusammenwohnender, Erbe in gerader Linie, Bruder,
Schwester, Onkel, Tante, Neffe oder Nichte. Kann ich eine Ermäßigung
der Erbschaftssteuer beanspruchen?
In der Region Brüssel-Hauptstadt ist die Gesamtheit der Erbteile von Personen,
die weder Ehepartner, noch gesetzlich Zusammenwohnender, Erbe in gerader
Linie, Bruder, Schwester, Onkel, Tante, Neffe oder Nichte sind, steuerfrei, wenn das
Reinvermögen der Erbschaft niedriger als 1.250 Euro ist.
FLÄMISCHE REGION
Ich war mit dem Verstorbenen, der seinen letzten Steuerwohnsitz in
der Flämischen Region hatte, verheiratet. Wie wird die Erbschaftssteuer
berechnet?
In der Flämischen Region wird folgender Steuersatz auf den Nettoerbteil des hinterbliebenen Ehepartners angewandt:
76
Teilbetrag des Nettoanteils
in EUR
von
TSteuersatz pro
Teilbetrag (%)
Zu erhebender
Gesamtbetrag auf
die Gesamtheit der
vorigen Teilbeträge
(in EUR)
bis
0,01
50.000
3%
50.000,01
250.000
9%
1.500
27 %
19.500
Über 250.000
Diese Steuersätze werden auf die Nettoerbteile in Immobilien und Mobilien angewandt.
Ich war mit dem Verstorbenen, der seinen letzten Steuerwohnsitz in
der Flämischen Region hatte, verheiratet. Kann ich eine Ermäßigung
der Erbschaftssteuer beanspruchen?
Dem hinterbliebenen Ehepartner wird eine degressive Ermäßigung der Erbschaftssteuer gewährt, wenn der Nettoerbteil (= die Summe seines Nettoanteils in Immobilien und seines Nettoanteils in Mobilien) des Erben weniger als 50.000 Euro beträgt.
Diese Ermäßigung wird wie folgt berechnet:
500 x [1 – (Nettoerbteil: 50.000 Euro)].
Außerdem muss der hinterbliebene Ehepartner keine Erbschaftssteuer auf den
Teil der Familienimmobilie, die er erbt, zahlen. Dieser Teil kann mehr oder weniger groß sein, je nachdem ob Sie Kinder haben oder nicht und je nach ehelichem
Güterstand.
Ich wohnte mit dem Verstorbenen, der seinen letzten Steuerwohnsitz
in der Flämischen Region hatte, zusammen. Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?
In der Flämischen Region wird folgender Steuersatz auf den Nettoerbteil des
77
hinter-bliebenen Ehepartners angewandt:
Teilbetrag des Nettoanteils
in EUR
von
Steuersatz pro
Teilbetrag (%)
Zu erhebender
Gesamtbetrag auf
die Gesamtheit der
vorigen Teilbeträge
(in EUR)
bis
0,01
50.000
3%
50.000,01
250.000
9%
1.500
27 %
19.500
Über 250.000
Diese Steuersätze werden auf die Nettoerbteile in Immobilien und Mobilien angewandt.
Was versteht man unter Zusammenwohnendem in der Flämischen
Region?
In der Flämischen Region versteht man unter Zusammenwohnendem:
✓ die Person, die am Tag der Nachlasseröffnung eine Erklärung über das gesetzliche Zusammenwohnen mit dem Verstorbenen hinterlegt hatte (gesetzlich
Zusammenwohnender)
ODER
✓ die Person/en, die am Tag der Nachlasseröffnung
●
mit dem Verstorbenen ständig zusammenwohnte(n)
●
und mit ihm einen gemeinsamen Haushalt führte(n)
●
seit wenigstens 1 Jahr (faktisch Zusammenwohnender).
Achtung!
Für die Befreiung des Familienhauses wird verlangt, dass Sie mit dem
Verstorbenen während mindestens drei Jahren ständig zusammengewohnt
und einen gemeinsamen Haushalt geführt haben.
