Tarifliche Eingruppierung zu DEGA 20/2008

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Tarifliche Eingruppierung zu DEGA 20/2008
Tarifliche Eingruppierung
Gewerbliche Arbeitnehmer
Die Arbeitnehmer werden in anforderungsbezogene Lohngruppen eingeteilt. Der sog. Ecklohn
(100%) ist als „Gärtner mit bestandener Abschlussprüfung im Garten-, Landschafts- und
Sportplatzbau mit bis zu dreijähriger ununterbrochener Tätigkeit in Betrieben des Garten-,
Landschafts- und Sportplatzbaus“ definiert. Nach oben reicht die Skala bis zum Baustellenleiter (130%); nach unten bis zum Jugendlichen und berufsschulpflichtigen Arbeitnehmer bis
zum 17. Lebensjahr (60%).
Lohngruppe
Stundenlöhne ab 01.11.2007
1
Baustellenleiter
15,92
2
Landsch.-Vorarbeiter
14,08
3.
Landsch.-Meister
13,46
4.1
Landschaftsgärtner
12,86
4.2a
Landschaftsgärtner, Ecklohn
12,24
4.2b
Landschaftsgärtner
11,63
4.3
Gärtner
12,24
4.4
Gärtner
11,63
4.5
Gärtner
11,63
4.6
Gärtner
11,31
5.1
Maschinisten
12,24
Besitzstand aus LG 8.1
14,02
Besitzstand aus LG 8.2
13,44
Fahrer
12,24
Besitzstand aus LG 8.4
13,44
6.1
AN aus anderen Berufen
12,55
6.2
AN aus anderen Berufen
11,93
6.3
AN aus anderen Berufen
11,56
6.4
AN aus anderen Berufen
11,31
7.1
AN über 18 Jahre
11,31
7.2
AN über 18 Jahre
10,76
5.2
7.3
AN über 18 Jahre
10,41
7.4
AN über 18 Jahre
9,79
7.5
AN über 18 Jahre
9,30
7.6
Jugendliche
8,32
8.1
Fachagrarwirt Baumpflege
13,54
8.2
Fachagrarwirt Baumpflege
12,09
8.3
Fachagrarwirt Baumpflege
11,79
8.4
Baumarbeiter
10,90
Gartenbautechnische Angestellte
Die Gartenbautechnischen Angestellten werden in sieben Gruppen eingeteilt:
T 1:
Gartenbautechnische Angestellte mit überwiegend schematischer Tätigkeit, für die eine
Berufsausbildung nicht erforderlich ist. Z.B. Lager- oder Materialverwaltung, Vervielfältigen
und Reinzeichnen von technischen Zeichnungen.
T 2:
Gartenbautechnische Angestellte mit kleineren Arbeitsbereichen bzw. einfacheren
Tätigkeiten, die nach ständiger Anweisung arbeiten. Mit abgeschlossener Ausbildung,
Meisterprüfung, Technikerprüfung oder gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten. Z.B.
Angestellte, welche die Aufsicht auf kleineren Baustellen führen, Werkstattleiter, technische
Zeichner.
T 3:
Gartenbautechnische Angestellte mit größeren Arbeitsbereichen bzw. schwieriger Tätigkeit,
die nach allgemeiner Anweisung arbeiten. Mit Meisterprüfung, Technikerprüfung,
Fachschulausbildung, mit abgeschlossener Ausbildung an einer Ingenieurschule/
Fachhochschule oder gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten. Z.B. Angestellte, welche
die Aufsicht auf größeren Baustellen führen mit Maschinen- und Fahrzeugeinsatz, oder die
schwierige Vermessungsarbeiten durchführen, Kostenberechnungen erstellen und einfache
Entwürfe anfertigen. Leiter größerer Werkstätten.
T 4:
Gartenbautechnische Angestellte mit verantwortungsvoller Tätigkeit, die in nicht
unerheblichem Umfange selbständige Leistungen erfordert. Mit abgeschlossener Ausbildung
an einer Ingenieurschule/ Fachhochschule, abgeschlossener Hochschulausbildung oder gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten. Z.B. Angestellte, die unter Oberaufsicht größere
Baustellen selbständig leiten, die besonders schwierige Vermessungsarbeiten durchführen,
schwierige Entwürfe, Leistungsverzeichnisse, Kostenberechnungen und Bauabrechnungen
bearbeiten.
T 5:
Gartenbautechnische Angestellte in verantwortlichen Tätigkeiten, die überwiegend
selbständige Leistungen erfordern. Mit abgeschlossener Hochschulausbildung,
abgeschlossener Ausbildung an einer Ingenieurschule/ Fachhochschule oder gleichwertigen
Kenntnissen und Fertigkeiten. Z.B. Angestellte, denen die selbständige Leitung von größeren
Baustellen übertragen ist oder die mit Aufgaben betraut sind, die hervorragende
Fachkenntnisse erfordern oder denen mehrere gartenbautechnische Angestellte mit
abgeschlossener Fachausbildung ständig unterstellt sind.