78
Ich wohnte mit dem Verstorbenen, der seinen letzten Steuer-wohnsitz
in der Flämischen Region hatte, zusammen. Kann ich eine Ermäßigung
der Erbschaftssteuer beanspruchen?
Dem hinterbliebenen Zusammenwohnenden wird eine degressive Ermäßigung der
Erbschaftssteuer gewährt, wenn der Nettoerbteil (die Summe des Nettoanteils in
Immobilien und seines Nettoanteils in Mobilien) des Erben weniger als 50.000
Euro beträgt.
Diese Ermäßigung wird wie folgt berechnet:
500 x [1 – (Nettoerbteil: 50.000 Euro)].
Außerdem muss der hinterbliebene Zusammenwohnende keine Erbschaftssteuer
auf den Teil der Familienimmobilie, die er erbt, zahlen. Dieser Teil kann mehr oder
weniger groß sein, je nachdem ob Sie Kinder haben oder nicht und je nach den
von den Zusammenwohnenden vorgesehenen Verfügungen.
Ich bin Erbe des Verstorbenen in gerader Linie (Kind, Enkel, Elternteil
usw.), der seinen letzten Steuerwohnsitz in der Flämischen Region
hatte. Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?
In der Flämischen Region wird folgender Steuersatz auf den Nettoerbteil eines
Erben in gerader Linie angewandt:
Teilbetrag des Nettoanteils
in EUR
von
Steuersatz pro
Teilbetrag (%)
Zu erhebender
Gesamtbetrag auf
die Gesamtheit der
vorigen Teilbeträge
(in EUR)
bis
0,01
50.000
3%
50.000,01
250.000
9%
1.500
27 %
19.500
Über 250.000
79
Diese Steuersätze werden auf die Nettoerbteile in Immobilien und Mobilien angewandt.
In der Flämischen Region ist der Steuersatz in gerader Linie auch für "Stiefkinder",
"Stiefeltern", "nicht leibliche Kinder" (Pflegekinder) und Adoptivkinder anwendbar. Die Bertreffenden müssen beweisen, dass sie die festgelegten Bedingungen
erfüllen.
Was versteht man in der Flämischen Region unter "Stiefkind" und
"Stiefelternteil"?
Unter "Stiefkind" versteht man:
✓ Kind des Ehepartners des Verstorbenen,
✓ Kind der Person, mit der der Verstorbene zusammenlebte.
Unter Stiefelternteil versteht man:
✓ den Ehepartner des Vaters oder der Mutter des Verstorbenen,
✓ die Person, mit der der Elternteil des Verstorbenen zusammenlebte.
Was versteht man in der Flämischen Region unter "nicht leibliches
Kind" (Pflegekind)?
Mit "nicht leibliches Kind" (Pflegekind) ist die Person gemeint, die
✓ vor dem Alter von 21 Jahren
✓ während wenigstens drei aufeinander folgenden Jahren bei einem "nicht leiblichen Elternteil" gewohnt hat
✓ und von dieser Person (oder von dieser Person und ihrem Partner) die Hilfe und
Pflege erhalten hat, die Kinder normalerweise von ihren Eltern erhalten.
80
Was versteht man in der Flämischen Region unter Adoptivkind?
In der Flämischen Region versteht man unter Adoptivkind, eine Person, die nach
dem einfachen oder Volladoptionsverfahren adoptiert wurde. Damit der Steuersatz in gerader Linie bei einer einfachen Adoption angewandt werden kann, sind
folgende Bedingungen erforderlich:
1. Das Adoptivkind ist eine Person, die
●
vor dem Alter von 21 Jahren
●
während drei aufeinander folgenden Jahren bei dem Adoptierenden
gewohnt hat
●
und von dieser Person (oder von dieser Person und ihrem Partner) die Hilfe
und Pflege erhalten hat, die Kinder normalerweise von ihren Eltern erhalten.
2. Das Adoptivkind ist das Kind des Partners des Adoptierenden.
3. Zum Zeitpunkt der Adoption:
●
war das Kind unter der Vormundschaft der Sozialhilfe oder eines Sozialhilfezentrums oder
●
das Kind war Waise eines Vaters oder einer Mutter, der/die für Belgien
gestorben ist.
4. Das Adoptivkind wurde von einer Person adoptiert, deren Nachkommen alle
für Belgien gestorben sind.
Ich bin Erbe in gerader Linie (Kind, "Stiefkind", "nicht leibliches Kind"
(Pflegekind), Adoptivkind, Enkelkind, Elternteil usw.) des Verstorbenen, der
seinen letzten Steuerwohnsitz in der Flämischen Region hatte. Kann ich
eine Ermäßigung der Erbschaftssteuer beanspruchen?
Den Erben in gerader Linie, die gesetzlich zur Erbschaft berechtigt sind, wird eine
degressive Ermäßigung der Erbschaftssteuer gewährt, wenn der Nettoanteil (=
die Summe ihres Nettoanteils in Immobilien und ihres Nettoanteils in Mobilien)
des Erben weniger als 50.000 Euro beträgt.
81
Diese Ermäßigung wird wie folgt berechnet:
500 x [1 – (Nettoerbteil: 50.000 Euro)].
Die Kinder des Verstorbenen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
können eine Ermäßigung von 75 Euro pro vollständiges Jahr bis zur Vollendung
des 21. Lebensjahres beanspruchen.
Auf den hinterbliebenen Ehepartner entfällt außerdem die Hälfte der zusätzlichen Befreiungen, die alle gemeinsamen Kinder beanspruchen können.
Beispiel:
Peter Janssens verstirbt und hinterlässt seinen Sohn Wouter. Wouter ist 17
Jahre und 6 Monate alt.
Nach Abzug der Beerdigungskosten und von Peters Schulden beträgt der
Nettoanteil von Wouter 30.000 Euro (wovon 20.000 Euro an Immobilien und
10.000 Euro an Mobilien).
Wouter hat Anrecht auf eine Steuerermäßigung von:
✓ 500 Euro x [1 – (30.000 Euro: 50.000 Euro)] =
200 Euro
✓ 75 Euro x 3 (= Anzahl vollständiger Jahre bis 21 Jahre) =
225 Euro
Total:
425 Euro
Unter Anwendung des Steuersatzes schuldet Wouter an Erbschaftssteuer:
✓ 20.000 zu 3 % =
600 Euro
✓ 10.000 zu 3 % =
300 Euro
Gesamtbetrag:
900 Euro
Nach Abzug des Ermäßigungsbetrags schuldet Wouter 475 Euro an Erbschaftssteuer.
82
Ich bin Bruder oder Schwester des Verstorbenen, der seinen letzten
Steuerwohnsitz in der Flämischen Region hatte.
Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?
In der Flämischen Region wird folgender Steuersatz auf den Nettoerbteil von
Geschwistern angewandt:
Teilbetrag des Nettoanteils
in EUR
von
Steuersatz pro
Teilbetrag (%)
Zu erhebender
Gesamtbetrag auf
die Gesamtheit der
vorigen Teilbeträge
(in EUR)
bis
0,01
75.000
30 %
75.000,01
125.000
55 %
22.500
65 %
50.000
Über 125.000
Diese Steuersätze werden auf die Nettoerbteile in Immobilien und Mobilien angewandt.
Ich bin Bruder oder Schwester des Verstorbenen, der seinen letzten
Steuerwohnsitz in der Flämischen Region hatte. Kann ich eine
Ermäßigung der Erbschaftssteuer beanspruchen?
Wenn der Erbteil, den Sie als Bruder oder Schwester erhalten, kleiner oder gleich
18.750 Euro ist, können Sie eine Steuerermäßigung beanspruchen, die wie folgt
berechnet wird: 2.000 Euro x (Erbteil: 20.000 Euro).
Beispiel:
Für einen Erbteil von 4.000 Euro beträgt die Steuerermäßigung 400 Euro.