T 6:
Gartenbautechnische Angestellte, die sich dadurch aus der Gruppe T 5 herausheben, dass
ihnen die selbständige Leitung eines Betriebes oder einer selbständigen Betriebsabteilung
übertragen ist.
T7
Gartenbautechnische Angestellte, die sich dadurch aus der Gruppe T 5 herausheben, dass
ihnen die selbständige Leitung eines größeren Betriebes übertragen ist (als größere Betriebe
sind in der Regel solche mit durchschnittlich mehr als 60 Beschäftigten anzusehen).
Technische Angestellte, Gehälter ab 1.1.2007
im 1. Jahr
im 2. + 3. Jahr
ab 4. Jahr
Gehaltsgruppe
Euro
Euro
Euro
T1
65%
1.520,73
1.689,70
1.816,43
T2
80%
1.871,67
2.079,63
2.235,60
T3
100%
2.339,59
2.599,54
2.794,51
T4
115%
2.690,52
2.989,47
3.213,69
T5
125%
2.924,48
3.249,43
3.493,13
T6
140%
3.275,42
T7
155 %
3.626,36
Bei der Eingruppierung ergeben sich insbesondere in den Gruppen T 4 bis T 5 Umsetzungsprobleme. Die Formulierungen lassen meist die Wahl zwischen zwei Gruppen zu.
Kaufmännische Angestellte
Auch bei den Kaufmännischen Angestellten sind sieben Gruppen zu unterscheiden:
K 1:
Kaufmännische Angestellte mit überwiegend mechanischer oder schematischer Tätigkeit, für
die eine Berufsausbildung nicht erforderlich ist. Z.B. Fertigmachen der Post, Telefondienst,
Vervielfältigen, Karteiführung, einfache Schreib- und Rechenarbeiten, Ablage.
K 2:
Kaufmännische Angestellte mit einfacher kaufmännischer Tätigkeit. Z.B. Stenotypistinnen,
Kontoristinnen, Hilfskräfte in der Buchhaltung und Personalabteilung.
K 3:
Kaufmännische Angestellte, die unter Anleitung schwierige Arbeiten erledigen, mit
kaufmännischer Berufsausbildung, Handelsschule oder gleichwertigen Kenntnissen und
Fertigkeiten. Z.B. Korrospodenten, Buchhalter, Lohnbuchhalter, Sekretärinnen,
Stenotypistinnen mit Fremdsprachen.
K 4:
Kaufmännische Angestellte, die nach allgemeiner Anweisung schwierige Arbeiten erledigen
und in erheblichem Umfang (erheblich - mehr als ein Drittel) selbständige Leistungen
erbringen. Mit kaufmännischer Berufsausbildung oder gleichwertigen Kenntnissen und
Fähigkeiten. Z.B. Buchhalter mit langjähriger Berufserfahrung.
K 5:
Kaufmännische Angestellte mit besonders verantwortlicher Tätigkeit, die überwiegend
selbständige Leistungen erbringen. Z.B. Bilanzbuchhalter, Büroleiter, selbständige Einkäufer.
K 6:
Kaufmännische Angestellte als selbständige Leiter eines Betriebes oder selbständiger
Betriebsabteilungen.
K 7:
Kaufmännische Angestellte als selbständige Leiter größerer Betriebe (als größere Betriebe
sind in der Regel solche mit durchschnittlich mehr als 60 Beschäftigten anzusehen).
Kaufmännische Angestellte, Gehälter ab 1.11.2007
Gehaltsgruppe
im 1. Jahr
im 2. + 3. Jahr
ab 4. Jahr
Euro
Euro
Euro
K1
45%
1.361,55
1.512,83
1.626,29
K2
60%
1.403,76
1.559,73
1.676,70
K3
80%
1.871,67
2.079,63
2.235,60
K4
100%
2.339,59
2.599,54
2.794,50
K5
120%
2.807,51
3.119,46
3.353,41
K6
140%
3.275,43
T7
155 %
3.626,37
Jugendliche Angestellte bis zum 20. Lebensjahr
Zu diesem Personenkreis gehören Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung bis zum
vollendeten 20. Lebensjahr.
Gehaltssätze
K1
K2
K3
Euro
Euro
Euro
894,90
1.193,20
947,53
1.263,39
1.000,17
1.333,57
bis zum vollendeten 17. Lebensjahr
85% des Anfangsgehaltes
nach dem vollend. 17. Lebensjahr
90% des Anfangsgehaltes
nach dem vollend. 18. Lebensjahr
95% des Anfangsgehaltes
1.778,08