2.000 Euro x (4.000 Euro: 20.000 Euro) = 400 Euro.
Wenn der Erbteil, den Sie als Bruder oder Schwester erhalten, größer ist als
18.750 Euro und kleiner als 75.000 Euro, können Sie eine degressive Steuerermäßigung beanspruchen, die wie folgt berechnet wurde:2.500 Euro x
[1 – (Erbteil: 75.000 Euro)].
83
Beispiel:
Für einen Erbteil von 30.000 Euro beträgt die Steuerermäßigung 1.500 Euro.
2.500 Euro x [1 - (30.000 Euro: 75.000 Euro) = 1.500 Euro.
Ich bin Erbe des Verstorbenen, der seinen letzten Steuerwohnsitz in der
Flämischen Region hatte, aber weder dessen Ehepartner, noch gesetzlich
Zusammenwohnender, Erbe in gerader Linie, Bruder oder Schwester.
Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?
In der Flämischen Region wird folgender Steuersatz auf den Nettoerbteil einer
Person angewandt, die weder dessen Ehepartner, noch dessen gesetzlich Zusammenwohnender, Erbe in gerader Linie, Bruder oder Schwester war:
Teilbetrag des Nettoanteils
in EUR
von
Steuersatz pro
Teilbetrag (%)
Zu erhebender
Gesamtbetrag auf
die Gesamtheit der
vorigen Teilbeträge
(in EUR)
bis
0,01
75.000
45 %
75.000,01
125.000
55 %
33.750
65 %
61.250
Über 125.000
Diese Steuersätze werden auf die Nettoerbteile in Immobilien und Mobilien angewandt.
Ich bin Erbe des Verstorbenen, der seinen letzten Steuerwohnsitz in der
Flämischen Region hatte, aber weder dessen Ehepartner, noch gesetzlich
Zusammenwohnender, Erbe in gerader Linie, Bruder oder Schwester.
Kann ich eine Ermäßigung der Erbschaftssteuer beanspruchen?
Wenn die Summe der Erbteile, die alle anderen Personen (= weder Ehepartner,
Zusammenwohnende(r), Erbe(n) in gerader Linie, Geschwister) erhalten, nicht
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höher als 12.500 Euro ist, können Sie eine Steuerermäßigung beanspruchen, die
wie folgt berechnet wird: 2.000 Euro x (Gesamtbetrag der Bezüge: 12.500).
Die Ermäßigung wird global berechnet und dann zwischen den Erben im Verhältnis
zu ihrem Anteil verteilt.
Beispiel:
Für die Gesamtsumme der Erbteile von 6.000 Euro beträgt die Steuerermäßigung 960 EUR.
2.000 Euro x (6.000 Euro: 12.500) = 960 Euro.
Wenn die Gesamtsumme der Erbteile, die alle anderen Personen (= weder
Ehepartner, Zusammenwohnende(r), Erbe(n) in gerader Linie, Geschwister)
erhalten, höher als 12.500 Euro und niedriger als 75.000 Euro ist, können
Sie eine Steuerermäßigung beanspruchen, die wie folgt berechnet wird: 2.400
Euro x [1 - (Gesamtsumme der Erbteile: 75.000)].
Die Ermäßigung wird global berechnet und dann zwischen den Erben im
Verhältnis zu ihrem Erbteil verteilt.
Beispiel:
Für die Gesamtsumme der Erbteile von 30.000 Euro beträgt die Steuerermäßigung 1.440 EUR.
2.400 Euro x [1 - (30.000 Euro: 75.000) = 1.440 Euro.
Ich habe eine schwere Behinderung und bin Erbe eines Verstorbenen,
der seinen letzten Steuerwohnsitz in der Flämischen Region hatte.
Kann ich eine Ermäßigung der Erbschaftssteuer beanspruchen?
Bis zu einer gewissen Summe ist der Erbteil einer Person mit einer schweren
Behinderung steuerfrei. Diese Summe besteht aus einem Grundbetrag, der mit
einem bestimmten Koeffizienten multipliziert wird.
Der Grundbetrag variiert je nach Verwandtschaftsgrad:
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✓ für Erben in gerader Linie, Ehepartner und Zusammenwohnende gilt einen
Grundbetrag von 3.000 Euro
✓ für alle anderen Erben gilt ein Grundbetrag von 1.000 Euro
Der Koeffizient variiert je nach Alter der Person mit Behinderung und dem Zeitpunkt des Erwerbs. Je jünger die Person mit Behinderung ist, desto höher ist die
Freistellung.
Das Anrecht auf Freistellung muss anhand einer Bescheinigung oder
einer Erklärung einer Einrichtung bzw. eines Dienstes, die/der für die
Feststellung des Zustands der Person mit Behinderung zuständig ist,
belegt werden.
Diese Bescheinigung oder Erklärung muss der Nachlasserklärung
beigefügt werden.
86
Zahlung der Erbschaftssteuer
Wer muss die Erbschaftssteuer zahlen?
Die Erben und Vermächtnisnehmer müssen die Erbschaftssteuer zahlen, jeder auf
das, was er erhält.
An wen ist die Erbschaftssteuer zu zahlen?
Die Erbschaftssteuer ist an den Einnehmer des Registrierungsamtes zu zahlen, bei
dem die Nachlasserklärung hinterlegt wurde.
Wie kann die Erbschaftssteuer gezahlt werden?
Die Erbschaftssteuer kann gezahlt werden mittels
✓ Einzahlung oder Überweisung des zu zahlenden Betrags auf das Konto des
betreffenden Amtes
✓ Übergabe von Kunstwerken (diese Zahlungsweise unterliegt speziellen Vorschriften).
Wann ist die Erbschaftssteuer zu zahlen?
Die Erbschaftssteuer ist innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf der für die Hinterlegung der Nachlasserklärung festgelegten Frist zu zahlen (Siehe S. 48). Nach
Ablauf dieser Frist ist der gesetzliche Zinssatz fällig.
87
Kann ich einen Zahlungsaufschub für die Erbschaftssteuer erhalten?
Um einen Zahlungsaufschub der Erbschaftssteuer zu erhalten, müssen Sie einen
begründeten Antrag beim Einnehmer des Registrierungsamtes einreichen, bei dem
die Nachlasserklärung hinterlegt wurde.
Die Höchstfrist, die Sie erhalten können, beläuft sich auf 5 Jahre ab dem Todestag.
Ein Zahlungsaufschub bedeutet jedoch nicht, dass Ihnen keine Verzugszinsen
berechnet werden.
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Leitfaden der Schenkungen und Nachlässe
Glossar
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■ Adoptierender
Ein Adoptierender ist eine Person, die ein Kind adoptiert.
■ Degressive Ermäßigung der Erbschaftssteuer
Je kleiner der Anteil, umso größer ist die Ermäßigung (in relativer Hinsicht).
■ Steuerwohnsitz
Der Steuerwohnsitz ist der Ort, an dem
✓ der Verstorbene seinen tatsächlichen und dauerhaften Wohnort hatte
✓ seine Familie ansässig war
✓ der Verstorbene das Zentrum seiner Tätigkeiten oder den Sitz seiner Geschäfte
oder seiner Beschäftigungen hatte.
Der Steuerwohnsitz stimmt nicht unbedingt mit dem gesetzlichen
Wohnsitz überein. Der gesetzliche Wohnsitz ist der Ort, den die Person
als Hauptwohnort bei der Gemeindeverwaltung angegeben hat.
■ Einwohner des Königreichs
Eine Person, die zum Zeitpunkt ihres Todes ihren tatsächlichen Wohnort oder ihren
Vermögenssitz in Belgien hatte, ist Einwohner des Königreiches.
■ Erbschaftssteuer
Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die auf alle aus einem Nachlass eines Einwohners des Königreiches erworbenen Güter, nach Abzug der Beerdigungskosten und
der Schulden des Verstorbenen, geschuldet ist. Diese Steuer wird zu Gunsten der
Regionen erhoben.
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